Kindesmissbrauch – Missbrauchsfälle vor der Royal Commission
Die Royal Commission in Australien untersucht seit 2013, wie australische Institutionen (Schulen, Kirchen, Sportvereine, Regierungseinrichtungen) mit Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch umgehen. Zum Wohl von Kindern deckt die Kommission auf, wo Systeme darin versagen, Kinder zu schützen, und gibt Empfehlungen, wie Gesetze, Verhaltensregeln und Praktiken verbessert werden müssen. Auch die Wachtturm-Organisation kann sich vor der Verantwortung zum Schutz der Kinder nicht freisprechen.
Jeder interessierte Zeuge Jehovas hat das Recht auf eine sachliche Darstellung der Fakten, um auf Bemerkungen und Vorwürfe adäquat reagieren zu können. Jeder Gläubige hat das Recht zu erfahren, wie seine Kirche, Organisation oder Sekte auf Kindesmissbrauch reagiert, und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Sie sei hier gegeben.
Vom 27.07.-14.08.2015 fand die öffentliche Anhörung von Jehovas Zeugen statt. Es wurden angehört:
zwei weibliche Missbrauchsüberlebende,
die damals verantwortlichen Ältesten und Aufseher,
der Rechtsanwalt des Zweigbüros Australien sowie
Geoffrey Jackson, Mitglied der Leitenden Körperschaft,
per Videoübertragung aus Toowoomba.
Die Mitschriften aller 8 Befragungstage sind hier abrufbar.
Die Aussage von Geoffrey Jackson (14.08.2015), Mitglied der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, gibt es als PDF zum downloaden:
Die Kernaussagen von Geoffrey Jackson, zum Kindesmissbrauch unter Zeugen Jehovas … zur Zwei-Zeugen-Regelung:
Mr. Stewart, Anklagevertreter:
Nun zu einem anderen Aspekt, mit dem wir uns beschäftigt haben, nämlich die Frage der Zwei-Zeugen-Regel. Ihnen wird bekannt sein, dass, wenn es kein Geständnis gibt, dann zwei Zeugen des ernsthaften Fehlverhaltens benötigt werden, damit genügend Beweise vorliegen, um ein Rechtskommittee einzuberufen. Gibt es dafür eine biblische Grundlage?
Mr. Jackson:
Absolut. Wenn ich Sie zum Buch Matthäus mitnehmen darf, Kapitel 18, das ist auf Seite 1330, hier stehen die Worte unseres Herrn – Vers 16 – die Worte unseres Herrn Jesus Christus. Er lautet im Sinne eines rechtlichen Rahmens: „Wenn er aber nicht hört, nimm noch einen oder zwei mit dir, damit jede Sache aus dem Mund von zwei oder drei Zeugen festgestellt werde.“ […]
Mr. Stewart: Sie haben sich auf Matthäus 18,16 bezogen. Wenn ich das richtig verstehe – sonst korrigieren Sie mich bitte – , ist das wiederum tatsächlich eine Bezugnahme auf 5. Mose 19,15. Mit anderen Worten, was Jesus hier machte, war ein Rückbezug auf den Aspekt des Mosaischen Gesetzes, der sich mit dem Beweis [einer Missetat] befasst.
Mr. Jackson: Er zitierte aus dem Mosaischen Gesetz, wie er es oft tat, aber er gab ihm eine christliche Anwendung.
Mr. Stewart: Aber das ist ein Element aus dem Mosaischen Gesetz, wie es in 5. Mose 19,15 steht; ist das richtig?
Mr. Jackson: Richtig, ein Element, das sowohl im Alten wie im Neuen Testament steht.
Mr. Stewart: Was mich interessiert, und vielleicht können Sie mir dabei helfen, ist, warum man das auf einen Fall von sexuellem Missbrauch anwendet, wenn das, worum es in der Referenz von Matthäus geht, offensichtlich nicht eine Frage von sexuellem Missbrauch ist? [Mr Jackson führt 2. Korinther 13,1 und 1. Timotheus 5,19 an und erläutert, um die geistige Reinheit der Versammlung zu bewahren, blieben die Beweisregeln immer gleich.]
Mr. Stewart: Mr. Jackson, genau darauf will ich hinaus. Sie werden 5. Mose 22,23-27 kennen – und vielleicht können wir das aufschlagen? Das ist auf Seite 304 und lautet:
„Wenn jedoch der Mann das Mädchen, das verlobt war, auf dem Feld gefunden hat, und der Mann hat sie gepackt und hat bei ihr gelegen, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben, und dem Mädchen sollst du nichts tun. Das Mädchen hat keine Sünde, die den Tod verdient, denn wie wenn sich ein Mann gegen seinen Mitmenschen erhebt und ihn, ja eine Seele, tatsächlich ermordet, so ist es in diesem Fall. Denn auf dem Feld hat er sie gefunden. Das Mädchen, das verlobt war, schrie, aber da war niemand, der ihr zu Hilfe kam.“ (Verse 25-27)
Der Punkt bei dem letzten Beispiel ist, dass es keinen zweiten Zeugen gibt, weil die Frau sich auf dem Feld befindet; sie schrie, aber da war niemand, um ihr zu helfen. Sind Sie damit einverstanden?
Mr. Jackson: Darf ich erklären, Mr Stewart, dass – sehen Sie, ich denke, dass schon einige Zeugen bezeugt haben, dass das Zwei-Zeugen-Erfordernis unter Umständen … Ich denke, es wurde ein Beispiel gegeben …
Mr. Stewart: Ich komme noch darauf, Mr Jackson. Wir kommen schneller und leichter voran, wenn wir uns immer nur um jeweils einen Schritt kümmern. Der jetzige Schritt ist: Sind Sie einverstanden, dass in diesem Beispiel ein Fall beschrieben ist, wo außer der Frau selbst kein weiterer Zeuge anwesend war?
Mr. Jackson: Da war kein anderer Zeuge außer der Frau selbst, aber dazu kamen die Umstände.
Mr. Stewart: Ja. Nun, die Umstände waren, dass sie auf dem Feld vergewaltigt wurde?
Mr. Jackson: Mmmh-hmmm. Ja, das waren die Umstände.
Mr. Stewart: Obwohl es nur einen Zeugen gab, war es trotzdem ausreichend für den Beschluss, den Mann zu Tode zu steinigen.
Mr. Jackson: Mmmh-hmm. Ja.
Mr. Stewart: Und trifft es nicht zu, dass Jesus, wäre er über einen Fall von sexuellem Missbrauch befragt worden, sich auf diesen Teil von 5. Mose bezogen haben würde und gesagt hätte, man benötige keine zwei Zeugen?
Mr. Jackson: Ich würde Jesus das ganz bestimmt gern fragen, und ich kann es im Moment nicht, ich hoffe aber in Zukunft. Aber das ist eine hypothetische Frage, wenn wir die Antwort wüssten, könnten wir das bestätigen, was Sie sagten.
[…]
… über den Gemeinschaftsentzug:
Mr. Stewart: Mr. Jackson, Sie sagen, [Zeugen] haben die Wahl wegzugehen oder nicht. Für jemanden, der weggehen will, vielleicht weil er von jemandem in der Organisation missbraucht wurde und nicht das Gefühl hat, dass die Sache ordentlich und adäquat behandelt worden ist – für ihn ist es eine schwierige Wahl, oder? Denn er muss wählen zwischen –
Mr. Jackson: Ich stimme zu, ja.
Mr. Stewart: Und es kann für ihn eine grausame Wahl sein, oder?
Mr. Jackson: Ich stimme zu, es ist eine schwierige Wahl.
Mr. Stewart: Und es kann persönlichkeitszerstörend sein, denn man kann sein ganzes soziales Netzwerk und seine Familie verlieren?
Mr. Jackson: Das kann der Fall sein, ja.
Mr. Stewart: Würden Sie dann zustimmen, dass – wenn man Menschen vor diese Wahl stellt, durch dieses System des Gemeinschaftsentzugs, oder Meiden, wie man es manchmal nennt – dass dies entgegengesetzt zum Glauben der Zeugen Jehovas an die Freiheit der religiösen Wahl ist?
Mr. Jackson: Nein, das akzeptiere ich nicht. Ich finde, Sie springen da zu einer Schlussfolgerung, aber ich verstehe, dass Sie diese Meinung haben.
[…]
… über Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer:
Richter McClellan:
Wissen Sie, Mr Jackson, ich fürchte, dass die Kommission ein Entschädigungsprogramm für [Missbrauchs-] Überlebende erwägt. Sind Sie sich dessen bewusst?
Mr. Jackson:
Ich hörte, dass es erwähnt wurde, Euer Ehren, aber ich weiß nichts über Details.
Richter McClellan: Einer der Vorschläge ist, ein nationales oder anderes Programm einzurichten, in dem sich alle Einrichtungen, in denen Menschen missbraucht wurden, zusammentun und für eine unabhängige Entscheidungsfindung sorgen, die eine gerechte Verteilung von Entschädigungen an die Opfer ermöglicht. Verstehen Sie?
Mr. Jackson: Ich verstehe, Euer Ehren.
Richter McClellan: Wären Zeugen Jehovas bereit, in einer gemeinsamen Einrichtungen mit anderen Institutionen, in denen Menschen missbraucht wurden, zu kooperieren?
Mr. Jackson: Euer Ehren, die Antwort ist: Wir müssten die Details kennen. Aber die Möglichkeit, dass wir sicherstellen, dass Opfern Hilfe gegeben wird – natürlich, das ist eine Möglichkeit.
Richter McClellan: Bedeutet das, dass Jehovas Zeugen sich nicht aus Prinzip weigern würden, sich mit anderen Institutionen einem koordinierten Entschädigungsprogramm anzuschließen?
Mr. Jackson: Euer Ehren, wir müssten darauf achten, dass biblisch nichts dagegen spricht. Aber es kommt oft vor, dass wir im Hinblick auf finanzielle Angelegenheiten mit anderen handeln, also ist es per se nichts, was außerhalb des Möglichen liegt.
Bericht der Royal Commission
Der Bericht der Royal Commission über Fallstudie Nr. 29 (Jehovas Zeugen) wurde am 01.12.2015 auf der offiziellen Website der Kommission veröffentlicht.
Zum Umfang von sexuellem Kindesmissbrauch hat die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien (Watchtower Australia) der Kommission folgende Daten zur Verfügung gestellt:
Übersetzung:
„53 Seit 1950 hat Watchtower Australien Vorwürfe, Berichte oder Anklagen von sexuellen Kindesmissbrauch gegen 1.006 Mitglieder der Organisation der Zeugen Jehovas in Australien aufgezeichnet.“
„54 Diese aufgezeichneten Vorwürfe, Berichte oder Anklagen beziehen sich auf mindestens 1.800 vermutliche Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch.“
„56 … Die Daten belegen, dass 28 vermutliche Vergewaltiger als Älteste oder Dienstamtgehilfen ernannt wurden, nachdem sie des sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt worden waren.“
Schlussfolgerungen der Kommission
Interessant ist vor allem Teil 11 „Zusammenfassung der verfügbaren Erkenntnisse“ ab Seite 126. Er zeigt die bisher gebräuchliche Verfahrensweise, erläutert die Auswirkungen und empfiehlt Anpassungen und Verbesserungen. Wir übersetzen auszugsweise:
„Teil 11 Zusammenfassung der verfügbaren Erkenntnisse
Verfügbare Erkenntnisse über das Verhältnis von Zeugen Jehovas zu staatlichen Autoritäten
F1 Die Organisation der Zeugen Jehovas präsentiert ihren Mitgliedern widersprüchliche und mehrdeutige Lehren in Bezug auf ihr Verhältnis zu staatlichen Autoritäten und fördert damit ein Misstrauen gegenüber solchen Autoritäten.
Verfügbare Erkenntnisse über geschichtliche Kindesmissbrauch-Daten
F2 Seit 1950 hat die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien Vorwürfe von sexuellem Kindesmissbrauch gegen 1.006 ihrer Mitglieder erhalten, die sich auf mindestens 1.800 Opfer beziehen, und hat in diesem Zeitraum nicht einen einzigen Vorwurf der Polizei oder anderen Autoritäten gemeldet, obwohl sogar 579 der Beschuldigten gestanden, sexuellen Kindesmissbrauch begangen zu haben.
F3 Die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien erhält pro Monat etwa drei bis vier Meldungen von vermutlichem sexuellem Kindesmissbrauch.
Verfügbare Erkenntnisse über die Autorität der Leitenden Körperschaft
F39 Die Aussage von Mr Spinks, dass das Australische Zweigbüro die volle Autorität habe, Dokumente, Seminare, Briefe an Älteste und Briefe an Verkündiger ohne die Billigung oder Zustimmung der Leitenden Körperschaft zu erstellen, wird zurückgewiesen.
F40 Die Leitende Körperschaft besitzt Autorität in Hinblick auf alle Publikationen im Namen der Organisation der Zeugen Jehovas, und jeder Standpunkt oder jede Sichtweise, die derjenigen der Leitenden Körperschaft entgegengesetzt ist, wird nicht toleriert.
Verfügbare Erkenntnisse über das Untersuchungsverfahren
F41 Unter keinen Umständen sollte die Überlebende eines sexuellen Übergriffes ihre Anklage in Gegenwart der Person machen müssen, die sie angegriffen hat, und im Gegensatz zum heutigen Standpunkt sollten die Dokumente, Handbücher und Anweisungen der Organisation der Zeugen Jehovas dies deutlich machen.
F42 Die Bedingung, dass zwei oder mehr Augenzeugen desselben Vorfalls benötigt werden, wenn ein Geständnis des Beschuldigten fehlt [… d.h. die Zwei-Zeugen-Regel] …
a) bedeutet, dass im Hinblick auf sexuellen Kindesmissbrauch, der fast immer im Verborgenen geschieht, bei einem schuldigen Angeklagten sehr oft keine Schuld festgestellt wird
b) bewirkt, dass Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch sich unbeachtet und nicht unterstützt fühlen, wenn am Ende der Vorwurf von sexuellem Kindesmissbrauch nicht aufrechterhalten wird
c) ist eine Gefahr für Kinder in der Organisation der Zeugen Jehovas, denn ihre Folge ist, dass sehr oft nichts gegen einen Missbrauchstäter in der Organisation unternommen wird
d) wird von der Organisation der Zeugen Jehovas scheinbar nicht beim Vorwurf des Ehebruchs angewandt, was nahelegt, dass Ehebruch von der Organisation wichtiger genommen wird als sexueller Kindesmissbrauch
e) muss von der Organisation der Zeugen Jehovas überprüft werden, um sie abzuschaffen oder sie wenigstens umzuformulieren, um zu gewährleisten, dass sichere Entscheidungen, ob jemand des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig ist, leichter getroffen werden können.
F43 Die Bedingung, dass nur Älteste (d.h. Männer) an der Entscheidungsfindung im Untersuchungsverfahren beteiligt sind, ob jemand sexuellen Kindesmissbrauch begangen hat, …
a) ist ein grundlegender Mangel in diesem Verfahren, der die Beschlüsse schwächt, indem er Frauen ausschließt, und
b) muss von der Organisation der Zeugen Jehovas überprüft werden, um eine sinnvolle Rolle von Frauen zu gewährleisten.
Verfügbare Erkenntnisse über das Rechtskommittee-Verfahren
F46 Im derzeitig vorgeschriebenen Rechtskommittee-Verfahren wird die Klägerin eines sexuellen Kindesmissbrauchs daran gehindert, jemanden zur Unterstützung neben sich zu haben.
F48 Die derzeit vorgeschriebene Vorgehensweise, auf Anklagen von sexuellem Kindesmissbrauch innerhalb der Organisation der Zeugen Jehovas zu reagieren, ist großenteils auf die Rechte und den Komfort des Angeklagten ausgerichtet, mit wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse eines Missbrauchsopfers.
Verfügbare Erkenntnisse über Sanktionen – Zurechtweisung
F50 Da es die Verfahrensweise oder Praxis der Organisation der Zeugen Jehovas ist, Beschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch nicht der Polizei zu melden (außer wenn es das Gesetz verlangt), und im Falle, dass ein bekannter Missbraucher bereut und aus diesem Grund nur zurechtgewiesen und nicht ausgeschlossen wird, bleibt er in der Versammlung und bleibt eine Gefahr für Kinder in der Versammlung.
F51 Das System, die Gründe einer Zurechtweisung nicht bekanntzugeben, bedeutet, dass Mitglieder der Versammlung nicht vor dem Risiko gewarnt werden, das solch ein Missetäter für Kinder in der Versammlung darstellt.
Verfügbare Erkenntnisse über Sanktionen – Gemeinschaftsentzug
F53 Da es die Verfahrensweise oder Praxis der Organisation der Zeugen Jehovas ist, Beschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch nicht der Polizei zu melden (außer wenn es das Gesetz verlangt), wenn ein bekannter Missbraucher ausgeschlossen wird, bleibt er in der Gemeinde und bleibt ein Risiko für Kinder in der Gemeinde.
F54 Die Sanktion des Gemeinschaftsentzugs tut nichts zum Schutz von Kindern in der Gemeinde.
Verfügbare Erkenntnisse über Meldungen
F55 Vor dieser Studie hat die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien Versammlungsälteste nicht auf ihre Pflichten zur Meldung begangener Straftaten an die Polizei unter § 316 des Crimes Act 1900 (NSW) hingewiesen.
F56 Dieser Bericht wird der Law Society of New South Wales [Anwaltsvereinigung] mitgeteilt mit Bezug auf das Verhalten von Mr Toole [Chef-Anwalt des Bethels Australien], der versäumt hat, Versammlungsälteste auf ihre Pflichten zur Meldung begangener Straftaten an die Polizei hinzuweisen.
Verfügbare Erkenntnisse über Mr Jacksons behauptetes Mitgefühl mit Überlebenden
F65 Mr Jacksons Versäumnis, weder die Aussage der überlebenden Zeuginnen zu lesen oder sich damit vertraut zu machen, noch die Aussage von Jehovas Zeugen zu lesen oder sich anderweitig damit vertraut zu machen, widerlegt sein behauptetes Mitgefühl mit den Überlebenden und seine behauptete Anerkennung für die Wichtigkeit ihrer Perspektive.
Verfügbare Erkenntnisse über Meiden [Kontaktverbot bei Ausschluss]
F69 Mitglieder der Organisation der Zeugen Jehovas, die nicht mehr den Regeln und der Disziplin der Organisation unterliegen wollen, haben keine Alternative, als die Organisation zu verlassen, was erfordert, dass sie sich von ihr trennen.
F70 Die Verfahrensweise der Organisation der Zeugen Jehovas, von ihren Anhängern zu verlangen, diejenigen aktiv zu meiden, die die Organisation verlassen …
a) macht es einem extrem schwierig, die Organisation zu verlassen
b) ist grausam für diejenigen, die gehen, und für ihre Freunde und Familie, die zurückbleiben
c) ist besonders grausam für diejenigen, die in der Organisation sexuellen Kindesmissbrauch erlitten haben und die gehen wollen, weil sie empfinden, dass ihre Klage nicht angemessen behandelt wurde
d) ist offensichtlich nicht mit der Bibel zu rechtfertigen, die zu ihrer Unterstützung zitiert wird
e) wurde angenommen und durchgesetzt zu dem Zweck, Menschen vom Verlassen der Organisation abzuhalten und so ihre Mitgliedschaft zu behalten, und
f) ist im Konflikt mit der von der Organisation erklärten Befürwortung der freien Religionswahl und mit dem Glauben, dass Jehova Gott ein mitfühlender Gott ist, der den Wert und die Würde aller menschlicher Wesen anerkennt.
Angus Stewart SC [Prosecutor] 25 September 2015″
Die deutschen Medien berichten über 1000 Kindesmissbrauchsfälle bei den Zeugen Jehovas
01.04.2016: Jehovas Zeugen geben zu pädophile Täter geschützt zu haben, durch die Vernichtung der Unterlagen über dokumentierten Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen!
„SYDNEY – Zeugen Jehovas räumen Vertuschung von Missbrauch ein: Die Zeugen Jehovas in Australien haben die systematische Vernichtung von Dokumenten über den sexuellen Missbrauch Minderjähriger eingeräumt. Man habe vermeiden wollen, dass die Aufzeichnungen in „falsche Hände fallen“, sagte ein Leitungsverantwortlicher der Religionsgemeinschaft, Max Horley, laut australischen Medien am Montag vor dem staatlichen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Umgangs mit Missbrauchsfällen.
Seit 1950 seien den Zeugen Jehovas 1006 Fälle von Kindesmissbrauch bekanntgeworden. Alle diese Fälle seien intern behandelt worden, statt sie bei der Polizei anzuzeigen, so Horley. Man sei sich nicht bewusst gewesen, dass es sich um ein „kriminelles Vergehen“ handle.
Schon zuvor waren in der Kommission Vorwürfe laut geworden, die Zeugen Jehovas hätten wiederholt übergriffige Verantwortungsträger in andere Positionen verschoben, um Missbrauch zu vertuschen. Eine Frau sagte laut Medien als Zeugin vor der Kommission, man habe sich bei den Zeugen Jehovas über sie lustig gemacht und ihr die Schuld gegeben, nachdem sie den Missbrauch gemeldet habe.
Die Untersuchungskommission war 2013 von der damaligen Premierministerin Julia Gillard eingesetzt worden. Im Dezember 2017 soll sie ihren Abschlussbericht vorlegen. (KNA)“
„Australien – Zeugen Jehovas vertuschten über Jahrzehnte sexuellen Missbrauch
Bei den Zeugen Jehovas in Australien gibt es einen großen Missbrauchsskandal. Das wurde durch die Arbeit einer Untersuchungskommision enthüllt. Offenbar wurden Fälle sexueller Gewalt an Kindern über Jahrzehnte hinweg nur intern untersucht, aber nie an die Polizei gemeldet. Die Zeugen Jehovas in Australien haben offenbar Kindesmissbrauch von mehr als 1000 Tätern jahrzehntelang vertuscht.
Die Fälle liegen weit zurück, sie haben sich teilweise in den Fünfzigerjahren ereignet. Allerdings gab es darüber Aufzeichungen und protokollierte Zeugenaussagen. Zur Rechenschaft gezogen wurden die Täter dennoch nicht.
Offenbar wurden in den Reihen der Zeugen Jehovas Missbrauchsfälle über Jahrzehnte hinweg systematisch vertuscht, wie unter anderem mehrere australische Medien und Radio Vatikan berichten. Das hat eine Untersuchungskomission jetzt enthüllt, die für die Aufarbeitung von Vergewaltigungsfällen in kirchlichen und weltlichen Organisationen in Australien zuständig ist.
Max Horley, ein wichtiger Funktionär der Zeugen in Australien, hat vor der Kommission in Sydney eingeräumt, dass Dokumente, die den Missbrauch belegen hätten können, vernichtet wurden. Der Grund: Sie sollten „nicht in falsche Hände geraten“.
Fälle wurden nur intern behandelt
Seit 1950 seien bei den Zeugen Jehovas 1.006 Anschuldigungen wegen Kindesmissbrauch dokumentiert worden. Doch anstatt die mutmaßlichen Täter bei der Polizei anzuzeigen, seien alle Fälle nur intern behandelt worden. Wie ein australisches Newsportal schreibt, sind infolge der internen Untersuchungen sogar 400 Mitglieder der Zeugen Jehovas vorübergehend aus der Gemeinschaft ausgeschlossen worden. Doch Kommissionsmitglied Angus Stewart zufolge ist kein einziger Vorfall den Behörden gemeldet worden.
Schon zuvor, so schreibt es Radio Vatikan, seien Vorwürfe gegen die Zeugen Jehovas laut geworden. So seien nach Missbrauchsskandalen wiederholt hohe Funktionäre an andere Orte versetzt worden, um die Ereignisse zu vertuschen.
Zwei-Zeugen-Regel
Opfer erzählen auch, dass es bei den Zeugen Jehovas eine Regel gibt, der zufolge ein Übergriff immer von zwei Personen bezeugt werden muss – eine Bedingung, die sich im Fall von sexuellem Missbrauch fast nie erfüllen lässt. Eines der Opfer, eine 47-jährige Frau, die in den Akten nur mit dem Kürzel „BCB“ bezeichnet ist, hat vor der Kommission geschildert, wie sie bei einer internen Gegenüberstellung mit ihrem Peiniger konfrontiert wurde. „Ich musste über meinen Missbrauch sprechen, in einem Raum voller Männer, darunter war auch der Mann, der mich missbraucht hatte, das war sehr demütigend“.
Die Aussagen von etwa 60 Zeugen sollen jetzt in die Untersuchungskommission einfließen, die sich am Montag zum ersten Mal in einer öffentlichen Sitzung mit den Zeugen Jehovas beschäftigte. Gegründet wurde sie bereits im Jahr 2013 von der damaligen Premierministerin Julia Gillard, nachdem bekannt wurde, dass in der katholischen Kirche der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen über Jahre hinweg systematisch totgeschwiegen wurde. Im Dezember 2017 soll die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.“
Aussageverweigerung von Gerrit Lösch kostet der Wachtturm-Gesellschaft 13,5 Mio. US Dollar
Im Nachgang zu dem Prozess Jose Lopez gegen die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas (WTG) in den USA gegen Ende 2014 ist kürzlich bekanntgeworden, dass die Höhe des Urteils entscheidend auf die Weigerung von Gerrit Lösch, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen und auszusagen, zurückgeht. Was nach deutschem Recht als Versäumnisurteil gilt, entspricht in den USA weitgehend einem “default judgment”. Richterin Lewis, die in dem Verfahren den Vorsitz führte, entschied sich angesichts der fortgesetzten Weigerung der WTG für diesen Fall relevante Dokumente vorzulegen und der Aussageverweigerung von Gerrit Lösch dazu, die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas zu einer außergewöhnlich hohen Geldstrafe von 13,5 Mio. USD zu verurteilen.
Der WTG war vom Kläger Lopez vorgeworfen worden, den an ihm in den 80er und 90er Jahren durch Gonzalo Campos begangenen sexuellen Missbrauch über die Ältesten der Versammlung in San Diego ermöglicht und geduldet zu haben.
Campos hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Jahr 2013 bei seiner Vernehmung in Mexiko eingeräumt und sich darauf berufen, dass die Ältesten seiner Versammlung ihm erlaubt oder ermöglicht hätten, mit Kindern weiterhin zu „studieren“, obwohl ihnen seine pädophile Neigung bekannt gewesen sei.
Bereits im Jahr 1986 hatte er den sexuellen Missbrauch von Lopez und den an einem weiteren Kind zuvor gegenüber den Ältesten „gebeichtet“. Ungeachtet dessen blieb sein Geständnis nicht nur folgenlos, nein, er machte auf der theokratischen Erfolgsleiter weitere Karriere und wurde im Jahr 1993 sogar selbst zum Ältesten ernannt.
Angesichts dieser Umstände und der für sie bedrückenden Beweislage sah die WTG offenbar keine andere Möglichkeit mehr als die, die Zusammenarbeit mit dem Gericht zu verweigern. Von besonderem Interesse ist, welche Begründung für das Nichterscheinen vor Gericht von dem Mitglied der höchsten Leitungsebene der Zeugenorganisation, Gerrit Lösch, abgegeben wurde.
Wie dem erst jetzt veröffentlichten dreiseitigen Schreiben von Lösch zu entnehmen ist, bestreitet dieser, mit „dem Wachtturm etwas zu tun zu haben“ und er deswegen auch nicht für diese Organisation Stellung nehmen könne. Er ging so weit zu behaupten, dass diese „zu keinem Zeitpunkt eine Autorität über ihn hatte oder noch hat“.
Wie kann man oder muss man diese Stellungnahme werten?
Es ist wohl zutreffend, dass Lösch als Einzelperson über keine Autorität verfügt, Entscheidungen für die Wachtturmgesellschaft in ihrer Gesamtheit zu treffen. Verschwiegen wird jedoch, dass er ein Teil des Entscheidungsgremiums der Organisation ist und war und von daher im Zusammenwirken mit den anderen Mitgliedern der leitenden Körperschaft sehr wohl Einfluss auf den Entscheidungsprozess hat. Seine Einlassung muss daher als ausweichend und unehrlich gewertet werden.
Jeder aufrichtige Zeuge würde schockiert sein, wenn er erfährt, mit welch fragwürdigen und sogar unwahren Behauptungen sich ein Mitglied der leitenden Körperschaft, des höchsten Gremiums seiner Glaubensgemeinschaft, davor drückt, eine Aussage vor Gericht zu machen, eine Aussage, die auch als Verteidigung der Organisation dienen könnte.
War es nicht Jesus Christus selbst der gesagt hat, dass “…man Euch den örtlichen Gerichten ausliefern wird und Ihr in Synagogen geschlagen und um (s)meinetwillen vor Statthalter und Könige gestellt werdet, ihnen zu einem Zeugnis“?
Und hier drückt sich ein hochrangiger Zeuge Jehovas davor, Zeugnis abzulegen? Mehr noch, er distanziert sich von der Gesellschaft, die sich als Gottes Vertreterin auf der Erde ansieht und streitet nahezu jede Beziehung zu ihr ab. Wie muss man dies verstehen?
Sehr wahrscheinlich ist es so, dass sich die leitende Körperschaft von der Wachtturmgesellschaft, die sie doch angeblich führt und kontrolliert, distanzieren will, um sich selbst der gerichtlichen Verantwortung für diesen Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiteren Klagen zu entziehen.
Ob diese Strategie langfristig erfolgreich sein wird, darf bezweifelt werden. In dem vorliegenden Fall muss man wohl eher von einer Bauchlandung der in vermeintlich höheren Gefilden angesiedelten leitenden Körperschaft ausgehen.
Bericht vom achten Tag der Anhörung der australischen Royal Commission zum Thema „Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas“ und die blamierenden Aussagen der leitenden Körperschaft
Es ist kein guter Tag, dieser achte Tag der Anhörung von Führungspersonal der Zeugen Jehovas vor der australischen Royal Commission, die dem Vorwurf nachgeht, bei der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas würde der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern intern unterdrückt und unter den Teppich gekehrt. So zumindest erscheint es auch nach den vorangegangenen Terminen, bei denen über-wiegend die religiösen Leiter, die sogenannten Ältesten, zu diesem gravierenden Vorwurf befragt wurden.
Geoffrey Jackson, Mitglied der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, stellt sich der Anhörung. Er hat die Gelegenheit, zu den entscheidenden Fragen nach den Lehren der Gemeinschaft Stellung zu nehmen. So wie zu der Auffassung, dass einem Vorwurf eines Sexualdelikts nur nachgegangen werde kann, wenn es zwei Zeugen des Vorfalls gibt, was in der Praxis jedoch so gut wie nie der Fall ist und Beschuldigte deswegen straffrei bleiben und – in Australien zumindest – keine Anzeige bei den zuständigen Behörden erfolgt.
Den Feststellungen der Kommission zufolge hat es seit 1950 über 1006 Fälle von Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas gegeben, von denen kein einziger bei den Behörden angezeigt worden ist. Geoffrey Jackson gibt sich optimistisch. Er sei glücklich, vor der Kommission Zeugnis ablegen zu können, beteuert er. Ob er das nach Ende der Befragung auch noch war, darf allerdings getrost bezweifelt werden. Der weitere Verlauf der Befragung stellt sich für ihn, den Repräsentanten, und damit für die Wachtturm-Gesellschaft nämlich als ein Fiasko dar. Ein Grund dafür könnte sein, dass Mr. Jackson sicher nicht gewohnt ist, dass ihm in seiner Führungsposition auf nahezu gottgleicher Ebene, wie es viele Zeugen empfinden, solche direkten Fragen gestellt werden. Daher hat er mit ausweichenden Antworten und seinem Bemühen, unbequeme Fragen zu ignorieren, heute keinen Erfolg hat. Schlimmer, er wird auf seinem Spezialgebiet mit seinen eigenen Waffen, seinen Bibelkenntnissen, geschlagen.
Worauf sich die Lehre der Zeugen Jehovas stütze, nach der zwei Zeugen einer Tat beigewohnt haben müssen, bevor ein Beschuldiger verurteilt werden könne, will die Kommission wissen. Jackson verweist auf die Schriftstelle 5. Mose 19,15. In Verbindung mit den Worten von Jesus Christus, wie sind in Matthäus 18,16 niedergelegt seien, ergebe sich eindeutig, dass es für jede Tat zwei Zeugen geben müsse, so Jackson.
Aber da hat er bei der Kommission kein Glück. Sie zeigt sich bestens vorbereitet. Wie er denn zu dem Sachverhalt stehe, wie er im gleichen Buch Mose im Kapitel 22:23-27 beschrieben werde, bei dem eine Frau vergewaltigt worden und der Täter trotz Abwesenheit eines weiteren Zeugen verurteilt worden sei. Daraus könne man doch folgern, dass es biblisch gesehen im Falle eines Sexualdelikts von der Zwei-Zeugen-Regel auch Abweichungen geben könne.
Das ist für Jackson eine neue Sichtweise. Der anfänglich so selbstsicher auftretende Zeuge kommt ins Schwimmen. So habe er die Angelegenheit noch nicht gesehen, räumt er anfänglich ein. Später will er in einer schriftlich nachgereichten Erklärung diese für ihn und seine Argumentation so katastrophale Wendung wieder korrigieren. Die genannte Schriftstelle hebe lediglich auf die Mitschuld des Opfers ab, wenn es nicht geschrien habe, woraus sich ein Einverständnis ableiten lasse und weniger auf die Schuldfrage. Aber diese ausweichende Erklärung verfängt nicht. Die Kommission reagiert empfindlich und bewertet seine neue Aussage als wenig hilfreich. Mehr noch, sie spricht ihm ab, dass man mit ihm vernünftig argumentieren könne.
Damit ist das Desaster der Anhörung für die Wachtturm-Gesellschaft aber noch keineswegs beendet. In einem anderen Punkt geht es nunmehr um die Frage, warum Frauen bei den Zeugen Jehovas von wichtigen Funktionen, wie der internen Gerichtsbarkeit beispielsweise, ausgeschlossen seien. Auf diesem Sektor fühlt sich Jackson sicher. Sehr energisch erklärt er, dass Frauen niemals als Älteste oder bei richterlichen Entscheidungen der Wachtturm-Gesellschaft eine Rolle spielen würden, weil es in der Bibel nie weibliche Richter gab. Die Bibel, so versichert er der Kommission, erwähne keine weiblichen Richter.
Ist das tatsächlich so? fragt einer der Juristen der Kommission. Wie verhalte es sich denn mit der Richterin Debora, die in Buch Richter 4,4-5 erwähnt wird. Diese Verse berichten von Debora, einer Prophetin, die auch als Richterin über Israel richtete und die Israeliten für ein Urteil sogar zu ihr hinaufzogen. Wie gesagt, es ist kein guter Tag für die Wachtturm-Gesellschaft. Eines ihrer leitenden Mitglieder blamiert sich vor den Mitgliedern der Untersuchungskommission ein weiteres Mal. Und das auf einem Gebiet, auf dem er sich doch als Fachmann den Laien überlegen zeigen müsste.
Jetzt geht es wieder um den sexuellen Missbrauch von Kindern in den Versammlungen. Befragt zu den Opfern gibt Jackson zu Protokoll, dass man sich sehr zuwendungsvoll und fürsorglich in den Versammlungen um die Betroffenen kümmere, was sich in der Praxis auch als erfolgreich erwiesen habe. Wie das bei ihm persönlich sei, will die Kommission zu seiner Überraschung von ihm wissen. Ob er sich beispielweise den Berichten von den schrecklichen Erfahrungen der Opfer zugewandt oder sich persönlich gekümmert habe.
Dazu habe er keine Zeit gehabt, antwortet Jackson ungerührt, da sein Vater gestorben sei, um den er sich gekümmert habe. Aber er habe großes Mitgefühl mit den Betroffenen und sorge sich sehr um diese, schiebt er nach. Peinlich für ihn nur, dass während der weiteren Befragung herauskommt, dass er trotzdem die Zeit hatte, sich jede einzelne Aussage den vorher erschienenen befragten Ältesten anzuhören, aber keine Gelegenheit fand, sich anzuhören, was die Opfer zu sagen hatten.
Das Bild der australischen Royal Commission über Geoffrey Jackson rundet sich ab.
In seiner Zusammenfassung befindet der Hohe Rat, dass …
Geoffrey Jackson “ausweichend und nicht hilfreich” war, wenn es um wichtige Verhaltensweisen ging, wie sich seine Organisation bei Kindesmissbrauch verhält,
sich seine Aussagen über Mitgefühl und Sorge für die Opfer von Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas von seinen Taten deutlich unterscheiden und
die biblischen Argumente der Wachtturm-Gesellschaft über die Zwei-Zeugen-Regel und der männlichen Ältesten nur auf Schriftstellen beruhen, die aus dem Kontext gerissen wurden und andere Texte außer Acht lassen.
Auch in der anschließenden Diskussionsrunde kann Jackson den verlorenen Boden nicht wiedergutmachen. „The damage is done“, wie die Engländer sagen. Der Schaden ist da und die nachträglich vorgebrachten Erklärungen und Erläuterungen machen die Angelegenheit für die Wachtturm-Gesellschaft nur schlimmer.
Geheimhaltung und Vernichtung von Unterlagen
Kindesmissbrauch: Es wird seitens der Wachtturm-Organisation eine Geheimhaltung auch bei Straftaten und kriminalpolizeiliche Untersuchungen gefordert:
„Aufseher erhalten oft vertrauliche Informationen. Sie müssen sorgfältig darauf achten nie Unbefugten vertrauliche Informationen mitzuteilen.
… Verletzt ein Ältester die Verschwiegenheitspflicht, könnte dies für ihn und die Organisation rechtliche Folgen haben. Älteste könnten zum Beispiel ihr Zeugnisverweigerungsrecht verlieren. Dieses Recht bewahrt einen Ältesten unter bestimmten Umständen davor, mitteilen zu müssen, was er vertraulich mit einem Versammlungsangehörigen, dem Zweigbüro oder einem Anwalt besprochen hat.
… Niemand sollte irgendjemandem vertrauliche Informationen weitergeben, es sei denn, die theokratische Verfahrensweise sieht es so vor oder es gibt dazu eine Anweisung vom Zweigbüro. (Personen, die vertrauliche Informationen erhalten möchten, können unter anderem Kriminalbeamte, Anwälte, Polizisten, Strafverfolgungsbeamte, Regierungs- oder Behördenvertreter, … Das bezieht sich sowohl auf schriftliche Unterlagen als auch auf Wissen von Ältesten, das nicht schriftlich niedergelegt wurde.“ (Zitat aus Ältestenbrief zu rechtlichen Angelegenheiten 4/9/2012-X Ge)
Vernichtung von Unterlagen und Aufzeichnungen
„Dieser Brief ersetzt die Briefe an alle Ältestenschaften vom 24. Mai 2000 (Luxemburg, in Englisch, Französisch und Spanisch), 24. August 2000 (Luxemburg, in Deutsch und Italienisch), 24. September 2000 (Luxemburg, in Portugiesisch) sowie vom 1. November 2005 (Deutschland, Luxemburg und Österreich). Sie sollten aus der Versammlungsdauerablage der Briefe zu Verfahrensweisen herausgenommen und vernichtet werden. Niemand behält Originale oder Kopien dieser Briefe.“ (Zitat aus Ältestenbrief zu rechtlichen Angelegenheiten 4/9/2012-X Ge)
„Mit diesem Brief werden die Anweisungen in den Briefen an alle Ältestenschaften über Kindesmissbrauch vom 20. September 1995 (Schweiz: 1. August 1995), 7. November 1997 (Luxemburg: 15.Dezember 1997; Österreich: 8.August 1997; Schweiz: 14. März 1997), 20. Juli 1998 (Luxemburg: 20. Oktober 1998), 5. Juni 2006 (Luxemburg: 1. August 2006) und 24. Mai 2010 (Schweiz: 20. November 2010) aktualisiert. Sie sollten aus der Versammlungsdauerablage der Briefe zu Verfahrensweisen entfernt und vernichtet werden. Niemand sollte Originale oder Kopien dieser Briefe behalten.“ (Ältestenbrief zu Kindesmissbrauch 10/1/2012-X Ge)
„Es freut uns euch mitzuteilen, dass es ein neues Buch „Hütet die Herde Gottes“ … Es ersetzt das bisherige „Hütet“-Buch (ks10). Es enthält außer den Informationen im „Hütet“-Buch (ks10) weitgehend alle wesentlichen Anweisungen der bisherigen Briefe an alle Ältestenschaften weltweit. Die meisten zweigspezifischen Anweisungen findet ihr in der Ergänzung zu „Hütet die Herde Gottes“. Der Index der Briefe für Ältestenschaften (S-22) und die darin gelisteten Briefe werden gelöscht. Alle gedruckten oder elektronischen Kopien sollten vernichtet werden.“ (Ältestenbrief zur Freigabe des neuen Ältestenbuchs 2019 S-147-19.02-X Ge)
„Alle persönlichen Notizen werden dann vernichtet.“ (Ältestenbuch sfl-X 2019 Kap. 22, Punkt 21)
Ältester bestätigt die Vernichtung von Unterlagen unter Eid
Dokumenten-Verantwortlicher fordert zur Unterlagenvernichtung auf
In einem organisations-internen Vortrag anläßlich eines Seminars für Älteste fordert der Verantwortliche für die Aufzeichnungspraxis in der Organisation der Zeugen Jehovas zur Vernichtung von Unterlagen auf. Dabei gehe es vorrangig um die Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang von Vorwürfen wegen Kindesmissbrauch, wegen derer die Gesellschaft unter Beschuss geraten sei. (Deutsche Übersetzung eines Artikels in philly.com vom 9. Juli 2018)
Die Beurteilung der Royal Commission über Fallstudie Nr. 29 der Zeugen Jehovas
Der offizielle Abschlussbericht der Royal Commission Australien über Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas ist veröffentlicht. In der abschließenden Beurteilung auf Seite 77 heißt es auszugsweise:
„Wir betrachten die Organisation der Zeugen Jehovas nicht als Organisation, die adäquat auf sexuellen Missbrauch von Kindern reagiert. Wir glauben aus folgenden Gründen nicht, dass Kinder angemessen vor dem Risiko des sexuellen Missbrauchs geschützt sind:
Die Organisation stützt sich auf veraltete Richtlinien und Praktiken, um auf angebliche sexuelle Misshandlungen von Kindern zu reagieren. Diese Richtlinien und Praktiken unterliegen nicht einer laufenden und kontinuierlichen Überprüfung. Die Strategien und Praktiken sind im Großen und Ganzen völlig unangemessen und ungeeignet zur Anwendung in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Zurückhaltung der Organisation und die fortgesetzte Anwendung von Richtlinien wie die Zwei-Zeugen-Regel in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen einen ernsten Mangel an Verständnis für die Natur des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Das interne Disziplinarsystem der Organisation darüber, wie Klagen über sexuellen Missbrauch von Kindern behandelt werden, ist nicht auf das Kind bzw. Opfer ausgerichtet und bietet dem Opfer wenig oder keine Wahl, wie seine Beschwerde behandelt wird.
Die allgemeine Praxis der Organisation, schwere Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern nicht der Polizei oder den Behörden anzuzeigen, insbesondere wenn das Opfer ein Kind ist, zeigt ein schwerwiegendes Versagen der Organisation, die Sicherheit und den Schutz der Kinder in der Organisation und in der Gemeinschaft zu gewährleisten.“
Die Zusammenfassung der australischen Royal Commission über Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas
Die Royal Commission hat der australischen Regierung einen Abschlussbericht mit Empfehlungen vorgelegt, von dem sich für die Organisation der Zeugen Jehovas nach dem Stand der Untersuchungen nichts Gutes übrig lässt.
Daraus ergibt sich, dass …
Kindesmissbrauch in der Wachtturm-Gesellschaft, in der „Organisation Gottes“, in einer Vielzahl stattfindet,
die Organisation der Zeugen Jehovas durch die Zwei-Zeugen-Regelung Täter schützt,
Kinder, die von sexuellen Missbrauch betroffen sind, nicht angemessen geschützt werden, sowie der Fall nicht der Polizei oder anderen Behörden mitgeteilt werden,
Dokumentierte Unterlagen über Kindesmissbrauch systematisch vernichtet wurden,
die interne Disziplinarsystem der Organisation für Opfer nicht zumutbar ist,
seit 1950 die Watchtower Australien Vorwürfe, Berichte oder Anklagen von sexuellen Kindesmissbrauch gegen 1.006 Mitglieder der Organisation der Zeugen Jehovas in Australien aufgezeichnet hat,
diese aufgezeichneten Vorwürfe, Berichte oder Anklagen sich auf mindestens 1.800 vermutliche Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch beziehen,
die Daten belegen, dass 28 vermutliche Vergewaltiger als Älteste oder Dienstamtgehilfen ernannt wurden, nachdem sie des sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt worden waren,
die Bibelkenntnis der leitenden Körperschaft, des „Mitteilungskanal Gottes“, vor Gericht blamierend gering ist und sie nicht den Geist YHWH haben (Matthäus 10:19, 20),
„Weltmenschen“ mehr aus der Bibel wissen, als die Führung der Zeugen Jehovas,
die leitende Körperschaft ihre Mitglieder bewusst täuscht und belügt, da zuvor öffentlich im Broadcasting versichert wurde, dass YHWH „seine Organisation“ vor pädophilen Täter schütze und Kindesmissbrauch nicht vorkomme, dies alles nur die Lügen von „bösen Abtrünnigen“ seien,
keiner Absprache zwischen der Führung, der leitenden Körperschaft, stattfindet, da einzelne Mitglieder des Führungsgremium unterschiedliche Aussagen treffen,
der Schöpfer keinen „treuen und verständigen Sklaven“ in der Form einer leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas erwählt hat, der solch einen Schmach auf den heiligen Gottesnamen bringt.
An die leitende Körperschaft Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:
Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz! Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?
"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11) Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!