Jehovas Zeugen – 14-Jährige wiederholt vergewaltigt

Der Oberste Gerichtshof von Utah hörte am Montag Argumente in einem Fall, in dem männliche Leiter (Älteste) einer Versammlung der Zeugen Jehovas ein 14-jähriges Mädchen zwangen, sich ein Band anzuhören, auf dem der Täter zu hören war, der sie 2008 vergewaltigt hatte.

„Wir sprechen bei diesen Anschuldigungen von der mentalen und emotionalen Entsprechung der Waterboarding-Folter. Ich bin seit langer Zeit Richter und Anwalt, so etwas habe ich vor Gericht noch nie gesehen“, sagte Richter Deno Himonas. Am Montag hörte der Oberste Gerichtshof von Utah Argumente in einem Fall, in dem männliche Leiter (Älteste) einer Versammlung der Zeugen Jehovas ein 14-jähriges Mädchen zwangen, sich ein Band anzuhören, auf dem der Täter zu hören war, der sie 2008 vergewaltigt hatte. Der Fall war besonders heikel.

Die Vorinstanzen hatten zuvor entschieden, dass nach dem Ersten Verfassungszusatz die Kirche für „diesen Vorfall“ nicht verantwortlich sei. „Der Kongress soll kein Gesetz zur Errichtung einer Religion oder zum Verbot ihrer freien Ausübung oder zur Einschränkung der Rede- und Pressefreiheit oder des Rechts der Bürger, sich friedlich zu versammeln und die Regierung aufzufordern, Missbräuche zu unterbinden, erlassen“, heißt es in dem Änderungsantrag. Die Anwälte des Opfers ihrerseits sagen, dass diese Gerichte sich geirrt haben und dass der erste Zusatzartikel die Kirche nicht vor einer Haftung schützt. Wenn der Oberste Gerichtshof von Utah beschließen würde, sich auf die Seite der Gerichte zu stellen, würde er einen „gefährlichen Präzedenzfall“ schaffen, indem er „weiteres nachteiliges Verhalten religiöser Organisationen“ zulässt, so die Desert News.

Vier unerträgliche Stunden

Die junge Frau, jetzt in ihren Zwanzigern, reichte 2016 eine Beschwerde gegen vier Älteste der Zeugen Jehovas in Roy ein. Sie erzählte, wie sie gezwungen war, mehr als vier Stunden lang eine Aufnahme der Vergewaltigung anzuhören, die sie 2008 erlitten hatte, als sie 14 oder 15 Jahre alt war. In ihrer Aussage sagte sie, sie habe geweint und die vier Männer angefleht, das Band abzustellen. Ihren Anwälten zufolge war es ihr Ziel, ein Geständnis von ihr zu erhalten, dass sie freiwillig Sex außerhalb der Ehe gehabt habe. Ihrer Geschichte zufolge begann ein anderer Zeuge Jehovas sie zu belästigen, als sie 14 und er 18 Jahre alt war. Dort soll er im Dezember 2007 begonnen haben, sie sexuell zu missbrauchen. Sie behauptet, dass er sie mehrmals vergewaltigt habe und dass er den Führern ihrer Gemeinde eine Aufzeichnung einer dieser Vergewaltigungen zur Verfügung gestellt habe. Infolge dieser Tortur war sie starken Ängsten ausgesetzt, musste sich einer medizinischen Nachsorge unterziehen und musste mit ansehen, wie ihre schulischen Leistungen nachließen. Ihren Anwälten zufolge gibt es keinen Zweifel daran, dass das Gericht, wenn dieser Fall in einem säkularen Umfeld stattgefunden hätte, „nicht gezögert“ hätte, den Fall an eine Jury zu verweisen.

Im Jahr 2019 hatte das Berufungsgericht von Utah entschieden, dass die Kirche nicht zur Verantwortung gezogen werden könne und dass dies „eine Untersuchung der Relevanz des Verhaltens der Kirche bei der Ausübung einer religiösen Praxis und damit eine Verletzung der Klausel des Ersten Verfassungszusatzes“ erfordere, die der Regierung verbietet, in bestimmte religiöse Praktiken einzugreifen. „The Independent“ erinnert daran, dass in den Vereinigten Staaten in der Vergangenheit Dutzende von Klagen eingereicht wurden, in denen Zeugen Jehovas der Misswirtschaft oder des Verschweigens von Missbräuchen innerhalb der Kirche beschuldigt wurden. Anfang 2020 hob der Oberste Gerichtshof von Montana in einem ähnlichen Fall ein 35-Millionen-Dollar-Urteil gegen die Kirche auf, die verurteilt worden war, weil sie es versäumt hatte, den Missbrauch eines Mädchens bei den Behörden anzuzeigen.

In Frankreich gelten die Zeugen Jehovas als eine religiöse Bewegung und nicht als Religion. Ein parlamentarischer Bericht von 1995 hatte sie als Sekte klassifiziert. Im Jahr 2011 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch entschieden, dass es sich tatsächlich um eine Religion handelt, und daher entschieden, dass die Gemeinde in den Genuss der Steuerbefreiungen kommen sollte, auf die religiöse Vereinigungen in Frankreich Anspruch haben.

Quelle: parismatch

Zusammenfassung und Urteil

Als 14-Jährige wiederholt vergewaltigt, anschließend von den Ältesten gezwungen, sich 4 Stunden lang die Aufzeichnungen ihrer Vergewaltigung anzuhören. Mit den mentalen und emotionalen Entsprechungen wie bei einer Waterboarding-Folter versucht, ein Geständnis zu erpressen, um aus dem Opfer ein Täter werden zu lassen, dass sicherlich am Ende schwere bis irreversible traumareaktive Erkrankungen erlitten hat. Zu guter Letzt befand das Gericht, es würde gegen das Gesetz verstoßen, wenn sich der Staat in religiöse Angelegenheiten einmischen würde (Der Fall wurde im Mormonenstaat Utah verhandelt – ein Schelm, wer sich dabei Böses denkt).

Der Bericht im Paris Match geht unter anderem auch darauf ein, dass JWORG im Rahmen von Dutzenden Gerichtsverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 35 Millionen US Dollar verurteilt wurden, weil sexuelle Straftaten den Behörden nicht gemeldet wurden.

Die leitende Körperschaft klagte gegen dieses Urteil, und das Urteil wurde aufgehoben. Wie sich aus dem vorstehenden Texte ergibt offensichtlich mit der Begründung, dass JWORG als Organisation nicht zur Verantwortung gezogen werden könne, wenn derartige Vorkommnisse bekannt werden. Was sich im ersten Moment auch plausibel anhört.

ABER: WIR ALLE wissen sehr genau, dass es die leitende Körperschaft ist, welche die Ältesten in den Ortsversammlungen dazu anstiftet, sexuelle Straftaten unter den Teppich zu kehren, mit der Begründung, „keinen Schmach auf den Namen Jehovas“ zu bringen!

Angesicht solcher bestürzenden Vorfälle hebt sich jeglicher Unterschied zwischen EX-Zeugen und gegenwärtig noch aktiven Zeugen Jehovas auf: Sowohl Ex- als auch aktive Zeugen müssen wohl einen bitteren Beigeschmack bekommen, wenn sie erfahren wie sich die leitende Körperschaft verhält, wenn es zu Kindesmissbrauch und Vergewaltigungen in der Versammlung kommt: Das Vergewaltigungs-Opfer interessiert nur am Rande, Hauptsache die Dollar Millionen werden gerettet. Keine Entschädigung, einfach nur Nichts für das Kind. Aber Millionen Dollar Anwalts und Gerichtskosten aufbringen, das ist möglich!

Um dies zu erreichen, werden in den USA die besten Anwälte engagiert, die hauseigenen Anwälte wie z. B. Philipp Brumley traut man offensichtlich nicht zu, erfolgreich Einsprüche gegen Millionenklagen einzureichen. Wer den Bericht komplett zur Kenntnis genommen hat, darf sich sowohl als Ex- als auch als aktiver Zeuge Jehovas fragen, welchen moralischen Tiefstand die leitende Körperschaft erreicht hat!
von |November 12th, 2020|2020|0 Kommentare

Jehovas Zeugen – Ganze Versammlung wegen Anstiftung zu Hass und Gewalt vor Gericht

Die belgische Versammlung der Zeugen Jehovas nahm an einer Anhörung vor dem Strafgericht teil, bei der es um den Vorwurf der Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugungen und der Anstiftung zum Hass ging. Es ist das erste Mal, dass Jehovas Zeugen vor einem Strafgericht in der Welt angeklagt werden.

Die in Kraainem ansässige Gemeinde hat mehrere Monate Zeit, ihren Fall vorzubereiten; der Prozess beginnt im kommenden Februar. Der Fall folgt auf eine fünfjährige Untersuchung durch einen Gerichtsrichter in Gent, die auf Beschwerden des ehemaligen Mitglieds Patrick Haeck zurückgeht.

„Es handelt sich um einen wichtigen Präzedenzfall“, sagte Haeck gegenüber der VRT. „Wie ist es möglich, dass eine Religionsgemeinschaft unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit ein Verbrechen begehen kann?“

Haeck war 35 Jahre lang Mitglied der Zeugen Jehovas und ein Älterer – jemand mit beträchtlicher Autorität innerhalb seiner Ortsgemeinde in Gent. Als er einen Fall von sexuellem Missbrauch innerhalb der Gemeinde aufdeckte, wurde er offiziell gemieden.

Meiden

Die Zeugen Jehovas setzen Meidung als Taktik ein, um Mitglieder davon abzuhalten, der Gruppe gegenüber illoyal zu sein, behauptet er. „Es ist schlimmer, als einfach ausgeschlossen zu werden“, sagte Haeck zu Het Nieuwsblad. „Von den höchsten Ebenen der Organisation kommt der Befehl, dass niemand mit Ihnen sprechen darf, nicht einmal Ihre eigene Familie. Sie erklären, dass diese Person gemieden werden muss, weil sie eine psychische Krankheit hat, die ansteckend ist.“

Mehrere weitere ehemalige Zeugen haben sich der Beschwerde angeschlossen.

Cecile Temmerman war 35 Jahre lang Zeugin, als ihr Sohn begann, den Ältesten der Gemeinde kritische Fragen zu stellen.

„Ich kannte Hunderte von Menschen in der Gemeinde; fast jeden Tag kam jemand zu Besuch“, sagte sie zu Het Nieuwsblad. „Von einem Tag auf den anderen kehrten mir alle den Rücken zu.“ Das meint sie wörtlich und im übertragenen Sinne: Zeugen wenden sich physisch von Mitgliedern ab, die gemieden werden.

‚In den Händen Satans‘

Temmerman berichtet: „Bei einem Treffen wurde jeder gewarnt, dass meine Familie in den Händen Satans sei. Ich hatte buchstäblich niemanden mehr in meinem Leben; die Zeugen stellen sicher, dass sie keinen sozialen Kontakt außerhalb der Organisation haben – einschließlich der Familie. Selbst mein allerbester Freund wollte nicht mehr mit mir sprechen. Ich versank in einer Depression.“

Der Staatsanwalt in Gent erhebt erneut vier Anklagepunkte gegen die belgische Gemeinde: Anstiftung zur Diskriminierung einer Person und einer Gruppe aufgrund religiöser Überzeugungen und Anstiftung zu Hass oder Gewalt gegen eine Person und eine Gruppe.

Obwohl die Zeugen Jehovas schon früher Ziel von Zivilprozessen waren, ist dies das erste Mal, dass eine ganze Gemeinde eines Verbrechens angeklagt wird. Haeck hofft, damit einen Präzedenzfall in anderen Ländern zu schaffen.

„Nicht nur für die Zeugen Jehovas, sondern auch für andere religiöse Organisationen“, sagte er. „Es gibt eine strikte Trennung von Kirche und Staat. Jetzt, da dem religiösen Extremismus mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, müssen wir uns fragen, wo wir die Grenze ziehen, an welchem Punkt der Staat eingreifen muss.“

Quelle: thebulletin.be | Lisa Bradshaw, Photo ©Nicolas Maeterlinck/BELGIEN

von |Oktober 16th, 2020|2020|1 Kommentar

Jehovas Zeugen – Gemeinschaftsentzug ist menschenrechtsverletzend

Wegweisendes Urteil zu Zeugen Jehovas in der Schweiz

Das Bezirksgericht Zürich hat eine wegweisende Entscheidung im Blick auf Kritik an bestimmten Praktiken von Jehovas Zeugen getroffen. Die Vereinigung Jehovas Zeugen in der Schweiz hatte eine Mitarbeiterin der Fachstelle „infoSekta“ wegen „übler Nachrede“ angezeigt und verklagt. Ihr wurde vorgeworfen, wahrheitswidrige und ehrverletzende Aussagen in einem Interview gegenüber dem „Tagesanzeiger“ und in einer Medienmitteilung der Fachstelle infoSekta vorgenommen zu haben. Auch wenn dem Urteil das Schweizer Recht zugrunde liegt, ist es doch auch über die Schweiz hinaus von Bedeutung, weil sich das Gericht in einer seltenen Gründlichkeit mit den einzelnen Vorwürfen befasst hat.

Im Einzelnen wurde vorgeworfen, die Äußerungen hätten den Eindruck erweckt, die Zeugen Jehovas würden „eine menschenrechtswidrige Praxis besitzen, gegen Menschenrechte und Verfassung verstoßen, ihren Mitgliedern das Recht auf Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit verwehren, ihre Mitglieder aufgrund ihres bekannten Standpunktes hinsichtlich des Verbots von Bluttransfusionen nach Verkehrsunfällen oder Geburten sterben lassen, im Falle des Ausschluss von Kindern und Jugendlichen aus der Gemeinschaft diesen gegenüber die familiäre Liebe und Fürsorge verweigern, sowie die Kinder ihrer Gemeinschaft in ständiger Angst leben lassen.“ Weiterhin ging es um die Aussage, das System von Jehovas Zeugen „fördere den sexuellen Missbrauch von Kindern und dass die ganze Gemeinschaft angeblich stattgefundene strafbare Handlungen vorsätzlich vertusche“ und die Einstufung als „eine totalitäre Organisation, die manipulativ auf ihre Mitglieder einwirke und die körperliche, psychische und soziale Integrität ihrer Mitglieder verletze.“ (Urteil, S. 6, Abschnitt 1.2)

Die Beschuldigte bekannte sich vor Gericht zu den Inhalten der Interviews und der Medienmitteilung, an denen sie vollumfänglich festhalte und legte zahlreiche Beweismittel vor um zu belegen, dass die genannten Kritikpunkte zutreffend sind und somit keine wahrheitswidrigen Äußerungen verbreitet wurden.

Tatsachen und Ehre

In der ausführlichen 34-seitigen Urteilsbegründung wird zunächst der Unterschied zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen erläutert. Lediglich Tatsachenbehauptungen oder sog. gemischte Werturteile, die einen erkennbaren Bezug zu Tatsachen aufweisen, können ehrverletzende Äußerungen ergeben. Nicht strafbar sind diese, wenn sie den Tatsachen entsprechen („Wahrheitsbeweis“) oder zumindest zum Zeitpunkt der Äußerung mit vernünftigem Rechercheaufwand davon ausgegangen werden konnte, dass sie wahr sind („Gutglaubensbeweis“), sofern die Aussagen nicht einzig zu dem Zweck erfolgten, anderen zu schaden.

Den Begriff der Ehre definiert das Gericht als auf den menschlich-sittlichen Bereich beschränkt und bezieht ihn „auf den Ruf und das Gefühl des Betroffenen, ein ehrbarer Mensch zu sein, das heisst sich so zu benehmen, wie nach allgemeinen Anschauungen ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt.“ (S. 11, 5.1) „Von einem charakterlich anständigen Menschen wird nach allgemeiner Anschauung unter anderem erwartet, seine Pflichten gegenüber dem Staat und seinen Mitmenschen zu erfüllen, keine Straftaten zu begehen, die Menschenrechte aufrechtzuerhalten, die familiäre Liebe und Fürsorge nicht zu verweigern, den sexuellen Missbrauch von Kindern zu stoppen etc.“ (S. 12, 5.2)

Sachaussagen oder ehrverletzend?

Das Gericht hat sich nun die Mühe gemacht, für jede einzelne inkriminierte Äußerung zu prüfen, ob diese tatsächlich ehrverletzend ist. Bei 4 von 10 angeklagten Äußerungen wurde dies vom Gericht verneint. Die Aussage z.B. dass Mitglieder nach Verkehrsunfällen oder bei der Geburt sterben und die Gemeinschaft Bluttransfusionen ablehnt, sind simple Feststellungen zutreffender Tatsachen ohne Werturteil. Auch die Feststellung, dass es kaum eine Zeugen-Jehovas-Familie ohne ausgeschlossene Familienmitglieder gibt, ist an sich nicht ehrverletzend, denn ein Mensch ist nicht ehrbarer, wenn er eine Familie hat, aus der niemand ausgeschlossen wurde. Ähnliches gilt für die Aussage, dass viele Zeugen Jehovas „nur beschränkt Wissen um die Welt [haben], weil weltliche Freunde verboten sind und sie viele gesellschaftliche Erfahrungen nicht machen konnten“. Dies sind reine Tatsachenbeschreibungen.

Bösartige Absicht oder öffentliches Interesse?

Bei 6 weiteren Aussagen kam das Gericht hingegen zu dem Schluss, dass diese in der Tat die Ehre der Gemeinschaft beschädigen. Diese Wirkung war der Beschuldigten durchaus bewusst. Solche Aussagen können, selbst wenn sie wahr sind, strafbar sein, wenn sie ohne begründete Veranlassung vorwiegend in der Absicht gegeben werden, jemandem Übles vorzuwerfen. Das kann das Gericht hier aber nicht erkennen. In seiner Begründung kommt das Gericht zu einer beschreibenden Würdigung der Arbeit der Fachstelle infoSekta: „Die Aufgaben der Fachstelle infoSekta, die Rahmen ihrer Statuten Beratung für Betroffene anbietet und Aufklärung im Sinne des Konsumentenschutzes auf dem Weltanschauungsmarkt betreibt, belegen hinreichend, dass die Äußerungen in Wahrung öffentlicher Interessen erfolgt sind. … Außerdem klärt die Fachstelle InfoSekta nicht nur über die Zeugen Jehovas auf, sondern über verschiedene Organisationen und Glaubensgemeinschaften. Es handelt sich um eine sachlich vorgetragene und argumentative Kritik an Glaubensvorstellungen bzw. -praktiken, sowie an deren Auswirkungen auf Anhänger und deren Umfeld (welche zudem in Ausübung grundrechtlicher Freiheiten erfolgt sind …) … Sie stützt ihre Aussagen auf wissenschaftliche Publikationen, Originaldokumente der Zeugen Jehovas (Wachtturm und Erwachet!) sowie Fachliteratur zum Thema. Sie bezieht ihre Informationen also nicht nur aus Gesprächen mit Aussteigern, die die Gemeinschaft im Streit verlassen haben und bei denen die Gefahr besteht dass sie ein allzu negatives Bild zeichnen. … Es geht der Beschuldigten nicht darum, die Zeugen Jehovas schlecht zu reden, sondern um die Aufklärung über verschiedene Organisationen und Glaubensgemeinschaften.“ (S. 21, Art. 9.5)

Nach diesem weiten Anlauf kommt es nun zum Kern: Der gerichtlichen Prüfung, in wieweit die übrigen 6 ehrverletzenden Aussagen den Tatsachen entsprechen bzw. ernsthafte Gründe hatte, die Aussagen für wahr zu halten. Hier war das Ergebnis – so viel sei bereits vorweggenommen – für Jehovas Zeugen desaströs.

Praxis der Ächtung („Gemeinschaftsentzug“)

Der Begriff der Ächtung meint den Kontaktabbruch zu ausgeschlossenen Personen. Ausgeschlossen kann werden, wer aus Sicht der Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen eine Sünde begeht wie z.B. das Annehmen einer Bluttransfusion, Sex vor der Ehe, politische Aktivität oder auch nicht all das zu glauben, was die Organisation lehrt. Dazu standen folgende Aussagen von infoSekta vor Gericht:

„Wir machen auf die menschenrechtswidrige Praxis der Ächtung aufmerksam.“ / „Ächtung ist eine Art von oben verordnetem Mobbing. Es verstösst gegen die Menschenrechte und Verfassung.“ / „Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit – ein Recht, das die Zeugen Jehovas für sich beanspruchen, ihren Mitgliedern aber nicht gewähren.“

Dazu hielt das Gericht fest, dass Jehovas Zeugen nicht bestreiten, dass sie die Praxis der Ächtung verwenden, sondern lediglich einfach behaupten, diese Praxis sei nicht menschenrechtswidrig. An dem Bestehen dieser intern als „Gemeinschaftsentzug“ bezeichneten Praxis gibt es keinen Zweifel. Sie ist auch schriftlich in diversen Publikationen dokumentiert. Dazu das Gericht: „Die Praxis ist für davon Betroffene sehr schwer zu ertragen und kann schwerwiegende Folgen haben (insbesondere für Opfer von sexuellem Missbrauch, die wählen müssen, ob sie in der Organisation bleiben und dem Täter stets begegnen wollen oder ihr gesamtes soziales Umfeld verlieren)… Es kann durchaus gesagt werden, dass die Organisation der Zeugen Jehovas durch die Anwendung der Praxis der Ächtung darüber entscheidet, wer keinen Kontakt mehr haben darf zu Familie und Freunden, wer isoliert werden soll. Die Organisation hat eine große Kontrolle über ihre Mitglieder. Ein solches Verhalten kann durchaus als „Mobbing“ verstanden werden. … Die Praxis der Ächtung erweist sich deshalb als eine Art von „Mobbing“, das zumindest im Ansatz menschenrechtsverletzend ist, als dass Mobbing eine Verletzung der persönlichen Integrität eines Menschen ist. Diese Art von Mobbing wird auch angewendet, wenn Mitglieder der Zeugen Jehovas nicht mehr glauben oder einen anderen Glauben entwickeln bzw. haben. In so einem Fall werden die entsprechenden Leute ausgeschlossen und geächtet, was sie dazu bewegen soll, wieder in die Gemeinschaft zurückzukehren. … Implizit wird ihnen also die Glaubens- und Gewissensfreiheit innerhalb der Gemeinschaft verwehrt …“. (S. 24, 9.9a)

Umgang mit Kindern

Zum Umgang mit Kindern wurde folgende ehrenrührige Aussage beanstandet: „Etwas Liebes zu sagen, nachfragen, wie der Tag war, oder das Kind in den Arm nehmen – das liegt nicht mehr drin. Kinder erleben eine permanente Angst.“

Auch hier wird von der Religionsgemeinschaft nicht bestritten, dass die Ächtung gelebt wird, sondern lediglich behauptet, Kinder würden dennoch liebevolle Zuwendung erhalten. Das Gericht hingegen fand die Hinweise in den Schriften, man solle das ausgestoßene Kind „unterstützen“ aber nicht sehr liebevoll, wenn es gleich dazu heißt, es aber dann „mit Gottes Wort unterweisen und in Zucht nehmen“ sowie ein „Bibelstudium durchführen“. „Unsere Liebe zu Jehova muss stärker sein als die Liebe zu Familienangehörigen, die ihm untreu werden.“ (Wachtturm, 15.7.2011)

Das Kind werde so „auf körperliche und spirituelle Bedürfnisse reduziert, wobei auf emotionale Bedürfnisse keine Rücksicht genommen wird. Dies wird durch eine Vielzahl von Berichten Angehöriger und Aussteiger belegt (…). Ein solcher Ausstoß führt zu großem Konflikt und kann psychische Schäden hinterlassen, gerade bei Kindern und Jugendlichen. Es ist eine Art emotionale Erpressung, um die abtrünnigen Personen dazu zu bewegen, zur Glaubensgemeinschaft zurückzukehren bzw. sie von einem Ausstieg abzuhalten.“(S. 25, 9.9b) Auch die zentrale Botschaft vom nahen Weltende in Harmagedon mit der blutigen Endschlacht und der Vernichtung aller Ungläubigen könne gerade bei Kindern für Angst sorgen.

Sexueller Missbrauch

Zur Kritik an der Begünstigung von sexuellem Missbrauch bestätigte das Gericht, dass die Zwei-Zeugen-Regel existiert: „Kann also außer dem Opfer selbst niemand den Missbrauch bezeugen und streitet der mutmaßliche Täter die Tat ab, so wird nichts unternommen.“ Es ist lediglich strittig, in welchem Kontext sie eingesetzt wird. Unter Verweis auf gerichtliche Untersuchungen in Australien (Royal Comission, Final Report) durfte den Schilderungen der Betroffenen hier geglaubt werden (Gutglaubensbeweis erbracht).

Psychische Gewalt an Kindern

Das Gericht stellt hierzu fest: „Die Analyse von Wachtturm-Materialien für Kinder verdeutlicht, dass diese auf die Verängstigung der Kinder abzielen: wer nicht gehorcht, wer nicht folgt, wer nicht glaubt, wer nicht genügt, muss mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft und daraufhin mit Vernichtung in Harmagedon rechnen. Das oben thematisierte Ächten kann als Form von psychischer Gewalt angesehen werden. Dies wird durch die Berichte von Aussteigern sowie die Materialen der Wachtturm-Gesellschaft selber deutlich gemacht.“ (S. 29, 9.9e) In der Linie der bisherigen Tatsachenfeststellungen des Gerichtes wurden auch die Einschätzung, dass die Zeugen Jehovas als „hochproblematische Gruppe“ die „körperliche psychische und soziale Integrität ihrer Mitglieder“ verletze und das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ihren Mitgliedern verwehrt als im wesentlichen zutreffend bewertet. Dabei sind es in erster Linie die Folgen des „Gemeinschaftsentzuges“ als internes Druckmittel, die zu dieser Einschätzung führen.

Langsame Mühlen

Das Urteil hat eine längere Geschichte. Die angeklagten Äußerungen stammten vom Juli 2015. Um die Antragsberechtigung der Beschwerde gab es zunächst juristische Auseinandersetzungen, so dass die Anklage im November 2018 erhoben wurde. Das hier beschriebene Urteil erging am 9. Juli 2019 und wurde erst 2020 rechtskräftig, nachdem die Vereinigung Jehovas Zeugen in der Schweiz die Frist für eine zunächst angekündigte Revision ergebnislos hat verstreichen lassen.

Fazit

Wenn nun all diese vom Gericht als ehrverletzend angesehenen Aussagen sich auf einen wahren Tatsachenkern beziehen, dann ist die Ehre der Organisation der Zeugen Jehovas davon auch tatsächlich erheblich angeschlagen.

Das Gericht hat anhand von umfangreichem Beweismaterial die Aussagen zu den Kritikpunkten geprüft und festgestellt, dass die Kritik berechtigt war: Die Praxis der Vereinigung von Jehovas Zeugen verstößt gegen elementare Rechte der Mitglieder und ihrer Angehörigen. Das Urteil ist zugleich ein Lob für solide recherchierte Aufklärungsarbeit im Bereich des spirituellen Verbraucherschutzes. Es bleibt interessant, welche Folgen sich daraus für den Umgang in Deutschland ergeben.

Quelle: confessio | Dr. Harald Lamprecht

Jehovas Zeugen – Wegen Gewalt und Hassverbrechen vor Gericht

BELGIEN, GENT – Die Zeugen Jehovas standen am Dienstag vor dem Strafgericht in Gent, weil sie zum Hass gegen einige ehemalige Mitglieder aufgestachelt hatten. Die verschiedenen Parteien haben nun Zeit, ihre Schriftsätze vorzubereiten. Der Fall wird am 16. Februar 2021 verhandelt.

Während eines Zeitraums von fünf Jahren prüfte das Gericht Beschwerden ehemaliger Mitglieder der Zeugen Jehovas. Sie sagten darüber aus, wie sie auf Anordnung der Organisation (Wachtturm-Gesellschaft) ausgeschlossen und sozial völlig isoliert wurden.

Die Staatsanwaltschaft in Gent hatte die Zeugen Jehovas bereits im Juni vorgeladen, aber der Fall wurde verschoben. Am Dienstag wurde das Verfahren gegen die Zeugen Jehovas wieder aufgenommen. Die Frist für den Abschluss des Verfahrens wurde festgelegt, und die Schriftsätze werden am 16. Februar 2021 eingereicht. Etwa ein Dutzend Menschen gaben sich bereits als geschädigte Parteien aus. Nach Angaben der Verteidigung der Ex-Mitglieder wird sich diese Zahl nur noch erhöhen.

Der gemeinnützige Verein ist mit vier Fällen betraut. Zunächst einmal die Anstiftung zur Diskriminierung einer Person und einer Gruppe aus Gründen der Religion. Darüber hinaus Anstiftung zu Hass oder Gewalt gegen eine Person und gegen eine Gruppe.

Quelle: nieuwsblad.be

von |September 15th, 2020|2020|1 Kommentar

Jehovas Zeugen – Kommission startet Schwerpunkt „Sexueller Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas“

Berlin, 24. Juli 2020. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (kurz: Kommission) startet ihr nächstes Schwerpunktthema und möchte sich Betroffenen, die sexuellem Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas ausgesetzt waren, in einer Online-Informationsveranstaltung vorstellen.

Die Kommission möchte ehemalige und aktuelle Mitglieder der Zeugen Jehovas in der Videokonferenz kennenlernen und ihnen die Möglichkeiten der Aufarbeitung im Rahmen der Kommissionsarbeit aufzeigen.

Die Online-Veranstaltung findet am 29. September 2020 zwischen 10- 12 Uhr statt. Betroffene können sich für die Online-Infoveranstaltung per E-Mail unter [email protected] anmelden.

Hier gelangen Sie zu den Datenschutzinformationen.

Zum Hintergrund: Die Kommission möchte Ausmaß, Art und Folgen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Vergangenheit aufzeigen, eine breite öffentliche Debatte anstoßen und zur Anerkennung der Betroffenen beitragen. Dazu werden vertrauliche Anhörungen mit Betroffenen geführt und deren schriftliche Berichte ausgewertet. Nur gemeinsam mit den Betroffenen kann eine Aufarbeitung gelingen. Erst wenn Strukturen und Machtmechanismen erkannt sind, wird es möglich sein, Missbrauch und Misshandlung künftig, auch im Kontext der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, zu verhindern.

Für Fragen rund um die Arbeit der Kommission, zum Schwerpunkt „Sexueller Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas“ und zur Beratung können Sie kostenfrei und anonym unter der folgenden Nummer anrufen: 0800 40 300 40. Die Sprechzeiten lauten: montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr.

Quelle: www.aufarbeitungskommission.de

Jehovas Zeugen – Vergewaltigung einer Fünfjährigen

Sie sagt, sie sei 5 Jahre alt gewesen, als ein anderer Zeuge Jehovas sie vergewaltigte. Die Führer der Religion nennen solche Berichte „falsche Geschichten“.

Während eines Großteils der letzten zwei Jahrzehnte war Stephen Lett Mitglied des kleinen Leitungsgremiums, dass die Zeugen Jehovas leitet und die Weichen für die Anhänger der Konfession in mehr als einem Dutzend Gemeinden im Raum Philadelphia und in Tausenden weiteren auf der ganzen Welt stellt. Lett und die sieben anderen Männer in diesem Ausschuss halten sich im Hintergrund, da ihre Stimmen in der Regel in der Medienberichterstattung über die weit verbreiteten Probleme der Zeugen bei sexuellem Kindesmissbrauch nicht zu hören sind.

Doch im Frühjahr 2015 trat Lett unerwartet in einem 10-minütigen Video auf, das auf der Website der Zeugen veröffentlicht wurde, ein Auftritt, der mit einer Flut von Geschichten über Missbrauchsvorwürfe und Vertuschungen zusammenfiel, die von Reveal vom Center for Investigative Reporting veröffentlicht wurden.

In einen dunklen Anzug gekleidet, wurde er lebhaft, als er die Anhänger dazu drängte, zusammenzuhalten, indem sie „falsche Geschichten zurückweisen“.

Mit nur wenigen Urteilen wies Lett die Kritik zurück, die von Behörden, Opfern und Anwälten von Australien bis nach Pennsylvania und Großbritannien an den Zeugen geübt wurde.

Eine Frau aus Kentucky namens Chessa Manion argumentiert, dass ihre eigene Erfahrung zeige, dass das Gegenteil der Fall sei – dass Spitzenführer der Zeugen wissen, dass die Probleme der Organisation in Bezug auf Kindesmissbrauch tief sitzen, aber davon Abstand nehmen, sie anzusprechen. Viele andere Opfer haben die gleiche Behauptung aufgestellt.

Aber die 29-jährige Ex-Zeugin – die kürzlich bei einer Kundgebung in Harrisburg auftrat und die Gesetzgeber aufforderte, die Gesetze zum Schutz der Überlebenden von sexuellem Kindesmissbrauch zu verschärfen – ist ein wenig anders. Sie hat einen Brief von Stephen Lett, der sie unterstützt.

 

„Sag Mama, was passiert ist.“

Manions Geschichte begann in den frühen 1990er Jahren, als ihre Familie aus der Gegend von Chicago nach Havanna zog, einer Kleinstadt mit etwa 3.600 Einwohnern in der Nähe des Illinois River. Ihre Eltern, Tim und Lisa, waren Zeugen mit einer besonderen Verbindung zur Spitze der Organisation: Tim sagte, er sei von Lett rekrutiert worden, als er ein junger Mann war, und kaufte zufällig einen Chevrolet Corvair von Lett auf einem alten Scheunengelände in der Nähe.

Als Manion und seine Frau mit dem Einzug in ihr neues Haus in einem von viktorianischen Häusern gesäumten Häuserblock fertig waren, lud eine andere Familie von Zeugen, die sie gut kannten, ihre damals fünf Jahre alte Tochter Chessa zu einer Übernachtung in ihrem Haus ein. Sie versprachen, sie am nächsten Morgen zum Gottesdienst im Königreichssaal zurückzubringen.

„Als sie zur Versammlung kamen“, sagte Chessa Manion, „lief ich zu meiner Mutter und legte meine Arme um sie und wollte nicht loslassen. Ich starrte sie nur an. Sie wusste, dass etwas nicht stimmte.“

Ihre Mutter befragte sie beim Mittagessen. Hatte sie bei der Übernachtung Ärger bekommen? Wurde sie vielleicht von einem der Erwachsenen angeschrien?

Nein, Chessa sagte ihr – es sei etwas mit dem damals 14-jährigen Sohn der anderen Familie passiert.

„Sag Mami genau, was passiert ist“, sagte ihre Mutter.

Auf Drängen ihrer Mutter benutzte Chessa eines ihrer Kuscheltiere, um zu zeigen, was der Teenager ihr angetan hatte. Lisa Manion glaubte, ihre Tochter sei vergewaltigt worden.

Die Manions brachten ihre Tochter zu einem Arzt, der ihre Befürchtungen bestätigte. „Wir fühlten uns wie gelähmt“, sagte Lisa Manion. Er warnte sie auch davor, dass er gesetzlich verpflichtet sei, den Vorfall den Behörden von Illinois zu melden. Er gab ihnen sieben Tage Zeit, die Polizei auf eigene Faust zu kontaktieren.

Chessa sagte, ihr Vater und der Vater des Teenagers, der sie missbraucht hatte, hätten sich in einem Königreichssaal getroffen, zusammen mit dem Jungen, der nach mehrstündiger Befragung gestanden habe. Der nächste Schritt schien offensichtlich: Tim Manion musste zur Polizei gehen.

Aber Angelegenheiten wie diese sind komplizierter, als sie zunächst innerhalb der Religion erscheinen. Die Watchtower Bible and Tract Society of New York, die gemeinnützige Körperschaft der Zeugen, warnte die Ältesten in einem Memo von 1989 zum Beispiel davor, vertrauliche Informationen, die als Futter für eine Klage dienen könnten, vorsichtig weiterzugeben. Die Ältesten wurden angewiesen, niemals zuzulassen, dass ein Offizier einen Königreichssaal oder einen anderen Bereich, in dem geheime Unterlagen aufbewahrt werden, durchsucht. Von denjenigen, die Berichte über sexuellen Kindesmissbrauch erhielten, wurde erwartet, dass sie sich einfach an die Rechtsabteilung des Wachtturms wenden.

Die Religion stützte sich auch auf eine Richtlinie, die von den Missbrauchsopfern verlangte, zwei Augenzeugen vorzulegen, die ihre Behauptungen bekräftigen konnten, bevor die Ältesten in Erwägung zogen, Maßnahmen zu ergreifen.

Lisa Manion, die immer noch eine Zeugin ist, sagte, dass einige Gemeindemitglieder sie davon abhielten, das Verbrechen anzuzeigen.

„Es gab Freunde beider Familien, die das Gefühl hatten, dass wir nicht zu den Behörden gehen müssten, wenn wir einfach Frieden mit dieser und der anderen Familie schließen würden“, sagte sie kürzlich in einem Interview. „Wir hatten jedoch Brüder aus Chicago, die uns sagten: ‚Jehova wird seinen eigenen Namen schützen. Man tut, was man tun muss, um sich um seine Tochter zu kümmern.“

Vor Ablauf der Sieben-Tage-Frist setzte sich Tim Manion mit dem Mason County Sheriff’s Department in Verbindung und meldete den Angriff. Er wurde dann an den Staatsanwalt des Bezirks verwiesen.

Seine Tochter versteht immer noch nicht, was als nächstes geschah.

„Ich fühlte mich nicht wohl.“ Alan Tucker hatte bereits Dutzende von Gewaltverbrechen als Staatsanwalt von Mason County verfolgt, als der Fall Chessa Manion seinen Schreibtisch erreichte. Aber dieser Fall blieb ihm über die folgenden Jahrzehnte erhalten.

Tucker, der jetzt Richter am Bezirksgericht von Illinois ist, sagte kürzlich in einem Interview, ein Sheriff habe dem 14-jährigen Jungen eine Aussage abgenommen, der „zugab, Geschlechtsverkehr mit Frau Manion gehabt zu haben. Aber die Eltern jedes der Kinder haben den Vorfall heruntergespielt und versucht, ihn als Kinder mit Erkundungscharakter darzustellen. Sie wollten keine Anklage erheben“.

Er verwirrte sich über das, was er als das Widerstreben der Manions beschrieb, den Täter ihrer Tochter strafrechtlich verfolgen zu lassen. „Ich weiß, dass sie einer nichttraditionellen Religion angehörten“, sagte er. „Ich legte die Optionen dar, wie wir vorgehen könnten, und erlaubte ihnen größtenteils, mich darüber zu beraten, wie sie vorgehen wollten.

Lisa Manion bestritt, dass Tucker sich an sie erinnerte. „Wir haben nichts heruntergespielt“, sagte sie. „Wir wollten sicherstellen, dass das Wort ‚Vergewaltigung‘ als Beschreibung dessen, was geschah, verwendet wurde. … Wir wollten nur Chessa schützen.“

Sie sagte, sie seien von Tucker darauf hingewiesen worden, dass sich ihre Tochter möglicherweise zusätzlichen Untersuchungen unterziehen und vor Gericht gegen den Teenager aussagen müsse. Sie befürchteten, die Erfahrung würde sie ein zweites Mal traumatisieren. „Er steuerte Tim aus der Verfolgung eines Gerichtsverfahrens heraus“, sagte Lisa Manion.

Anstatt den Fall vor Gericht zu bringen, sagte Tucker, er habe ein Kontaktverbot vereinbart, das dem Teenager verbot, mit Chessa oder anderen kleinen Kindern zu interagieren. Beide wurden beraten, aber der Teenager war nicht verpflichtet, eine Bewertung des Sexualstraftäters abzuschließen.

Wäre der Fall erfolgreich strafrechtlich verfolgt worden, so Tucker, hätte der Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren auf Bewährung landen und als Sexualstraftäter registriert werden können.

Tucker sagte, er habe eine Kopie der Fallakten in seinen persönlichen Unterlagen aufbewahrt, weil er befürchtete, dass der Jugendliche erneut straffällig werden könnte. Er grub die Akten aus, nachdem er vom Inquirer und der Daily News kontaktiert worden war.

„Seit Sie mich angerufen haben“, sagte er, „hat mich das wirklich gestört.“

Manion sagte, ihre Eltern seien von den Ältesten der Zeugen unter Druck gesetzt worden, die sie drängten, „feinfühliger zu sprechen“ und das Wort Vergewaltigung nicht zu verwenden, wenn sie über das Erlebte diskutierten. Ihr Vater rief im Hauptquartier des Wachtturms in Brooklyn an und beschrieb, wie sie bei einer Übernachtung missbraucht worden sei, erzählte sie, nur um von einem Beamten angegriffen zu werden, der sagte: „Nun, Bruder Manion, sehen Sie, wie Sie dazu beigetragen haben? (Ihr Vater reagierte nicht auf eine Bitte um Stellungnahme).

Die Folgen der Vergewaltigung verbreiteten sich in der Familie wie eine Krankheit. Kurz nachdem ihr Vater den Vorfall der Polizei gemeldet hatte, teilte er Chessas Tortur mit ihren Großeltern, Tanten und Onkeln bei einer Familienversammlung in den Ozarks in Missouri.

„Es war eine sehr schlimme Nacht“, sagte Debbie Manion Ford, ihre Tante. „Eine schreckliche Nacht.“

Als die Familie die schreckliche Nachricht aufnahm, wandelte sich ihr Entsetzen in Empörung. Chessas Vater war das einzige Mitglied der Familie, das Zeuge war, und seine Verwandten waren der Organisation lange Zeit skeptisch gegenübergestanden.

„Wir fragten uns: ‚Wie könnt ihr da drin bleiben?‘ “ sagte Ford. „Tim sagte nur: ‚Nun, die Zeugen werden sich darum kümmern. Aber sie versuchten, es zu begraben.“

Nicht lange danach, so Chessa Manion, fand sie sich mit ihren Eltern im Haus ihres Täters und seiner Familie wieder. „Ich wurde gezwungen, ihn zu umarmen“, sagte sie, „weil die Ältesten unseren Familien sagten, dass wir den Frieden bewahren müssten“.

Sie hielt inne, um den Schrecken der Szene zu unterstreichen: „Ich umarmte meinen Vergewaltiger, nachdem er mich vergewaltigt hatte.“

Die Erfahrung forderte einen schrecklichen Tribut von dem kleinen Mädchen, sagte Ford. „Chessa wurde richtig dunkel.“

Die Familie versuchte, das Trauma hinter sich zu lassen, indem sie in eine andere, 1.400 Meilen entfernte Gemeinde in Arizona umzog.

„Meine Eltern stießen auf viel Widerstand, obwohl ich erst 5 Jahre alt war“, sagte Chessa. „Ich wurde als ’schmutzig‘ bezeichnet.“

Sie brach die Schule mit 14 Jahren ab und wurde eine Pionierin, eine Zeugin, die monatlich mehr als 70 Stunden in der Missionsarbeit verbringt. „Ich versuchte, ein gutes Beispiel zu sein und zu zeigen, dass meine Hingabe an Jehova nicht nachlassen würde“, sagte sie. „Aber ich erhielt keine psychologische Beratung. Meine PTSD wurde sehr schlimm.“

Als sie älter wurde, wurde Manion von der Religion desillusioniert. Sie hatte nie einen GED gemacht, weil sie so sehr von der Rhetorik der Zeugen über das nahende Ende der Welt beeinflusst worden war. Sie heiratete mit 20, und als die Beziehung ins Stocken geriet, wurde sie von anderen Zeugen ermutigt, unterwürfiger zu werden.

Manion erfuhr, dass ihr Missbraucher unterdessen immer noch Gottesdienste besuchte und immer noch in der Nähe von Kindern war. Aber er wurde nie strafrechtlich angeklagt, eine Tatsache, die an ihr nagte.

„Ich hatte keinen Abschluss oder Bestätigung“, sagte sie. „Es war, als würde die ganze Sache davonschweben.“

Als er von Manions Verzweiflung erfuhr, wurde Tucker, der Richter, still. „Mir würde es genauso gehen, wenn ich sie wäre“, sagte er.

 

‚Böse Misshandlung‘

Im Jahr 2002, nachdem Tim Manion ein Dateline-Special über Kindesmissbrauch und Zeugen Jehovas gesehen hatte, nahm er Kontakt zu seinem alten Bekannten Stephen Lett auf. In den Jahrzehnten seit ihrem ersten Treffen hatte sich viel verändert; Lett war an die Spitze des Wachtturms aufgestiegen, während Manion und seine Familie von ihren Erinnerungen an die Vergewaltigung seiner Tochter verfolgt wurden.

„Es zerstörte meinen Bruder und seine Frau und Chessas Leben“, sagte Debbie Manion Ford. „Sie konnten es nie überwinden.“

In einem verzweifelten, fünfseitigen Brief erzählte Tim Manion Lett von der Tortur seiner Tochter und wie ihre Familie von anderen Zeugen, die davon erfahren hatten, zurückgewiesen wurde. „Die meisten Leute, denen wir im Laufe der Jahre davon erzählt haben, haben uns gemieden“, schrieb er, wie aus einer Kopie hervorgeht, die seine Tochter mitteilte. „Einige dachten sogar und sagten offen zu anderen, dass wir etwas getan haben müssen, um dies zu verdienen.

Manion appellierte an Lett, die Herangehensweise der Zeugen an die Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, einschließlich der Regel der zwei Zeugen, zu überdenken. Die Ältesten seien schlecht gerüstet, um mit so schweren Verbrechen wie Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch umzugehen, schrieb er. Er argumentierte, dass solche Angelegenheiten direkt den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden müssten. „DIES IST KEINE RELIGIERENDE LAGE“, schrieb er.

Mitglieder von Regierungsorganen wie Lett kommunizieren selten direkt mit den Anhängern der Basis.

Aber am 4. Juni 2002 schrieb Lett zurück. „Es war zwar schmerzhaft, von der schrecklichen Tortur zu lesen, die Sie und Lisa und Chessa durchmachen mussten“, schrieb er, „aber es war so schön zu hören, wie Sie Jehova nahe geblieben sind und treu durchgehalten haben.“

Lett bezeichnete Chessas Vergewaltigung als „böse Misshandlung“, ging aber auf keinen der von Manion angesprochenen dringenden Punkte ein. Lett zitierte die Heilige Schrift und sprach seinen alten Freund gut an. Dreizehn Jahre später, in dem Video von 2015, waren die Worte von Lett ganz anders. Er prangerte die Missbrauchsvorwürfe, die die Organisation verfolgten, selbstbewusst als „abtrünnige Lügen“ an.

Und erst im vergangenen Jahr sagten die Wachtturm-Führer, sie würden sich weiterhin auf die Regel der zwei Zeugen verlassen.

Lett reagierte nicht auf eine per E-Mail gesendete Bitte um Stellungnahme. Ein Wachtturm-Sprecher lehnte es ab, an einem Interview teilzunehmen, schickte aber einen Überblick über die Richtlinien der Organisation, die besagen, dass Opfer und Eltern das Recht haben, sexuellen Missbrauch der Strafverfolgung zu melden. „Die Ältesten kritisieren niemanden, der sich entschließt, einen solchen Bericht zu erstatten“, heißt es teilweise. In einer anderen Zeile heißt es, dass jemand, der sich des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat, in einer Gemeinde bleiben kann, wenn er Buße tut, aber seine Aktivitäten werden eingeschränkt.

Chessa Manion versucht unterdessen, die Schließung weiter zu verfolgen, von der sie das Gefühl hatte, dass sie ihr vor langer Zeit verweigert wurde.

In Illinois wurde kürzlich die Verjährungsfrist für Überlebende von sexuellem Kindesmissbrauch abgeschafft, damit sie sich melden und Verbrechen melden können, von denen sie sagen, dass sie gegen sie begangen wurden. Manion hofft, dass sie mitbestimmen kann, was als nächstes passiert, anders als damals, als sie ein kleines Mädchen war und eine gewöhnliche Übernachtung zu einem lebensverändernden Alptraum wurde.

„Den Menschen in dieser Religion wird beigebracht, zu schweigen“, sagte sie. „Und das ist es, was sich ändern muss.“

Quelle: inquirer.com | David Gambacorta

von |August 18th, 2020|2020|1 Kommentar

Jehovas Zeugen – Anonymer Maulwurf und Kultmitglied gewinnt den Prozess gegen die WTG

Die klagefreudige JW.ORG hat abermals in den USA einen Gerichtsprozess verloren.

Der Prozess-Gegenstand war der Versuch zu ermitteln, wer hinter einem anonymen Beitragsschreiber steht, der einen negativen Kommentar über die Sekte geschrieben hat. Muss dass nicht frustrierend für gegenwärtig noch organisationstreue Zeugen Jehovas sein, zu beobachten, wie verantwortungslos die Wachtturm-Gesellschaft Spendengelder aus Prozessgründen immer wieder zweckentfremdet? Es wäre sicher interessant zu erfahren, wie viel Millionen US-Dollar die Organisation der Zeugen Jehovas Jahr für Jahr allein für Rechtsanwälte und Notare ausgibt.

Zum Geschehen: Ein dissidenter Zeuge Jehovas, der Inhalte aus der Zeitschrift der Religion gepostet hat, um Kritik öffentlich zu wecken, hat legal gehandelt und darf anonym bleiben – so ein Bundesrichter in San Francisco.

Die Anzeigen wurden im August 2018 auf einer Reddit-Website veröffentlicht, die der Diskussion und Kritik an den Praktiken der Zeugen Jehovas gewidmet ist. Sie zeigten zwei Seiten aus dem Watchtower-Magazin der Religion: eine Anzeige, die die Bibel zitiert und um Spenden bittet, sowie ein Diagramm, dass die Arten von Informationen beschreibt, die von The Watch Tower Bible and Tract Society gesammelt werden.

Auf dem Plakat, ein Zeugen Jehovas, der im Ausland lebt und nur als Darkspilver identifiziert wurde, hieß es, die Anzeige zeige einen kommerzialisierten Ansatz zur Spendensammlung, und die Grafik warf Fragen zum Datenschutz auf. In Gerichtszeitungen, die die Anonymität verteidigen, sagte Darkspilver, dass kritische Stimmen des Glaubens, sobald sie einmal identifiziert sind, oft „ausgeschlossen“ oder exkommuniziert werden, eine Handlung, die die Beziehungen zu Familie und Freunden schädigen könnte.

Die US-Magistratin Sallie Kim entschied im Mai letzten Jahres, dass Darkspilver das Recht habe, anonym zu sprechen, und dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadens durch die öffentliche Identifizierung gegeben sei. Sie sagte, das Plakat – auf das sie sich als „er“ bezog, weil die juristischen Unterlagen unter dem Namen „John Doe“ eingereicht wurden – habe die Seiten zu einem nichtkommerziellen Zweck ausgestellt und dem Wert der Publikation nicht geschadet.

Aber Kim sagte auch, dass der Urheberrechtsfall von The Watch Tower nicht völlig unbegründet sei und dass seine Anwälte die Identität von Darkspilver erfahren sollten, solange sie sie niemandem anderen mitteilen.

Darkspilver legte mit Unterstützung der Privacy-rights-Group Electronic Frontier Foundation Berufung ein und gewann am Montag die Zustimmung des US-Bezirksrichters James Donato.

Donato stimmte mit Kim überein, dass die Beiträge durch „fair use“ geschützt sind, ein Gesetz, dass die Wiederveröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material für Zwecke wie Kritik, Kommentare, Nachrichtenberichterstattung und Lehre oder Forschung erlaubt. Er sagte, die Anzeige und das Diagramm seien keine kreativen Werke und hätten keinen unabhängigen Marktwert, und sie würden von Darkspilver ausschließlich für „Kritik und Kommentare“ und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet.

The Watch Tower behauptete, dass die Postings die Besucher möglicherweise entmutigt hätten, jedoch legte die religiöse Organisation keine Beweise für eine solche Wirkung vor, die in diesem Fall nicht ihr Urheberrecht verletzt hätte, so Donato.

Und da Darkspilvers Postings völlig „fair use“ seien, sagte der Richter, „hat er die urheberrechtlich geschützten Werke von The Watch Tower nicht verletzt, und es gibt keine Grundlage im (Urheberrechtsgesetz) für eine Vorladung, um die Offenlegung seiner Identität zu erzwingen“.

Die juristische Direktorin der Electronic Frontier Foundation, Corynne McSherry, sagte am Dienstag, die Behauptung der Rechtsverletzung sei „von Anfang an absurd“ gewesen. Das Vorladungsverfahren „soll kein Vorwand sein, um rechtmäßige Redner zu entlarven“, sagte sie.

Paul Polidoro, ein Anwalt von The Watch Tower, sagte, die Organisation sei mit dem Urteil nicht einverstanden und werde ihre Optionen prüfen.

Zu recht lassen sich die Fragen stellen: Was beabsichtigt die Wachtturm-Gesellschaft zu tun, wenn ihr bekannt sei, wer sich hinter einem Anonym verbirgt? Den Beitragsschreiber auch mit einem Prozess belästigen? Ist dies das wahre Handeln einer „Organisation Gottes“, alles und jeden in Prozesse zu stürzen und so die „Stimme der Kritik“ zum Schweigen zu bringen, da einem alternative Wahrheiten und Fakten selbst nicht schmecken?

JW.ORG ist in der Tat zu einer Sondersekte degeneriert, welche rund um den Planeten auf Teufel heraus prozessiert und dabei das Geld ihrer Anhänger mit vollen Händen zum Fenster hinaus wirft. Bei den vielen Prozessen und dem florierenden internationalen Immoblienhandel läuft das angebliche Ziel von JW.ORG – die gute Botschaft nach Matth. 24:14 zu predigen – nur noch unter fernem Horizont. Das derzeitige Augenmerk hinter der Kulisse ist offensichtlich, alle Form von Kritik zu unterdrücken.

Quelle: sfchronicle

Jehovas Zeugen – Interne Richtlinien über Kindesmissbrauch verhindern Informationen an die Polizei

Wie Richtlinien der Zeugen Jehovas sexuellen Kindesmissbrauch von der Polizei fernhalten. Die Ergebnisse einer fünfjährigen Untersuchung der Kindesmissbrauchspolitik der Zeugen Jehovas erklärt – vom Privileg der Geistlichen bis zum Gemeinschaftsentzug.

Seit Jahrzehnten fordern die Zeugen Jehovas das Recht, Meldungen über sexuellen Missbrauch von Kindern durch Mitglieder ihrer Gemeinden vor der Polizei geheim zu halten.

Anwälte der Religion argumentieren, dass, wenn Gemeindeleiter von sexuellem Kindesmissbrauch erfahren, diese Berichte als vertrauliche spirituelle Kommunikation gelten – wie ein Priester, der ein Geständnis hört – auch wenn der Bericht vom Opfer stammt.

Der Oberste Gerichtshof von Montana stimmte diesen Monat mit den Zeugen überein, hob ein Gerichtsurteil in Höhe von 35 Millionen US-Dollar auf und erlaubte den Zeugen, die Verantwortlichkeit für ihre jahrzehntelange Praxis, Kindesmissbrauchsvorwürfe von Polizei und Staatsanwaltschaft in bestimmten Staaten, in denen die Zeugen sie festgestellt hatten, nicht mehr öffentlich verantworten zu müssen.

In einer 7:0 – Entscheidung schrieben die Richter, dass die Zeugen Jehovas von den in Montana geltenden Gesetzen zur Meldung von Kindesmissbrauch ausgenommen seien, „weil ihre kirchliche Doktrin, ihr Kanon oder ihre Praxis vorschrieben, dass Geistliche Berichte über Kindesmissbrauch vertraulich behandelt werden müsse.“

Laut der Entscheidung war Maximo Reyes Zeuge Jehovas in der Gemeinde des Thompson Falls in Montana, als er drei Kinder, alle Mitglieder seiner Familie, durch Heirat sexuell missbrauchte. Nachdem zwei der Opfer den örtlichen Ältesten den Missbrauch gemeldet hatten, benachrichtigten diese Führer 2004 die Rechtsabteilung der Zeugen Jehovas in New York. Die dortigen Anwälte rieten den Ältesten – einer Gruppe von Männern, die gemeinsam jede Ortsgemeinde leiten -, die weltlichen Behörden nicht zu benachrichtigen.

Die Entscheidung des Gerichts stützt sich auf eine fünfjährige Untersuchung der Kindesmissbrauchspolitik der Zeugen Jehovas durch Reveal vom Center for Investigative Reporting.

Seit mehr als 30 Jahren haben die Führer der Zeugen Jehovas die Ältesten in den USA angewiesen, Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch vor Strafverfolgungsbehörden und Mitgliedern ihrer eigenen Versammlung geheim zu halten, wie Gerichtsakten und schriftlichen Anweisungen des weltweiten Hauptsitzes der Religion in New York zu entnehmen sind.

Die Elternorganisation der Zeugen Jehovas, die Wachtturm-Gesellschaft, gab die Richtlinien in einer Reihe von Memos aus dem Jahr 1989 heraus. Nach Angaben von Wachtturm-Mitgliedern sind alle religiösen Richtlinien, einschließlich derer, die sich auf sexuellen Kindesmissbrauch beziehen, von der US-Regierung genehmigt worden, bekannte ein Sprecher der Zeugen Jehovas als leitendes Organ.

Eine Richtlinie der Wachtturm-Organisation vom 6. November 2014 wies alle Ältesten in den USA an, vertrauliche Komitees zu bilden, um potenzielle Strafsachen nur intern zu behandeln.

In einigen Fällen werden die Ältesten ein Rechts- und Justizkomitee bilden, um das mutmaßliche Fehlverhalten zu behandeln, dass auch einen Verstoß gegen das Strafrecht darstellen kann (z. B. Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung), Älteste sollten den Prozess des Justizausschusses nicht verzögern, sondern strikte Vertraulichkeit wahren, um eine unnötige Verstrickung mit weltlichen Behörden zu vermeiden, die möglicherweise eine strafrechtliche Untersuchung der Angelegenheit durchführen werden.

Geistliche sind gesetzlich verpflichtet, Kindesmissbrauch in mehr als 40 Staaten zu melden. Aber mehr als 30 dieser staatlichen Gesetze enthalten eine Lücke, die allgemein als Privileg der Geistlichen und Bußfertigen bekannt ist. Diese Ausnahme erlaubt es religiösen Führern, Informationen von Behörden zurückzuhalten, wenn sie diese durch eine vertrauliche, spirituelle Mitteilung erhalten, wie zum Beispiel ein Geständnis in der katholischen Kirche.

Während des Falls in Montana, einem Staat, in dem eine solche Lücke besteht, argumentierte der Wachtturm, dass einzelne Zeugen Jehovas von der Vertraulichkeit ihrer Gespräche mit den Ältesten abhängig wären, weil „das Bekenntnis zur Sünde für die Errettung eines Menschen unerlässlich ist“.

„Die Mitglieder der Versammlung vertrauen darauf, dass die Ältesten alle geistlichen Mitteilungen vertraulich behandeln“, heißt es in einer eidesstattlichen Erklärung im Namen des Wachtturm-Vorstandes. „Dies gilt für alle Mitglieder, nicht nur für diejenigen, denen schwere Sünde vorgeworfen wird oder die diese bekennen.“

Die Führer der Zeugen Jehovas sagen, dass sie ihre Mitglieder anweisen, sich an die Gesetze zur Anzeige von Kindesmissbrauch zu halten. In ihren Richtlinien werden Älteste, die den Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern haben, angewiesen, „sich sofort an die Rechtsabteilung der Gesellschaft zu wenden“, um zu erfahren, ob die Gesetze in ihren Bundesstaaten von ihnen verlangen, die Polizei zu benachrichtigen.

Dutzende gegenwärtiger und ehemaliger Zeugen Jehovas erklärten gegenüber Reveal, dass ihnen Gemeinschaftsentzug angedroht wurde – die Version der Exkommunikation der Zeugen Jehovas -, wenn sie sich zu Kindesmissbrauch äußerten. Zeugen mit Gemeinschaftsentzug werden von allen anderen Zeugen, einschließlich Familie, Freunden und Arbeitgebern, gemieden.

Der Wachtturm erklärt, dass er die Opfer nicht davon abhalten würde, den Strafverfolgungsbehörden ihren eigenen Missbrauch zu melden.

Jehovas Zeugen folgen auch einer Politik, die als „Zwei-Zeugen-Regel“ bekannt ist. Sie verbietet den Ältesten, Mitglieder zu bestrafen, denen Fehlverhalten vorgeworfen wird, es sei denn, zwei Zeugen stützen die Anschuldigungen. Kritiker der Politik argumentieren, dass die überwiegende Mehrheit des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht vor Augenzeugen stattfindet.

Der Wachtturm hat die Namen und den Aufenthaltsort von mutmaßlichen Kinderschändern in seinen Versammlungen, die Jahrzehnte zurückreichen, in einer elektronischen Datenbank gespeichertDie Wachtturm-Organisation hat sich den Anordnungen der Richter in Zivilprozessen widersetzt, die von Opfern zur Erstellung der Datenbank vor Gericht eingereicht wurden.

Die Dokumente in der Datenbank könnten als Fahrplan für mutmaßliche sexuelle Missbrauchskinder dienen, die frei in Gemeinden im ganzen Land leben.

Die Untersuchung von Reveal vom Center for Investigative Reporting ist das Thema von >The Witnesses<, einer neuen Dokumentarserie, die am 8. Februar um 7/6 Central Premiere hat.

*Diese Informationen wurde von Reveal vom Centre for Investigative Reporting, einer gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, erstellt. Sie können Ermittlungen direkt per E-Mail erhalten, indem Sie sich unter disclnews.org/newsletter anmelden.)

Quelle: oxygen.com

Jehovas Zeugen – Offener Brief über Kindesmissbrauch an Selters (Taunus)

Als Opferschutz- und Hilfsorganisation fordern wir die lückenlose und systematische Aufklärung und Aufarbeitung der im Raum stehenden Vorwürfe, Kindesmissbrauch vertuscht und Opfer nicht adäquat behandelt und geschützt zu haben.

Wir fordern, die Aufarbeitung mit Hilfe externer Experten/innen anhand des Leitfadens der Aufarbeitungskommission der Bundesregierung Deutschlands vorzunehmen und damit den Schutz der Kinder und die Entschädigung für Opfer in den Fokus zu nehmen.

News 2020 Jehovas Zeugen - Offener Brief über Kindesmissbrauch an Selters (Taunus)

 

An
Jehovas Zeugen KdöR / Zweigbüro Zentraleuropa
Vorstand

Am Steinfels 1
65618 Selters/Taunus

Sehr geehrte Herren,

aus Anlass der im Auftrag der Niederländischen Regierung zum Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen veranlassten Untersuchung wenden wir uns an Sie.

Neben dem bedrückenden Bericht aus den Niederlanden gibt es weitere Untersuchungsergebnisse, wie z.B. von der Royal Commission in Australien, die weltweit auf deutliche Missstände bei Jehovas Zeugen in der Behandlung von Kindesmissbrauch hinweisen. Auch uns liegen 50 Berichte Betroffener zu dieser Problematik vor.

Als Opferschutz- und Hilfsorganisation fordern wir die lückenlose und systematische Aufklärung und Aufarbeitung der im Raum stehenden Vorwürfe, Kindesmissbrauch vertuscht und Opfer nicht adäquat behandelt und geschützt zu haben. Auch wenn in jüngster Zeit einige Verbesserungen in Ihrem Religionsgesetz eingeführt wurden, reichen diese bei weitem nicht aus.

Deshalb fordern wir Sie auf, die Aufarbeitung jetzt mit Hilfe externer Experten/innen anhand des Leitfadens der Aufarbeitungskommission der Bundesregierung Deutschlands vorzunehmen und damit den Schutz der Kinder und die Entschädigung für Opfer in den Fokus zu nehmen. Gerne bieten wir hierzu unsere Hilfe und Expertise an.

Da Sie sich in Ihrem Religionsgesetz vorgeblich auf die Bibel stützen, möchten wir Sie im Sinne der Opfer, die zum Tatzeitpunkt verletzliche Kinder waren, auf folgenden Bibelspruch hinweisen:
„In dem Maße, wie ihr es einem der geringsten dieser meiner Brüder getan habt, habt ihr es mir getan.“ Matth. 25:40 (NWÜ)

Über eine positive Antwort würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Obermayer
Vorstandsvorsitzender
JW Opfer Hilfe e.V.

 

Quelle: jw.help

Jehovas Zeugen – Gutachten in den Niederlanden über Kindesmissbrauch darf veröffentlicht werden

Die Universität Utrecht in den Niederlanden dokumentiert in einer umfassenden Studie über die Kriterien, wie Jehovas Zeugen mit Kindesmissbrauch innerhalb der Gemeinde umgehen:

Die in dieser Studie verwendete Hauptfrage lautet:
Welchen Einfluss haben die Muster, Regeln, Bräuche und Strukturen der Gemeinde der Jehovas Zeugen in den Niederlanden:

a.) den Umgang mit (mutmaßlichem) sexuellem Missbrauch
b.) die Bereitschaft, (angeblichen) sexuellen Missbrauch zu melden

Die Untersuchung wurde vom Wissenschaftlichen Forschungs- und Dokumentationszentrum des Ministeriums für Justiz und Sicherheit in Auftrag gegeben, und durch die Untersuchung von Van Nispen et al. (31015 Nr. 154) beantragt. Dieser Antrag (einschließlich des Sprachgebrauchs) war das Leitprinzip für die WODC-Forschungsfrage und damit für unsere Forschung.

Für die Untersuchung wurden die Erfahrungen von Zeugen Jehovas und ehemaligen Zeugen Jehovas im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch untersucht, die über eine elektronische Kontaktstelle eingingen. Darüber hinaus wurden zehn eingehende Interviews mit Opfern und ihren Angehörigen geführt, das Ermittlungsteam sprach mit dem Board of Jehova’s Witnesses in den Niederlanden und einem Vertreter des US-Hauptquartiers, und in einem Königreichssaal wurde eine Akteneinsicht durchgeführt, um zu beurteilen, wie Akten verwertet werden. Es wurde eine Diskussion mit dem Vorstand der Reclaimed Voices Foundation geführt, die sich für die Opfer sexuellen Missbrauchs unter den Zeugen Jehovas einsetzt. Anschließend wurden frühere (internationale) Untersuchungen zu sexuellem Missbrauch und geschlossenen Gemeinschaften, einschließlich der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas, durchgeführt.

– Quelle: www.wodc.nl | Download der Studie: Universität Utrecht

Zusammenfassendes Gerichtsurteil über die Studie der Universität Utrecht

Der Richter entschied, dass die Nichtveröffentlichung des Berichts die Meinungsfreiheit verletzen würde. Er wog zwischen dem Recht der Menschen, sich nicht unbegründeten Anschuldigungen auszusetzen, und der Notwendigkeit, Missstände in der Gesellschaft aufzudecken. Die Entscheidung, dass eine Veröffentlichung verboten ist, kann nur in sehr seltenen Fällen getroffen werden, wenn der Inhalt höchst rechtswidrig ist und irreparable Schäden zur Folge hat. In diesem Fall wurde der Bericht von der Regierung („das Volk“) in Auftrag gegeben und befasst sich mit einem relevanten sozialen Thema. Die Behauptung der Zeugen Jehovas, der Bericht sei unwissenschaftlich, wird zurückgewiesen. Verschiedene wissenschaftliche Methoden wurden in Kombination angewendet.

Jehovas Zeugen behaupten, sie seien nicht angemessen in die Untersuchung einbezogen worden. Aber sie waren beteiligt, haben den Konzeptbericht im Dezember gesehen und ihre Kommentare wurden dem Bericht hinzugefügt.

Jehovas Zeugen protestierten, der Umfang der Untersuchung sei zu weit gefasst.

Jehovas Zeugen wandten sich gegen die Begriffe „Opfer“ und „Täter“.

Jehovas Zeugen beanstandeten, dass die Online-Berichterstattung möglicherweise zu einer Doppelzählung der Fälle geführt habe.

Jehovas Zeugen behaupteten, dass der Bericht impliziert, dass die Probleme mit Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas  größer sind als in der übrigen Gesellschaft. Der Richter stellt fest, dass der Bericht die Religionsfreiheit nicht verletzt und keine Diskriminierung darstellt.

Jehovas Zeugen behaupten, das der Bericht fälschlicherweise als „geschlossene Gemeinschaft“ bezeichnet wird. Der Richter stellt fest, dass der Bericht die wissenschaftliche und allgemein anerkannte Definition des Begriffs „geschlossene Gemeinschaft“ korrekt verwendet.

Jehovas Zeugen behaupten, die Feststellung des Berichts, dass 75% der Missbrauchsopfer der Meinung sind, dass ihr Fall von Zeugen Jehovas nicht angemessen behandelt wurde, falsch sei. Der Richter sagt, die Schlussfolgerung im Bericht sei richtig.

Jehovas Zeugen behaupten, der Bericht lege nahe, dass Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas häufiger vorkommt. Der Richter sagt, der Bericht sage dies nicht aus.

Jehovas Zeugen behaupten, dass der Bericht fälschlicherweise zu dem Schluss kommt, dass Zeugen Jehovas keine Richtlinien zur Meldung von Missbrauch an Behörden, keine Unterstützung für Missbrauchsopfer und soziales Ausweichverhalten haben. Der Richter entscheidet, dass diese Behauptungen durch den Bericht gestützt werden.

Nach Ansicht des Richters ist nicht hinreichend belegt, dass die Universität Utrecht (die den Bericht verfasst hat) und die niederländische Regierung mit der Veröffentlichung des Berichts rechtswidrig gegen Zeugen Jehovas vorgehen.

Alle Argumente, mit denen Jehovas Zeugen versuchten den Bericht zu verbieten, wurden vom Richter zurückgewiesen. Die Zeugen Jehovas tragen auch die Rechtskosten dieses Zusammenfassungsverfahrens.

Die Schreiben an das Parlament über die Untersuchung des sexuellen Missbrauchs von Zeugen Jehovas und die Ausweitung der Meldepflicht finden sie hier.

von |Januar 22nd, 2020|2020|1 Kommentar

Jehovas Zeugen – Kindesmissbrauch in Belgien

Zeugen Jehovas: Nach außen wirken die Zeugen wie eine friedliche, sehr gläubige Gemeinschaft. Doch intern herrschen offenbar strikte Machtstrukturen, die Kindesmissbrauch begünstigt haben könnten. Insbesondere die hauseigene „Zwei-Zeugen-Regelung“ führe zum Schutz der Täter innerhalb dieser Gemeinschaft. Zurecht sprechen ehemalige Zeugen Jehovas und Sektenexperten von einer „Täter-Schutz-Organisation“.

von |November 24th, 2019|2019|0 Kommentare

Jehovas Zeugen – Zu 111 Jahren wegen Kindesmissbrauch verurteilt

Der Zeuge Jehovas und Ältester Sánchez Escuder wurde in Valencia zu 111 Jahren lebenslänglich verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft macht 111 Jahre für Christian Sánchez Escuder geltend, der wegen der Vergewaltigung von sieben Kindern, dem jüngsten von acht Jahren und dem ältesten von 14 Jahren, beschuldigt wurde, dessen Missbrauch zwischen 2009 und 2016 in Sagunto (Valencia) innerhalb der Versammlung der Zeugen Jehovas stattgefunden hat. Die Kinds-Opfer litten unter Autismus-Spektrum-Störung. Der Prozess hat an diesem Montag vor dem Gericht in Valencia begonnen.

Auf den 15 Seiten des Strafverfolgungsberichts der Staatsanwaltschaft wird Sanchez als sexuelles Raubtier beschrieben, dass die Probleme, die Kinder im Studium und in der Schule hatten, ausnutzte, um ihren Familien zu helfen, ihren Status als Lehrschüler zu überprüfen und sie anzuleiten. Nachdem er sich sein Vertrauen verdient hatte, lud er die Kinder ein, ihn auf Reisen, Exkursionen und in Lagern zu begleiten, wo er arbeitete.

Der mutmaßliche Vergewaltiger griff manchmal zu Gewalt, um die Kinder zu vergewaltigen, aber er schüchterte sie häufiger mit Drohungen ein, schrie, schlug auf Gegenstände, nahm einen Stock und machte die Geste, sie zu schlagen und wie verrückt zu fahren, wenn er sie im Auto transportierte. All dies, sagt die Staatsanwaltschaft, habe die Minderjährigen gelähmt und ihnen eine tiefe Angst eingeimpft, die sich mit der Schande vermischte, die die Aussicht auf eine Aufdeckung ihres Leidens erst überhaupt eröffnete.

Die angeblichen sexuellen Übergriffe dauerten teilweise drei Jahre. Und sie hatten mehrere Szenarien: die Häuser der Opfer, das Haus des mutmaßlichen Vergewaltigers, Hotels, Bahnhofsbäder, die Umkleidekabinen eines Schwimmbades, Campingplätze, Sánchez ‚Auto und ein Aparthotel in Benidorm, wo sich Mitglieder des religiösen Bekenntnisses trafen.

Zwei Kinder verurteilten Sanchez schließlich an die Polizei und das dritte Opfer enthüllte einem Pädagogen aus seiner Schule das Leiden, dem es über die Jahre ausgesetzt war. Die Staatsanwaltschaft schrieb Sanchez sieben sexuelle Übergriffe zu, von denen drei immer wieder fortgesetzt wurden.

Quelle: elpais.com

von |November 18th, 2019|2019|0 Kommentare

Jehovas Zeugen – Ältester vergewaltigt zwei junge Mädchen über 50 Mal

Reutlingen die Schreckensnachrichten bei den Zeugen Jehovas hören nicht auf. Nachdem unlängst weltweit bekannt wurde, dass Jehovas Zeugen durch ihre interne „Zwei-Zeugen-Regelung“ pädophile Täter schützt, ist jetzt auch wieder in Deutschland ein Fall bekannt geworden und wartet auf den Urteilsspruch des Gerichts. Ein besonders schwerer Fall von Kindesmissbrauch, in der ein Ältester der Zeugen Jehovas zwei junge Mädchen über 50 Mal vergewaltigt haben soll.

Auf SWP können wir nachlesen:

Er war bei den Zeugen Jehovas im Ältestenrat und hat immer wieder Kinder und Jugendliche bei sich und seiner Frau in Reutlingen beherbergt. Von der Staatsanwaltschaft wurde dem 35-Jährigen nun vorgeworfen, dass er im Zeitraum zwischen 2013 und 2016 zwei Mädchen, zu Beginn beide 14 Jahre alt, 57 mal mit sexuellen Übergriffen belästigt hat. Dreimal soll er zudem an einem widerstandsunfähigen Mädchen schweren sexuellen Missbrauch begangen haben, wie Oberstaatsanwalt Dr. Thomas Trück am gestrigen Mittwoch vor dem Landgericht Tübingen verlas.

Der Angeklagte schwieg – und ließ nur eine Aussage vorlesen

Der Angeklagte selbst wollte keine Angaben zu den Vorwürfen machen, hatte aber zusammen mit Rechtsanwalt Achim Unden ein Schreiben verfasst, das der Verteidiger gestern vortrug. Darin gestand der 35-Jährige: Wenn eine der Jugendlichen in seiner Wohnung übernachtete, habe er sich zu ihr gelegt und sie gestreichelt. An Po, Brust und an der Scheide. Er habe auch eine Hand der Mädchen genommen und damit an seinem Penis manipuliert. In die Scheide der Mädchen eingedrungen sei er aber nicht.

Und die große Anzahl an Übergriffen? „Mehr als 50 Mal kommt mir viel zu hoch vor, ich glaube eher, dass es zehn bis 15 Mal war“, lies der Angeklagte in seiner schriftlichen Stellungnahme verlauten.

Dem Mann tue sein Verhalten „sehr leid“, und ja, er habe das „Näheverhältnis ausgenutzt“, gab er zu. Nachdem sich die beiden Mädchen per Chat über ihre Erlebnisse ausgetauscht hatten, sind sie beide zur Polizei gegangen und haben dort über ihre Erlebnisse berichtet. Nach der Aussage der Kriminalhauptkommissarin hätten sie die Übergriffe beide „im Schlaf oder Halbschlaf“ erlebt und sich nach diesen Nächten jeweils gefragt, ob all das nur ein böser Traum gewesen sei.

Beide Opfer dachten, sie hätten die Übergriffe nur geträumt

„Sie hatten beide das Gefühl, dass sie die Geschehnisse nur geträumt hatten“, so die Kommissarin. „Als sie sich dann aber gegenseitig das Erlebte erzählt hatten, waren sie sich sicher, dass all das kein Traum war.“ Ob das für sie als Sachbearbeiterin plausibel geklungen hatte, wollte Richter Ulrich Polachowski wissen. „Ich hatte keinen Grund, den Mädchen nicht zu glauben“, lautete die Antwort. Einmal sei das eine Mädchen auch aufgewacht, während der Mann die sexuellen Handlungen an ihr vorgenommen hatte, sie habe sich aber weiterhin schlafend gestellt. Andere Male, so berichteten die Mädchen, seien sie „wach, aber nicht hellwach gewesen“. Als Folge seiner Taten, wurde der 35-Jährige vom Ältestenrat der Zeugen Jehovas ausgeschlossen – anscheinend ohne dass der genaue Grund erwähnt wurde. „Die anderen Zeugen Jehovas wussten, dass irgendwas vorgefallen war, aber nicht was“, so die Kriminalhauptkommissarin.

In den Jahren 2013 und 2014 sowie 2016 habe eines der Mädchen so gut wie jedes zweite Wochenende bei dem Angeklagten und seiner Frau verbracht – und zwar, um zusammen mit dem Angeklagten oder auch mit anderen Zeugen den „Haus-zu-Haus-Dienst“ für die Mitgliederwerbung zu leisten. Die Jugendliche war sich sicher, dass der Angeklagte in jeder Nacht zu ihr gekommen sei. Die Kommissarin hatte bei der Befragung des Mädchens dann hochgerechnet: „Das muss ja mindestens 50 Mal geschehen sein.“ Das Opfer habe diese Zahl bestätigt.

Für Rechtsanwalt Unden war das Anlass genug, um nachzuhaken: „Warum haben sie nicht ergebnisoffen gefragt, ohne eine Zahl vorzugeben“, fragte der Verteidiger. Die Zeugin zeigte sich überzeugt, dass sie dann keine konkrete Zahl zu hören bekommen hätte.

Geeinigt haben sich die Vertreterin der Nebenklage und der Angeklagte auf einen Schmerzensgeldbetrag von 5000 Euro an eines der Mädchen. Am gestrigen Mittwoch wurden nachmittags die beiden Opfer vernommen, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am Freitag wird voraussichtlich plädiert und auch ein Urteil gesprochen.

–  Quelle: swp.de | Norbert Leister 

Kindesmissbrauch, JW.ORG, Jehovas Zeugen, Zeugen Jehovas, Älteste

Wenn Jehova seine eigenen Ältesten nicht stoppen kann Kinder zu vergewaltigen, was lässt dich annehmen, dass er sich um dich sorgt?

Jehovas Zeugen geben zu bekennen, dass unter ihnen „wahre Christen“ seien, die von Jehova selbst durch Christus in die Organisation berufen worden sind. Insbesondere bei Ältesten handelt es sich um einen besonders schweren Fall: Die Mitglieder vertrauen diesen Versammlungs-Anführern blind. In der offiziellen Lehre heißt es, dass Älteste durch heiligen Geist in ihrem Amt berufen worden sind. Ebenfalls sind es die Älteste der Versammlung sowie Selters, der Hauptsitz der Zeugen Jehovas in Deutschland, die ihre Zustimmung bei der Ernennung eines neuen Ältesten geben müssen.

Das Perfide – jeder Ältester genießt einen absoluten „Vertrauensanspruch“, da jeder der Mitglieder davon ausgeht, der heilige Geist, und damit Gott persönlich, führe diesen Zeugen Jehovas in seiner Tätigkeit als Versammlungshaupt. Dass die Gemeinde nicht davon in Kenntnis gesetzt wird, dass ein Ältester über 57 Mal zwei Mädchen vergewaltigt hat, bezeugt die fehlende Menschlichkeit und christliche Nächstenliebe auf absolutem Gebiet. Die Wachtturm-Organisation verhält sich eindeutig nicht wie die „wahre Organisation Jehovas“, sondern wie „Babylon, die Hure“, von denen sie selbst lehren, sich frei gemacht zu haben.

Fragen an Jehovas Zeugen: Hat der heilige Geist einen Fehler gemacht? Wird die Versammlung und ihre Ältesten, sowie Selters, nicht auch selbst – gemäß Lehre – durch heiligen Geist in ihren Entscheidungen geleitet? Wieso verhindert es der heilige Geist nicht, dass Älteste in der Versammlung Kinder und Jugendliche vergewaltigen? Wenn Christus das Haupt jeder Zeugen Jehovas Versammlung ist, wieso schaut er weg und reinigt die Gemeinde nicht, bevor es zu solch einer Tat im besonders schweren Fall kommt?

Die Bibel lehrt unmissverständlich:

Geht aus ihr hinaus, mein Volk, wenn ihr nicht mit ihr teilhaben wollt an ihren Sünden und wenn ihr nicht von einem Teil ihrer Plagen getroffen werden wollt. Denn ihre Sünden haben sich aufgehäuft bis zum Himmel und Gott hat sich ihre Verbrechen in Erinnerung gerufen. Zahlt ihr heim, was sie anderen angetan hat, ja, zahlt ihr das, was sie getan hat, doppelt zurück.“

– Offb. 18:4 – NWÜ, herausgegeben von Jehovas Zeugen

Jehovas Zeugen – Opferorganisation klagt an

Zeugen Jehovas – ehemalige Mitglieder der Glaubensgemeinschaft haben Anzeige erstattet. Sie würden ihre Mitglieder unter Druck setzen. Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) wurde vor Gericht „erschlichen“, unter Vorbehalt der gesamten Wahrheit über die Glaubensgemeinschaft. Desweiteren wird der Umgang mit Blut kritisiert, die lebenswichtig seien. Auch die umstrittene „Zwei-Zeugen-Regelung“ und pädophile Täter nicht bei den Behörden zu melden, spräche gegen ihren Status mit allen staatlichen Vorteilen. Mit der Anzeige verfolgen die ehemaligen Zeugen Jehovas ein bestimmtes Ziel.

Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt: Pfändung der Website

Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt: Pfändung der Website

„Wenn Irrlehre gezwungen ist, sich im Kampf mit Wahrheit zu messen, dann findet sie ihre bevorzugte Waffe und auch ihre letzte Zuflucht in Macht. Allzu oft hat die beanspruchte Macht keine größere Daseinsberechtigung als die Irrlehre selbst.“ (Raymond Victor Franz, ehemaliges Mitglied der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas)

Themengliederung:

  1. Die Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt!
  2. Wahrheitenjetzt! Release 2017
  3. Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! – 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate Haft
  4. Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt: Zwangsvollstreckung mit Haftbefehl

Am 15. März 2019 erhielt Wahrheitenjetzt! ein weiteres Schreiben von der Wachtturm-Gesellschaft vertreten durch den Zeugen Jehovas und Rechtsanwalt Armin Pikl.

Die Zusammenfassung des Schreibens ist unter dem Artikel „Zwangsvollstreckung mit Haftbefehl“ nachzulesen. Die darin enthaltenen Informationen besagen, dass die Wachtturm-Gesellschaft forderte, eine Zwangsvollstreckung durchzuführen, darin enthalten die vollständige Pfändung (Vorpfändung, Pfändung körperlicher Sachen, Papieren, Indossament, Taschenpfändung/Kassenpfändung) sowie vollständige Einholung von Auskünften Dritter. Für eine Zahlungsvereinbarung war man nicht bereit und es wird bei einer Nichteinhaltung der Terminen und/oder Vermögensauskünften der Erlass des Haftbefehls ausgesprochen.

Wie in dem oben verlinkten Artikel ausgearbeitet, wurde bereits das Vorgehen und die Art und Weise kritisiert, auf welche unchristlichen Mittel die Wachtturm-Gesellschaft versucht Geld einzutreiben.

Doch anders wie in diesem Artikel, möchten wir auf die eigentliche Strategie der Wachtturm-Gesellschaft eingehen, und warum sie diese gewählt haben.

Das Hauptziel der Wachtturm-Gesellschaft: Die Pfändung der Website

In dem gängigen Formular über „Vermögensauskünfte“ findet sich unter der Rubrik „B. Forderungen, Guthaben und ähnliche Rechte“ unter Abschnitt 18 folgende Klausel:

Wachtturm Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt Pfändung der Website Vermögensauskunft Jehovas Zeugen Wahrheiten jetzt! Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt: Pfändung der Website

„Haben Sie Rechte an […] Erfindungen (Patente), Urheberrechte, Verlagsrechte, Internetdomain usw.“

Die Vermögenauskünfte sprechen unter anderem auch Internetdomains an, wie www.wahrheitenjetzt.de, die seitens des Gläubigers, in unserem Fall die Wachtturm-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, gepfändet werden kann.

Wie ist dies überhaupt möglich?

Das Recht aus der Internet-Domain ist insofern als Lizenzrecht zu sehen und so als Vermögensrecht i.S. des § 857 ZPO pfändbar. Es greifen die Pfändungsvorschriften nach §§ 828 bis 856 ZPO zu.

Durch die Pfändung der Domain erhält der Gläubiger, in unserem Fall die Wachtturm-Gesellschaft, die Nutzungsrechte des Schuldners, das heißt: Er kann – je nach geschäftlichem Interesse – unter der Schuldner-Domain seine eigenen Inhalte im Internet veröffentlichen oder die Domain mit Werbeeinblendungen (gegen Entgelt) versehen, eine Weiterleitung auf seine eigene Domain durchführen oder diese versteigern bzw. veräußern oder – theoretisch – einfach abmelden.

Die Domainpfändung in kurzen Schritten erklärt:

  1. Ein Schuldner schuldet einem Gläubiger Geld, kann nicht oder weigert sich aber zu zahlen.
  2. Der Gläubiger verklagt den Schuldner, gewinnt und erhält ein Urteil, in dem steht, dass der Schuldner zahlen muss, auch wenn er nicht kann.
  3. Der Schuldner kann oder will trotz Urteil immer noch nicht zahlen.
  4. Der Gläubiger beantragt beim Gericht, seine Geldforderung mithilfe der Domain zu erfüllen.
  5. Das Gericht ordnet zuerst die Pfändung der Domain an und verbietet damit dem Schuldner, über die Domain zu verfügen. Er darf die Domain zwar weiter nutzen, aber nicht auf andere Personen übertragen.
  6. Der Schuldner kann oder will trotz der Pfändung nicht zahlen.
  7. Der Gläubiger beantragt, die Domain zu verwerten.
  8. Das Gericht ordnet die Verwertung der Domain an. Die Domain wird nun zur Befriedigung des Gläubigers entweder versteigert, verkauft oder auf ihn übertragen.

Ein ähnlicher Fall

Der Journalist Walter Egon Glöckle schrieb unter der Domain „zeugen-jehovas-info“ kritische Aufklärung über die Zeugen Jehovas. Viele aktive Mitglieder der Wachtturm-Gesellschaft erhielten dadurch Hintergrundinformationen und einige davon verließen die Organisation. Auf seiner aktuellen Internetdomain schreibt Herr Glöckel folgendes:

„Zeitgleich im Jahr 2004 bringen die Zeugen Jehovas in Deutschland zwei unterschiedliche Klagen gegen den Journalisten Walter Egon Glöckel ein, wohlweislich auf zwei unterschiedlichen Landgerichten. Bei einer anderen Vorgangsweise wäre selbst einem Gericht eine derartige Klagefreudigkeit ins Auge gesprungen und hätte vielleicht für die Organisation unangenehme Fragen mit sich gebracht. In einem Fall ging es um die Veröffentlichung des geheimen Anleitungsbuches für Zeugen Jehovas-Führungskräfte durch den Journalisten mit dem Titel „Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde“. Dieses wurde eins zu eins im kritischen Informationsportal von Glöckel, das damals unter der Domain zeugen-jehovas.info lief, veröffentlicht. Dieses Portal entwickelte sich über die Jahre zu einer Drehscheibe für kritischen Informationsaustausch über die Organisation, dessen Inhalte sowohl von interessierten Menschen, von Sektenaussteigern und, was noch viel bedeutender ist, auch von aktiven Mitgliedern der Zeugen Jehovas regelmäßig aufgesucht wurde. Wenn schon nicht die Reportagen des Journalisten gerichtlich anfechtbar sind, dann soll doch wenigstens die Plattform verschwinden – so oder inhaltlich ähnlich dürfte der Ansatz der Organisation gelautet haben […]“

Weiter wird auf der Website berichtet:

„Am 11.1.2006 schaffte es Pikl dann doch, und die Organisation übernahm die Domain des Journalisten. Am 19.1.2006 traf, man sehe und staune, vom vorsitzenden Richter des Oberlandesgerichts Koblenz ein Brief beim RA des Journalisten, Klaus Walkerling ein. In diesem ist unter anderem wie folgt zu lesen:

In Sachen Glöckel ./. Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland e.V. hat der Senat die Sache nach § 522 ZPO beraten. Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht problematisch gelagert und soll mündlich verhandelt werden. Der Senat hat versucht, die hier streitige Internetseite „zeugen-jehovas.info“ aufzurufen. Dabei gelangte er nicht auf eine Internetseite des Beklagten, sondern auf eine der Klägerin. Weitere Recherchen führten zur Internetseite „muenchnernotizen.info“ (Anm. nun DER GLÖCKEL), in der es heißt, „Die Domain wurde am 11.1. dekonnektiert und auf die Zeugen Jehovas als Domaininhaber eingetragen.

Der Zeugen Jehovas Anwalt Armin Pikl hatte es damals geschafft, die Internet-Domain von Herrn Glöckel erfolgreich zu pfänden. Damit einhergehend auch das indirekte Löschen sämtlicher Aufklärung über Jehovas Zeugen. Dies kann jeder selbst prüfen. Wer versucht die Domain „zeugen-jehovas.info“ aufzurufen, wird automatisch weitergeleitet an die neue Domain „jehovaszeugen.de“, die offizielle Website von Jehovas Zeugen aus Deutschland, vertrieben und administriert aus Selters, am Steinfels 1. (Siehe dazu: https://www.jehovaszeugen.de/Impressum.5.0.html)

Der aktuelle Verlauf bei dem Gerichtsvollzieher

Aufgrund des Schreibens der Wachtturm-Gesellschaft, durch Armin Pikl, wurde der Websitenbetreiber und Aufklärer dem Gerichtsvollzieher vorgeladen. Dieser Termin fand am 18.04.2019 um 14:20 statt. Aufgrund des Wissens um die Strategie der Wachtturm-Gesellschaft, die Website pfänden zu wollen, sofern man der Forderung nicht nachkomme, entschied man sich die Kosten vollstens zu bezahlen. Siehe als Beleg die Quittung vom Gerichtsvollzieher:

Quittung des Gerichtsvollziehers, die Summe von 1091,58 Euro wurde beglichen

Quittung des Gerichtsvollziehers, die Summe von 1091,58 Euro wurde beglichen

 

Wieso dürfen wir behaupten, dass die Wachtturm-Gesellschaft durch Armin Pikl genau diese Vorgehensweise gehen würde, die Website verpfänden zu wollen? Dies geht aus der Art und Weise ihrer ausgefüllten Dokumente einher.

Man zwang den Websitenbetreiber zu diesem Termin zu erscheinen, und setzte Nachdruck durch einen Haftbefehl bei Nichterscheinen. Außerdem zwang man ebenfalls so, die „Vermögensauskunft“ abzugeben. Die Wachtturm-Gesellschaft wies ausdrücklich an, dass sie nicht bereit sind, die Schulden durch Ratenzahlung begleichen zu lassen. In der Hoffnung, dass der Wahrheitenjetzt! die gesamte Summe nicht zahlen könne, hätte so die Wachtturm-Gesellschaft, gleichwie im Fall bei Herrn Glöckel, die Pfändung der Website beantragt, die gemäß aktuell geltenden Recht als Vermögensrecht gemäß § 857 ZPO zu sehen ist.

Ebenfalls geht aus der Kostenaufstellung einher, dass die Wachtturm-Gesellschaft bereits DENIC eG als Drittschuldner eingestuft hatte, die in den gesamten Schulden mit aufgeführt sind. Die DENIC eG ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihre Aufgaben sind der Betrieb und die Verwaltung der Top-Level-Domain .de sowie alle damit einhergehenden Aktivitäten. Die DENIC eG als Drittschuldner zu verklagen, ist immer der erste Schritt, wenn man beabsichtigt, später eine .de-Domain zu pfänden und damit vollständig übernehmen zu wollen.

So wurde seitens Wahrheitenjetzt! die Vermögensauskunft bei dem Gerichtsvollzieher nicht ausgefüllt und die vollständige Summe in bar beglichen.

Hilfestellung für Armin Pikl, dem Zeugen Jehovas und Rechtsanwalt der Wachtturm-Gesellschaft

Wie auf der aktuellen Website „medien.dergloeckel.eu“ vom Journalist Herrn Walter Egon Glöckel ebenfalls nachzulesen ist, gelang Armin Pikl einen sogenannten, in sarkastisch geprägter Form, „Genie-Streich“. Aus den Dokumenten geht hervor, dass vor erfolgreicher Pfändung diesem ein peinlicher Fehler unterlaufen ist. Herr Glöckel schreibt selbst:

“ […] Der Prozessverlauf: Ein Hin und Her. Dann folgte Stille, lang anhaltende Stille und kein Urteil im Berufungsverfahren der Causa zeugen-jehovas.info. Bis dem Anwalt der Organisation, dem bekennenden Zeugen Jehovas, Armin Pikl, das juristische Meisterstück gelang, die eigene Domain jehovas-zeugen.info anstelle der betreffenden, zeugen-jehovas.info, zu pfänden. Die Pfändung resultierte aus der Verweigerung Glöckel´s, Anwalt Pikl den Kostenersatz aus dem Prozeß um das geheime Anleitungsbuch für Führungskräfte [Ältesenbuch] zu erstatten. […] „

Wir möchten in diesem Artikel Herrn Armin Pikl deshalb etwas Hilfestellung anbieten und damit unter die Arme greifen. Das zweite Mal versuchte man bereits, diese Website – mit all ihrem Inhalt – aus dem Internet zu bekommen. Sollte es Armin Pikl in Zukunft durch Hintertüren gelingen, diese Website zu pfänden, möchten wir ausdrücklich noch einmal die genaue Bezeichung(URL) benennen: www.wahrheitenjetzt.de (kurz: „WJ“)

Zugegeben, diese Website ist ebenfalls leicht mit der offiziellen Website „www.jw.org“ zu verwechseln. Während „JW“ als neuzeitliches, goldenes Kalb versucht, immer mehr Menschen in Babylon zu führen, gelinkt es „WJ“ den Ausweg aus Babylon für Millionen aufzuzeigen. Sollte es demnach in Zukunft zum Versuch einer Pfändung kommen, damit die wertvollen Inhalte nicht mehr Zeugen Jehovas zugänglich gemacht werden können, bitten wir Herrn Armin Pikl noch einmal genaustens die URL zu überprüfen. Es wäre doch sehr schade, wenn der hausinterne Anwalt der Zeugen Jehovas die eigene Website mal wieder verpfändet! Doch diese Frage sei am Ende an Herrn Armin Pikl gestellt: Sollte der Geist Jehovas derartige Fehler für die „wahre Organisation“ – wie sie Jehovas Zeugen fälschlicherweise betiteln – nicht verhindern? Oder ist dies der direkte Beweis, dass Führungskräfte und eigene Anwälte bereits gegen Jehovas Geist gesündigt haben, nicht mehr unter dessen Schutz und Führung stehen, und deshalb auf ihrem „Weg der Finsternis“ ins Leere laufen?

Januskopf: Das Pharisäertum wäre stolz auf die Wege der Wachtturm-Gesellschaft

Oft wird davon berichtet, wie Jehovas Zeugen, darin enthalten das Leitungsgremium und die Wachtturm-Gesellschaft, doch „Gottes Geist“ hätten, wenn sie vor Gerichten gegen die „Feinde der Organisation“ siegen. Es wird als klares Zeichen und Indiz gesehen, wie sehr „Jehova mit seiner Organisation auf Erden sei“. Doch für den Fall, der auch viel öfter stattfindet, dass die Wachtturm-Gesellschaft vor Gericht keine Rechtsprechung erhält, ist es die „Böse Welt Satans“, die dies veranlasst hätte. Aber sollte man sich bei solch einer fadenscheinigen Beschönigung und Ausrede sich nicht entscheiden? Entweder ist es „Gottes Organisation“, und man gewinnt Gerichtsprozesse mit allen hinterhältigen Strategien, oder eben nicht. Steht Satan über Gott? Soll es als „Schwäche Gottes“ ausgelegt werden, wenn „die wahre Organisation“ auch wiedereinmal verliert? Einmal ist Gott allmächtig und arbeitet mit der Wachtturm-Gesellschaft zusammen, bei anderen Verfahren entscheidet er sich aber kurzfristig um?

Auch in diesem speziellen Fall, den die Wachtturm-Gesellschaft gegangen ist gegen Wahrheitenjetzt!, führte dies nicht zum Erfolg: Liegen geblieben, kurz vor dem Ziel, denn bereits der zweite Versuch, die Website Millionen Mensch vorzuenthalten, schlug zu 100% fehl.

Dies erinnert stark an die selbige Vorgehensweise, die auch damals die Pharisäer einschlugen. Im völligen Wissen, dass Jesus Christus der Gesalbte Gottes ist, der Sohn Gottes selbst, versuchte man durch Fangfragen und Trickbetrug ihn zum Schweigen zu bringen. Man erhoffte damals, dass man ihn vor Gericht schuldig sprechen könne, und auch vor dem Volk Gottes, den damaligen Juden, als „falschen Gesalbten“ hinzustellen.

Das Urteil der Pharisäer über Jesus Christus, dem wahren Gesalbten Gottes:

„Und da es die Seinen hörten, gingen sie aus und wollten ihn halten; denn sie sprachen: Er ist von Sinnen. Die Schriftgelehrten aber, die von Jerusalem herabgekommen waren, sprachen: Er hat den Beelzebub, und durch den obersten Teufel treibt er die Teufel aus.“ (Markus 3, 21-22)

Jesus Zurechtweisung der Pharisäer:

„Weh euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler, die ihr das Himmelreich zuschließet vor den Menschen! Ihr kommt nicht hinein, und die hinein wollen, laßt ihr nicht hineingehen. Weh euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler, die ihr der Witwen Häuser fresset und wendet lange Gebete vor! Darum werdet ihr desto mehr Verdammnis empfangen. Ihr reist über Land und Meer, um einen Menschen zu bekehren, und dann macht ihr aus ihm einen Sohn der Hölle, der doppelt so schlimm ist wie ihr selbst.“ (Matthäus 23, 13-15)

Die Einschätzung der Pharisäer von Jesus selbst und den Dingen, die Er tat, sind in der Bibel wie folgt beschrieben: „Sie sprachen: Er ist von Sinnen … Er hat den Beelzebub, und durch den obersten Teufel treibt er die Teufel aus“ (Markus 3, 21-22). Das Urteil der Schriftgelehrten und Pharisäer über Jesus war kein Nachplappern und keine Einbildung, die aus der Luft gegriffen war – es war deren Schlussfolgerung über den Herrn Jesus aus dem, was sie von Seinen Taten gehört und gesehen hatten. Obwohl ihre Schlussfolgerung anscheinend im Namen des Gesetzes getroffen wurde und sie den Menschen als gut begründet erschien, war die Arroganz, mit der sie über Jesus urteilten, sogar für sie schwer zu bändigen. Die fieberhafte Energie ihres Hasses auf den Herrn Jesus entblößte ihre eigenen wilden Ambitionen, ihre bösen, satanischen Haltungen, und ihr bösartiges Wesen, YHWH zu widerstehen.

Die Dinge, die sie in ihrem Urteil über den Herrn Jesus behaupteten, waren angetrieben von ihren wilden Ambitionen, Eifersucht und dem hässlichen und bösartigen Wesen ihrer Feindseligkeit gegenüber YHWH und der Wahrheit.

Sie prüften weder die Quelle von Jesus Taten, noch prüften sie das Wesen dessen, was Er sagte und tat. Aber sie attackierten blindlings, ungeduldig, verrückt und mit absichtlicher Bosheit und brachten in Verruf, was Er getan hatte. Dies ging sogar soweit, willkürlich Gottes Geist zu entehren, das heißt, den Heiligen Geist. Das ist, was sie meinten, als sie sagten: „Er ist von Sinnen,“ „Beelzebub und oberster Teufel.“ Das heißt, sie sagten, dass der Geist von Gott der Beelzebub und oberste Teufel sei. Sie beschrieben das Werk des Fleisches, mit dem sich Gottes Geist gekleidet hatte, als Wahnsinn.

Sie lästerten nicht nur, dass Gottes Geist der Beelzebub und oberste Teufel sei, sondern verurteilten auch Gottes Werk. Sie verurteilten und verlästerten den Herrn Jesus Christus. Das Wesen ihres Widerstandes und ihrer Gotteslästerung war genau dasselbe, wie das Wesen Satans und des Teufels Widerstand und Gotteslästerung. Sie repräsentierten nicht nur korrupte Menschen, sie waren mehr noch die Verkörperung Satans. Sie waren ein Kanal Satans inmitten der Menschheit und waren die Komplizen und Boten Satans. Das Wesen ihrer Lästerung und Verunglimpfung des Herrn Jesus Christus war ihr Kampf mit Gott um ihren Status; ihr Wettkampf mit Gott, ihre nicht endende Versuchung Gottes. Das Wesen ihres Widerstandes und ihre feindliche Einstellung Ihm gegenüber sowie ihre Worte und Gedanken lästerten und verärgerten Gottes Geist direkt.

YHWH legte daher ein angemessenes Urteil fest über das, was sie sagten und taten und entschied, dass ihre Handlungen eine Sünde der Gotteslästerung gegen den Heiligen Geist sind. Diese Sünde kann nicht vergeben werden, weder in dieser Welt noch danach!

Die abschließenden Worte Jesus Christus über die Pharisäer, basierend auf die Bibelübersetzung „Neues Leben“, bringen es deutlich zum Ausdruck. Deshalb möchten wir diese Worte aufgreifen, und auch an die Wachtturm-Gesellschaft und Armin Pikl in neuzeitlicher Form stellen:

„Euch Winkeladvokaten wird es schlimm ergehen. Ihr Heuchler! Ihr seid wie weiß getünchte Gräber – mit einer sauberen, ordentlichen Außenseite, doch innen voller Gebeine und Schmutz. Ihr gebt euch den Anschein rechtschaffener Leute, doch euer Herz ist voller Heuchelei und Gesetzesverachtung. Euch selbst ernannten Zeugen Jehovas wird es schlimm ergehen. Ihr Heuchler! Ihr hält Vorträge über die Propheten, die von euren Vorfahren ermordet wurden, und berichtet von den gottesfürchtigen und gerechten Menschen, die von euren Vorfahren umgebracht wurden. Und dann behauptet ihr dreist: `Wir hätten niemals mitgemacht, als sie die Propheten ermordeten‘. Damit bestätigt ihr selbst, dass ihr die Nachkommen der Prophetenmörder seid. Macht weiter so! Bringt zu Ende, was sie angefangen haben. Ihr Schlangen! Ihr Söhne von Vipern! Wie wollt ihr der Verurteilung zur ewigen Verdammnis entgehen? Ich werde euch Propheten und weise Männer und Schriftgelehrte schicken. Einige von ihnen werdet ihr symbolisch steinigen und ausschließen, andere werdet ihr versuchen in Gefängnisse zu sperren und über sie von Versammlung zu Versammlung hetzen, weil sie es wagten das Volk durch die Wahrheit aufzuklären. Und deshalb werdet ihr schuldig gesprochen werden für die Ermordung aller gottesfürchtigen Menschen, angefangen mit dem gerechten Abel, bis zu Secharja, dem Sohn des Berechja, den ihr im Tempel zwischen Altar und Heiligtum ermordet habt. Ich versichere euch: Die Strafe für all das wird über diese Generation hereinbrechen.“ (Matthäus 23, 27-36)

Solltest Du als ein Zeuge Jehovas bereit sein, die Wahrheit hinter der „Wahrheit“ zu erkennen, wirst du sämtliche Parallelen von den damaligen Pharisäern zu der heutigen Vorgehensweise der Wachtturm-Gesellschaft feststellen!

Wenn Jesus Christus wieder kommen wird, wird er der größte Feind der Wachtturm-Organisation sein und ein vernichtendes Urteil sprechen; das Selbige, wie er es bereits auch an die Pharisäer ausgesprochen hatte, die im 1. Jahrhundert lebten.

Wehe denen, die den Tag YHWH’s herbeisehnen! Was wird euch denn der Tag YHWH’s bedeuten? Er wird Finsternis sein und nicht Licht.“ (Amos 5,18)

Vergessen wir nicht:

„Wer in Unschuld lebt, der lebt sicher; wer aber verkehrte Wege geht, wird ertappt werden.(Sprüche 10:9)

Charles Taze Russell, der Gründer der Zeugen Jehovas selbst, prophezeite über diese Organisation:

Der große Widersacher hat natürlich keine Liebe für irgend etwas, das die Augen von Gottes Volk öffnet, ihre Ehrfurcht vor Gottes Buch erhöht und ihr Vertrauen auf menschliche Glaubensbekenntnisse zerbricht. Deshalb widersteht der große Widersacher diesem Buch sehr, wie wir es haben erwarten dürfen. Nur wenige erkennen des Satans Macht und Gerissenheit; nur wenige erkennen die Bedeutung der Worte des Apostels bezüglich dieses Fürsten der Finsternis, der sich als ein Diener des Lichts darstellt, um die Wahrheit zu bekämpfen und ihren Einfluss zu zerstören. Nur wenige erkennen, dass unser schlauer Widersacher danach trachtet, die Besten, Tatkräftigsten und Einflussreichsten vom Volk Gottes zu benutzen, um das Leuchten des Lichtes zu verhindern…“ (Charles Taze Russell; Brooklyn, N.Y., 1. Oktober 1916, Vorwort Schriftstudien Band I, „Der göttliche Plan der Zeitalter“)

Abschießende Zusammenfassung der Versuche, die Website für immer zu schließen

Die Wachtturm-Gesellschaft versuchte auf anti-christliche Art und Weise, die Informationen auf dieser Website unzugänglich zu machen. Angefangen mit der Bedrohung an den damaligen Provider, diese Seite vom Netz zu nehmen. Es folgten kurze Fristen über die Feiertage, damit sich nötiger Rechtsbeistand nicht eingeholt werden könnte. Nach der Umsiedlung von Wahrheitenjetzt! auf einem anderen Provider, kamen anonymisierte Morddrohungen, tausende Hackerangriffe und weitere Einschüchterungs-Versuche. Bei dem vollständigen Versagen von Rechtsanwalt Armin Pikl, setzte man den Websitebetreiber durch überteuerte Gerichtsprozesse unter Druck. Die Wachtturm-Gesellschaft setzte alles daran, den Streitwert der Dokumente in die Höhe zu treiben – alles, damit niemand erfährt, dass die „Organisation Gottes“ wie eine „Täter-Schutz-Organisation“ verfährt, indem sie pädophile Straftäter in den eigenen Reihen durch die „Zwei-Zeugen-Regelung“ beschützt, und niemand erfährt, dass keines der Täter bei den Behörden angezeigt wurde. Nach dem Gerichtsprozess und einen „vollstreckbaren Titel“ gegen die Website, versuchte man ebenfalls durch eine Strafanzeige beim Staatsanwalt, weitere Einschüchterungen zu vollziehen. Doch auch dies schlug fehl. Über die Zwangsvollstreckung mit Haftbefehl und dem Rechtsmittel der Pfändung, war der zweite Fehlschlag erbracht, die Website Wahrheitenjetzt! zum erliegen zu bringen und aus dem Internet verschwinden zu lassen.

Die gesamte Vorgehensweise der Wachtturm-Gesellschaft, sowie ihr dauernder Misserfolg, beweißt zweifelsfrei, dass sie weder Gottes Geist besitzen, noch im Auftrag Jehovas handeln. Wir finden eine machtgierige Organisation vor, die unendlich viel Angst hat, dass genannte Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, weil sie genau wissen, dass ihr eigenes, verderbliches Handeln den klaren Beweis erbringt, dass der einzelne Zeuge Jehovas in einer satanischen Religionsgemeinschafts sitzt, die von der Bibel als „Babylon, die Hure“ betitelt wird.

Doch wie im Fall von Herrn Glöckel, und den damaligen Sieg der Wachtturm-Gesellschaft, über Hinterwege die Informationen zum Erliegen zu bringen, darf man sich wie genau die Freude und die anschließende Bejubelung seines unchristlichen Vorgehens vorstellen? Wurden Sekt-Korken geschossen, und dabei voller Freude gesagt: Endlich haben wir es geschafft, endlich gibt es diese Informationen nicht mehr im freien Internet zu finden, jetzt können wir weiterhin organisationstreue Zeugen Jehovas belügen und in die Irre führen?

Für Wahrheitejetzt! gilt auch weiterhin: Wir werden immer alle Schriftstücke der Wachtturm-Organisation veröffentlichen. Die gesamte Menschheit hat Zugriff darauf, Millionen besuchten diese Website und erfuhren die Wahrheit hinter der „Wahrheit“. Die Welt schaut zu, und erfährt selbst, welchen Januskopf die Wachtturm-Gesellschaft ausmacht. Es liegen uns 100te Berichte vor, indem instrumentalisierte Zeugen Jehovas, wie Dienstamtgehilfen, Älteste, Missionare und Bethel-Mitarbeiter, ihre Erfahrungen berichtetet haben, und durch Wahrheitenjetzt! die Wachtturm-Organisation verließen und seither den richtigen Weg eingeschlagen haben.

Wer Wind sät, wird Sturm ernten: Wir sind sehr dankbar, dass die Wachtturm-Gesellschaft alle erdenklichen Wege geht, um die Informationen auf dieser Website zu versuchen für immer zu verbannen. Dies ist ein klarer Beweis, wie richtig und der Wahrheit entsprechend diese Artikel in Wirtlichkeit sind. Lügen müsse man nicht fürchten, schließlich obsiegt die Wahrheit immer der Lüge. Doch die echte Wahrheit kann man nicht unterdrücken. Selbst wenn diese Website eines Tages nicht mehr aufrufbar wäre, würden die Samen, die sie millionenfach bereits gestreut hat, in sämtlichen Formen anderweitig aufgehen – sei es z.B. durch das Eröffnen einer neuen Website. Die Menschen werden nur darin bestätigt werden, wie sehr die Wachtturm-Gesellschaft die wirkliche Wahrheit fürchtet und alles daran gesetzt hat, sich selbst und auf „Jehovas“ Namen Schmach gebracht zu haben! Die gesamte Vorgehensweise sollte auch den letzten „Zeugen Jehovas“ zum Aufwachen verhelfen, sofern dieser wirklich in der Wahrheit wandeln möchte.

Die abschließende Beurteilung über die Wachtturm-Gesellschaft ist wie Wermut, bitter und ernüchternd, doch an ihr führt kein Weg vorbei: Die „Organisation Gottes“, die Wachtturm-Gesellschaft ist tot, denn sie hat YHWH durch Christus nie gedient!

Aus einer Zwickmühle gibt es kein Entkommen, nach einem Erleiden eines Schachmatt gibt es keinen Sieg! Millionen Menschen werden die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird sie wirklich frei machen! Die prophetischen Worte Daniels sind eindeutig, wenn er sagte:

„MENE MENE TEKEL! Gott hat gezählt die Tage Deiner Königsherrschaft und sie beendet. Du wurdest auf der Waage gewogen und für zu leicht befunden!“

Maranatha! Der Geist YHWH’s ist mit den Auserwählten für immer!

von |April 20th, 2019|Kommentare deaktiviert für Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt: Pfändung der Website

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!