Jehovas Zeugen – Gemeinschaftsentzug ist menschenrechtsverletzend

Wegweisendes Urteil zu Zeugen Jehovas in der Schweiz

Das Bezirksgericht Zürich hat eine wegweisende Entscheidung im Blick auf Kritik an bestimmten Praktiken von Jehovas Zeugen getroffen. Die Vereinigung Jehovas Zeugen in der Schweiz hatte eine Mitarbeiterin der Fachstelle „infoSekta“ wegen „übler Nachrede“ angezeigt und verklagt. Ihr wurde vorgeworfen, wahrheitswidrige und ehrverletzende Aussagen in einem Interview gegenüber dem „Tagesanzeiger“ und in einer Medienmitteilung der Fachstelle infoSekta vorgenommen zu haben. Auch wenn dem Urteil das Schweizer Recht zugrunde liegt, ist es doch auch über die Schweiz hinaus von Bedeutung, weil sich das Gericht in einer seltenen Gründlichkeit mit den einzelnen Vorwürfen befasst hat.

Im Einzelnen wurde vorgeworfen, die Äußerungen hätten den Eindruck erweckt, die Zeugen Jehovas würden „eine menschenrechtswidrige Praxis besitzen, gegen Menschenrechte und Verfassung verstoßen, ihren Mitgliedern das Recht auf Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit verwehren, ihre Mitglieder aufgrund ihres bekannten Standpunktes hinsichtlich des Verbots von Bluttransfusionen nach Verkehrsunfällen oder Geburten sterben lassen, im Falle des Ausschluss von Kindern und Jugendlichen aus der Gemeinschaft diesen gegenüber die familiäre Liebe und Fürsorge verweigern, sowie die Kinder ihrer Gemeinschaft in ständiger Angst leben lassen.“ Weiterhin ging es um die Aussage, das System von Jehovas Zeugen „fördere den sexuellen Missbrauch von Kindern und dass die ganze Gemeinschaft angeblich stattgefundene strafbare Handlungen vorsätzlich vertusche“ und die Einstufung als „eine totalitäre Organisation, die manipulativ auf ihre Mitglieder einwirke und die körperliche, psychische und soziale Integrität ihrer Mitglieder verletze.“ (Urteil, S. 6, Abschnitt 1.2)

Die Beschuldigte bekannte sich vor Gericht zu den Inhalten der Interviews und der Medienmitteilung, an denen sie vollumfänglich festhalte und legte zahlreiche Beweismittel vor um zu belegen, dass die genannten Kritikpunkte zutreffend sind und somit keine wahrheitswidrigen Äußerungen verbreitet wurden.

Tatsachen und Ehre

In der ausführlichen 34-seitigen Urteilsbegründung wird zunächst der Unterschied zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen erläutert. Lediglich Tatsachenbehauptungen oder sog. gemischte Werturteile, die einen erkennbaren Bezug zu Tatsachen aufweisen, können ehrverletzende Äußerungen ergeben. Nicht strafbar sind diese, wenn sie den Tatsachen entsprechen („Wahrheitsbeweis“) oder zumindest zum Zeitpunkt der Äußerung mit vernünftigem Rechercheaufwand davon ausgegangen werden konnte, dass sie wahr sind („Gutglaubensbeweis“), sofern die Aussagen nicht einzig zu dem Zweck erfolgten, anderen zu schaden.

Den Begriff der Ehre definiert das Gericht als auf den menschlich-sittlichen Bereich beschränkt und bezieht ihn „auf den Ruf und das Gefühl des Betroffenen, ein ehrbarer Mensch zu sein, das heisst sich so zu benehmen, wie nach allgemeinen Anschauungen ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt.“ (S. 11, 5.1) „Von einem charakterlich anständigen Menschen wird nach allgemeiner Anschauung unter anderem erwartet, seine Pflichten gegenüber dem Staat und seinen Mitmenschen zu erfüllen, keine Straftaten zu begehen, die Menschenrechte aufrechtzuerhalten, die familiäre Liebe und Fürsorge nicht zu verweigern, den sexuellen Missbrauch von Kindern zu stoppen etc.“ (S. 12, 5.2)

Sachaussagen oder ehrverletzend?

Das Gericht hat sich nun die Mühe gemacht, für jede einzelne inkriminierte Äußerung zu prüfen, ob diese tatsächlich ehrverletzend ist. Bei 4 von 10 angeklagten Äußerungen wurde dies vom Gericht verneint. Die Aussage z.B. dass Mitglieder nach Verkehrsunfällen oder bei der Geburt sterben und die Gemeinschaft Bluttransfusionen ablehnt, sind simple Feststellungen zutreffender Tatsachen ohne Werturteil. Auch die Feststellung, dass es kaum eine Zeugen-Jehovas-Familie ohne ausgeschlossene Familienmitglieder gibt, ist an sich nicht ehrverletzend, denn ein Mensch ist nicht ehrbarer, wenn er eine Familie hat, aus der niemand ausgeschlossen wurde. Ähnliches gilt für die Aussage, dass viele Zeugen Jehovas „nur beschränkt Wissen um die Welt [haben], weil weltliche Freunde verboten sind und sie viele gesellschaftliche Erfahrungen nicht machen konnten“. Dies sind reine Tatsachenbeschreibungen.

Bösartige Absicht oder öffentliches Interesse?

Bei 6 weiteren Aussagen kam das Gericht hingegen zu dem Schluss, dass diese in der Tat die Ehre der Gemeinschaft beschädigen. Diese Wirkung war der Beschuldigten durchaus bewusst. Solche Aussagen können, selbst wenn sie wahr sind, strafbar sein, wenn sie ohne begründete Veranlassung vorwiegend in der Absicht gegeben werden, jemandem Übles vorzuwerfen. Das kann das Gericht hier aber nicht erkennen. In seiner Begründung kommt das Gericht zu einer beschreibenden Würdigung der Arbeit der Fachstelle infoSekta: „Die Aufgaben der Fachstelle infoSekta, die Rahmen ihrer Statuten Beratung für Betroffene anbietet und Aufklärung im Sinne des Konsumentenschutzes auf dem Weltanschauungsmarkt betreibt, belegen hinreichend, dass die Äußerungen in Wahrung öffentlicher Interessen erfolgt sind. … Außerdem klärt die Fachstelle InfoSekta nicht nur über die Zeugen Jehovas auf, sondern über verschiedene Organisationen und Glaubensgemeinschaften. Es handelt sich um eine sachlich vorgetragene und argumentative Kritik an Glaubensvorstellungen bzw. -praktiken, sowie an deren Auswirkungen auf Anhänger und deren Umfeld (welche zudem in Ausübung grundrechtlicher Freiheiten erfolgt sind …) … Sie stützt ihre Aussagen auf wissenschaftliche Publikationen, Originaldokumente der Zeugen Jehovas (Wachtturm und Erwachet!) sowie Fachliteratur zum Thema. Sie bezieht ihre Informationen also nicht nur aus Gesprächen mit Aussteigern, die die Gemeinschaft im Streit verlassen haben und bei denen die Gefahr besteht dass sie ein allzu negatives Bild zeichnen. … Es geht der Beschuldigten nicht darum, die Zeugen Jehovas schlecht zu reden, sondern um die Aufklärung über verschiedene Organisationen und Glaubensgemeinschaften.“ (S. 21, Art. 9.5)

Nach diesem weiten Anlauf kommt es nun zum Kern: Der gerichtlichen Prüfung, in wieweit die übrigen 6 ehrverletzenden Aussagen den Tatsachen entsprechen bzw. ernsthafte Gründe hatte, die Aussagen für wahr zu halten. Hier war das Ergebnis – so viel sei bereits vorweggenommen – für Jehovas Zeugen desaströs.

Praxis der Ächtung („Gemeinschaftsentzug“)

Der Begriff der Ächtung meint den Kontaktabbruch zu ausgeschlossenen Personen. Ausgeschlossen kann werden, wer aus Sicht der Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen eine Sünde begeht wie z.B. das Annehmen einer Bluttransfusion, Sex vor der Ehe, politische Aktivität oder auch nicht all das zu glauben, was die Organisation lehrt. Dazu standen folgende Aussagen von infoSekta vor Gericht:

„Wir machen auf die menschenrechtswidrige Praxis der Ächtung aufmerksam.“ / „Ächtung ist eine Art von oben verordnetem Mobbing. Es verstösst gegen die Menschenrechte und Verfassung.“ / „Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit – ein Recht, das die Zeugen Jehovas für sich beanspruchen, ihren Mitgliedern aber nicht gewähren.“

Dazu hielt das Gericht fest, dass Jehovas Zeugen nicht bestreiten, dass sie die Praxis der Ächtung verwenden, sondern lediglich einfach behaupten, diese Praxis sei nicht menschenrechtswidrig. An dem Bestehen dieser intern als „Gemeinschaftsentzug“ bezeichneten Praxis gibt es keinen Zweifel. Sie ist auch schriftlich in diversen Publikationen dokumentiert. Dazu das Gericht: „Die Praxis ist für davon Betroffene sehr schwer zu ertragen und kann schwerwiegende Folgen haben (insbesondere für Opfer von sexuellem Missbrauch, die wählen müssen, ob sie in der Organisation bleiben und dem Täter stets begegnen wollen oder ihr gesamtes soziales Umfeld verlieren)… Es kann durchaus gesagt werden, dass die Organisation der Zeugen Jehovas durch die Anwendung der Praxis der Ächtung darüber entscheidet, wer keinen Kontakt mehr haben darf zu Familie und Freunden, wer isoliert werden soll. Die Organisation hat eine große Kontrolle über ihre Mitglieder. Ein solches Verhalten kann durchaus als „Mobbing“ verstanden werden. … Die Praxis der Ächtung erweist sich deshalb als eine Art von „Mobbing“, das zumindest im Ansatz menschenrechtsverletzend ist, als dass Mobbing eine Verletzung der persönlichen Integrität eines Menschen ist. Diese Art von Mobbing wird auch angewendet, wenn Mitglieder der Zeugen Jehovas nicht mehr glauben oder einen anderen Glauben entwickeln bzw. haben. In so einem Fall werden die entsprechenden Leute ausgeschlossen und geächtet, was sie dazu bewegen soll, wieder in die Gemeinschaft zurückzukehren. … Implizit wird ihnen also die Glaubens- und Gewissensfreiheit innerhalb der Gemeinschaft verwehrt …“. (S. 24, 9.9a)

Umgang mit Kindern

Zum Umgang mit Kindern wurde folgende ehrenrührige Aussage beanstandet: „Etwas Liebes zu sagen, nachfragen, wie der Tag war, oder das Kind in den Arm nehmen – das liegt nicht mehr drin. Kinder erleben eine permanente Angst.“

Auch hier wird von der Religionsgemeinschaft nicht bestritten, dass die Ächtung gelebt wird, sondern lediglich behauptet, Kinder würden dennoch liebevolle Zuwendung erhalten. Das Gericht hingegen fand die Hinweise in den Schriften, man solle das ausgestoßene Kind „unterstützen“ aber nicht sehr liebevoll, wenn es gleich dazu heißt, es aber dann „mit Gottes Wort unterweisen und in Zucht nehmen“ sowie ein „Bibelstudium durchführen“. „Unsere Liebe zu Jehova muss stärker sein als die Liebe zu Familienangehörigen, die ihm untreu werden.“ (Wachtturm, 15.7.2011)

Das Kind werde so „auf körperliche und spirituelle Bedürfnisse reduziert, wobei auf emotionale Bedürfnisse keine Rücksicht genommen wird. Dies wird durch eine Vielzahl von Berichten Angehöriger und Aussteiger belegt (…). Ein solcher Ausstoß führt zu großem Konflikt und kann psychische Schäden hinterlassen, gerade bei Kindern und Jugendlichen. Es ist eine Art emotionale Erpressung, um die abtrünnigen Personen dazu zu bewegen, zur Glaubensgemeinschaft zurückzukehren bzw. sie von einem Ausstieg abzuhalten.“(S. 25, 9.9b) Auch die zentrale Botschaft vom nahen Weltende in Harmagedon mit der blutigen Endschlacht und der Vernichtung aller Ungläubigen könne gerade bei Kindern für Angst sorgen.

Sexueller Missbrauch

Zur Kritik an der Begünstigung von sexuellem Missbrauch bestätigte das Gericht, dass die Zwei-Zeugen-Regel existiert: „Kann also außer dem Opfer selbst niemand den Missbrauch bezeugen und streitet der mutmaßliche Täter die Tat ab, so wird nichts unternommen.“ Es ist lediglich strittig, in welchem Kontext sie eingesetzt wird. Unter Verweis auf gerichtliche Untersuchungen in Australien (Royal Comission, Final Report) durfte den Schilderungen der Betroffenen hier geglaubt werden (Gutglaubensbeweis erbracht).

Psychische Gewalt an Kindern

Das Gericht stellt hierzu fest: „Die Analyse von Wachtturm-Materialien für Kinder verdeutlicht, dass diese auf die Verängstigung der Kinder abzielen: wer nicht gehorcht, wer nicht folgt, wer nicht glaubt, wer nicht genügt, muss mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft und daraufhin mit Vernichtung in Harmagedon rechnen. Das oben thematisierte Ächten kann als Form von psychischer Gewalt angesehen werden. Dies wird durch die Berichte von Aussteigern sowie die Materialen der Wachtturm-Gesellschaft selber deutlich gemacht.“ (S. 29, 9.9e) In der Linie der bisherigen Tatsachenfeststellungen des Gerichtes wurden auch die Einschätzung, dass die Zeugen Jehovas als „hochproblematische Gruppe“ die „körperliche psychische und soziale Integrität ihrer Mitglieder“ verletze und das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ihren Mitgliedern verwehrt als im wesentlichen zutreffend bewertet. Dabei sind es in erster Linie die Folgen des „Gemeinschaftsentzuges“ als internes Druckmittel, die zu dieser Einschätzung führen.

Langsame Mühlen

Das Urteil hat eine längere Geschichte. Die angeklagten Äußerungen stammten vom Juli 2015. Um die Antragsberechtigung der Beschwerde gab es zunächst juristische Auseinandersetzungen, so dass die Anklage im November 2018 erhoben wurde. Das hier beschriebene Urteil erging am 9. Juli 2019 und wurde erst 2020 rechtskräftig, nachdem die Vereinigung Jehovas Zeugen in der Schweiz die Frist für eine zunächst angekündigte Revision ergebnislos hat verstreichen lassen.

Fazit

Wenn nun all diese vom Gericht als ehrverletzend angesehenen Aussagen sich auf einen wahren Tatsachenkern beziehen, dann ist die Ehre der Organisation der Zeugen Jehovas davon auch tatsächlich erheblich angeschlagen.

Das Gericht hat anhand von umfangreichem Beweismaterial die Aussagen zu den Kritikpunkten geprüft und festgestellt, dass die Kritik berechtigt war: Die Praxis der Vereinigung von Jehovas Zeugen verstößt gegen elementare Rechte der Mitglieder und ihrer Angehörigen. Das Urteil ist zugleich ein Lob für solide recherchierte Aufklärungsarbeit im Bereich des spirituellen Verbraucherschutzes. Es bleibt interessant, welche Folgen sich daraus für den Umgang in Deutschland ergeben.

Quelle: confessio | Dr. Harald Lamprecht

Jehovas Zeugen – The Voice of Germany: Madeline tritt aus der Wachtturm-Organisation aus und wird geächtet

In den 4. Blind Auditions von „The Voice of Germany“ 2019 tritt Rettungssanitäterin Madeline Henning auf. Nach ihrem Austritt bei den Zeugen Jehovas hat sie keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern und Schwestern. Aber sie fand eine neue Familie. Mit ihrem Auftritt begeistert sie die Coaches.

Madeline Henning ist die erste Sängerin, die in der 4. Folge mit einem Song die Coaches von ihrer Stimme überzeugen möchte. Wenn sie nicht singt, arbeitet sie als Rettungs- und Notfallsanitäterin in der Region Hannover. Seit knapp 5 Jahren ist sie zudem Ausbilderin.

Zu „The Voice of Germany“ kommt die 30-Jährige mit ihrer Ersatzfamilie, denn zu ihren Eltern und ihren beiden Schwestern hat die Rettungssanitäterin keinen Kontakt mehr.

Aussteigerin von den Zeugen Jehovas: Madeline fand eine neue Familie

Madeline ist im Glauben der Zeugen Jehovas aufgewachsen. Weihnachten, Geburtstage oder Ostern wurden in ihrer Kindheit nie gefeiert, erzählt die 30-Jährige. Aber sie hatte immer schon Kontakt zu „Weltmenschen“, wie Angehörige der Religionsgemeinschaft Menschen außerhalb der Organisation nennen. Dadurch habe sie „das richtige Leben“ kennengelernt, wie sie weiter berichtet.

Vor zehn Jahren ließ sich Madeline von den Zeugen Jehovas ausschließen – eine Zeit, die für die junge Frau nicht leicht war, denn seitdem habe sie keinen Kontakt mehr zu ihrer leiblichen Familie. Der Schritt ist Madeline schwer gefallen: Sie habe ihre Schwestern und Eltern dadurch sehr verletzt. Die Trennung zu ihrer Familie hat eine tiefe Wunde hinterlassen: „Ich habe mich alleine gefühlt.“

Ihr bester Freund Ricco war für sie da: Madeline hat eine neue Familie gefunden

In dieser schwierigen Zeit half ihr bester Freund Ricco ihr ganz besonders. Er war für sie da und hat sie in seine Familie aufgenommen. Dadurch hatte sie wieder ein Familienleben und einen Zufluchtsort. „Sie ist einfach ein sehr großer Teil dieser Familie geworden“, erklärt Ricco. Madeline ist sichtlich ergriffen und lächelt.

Ein besonderes Highlight für Riccos Oma Toni war, als Madeline für sie an ihrem Geburtstag gesungen hat. „Diese Stimme hat mich vom Hocker gehauen“, schwärmt sie. „Die war wahnsinnig schön. Die hat mich direkt erfrieren lassen. Da habe ich gesagt: ‚Das muss gehört werden!'“ Madeline ist gerührt. Sie kämpft mit den Tränen.

4er-Buzzer: Alle Coaches drehen sich für das Talent um

Madeline hat lange Zeit nur für sich selbst gesungen. Sie sei sehr schüchtern und die Teilnahme koste sie große Überwindung, erzählt sie. Aber mit dem Rückhalt ihrer neuen Familie traut sie sich auf die Bühne, um von Adele „One and Only“ zu singen und somit ihrer Ersatzfamilie zu danken. „Sie geben mir ganz, ganz viel Liebe“, sagt sie.

Ricco und die anderen begleiten sie zum Auftritt. Hinter der Bühne fiebern sie mit und sind fast genauso nervös wie die Sängerin. Als Madeline die ersten Töne anstimmt, greift sich ihr bester Freund ergriffen an die Brust. Alice Merton dreht sich als Erstes um und die Freude ist groß: Madeline ist weiter!

Auch Sido, Mark Forster und Rea Garvey drücken auf den Buzzer. Madeline strahlt und muss ein paar Tränchen wegwischen. Ihre Fans hinter der Bühne jubeln ihr zu.

Viel Lob für die Sängerin

Die Coaches sind begeistert von ihrem Auftritt. „Das war ein richtiger Soul-Diva-Auftritt“, meint Mark. Rea findet sogar, dass sie das Niveau deutlich angehoben hätte. Er bittet das Publikum noch einmal darum, ihr zu zeigen, wie großartig sie Madelines Auftritt fand. Die Zuschauer stehen auf, applaudieren und jubeln laut. Madelines Familie wischen sich ergriffen die Tränen fort und fallen sich freudig in die Arme.

Schließlich muss sich die Notfallsanitäterin entscheiden – alle vier Coaches möchten sie in ihrem Team haben. Sie entschließt sich dazu, zu Rea zu gehen, da ihr erstes Konzert von Reamonn war. Bei dem Iren ist die Freude groß – er hat ein starkes Talent für sein Team dazugewonnen.

Quelle: the-voice-of-germany.de

von |September 26th, 2019|2019|0 Kommentare

Jehovas Zeugen – Ältester wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen festgenommen

Valparaíso, Chile – wegen sexuellen Missbrauchs wurde ein Ältester der Zeugen Jehovas in Valparaíso festgenommen. Das mutmaßliche Verbrechen erging gegen Kinder zwischen 2 und 7 Jahren.

Der Häftling mit den Initialen R.O.A.M war „Ältester der religiösen Gemeinde und nutzte das Vertrauen seiner Gemeindemitglieder aus, um in seinem Haus sexuelle Aktivitäten an Kindern durchzuführen“, sagte Oberkommissar Arturo Alvarado von der O.S.9 aus Valparaíso.

Der Beamte fügte hinzu, dass „es in den Ermittlungsverfahren, die zusammen mit der örtlichen Staatsanwaltschaft von Viña del Mar durchgeführt wurden, unwiderlegbar sei und dieser seine Verantwortung als Täter der Verbrechen wegen des wiederholten sexuellen Missbrauchs von Personen unter 14 Jahren nicht entgehen könne.“

In diesem Sinne sagte Alvarado, dass die Opfer – einige von ihnen sind jetzt volljährig – eine Erklärung abgegeben hätten, in der sie die Tat darlegten, die für die Untersuchung „entscheidend“ seien.

Das Verfahren wurde von der O.S.9 aus Valparaíso durchgeführt, und es wird berichtet, dass „der Intensivtäter wiederholt und über einen längeren Zeitraum Kinder missbraucht hätte, deren Alter zwischen zwei und sieben Jahren lag“, berichtete der Oberkommissar.

Die Opfer sind kürzlich volljährig geworden und konnten so ihre Version der Ereignisse, die sie erlitten haben, der Behörde erzählen.

Der Älteste wurde in seinem Haus in Cerro Larraín de Valparaiso festgenommen. Derzeit befindet dieser sich in Untersuchungshaft. 

Nach gängigen Formalitäten und Aktivität seitens der Behörde, wurde der jetzt Inhaftierte in Gewahrsam genommen, nachdem er ebenfalls als eine Gefahr für die Gesellschaft im Allgemeinen eingestuft worden ist.

Der Staatsanwalt Juan de la Fuente sagte, der Inhaftierte sei „wegen zweier Verbrechen sexuellen Missbrauchs gegen Kinder unter 14 Jahren in Gewahrsam genommen worden. Sie sind unterschiedliche Opfer, dessen Tat zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt wurde.“

Juan de la Fuente schloss, dass dies keine Einzelfälle gewesen sein werden und es wird jetzt nach „andere mögliche Opfer gesucht.“

Quelle: cooperativa.cl

von |September 18th, 2019|2019|1 Kommentar

Jehovas Zeugen – Geschworene verklagen die Wachtturm-Organisation aufgrund von Kindesmissbrauch zu 35 Millionen US-Dollar

HELENA, Mont. – Die Zeugen Jehovas müssen 35 Millionen US-Dollar an eine Frau zahlen, die sagt, die nationale Organisation der Kirche habe Montana-Älteste angewiesen, ihren sexuellen Missbrauch als Kind nicht durch ein Gemeindemitglied zu melden –  so entschied die Jury in ihrem Urteil.

Ein Richter muss die Strafe überprüfen, und die nationale Organisation der Zeugen Jehovas – Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft von New York – plant, Berufung einzulegen.

Dennoch sagten die Anwälte der 21-jährigen Frau, dass das Urteil vom Mittwoch eine Botschaft an die Kirche sendet, um [in Zukunft] den Missbrauch von Kindern an externe Behörden zu melden.

„Hoffentlich ist diese Botschaft laut genug, dass die Organisation ihre Vorgehensweise so ändern wird, dass sie die Sicherheit von Kindern priorisieren, damit andere Kinder in Zukunft nicht missbraucht werden“, sagte Anwalt Neil Smith am Donnerstag.

Das Büro für öffentliche Information im Welthauptquartier der Zeugen Jehovas reagierte auf das Urteil mit einer nicht unterschriebenen Erklärung.

„Jehovas Zeugen verabscheuen Kindesmissbrauch und bemühen sich, Kinder vor solchen Handlungen zu schützen. Der Wachtturm verfolgt eine Revision der Berufungsliste“, hieß es.

Der Fall Montana ist einer von Dutzenden, die in den letzten zehn Jahren landesweit eingereicht wurden, weil Zeugen Jehovas den sexuellen Missbrauch von Kindern vertuschten.

Der Fall, der die Entscheidung vom Mittwoch angestoßen hatte, betraf zwei Frauen, jetzt 32 und 21 Jahre alt, die behaupten, ein Familienmitglied habe sie und ein drittes Familienmitglied in Thompson Falls in den 1990er und 2000er Jahren sexuell missbraucht.

Die Frauen sagen, dass sie den Kirchenältesten den Missbrauch gemeldet haben, der die Angelegenheit intern nach Rücksprache mit der nationalen Organisation behandelt hat.

Die Ältesten vertrieben den Täter 2004 aus der Versammlung und setzten ihn dann im nächsten Jahr wieder ein, heißt es in der Klage, und der Missbrauch des Mädchens, das jetzt 21 Jahre alt ist, ging weiter.

In der Klage wurde behauptet, dass die örtlichen und nationalen Organisationen der Zeugen Jehovas fahrlässig gehandelt und gegen ein Gesetz von Montana verstoßen hätten, wonach sie Missbrauch an externe Behörden melden müssten.

„Ihr nationales Hauptquartier, Wachtturm genannt, kontrolliert, wann und ob jemand in ihrer Organisation Kindesmissbrauch meldet“, sagte Smith. „Der Wachtturm wies alle Beteiligten an, dass sie die Angelegenheit nicht den Behörden melden sollten.“

Anwälte der Zeugen Jehovas sagten vor Gericht, dass das Montana-Gesetz die Ältesten davon abhalte, „interne kirchliche Verfahren über die schwere Sünde eines Versammlungsmitglieds“ zu melden.

Die Kirche behauptete auch, dass die nationale Organisation nicht für die Handlungen von Ältesten verantwortlich und dass zu viel Zeit für die Frauen vergangen sei, um zu klagen.

Die Jury sprach der 21-jährigen Frau 4 Millionen Dollar für ihre Verletzungen, 30 Millionen Dollar Strafschadensersatz gegen die Wachtturm-Gesellschaft und 1 Million Dollar Strafschadensersatz gegen die Christliche Versammlung der Zeugen Jehovas zu.

Der Geldbetrag muss vom Prozessrichter überprüft sein und könnte reduziert werden. Ein Montana-Gesetz begrenzt Strafschadenersatz auf 3 Prozent des Nettovermögens eines Unternehmens oder 10 Millionen Dollar, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Eine rechtliche Anfechtung dieses Gesetzes ist vor dem Obersten Gerichtshof von Montana anhängig.

Die Jury wies Behauptungen zurück, dass die Kirche den Missbrauch der zweiten Frau durch das gleiche Gemeindemitglied hätte melden müssen. Die Juroren kamen zu dem Schluss, dass die Kirchenältesten 1998 nicht von der Misshandlung durch die 32-jährige Frau informiert worden und daher nicht verpflichtet waren, dies den Behörden zu melden.

Quelle: NBCNEWS

 

Update 01.10.2018: Vertrauliche Dokumente veröffentlicht

Neil Smith, Rechtsanwalt der Kanzlei Nix Patterson LLP, hat am 30. Oktober 2018 der Öffentlichkeit einige Dokumente im Fall Montana/Wachtturm-Gesellschaft auf Twitter zur Verfügung gestellt.

Bei den Dokumenten handelte es sich unter anderem, um einen Brief (19. März 2004) des Missbrauchsopfers an das Rechtskomitee ihrer Versammlung in Thompson Falls, der detailliert die sexuellen Übergriffe des Stiefvaters beschreibt. Sie schildert, dass die Übergriffe einige Wochen nach der Heirat ihrer Mutter mit ihrem Stiefvater begonnen hatten. Sie war zu dieser Zeit 11 Jahre alt. Ihr Bruder, der ebenfalls Opfer von sexuellen Übergriffen wurde, war 8 Jahre alt. Es handelte sich um massiven Missbrauch, der sich über einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren erstreckte.

Die Frau beschreibt, dass sie versucht hat Hilfe bei ihrer Mutter zu suchen, die jedoch ihrer Tochter keinen Glauben schenkte und ihren Mann zu verteidigen versuchte. Das besonders traurige an diesem Brief ist der letzte Satz: „Ich möchte den Hirten Jehovas dafür danken, dass sie sich um seine Herde und um diese Situation gekümmert haben.“

von |September 27th, 2018|2018|2 Kommentare

Jehovas Zeugen: Aktuelle News

Jehovas Zeugen News 2020 Wie ein Kind gezwungen wurde, der Gemeinschaft beizutreten

Warnung: Der Bericht enthält erlebte Schilderungen über körperliche und sexuelle Gewalt. Ein Lebensbericht von *Nadine aus Nordrhein-Westfalen, Deutschland, eingesandt und zur Veröffentlichung freigegeben am 24. Oktober 2020; die Namen wurden aus Datenschutzgründen geändert. Wie alles anfing Als Kleinkind ist man selten unglücklich. Besonders bevor man in den Kindergarten geht oder auch zur Schule. Ich war […]

Jehovas Zeugen Corona Pandemie Werbung Briefe JWORG News 2020

Jehovas Zeugen – Corona-Pandemie: Werbebriefe in der Post. Ein rhetorisches Mittel und der Ersatz der Predigt von der „guten Botschaft“. Zeugen Jehovas haben durch die Pandemie weltweit das Werben für die eigene Religionsgemeinschaft eingestellt. Ein öffentliches von „Haus zu Haus“ gehen, um die interne Botschaft der leitenden Körperschaft zu predigen, die seither über 100 Jahre […]

Kindesmissbrauch Jehovas Zeugen

Der Oberste Gerichtshof von Utah hörte am Montag Argumente in einem Fall, in dem männliche Leiter (Älteste) einer Versammlung der Zeugen Jehovas ein 14-jähriges Mädchen zwangen, sich ein Band anzuhören, auf dem der Täter zu hören war, der sie 2008 vergewaltigt hatte. „Wir sprechen bei diesen Anschuldigungen von der mentalen und emotionalen Entsprechung der Waterboarding-Folter. […]

Jehovas Zeugen News 2020 eine ganze Versammlung wegen Anstiftung zu Hass und Gewalt vor Gericht

Die belgische Versammlung der Zeugen Jehovas nahm an einer Anhörung vor dem Strafgericht teil, bei der es um den Vorwurf der Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugungen und der Anstiftung zum Hass ging. Es ist das erste Mal, dass Jehovas Zeugen vor einem Strafgericht in der Welt angeklagt werden. Die in Kraainem ansässige Gemeinde hat mehrere Monate […]

Jehovas Zeugen News 2020 Gemeinschaftsentzug ist menschenrechtsverletzend Wegweisendes Urteil zu Zeugen Jehovas in der Schweiz

Wegweisendes Urteil zu Zeugen Jehovas in der Schweiz Das Bezirksgericht Zürich hat eine wegweisende Entscheidung im Blick auf Kritik an bestimmten Praktiken von Jehovas Zeugen getroffen. Die Vereinigung Jehovas Zeugen in der Schweiz hatte eine Mitarbeiterin der Fachstelle „infoSekta“ wegen „übler Nachrede“ angezeigt und verklagt. Ihr wurde vorgeworfen, wahrheitswidrige und ehrverletzende Aussagen in einem Interview […]

Jehovas Zeugen News 2020 Wegen Gewalt und Hassverbrechen vor Gericht Ächtung Isolation Ausschluss

BELGIEN, GENT – Die Zeugen Jehovas standen am Dienstag vor dem Strafgericht in Gent, weil sie zum Hass gegen einige ehemalige Mitglieder aufgestachelt hatten. Die verschiedenen Parteien haben nun Zeit, ihre Schriftsätze vorzubereiten. Der Fall wird am 16. Februar 2021 verhandelt. Während eines Zeitraums von fünf Jahren prüfte das Gericht Beschwerden ehemaliger Mitglieder der Zeugen […]

Jehovas Zeugen News 2018 Ich war 16 Jahre bei den Zeugen Jehovas – jetzt habe ich eine Botschaft Kindesmissbrauch

Berlin, 24. Juli 2020. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (kurz: Kommission) startet ihr nächstes Schwerpunktthema und möchte sich Betroffenen, die sexuellem Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas ausgesetzt waren, in einer Online-Informationsveranstaltung vorstellen. Die Kommission möchte ehemalige und aktuelle Mitglieder der Zeugen Jehovas in der Videokonferenz kennenlernen und ihnen die Möglichkeiten der Aufarbeitung im […]

Jehovas Zeugen News 2020 Vergewaltigung einer Fünfjährigen Chessa Manion Stephen Lett Leitende Körperschaft JW ORG

Sie sagt, sie sei 5 Jahre alt gewesen, als ein anderer Zeuge Jehovas sie vergewaltigte. Die Führer der Religion nennen solche Berichte „falsche Geschichten“. Während eines Großteils der letzten zwei Jahrzehnte war Stephen Lett Mitglied des kleinen Leitungsgremiums, dass die Zeugen Jehovas leitet und die Weichen für die Anhänger der Konfession in mehr als einem […]

Jehovas Zeugen News 2018 Jehovas Zeugen die Wachtturm Gesellschaft in der Krise im Bethel wächst die Frustration Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Jehovas Zeugen - Anonymer Maulwurf und Kultmitglied gewinnt den Prozess gegen die WTG

Die klagefreudige JW.ORG hat abermals in den USA einen Gerichtsprozess verloren. Der Prozess-Gegenstand war der Versuch zu ermitteln, wer hinter einem anonymen Beitragsschreiber steht, der einen negativen Kommentar über die Sekte geschrieben hat. Muss dass nicht frustrierend für gegenwärtig noch organisationstreue Zeugen Jehovas sein, zu beobachten, wie verantwortungslos die Wachtturm-Gesellschaft Spendengelder aus Prozessgründen immer wieder […]

News 2020 Jehovas Zeugen - Organisatorische Veränderungen zur tieferen Babylonisierung Amtsblatt Selters Warwick JW.ORG

Seit dem 1.2.2020 ist die Neufassung des Statuts der Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland, K.d.ö.R. (StRG)“ in Kraft. Die Fassung vom 27.5.2009 tritt damit außer Kraft. Das ursprüngliche Statut wurde im Rahmen einer Revision überarbeitet und deren Inkrafttreten mit Amtsblatt der Jehovas Zeugen in Deutschland Nr. 2, Jahrgang 2020 bekanntgegeben. Gründe für die Notwendigkeit einer […]

von |Oktober 21st, 2017|Kommentare deaktiviert für Jehovas Zeugen: Aktuelle News

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!