Sturmwolken über dem Wachtturm

Bis auf die getreuen und in kognitiver Dissonanz verharrenden Angehörigen der Wachtturm-Organisation, die sich Zeugen nennen, obwohl sie selbst nicht wissen, was sie eigentlich nach bestem Wissen und Gewissen aus eigener Erfahrung oder Erkenntnis denn bezeugen können, wissen alle anderen mit der Materie befassten längst Bescheid:

Die Wachtturm-Organisation hat in Australien, wo immer möglich, den Missbrauch von Kindern in ihren Reihen gedeckt und versucht, solche Fälle zu vertuschen und unter den Teppich zu kehren.

Das ist ein Ergebnis der Untersuchung der australischen Untersuchungskommission (ARC), die sich mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern in Kirchen und anderen Organisationen befasst und auch die Frage untersucht, inwieweit sich die jeweiligen Verantwortlichen gegenüber Opfer und Täter verhalten haben.

Wie bereits berichtet, wird der Wachtturm-Gesellschaft in Australien vorgeworfen, die Täter durch ihre Entscheidung, die Taten nicht an die Behörden zu melden und die Angelegenheit in eigener Zuständigkeit zu regeln, mittelbar begünstigt zu haben.

Mehr noch, es ist während der Anhörungen deutlich geworden, dass dieses Vorgehen für die Opfer zusätzliche unnötige traumatische Erfahrungen bedeutet. Im Umkehrschluss heißt das für die Gesellschaft, dass sie sich selbst mit ihren Anordnungen in eine verantwortliche Position gebracht hat, in der sie für die erlittenen Schäden der Opfer haftbar gemacht werden kann.

Die Kommission hat im Fall der Wachtturm-Gesellschaft 1006 Täter, die Zeugen Jehovas waren oder noch sind, identifiziert. Die Gesellschaft muss den Worten von Angus Stewart, einem der leitenden Mitglieder der Kommission damit rechnen, dass sie für die Schadensersatzleistungen für die Opfer aufkommen muss.

Angus Stewart kommt zu einer für die WTG niederschmetternden Endbewertung

Nehmen wir einmal an, dass auf einen Täter jeweils nur ein Opfer kommt, was allerdings sehr unwahrscheinlich ist, da der gleiche Täter in einigen Fällen mehrere Taten begangen hat, kommen wir auf 1006 potenzielle Schadensersatzfälle – und da sind außerdem nur die, die von der Kommission zweifelsfrei festgestellt worden sind, während andere Beobachter von einer Zahl von etwa 7000 tatsächlichen taten ausgehen.

Nehmen wir weiter an, dass Schadensersatzforderungen nur in der Hälfte der Fälle erhoben werden und nur 50% dieser Opfer eine Entschädigung wegen zusätzlicher traumatischer Erlebnisse zuerkannt werden, die auf die Regelungen der Wachtturm-Gesellschaft zurückgeführt werden.

Unter der Bedingung, dass sie anstelle der üblichen in Australien vorgesehenen Zahlung von 65.000 Dollar, sagen wir 80.000 Dollar zuerkannt bekommen, kommen wir auf 250 mal 65.000 Dollar und 250 mal 80.000 Dollar auf eine Gesamtsumme von 36.250.000 Dollar.

Aber damit sind wir noch nicht am Ende. Der siebte Tag der Anhörung des Anwalts der WTG, Vince Toole, zu seiner Rolle und zu seinem rechtlichen Verantwortungsbereich – zu seiner Aufgabe gehörte u.a. die Entgegennahme von Meldungen von sexuellem Kindesmissbrauch – brachte noch einen weiteren bedeutsamen Aspekt zutage:

  • Angus Stewart: Sie sagten, dass Sie diese Aufgabe in alleiniger Zuständigkeit für einen Zeitraum von zwei Jahren oder vielmehr zweieinhalb Jahren wahrgenommen haben?
  • Vince Toole: Ja, in einem Zeitraum von ungefähr zwei Jahren habe ich solche Anrufe persönlich angenommen.
  • Stewart: Und das waren Anrufe, die Anschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch betrafen?
  • Toole: Ja.
  • Stewart: Und um wieviel Anrufe ging es in diesem Zeitraum? Was ist Ihre Schätzung?
  • Toole: Ich kann das nicht genau sagen, aber vermutlich waren es bis drei oder vier solcher Anrufe im Monat.

Stellen wir eine neue Schätzung an und das sehr zugunsten der Wachtturm-Gesellschaft:

Wenn wir davon ausgehen, dass wir es mit vier Missbrauchsfällen im Monat zu tun haben und es sich um nur einen Täter und ein Opfer handelt, von denen nur die Hälfte Schadensersatz in der regulären Höhe fordert, ohne Forderungen wegen zusätzlicher Traumata, kommen wir auf jährlich 24 Opfer, die gegen die Wachtturmgesellschaft vorgehen werden, was eine Schadensersatzsumme von 1.560.000 Dollar im Jahr bedeuten würde.

Wenn wir diese theoretisch mögliche finanzielle Größenordnung in Bezug zu der Zahl der Zeugen Jehovas in Australien setzen, die derzeit bei ungefähr 80.000 Mitgliedern liegt und annehmen, dass jeder Zeuge monatlich 20 Dollar für die Gesellschaft spendet, was nicht sehr wahrscheinlich erscheint, würden jährlich annähernd 1/12 der Spendeneingänge für Schadensersatzleistungen des jeweiligen Jahres fällig werden.

Eine erhebliche finanzielle Last, nachdem der erste fällige Gesamtbetrag von 36.250.000 Dollar für die Opfer der vergangenen Jahre gezahlt worden ist – wie auch immer.

Und wie soll es weitergehen, wenn die Gesellschaft an ihrer starren Regelung festhält, die eigentliche Problematik mit pädophilen Brüdern in ihren Reihen damit nicht in den Griff bekommt und jährlich weitere Opfer ihre Ansprüche anmelden?

Ist es übertrieben zu sagen, dass sich über der Wachtturm-Gesellschaft in Australien am Finanzhimmel Sturmwolken zeigen, die für ihre Zukunft und nicht nur in diesem Land nichts Gutes erwarten lassen?

Quelle: BBC

Sexueller Missbrauch: Zeuge Jehovas verurteilt

Im Jahr 2005 hat ein Zeuge Jehovas aus Greifswald einen Jungen mehrfach sexuell missbraucht. Dafür wurde der heute 53-Jährige am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Seine Gemeinde soll von den Taten gewusst haben, schwieg aber jahrelang. Das Amtsgericht Greifswald hat den Mann wegen sexuellen Missbrauchs an einem Kind zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Damit folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe ein vollumfängliches Geständnis abgelegt und es so dem Opfer erspart, vor Gericht aussagen zu müssen, so Richter Wittke. Er zeige erkennbare Reue und habe seit 2005 keine weiteren Straftaten begangen.

Der Greifswalder gestand, im Jahr 2005 an einem damals elfjährigen Jungen in zwei Fällen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Mit dem Jungen habe ihn eine „väterliche Freundschaft“ verbunden, die „zu direkt, zu nah“ gewesen sei, sagte der Angeklagte. Er bereue diese Taten und gab an, sich bei der Familie entschuldigt zu haben.

Weitere Vorwürfe

Einem damals 14-jährigen Jungen soll er zudem Geld geboten haben, damit ihn dieser oral befriedigt. Der Angeklagte wurde von diesem Vorwurf freigesprochen, da es lediglich bei einem Versuch geblieben und dieser zum Zeitpunkt der Tat nicht strafbar war.

Die Ostsee-Zeitung hatte zuvor berichtet, dass der Mann sich während „religiöser Zeremonien im Greifswalder Königreichssaal der Zeugen Jehovas“ an den Jungen vergangen haben soll. Der Verteidiger des Angeklagten und Richter Daniel Wittke äußerten sich dazu überrascht. „Das kann ich nicht der Akte entnehmen“, so Wittke.

Wie der 53-Jährige aussagte, habe er nach den Vorfällen eine langjährige Therapie begonnen. Er sei in seiner Kindheit von seinem Vater und seinem Bruder missbraucht worden. Mit seinem Therapeuten habe er besprochen, sich von Kindern fernzuhalten. Er fühle sich nicht mehr zu Kindern hingezogen.

Zeugen Jehovas reagierten spät

Der Angeklagte war Mitglied bei den Zeugen Jehovas. Etwa ein Jahr nach den Missbrauchsfällen habe er sich an die „Ältesten“ gewandt und die Taten gestanden. Diese reagierten erst Jahre später und schlossen ihn 2012 aus der Gemeinde aus.

Die Kirche dürfe er noch besuchen, allerdings nicht mehr in Greifswald, um seinem Opfer nicht zu begegnen. Zudem sei es Teil seiner Strafe, dass die Gemeindemitglieder nicht mit ihm sprechen.

Quelle: nordkurier

Die Wachtturm-Gesellschaft konnte sich in Grossbritannien gerichtlich nicht durchsetzen, und die Wohlfahrtskommission darf weiter bezüglich allfälliger Missbräuche ermitteln

Die Wachtturm-Gesellschaft konnte sich in Grossbritannien gerichtlich nicht durchsetzen, und die Wohlfahrtskommission darf weiter bezüglich allfälliger Missbräuche ermitteln. Jwvictims.org leitet das Schreiben des Hauptermittlers der Wohlfahrtskommission, Jonathan Sanders, weiter. In britischer Höflichkeit appeliert dieser an Betroffene aus England und Wales, ihm ihre Erfahrungen zu Missbrauch und insbesondere zum Umgang der Organisation mit den Vorfällen mitzuteilen.

Die Wohlfahrtskommission in Grossbritannien ist eine Aufsichtsbehörde, die sämtliche Behauptungen zu Missbrauch oder Missmanagement in einer Organisation, die einen gemeinnützigen Status inne hat, beaufsichtigt und überprüft. Wie bereits in einem anderen Beitrag ausgeführt, zog die Kommission bereits vor einigen Jahren eine Überprüfung der Zeugen Jehovas in Betracht, was von der Wachtturmgesellschaft vor Gericht angefochten wurde. Im März dieses Jahres erhielt die Kommission ein positives Urteil: sie kann mit ihren Überprüfungen fortfahren.

Heute Morgen (19. April 2016) verschickte der Hauptermittler Jonathan Sanders folgende Email betreffend der Überprüfung:

Sehr geehrte Damen und Herren

ich hoffe, Sie sind alle wohlauf. Es ist strahlend sonnig hier in London, ich hoffe, das lässt sich auch über Ihre Region in der Welt sagen. 

Wir machen weiterhin gute Fortschritte in unseren Untersuchungen zu Schutz und Wohltätigkeit bei den Zeugen Jehovas. Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ferner auch Fortschritte betreffend der Beschwerden, die wir bezüglich Führung und der erbrachten Gemeinnützigkeit der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft in Grossbritannien erhalten haben, verzeichnen können. Ich freue mich, Ihnen in Bälde weitere Informationen zu diesen beiden Punkten zukommen zu lassen.

Ich möchte nun gerne Menschen befragen, die Erfahrungen haben (und untenstehende Kriterien erfüllen) und mich wissen lassen könnten, ob sie bereit wären, eine offizielle schriftliche Erklärung zu verfassen. 

• direkte Erfahrung aus erster Hand

• zu Schutz und Sicherheit (safeguarding)

• in gemeinnützigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gemeinden der Zeugen Jehovas

• in England oder Wales

• nach 2011

• und NICHT aktuell durch Polizei oder ein Straf- und Zivilgericht untersucht

Ich weiss, dass es viele Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen gibt. Ich möchte Ihnen versichern, dass ich die Informationen, die Sie mit mir bis heute geteilt haben, sehr wertschätze. Ich hoffe, wir können unseren Kontakt aufrechterhalten, sodass wir miteinander über den weiteren Verlauf der Untersuchungen kommunizieren können. Auf jeden Fall gehe ich davon aus, dass ich mich in nicht allzu ferner Zukunft wieder melden werde mit weiteren Aufrufen an Zeugen, die unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben.

Ich anerkenne auch, dass viele Menschen nicht in der Lage sind, eine Erklärung oder Stellungnahme abzugeben. Bitte fühlen Sie sich in keinster Weise von mir unter Druck gesetzt, etwas zu tun, das Sie nicht für richtig halten (oder das für Sie nicht stimmt). Gestatten Sie mir, Ihnen zu versichern, dass die Informationen, die Sie (bereits) geteilt haben, für uns von unschätzbarem Wert sind, um unsere Untersuchungen weiterzuführen.

Einige von Ihnen haben mir bereits direkt oder indirekt Angabe zu Ihren Erfahrungen zukommen lassen. Ich bin Ihnen dafür sehr dankbar. Ich bin mir der Notwendigkeit bewusst, dass jegliche Schritte, die wir unternehmen, durch beste Beweise untermauert werden (müssen). Daher wende ich mich nun an Sie und frage, ob Sie vielleicht mitarbeiten könnten bei der Übertragung Ihrer Emails und Briefe in öffentliche Statements. 

Wenn sich Ihre Erfahrungen im oben Beschriebenen spiegeln, wäre ich Ihnen äusserst dankbar, wenn Sie in Betracht ziehen, mit mir Kontakt aufzunehmen, sodass ich Ihnen mehr Informationen über die nächsten Schritte geben kann. Ich würde ein persönliches Treffen ins Auge fassen und Ihre Ausführungen entgegennehmen. Ich würde (sicher) keine Fragen zu Details des Missbrauchs stellen, sondern vielmehr dazu, wie die Verwalter der gemeinnützigen Gemeinden mit den Vorfällen umgegangen sind.

Ich weiss, es ist viel, worüber Sie nun nachdenken möchten, daher lassen Sie es mich bitte wissen, wenn Sie irgendwelche Fragen dazu haben. Ich wäre sehr erfreut, mich auch Fragen zu anderen Aspekten Ihrer Arbeit zu stellen, oder mich einfach auf den Stand des Wissens bringen zu lassen.

Halten Sie Sorge zu sich.

Jonathan

Jonathan Sanders

Leitung Untersuchung, Monitoring & Durchführung

Wohlfahrts-Kommission

Email: [email protected]

Tel: 0300 065 2075

Web: www.charitycommission.gov.uk

Add: Charity Commission | PO Box 211 | Bootle | L20 7YX“

(Ende des Schreibens von JS)

Bitte beachten Sie die oben erwähnten Anforderungen: Diese gelten für Personen in England und Wales, und J. Sanders sucht Erfahrungen, die nach 2011 erfolgt sind. Falls die Bedingungen auf Sie zutreffen, nehmen Sie bitte direkt mit Herrn Sanders per Email Kontakt auf und besprechen Sie Ihre Anliegen/Sorgen.

Wie ich bereits oben erwähnt habe (Link), kann die Kommission nur dann gegen eine Organisation vorgehen, wenn ihr starke Beweise vorliegen. Es ist daher umso wichtiger für Opfer in Grossbritannien, mit Herrn Sanders Kontakt aufzunehmen.

Ich werde diese Informationen zur oben verlinkten Seite zufügen und möchte Sie bitten zu helfen, diese Information zu verbreiten, insbesondere unter britischen Ex-Zeugen-Gruppen via soziale Medien. Wenn Sie Fragen zu Herrn Sanders Email haben, kontaktieren Sie ihn bitte direkt bzw. ich forwarde ihm die Information so, wie ich sie erhalte. Danke.

Quelle: JWVictims

Kindesmissbrauch: Jehovas Zeugen im Schatten der Sünde

„Jehovas Zeugen im Schatten der Sünde“, so lautet der Titel des aufrüttelnden TV-Beitrags im portugiesischen Fernsehen über jahrelange vertuschte Missbrauchsfälle bei Kindern. Wie immer bei weltweit brisanten Themen, die ans Eingemachte gehen, wollte die portugiesische Niederlassung der Zeugen Jehovas trotz Interview Zusage letztendlich keine Stellung nehmen. Wahrscheinlich ist es ihnen so peinlich, dass sie im Boden versinken würden. Statt dessen bezeichnete Herr Splane, ein Mitglied der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, den Fernsehbericht als Lüge. Pech nur für ihn und seine Glaubensgenossen, dass diese Behauptung zerpflückt wird.

von |Februar 22nd, 2016|2016|0 Kommentare

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!