Jehovas Zeugen – Europäischer Gerichtshof entscheidet dass Zeugen Jehovas EU-Datenschutzrichtlinie einhalten müssen

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 10. Juli 2018 entschieden, dass Zeugen Jehovas sich an die EU-Datenschutzrichtlinien halten müssen. Dies betrifft vor allem die Missionierung an den Türen und damit einhergehend das Anfertigen von Notizen, was eine Form der Datenverarbeitung darstellt. Die Religionsgemeinschaft sei, gemeinsam mit ihren als Verkündiger tätigen Mitgliedern für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, heißt es im Urteil.

Im September 2013 entschied die Datenschutzkommission aus Finnland, dass die Zeugen Jehovas personenbezogene Daten von Hausbesuchen nur erheben und verarbeiten dürfen, wenn sie sich an die rechtlichen Bestimmungen halten. Die Zeugen Jehovas klagten gegen diese Auflage, der Fall wurde an den EuGH weitergereicht.

Zeugen Jehovas argumentieren, sie machten zwar Notizen zu Namen, Anschriften und Datum des jeweiligen Besuchs, teilweise auch zum Inhalt der geführten Gespräche. Jedoch soll es sich dabei um rein persönliche Notizen der Mitglieder handeln. Die Gemeinschaft als solche erstelle weder eine Datei im Sinne des Datenschutzgesetzes noch greife sie darauf zu.

Hierzu möchte ich auf einen Artikel des Kölner Express hinweisen, der kürzlich über eine groß angelegte Offensive der Zeugen schrieb. Anwohner berichteten, dass Zeugen Jehovas zuhauf im Kölner Süden ausschwärmten und an den Türen klingelten. Die Wohnungsinhaber beobachteten durch die Türspione, wie die Zeugen etwas auf Zetteln notierten.

Ein Sprecher der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas bestätigte auf EXPRESS-Anfrage, dass es eine groß angelegte Predigt-Aktion im Raum Köln gegeben hat. Warum dabei Namen notiert worden sind, konnte er sich allerdings nicht erklären. Dies sei keine Anordnung der Religionsgemeinschaft, hieß es.
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Während der Sprecher der Zeugen Jehovas sich nicht erklären konnte, warum man Namen notierte – immerhin war das neue Datenschutzgesetz bereits in Kraft getreten – führten Zeugen Jehovas vor dem EuGH einen Rechtsstreit, weil sie indirekt gerne weiterhin Namen notieren wollen.

Für einen Zeugen Jehovas ist völlig klar, dass die Missionierung, ohne personenbezogene Daten zu notieren, nur schwer durchführbar ist – speziell was Rückbesuche betrifft. Zeugen Jehovas lassen sich in der Regel ein persönliches Gebiet aushändigen, dass idealerweise innerhalb eines halben Jahres durchgearbeitet werden sollte. Ein Gebiet umfasst meist einen Straßenblock mit ungefähr 80 bis 160 Wohnungen. Ein Gebiet gilt als durchgearbeitet, wenn man jede Person angetroffen hat. Daher versucht man zu unterschiedlichen Zeiten im Gebiet die Wohnungsinhaber anzutreffen. Hat eine Person kein Interesse, wird dies in den Notizen vermerkt, um nicht wieder vorzusprechen.

Gleiches gilt für Personen, die Interesse gezeigt haben, also eine Publikation entgegengenommen oder sich ein Video angeschaut haben. Auch der Hinweis des Wohnungsinhabers, man hätte gerade keine Zeit, versteht der Zeuge meist als Aufforderung erneut vorbeizuschauen. Dies ist ohne Notizen nur schwer durchführbar, daher müsste der Wohnungsinhaber um Erlaubnis gebeten werden, dass man sich für einen Rückbesuch seine Daten notiert.

Auf Twitter lese ich immer wieder von Personen, die dem Namen nach ausländischer Herkunft sind und das Gefühl hatten, dass Zeugen Jehovas gezielt nur sie persönlich aufsuchen wollten. Sie wurden meist auch in der von den Zeugen vermuteten Muttersprache angesprochen. Für mich als Ehemaligen verwundert dies nicht, da es hier seitens der Organisation sogar einen eigenen Vordruck gibt (Formular S-43). Dieser wird verwendet, um Personen, die nicht im eigenen Gebiet wohnen oder eine Fremdsprache sprechen und dem Anschein nach Interesse haben, die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen. Dieses Formular wird, nach den Angaben der Organisation, „dem Sekretär [über]geben. Er wird die Information innerhalb von ein, zwei Tagen an die entsprechende Versammlung weiterleiten oder an das Zweigbüro […] Es ist wichtig, dass Älteste regelmäßig auf der Website nachsehen. Erfahren sie so, dass jemand besucht werden möchte, ist schnell zu handeln.“ Zu meiner Zeit wurde auch gezielt nach ausländisch klingenden Namen gesucht – der sogenannte „Suchdienst“ -, um diese dann an die jeweilige fremdsprachige Gruppe von Zeugen Jehovas über das genannte Formular zu übermitteln.

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Die WTG hat vor dem EuGH versucht zu begründen, dass es sich um rein persönliche Notizen der Mitglieder handle und die Gemeinschaft als solche erstelle weder eine Datei im Sinne des Datenschutzgesetzes noch greife sie darauf zu. Ein Zeuge Jehovas weiß dagegen sehr genau, dass die Missionierung und die Art und Weise wie man dabei vorgeht, von der WTG empfohlen und vorgegeben wird. Die Notizen werden unter den Mitgliedern auch herumgereicht, beispielsweise wenn in Gruppen innerhalb der Gebiete missioniert wird.

Daher stellte das Gericht fest:

Insbesondere ist diese Tätigkeit keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit, für die diese Vorschriften nicht gelten. Der Umstand, dass die Verkündigungstätigkeit von Tür zu Tür durch das in Art. 10 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der EU verankerte Grundrecht auf Gewissens- und Religionsfreiheit geschützt ist, verleiht ihr keinen ausschließlich persönlichen oder familiären Charakter, da sie über die private Sphäre eines als Verkündiger tätigen Mitglieds einer Religionsgemeinschaft hinausgeht.
Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 103/18

Dass es sich bei der Missionierung nicht um eine private Angelegenheit handelt, ist bereits daran zu erkennen, dass die Missionierung ein Erfordernis für die Taufe eines Zeugen Jehovas darstellt. Auch wird über diese Tätigkeit monatlich an die Organisation berichtet, wozu Vordrucke verwendet werden, die ebenfalls von der WTG bereitgestellt werden.

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Der Versuch seitens der WTG, sich am Datenschutzgesetz vorbei zu mogeln, ist aus Sicht der Organisation verständlich, da die Missionierung sich zukünftig deutlich schwieriger durchführen lässt. Hierbei sich aber von den eigenen Anhängern zu distanzieren, in dem man die „Kaltaquise“ lediglich als private und persönliche Ausübung ihres Glaubens hinstellt, ist schon sehr bedenklich, gerade wenn man mit der inneren Struktur der Zeugen Jehovas vertraut ist. Diese Taktik fällt für mich unter den Begriff der „Theokratischen Kriegsführung“ und wurde meiner Meinung nach bereits beim Verfahren zur Anerkennung des Körperschaftsstatus (KdöR) angewandt. Es beruhigt, dass die Richter des EuGH sich in diesem Fall nicht davon beeindrucken ließen und die Vorgehensweise der Zeugen Jehovas erkannt und anscheinend zwischen den Zeilen gelesen haben.

Eine Ausnahme sollte der Christ jedoch stets im Sinn behalten. Als Soldat Christi nimmt er an einem theokratischen Kriegszug teil, und den Feinden Gottes gegenüber muß er größere Vorsicht walten lassen. Die Bibel zeigt deshalb, daß es zum Schutz der Interessen der Sache Gottes angebracht ist, die Wahrheit vor Feinden Gottes zu verdecken.
Wachtturm, 1. August 1960, S. 479-480

Zum Urteil: curia.europa.eu

Quelle: Oliver Wolschke

Jehovas Zeugen – Statistik beweist ein massives Aussterben

Die Statistik über Jehovas Zeugen beweist eine Entwicklung, die ein eingeschlossener Anhänger nicht leugnen kann:

Mehrung der Verkündiger: 116.624

Täuflinge: 284.212

Differenz: 167.588

Verkündiger werden erst nach Jahren Täuflinge, indem sie predigen gehen, Sprich: erst werden sie verkündigen, dann werden sie „ungetaufte Verkündiger“ und nachher lassen sie sich taufen. Stellt man sich dieses System wie eine Alterspyramide vor, so ist eine „Urnenform“ zu vermuten. Warum?

„Der Wachtturm“ vom 15.08.2011 sagt auf Seite 22:

„Verkündigerhöchstzahl und Verkündigerdurchschnitt. Zu den ‚Verkündigern‘ gehören sowohl getaufte Zeugen Jehovas, als auch Ungetaufte, die die Voraussetzungen für den Predigtdienst erfüllen.

Die ‚Verkündigerhöchstzahl‘ ist der Spitzenwert, der im Laufe des Dienstjahres erreicht wurde. In dieser Zahl können Verkündiger enthalten sein, die im Vormonat keinen Bericht abgegeben haben und deshalb einen Monat später doppelt gezählt werden. Andererseits werden in der Höchstzahl diejenigen nicht berücksichtigt, die sich zwar am Predigtdienst beteiligt haben, aber vergessen haben, ihren Bericht einzuwerfen. Das zeigt, wie wichtig es ist, seinen Berichtszettel pünktlich abzugeben. Bei dem ‚Verkündigerdurchschnitt‘ handelt es sich um einen Mittelwert, der sich aus allen Monaten des Dienstjahres errechnet.“

Die Mehrung bei den Verkündiger sagt sehr wenig über die Mehrung derer aus, die „wirkliche“ Zeugen Jehovas sind, sprich getauft und keinen Ausweg mehr haben, solange sie instrumentalisierte Eingeschlossene sind. Wir besitzen keinerlei Daten hinsichtlich der Mortalität und der Austritte, so kann man nur orakeln, jedoch ist dies sicher auch interessant.

Die Mortalität weltweit beträgt ca. 0,78 %, in Europa sogar 1,02%

Basierend auf den 8.132.358 Verkündigern und 0,78%, ergibt sich:

63.432 Verstorbene je Jahr

Die Mitgliedschaft einiger ZJ wird durch den Ausschluss sowie den freiwilligen Austritt beendet, sagen wir 1%:

81.324 Personen

 

Dazu sollte man davon ausgehen, das Personen keine Verkündiger mehr sind, da sie aus persönlichen Gründen oder wegen ihrer Gesundheit dies nicht mehr vollbringen können. Auch hier würde man wieder 1% ansetzen.

81.324 Personen

In Summe bedeutet dies:

63.432 Verstorbene

81.324 Austritte/Ausschlüsse

81.324 Untätige/Kranke

226.080 Personen

 

Dies bedeutet, das fast 3% an neuen Verkündigern hinzukommen müssen, bevor es einen Ausschlag in der Statistik gibt. Jedoch kommt zu diesen 226.080 Personen noch einen Mehrung von 116.624 Personen.

226.080 Personen

116.624 Mehrung

342.704 Personen

 

Eine gewaltige Summe, oder?

Wie der Wachtturm sagt, sind dies nur Verkündiger. Jedes Jahr müssen also über 340.000 Personen den Dienst aufnehmen, um einen „Mehrung“ von etwas über 116.000 Personen zu erreichen.

Von diesen über 340.000 Personen, die jedes Jahr den Dienst aufnehmen, ließen sich jedoch nur viele Jahre später 284.212 Personen taufen.

Nimmt man nun die 8 Millionen und spielt dies durch, dann wird es spannend. Innerhalb einer überschaubaren Zeit werden die 8 Millionen Verkündiger zunehmend aus Ungetauften bestehen, da Ausgeschlossene, Verstorbene und Untätige primär getaufte Zeugen wären.

Doch wodurch entsteht diese Mehrung von 342.704 Personen? Dazu muss man die 8.132.358 aller Verkündiger weiter zerlegen. Die weltweite Geburtenrate liegt bei 1,85%. Da die Zeugen Jehovas weltweit vertreten sind und die Mehrung aktuell besonders in den ärmeren Ländern erfolgt, so kann man dies durchaus als Grundlage nehmen (wie erwähnt, es liegen keinerlei Daten der Organisation vor, somit kann man nur mit allgemeinen Zahlen arbeiten).

150.449 Personen werden rechnerisch in einen ZJ-Haushalt hineingeboren. Diese Kinder werden erst mit 6-8 Jahren frühestens als Verkündiger gezählt, und speisen erst ab diesen Punkt die Verkündigerzahlen. Somit besteht eine sehr große Ressource an neuen Verkündigern. Nimmt man nur die geborenen Kinder, zeigt sich, dass anzunehmen ist, dass die Hälfte der Mehrung nicht im Dienst gefunden werden, sondern hineingeborene Kinder sind.

Weitere Mehrung entsteht übrigens durch Familienangehörige, Ehepartner und Freundschaftswerbung, also kein klassischer Dienst. Dies ist auch ein Zeichen dafür, dass der Dienst mehr eine Form der Beschäftigung ist und nicht wirklich Ergebnisse bringt.

Dies weißt auf eines der Geheimnisse hin: die Zeugen bestehen aus wenigen Millionen aktiven Mitgliedern, welche hauptsächlich aus den eigenen Reihen stammen. Ein klares Zeichen, dass diese Gemeinschaft ausstirbt. Der Ausschluss wird bald niemand mehr ernsthaft einschränken können, da kaum noch jemand der Weisung von sieben alten, senilen Männern untersteht, die sich selbst zum „Kanal Gottes“ ernannt haben.

Siehe auch: Jahrbuch der Zeugen Jehovas und ihre Statistik für das Jahr 2016

von |Dezember 22nd, 2017|2017|2 Kommentare

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!