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Werbevideos von Jehovas Zeugen umfassend widerlegt!

Jehovas Zeugen – 
Kindesmissbrauch: Der Fall „Candace Conti“

Die Zeugen Jehovas leben in der strengen Doktrin, die von der Wachtturm-Gesellschaft vorgegeben wird. Das interne Disziplinar-Verfahren fordert eine „Zwei-Zeugen-Regelung“ bei Missbrauchsvorwürfen. Durch Ausschluss und Isolation wurden in der Vergangenheit das Leben von ehemaligen Zeugen Jehovas, sowie aktiven Mitgliedern, nachweislich zerstört. Der Fall „Candace Conti“ dokumentiert die perfide Ächtungs-Politik. Vorschläge für den Schutz für Minderjährige und Kinder, um sie vor dem Fall des Kindesmissbrauchs zu schützen, werden von der Führung abgelehnt. Dieser 35 Millionen US-Dollar schwere Fall ging um die Welt und wird auf lange Zeit durch vorhandene Beweiskraft bestätigen, dass die Wachtturm-Organisation und deren Führungsspitze, die leitende Körperschaft, maßgeblich durch interne Praktiken es versäumt, Kinder vor Missbrauch zu bewahren.

Jehovas Zeugen –
Die Zerstörung der Familie

Die Zeugin Jehovas Sonja Erikson wächst von Geburt an bei ihren Eltern auf. Diese sind seid Jahren Missionare und später vorbildliche Pioniere in der eigenen Versammlung. Sonja gibt zu erkennen, dass sie innerhalb der Organisation der Zeugen Jehovas niemand verstand. Sie leidet unter Depressionen, Einsamkeit und fühlt sich unverstanden. Sie selbst beschreibt, dass sie weder frei noch glücklich in „Gottes Organisation“ lebt. Später lernt sie einen Arbeitskollegen kennen, wird mit diesem Intim und wird aufgrund dessen von den Ältesten ausgeschlossen. Auch die Familie schmeißt sie aus dem eigenen Haus raus, und bricht den Kontakt völlig ab. Durch Jahrelange Indoktrinierung, und nachdem sie stolze Mutter von zwei Kindern ist, die ihre Großeltern nie kennen gelernt haben, nimmt sie nach 15 Jahren Kontakt zur Versammlung, den Eltern sowie den alten Freunden wieder auf.

Jehovas Zeugen –
Die Bibel auf der Buchmesse?

Jehovas Zeugen versuchen sich daran weltweit ihre Lehre zu verbreiten. Wie geschieht dies? Spielt das Wort Gottes, der Name Gottes und der Sohn Jesus Christus dabei die Hauptrolle? Sind die gezeigten jungen Menschen und Interessierten wirklich Außenstehende, oder nicht vielmehr involvierte Schauspieler und Zeugen Jehovas, die das Denkschema der leitenden Köperschaft auswendig wiedergeben?

Jehovas Zeugen –
Das Ende der Welt bis 2014?

Ein Helfer der leitenden Körperschaft, Kenneth Flodin, betrachtet in seinem Vortrag das Thema: „Die Generation die nie vergehen wird“. Dabei untersucht er die Abhandlung von Brd. Splane der leitenden Körperschaft und setzt erneut ein „Datum“ für das Ende des „Systems der Dinge“. Laut seiner Aussage dauert dieses System wohl kaum noch bis 2040 an! Obwohl Jehovas Zeugen viele Daten veröffentlicht haben, wann das Ende kommt, und sich so zu falschen Propheten Jehovas gemacht haben, begehen sie erneut wieder diese schwere Sünde gegen Gott und der Lehre Christi und spekulieren über ein neues Datum mit Veranschaulichungen für die Berechnung des Tages Gottes.

Jehovas Zeugen –
Die Lügen über ihren Bibelkurs

Jehovas Zeugen sind weltweit für ihre kostenlosen Bibelkurse bekannt. Wie läuft so ein Bibelstudium ab? Hier ein kleiner Einblick. Allerdings ein Einblick der tiefer geht. Ein Einblick der Ihnen die Möglichkeit geben soll selbst zu erkennen ob Zeugen Jehovas die „Wahrheit“ gerne so drehen wie sie Ihnen gefällt um Menschen ohne Hintergrundinformationen zu manipulieren.

Jehovas Zeugen –
Okkulte Musik im Paradies Video

Zeugen Jehovas verwendeten auf ihren Kongress-Video 2016, das ein Vorgeschmack auf das Paradies geben soll, Musik von okkultistischem Ursprung. Der Soundtrack der im Hintergrund zu hören ist, stammt von dem Label Audiomachine, die für viele Filme, die die Werke des Fleisches verherrlichen, die Musik produzieren. Eternal Flame – nie endende Flamme – aus dem Album Epica ist ein Track von vielen anderen Meisterwerken, die in folgenden Kinofilmen verwendet wurden: „Harry Potter“, „The Hobbit“, „X-Men“, „Sweeney Todd: The Demon Barber of Fleet Street“, „Prometheus – Dunkle Zeichen“, „Hellboy“, „Helloween“, oder auch „Angels and Demons“. Außerdem finden sich Titel in Video-Games wieder wie dem bekannten Ego-Shooter „Call of Duty: Advanced Warfare“ und „Modern Warfare“.

Jehovas Zeugen –
Verbannt für die Ewigkeit

Eine Dokumentation über Robert und Janet Bryant. Beide wuchsen als Zeugen Jehovas auf und verliebten sich ineinander. Kurze Zeit nach dem Robert Bryant sich Janet zur Frau nahm und sie heirateten, wurde er von der Gemeinde zum Ältesten ernannt. Robert war anders als andere Älteste in seiner Versammlung. Er übernahm nicht nur seine Pflichten, sondern zeigte besonderes Engagement für seine Brüder und Schwestern. Im Dienst traf Robert auf eine EX Zeugin Jehovas, die ihm erzählte, dass sie von einem Glaubensbruder vergewaltigt wurde, sie jedoch ausgeschlossen wurde, weil sie nicht um Hilfe schrie – für die Versammlung gilt sie bis heute als Ehebrecherin. Die Ereignisse spitzen sich für Robert und seinen Glauben immer weiter zu.

Jehovas Zeugen –
Tödliche Beziehung

Kim Anderson lernt ihren zweiten Ehemann Jeff Anderson kennen. Er gibt sich als vorbildlicher Zeuge Jehovas aus, doch bereits bei der Eheschließung hätten Kim erste Zweifel kommen sollen, da er nicht einmal Eheringe kaufte und gewalttätig wurde. In der Ehe selbst kommt es zu Misshandlung, Vergewaltigung und vermutlichen Kindesmissbrauch. Die Ältesten der Gemeinde glauben jedoch Kim nicht, als sie dies ihnen berichtete. Beständig beharrten sie darauf, die Ehe fortzuführen und glaubten, dass Kim böse Unterstellungen nur äußere und Lügen über ihren Ehemann vorwirft. Nachdem sie keine Unterstützung, weder in der Gemeinde noch in der Familie, bekam, entschloss sie sich ihre Kinder zu nehmen und in Sicherheit zu bringen. Eine lebensbedrohliche Situation beginnt zu eskalieren.

Jehovas Zeugen –
Im Schatten der Sünde

„Jehovas Zeugen im Schatten der Sünde“, so lautet der Titel des aufrüttelnden TV-Beitrags im portugiesischen Fernsehen über jahrelange vertuschte Missbrauchsfälle bei Kindern. Wie immer bei weltweit brisanten Themen, die ans Eingemachte gehen, wollte die portugiesische Niederlassung der Zeugen Jehovas trotz Interview Zusage letztendlich keine Stellung nehmen. Wahrscheinlich ist es ihnen so peinlich, dass sie im Boden versinken würden. Statt dessen bezeichnete Herr Splane, ein Mitglied der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, den Fernsehbericht als Lüge. Pech nur für ihn und seine Glaubensgenossen, dass diese Behauptung zerpflückt wird!

Jehovas Zeugen –
Wie es ist, die Zeugen Jehovas zu verlassen

Was wissen wir über die Zeugen Jehovas? Sie feiern keine Geburtstage oder Weihnachten, Bluttransfusionen sind böse. Ihr Leben besteht aus beten, missionieren und sehr vielen Verboten. Oliver Wolschke erzählt über seinen Austritt aus der umstrittenen Glaubensgemeinschaft und berichtet über die Hintergründe und Motive.

Jehovas Zeugen –
Vom Mut zur Veränderung

Zeugen Jehovas und ihre Aussteiger: Wie zufrieden sind wir mit unserem Leben? Welche Träume wollten wir uns eigentlich schon lange erfüllen? – Und warum haben wir es noch nicht gewagt? Fehlt der Mut zur Veränderung? Für viele von uns bleiben dies nur Überlegungen. Aber einige erfüllen sich ihre Träume, springen ins kalte Wasser und brechen auf in ein ganz neues Leben. Oft entgegen großer Widerstände, finanzieller Hürden, Angst und Gegenwind. Doch wer nicht wagt, der nicht gewinnt – so weiß es der Volksmund.

Was aber, wenn ich ein Wagnis eingehe und damit scheitere? War dann alles umsonst, eine Fehlentscheidung, eine begangene Dummheit? Oder kann auch diese Erfahrung etwas Sinnvolles, Wegweisendes bedeuten?

Wann lohnt es sich, ein Wagnis einzugehen? Und was brauchen wir dafür?

Jehovas Zeugen – 
Ausstieg ins Leben

Der ehemalige Zeuge Jehovas Konja Simon Rohde erzählt bei Vera von seinem Leben in der Wachtturm-Organisation. Sein Vater war Katholik, hatte sogar katholische Theologie studiert, bis er zu den Zeugen Jehovas konvertierte. Simon berichtet über den Suizid seines Bruders, Gewalt in der Familie, erste Zweifel in der Organisation bzgl. Kindesmissbrauch und der „Zwei-Zeugen-Regelung“, sowie den psychischen Folgen.

Jehovas Zeugen –
Die Folgen des Ausstiegs

Der ehemalige Zeuge Jehovas und Buchautor Konja Simon Rohde spricht über seine Erlebnisse und Erfahrungen der umstrittenen Glaubensgemeinschaft. Dabei geht es insbesondere über die Ächtung der eigenen Familienangehörigen, dem Suizid seines Bruders, die Indoktrinierung innerhalb der Gemeinschaft, die Langzeitfolgen wie psychosomatische Störungen sowie dem erfolgreichen Leben danach.

Jehovas Zeugen –
Der schwierige Ausstieg

21.000 Zeugen Jehovas leben in Österreich. Robert Jagarinec ist nicht mehr dabei. „Als ich begonnen habe, kritische Fragen zu stellen, bin ich gegen eine Mauer gelaufen. Da habe ich beschlossen, zu gehen“, erzählt der Familienvater.

Jehovas Zeugen –
Ein Aussteiger packt aus

Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist in Österreich rechtlich anerkannt. Dennoch gibt es viele Stimmen, welche sich gegen die Organisation erheben. Wir haben mit einem Aussteiger gesprochen. Er erzählt, warum die Zeugen aus seiner Sicht ganz und gar nicht unbedenklich sind.

Jehovas Zeugen –
Sexueller Missbrauch von Kindern

Zeugen Jehovas: Opfer sexuellen Missbrauchs innerhalb der Religionsgemeinschaft haben sich an die Report-Mainz-Redaktion gewandt. Sie berichten darüber, dass sie als Kinder missbraucht wurden und dass die Gemeinschaft dies zu vertuschen versucht hat. Wer redet, bekommt Druck und wird aus der Gemeinde ausgeschlossen, so das Fazit.

Jehovas Zeugen –
Aus dem Paradies verstoßen

Es ist ein Schock für Stephan, als der geliebte ältere Bruder Michael eines Tages bei den Zeugen Jehovas austritt. Denn mit dem Austritt bricht auch der Kontakt zur Familie ab. Stephan ist sehr bedrückt, denn nach seiner tiefen Überzeugung wird den Bruder das Harmagedon treffen – der Tag, an dem alle Ungläubigen auf Erden vernichtet werden. Was bedeutet es, ein Leben als Zeuge Jehovas hinter sich zu lassen?

Jehovas Zeugen –
Religion oder politisches Instrument?

Jeder kennt sie, die Zeugen Jehovas, die aufgrund ihrer intensiven missionarischen Tätigkeit immer wieder an die Haustür klopfen – aber wer kennt sie wirklich? Nach zwei Jahren des intensiven Kontakts und der vertrauensbildenden Maßnahmen gelang es dem Filmteam um Regisseur Krzysztof Kaczmarek erstmals Zugang zur Innenwelt der Zeugen Jehovas zu bekommen, während vielen Dokumentationen aufgrund der strikten Kommunikationspolitik der „Bibelforscher“ meistens nur die Sichtweise der „Aussteiger“ bleibt, um sich überhaupt dem Thema anzunähern. Ein echter Einblick in den Alltag und hinter die Kulissen einer Religion, die ein großes Geheimnis um ihre Glaubenspraxis macht.

Jehovas Zeugen –
Strafprozess wegen Kindesmissbrauch

Candace Conti klagte an, die Führer der Zeugen Jehovas haben sie nicht vor einem vorbestraften Pädophilen geschützt, der sie als Kind missbraucht hatte. Die Wachtturm-Organisation bestreitet das vor Gericht! Sehen Sie eine berührende Dokumentation auf ABC-News!

Jehovas Zeugen – 
Razzia wegen Kindesmissbrauch

Zeugen Jehovas: Kindesmissbrauch in den 6 Uhr Nachrichten – Polizei und Vertreter der Justiz durchsuchten das Zweigbüro, zwei Königreichssäle und vier Wohnungen der Zeugen Jehovas in den Niederlanden. Es werden derzeit 9 Fällen von Missbrauch untersucht, in den Zeugen Jehovas verwickelt sind. Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem die Justiz zu einem vergleichbaren Vorgehen in einer religiösen Gemeinde oder Kirche gezwungen war. Der Niederländische Justizminister unterstützt das Vorgehen ausdrücklich. Wie reagieren Jehovas Zeugen darauf? Wie immer mit den gleichen leeren Worthülsen.

Jehovas Zeugen –
Kindesmissbrauch in Neuseeland

Zeugen Jehovas: In dieser Dokumentation kommen mehrere betroffene Frauen zu Wort, die als Kind missbraucht wurden. Sie schildern, wie es in ihrem Fall zu den Verbrechen kam und wie Jehovas Zeugen als Institution – vertreten durch die Ältesten – damit umgegangen sind. In fast allen Fällen mussten die Kinder vor den Ältesten und dem Täter die sexuellen Handlungen beschreiben und es wurde auch geprüft, ob es ihnen Spaß gemacht hat. Stritt der Täter den Missbrauch ab, wurde nichts weiter unternommen. Gab der Täter den Missbrauch zu, wurde er zwar vielleicht ausgeschlossen, aber nach einiger Zeit wieder aufgenommen. In keinem der Fälle wurde die Polizei eingeschaltet und die Versammlung, in der der Täter lebte, informiert, so dass Eltern gewarnt waren. Das Zweigbüro der Zeugen Jehovas weißt jede Verantwortung zurück und tut so, als ob sie damit nichts zu tun hätten, obwohl bei allen Missbrauchsmeldungen die Rechtsabteilung informiert werden musste.

Zeugen Jehovas –
Kindesmissbrauch in Belgien
Nach außen wirken die Zeugen wie eine friedliche, sehr gläubige Gemeinschaft. Doch intern herrschen offenbar strikte Machtstrukturen, die Kindesmissbrauch begünstigt haben könnten.

Jehovas Zeugen – 
Bei den Zeugen Jehovas aufgewachsen

Zeugen Jehovas: Oliver Wolschke ist mit den Zeugen Jehovas aufgewachsen und war überzeugt davon, dass der Untergang der Welt bevorsteht, dass vorehelicher Sex Sünde ist oder dass es richtig ist, Bluttransfusionen zu verweigern

Jehovas Zeugen – 
Einmal Zeuge Jehovas und zurück

Zeugen Jehovas: Sowohl der Eintritt in als auch der Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft ist ein großer Schritt, der mitunter schmerzhaft sein kann. Oliver Wolschke hat diesen Schritt gewagt und spricht mit Andrea Horn darüber.

Jehovas Zeugen –
Das Leben danach

Jehovas Zeugen werben täglich dafür eine christliche Religionsgemeinschaft zu sein. Die Liebe wird offiziell in ihren Reihen groß geschrieben. Doch wie ergeht es Menschen, die die Gemeinschaft von Jehovas Zeugen verlassen haben? Wie ist das Leben danach? Wie wirkt sich die jahrelange Isolation, Fremdsteuerung des Glaubens, und dogmatische Lebenseinstellung auf einen Gläubigen aus, wenn er beginnt ein normales Leben ohne die Gruppe zu führen? Eine Aussteigerin berichtet, wie sie selbstständig zu denken begann, von Grund auf alles neu erlernen musste, und wie sich die Lebensqualität nachweisbar gesteigert hat.

Jehovas Zeugen –
Russland: US-Trojaner der Grund für den Verbot

Zeugen Jehovas: In Russland sind landesweit Königreichssäle geschlossen bzw. beschlagnahmt worden. Es wird befürchtet, dass 395 regionale Abteilungen der Zeugen Jehovas auf gerichtlichem Wege geschlossen werden. Warum geht Russland mit seinen Zeugen Jehovas so empfindlich ins Gericht und was bedeutet dies für die Religionsfreiheit? Kla.TV geht der Frage nach, inwiefern Aktionen unter falscher Flagge dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen könnten.

Jehovas Zeugen –
Opferorganisation klagt an

Ehemalige Mitglieder der Glaubensgemeinschaft haben Anzeige erstattet. Sie würden ihre Mitglieder unter Druck setzen. Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) wurde vor Gericht „erschlichen“, unter Vorbehalt der gesamten Wahrheit über die Glaubensgemeinschaft. Desweiteren wird der Umgang mit Blut kritisiert, die lebenswichtig seien. Auch die umstrittene „Zwei-Zeugen-Regelung“ und pädophile Täter nicht bei den Behörden zu melden, spräche gegen ihren Status mit allen staatlichen Vorteilen. Mit der Anzeige verfolgen die ehemaligen Zeugen Jehovas ein bestimmtes Ziel.

Jehovas Zeugen –
Protestaktion gegen interne Praktiken

Am 26. März 2017 fand in der Breslauer Altstadt eine Kundgebung der ehemaligen Zeugen Jehovas statt. Ihr Ziel war es, Information der Gesellschaft über die schädlichen Praktiken innerhalb der Organisation, der sie angehört haben, aufzuzeigen. Es ging, unter anderem, um den Kontaktabbruch mit ehemaligen Mitgliedern der Gemeinde, das Verbot der Bluttransfusion und auch um das Verheimlichen von Straftaten durch pädophile Zeugen Jehovas innerhalb der Versammlungen.

Jehovas Zeugen –
Wenn Kindesmissbrauch vertuscht wird

Zeugen Jehovas sind weltweit angeklagt, dass sie Tausende von pädophile Straftätern durch die interne „Zwei-Zeugen-Regelung“ schützen. Dem einzelnen Zeugen Jehovas wird immer wieder versichert, dass die Organisation die Kinder schütze, und dies alles nur die „Angriffe Satans“ seien durch seine Helfer, den sogenannten „Abtrünnigen“. Entspricht dies der gesamten Wahrheit? Sehen Sie selbst, wie falsch die Aussagen der leitenden Körperschaft sind, verbunden mit der wirklichen Realität und den aufgedeckten Missetaten.

Jehovas Zeugen – 
Tagesschau: Hunderte Kindesmissbrauchsfälle in den Niederlanden

Die Zeugen Jehovas stehen in den Niederlanden unter dem Tatbestand von über hunderten Fällen von Kindesmissbrauch. Die Tagesschau berichtet im deutschen Fernsehen darüber in einem kleinen Bericht. Es ist ein erster Sieg für die Opfer, dass jetzt nun auch darauf hingewiesen wird in aller Öffentlichkeit.

Jehovas Zeugen – 
Die Struktur der Organisation

Weltweit sind rund acht Millionen Menschen Mitglied bei den Zeugen Jehovas. Alleine in Deutschland sind es 170.000. Die Religionsgemeinschaft ist streng hierarchisch organisiert und gleicht dabei eher einem Konzern als einer Religionsgemeinschaft.

Jehovas Zeugen –
Kontaktabbruch: Die Ächtung der eigenen Kinder

Ein Interview vom regionalen Kongress 2015. Es wird als löblich dargestellt, das eigene Kind für Lapaliengründe zu ächten und den Kontakt vollständig abzubrechen. Unchristliches Verhalten wird an den Tag gelegt, entgegengesetzt den warnenden Worten des Christus. Jedes Jahr werden Jehovas Zeugen ausgeschlossen und so dem sozialen Tod überliefert durch den vollständigen Kontaktabbruch von Familienangehörigen und Freunden. Viele werden so in den Suizid geführt! Diese menschenverachtende Behandlung, die auch gegen die Menschenrechte verstößt, führen Jehovas Zeugen aufgrund der indoktrinierten Glaubensüberzeugung der leitenden Körperschaft jährlich aus.

von |Januar 3rd, 2017|Kommentare deaktiviert für JW Broadcasting

Abschlussbericht der Royal Commission Australien über Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas

Der offizielle Abschlussbericht der Royal Commission Australien über Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas ist veröffentlicht. In der abschließenden Beurteilung auf Seite 77 heißt es auszugsweise:

Wir betrachten die Organisation der Zeugen Jehovas nicht als Organisation, die adäquat auf sexuellen Missbrauch von Kindern reagiert. Wir glauben aus folgenden Gründen nicht, dass Kinder angemessen vor dem Risiko des sexuellen Missbrauchs geschützt sind:

Die Organisation stützt sich auf veraltete Richtlinien und Praktiken, um auf angebliche sexuelle Misshandlungen von Kindern zu reagieren. Diese Richtlinien und Praktiken unterliegen nicht einer laufenden und kontinuierlichen Überprüfung. Die Strategien und Praktiken sind im Großen und Ganzen völlig unangemessen und ungeeignet zur Anwendung in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Die Zurückhaltung der Organisation und die fortgesetzte Anwendung von Richtlinien wie die Zwei-Zeugen-Regel in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen einen ernsten Mangel an Verständnis für die Natur des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Das interne Disziplinarsystem der Organisation darüber, wie Klagen über sexuellen Missbrauch von Kindern behandelt werden, ist nicht auf das Kind bzw. Opfer ausgerichtet und bietet dem Opfer wenig oder keine Wahl, wie seine Beschwerde behandelt wird.

Die allgemeine Praxis der Organisation, schwere Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern nicht der Polizei oder den Behörden anzuzeigen, insbesondere wenn das Opfer ein Kind ist, zeigt ein schwerwiegendes Versagen der Organisation, die Sicherheit und den Schutz der Kinder in der Organisation und in der Gemeinschaft zu gewährleisten.“

Download: childabuseroyalcommission.gov.au

von |Dezember 16th, 2016|2016|0 Kommentare

Zeugen Jehovas zur Kooperation bei Kindesmissbrauch aufgefordert

Nach den jüngsten juristischen Rückschlägen in Großbritannien sieht sich die Organisation der Zeugen Jehovas in der Frage der Handhabung von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer schwierigen Lage, zumal der öffentliche Druck auf die Gesellschaft weiter anwächst. Forderungen von über 1 Mio. £ aus den rechtlichen Verfahren und eine an Intensität zunehmende Auseinandersetzung mit der britischen Charity Commission, die auf eine Prüfung der internen Aufzeichnungen besteht, haben einen entscheidenden Anteil an dieser Entwicklung.

Im vergangenen Monat hatte ein Richter ein Urteil verhängt, mit dem die Führung der Zeugen Jehovas in Großbritannien, die Watch Tower Bible & Tract Society of Britain (WTBTS), für den fehlenden Schutz einer Frau (bezeichnet als A.), die als Kind im Alter von vier Jahren sexuell missbraucht worden war, … verantwortlich gemacht wird.

Und kürzlich hatte das Oberste Gericht den höchst ungewöhnlichen Versuch der WTBTS, eine Untersuchung der staatlichen Wohltätigkeitskommission Charity Commission zur Behandlung von Missbrauchsvorwürfen zu blockieren, endgültig zurückgewiesen.

Einem Sprecher der Behörde zufolge sei das Ausmaß der Untersuchungen und der zeitliche Aufwand, die dieser Fall erfordere, in der jüngsten Vergangenheit ohne Beispiel. Im Fall von A. habe das hohe Gericht dem Opfer Schadenersatz zuerkannt und der WTBTS wurden Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 1 Mio. £ auferlegt, nachdem die Organisation der Zeugen dreimal vergeblich gegen das Urteil vorgegangen war.

Die gerichtliche Entscheidung hat in diesem Fall für sie eine hohe Bedeutung. Sie stellt einen Präzedenzfall dar, der neue und weitergehende Ansprüche gegen die Gesellschaft einleiten könnte.

Aus diesem Grund kämpft die WTBS auch darum, die Vorlage von Dokumenten über sexuellen Missbrauch gegenüber der Commission sowie andere Aspekte der Untersuchung in untergeordneten Gerichtsverfahren zu verhindern.

Fay Maxted, Geschäftsführer des Survivors Trust, einer nationalen Einrichtung zur Betreuung und Beratung von Missbrauchsopfern, sagt:

„Es gibt Fälle, in denen jemand sexuell verletzt wurde und sein ganzes Vertrauen in die Sicherheit und Geborgenheit ihrer religiösen Gemeinschaft dadurch mit einem Schlag zerstört worden ist.

Es ist sehr enttäuschend sehen zu müssen, das eine Organisation wie die der Zeugen, die auf dem Glauben ihrer Mitglieder gegründet ist, sich mit einer solchen Entschlossenheit dagegen wehrt, Fragen hinsichtlich ihres eigenen Verhaltens zu beantworten….

Dabei ist das etwas, mit dem sich die Katholiken und die Kirche von England auch beschäftigen mussten und diese großen Institutionen haben sich Schritt für Schritt unter intensiver Beobachtung der Öffentlichkeit auf dem Weg vorangekämpft. …“

Nach Erkenntnis der Zeitung The Guardian befinden sich einige Opfer von sexuellem Missbrauch unter den Zeugen Jehovas, die offenbar bereit sind, vor der Regierungskommission, der sogenannten Goddard-Commission zum sexuellen Missbrauch von Kindern, auszusagen.

A., das Opfer des laufenden Verfahrens, ist im Alter von vier Jahren über einen Zeitraum von fünf Jahren sexuell missbraucht worden. Wie sich im Verlauf des bisherigen Verfahrens herausgestellt hat, hatte der Täter einen anderen Übergriff bereits gestanden, wegendessen er von seiner leitenden Rolle in der Versammlung entfernt worden war, hatte aber im Nachgang seine Tat „bereut“. Aus diesem Grund war er weiterhin in der Versammlung belassen worden.

Die Polizei wurde nicht hinzugezogen und die Mutter von A. sagte vor Gericht aus, dass sie sich nicht erinnern könne, vor dem Täter gewarnt worden zu sein. Sie habe den führenden Mitgliedern der Versammlung, den Ältesten, von den Übergriffen gegen ihre Tochter berichtet, als diese etwa 14 Jahre alt war. Der Täter stand zu diesem Zeitpunkt vor seiner Entlassung aus dem Gefängnis. Er war wegen anderer Sexattacken verurteilt worden und hatte darum gebeten, zu seiner früheren Versammlung wieder zurückkehren zu dürfen. A. sagte dazu gegenüber dem Guardian:

„Während der ganzen Zeit hing der Gedanke, dass ich ihm in einer internen Untersuchung der Vorwürfe in der Versammlung Auge in Auge gegenüberstehen müsste, wenn ich meine Beschuldigungen äußern würde, wie ein Damoklesschwert über mir.“

Obwohl es geübte Praxis bei den Zeugen Jehovas sei, Mitglieder auch wegen geringer Übertretungen aus der Versammlung auszuschließen, war es dem Täter in ihrem Falle erlaubt worden, zu bleiben.

“Wenn sie gewusst hätten, dass er mit ihnen Katz und Maus spielt, wäre er wohl ohne Frage ausgeschlossen worden. Da er ihnen gegenüber jedoch einräumte, Kindern missbraucht zu haben, ist dies nicht der Fall gewesen,“ berichtet A.

Nachdem von den Ältesten keine weitere Reaktion erfolgt sei, habe sie sich entschlossen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

„Ich war soweit, zu versuchen, mich selbst umzubringen oder wegzulaufen oder einfach zur Polizei zu gehen.“

Der Täter starb jedoch, bevor die Polizei ihn einvernehmen konnte.

Der Richter entschied, dass „…die Versammlung überhaupt nicht oder nur unzureichend gewarnt worden war“.

Dazu ein Sprecher der Zeugen Jehovas:

„Jeder, der die Sünde eines Kindesmissbrauchs begeht, wird von der Versammlung ausgeschlossen … Anschuldigungen, dass Zeugen Jehovas Kindesmissbrauch vertuschen, ist absolut falsch.“

Er fügt hinzu:

„Älteste der Versammlung halten Opfer nicht davor zurück, Anzeige bei den Behörden zu erstatten oder schützen die Täter gegenüber den Behörden keinesfalls vor den Konsequenzen ihrer Taten.“

Eine weitere Frau, hier als Jane bezeichnet, hat ebenfalls gegen die Organisation Klage eingereicht. Sie sei von einem Mitglied der Zeugengemeinschaft im Jahr 1990 vergewaltigt und anschließend vor einem Rechtskomitee der Versammlung zu einer Gegenüberstellung mit dem Täter gezwungen worden. Dieses Vorgehen habe sie „schwer traumatisiert“, was in der Folge zu einem Scheitern ihrer Ehe geführt habe.

Der Täter trat im Jahr 2014 eine Gefängnisstrafe an und sie habe sich entschieden, gegen die Ältesten vorzugehen, die in ihrem Fall als Zeugen aufgetreten seien.

“Ich überlegte nur, dass niemand daran dachte, für die Versäumnisse in meinem Fall die Verantwortung zu übernehmen. Ihr hättet nur die Hände hochheben und sagen brauchen, „es tut mir leid, wir haben falsch gelegen““, sagte Jane.

Die Untersuchungskommission Charity Commission hat ihre Untersuchungen hinsichtlich des Status‘ der Zeugen Jehovas als Wohltätigkeitsorganisation im Jahr 2014 aufgenommen. In diesem Jahr waren Vorwürfe laut geworden, dass Älteste der Versammlung Manchester New Moston eine Sitzung abgehalten hatten, in der drei inzwischen erwachsene Opfer von Kindesmissbrauch veranlasst worden waren, ihren kürzlich aus der Haft entlassenen Peinigern Auge in Auge zu begegnen.

Dazu ein Sprecher der Zeugen Jehovas:

„Wir sind nicht in der Lage, noch würden wir es auch nur beabsichtigen, ein Missbrauchsopfer dazu zu zwingen, seinem Missetäter gegenüber zu treten.“

Die Charity Commission ist berechtigt und bevollmächtigt, die Wohltätigkeitsorganisationen darauf zu überprüfen, wie sie den Schutz von Minderjährigen in ihrer Obhut wahrnehmen. Sie hat Ermittlungen sowohl gegen die Versammlung New Moston als auch gegen die WTBS selbst aufgenommen, die etwa 1.500 britische Versammlungen überwacht und leitet. Ihr wird eine entscheidende Rolle bei der Handhabung von Fällen von Kindesmissbrauch beigemessen.

Die Zeugen haben sich beiden Untersuchungen mit dem Argument widersetzt, dass diese gegen das Recht der Religionsfreiheit verstoßen würden. Ebenso haben sie sich einer beantragten Herausgabe von Dokumenten, die darüber Aufschluss geben könnten, wie Beschuldigungen von sexuellem Missbrauch in den vergangenen Jahren gehandhabt worden sind, verweigert.

Chris Willis Pickup, leitender Ermittler der Charity Commission bemerkt dazu:

“Nach zwei Jahren fortgesetzter rechtlicher Bemühungen vor fünf verschiedenen Gerichten und Tribunalen, ist das Vorgehen der WTBS unsere Untersuchungen zu vereiteln, mit der jüngsten Entscheidung des obersten Gerichtshofs zu einem Ende gekommen.“

Bislang habe die Commission von den Zeugen Jehovas nur sehr „begrenzte Informationen“ erhalten, sagte er. Die Commission würde jeden Betroffenen ermuntern, sich mit ähnlichen Vorwürfen direkt an sie zu wenden.

Gegenüber einer geringen Zahl von Beschwerden betroffener Einrichtungen in den vergangenen Jahren sei das Vorgehen der Zeugen Jehovas mit dem Umfang ihrer Einlassungen und Eingaben gegen die Entscheidungen der Commission einmalig, bemerkt ein Sprecher der Einrichtung.

Dazu der Anwalt von A., Thomas Beale:

„Es ist unsere traurige Erfahrung und wenig überraschend, dass das Vorgehen der WTBS in Fällen von Kindesmissbrauch in jeder Phase unnachgiebig darauf abzielte und darauf gerichtet war, die rechtliche Basis unserer Untersuchungen und ihren Umfang infrage zu stellen.

In unserem Fall … haben sie eine Verzögerungstaktik verfolgt und unsere Klientin über schmerzvolle und belastende Jahre durch ihre Eingaben hingehalten, während wir immer wieder betont haben, dass es Zeit für Entschuldigungen und nicht für rechtliche Eingaben sei.“

Die Zeugen Jehovas in einer Stellungnahme:

„Die Zeugen Jehovas verabscheuen den Missbrauch von Kindern, eine Straftat, die traurigerweise in allen Bereichen der Gesellschaft vorkommt. … Wir sind verpflichtet, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um Kindesmissbrauch zu verhindern und denjenigen geistigen Beistand und Trost zu gewähren, die unter dieser schrecklichen Sünde, einem solchen Verbrechen, zu leiden haben.

Wir sehen auch die Notwendigkeit, die Vertraulichkeit derjenigen zu wahren und zu schützen, die unseren geistigen Beistand in Anspruch nehmen. Nichtsdestotrotz werden wir gerichtliche Entscheidungen nach besten Kräften unterstützen.“

Quellen:

theguardian (1)
theguardian (2)
thesurvivorstrust
theguardian (3)

Kindesmissbrauch – Zeugen Jehovas droht Millionenzahlung in Großbritannien

Die Zeugen Jehovas sehen sich in Großbritannien in einem Fall von sexuellem Kindesmissbrauch einer Forderung von Gerichtskosten und Opferentschädigung von insgesamt mehr 1 Mio. £ (GBP) umgerechnet ca. 1.19 Mio. Euro gegenüber. Das Opfer, nunmehr in ihrem dritten Lebensjahrzehnt, war als kleines Mädchen in der Ortschaft Loughborough von dem damaligen Dienstamtgehilfen Peter Stewart über einen Zeitraum von fünf Jahren sexuell missbraucht worden. Die Taten seien in den 80er und 90er Jahren verübt worden. So der Vortrag des Klägers vor dem High Court in London.  Im vergangenen Jahr hatte das Gericht bereits festgelegt, dass die Organisation der Zeugen Jehovas eine finanzielle Schadensersatzleistung von 275.000 £ für ihr Versäumnis, das Opfer zu schützen oder andere Eltern vor Stewart zu warnen, zu zahlen habe. Gegen dieses Urteil hatte die Gesellschaft Einspruch eingelegt.

In der vergangenen Woche wurde dieser Einspruch jedoch von dem Berufungsgericht zurückgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Organisation sowohl dem Opfer von Stewart die Entschädigung von 275,000 £ als auch die gesamten aufgelaufenen Gerichtskosten von geschätzten 1 Mio. £ zu zahlen habe.

Stewart, der in seiner Eigenschaft als Zeuge Jehovas Bibelstudien mit Interessierten durchführte und im sogenannten Haus-zu-Haus-Predigtdienst tätig war, hatte das Mädchen, dessen Name aus rechtlichen Gründen nicht genannt wird, in einem wöchentlichen Zeitabstand über fünf Jahre missbraucht.

Das Mädchen war dadurch so sehr traumatisiert worden, dass ihre Ausbildung und ihre spätere Laufbahn massiv beeinträchtigt waren. Sie litt unter Alpträumen und plagte sich sogar wiederholt mit dem Gedanken an Selbstmord.

Als ihr Ehemann sie während eines Urlaubs „ohnmächtig in ihrem Bett neben einem Stapel von Paracetamol Tabletten fand“, hatte die Angelegenheit einen Höhepunkt erreicht. Sie hatte im Jahr 2000 erfahren, dass Stewart vor einer Entlassung aus der Haft stand. Daraufhin berichtete sie ihrer Mutter von seinen Taten.

Nunmehr wurde im Folgejahr auch die Polizei eingeschaltet, die jedoch nicht mehr gegen Stewart vorgehen konnte, da dieser im gleichen Jahr im Alter von 72 Jahren verstorben war. Er war bereits im Jahr 1995 wegen des Missbrauchs von einem jungen Schulmädchen und einem Jungen, einem Zeugen Jehovas, verurteilt worden.

In dem neuen Fall wies die Organisation der Zeugen jede Verantwortung für die Taten ihres Dienstamtgehilfen zurück. Ihren Anwälten zufolge war Stewart in dieser Eigenschaft kein Angestellter der Kirche, sondern handelte nach den Zusammenkünften eher aus freien Stücken, „etwas mehr als ein reguläres Mitglied, eher so etwas wie ein Ordner.“ Verantwortung für das Wohlergehen von Kindern sei ihm keinesfalls übertragen worden.

Mit der Begründung, dass es sich nicht einfach um einen Fall von Gelegenheitsmissbrauch gehandelt habe, wies der vorsitzführende Richter Floyd diesen Einwand jedoch zurück.

Die Position von Stewart als Dienstamtgehilfe sei mit einem „Beschäftigungsverhältnis durchaus vergleichbar“ und habe ihm den Status einer Vertrauensperson verliehen. Mit diesem offiziellen Status „habe er eine Autorität inngehabt, die ihm den Zugang zu unbegleiteten Kindern überhaupt erst ermöglichte.“ Wäre das nicht so gewesen, hätte die Mutter seines Opfers ihm niemals Zugang zu ihrem Haus gewährt.

Älteste der Glaubensgemeinschaft hätten es zudem in den 90er Jahren versäumt, angemessene Schritte zum Schutz von Kindern einzuleiten, nachdem Verdächtigungen laut geworden waren, dass Stewart sich an einem anderen Mädchen vergriffen haben soll.

Aus diesen Gründen sei es „fair und angebracht“, dass die Leitung der Glaubensgemeinschaft für die Entschädigung des Opfers aufkomme, so Richter Floyd.

Quelle: leicestermercury

Die fortgesetzte Weigerung der Wachtturm-Gesellschaft zur Vorlage der Dokumentation zum Kindesmissbrauch – Richter verfügt Geldbuße gegen die WTG auf Tagesbasis

In dem laufenden Verfahren Osbaldo Padron gegen die Wachtturmgesellschaft (WTG) vor dem San Diego Superior Court in San Diegoi hat der vorsitzführende Richter Richard Strauss am 23. Juni seine Entscheidung verkündet, die am Folgetag rechtswirksam geworden ist. Osbaldo Padron hatte gegen die Gesellschaft Klage eingereicht. Er wirft der Wachtturmgesellschaft vor, über den an ihm über im Alter von 7 Jahren begangenen sexuellen Missbrauch durch den Mitzeugen Gonzalo Campos informiert gewesen sei, aber nichts zu seinem Schutz unternommen habe.

Das Gericht hatte auf Antrag des Klägers verlangt, dass die Wachtturmgesellschaft ihre interne Dokumentation vorlegt, wogegen sich die WTG mit allen ihr rechtlich möglichen Mitteln wehrt.

Dem Anwalt von Padron, Irwin Zalkin zufolge, solle die Wachtturmgesellschaft ihre Dokumentation über sexuellen Missbrauch an Kindern in ihren Reihen vorlegen, da das Verhalten der Gesellschaft offenbar eine langjährig geübte Praxis sei, was für die Beurteilung ihrer Verantwortlichkeit von Bedeutung sei. Diesem Antrag hatte das Gericht stattgegeben, ohne dass die WTG dieser Forderung bis dato nachgekommen ist.

Der Richter verhängte nunmehr eine Geldbuße von 4000 USD für jeden weiteren Tag, an dem die Wachtturmgesellschaft die gerichtlich verlangte Dokumentation nicht vorlegen würde und sprach eine deutliche Warnung an die Adresse der Gesellschaft aus. Diese würde den Beschluss des Gerichts, alle Dokumente in Bezug auf ihr Rundschreiben an die weltweiten Ältestenschaften, in dem diese aufgefordert worden sind, über Kindesmissbrauch in ihren Versammlungen zu berichten, vorsätzlich ignorieren.

Im vergangenen Jahr haben die WTG und ihre Anwälte gegen diese Entscheidung gekämpft. Nach ihrer Auffassung würde die Privatsphäre der Betroffenen, die nichts mit dem derzeitigen Verfahren zu tun hätten, verletzt.

Im März des vergangenen Jahres händigte die WTG eine redaktionell stark „überarbeitete Version“ aus, die jedoch aufgrund der Schwärzungen und Streichungen nicht verwertbar war.

Daraufhin wurde ein neutraler Sachverständiger durch Richter Strauss bestimmt, der gemeinsam mit beiden Seiten nach einem gangbaren Weg suchen sollte. Aber auch dieser Ansatz scheiterte aufgrund der Weigerung der WTG, die sich jedem möglichen Kompromiss verschloss.

„Seit der ersten Anhörung zu möglichen Bußen wegen der Weigerung ist bereits ein Jahr vergangen und seit dem ersten diesbezüglichen Beschluss des Gerichts beinahe drei Monate seitdem die Empfehlung des neutralen Sachverständigen angenommen worden ist, ohne dass der Wachtturm eine Bereitschaft zur Befolgung des Beschlusses erkennen lassen hat“, so Richter Strauss in seiner Begründung.

„Aufgrund dieses Sachverhalts und den rechtlichen Ausführungen der Wachtturmgesellschaft ist das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass das fortgesetzte Versäumnis, dem Gerichtsbeschluss nachzukommen, aufgrund einer bewussten und vorsätzlichen Weigerungshaltung beruht.

Es ist deutlich geworden, dass die WTG sehr wohl über die geforderten Dokumente verfügt und auch in der Lage ist, die an ihnen vorgenommenen Überarbeitungen zurückzunehmen. Es ist daher offensichtlich und deutlich, dass die Wachtturmgesellschaft es vorzieht, der gerichtlichen Anordnung keine Folge zu leisten.

Die Fortsetzung dieser Weigerung unter Wiederholung ihrer bereits zurückgewiesenen Argumente unterstreicht ferner die Hartnäckigkeit, mit der die Wachtturmgesellschaft an ihrer Haltung festhält.“

Nach dieser Entscheidung von Richter Strauss dürfte die Gesellschaft dazu gezwungen sein, ihre Taktik zu überdenken. Der nächste Gerichtstermin in dieser Sache ist für den 19. August angesetzt.

Quelle: sandiegoreader

Russland: Auflösung der Zeugen Jehovas angedroht

Gefährlicher Präzedenzfall für alle dem Staat und/oder der orthodoxen Kirche nicht genehmen Religionsgemeinschaften

Der zentralen Organisation der Zeugen Jehovas in Russland droht die Auflösung als „extremistische“ Organisation, seit am 10. Mai die in einer offiziellen Verwarnung der Staatsanwaltschaft gesetzte Frist abgelaufen ist. In dieser Verwarnung wurde der Organisation mitgeteilt, dass „extremistische Betätigung nicht erlaubt ist“. In der Verwarnung heißt es weiter, die Organisation müsste innerhalb von zwei Monaten „bestimmte organisatorische und praktische Maßnahmen“ ergreifen, um weitere Verstöße gegen das Extremismusgesetz zu verhindern. Für den Fall, dass die Zentrale der Zeugen Jehovas die behaupteten Gesetzesverletzungen nicht abstellt oder während der kommenden zwölf Monate neue Beweise für Extremismus auftauchen, wird der Organisation die Auflösung angedroht. In dem Dokument werden die geforderten „bestimmten organisatorischen und praktischen Maßnahmen“  nicht näher definiert. Jede Verurteilung eines Mitglieds der Gemeinschaft oder einer örtlichen Organisation kann der Staatsanwaltschaft als Grund für die Auflösung der Verwaltungszentrale der Zeugen Jehovas dienen. Wenn die Staatsanwaltschaft entscheidet, die Auflösung der Organisation weiter zu betreiben, bedeutet dies ein drohendes Verbot aller Aktivitäten für über 2.500 örtliche Versammlungen der Gemeinschaft in ganz Russland und einzelne Zeugen Jehovas würden eine strafrechtliche Anklage riskieren, wenn sie mit anderen Menschen über ihren Glauben sprechen.

Sollte die Staatsanwaltschaft die Auflösung erfolgreich weiter betreiben, wäre dies der erste Präzedenzfall der Auflösung einer zentralisierten religiösen Organisation mit aktiven örtlichen Gemeinschaften wegen „Extremismus“.

Den Rechtsanwälten der Gemeinschaft steht eine Frist bis 10. Juni zur Verfügung, um die Verwarnung vor Gericht anzufechten. Die Anwälte beabsichtigen die Anfechtung vor einem Moskauer Gericht und hoffen nach wie vor auf einen Ausgang zu ihren Gunsten.

Die russischen Zeugen Jehovas bestreiten vehement, dass sie eine extremistische Organisation seien. „Die verleumderischen Beschuldigungen des ‚Extremismus‘ gegen uns werden lediglich verwendet, um die religiöse Intoleranz derjenigen zu maskieren, die mit unseren Überzeugungen nicht einverstanden sind“, erklärte der Vertreter des Verwaltungszentrums der Gemeinschaft, Vasiliy Kalin, auf der Webseite jw.org am 27. April. „Wir sind keine Extremisten“.

„Mit extremistischen Gruppen in einen Topf geworfen zu werden und unsere Schriften auf einer Liste mit den Schriften gewalttätiger Terroristen zu finden, ist für die Zeugen Jehovas ein Affront gegen Anstand und Gerechtigkeit“, erklärte der Generalanwalt der Gemeinschaft, Philip Bromley aus New York auf derselben Website.

Der Gebrauch bzw. Missbrauch der Gesetze gegen den Extremismus ist schon seit einigen Jahren die größte Bedrohung für die Religions- bzw. Glaubensfreiheit in Russland. Bisher richtete sich diese Strategie vor allem gegen Muslime (insbesondere die friedlichen Leser der Werke des verstorbenen türkischen Theologen Said Nursi) und Zeugen Jehovas.

Die Verwaltungszentrale der Zeugen Jehovas in Russland mit Sitz am Stadtrand von St. Petersburg ist seit 1999 als „zentralisierte religiöse Organisation“ registriert. Die erste offizielle Registrierung erfolgte bereits 1991 nach sowjetischem Recht. Die Präsenz der Gemeinschaft in Russland ist allerdings bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts belegt.

Quelle: ead

Sturmwolken über dem Wachtturm

Bis auf die getreuen und in kognitiver Dissonanz verharrenden Angehörigen der Wachtturm-Organisation, die sich Zeugen nennen, obwohl sie selbst nicht wissen, was sie eigentlich nach bestem Wissen und Gewissen aus eigener Erfahrung oder Erkenntnis denn bezeugen können, wissen alle anderen mit der Materie befassten längst Bescheid:

Die Wachtturm-Organisation hat in Australien, wo immer möglich, den Missbrauch von Kindern in ihren Reihen gedeckt und versucht, solche Fälle zu vertuschen und unter den Teppich zu kehren.

Das ist ein Ergebnis der Untersuchung der australischen Untersuchungskommission (ARC), die sich mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern in Kirchen und anderen Organisationen befasst und auch die Frage untersucht, inwieweit sich die jeweiligen Verantwortlichen gegenüber Opfer und Täter verhalten haben.

Wie bereits berichtet, wird der Wachtturm-Gesellschaft in Australien vorgeworfen, die Täter durch ihre Entscheidung, die Taten nicht an die Behörden zu melden und die Angelegenheit in eigener Zuständigkeit zu regeln, mittelbar begünstigt zu haben.

Mehr noch, es ist während der Anhörungen deutlich geworden, dass dieses Vorgehen für die Opfer zusätzliche unnötige traumatische Erfahrungen bedeutet. Im Umkehrschluss heißt das für die Gesellschaft, dass sie sich selbst mit ihren Anordnungen in eine verantwortliche Position gebracht hat, in der sie für die erlittenen Schäden der Opfer haftbar gemacht werden kann.

Die Kommission hat im Fall der Wachtturm-Gesellschaft 1006 Täter, die Zeugen Jehovas waren oder noch sind, identifiziert. Die Gesellschaft muss den Worten von Angus Stewart, einem der leitenden Mitglieder der Kommission damit rechnen, dass sie für die Schadensersatzleistungen für die Opfer aufkommen muss.

Angus Stewart kommt zu einer für die WTG niederschmetternden Endbewertung

Nehmen wir einmal an, dass auf einen Täter jeweils nur ein Opfer kommt, was allerdings sehr unwahrscheinlich ist, da der gleiche Täter in einigen Fällen mehrere Taten begangen hat, kommen wir auf 1006 potenzielle Schadensersatzfälle – und da sind außerdem nur die, die von der Kommission zweifelsfrei festgestellt worden sind, während andere Beobachter von einer Zahl von etwa 7000 tatsächlichen taten ausgehen.

Nehmen wir weiter an, dass Schadensersatzforderungen nur in der Hälfte der Fälle erhoben werden und nur 50% dieser Opfer eine Entschädigung wegen zusätzlicher traumatischer Erlebnisse zuerkannt werden, die auf die Regelungen der Wachtturm-Gesellschaft zurückgeführt werden.

Unter der Bedingung, dass sie anstelle der üblichen in Australien vorgesehenen Zahlung von 65.000 Dollar, sagen wir 80.000 Dollar zuerkannt bekommen, kommen wir auf 250 mal 65.000 Dollar und 250 mal 80.000 Dollar auf eine Gesamtsumme von 36.250.000 Dollar.

Aber damit sind wir noch nicht am Ende. Der siebte Tag der Anhörung des Anwalts der WTG, Vince Toole, zu seiner Rolle und zu seinem rechtlichen Verantwortungsbereich – zu seiner Aufgabe gehörte u.a. die Entgegennahme von Meldungen von sexuellem Kindesmissbrauch – brachte noch einen weiteren bedeutsamen Aspekt zutage:

  • Angus Stewart: Sie sagten, dass Sie diese Aufgabe in alleiniger Zuständigkeit für einen Zeitraum von zwei Jahren oder vielmehr zweieinhalb Jahren wahrgenommen haben?
  • Vince Toole: Ja, in einem Zeitraum von ungefähr zwei Jahren habe ich solche Anrufe persönlich angenommen.
  • Stewart: Und das waren Anrufe, die Anschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch betrafen?
  • Toole: Ja.
  • Stewart: Und um wieviel Anrufe ging es in diesem Zeitraum? Was ist Ihre Schätzung?
  • Toole: Ich kann das nicht genau sagen, aber vermutlich waren es bis drei oder vier solcher Anrufe im Monat.

Stellen wir eine neue Schätzung an und das sehr zugunsten der Wachtturm-Gesellschaft:

Wenn wir davon ausgehen, dass wir es mit vier Missbrauchsfällen im Monat zu tun haben und es sich um nur einen Täter und ein Opfer handelt, von denen nur die Hälfte Schadensersatz in der regulären Höhe fordert, ohne Forderungen wegen zusätzlicher Traumata, kommen wir auf jährlich 24 Opfer, die gegen die Wachtturmgesellschaft vorgehen werden, was eine Schadensersatzsumme von 1.560.000 Dollar im Jahr bedeuten würde.

Wenn wir diese theoretisch mögliche finanzielle Größenordnung in Bezug zu der Zahl der Zeugen Jehovas in Australien setzen, die derzeit bei ungefähr 80.000 Mitgliedern liegt und annehmen, dass jeder Zeuge monatlich 20 Dollar für die Gesellschaft spendet, was nicht sehr wahrscheinlich erscheint, würden jährlich annähernd 1/12 der Spendeneingänge für Schadensersatzleistungen des jeweiligen Jahres fällig werden.

Eine erhebliche finanzielle Last, nachdem der erste fällige Gesamtbetrag von 36.250.000 Dollar für die Opfer der vergangenen Jahre gezahlt worden ist – wie auch immer.

Und wie soll es weitergehen, wenn die Gesellschaft an ihrer starren Regelung festhält, die eigentliche Problematik mit pädophilen Brüdern in ihren Reihen damit nicht in den Griff bekommt und jährlich weitere Opfer ihre Ansprüche anmelden?

Ist es übertrieben zu sagen, dass sich über der Wachtturm-Gesellschaft in Australien am Finanzhimmel Sturmwolken zeigen, die für ihre Zukunft und nicht nur in diesem Land nichts Gutes erwarten lassen?

Quelle: BBC

Russlands beispiellose Aktion: Zentrale von Jehovas Zeugen droht die Schließung

ST. PETERSBURG (Russland): Russische Behörden haben jetzt zum ersten Mal damit gedroht, die Zentrale von Jehovas Zeugen zu schließen.

In einer offiziellen Verwarnung vom 2. März 2016 drohte die russische Generalstaatsanwaltschaft, „die Religionsgemeinschaft aufzulösen“, sollten Jehovas Zeugen nicht innerhalb von zwei Monaten die „begangenen Rechtsverletzungen“ unterbinden, die von der Regierung als „extremistisch“ eingestuft worden waren.

Jaroslaw Siwulski, ein Sprecher von Jehovas Zeugen in Russland, erklärt dazu: „Sollte unsere Zentrale geschlossen werden, würde sämtliches Eigentum beschlagnahmt und die Religionsausübung von Jehovas Zeugen schließlich verboten werden.“

Die Ironie dabei: Die Androhung, die Zentrale zu schließen, fiel fast zeitgleich auf den 25. Jahrestag der ersten rechtlichen Registrierung von Jehovas Zeugen in Russland. Am 27. März 1991 wurde die Zentrale, die in Solnetschnoje liegt (40 Kilometer nordwestlich von St. Petersburg), eingetragen und am 29. April 1999 erfolgte die erneute Registrierung. Die Androhung zur Schließung ist der jüngste Schritt in dem aggressiven Vorgehen der Regierung gegen Jehovas Zeugen. Im letzten Jahr verwehrten ihnen die Zollbehörden Importe von religiöser Literatur, darunter auch russische Bibeln.

Außerdem verbot Russland als einziges Land der Welt die offizielle Website von Jehovas Zeugen (jw.org). „Das Anti-Extremismus-Gesetz wird fälschlich auf die Religionsausübung von Jehovas Zeugen in Russland angewandt“, so Herr Siwulski. „Jehovas Zeugen fechten diese Entscheide an. Wir wollen unsere Religion in Frieden ausüben und unser biblisches Bildungswerk in Ruhe durchführen, so wie wir es die vergangenen 125 Jahre getan haben.“

Allerdings sind russische Behörden wegen ihrer „Symbiose“ mit der russisch-orthodoxen Kirche gegenüber Jehovas Zeugen zunehmend feindlich eingestellt. Nach Aussagen internationaler Medien trägt die „enge Verbindung zwischen der Regierung und der russisch-orthodoxen Kirche“, so die New York Times, zu aggressivem Verhalten und verschärfter Gesetzgebung bei, um die Aktivitäten von Jehovas Zeugen und anderen religiösen Minderheiten zu unterdrücken.

Die Nachrichtenagentur Associated Press berichtet: „Durch die jüngsten Schritte [der Regierung] gegen Jehovas Zeugen in Russland wurden auch Menschenrechtler alarmiert.“ Gemäß der Presseagentur Reuters sind solche Maßnahmen eine von vielen „gegen Zeugen Jehovas und etliche andere, die in dem großflächigen Netz der strafrechtlichen Verfolgung — möglich durch das russische Anti-Extremismus-Gesetz — gefangen sind“.

Laut einem Beitrag, der im Dezember 2015 in der englischen Zeitung The Independent erschienen ist, wollte man mithilfe des russischen Gesetzes „terroristische Anschläge und Gewalt von Ultranationalisten … verhindern“. Allerdings wird es auch dazu benutzt, „Mitglieder friedlicher Glaubensgemeinschaften zu verfolgen“, wie zum Beispiel Jehovas Zeugen, so erschienen in einem Beitrag vom 20. März 2016 in der Huffington Post.

Jehovas Zeugen haben sich wegen dieser Missstände an russische Gerichte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Allerdings hat Russland laut Aussage eines Beitrags in der Moscow Times vom 25. März 2016 ein neues Gesetz verabschiedet, das „russischen Gerichten das Recht gibt, Entscheidungen von internationalen Gerichten aufzuheben“.

Jehovas Zeugen nutzen die Zentrale in Russland, um kostenlose biblische Bildung für russische Bürger zu organisieren und zu fördern. Außerdem unterstützen und koordinieren erfahrene Geistliche von dort aus humanitäre Hilfsaktionen von anderen Zeugen Jehovas in Russland bei einem Katastrophenfall. In Russland leben über 146 Millionen Menschen, davon sind mehr als 175 000 Zeugen Jehovas.

David A. Semonian, Sprecher für Jehovas Zeugen in der Weltzentrale in New York, sagt: „Es enttäuscht uns zutiefst, dass die Regierung sogar damit droht, unsere Zentrale in Russland zu schließen. Jehovas Zeugen und viele andere weltweit sind sehr daran interessiert, wie sich der Fall entwickelt.“

Quelle: meinbezirk

Viele aufrichtige Zeugen Jehovas fragen sich:

  • Hat die „Organisation Gottes“ wirklich noch den Segen Jehovas?
  • Gemäß Matthäus 28:18 hat Christus Jesus „alle Gewalt im Himmel und auf der Erde“ – warum hat er „Gottes Organisation“ nicht beschützt?
  • Handelt der Schöpfer oder Jesus Christus wirklich mit dieser Organisation?
  • Kann Gott sein Vorhaben durch „seine Organisation“ auf Erden nicht gegen die Machenschaften des Teufels und seiner Dämonen durchsetzen?
  • Hat der Herr nicht in Matthäus 10:19 und 20 versprochen, dass der Geist Gottes durch wahre Christen vor Gericht sprechen wird, auch wenn diese nicht wissen sollten, wie sie zu antworten haben? Sollte Gottes Geist nicht vor Menschen immer klüger und weiser sein als alle menschlichen Argumentationen und damit immer zum Erfolg führen?
  • Stehen die Gerichte nicht in ihrer relativen Stellungen, die Gott selbst ihnen gegeben hat?
  • Warum sprechen die Beweise gegen Zeugen Jehovas vor Gericht?
  • Warum werden Jehovas Zeugen als fundamentalistische und extremistische Sekte von neutralen Behörden beurteilt, während andere Kirchen und christlichen Gemeinden geduldet werden?

Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas vor Gericht

Missbrauchsprozess vor dem Amtsgericht Greifswald: Ein heute 53 Jahre alter Mann aus der Hansestadt soll sich im Jahr 2005 während religiöser Zeremonien im Greifswalder Königreichssaal der Zeugen Jehovas an zwei Kindern, beides Jungen, vergangen haben. Einer der Jungen war zum Tatzeitpunkt zwölf Jahre alt, ihn soll der Angeklagte zweimal missbraucht haben. Der andere Junge war 2005 älter als 14 Jahre, aber noch nicht volljährig. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund, Martin Cloppenburg, bestätigte die Anklage. Der Prozess beginnt am Dienstag. Angesetzt ist ein Verhandlungstag.

Nach OZ-Informationen soll es neben diesem einen Fall noch weitaus mehr Missbrauchsfälle bei den Zeugen Jehovas gegeben haben. Die Rede ist von mindestens 20 Übergriffen. Allerdings haben sich bis auf die beiden jungen Männer, die heute Anfang und Mitte 20 sind, keines der Opfer zu einer Aussage und Anzeige durchringen können.

Kenner der Vorgänge bei den Zeugen Jehovas sprechen von Einschüchterung der Opfer oder möglicher Zeugen, sollten sie bei Gericht aussagen. „Kindesmissbrauch muss hart bestraft werden, denn in unserer Bibel steht, dass wir unsere Kinder schützen und auf sich achten müssen“, sagten Mitglieder der Religionsgemeinschaft gegenüber der OZ.

Quelle: OZ

Teilerfolg der Wachtturm-Gesellschaft im Campos-Fall vor US-Berufungsgericht aber die Verpflichtung zur Vorlage geheimer Missbrauchsdokumentation besteht weiter

In dem Prozess Lopez gegen die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas (WTG) hat das von Gesellschaft angerufene US-Berufungsgericht (Fourth District Court of Appeal) entschieden, dass die Geldstrafe von mehr als 13 Mio. USD unangemessen sei und den Fall zur Neuverhandlung an das zuständige Gericht San Diego Superior Court zurückverwiesen.

Das Gericht in San Diego hatte die hohe Geldstrafe verhängt, nachdem sich die Wachtturmgesellschaft geweigert hatte, dem Gericht die geforderten Dokumente zu Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in den eigenen Reihen zu überlassen.

Der Kläger Jose Lopez hatte gegen die Wachtturmgesellschaft Klage eingereicht, weil sie über den an ihm über lange Jahre begangenen sexuellen Missbrauch durch den Mitzeugen Gonzalo Campos informiert gewesen sei, aber nichts zu seinem Schutz unternommen habe.

Sein Anwalt Irwin Zalkin hatte den Antrag gestellt, dass die Wachtturmgesellschaft ihre Dokumentation über sexuellen Missbrauch an Kindern in ihren Reihen vorlegen solle, da das Verhalten der Gesellschaft offenbar eine langjährig geübte Praxis sei, was für die Beurteilung der Verantwortlichkeit von Bedeutung sei. Diesem Antrag hatte das Gericht stattgegeben und auf die Weigerung der Gesellschaft hin die genannte Geldstrafe verhängt.

Nunmehr konnte die WTG in ihrer Anfechtung einen Teilerfolg erzielen. Das Berufungsgericht gab ihrer Argumentation zwar statt, allerdings nur hinsichtlich der Höhe der verhängten Strafe. Zunächst hätte versucht werden sollen, die Vorlage der verlangten Dokumente mit „angemesseneren Mitteln“ durchzusetzen, so die Auffassung der Berufungsrichter.

Dagegen stemmt sich jedoch die Wachtturmgesellschaft unverändert und verweigert, wie auch im Falle der Aussageverweigerung von Gerrit Lösch deutlich geworden ist, jeglichen Einblick in die Dokumentation der Organisation über Missbrauchsfälle in den eigenen Reihen.

In ihrer ablehnenden Stellungnahme zur Einvernahme von Lösch versuchte die WTG darzulegen, dass er als Mitglied der leitenden Körperschaft nichts mit der eigentlichen Führung der Gesellschaft zu tun habe. Er sei eher als geistiges Mitglied anzusehen, vergleichbar dem Dalai-Lama, und könne von daher als Zeuge keine Aussage zu dem infrage stehenden Sachverhalt tätigen.

Soweit es die eigentliche Existenz der Missbrauchsdokumente betrifft, besteht dagegen kein Zweifel. Bereits im laufenden Verfahren von Lopez hatte der Vertreter der WTG eingeräumt, dass diese Aufzeichnungen vorhanden sind, ihre Überlassung an das Gericht jedoch unmissverständlich verweigert.

Die WTG werde sich keiner diesbezüglichen gerichtlichen Anordnung fügen, erklärte ihr Anwalt.

Aus Sicht der Gesellschaft erscheint dieses Verhalten verständlich, da davon ausgegangen wird, dass eine Offenlegung der unter Verschluss gehaltenen Fälle für sie der Öffnung der mythischen Pandora-Büchse gleichkommen würde. Zumindest, soweit es die darauf für sie zu erwartenden Übel betrifft.

Die frühere Mitarbeiterin in dem Wachtturmhauptquartier in Brooklyn, Barbara Anderson hatte bereits vor Jahren darüber berichtet, dass der Gesellschaft weltweit mehr als 20.000 Fälle von Kindesmissbrauch in ihren Versammlungen bekannt seien, die entsprechenden Akten jedoch geheim gehalten würden. Und das, ohne dass behördliche Maßnahmen eingeleitet wurden oder die Organisation auf andere Weise wirkungsvoll eingeschritten sei.

Ob der jetzt demonstrativ gezeigten Verweigerungshaltung der WTG letztendlich Erfolg beschieden sein wird, darf getrost bezweifelt werden. Das Gericht in San Diego hat bereits zu erkennen gegeben, dass es unverändert auf Vorlage der Dokumente besteht und seine Forderung mit entsprechenden Sanktionen auch durchzusetzen gedenkt.

Am Ende einer vorbedachten und vom Berufungsgericht so verlangten Kette von milderen Sanktionen bis zu härteren Maßnahmen, dürfte man schon bald vor der gleichen Situation stehen wie zuvor, sollte die WTG unverändert halsstarrig bleiben. Vielleicht kommt es sogar wieder zu einer Geldstrafe in gleicher Höhe.

Für die Wachtturmgesellschaft geht es schließlich um mehr – erheblich mehr:

„Sie wollen nicht, dass die ganze Welt erfährt, dass sie über den sexuellen Missbrauch in ihrer Organisation seit Jahrzehnten informiert waren und sich nur verzweifelt darum bemühten, alles zu vertuschen,“ sagt der Anwalt des Klägers Lopez, Irwin Zalkin.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Zeugen Jehovas vertuschten über Jahrzehnte sexuellen Missbrauch

Bei den Zeugen Jehovas in Australien gibt es einen großen Missbrauchsskandal. Das wurde durch die Arbeit einer Untersuchungskommision enthüllt. Offenbar wurden Fälle sexueller Gewalt an Kindern über Jahrzehnte hinweg nur intern untersucht, aber nie an die Polizei gemeldet. Die Zeugen Jehovas in Australien haben offenbar Kindesmissbrauch von mehr als 1000 Tätern jahrzehntelang vertuscht.

Die Fälle liegen weit zurück, sie haben sich teilweise in den Fünfzigerjahren ereignet. Allerdings gab es darüber Aufzeichungen und protokollierte Zeugenaussagen. Zur Rechenschaft gezogen wurden die Täter dennoch nicht.

Offenbar wurden in den Reihen der Zeugen Jehovas Missbrauchsfälle über Jahrzehnte hinweg systematisch vertuscht, wie unter anderem mehrere australische Medien und Radio Vatikan berichten. Das hat eine Untersuchungskomission jetzt enthüllt, die für die Aufarbeitung von Vergewaltigungsfällen in kirchlichen und weltlichen Organisationen in Australien zuständig ist.

Max Horley, ein wichtiger Funktionär der Zeugen in Australien, hat vor der Kommission in Sydney eingeräumt, dass Dokumente, die den Missbrauch belegen hätten können, vernichtet wurden. Der Grund: Sie sollten „nicht in falsche Hände geraten“.

Fälle wurden nur intern behandelt

Seit 1950 seien bei den Zeugen Jehovas 1.006 Anschuldigungen wegen Kindesmissbrauch dokumentiert worden. Doch anstatt die mutmaßlichen Täter bei der Polizei anzuzeigen, seien alle Fälle nur intern behandelt worden. Wie ein australisches Newsportal schreibt, sind infolge der internen Untersuchungen sogar 400 Mitglieder der Zeugen Jehovas vorübergehend aus der Gemeinschaft ausgeschlossen worden. Doch Kommissionsmitglied Angus Stewart zufolge ist kein einziger Vorfall den Behörden gemeldet worden.

Schon zuvor, so schreibt es Radio Vatikan, seien Vorwürfe gegen die Zeugen Jehovas laut geworden. So seien nach Missbrauchsskandalen wiederholt hohe Funktionäre an andere Orte versetzt worden, um die Ereignisse zu vertuschen.

Zwei-Zeugen-Regel

Opfer erzählen auch, dass es bei den Zeugen Jehovas eine Regel gibt, der zufolge ein Übergriff immer von zwei Personen bezeugt werden muss – eine Bedingung, die sich im Fall von sexuellem Missbrauch fast nie erfüllen lässt. Eines der Opfer, eine 47-jährige Frau, die in den Akten nur mit dem Kürzel „BCB“ bezeichnet ist, hat vor der Kommission geschildert, wie sie bei einer internen Gegenüberstellung mit ihrem Peiniger konfrontiert wurde. „Ich musste über meinen Missbrauch sprechen, in einem Raum voller Männer, darunter war auch der Mann, der mich missbraucht hatte, das war sehr demütigend“.

Die Aussagen von etwa 60 Zeugen sollen jetzt in die Untersuchungskommission einfließen, die sich am Montag zum ersten Mal in einer öffentlichen Sitzung mit den Zeugen Jehovas beschäftigte. Gegründet wurde sie bereits im Jahr 2013 von der damaligen Premierministerin Julia Gillard, nachdem bekannt wurde, dass in der katholischen Kirche der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen über Jahre hinweg systematisch totgeschwiegen wurde. Im Dezember 2017 soll die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.

Quelle: süddeutsche.de

Jehovas Zeugen geben zu pädophile Täter geschützt zu haben, durch die Vernichtung der Unterlagen über dokumentierten Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen

SYDNEY – Zeugen Jehovas räumen Vertuschung von Missbrauch ein:  Die Zeugen Jehovas in Australien haben die systematische Vernichtung von Dokumenten über den sexuellen Missbrauch Minderjähriger eingeräumt. Man habe vermeiden wollen, dass die Aufzeichnungen in „falsche Hände fallen“, sagte ein Leitungsverantwortlicher der Religionsgemeinschaft, Max Horley, laut australischen Medien am Montag vor dem staatlichen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Umgangs mit Missbrauchsfällen.

Seit 1950 seien den Zeugen Jehovas 1006 Fälle von Kindesmissbrauch bekanntgeworden. Alle diese Fälle seien intern behandelt worden, statt sie bei der Polizei anzuzeigen, so Horley. Man sei sich nicht bewusst gewesen, dass es sich um ein „kriminelles Vergehen“ handle. Schon zuvor waren in der Kommission Vorwürfe laut geworden, die Zeugen Jehovas hätten wiederholt übergriffige Verantwortungsträger in andere Positionen verschoben, um Missbrauch zu vertuschen. Eine Frau sagte laut Medien als Zeugin vor der Kommission, man habe sich bei den Zeugen Jehovas über sie lustig gemacht und ihr die Schuld gegeben, nachdem sie den Missbrauch gemeldet habe.

Die Untersuchungskommission war 2013 von der damaligen Premierministerin Julia Gillard eingesetzt worden. Im Dezember 2017 soll sie ihren Abschlussbericht vorlegen. (KNA)

Quelle: morgenpost.de

Aussageverweigerung von Gerrit Lösch kostet der Wachtturm-Gesellschaft 13,5 Mio. US Dollar

Im Nachgang zu dem Prozess Jose Lopez gegen die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas (WTG) in den USA gegen Ende 2014 ist kürzlich bekanntgeworden, dass die Höhe des Urteils entscheidend auf die Weigerung von Gerrit Lösch, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen und auszusagen, zurückgeht.

Was nach deutschem Recht als Versäumnisurteil gilt, entspricht in den USA weitgehend einem “default judgment”. Richterin Lewis, die in dem Verfahren den Vorsitz führte, entschied sich angesichts der fortgesetzten Weigerung der WTG für diesen Fall relevante Dokumente vorzulegen und der Aussageverweigerung von Gerrit Lösch dazu, die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas zu einer außergewöhnlich hohen Geldstrafe von 13,5 Mio. USD zu verurteilen.

Der WTG war vom Kläger Lopez vorgeworfen worden, den an ihm in den 80er und 90er Jahren durch Gonzalo Campos begangenen sexuellen Missbrauch über die Ältesten der Versammlung in San Diego ermöglicht und geduldet zu haben.

Campos hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Jahr 2013 bei seiner Vernehmung in Mexiko eingeräumt und sich darauf berufen, dass die Ältesten seiner Versammlung ihm erlaubt oder ermöglicht hätten, mit Kindern weiterhin zu „studieren“, obwohl ihnen seine pädophile Neigung bekannt gewesen sei.

Bereits im Jahr 1986 hatte er den sexuellen Missbrauch von Lopez und den an einem weiteren Kind zuvor gegenüber den Ältesten „gebeichtet“. Ungeachtet dessen blieb sein Geständnis nicht nur folgenlos, nein, er machte auf der theokratischen Erfolgsleiter weitere Karriere und wurde im Jahr 1993 sogar selbst zum Ältesten ernannt.

Angesichts dieser Umstände und der für sie bedrückenden Beweislage sah die WTG offenbar keine andere Möglichkeit mehr als die, die Zusammenarbeit mit dem Gericht zu verweigern. Von besonderem Interesse ist, welche Begründung für das Nichterscheinen vor Gericht von dem Mitglied der höchsten Leitungsebene der Zeugenorganisation, Gerrit Lösch, abgegeben wurde.

Wie dem erst jetzt veröffentlichten dreiseitigen Schreiben von Lösch zu entnehmen ist, bestreitet dieser, mit „dem Wachtturm etwas zu tun zu haben“ und er deswegen auch nicht für diese Organisation Stellung nehmen könne. Er ging so weit zu behaupten, dass diese „zu keinem Zeitpunkt eine Autorität über ihn hatte oder noch hat“.

 

Wie kann man oder muss man diese Stellungnahme werten?

Es ist wohl zutreffend, dass Lösch als Einzelperson über keine Autorität verfügt, Entscheidungen für die Wachtturmgesellschaft in ihrer Gesamtheit zu treffen. Verschwiegen wird jedoch, dass er ein Teil des Entscheidungsgremiums der Organisation ist und war und von daher im Zusammenwirken mit den anderen Mitgliedern der leitenden Körperschaft sehr wohl Einfluss auf den Entscheidungsprozess hat. Seine Einlassung muss daher als ausweichend und unehrlich gewertet werden.

Jeder aufrichtige Zeuge würde schockiert sein, wenn er erfährt, mit welch fragwürdigen und sogar unwahren Behauptungen sich ein Mitglied der leitenden Körperschaft, des höchsten Gremiums seiner Glaubensgemeinschaft, davor drückt, eine Aussage vor Gericht zu machen, eine Aussage, die auch als Verteidigung der Organisation dienen könnte.

War es nicht Jesus Christus selbst der gesagt hat, dass “…man Euch den örtlichen Gerichten ausliefern wird und Ihr in Synagogen geschlagen und um (s)meinetwillen vor Statthalter und Könige gestellt werdet, ihnen zu einem Zeugnis“?

Und hier drückt sich ein hochrangiger Zeuge Jehovas davor, Zeugnis abzulegen? Mehr noch, er distanziert sich von der Gesellschaft, die sich als Gottes Vertreterin auf der Erde ansieht und streitet nahezu jede Beziehung zu ihr ab. Wie muss man dies verstehen?

Sehr wahrscheinlich ist es so, dass sich die leitende Körperschaft von der Wachtturmgesellschaft, die sie doch angeblich führt und kontrolliert, distanzieren will, um sich selbst der gerichtlichen Verantwortung für diesen Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiteren Klagen zu entziehen.

Ob diese Strategie langfristig erfolgreich sein wird, darf bezweifelt werden. In dem vorliegenden Fall muss man wohl eher von einer Bauchlandung der in vermeintlich höheren Gefilden angesiedelten leitenden Körperschaft ausgehen.

Die Schlinge um den Hals von JWORG zieht sich in England immer weiter zu. Augenblicklich wird von Regierungsseite die Gemeinnützigkeit (KdöR) massiv hinterfragt

Die Übersetzung stammt von einem  aktiven Zeugen Jehovas, der mehrfach versicherte, dass sich mittlerweile große Verunsicherung unter deutschen Zeugen breit macht. Die Führungsebene lässt ihre Schäfchen völlig im Unklaren und versucht auch dieses brisanten Thema als Lügenpropaganda „Ehemaliger“ abzutun. Allerdings sind die offiziellen Untersuchungen ebenfalls in England sehr weit gediehen und es ist nicht abwegig festzustellen, dass Steuernachzahlungen in großer Höhe auf die Zweigniederlassung durchaus warten.

Im vereinigten Königreich (UK) entwickeln sich die Dinge für die WTG vom Schlechten zum Schlimmeren. Die UK Gemeinnützigkeitskommission überprüft zur Zeit den Status der WTG in UK, welche dort als gemeinnützige Organisation geführt wird, sowie die New Moston Versammlung, welche auch als gemeinnützige Vereinigung geführt wird. Ziel der Untersuchung ist, wie die WTG gefährdete Kinder und Erwachsene schützt. Die Untersuchung erfolgt auf Grund eines Vorfalls in der New Moston Versammlung, bei welcher der ehemalige Älteste und verurteilte Sexualstraftäter Jonathan Rose beteiligt war. Ihm wurde gestattet, das Opfer bei einer religiösen Verhandlung direkt zu befragen, basierend auf den Richtlinien der WTG.

Anstatt mit der Kommission zusammenzuarbeiten, was ein klares Signal der WTG wäre dass es nichts zu verheimlichen gibt, hat sie mit Hand und Fuß dagegen angekämpft, dass eine Untersuchung stattfindet. Nachdem alles gescheitert ist, wurde das Verfahren an das Beschwerdegericht abgegeben.

Am 10.02.2016 gab die Gemeinnützigkeitskommission ein Stellungnahme heraus, um ihre Untersuchung zu verteidigen. Dort heißt es auszugsweise:

„Die Kommission untersucht inwieweit Sicherheitsvorkehrungen der WTG Kinder und Erwachsene gefährden. Es wurde versucht, Zugang zu den erfassten Gemeinnützigkeitsberichten seit 2014 zu bekommen. Die WTG bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Anfrage und der Abforderung von Dokumenten. Die heutige Anhörung ist ein Teil des langwierigen Rechtsstreits gegen die Kommission. Die Kommission hat dargelegt, dass das Gericht für gemeinnützige Organisationen der geeignete Verhandlungsort ist. Das Gericht wurde darauf hingewiesen, falls es anders entscheidet, werden finanzschwächere Organisation im Zugang zu Gerichten behindert, da das Verfahren am Gericht für gemeinnützige Organisationen weniger kostenintensiv ist.“

Um es klar hervorzuheben, die WTG als registrierte gemeinnützige Organisation, will aus bestimmten Gründen nicht, dass die Kommission für gemeinnützige Organisationen Zugang zu ihren Aufzeichnungen erhält. Alle die dieses Thema gelegentlich verfolgen, sind sich bewusst, warum die WTG wert darauf legt, dass die Aufzeichnungen im Dunkeln bleiben.

Das letzte Mal, als diese Aufzeichnungen veröffentlicht wurden (Australien), war deren Inhalt erschreckend. Die Kommission fügt hinzu:

„Wir fordern Menschen auf, welche durch die Richtlinien der WTG in Versammlungen in England und Wales betroffen sind, Kontakt mit dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses – Jonathan Sanders – aufzunehmen.“

USA: Die Wachtturm-Gesellschaft geht gegen die Verpflichtung zur Anzeige von Kindesmissbrauch vor

Angesichts der Vielzahl von Fällen des Kindesmissbrauchs in den eigenen Reihen und den daraus resultierenden finanziellen Forderungen der Geschädigten bemüht sich die Wachtturmgesellschaft in den USA verstärkt um Schadensbegrenzung.

Nach Mitteilung des U.S. Departments of Health and Human Services besteht in 45 Staaten auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften die Verpflichtung, Fälle von Kindesmissbrauch bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.

In 32 dieser Staaten lassen die Regelungen allerdings die Möglichkeit offen, sich darauf zu berufen, was man hierzulande als Beichtgeheimnis versteht. In diesen Fällen ist es den betreffenden Kirchen erlaubt, Informationen gegenüber den Behörden zurückzuhalten.

So im Bundesstaat Delaware. Das Recht dieses Staats ist auf den ersten Blick eindeutig. Es verpflichtet jeden Bürger und jede Organisation, Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch zu melden. Einzige Ausnahme: Ein Pfarrer erfährt von einer solchen Missetat in einer „förmlichen Beichte“, was sich offenkundig, aber nicht ausdrücklich, auf die katholische Kirche und ihr Beichtgeheimnis bezieht.

Von dieser Möglichkeit will aber auch die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas Gebrauch machen. Sie vertritt den Standpunkt, dass das Privileg des Beichtgeheimnisses auch für ihre Religion gelten müsse. Aus dieser unterschiedlichen Auslegung ist eine rechtliche Auseinandersetzung entstanden, die sich derzeit über die gesamten Vereinigten Staaten erstreckt.

Die Haltung der Zeugen Jehovas, nach der grundsätzlich keine Behörden in Fällen von Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen durch die Ältesten einzuschalten seien, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche gesetzlich begründete Verpflichtung vor, hat zu einer weiteren Verschärfung der Situation beigetragen, wie aus dem kürzlich verhandelten Fall einer Zeugin in Delaware deutlich wird.

Katheryn Harris Carmean White, eine Mittdreißigerin, hatte gegenüber den Ältesten ihrer Versammlung im Jahr 2013 zugegeben, dass sie wiederholt Sex mit einem vierzehnjährigen Jungen hatte. Die Ältesten hatten ihre Schilderung zur Kenntnis, jedoch von einer Anzeige bei der Polizei Abstand genommen.

Daraufhin hat der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Delaware gegen sie und die Versammlung Anklage wegen Verstoßes gegen die gesetzliche Anzeigeverpflichtung im Falle von Kindesmissbrauch erhoben. Die Verteidigung der Angeklagten berief sich im Gegenzug auf die Ausnahmeregelung des Beichtgeheimnisses. Sie plädierte gegenüber der Obersten Richterin Mary M. Johnston auf Freispruch, da die für die Kirche gültige Regelung auch für die Zeugen gelten müsse. Der Fall solle daher niedergeschlagen werden.

In eidesstattlichen Versicherungen hatten die Ältesten William Perkins und Joel Mulchansingh zuvor erklärt, dass das Opfer von Carmean White sie in einem privaten und vertraulichen Gespräch um „geistigen Beistand“ gebeten hätte.

„In Übereinstimmung mit dem Glauben und den Praktiken der Zeugen Jehovas wird vertrauliche Information vertraulich behandelt, um die Rolle der Ältesten als geistige Hirten der Versammlung nicht zu gefährden“, führten sie in ihren Versicherungen aus.

Das Büro der Staatsanwaltschaft sah dies allerdings anders. Nach ihrer Auffassung hatten das Opfer und seine Mutter keinesfalls eine Beichte abgelegt, als sie den Ältesten den Sachverhalt im Jahr 2013 berichteten. Auch habe die Beschuldigte den Vorwurf erst nach dem Bericht des Opfers gestanden.

Am 26. Januar hat die Richterin den Fall nunmehr entschieden und den Antrag der Verteidigung auf Niederschlagung des Falls zurückgewiesen. Das verpflichtende Gesetz des Staates Delaware könne zwar so ausgelegt werden, dass das Beichtgeheimnis auch für die Zeugen Jehovas gelte, aber das Eingeständnis von Carmean White sei nicht im Sinne einer „förmlichen Beichte“ zu werten.

Die Zeugen Jehovas in den USA haben ihre Weigerung, Fälle des Kindesmissbrauchs vor den Behörden geheim zu halten, wiederholt mit ihrem Recht auf Religionsfreiheit begründet. Im vergangenen Jahr hatte die Wachtturmgesellschaft in diesem Sinne ein Verfahren in Kalifornien eingeleitet, um ihre diesbezüglichen „verfassungsmäßigen Rechte“ durchzusetzen. Auch in anderen Fällen von Anklagen wegen Kindesmissbrauch haben ihre Rechtsvertreter entsprechend argumentiert.

Eine Untersuchung im vergangenen Jahr hat ergeben, dass die Gesellschaft ihre Versammlungen seit 1989 in mindestens zehn schriftlichen Anweisungen aufgefordert hatte, Fälle von Kindesmissbrauch vor den Behörden geheim zu halten.

Das Verfahren in Delaware ist nur eines von den derzeit mehr als einem Dutzend vergleichbaren Fällen, die gegen die Wachtturmgesellschaft in den USA verhandelt werden.

In England und Australien laufen Untersuchungen der Regierungen gegen die Wachtturmregelungen bezüglich der Geheimhaltung von Kindesmissbrauch seit mehr als einem Jahr. Nach Angaben der australischen Ermittler haben es die Vertreter der Wachtturmgesellschaft dort in mehr als 1000 Fällen unterlassen, Verdachtsfälle den Behörden anzuzeigen.

In England werden die Untersuchungen fortgesetzt. In den USA wurden die Namen und die Adressen von mutmaßlichen Tätern protokolliert und fortgeschrieben, diese Angaben jedoch über einen Zeitraum von annähernd zwanzig Jahren unter Verschluss gehalten.

Der Wachtturmgesellschaft wird in zwei in Kalifornien laufenden Verfahren vorgeworfen, den Gerichten ihre Auflistung von Tätern vorzuenthalten. Bislang gibt es keine Erkenntnisse, inwieweit die Strafverfolgungsbehörden gegen die Organisation vorgehen, um in den Besitz dieser Daten zu gelangen.

In Delaware sind Carmean White und ihr Opfer im Februar 2013 von der Versammlung der Zeugen Jehovas ausgeschlossen worden.

Presseinformationen zufolge wurde Carmean White im gleichen Monat, in dem die Mutter des missbrauchten Jungen Anzeige erstattete, inhaftiert. Nachdem sie eingeräumt hatte, ungefähr vierzigmal Sex in einem Zeitraum von zehn Monaten mit dem Jungen gehabt zu haben, wurde sie wegen Vergewaltigung dritten und vierten Grads und wegen Gefährdung des Kindeswohls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

von |Februar 22nd, 2016|2016|0 Kommentare

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Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!