Jehovas Zeugen – Wegen Gewalt und Hassverbrechen vor Gericht

BELGIEN, GENT – Die Zeugen Jehovas standen am Dienstag vor dem Strafgericht in Gent, weil sie zum Hass gegen einige ehemalige Mitglieder aufgestachelt hatten. Die verschiedenen Parteien haben nun Zeit, ihre Schriftsätze vorzubereiten. Der Fall wird am 16. Februar 2021 verhandelt.

Während eines Zeitraums von fünf Jahren prüfte das Gericht Beschwerden ehemaliger Mitglieder der Zeugen Jehovas. Sie sagten darüber aus, wie sie auf Anordnung der Organisation (Wachtturm-Gesellschaft) ausgeschlossen und sozial völlig isoliert wurden.

Die Staatsanwaltschaft in Gent hatte die Zeugen Jehovas bereits im Juni vorgeladen, aber der Fall wurde verschoben. Am Dienstag wurde das Verfahren gegen die Zeugen Jehovas wieder aufgenommen. Die Frist für den Abschluss des Verfahrens wurde festgelegt, und die Schriftsätze werden am 16. Februar 2021 eingereicht. Etwa ein Dutzend Menschen gaben sich bereits als geschädigte Parteien aus. Nach Angaben der Verteidigung der Ex-Mitglieder wird sich diese Zahl nur noch erhöhen.

Der gemeinnützige Verein ist mit vier Fällen betraut. Zunächst einmal die Anstiftung zur Diskriminierung einer Person und einer Gruppe aus Gründen der Religion. Darüber hinaus Anstiftung zu Hass oder Gewalt gegen eine Person und gegen eine Gruppe.

Quelle: nieuwsblad.be

von |September 15th, 2020|2020|1 Kommentar

Jehovas Zeugen – Anonymer Maulwurf und Kultmitglied gewinnt den Prozess gegen die WTG

Die klagefreudige JW.ORG hat abermals in den USA einen Gerichtsprozess verloren.

Der Prozess-Gegenstand war der Versuch zu ermitteln, wer hinter einem anonymen Beitragsschreiber steht, der einen negativen Kommentar über die Sekte geschrieben hat. Muss dass nicht frustrierend für gegenwärtig noch organisationstreue Zeugen Jehovas sein, zu beobachten, wie verantwortungslos die Wachtturm-Gesellschaft Spendengelder aus Prozessgründen immer wieder zweckentfremdet? Es wäre sicher interessant zu erfahren, wie viel Millionen US-Dollar die Organisation der Zeugen Jehovas Jahr für Jahr allein für Rechtsanwälte und Notare ausgibt.

Zum Geschehen: Ein dissidenter Zeuge Jehovas, der Inhalte aus der Zeitschrift der Religion gepostet hat, um Kritik öffentlich zu wecken, hat legal gehandelt und darf anonym bleiben – so ein Bundesrichter in San Francisco.

Die Anzeigen wurden im August 2018 auf einer Reddit-Website veröffentlicht, die der Diskussion und Kritik an den Praktiken der Zeugen Jehovas gewidmet ist. Sie zeigten zwei Seiten aus dem Watchtower-Magazin der Religion: eine Anzeige, die die Bibel zitiert und um Spenden bittet, sowie ein Diagramm, dass die Arten von Informationen beschreibt, die von The Watch Tower Bible and Tract Society gesammelt werden.

Auf dem Plakat, ein Zeugen Jehovas, der im Ausland lebt und nur als Darkspilver identifiziert wurde, hieß es, die Anzeige zeige einen kommerzialisierten Ansatz zur Spendensammlung, und die Grafik warf Fragen zum Datenschutz auf. In Gerichtszeitungen, die die Anonymität verteidigen, sagte Darkspilver, dass kritische Stimmen des Glaubens, sobald sie einmal identifiziert sind, oft „ausgeschlossen“ oder exkommuniziert werden, eine Handlung, die die Beziehungen zu Familie und Freunden schädigen könnte.

Die US-Magistratin Sallie Kim entschied im Mai letzten Jahres, dass Darkspilver das Recht habe, anonym zu sprechen, und dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadens durch die öffentliche Identifizierung gegeben sei. Sie sagte, das Plakat – auf das sie sich als „er“ bezog, weil die juristischen Unterlagen unter dem Namen „John Doe“ eingereicht wurden – habe die Seiten zu einem nichtkommerziellen Zweck ausgestellt und dem Wert der Publikation nicht geschadet.

Aber Kim sagte auch, dass der Urheberrechtsfall von The Watch Tower nicht völlig unbegründet sei und dass seine Anwälte die Identität von Darkspilver erfahren sollten, solange sie sie niemandem anderen mitteilen.

Darkspilver legte mit Unterstützung der Privacy-rights-Group Electronic Frontier Foundation Berufung ein und gewann am Montag die Zustimmung des US-Bezirksrichters James Donato.

Donato stimmte mit Kim überein, dass die Beiträge durch „fair use“ geschützt sind, ein Gesetz, dass die Wiederveröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material für Zwecke wie Kritik, Kommentare, Nachrichtenberichterstattung und Lehre oder Forschung erlaubt. Er sagte, die Anzeige und das Diagramm seien keine kreativen Werke und hätten keinen unabhängigen Marktwert, und sie würden von Darkspilver ausschließlich für „Kritik und Kommentare“ und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet.

The Watch Tower behauptete, dass die Postings die Besucher möglicherweise entmutigt hätten, jedoch legte die religiöse Organisation keine Beweise für eine solche Wirkung vor, die in diesem Fall nicht ihr Urheberrecht verletzt hätte, so Donato.

Und da Darkspilvers Postings völlig „fair use“ seien, sagte der Richter, „hat er die urheberrechtlich geschützten Werke von The Watch Tower nicht verletzt, und es gibt keine Grundlage im (Urheberrechtsgesetz) für eine Vorladung, um die Offenlegung seiner Identität zu erzwingen“.

Die juristische Direktorin der Electronic Frontier Foundation, Corynne McSherry, sagte am Dienstag, die Behauptung der Rechtsverletzung sei „von Anfang an absurd“ gewesen. Das Vorladungsverfahren „soll kein Vorwand sein, um rechtmäßige Redner zu entlarven“, sagte sie.

Paul Polidoro, ein Anwalt von The Watch Tower, sagte, die Organisation sei mit dem Urteil nicht einverstanden und werde ihre Optionen prüfen.

Zu recht lassen sich die Fragen stellen: Was beabsichtigt die Wachtturm-Gesellschaft zu tun, wenn ihr bekannt sei, wer sich hinter einem Anonym verbirgt? Den Beitragsschreiber auch mit einem Prozess belästigen? Ist dies das wahre Handeln einer „Organisation Gottes“, alles und jeden in Prozesse zu stürzen und so die „Stimme der Kritik“ zum Schweigen zu bringen, da einem alternative Wahrheiten und Fakten selbst nicht schmecken?

JW.ORG ist in der Tat zu einer Sondersekte degeneriert, welche rund um den Planeten auf Teufel heraus prozessiert und dabei das Geld ihrer Anhänger mit vollen Händen zum Fenster hinaus wirft. Bei den vielen Prozessen und dem florierenden internationalen Immoblienhandel läuft das angebliche Ziel von JW.ORG – die gute Botschaft nach Matth. 24:14 zu predigen – nur noch unter fernem Horizont. Das derzeitige Augenmerk hinter der Kulisse ist offensichtlich, alle Form von Kritik zu unterdrücken.

Quelle: sfchronicle

Jehovas Zeugen – Gutachten in den Niederlanden über Kindesmissbrauch darf veröffentlicht werden

Die Universität Utrecht in den Niederlanden dokumentiert in einer umfassenden Studie über die Kriterien, wie Jehovas Zeugen mit Kindesmissbrauch innerhalb der Gemeinde umgehen:

Die in dieser Studie verwendete Hauptfrage lautet:
Welchen Einfluss haben die Muster, Regeln, Bräuche und Strukturen der Gemeinde der Jehovas Zeugen in den Niederlanden:

a.) den Umgang mit (mutmaßlichem) sexuellem Missbrauch
b.) die Bereitschaft, (angeblichen) sexuellen Missbrauch zu melden

Die Untersuchung wurde vom Wissenschaftlichen Forschungs- und Dokumentationszentrum des Ministeriums für Justiz und Sicherheit in Auftrag gegeben, und durch die Untersuchung von Van Nispen et al. (31015 Nr. 154) beantragt. Dieser Antrag (einschließlich des Sprachgebrauchs) war das Leitprinzip für die WODC-Forschungsfrage und damit für unsere Forschung.

Für die Untersuchung wurden die Erfahrungen von Zeugen Jehovas und ehemaligen Zeugen Jehovas im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch untersucht, die über eine elektronische Kontaktstelle eingingen. Darüber hinaus wurden zehn eingehende Interviews mit Opfern und ihren Angehörigen geführt, das Ermittlungsteam sprach mit dem Board of Jehova’s Witnesses in den Niederlanden und einem Vertreter des US-Hauptquartiers, und in einem Königreichssaal wurde eine Akteneinsicht durchgeführt, um zu beurteilen, wie Akten verwertet werden. Es wurde eine Diskussion mit dem Vorstand der Reclaimed Voices Foundation geführt, die sich für die Opfer sexuellen Missbrauchs unter den Zeugen Jehovas einsetzt. Anschließend wurden frühere (internationale) Untersuchungen zu sexuellem Missbrauch und geschlossenen Gemeinschaften, einschließlich der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas, durchgeführt.

– Quelle: www.wodc.nl | Download der Studie: Universität Utrecht

Zusammenfassendes Gerichtsurteil über die Studie der Universität Utrecht

Der Richter entschied, dass die Nichtveröffentlichung des Berichts die Meinungsfreiheit verletzen würde. Er wog zwischen dem Recht der Menschen, sich nicht unbegründeten Anschuldigungen auszusetzen, und der Notwendigkeit, Missstände in der Gesellschaft aufzudecken. Die Entscheidung, dass eine Veröffentlichung verboten ist, kann nur in sehr seltenen Fällen getroffen werden, wenn der Inhalt höchst rechtswidrig ist und irreparable Schäden zur Folge hat. In diesem Fall wurde der Bericht von der Regierung („das Volk“) in Auftrag gegeben und befasst sich mit einem relevanten sozialen Thema. Die Behauptung der Zeugen Jehovas, der Bericht sei unwissenschaftlich, wird zurückgewiesen. Verschiedene wissenschaftliche Methoden wurden in Kombination angewendet.

Jehovas Zeugen behaupten, sie seien nicht angemessen in die Untersuchung einbezogen worden. Aber sie waren beteiligt, haben den Konzeptbericht im Dezember gesehen und ihre Kommentare wurden dem Bericht hinzugefügt.

Jehovas Zeugen protestierten, der Umfang der Untersuchung sei zu weit gefasst.

Jehovas Zeugen wandten sich gegen die Begriffe „Opfer“ und „Täter“.

Jehovas Zeugen beanstandeten, dass die Online-Berichterstattung möglicherweise zu einer Doppelzählung der Fälle geführt habe.

Jehovas Zeugen behaupteten, dass der Bericht impliziert, dass die Probleme mit Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas  größer sind als in der übrigen Gesellschaft. Der Richter stellt fest, dass der Bericht die Religionsfreiheit nicht verletzt und keine Diskriminierung darstellt.

Jehovas Zeugen behaupten, das der Bericht fälschlicherweise als „geschlossene Gemeinschaft“ bezeichnet wird. Der Richter stellt fest, dass der Bericht die wissenschaftliche und allgemein anerkannte Definition des Begriffs „geschlossene Gemeinschaft“ korrekt verwendet.

Jehovas Zeugen behaupten, die Feststellung des Berichts, dass 75% der Missbrauchsopfer der Meinung sind, dass ihr Fall von Zeugen Jehovas nicht angemessen behandelt wurde, falsch sei. Der Richter sagt, die Schlussfolgerung im Bericht sei richtig.

Jehovas Zeugen behaupten, der Bericht lege nahe, dass Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas häufiger vorkommt. Der Richter sagt, der Bericht sage dies nicht aus.

Jehovas Zeugen behaupten, dass der Bericht fälschlicherweise zu dem Schluss kommt, dass Zeugen Jehovas keine Richtlinien zur Meldung von Missbrauch an Behörden, keine Unterstützung für Missbrauchsopfer und soziales Ausweichverhalten haben. Der Richter entscheidet, dass diese Behauptungen durch den Bericht gestützt werden.

Nach Ansicht des Richters ist nicht hinreichend belegt, dass die Universität Utrecht (die den Bericht verfasst hat) und die niederländische Regierung mit der Veröffentlichung des Berichts rechtswidrig gegen Zeugen Jehovas vorgehen.

Alle Argumente, mit denen Jehovas Zeugen versuchten den Bericht zu verbieten, wurden vom Richter zurückgewiesen. Die Zeugen Jehovas tragen auch die Rechtskosten dieses Zusammenfassungsverfahrens.

Die Schreiben an das Parlament über die Untersuchung des sexuellen Missbrauchs von Zeugen Jehovas und die Ausweitung der Meldepflicht finden sie hier.

von |Januar 22nd, 2020|2020|1 Kommentar

Jehovas Zeugen – Freispruch für Sektenspezialistin in Zürich

Das Bezirksgericht Zürich sprach am Dienstag eine ehemalige Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede frei. Angezeigt hatten sie die Zeugen Jehovas wegen kritischer Äusserungen in den Medien.

Tatsächlich habe die Beschuldigte mehrere ehrverletzende Äusserungen gemacht, sagte der Einzelrichter bei der mündlichen Urteilseröffnung. Sie habe sich damit aber nicht automatisch strafbar gemacht. Für ihre Aussagen habe sie den Wahrheits- oder Gutglaubensbeweis erbracht.

Die Sektenberatungsstelle habe eine öffentliche Aufgabe und erhalte öffentliche Gelder. Sie sei gesellschaftlich breit anerkannt. Ihre Aufgabe sei es, die Gesellschaft zu informieren über die Zeugen Jehovas und über verschiedenste andere Gemeinschaften. Dies habe die Beschuldigte getan. Es sei ihr nicht primär darum gegangen, die Zeugen Jehovas schlecht zu machen.

Entschädigung zugesprochen

Das Gericht sprach der Beschuldigten eine Prozessentschädigung und eine persönliche Umtriebsentschädigung von insgesamt knapp 25’000 Franken zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Geldstrafe gefordert. Die Zeugen Jehovas als Privatklägerin hatten keine Zivilforderungen gestellt.

Die Vorwürfe bezogen sich auf Äusserungen der 48-jährigen Infosekta-Mitarbeiterin im Sommer 2015 in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» und in einer im Internet aufgeschalteten Medienmitteilung. Unter anderem bezeichnete sie die Gemeinschaft als «hochproblematische Gruppe» mit menschenverachtendem Verhalten.

Glaubens- und Religionsfreiheit fordere die Gemeinschaft zwar für sich, gewähre sie aber ihren Mitgliedern nicht. Das gegen aussen abgeschlossene System und gewisse Regeln förderten die Gefahr von sexuellem Missbrauch. Die Ablehnung von Bluttransfusionen gefährde Menschenleben.

Frage der Wahrnehmung

Manche der aufgeführten Kritikpunkte seien eine Frage der Wahrnehmung, sagte der Richter. Die Infosekta-Mitarbeiterin habe sich für ihre Äusserungen «auf alle Dokumente gestützt, die greifbar waren», darunter auch Originaldokumente der Zeugen Jehovas. Aber auch hunderte Berichte von Aussteigern habe sie berücksichtigt.

Diese stimmten in gewissen Punkten alle überein: Die ehemaligen Mitglieder «fühlten sich subjektiv unter Druck». Sie «hielten die Dogmatik und Kontrolle nicht mehr aus.»

 

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Zwei-Zeugen-Prinzip

Die Beschuldigte habe die Gemeinschaft nicht des Kindesmissbrauchs beschuldigt, sagte der Richter. Sie habe bloss festgehalten, die Gefahr dafür sei grösser, weil die soziale Kontrolle fehle.

In diesem Zusammenhang hatte die Frau das «Zwei-Zeugen-Prinzip» der Zeugen Jehovas genannt. Dieses legt fest, dass es mindestens zwei Zeugen eines Vorfalls geben müsse, damit intern einer erhobenen Beschuldigung nachgegangen wird. Die Privatkläger hatten geltend gemacht, diese Regelung gebe es nicht mehr.

Für den Richter war allerdings «nach eingehender Auseinandersetzung damit» klar: «Sie ist in Kraft und wird praktiziert.» Und wenn intern eine Beschuldigung nicht ernst genommen werde, würden sich Betroffene oder deren Eltern kaum an die externen Behörden wenden.

«Deftige Vorwürfe»

Dass die Zeugen Jehovas Anzeige erstattet hätten, sei an sich nicht erstaunlich, sagte der Richter: «Die Vorwürfe waren deftig», betroffen seien heikle Themen.

Insgesamt aber habe die damalige Infosekta-Mitarbeiterin – sie hat inzwischen die Stelle gewechselt – nur ihre Aufgabe erfüllt, nämlich nach bestem Wissen und Gewissen über die Glaubensgemeinschaft aufgeklärt. (fal/sda)

Quelle: tagesanzeiger.ch | bluewin.ch

Jehovas Zeugen – Datenbank mit über 10.000 pädophilen Straftätern

Ein erstaunlicher Bericht im Atlantik hat die angebliche Existenz einer jahrzehntealten Datenbank beschuldigter Pädophiler bei den Zeugen Jehovas, einer Sekte des Christentums mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern in den Vereinigten Staaten, offenbart. Die Datenbank, die Berichten zufolge seit Jahrzehnten geführt wird, enthält bis zu Zehntausende Namen und Adressen von beschuldigten Kinderschändern innerhalb der Organisation sowie detaillierte Berichte über die spezifischen Vorwürfe gegen sie.

Die Hauptzentrale der Zeugen Jehovas forderte Gemeinden auf, durch Briefe die genaue Zahl und Informationen offenzulegen sowie die Anweisungen an alle Gemeindevorsteher, einen Bericht über alle bekannten Pädophile zu schreiben und ihn in einem verschlossenen blauen Umschlag an das Wachtturm-Hauptquartier zurückzuschicken, ohne dass man es jemandem, einschließlich den Behörden, mitteilte. Die Briefe wurden Berichten zufolge in einer Microsoft SharePoint-Datenbank, darin enthalten allen bekannten Pädophilen innerhalb der religiösen Organisation, zusammengestellt. („Unsere Richtlinien zum Schutz von Kindern halten sich an das Gesetz, einschließlich der Anforderungen an Älteste, den mutmaßlichen Kindesmissbrauch an Behörden zu melden“, sagte das Wachtturm-Amt für öffentliche Information gegenüber The Atlantic. Wir haben uns nach weiteren Information erkundigt und werden sie aktualisieren, wenn uns weitere Berichte vorliegen.)

Laut Angaben des Atlantiks wurde die Existenz der Datenbank 2012 veröffentlicht, als ein Mann namens Jose Lopez anklagte, indem er behauptete, ein erwachsenes Kirchenmitglied namens Gonzalo Campos habe ihn mit sieben Jahren belästigt. Als er seinen Missbrauch bei seiner Mutter meldete, erzählte sie es sofort der Kirche, die es der Polizei nicht gemeldet hatte, sondern sogar Campos später zum Kirchenältester ernannte. (Campos gab später zu, dass er Lopez und einige andere Jungen belästigt hatte.)

Als der Anwalt von Lopez, Irwin Zalkin, forderte, dass die Kirche alle Dokumente über Campos und andere angeklagte Kinderschänder innerhalb der Organisation herausgeben solle, gab die Kirche an, es fehlte an solchen Unterlagen. Nachdem ein leitender Beamter der Wachtturm-Organisation das Vorhandensein der Microsoft SharePoint-Datenbank bezeugt hatte, weigerte sich die Kirche weiterhin, die Dokumente zu übergeben. (Lopez erhielt 13,5 Millionen US-Dollar, ein Urteil, gegen den die Kirche Berufung einlegte; später entschied er sich für einen nicht offengelegten Betrag.) Im Jahr 2016 vertrat Zalkin einen weiteren Kläger, der Campos des Missbrauchs beschuldigt, und bat die Kirche erneut, die Datenbank offenzulegen. Wieder lehnte die Kirche dies ab und veranlasste einen Richter, zu entscheiden, dass sie für jeden Tag, der verging, ohne dass die Kirche die Dokumente darlegte, eine Geldstrafe von 4.000 Dollar zahlen musste. Letztendlich bezahlte der Wachtturm insgesamt 2 Millionen Dollar, bevor man den Prozess außergerichtlich regelte.

Die angebliche Kindesmisshandlung und sexuellen Übergriffe in der Gemeinde wurde im vergangenen Jahr erstmals in den nationalen Nachrichten publiziert, als 69 Seiten gestohlener Kirchendokumente von der Website FaithLeaks veröffentlicht wurden. Die Dokumente zeigen, wie zwei Frauen Kirchenältesten berichteten, dass ihr Vater sie als Kinder sexuell missbraucht hatte; obwohl die Ältesten die Behauptungen für glaubwürdig hielten, meldeten sie den Pädophilen nicht bei der Polizei. Stattdessen entmachten sie ihn (im Wesentlichen einen Schritt der Exkommunikation) und setzten ihn ein Jahr später wieder in die Kirche ein.

Bis heute hat die Wachtturm-Organisation in den Vereinigten Staaten keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet. Im Jahr 2016 gründete Australien eine königliche Kommission, die die Misshandlung von sexuellem Missbrauch durch die Kirche untersuchte. Darin wurde festgestellt, dass es nicht gelungen ist, mehr als 1.000 Beschuldigte wegen des sexuellen Kindesmissbrauchs innerhalb der Kirche in über fast 60 Jahre zu melden.

Quelle: rollingstone.com | Ej Dickson

Jehovas Zeugen – Vernichtung aller Dokumente über Kindesmissbrauch weil „Satan kommt!“

Laut einem Video, das von einer anonymen Quelle durchsickert und nun vom Philadelphia Inquirer veröffentlicht wurde, gibt es Beweise für einen Mitarbeiter der Zeugen Jehovas, der Älteste auffordert, Informationen zu zerstören, die sie möglicherweise in Skandale um den sexuellen Missbrauch von Kindern bringen könnten.

Die Rede wurde während eines Seminars 2017 in Großbritannien an die Ältesten gehalten.

Shawn Bartlett, der Aufseher der Zeugenverwaltung, erklärte, dass handschriftliche Notizen und Entwürfe von internen Dokumenten vernichtet werden müssten, weil sie der Organisation, die acht Millionen Anhänger weltweit und mehr als ein Dutzend Gemeinden in Philadelphia hat, rechtlichen Schaden zufügen könnten.

[…]

„Nun, wir wissen, dass sich die Szene dieser Welt verändert, und wir wissen, dass Satan uns folgt und er legal gegen uns vorgehen wird. Wir können sehen, wie sich die Dinge entwickeln. So hat die Organisation gesagt: „Wir sind in der Vergangenheit aufgrund der Aufzeichnungen, die wir haben, in Schwierigkeiten geraten.““

Satan kommt niemandem nach. Es sind ehemalige Zeugen, die die Anklage als Whistleblower angeführt haben. Und die Schwierigkeiten ergeben sich nicht aus den Aufzeichnungen, sondern aus den Ideen selbst. Es ist so, als würde man die Existenz eines blutigen Handschuhs dafür verantwortlich machen, dass man nicht mit Mord davonkommt – man konzentriert sich auf das falsche Problem.

Die Zeugen sind in den letzten Jahren unter Beschuss geraten wegen Missbrauchsvorwürfen. Sammelklagen im Wert von mehreren zehn Millionen Dollar wurden sowohl in Quebec als auch in Ontario eingereicht und bestanden darauf, dass die Politik der Gruppe Führer schützte, die Kinder missbrauchten.

Zum Beispiel fördert die Wachtturm-Gesellschaft das, was als „Zwei-Zeugen-Regel“ bekannt ist. Kirchenälteste sollten den Missbrauch eines Opfers nicht ernst nehmen, es sei denn, es wurde von einer anderen Person bezeugt … obwohl die einzige andere Person der Täter selbst sein könnte. Eine australische Kommission sagte auch, dass viele der Täter nicht in irgendeiner Weise diszipliniert wurden. In einigen Fällen durften sie sogar in der Organisation bleiben, was ihnen die Möglichkeit gab, erneut zuzuschlagen.

All dies führte zusätzlich zu einer Geldstrafe von 2.000.000 Dollar, die ein kalifornischer Richter gegen die religiöse Gruppe erhebt, weil sie keine Dokumente mit Hunderten von mutmaßlichen Kinderschändern in der Organisation abgegeben hat.

Es ist unklar, ob dieses Video als Beweismaterial für irgendwelche strafrechtlichen Ermittlungen verwendet werden könnte, aber es scheint offensichtlich, dass die Zeugen mehr Angst davor haben, ihre eigene Esel-Elite zu beschützen, als die Kinder in ihrer Obhut.

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!