Jehovas Zeugen – Kindesmissbrauchs-Kommission attestiert massives Versagen

Die australische Komission für die Aufarbeitung von institutionellem Fehlverhalten im Umgang mit Kindesmissbrauch stellt fest: Neben der katholischen Kirche haben vor allem auch Zeugen Jehovas massiv versagt und grob fahrlässig gehandelt. Die wichtigsten Punkte aus dem Abschlussbericht.

Von September 2013 bis März 2017 hat die Australian Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse untersucht, inwiefern man Institutionen Versagen im Umgang mit Kindesmissbrauch nachweisen könnte.

6.875 Überlebende von Kindesmissbrauch wurden befragt. 4.029 fielen einem Täter in einer religiösen Organisation zum Opfer.

Weil man aufgrund dieser Masse nicht allen Fällen detailliert nachgehen konnte, untersuchte die Kommission insgesamt 57 Fallstudien näher, die danach ausgesucht wurden, in welchen Organisationen und Gruppen auffällig viele Berichte über Missbrauch vorlagen, sowie nach Verfügbarkeit von Zeugen, Dokumenten und hinsichtlich der Frage, ob systemisches Versagen vorlag.

Allein 2.489 der befragten Überlebenden von Kindesmissbrauch entfielen dabei auf die Katholische Kirche – knapp 62 Prozent aller Fälle.

Aus den Reihen der Zeugen Jehovas kamen 70 Opfer zu Wort.

Um diese Zahlen einzuordnen: Die 70 Zeugen Jehovas-Befragten machen 0,1 Prozent der Zeugen Jehovas in Australien aus – wohingegen der Prozentsatz in der katholischen Kirche bei 0,045 Prozent liegt.

Bei Jehovas Zeugen ist demnach im Durchschnitt der Missbrauch von Kindern über das Doppelte höher als bei der kath. Kirche!

Das gesamte Ausmaß des Versagens bei den Zeugen Jehovas in Australien wird im Abschlussbericht aber noch deutlicher:

  • Das Durchschnittsalter der Opfer von Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas lag bei 8,4 Jahren
  • 80 Prozent der Opfer waren weiblich
  • 83 Prozent wurden von einer volljährigen Person missbraucht (die große Mehrheit der Täter waren männlich)
  • Interne Dokumente der Zeugen Jehovas dokumentierten Missbrauchsfälle von 1.800 Kindern und über 1.000 mutmaßliche Täter
  • Die Kommission konnte den Zeugen Jehovas nachweisen, dass sie in 1.006 Fällen Kindesmissbrauch vertuscht hatten
  • Bis 1998 mussten Personen, die Kindesmissbrauch bei den Offiziellen der Zeugen Jehovas anzeigten ihre Aussage in Anwesenheit des mutmaßlichen Täters machen
  • Die biblische Zwei-Zeugen-Regel wurde angewandt: Ermittlungen (auch interne) wurden nur aufgenommen, wenn es zwei Zeugen für den Vorfall gab. Heißt: Bestritt der mutmaßliche Täter das Vergehen, wurde der Vorfall nicht weiter verfolgt
  • Gab es einen Verdacht, leiteten Versammlungs-Älteste (ohne Einbezug der Behörden) die Ermittlung — allesamt Männer ohne “nennenswerte Ausbildung (“relevant Training”)
  • “Wir [die Kommission] fanden keinen einzigen Hinweis darauf, dass die Organisation der Zeugen Jehovas im Falle eines Verdachts auf Kindesmissbrauch Behörden informiert haben.”
  • Die Zeugen Jehovas handelten laut Bericht fahrlässig im Umgang mit Tätern: Teilweise wurden sie wieder in die Gemeinde aufgenommen, in der die Tat begangen worden war
  • Befragte Opfer sagten aus, dass sie bei internen Untersuchungen des Missbrauchs das Gefühl hatten, es gehe vor allem um ihre eigene Glaubwürdigkeit und weniger um den Täter

Die Kommission empfiehlt in ihrem Bericht, dass Zeugen Jehovas  – um solch einem Versagen vorzubeugen –  zukünftig auch Frauen an internen Untersuchungen beteiligen.

Sie empfiehlt auch, dass Opfer von Kindesmissbrauch zukünftig nicht mehr mit einem Kontaktverbot belegt werden sollen.

Die Kommission erwähnt anerkennend, dass die australischen Zeugen Jehovas mittlerweile die Vorgabe machen, Behörden im Falle eines Verdachts zu informieren – ein guter Anfang, wenn auch viel zu spät, und zu wenig.

Deshalb lässt die Royal Commission auch kein gutes Haar am Umgang der Zeugen Jehovas mit Kindesmissbrauch.

Sie schreibt:

“Solange diese Praktiken [erwähnt werden unter anderem: die Zwei-Zeugen-Regelung; die Tatsache, dass nur Männer Dienstämter innehaben dürfen; Ermahnungen, bei der Täter in der Gemeinde bleiben dürfen; Kontaktverbote für Opfer] auf Verdachts- und Vorfälle von Kindesmissbrauch angewandt werden, bleiben die Zeugen Jehovas eine Organisation, die Kinder nicht schützt und nicht ausreichend mit Kindesmissbrauch umgeht.”

Ein vernichtendes Urteil. Und eins, das nicht nur in Australien, sondern weltweit von Belang sein dürfte: Erst kürzlich bestätigte die Glaubensführung der Zeugen Jehovas für ihre Mitglieder weltweit, auch zukünftig nicht von der Zwei-Zeugen-Regelung absehen zu wollen.

Der Abschlussbericht der Kommission kann hier eingesehen werden.

Quelle: Medium

Siehe auch: Jehovas Zeugen: Kindesmissbrauch – Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

von |Dezember 15th, 2017|2017|0 Kommentare

Abschlussbericht der Royal Commission Australien über Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas

Der offizielle Abschlussbericht der Royal Commission Australien über Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas ist veröffentlicht. In der abschließenden Beurteilung auf Seite 77 heißt es auszugsweise:

Wir betrachten die Organisation der Zeugen Jehovas nicht als Organisation, die adäquat auf sexuellen Missbrauch von Kindern reagiert. Wir glauben aus folgenden Gründen nicht, dass Kinder angemessen vor dem Risiko des sexuellen Missbrauchs geschützt sind:

Die Organisation stützt sich auf veraltete Richtlinien und Praktiken, um auf angebliche sexuelle Misshandlungen von Kindern zu reagieren. Diese Richtlinien und Praktiken unterliegen nicht einer laufenden und kontinuierlichen Überprüfung. Die Strategien und Praktiken sind im Großen und Ganzen völlig unangemessen und ungeeignet zur Anwendung in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Die Zurückhaltung der Organisation und die fortgesetzte Anwendung von Richtlinien wie die Zwei-Zeugen-Regel in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen einen ernsten Mangel an Verständnis für die Natur des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Das interne Disziplinarsystem der Organisation darüber, wie Klagen über sexuellen Missbrauch von Kindern behandelt werden, ist nicht auf das Kind bzw. Opfer ausgerichtet und bietet dem Opfer wenig oder keine Wahl, wie seine Beschwerde behandelt wird.

Die allgemeine Praxis der Organisation, schwere Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern nicht der Polizei oder den Behörden anzuzeigen, insbesondere wenn das Opfer ein Kind ist, zeigt ein schwerwiegendes Versagen der Organisation, die Sicherheit und den Schutz der Kinder in der Organisation und in der Gemeinschaft zu gewährleisten.“

Download: childabuseroyalcommission.gov.au

von |Dezember 16th, 2016|2016|0 Kommentare

Zeugen Jehovas zur Kooperation bei Kindesmissbrauch aufgefordert

Nach den jüngsten juristischen Rückschlägen in Großbritannien sieht sich die Organisation der Zeugen Jehovas in der Frage der Handhabung von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer schwierigen Lage, zumal der öffentliche Druck auf die Gesellschaft weiter anwächst. Forderungen von über 1 Mio. £ aus den rechtlichen Verfahren und eine an Intensität zunehmende Auseinandersetzung mit der britischen Charity Commission, die auf eine Prüfung der internen Aufzeichnungen besteht, haben einen entscheidenden Anteil an dieser Entwicklung.

Im vergangenen Monat hatte ein Richter ein Urteil verhängt, mit dem die Führung der Zeugen Jehovas in Großbritannien, die Watch Tower Bible & Tract Society of Britain (WTBTS), für den fehlenden Schutz einer Frau (bezeichnet als A.), die als Kind im Alter von vier Jahren sexuell missbraucht worden war, … verantwortlich gemacht wird.

Und kürzlich hatte das Oberste Gericht den höchst ungewöhnlichen Versuch der WTBTS, eine Untersuchung der staatlichen Wohltätigkeitskommission Charity Commission zur Behandlung von Missbrauchsvorwürfen zu blockieren, endgültig zurückgewiesen.

Einem Sprecher der Behörde zufolge sei das Ausmaß der Untersuchungen und der zeitliche Aufwand, die dieser Fall erfordere, in der jüngsten Vergangenheit ohne Beispiel. Im Fall von A. habe das hohe Gericht dem Opfer Schadenersatz zuerkannt und der WTBTS wurden Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 1 Mio. £ auferlegt, nachdem die Organisation der Zeugen dreimal vergeblich gegen das Urteil vorgegangen war.

Die gerichtliche Entscheidung hat in diesem Fall für sie eine hohe Bedeutung. Sie stellt einen Präzedenzfall dar, der neue und weitergehende Ansprüche gegen die Gesellschaft einleiten könnte.

Aus diesem Grund kämpft die WTBS auch darum, die Vorlage von Dokumenten über sexuellen Missbrauch gegenüber der Commission sowie andere Aspekte der Untersuchung in untergeordneten Gerichtsverfahren zu verhindern.

Fay Maxted, Geschäftsführer des Survivors Trust, einer nationalen Einrichtung zur Betreuung und Beratung von Missbrauchsopfern, sagt:

„Es gibt Fälle, in denen jemand sexuell verletzt wurde und sein ganzes Vertrauen in die Sicherheit und Geborgenheit ihrer religiösen Gemeinschaft dadurch mit einem Schlag zerstört worden ist.

Es ist sehr enttäuschend sehen zu müssen, das eine Organisation wie die der Zeugen, die auf dem Glauben ihrer Mitglieder gegründet ist, sich mit einer solchen Entschlossenheit dagegen wehrt, Fragen hinsichtlich ihres eigenen Verhaltens zu beantworten….

Dabei ist das etwas, mit dem sich die Katholiken und die Kirche von England auch beschäftigen mussten und diese großen Institutionen haben sich Schritt für Schritt unter intensiver Beobachtung der Öffentlichkeit auf dem Weg vorangekämpft. …“

Nach Erkenntnis der Zeitung The Guardian befinden sich einige Opfer von sexuellem Missbrauch unter den Zeugen Jehovas, die offenbar bereit sind, vor der Regierungskommission, der sogenannten Goddard-Commission zum sexuellen Missbrauch von Kindern, auszusagen.

A., das Opfer des laufenden Verfahrens, ist im Alter von vier Jahren über einen Zeitraum von fünf Jahren sexuell missbraucht worden. Wie sich im Verlauf des bisherigen Verfahrens herausgestellt hat, hatte der Täter einen anderen Übergriff bereits gestanden, wegendessen er von seiner leitenden Rolle in der Versammlung entfernt worden war, hatte aber im Nachgang seine Tat „bereut“. Aus diesem Grund war er weiterhin in der Versammlung belassen worden.

Die Polizei wurde nicht hinzugezogen und die Mutter von A. sagte vor Gericht aus, dass sie sich nicht erinnern könne, vor dem Täter gewarnt worden zu sein. Sie habe den führenden Mitgliedern der Versammlung, den Ältesten, von den Übergriffen gegen ihre Tochter berichtet, als diese etwa 14 Jahre alt war. Der Täter stand zu diesem Zeitpunkt vor seiner Entlassung aus dem Gefängnis. Er war wegen anderer Sexattacken verurteilt worden und hatte darum gebeten, zu seiner früheren Versammlung wieder zurückkehren zu dürfen. A. sagte dazu gegenüber dem Guardian:

„Während der ganzen Zeit hing der Gedanke, dass ich ihm in einer internen Untersuchung der Vorwürfe in der Versammlung Auge in Auge gegenüberstehen müsste, wenn ich meine Beschuldigungen äußern würde, wie ein Damoklesschwert über mir.“

Obwohl es geübte Praxis bei den Zeugen Jehovas sei, Mitglieder auch wegen geringer Übertretungen aus der Versammlung auszuschließen, war es dem Täter in ihrem Falle erlaubt worden, zu bleiben.

“Wenn sie gewusst hätten, dass er mit ihnen Katz und Maus spielt, wäre er wohl ohne Frage ausgeschlossen worden. Da er ihnen gegenüber jedoch einräumte, Kindern missbraucht zu haben, ist dies nicht der Fall gewesen,“ berichtet A.

Nachdem von den Ältesten keine weitere Reaktion erfolgt sei, habe sie sich entschlossen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

„Ich war soweit, zu versuchen, mich selbst umzubringen oder wegzulaufen oder einfach zur Polizei zu gehen.“

Der Täter starb jedoch, bevor die Polizei ihn einvernehmen konnte.

Der Richter entschied, dass „…die Versammlung überhaupt nicht oder nur unzureichend gewarnt worden war“.

Dazu ein Sprecher der Zeugen Jehovas:

„Jeder, der die Sünde eines Kindesmissbrauchs begeht, wird von der Versammlung ausgeschlossen … Anschuldigungen, dass Zeugen Jehovas Kindesmissbrauch vertuschen, ist absolut falsch.“

Er fügt hinzu:

„Älteste der Versammlung halten Opfer nicht davor zurück, Anzeige bei den Behörden zu erstatten oder schützen die Täter gegenüber den Behörden keinesfalls vor den Konsequenzen ihrer Taten.“

Eine weitere Frau, hier als Jane bezeichnet, hat ebenfalls gegen die Organisation Klage eingereicht. Sie sei von einem Mitglied der Zeugengemeinschaft im Jahr 1990 vergewaltigt und anschließend vor einem Rechtskomitee der Versammlung zu einer Gegenüberstellung mit dem Täter gezwungen worden. Dieses Vorgehen habe sie „schwer traumatisiert“, was in der Folge zu einem Scheitern ihrer Ehe geführt habe.

Der Täter trat im Jahr 2014 eine Gefängnisstrafe an und sie habe sich entschieden, gegen die Ältesten vorzugehen, die in ihrem Fall als Zeugen aufgetreten seien.

“Ich überlegte nur, dass niemand daran dachte, für die Versäumnisse in meinem Fall die Verantwortung zu übernehmen. Ihr hättet nur die Hände hochheben und sagen brauchen, „es tut mir leid, wir haben falsch gelegen““, sagte Jane.

Die Untersuchungskommission Charity Commission hat ihre Untersuchungen hinsichtlich des Status‘ der Zeugen Jehovas als Wohltätigkeitsorganisation im Jahr 2014 aufgenommen. In diesem Jahr waren Vorwürfe laut geworden, dass Älteste der Versammlung Manchester New Moston eine Sitzung abgehalten hatten, in der drei inzwischen erwachsene Opfer von Kindesmissbrauch veranlasst worden waren, ihren kürzlich aus der Haft entlassenen Peinigern Auge in Auge zu begegnen.

Dazu ein Sprecher der Zeugen Jehovas:

„Wir sind nicht in der Lage, noch würden wir es auch nur beabsichtigen, ein Missbrauchsopfer dazu zu zwingen, seinem Missetäter gegenüber zu treten.“

Die Charity Commission ist berechtigt und bevollmächtigt, die Wohltätigkeitsorganisationen darauf zu überprüfen, wie sie den Schutz von Minderjährigen in ihrer Obhut wahrnehmen. Sie hat Ermittlungen sowohl gegen die Versammlung New Moston als auch gegen die WTBS selbst aufgenommen, die etwa 1.500 britische Versammlungen überwacht und leitet. Ihr wird eine entscheidende Rolle bei der Handhabung von Fällen von Kindesmissbrauch beigemessen.

Die Zeugen haben sich beiden Untersuchungen mit dem Argument widersetzt, dass diese gegen das Recht der Religionsfreiheit verstoßen würden. Ebenso haben sie sich einer beantragten Herausgabe von Dokumenten, die darüber Aufschluss geben könnten, wie Beschuldigungen von sexuellem Missbrauch in den vergangenen Jahren gehandhabt worden sind, verweigert.

Chris Willis Pickup, leitender Ermittler der Charity Commission bemerkt dazu:

“Nach zwei Jahren fortgesetzter rechtlicher Bemühungen vor fünf verschiedenen Gerichten und Tribunalen, ist das Vorgehen der WTBS unsere Untersuchungen zu vereiteln, mit der jüngsten Entscheidung des obersten Gerichtshofs zu einem Ende gekommen.“

Bislang habe die Commission von den Zeugen Jehovas nur sehr „begrenzte Informationen“ erhalten, sagte er. Die Commission würde jeden Betroffenen ermuntern, sich mit ähnlichen Vorwürfen direkt an sie zu wenden.

Gegenüber einer geringen Zahl von Beschwerden betroffener Einrichtungen in den vergangenen Jahren sei das Vorgehen der Zeugen Jehovas mit dem Umfang ihrer Einlassungen und Eingaben gegen die Entscheidungen der Commission einmalig, bemerkt ein Sprecher der Einrichtung.

Dazu der Anwalt von A., Thomas Beale:

„Es ist unsere traurige Erfahrung und wenig überraschend, dass das Vorgehen der WTBS in Fällen von Kindesmissbrauch in jeder Phase unnachgiebig darauf abzielte und darauf gerichtet war, die rechtliche Basis unserer Untersuchungen und ihren Umfang infrage zu stellen.

In unserem Fall … haben sie eine Verzögerungstaktik verfolgt und unsere Klientin über schmerzvolle und belastende Jahre durch ihre Eingaben hingehalten, während wir immer wieder betont haben, dass es Zeit für Entschuldigungen und nicht für rechtliche Eingaben sei.“

Die Zeugen Jehovas in einer Stellungnahme:

„Die Zeugen Jehovas verabscheuen den Missbrauch von Kindern, eine Straftat, die traurigerweise in allen Bereichen der Gesellschaft vorkommt. … Wir sind verpflichtet, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um Kindesmissbrauch zu verhindern und denjenigen geistigen Beistand und Trost zu gewähren, die unter dieser schrecklichen Sünde, einem solchen Verbrechen, zu leiden haben.

Wir sehen auch die Notwendigkeit, die Vertraulichkeit derjenigen zu wahren und zu schützen, die unseren geistigen Beistand in Anspruch nehmen. Nichtsdestotrotz werden wir gerichtliche Entscheidungen nach besten Kräften unterstützen.“

Quellen:

theguardian (1)
theguardian (2)
thesurvivorstrust
theguardian (3)

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!