Jehovas Zeugen – Gutachten in den Niederlanden über Kindesmissbrauch darf veröffentlicht werden

Die Universität Utrecht in den Niederlanden dokumentiert in einer umfassenden Studie über die Kriterien, wie Jehovas Zeugen mit Kindesmissbrauch innerhalb der Gemeinde umgehen:

Die in dieser Studie verwendete Hauptfrage lautet:
Welchen Einfluss haben die Muster, Regeln, Bräuche und Strukturen der Gemeinde der Jehovas Zeugen in den Niederlanden:

a.) den Umgang mit (mutmaßlichem) sexuellem Missbrauch
b.) die Bereitschaft, (angeblichen) sexuellen Missbrauch zu melden

Die Untersuchung wurde vom Wissenschaftlichen Forschungs- und Dokumentationszentrum des Ministeriums für Justiz und Sicherheit in Auftrag gegeben, und durch die Untersuchung von Van Nispen et al. (31015 Nr. 154) beantragt. Dieser Antrag (einschließlich des Sprachgebrauchs) war das Leitprinzip für die WODC-Forschungsfrage und damit für unsere Forschung.

Für die Untersuchung wurden die Erfahrungen von Zeugen Jehovas und ehemaligen Zeugen Jehovas im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch untersucht, die über eine elektronische Kontaktstelle eingingen. Darüber hinaus wurden zehn eingehende Interviews mit Opfern und ihren Angehörigen geführt, das Ermittlungsteam sprach mit dem Board of Jehova’s Witnesses in den Niederlanden und einem Vertreter des US-Hauptquartiers, und in einem Königreichssaal wurde eine Akteneinsicht durchgeführt, um zu beurteilen, wie Akten verwertet werden. Es wurde eine Diskussion mit dem Vorstand der Reclaimed Voices Foundation geführt, die sich für die Opfer sexuellen Missbrauchs unter den Zeugen Jehovas einsetzt. Anschließend wurden frühere (internationale) Untersuchungen zu sexuellem Missbrauch und geschlossenen Gemeinschaften, einschließlich der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas, durchgeführt.

– Quelle: www.wodc.nl | Download der Studie: Universität Utrecht

Zusammenfassendes Gerichtsurteil über die Studie der Universität Utrecht

Der Richter entschied, dass die Nichtveröffentlichung des Berichts die Meinungsfreiheit verletzen würde. Er wog zwischen dem Recht der Menschen, sich nicht unbegründeten Anschuldigungen auszusetzen, und der Notwendigkeit, Missstände in der Gesellschaft aufzudecken. Die Entscheidung, dass eine Veröffentlichung verboten ist, kann nur in sehr seltenen Fällen getroffen werden, wenn der Inhalt höchst rechtswidrig ist und irreparable Schäden zur Folge hat. In diesem Fall wurde der Bericht von der Regierung („das Volk“) in Auftrag gegeben und befasst sich mit einem relevanten sozialen Thema. Die Behauptung der Zeugen Jehovas, der Bericht sei unwissenschaftlich, wird zurückgewiesen. Verschiedene wissenschaftliche Methoden wurden in Kombination angewendet.

Jehovas Zeugen behaupten, sie seien nicht angemessen in die Untersuchung einbezogen worden. Aber sie waren beteiligt, haben den Konzeptbericht im Dezember gesehen und ihre Kommentare wurden dem Bericht hinzugefügt.

Jehovas Zeugen protestierten, der Umfang der Untersuchung sei zu weit gefasst.

Jehovas Zeugen wandten sich gegen die Begriffe „Opfer“ und „Täter“.

Jehovas Zeugen beanstandeten, dass die Online-Berichterstattung möglicherweise zu einer Doppelzählung der Fälle geführt habe.

Jehovas Zeugen behaupteten, dass der Bericht impliziert, dass die Probleme mit Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas  größer sind als in der übrigen Gesellschaft. Der Richter stellt fest, dass der Bericht die Religionsfreiheit nicht verletzt und keine Diskriminierung darstellt.

Jehovas Zeugen behaupten, das der Bericht fälschlicherweise als „geschlossene Gemeinschaft“ bezeichnet wird. Der Richter stellt fest, dass der Bericht die wissenschaftliche und allgemein anerkannte Definition des Begriffs „geschlossene Gemeinschaft“ korrekt verwendet.

Jehovas Zeugen behaupten, die Feststellung des Berichts, dass 75% der Missbrauchsopfer der Meinung sind, dass ihr Fall von Zeugen Jehovas nicht angemessen behandelt wurde, falsch sei. Der Richter sagt, die Schlussfolgerung im Bericht sei richtig.

Jehovas Zeugen behaupten, der Bericht lege nahe, dass Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas häufiger vorkommt. Der Richter sagt, der Bericht sage dies nicht aus.

Jehovas Zeugen behaupten, dass der Bericht fälschlicherweise zu dem Schluss kommt, dass Zeugen Jehovas keine Richtlinien zur Meldung von Missbrauch an Behörden, keine Unterstützung für Missbrauchsopfer und soziales Ausweichverhalten haben. Der Richter entscheidet, dass diese Behauptungen durch den Bericht gestützt werden.

Nach Ansicht des Richters ist nicht hinreichend belegt, dass die Universität Utrecht (die den Bericht verfasst hat) und die niederländische Regierung mit der Veröffentlichung des Berichts rechtswidrig gegen Zeugen Jehovas vorgehen.

Alle Argumente, mit denen Jehovas Zeugen versuchten den Bericht zu verbieten, wurden vom Richter zurückgewiesen. Die Zeugen Jehovas tragen auch die Rechtskosten dieses Zusammenfassungsverfahrens.

Die Schreiben an das Parlament über die Untersuchung des sexuellen Missbrauchs von Zeugen Jehovas und die Ausweitung der Meldepflicht finden sie hier.