Jehovas Zeugen – Gemeinschaftsentzug ist menschenrechtsverletzend

Wegweisendes Urteil zu Zeugen Jehovas in der Schweiz

Das Bezirksgericht Zürich hat eine wegweisende Entscheidung im Blick auf Kritik an bestimmten Praktiken von Jehovas Zeugen getroffen. Die Vereinigung Jehovas Zeugen in der Schweiz hatte eine Mitarbeiterin der Fachstelle „infoSekta“ wegen „übler Nachrede“ angezeigt und verklagt. Ihr wurde vorgeworfen, wahrheitswidrige und ehrverletzende Aussagen in einem Interview gegenüber dem „Tagesanzeiger“ und in einer Medienmitteilung der Fachstelle infoSekta vorgenommen zu haben. Auch wenn dem Urteil das Schweizer Recht zugrunde liegt, ist es doch auch über die Schweiz hinaus von Bedeutung, weil sich das Gericht in einer seltenen Gründlichkeit mit den einzelnen Vorwürfen befasst hat.

Im Einzelnen wurde vorgeworfen, die Äußerungen hätten den Eindruck erweckt, die Zeugen Jehovas würden „eine menschenrechtswidrige Praxis besitzen, gegen Menschenrechte und Verfassung verstoßen, ihren Mitgliedern das Recht auf Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit verwehren, ihre Mitglieder aufgrund ihres bekannten Standpunktes hinsichtlich des Verbots von Bluttransfusionen nach Verkehrsunfällen oder Geburten sterben lassen, im Falle des Ausschluss von Kindern und Jugendlichen aus der Gemeinschaft diesen gegenüber die familiäre Liebe und Fürsorge verweigern, sowie die Kinder ihrer Gemeinschaft in ständiger Angst leben lassen.“ Weiterhin ging es um die Aussage, das System von Jehovas Zeugen „fördere den sexuellen Missbrauch von Kindern und dass die ganze Gemeinschaft angeblich stattgefundene strafbare Handlungen vorsätzlich vertusche“ und die Einstufung als „eine totalitäre Organisation, die manipulativ auf ihre Mitglieder einwirke und die körperliche, psychische und soziale Integrität ihrer Mitglieder verletze.“ (Urteil, S. 6, Abschnitt 1.2)

Die Beschuldigte bekannte sich vor Gericht zu den Inhalten der Interviews und der Medienmitteilung, an denen sie vollumfänglich festhalte und legte zahlreiche Beweismittel vor um zu belegen, dass die genannten Kritikpunkte zutreffend sind und somit keine wahrheitswidrigen Äußerungen verbreitet wurden.

Tatsachen und Ehre

In der ausführlichen 34-seitigen Urteilsbegründung wird zunächst der Unterschied zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen erläutert. Lediglich Tatsachenbehauptungen oder sog. gemischte Werturteile, die einen erkennbaren Bezug zu Tatsachen aufweisen, können ehrverletzende Äußerungen ergeben. Nicht strafbar sind diese, wenn sie den Tatsachen entsprechen („Wahrheitsbeweis“) oder zumindest zum Zeitpunkt der Äußerung mit vernünftigem Rechercheaufwand davon ausgegangen werden konnte, dass sie wahr sind („Gutglaubensbeweis“), sofern die Aussagen nicht einzig zu dem Zweck erfolgten, anderen zu schaden.

Den Begriff der Ehre definiert das Gericht als auf den menschlich-sittlichen Bereich beschränkt und bezieht ihn „auf den Ruf und das Gefühl des Betroffenen, ein ehrbarer Mensch zu sein, das heisst sich so zu benehmen, wie nach allgemeinen Anschauungen ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt.“ (S. 11, 5.1) „Von einem charakterlich anständigen Menschen wird nach allgemeiner Anschauung unter anderem erwartet, seine Pflichten gegenüber dem Staat und seinen Mitmenschen zu erfüllen, keine Straftaten zu begehen, die Menschenrechte aufrechtzuerhalten, die familiäre Liebe und Fürsorge nicht zu verweigern, den sexuellen Missbrauch von Kindern zu stoppen etc.“ (S. 12, 5.2)

Sachaussagen oder ehrverletzend?

Das Gericht hat sich nun die Mühe gemacht, für jede einzelne inkriminierte Äußerung zu prüfen, ob diese tatsächlich ehrverletzend ist. Bei 4 von 10 angeklagten Äußerungen wurde dies vom Gericht verneint. Die Aussage z.B. dass Mitglieder nach Verkehrsunfällen oder bei der Geburt sterben und die Gemeinschaft Bluttransfusionen ablehnt, sind simple Feststellungen zutreffender Tatsachen ohne Werturteil. Auch die Feststellung, dass es kaum eine Zeugen-Jehovas-Familie ohne ausgeschlossene Familienmitglieder gibt, ist an sich nicht ehrverletzend, denn ein Mensch ist nicht ehrbarer, wenn er eine Familie hat, aus der niemand ausgeschlossen wurde. Ähnliches gilt für die Aussage, dass viele Zeugen Jehovas „nur beschränkt Wissen um die Welt [haben], weil weltliche Freunde verboten sind und sie viele gesellschaftliche Erfahrungen nicht machen konnten“. Dies sind reine Tatsachenbeschreibungen.

Bösartige Absicht oder öffentliches Interesse?

Bei 6 weiteren Aussagen kam das Gericht hingegen zu dem Schluss, dass diese in der Tat die Ehre der Gemeinschaft beschädigen. Diese Wirkung war der Beschuldigten durchaus bewusst. Solche Aussagen können, selbst wenn sie wahr sind, strafbar sein, wenn sie ohne begründete Veranlassung vorwiegend in der Absicht gegeben werden, jemandem Übles vorzuwerfen. Das kann das Gericht hier aber nicht erkennen. In seiner Begründung kommt das Gericht zu einer beschreibenden Würdigung der Arbeit der Fachstelle infoSekta: „Die Aufgaben der Fachstelle infoSekta, die Rahmen ihrer Statuten Beratung für Betroffene anbietet und Aufklärung im Sinne des Konsumentenschutzes auf dem Weltanschauungsmarkt betreibt, belegen hinreichend, dass die Äußerungen in Wahrung öffentlicher Interessen erfolgt sind. … Außerdem klärt die Fachstelle InfoSekta nicht nur über die Zeugen Jehovas auf, sondern über verschiedene Organisationen und Glaubensgemeinschaften. Es handelt sich um eine sachlich vorgetragene und argumentative Kritik an Glaubensvorstellungen bzw. -praktiken, sowie an deren Auswirkungen auf Anhänger und deren Umfeld (welche zudem in Ausübung grundrechtlicher Freiheiten erfolgt sind …) … Sie stützt ihre Aussagen auf wissenschaftliche Publikationen, Originaldokumente der Zeugen Jehovas (Wachtturm und Erwachet!) sowie Fachliteratur zum Thema. Sie bezieht ihre Informationen also nicht nur aus Gesprächen mit Aussteigern, die die Gemeinschaft im Streit verlassen haben und bei denen die Gefahr besteht dass sie ein allzu negatives Bild zeichnen. … Es geht der Beschuldigten nicht darum, die Zeugen Jehovas schlecht zu reden, sondern um die Aufklärung über verschiedene Organisationen und Glaubensgemeinschaften.“ (S. 21, Art. 9.5)

Nach diesem weiten Anlauf kommt es nun zum Kern: Der gerichtlichen Prüfung, in wieweit die übrigen 6 ehrverletzenden Aussagen den Tatsachen entsprechen bzw. ernsthafte Gründe hatte, die Aussagen für wahr zu halten. Hier war das Ergebnis – so viel sei bereits vorweggenommen – für Jehovas Zeugen desaströs.

Praxis der Ächtung („Gemeinschaftsentzug“)

Der Begriff der Ächtung meint den Kontaktabbruch zu ausgeschlossenen Personen. Ausgeschlossen kann werden, wer aus Sicht der Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen eine Sünde begeht wie z.B. das Annehmen einer Bluttransfusion, Sex vor der Ehe, politische Aktivität oder auch nicht all das zu glauben, was die Organisation lehrt. Dazu standen folgende Aussagen von infoSekta vor Gericht:

„Wir machen auf die menschenrechtswidrige Praxis der Ächtung aufmerksam.“ / „Ächtung ist eine Art von oben verordnetem Mobbing. Es verstösst gegen die Menschenrechte und Verfassung.“ / „Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit – ein Recht, das die Zeugen Jehovas für sich beanspruchen, ihren Mitgliedern aber nicht gewähren.“

Dazu hielt das Gericht fest, dass Jehovas Zeugen nicht bestreiten, dass sie die Praxis der Ächtung verwenden, sondern lediglich einfach behaupten, diese Praxis sei nicht menschenrechtswidrig. An dem Bestehen dieser intern als „Gemeinschaftsentzug“ bezeichneten Praxis gibt es keinen Zweifel. Sie ist auch schriftlich in diversen Publikationen dokumentiert. Dazu das Gericht: „Die Praxis ist für davon Betroffene sehr schwer zu ertragen und kann schwerwiegende Folgen haben (insbesondere für Opfer von sexuellem Missbrauch, die wählen müssen, ob sie in der Organisation bleiben und dem Täter stets begegnen wollen oder ihr gesamtes soziales Umfeld verlieren)… Es kann durchaus gesagt werden, dass die Organisation der Zeugen Jehovas durch die Anwendung der Praxis der Ächtung darüber entscheidet, wer keinen Kontakt mehr haben darf zu Familie und Freunden, wer isoliert werden soll. Die Organisation hat eine große Kontrolle über ihre Mitglieder. Ein solches Verhalten kann durchaus als „Mobbing“ verstanden werden. … Die Praxis der Ächtung erweist sich deshalb als eine Art von „Mobbing“, das zumindest im Ansatz menschenrechtsverletzend ist, als dass Mobbing eine Verletzung der persönlichen Integrität eines Menschen ist. Diese Art von Mobbing wird auch angewendet, wenn Mitglieder der Zeugen Jehovas nicht mehr glauben oder einen anderen Glauben entwickeln bzw. haben. In so einem Fall werden die entsprechenden Leute ausgeschlossen und geächtet, was sie dazu bewegen soll, wieder in die Gemeinschaft zurückzukehren. … Implizit wird ihnen also die Glaubens- und Gewissensfreiheit innerhalb der Gemeinschaft verwehrt …“. (S. 24, 9.9a)

Umgang mit Kindern

Zum Umgang mit Kindern wurde folgende ehrenrührige Aussage beanstandet: „Etwas Liebes zu sagen, nachfragen, wie der Tag war, oder das Kind in den Arm nehmen – das liegt nicht mehr drin. Kinder erleben eine permanente Angst.“

Auch hier wird von der Religionsgemeinschaft nicht bestritten, dass die Ächtung gelebt wird, sondern lediglich behauptet, Kinder würden dennoch liebevolle Zuwendung erhalten. Das Gericht hingegen fand die Hinweise in den Schriften, man solle das ausgestoßene Kind „unterstützen“ aber nicht sehr liebevoll, wenn es gleich dazu heißt, es aber dann „mit Gottes Wort unterweisen und in Zucht nehmen“ sowie ein „Bibelstudium durchführen“. „Unsere Liebe zu Jehova muss stärker sein als die Liebe zu Familienangehörigen, die ihm untreu werden.“ (Wachtturm, 15.7.2011)

Das Kind werde so „auf körperliche und spirituelle Bedürfnisse reduziert, wobei auf emotionale Bedürfnisse keine Rücksicht genommen wird. Dies wird durch eine Vielzahl von Berichten Angehöriger und Aussteiger belegt (…). Ein solcher Ausstoß führt zu großem Konflikt und kann psychische Schäden hinterlassen, gerade bei Kindern und Jugendlichen. Es ist eine Art emotionale Erpressung, um die abtrünnigen Personen dazu zu bewegen, zur Glaubensgemeinschaft zurückzukehren bzw. sie von einem Ausstieg abzuhalten.“(S. 25, 9.9b) Auch die zentrale Botschaft vom nahen Weltende in Harmagedon mit der blutigen Endschlacht und der Vernichtung aller Ungläubigen könne gerade bei Kindern für Angst sorgen.

Sexueller Missbrauch

Zur Kritik an der Begünstigung von sexuellem Missbrauch bestätigte das Gericht, dass die Zwei-Zeugen-Regel existiert: „Kann also außer dem Opfer selbst niemand den Missbrauch bezeugen und streitet der mutmaßliche Täter die Tat ab, so wird nichts unternommen.“ Es ist lediglich strittig, in welchem Kontext sie eingesetzt wird. Unter Verweis auf gerichtliche Untersuchungen in Australien (Royal Comission, Final Report) durfte den Schilderungen der Betroffenen hier geglaubt werden (Gutglaubensbeweis erbracht).

Psychische Gewalt an Kindern

Das Gericht stellt hierzu fest: „Die Analyse von Wachtturm-Materialien für Kinder verdeutlicht, dass diese auf die Verängstigung der Kinder abzielen: wer nicht gehorcht, wer nicht folgt, wer nicht glaubt, wer nicht genügt, muss mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft und daraufhin mit Vernichtung in Harmagedon rechnen. Das oben thematisierte Ächten kann als Form von psychischer Gewalt angesehen werden. Dies wird durch die Berichte von Aussteigern sowie die Materialen der Wachtturm-Gesellschaft selber deutlich gemacht.“ (S. 29, 9.9e) In der Linie der bisherigen Tatsachenfeststellungen des Gerichtes wurden auch die Einschätzung, dass die Zeugen Jehovas als „hochproblematische Gruppe“ die „körperliche psychische und soziale Integrität ihrer Mitglieder“ verletze und das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ihren Mitgliedern verwehrt als im wesentlichen zutreffend bewertet. Dabei sind es in erster Linie die Folgen des „Gemeinschaftsentzuges“ als internes Druckmittel, die zu dieser Einschätzung führen.

Langsame Mühlen

Das Urteil hat eine längere Geschichte. Die angeklagten Äußerungen stammten vom Juli 2015. Um die Antragsberechtigung der Beschwerde gab es zunächst juristische Auseinandersetzungen, so dass die Anklage im November 2018 erhoben wurde. Das hier beschriebene Urteil erging am 9. Juli 2019 und wurde erst 2020 rechtskräftig, nachdem die Vereinigung Jehovas Zeugen in der Schweiz die Frist für eine zunächst angekündigte Revision ergebnislos hat verstreichen lassen.

Fazit

Wenn nun all diese vom Gericht als ehrverletzend angesehenen Aussagen sich auf einen wahren Tatsachenkern beziehen, dann ist die Ehre der Organisation der Zeugen Jehovas davon auch tatsächlich erheblich angeschlagen.

Das Gericht hat anhand von umfangreichem Beweismaterial die Aussagen zu den Kritikpunkten geprüft und festgestellt, dass die Kritik berechtigt war: Die Praxis der Vereinigung von Jehovas Zeugen verstößt gegen elementare Rechte der Mitglieder und ihrer Angehörigen. Das Urteil ist zugleich ein Lob für solide recherchierte Aufklärungsarbeit im Bereich des spirituellen Verbraucherschutzes. Es bleibt interessant, welche Folgen sich daraus für den Umgang in Deutschland ergeben.

Quelle: confessio | Dr. Harald Lamprecht

Jehovas Zeugen – Zu 111 Jahren wegen Kindesmissbrauch verurteilt

Der Zeuge Jehovas und Ältester Sánchez Escuder wurde in Valencia zu 111 Jahren lebenslänglich verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft macht 111 Jahre für Christian Sánchez Escuder geltend, der wegen der Vergewaltigung von sieben Kindern, dem jüngsten von acht Jahren und dem ältesten von 14 Jahren, beschuldigt wurde, dessen Missbrauch zwischen 2009 und 2016 in Sagunto (Valencia) innerhalb der Versammlung der Zeugen Jehovas stattgefunden hat. Die Kinds-Opfer litten unter Autismus-Spektrum-Störung. Der Prozess hat an diesem Montag vor dem Gericht in Valencia begonnen.

Auf den 15 Seiten des Strafverfolgungsberichts der Staatsanwaltschaft wird Sanchez als sexuelles Raubtier beschrieben, dass die Probleme, die Kinder im Studium und in der Schule hatten, ausnutzte, um ihren Familien zu helfen, ihren Status als Lehrschüler zu überprüfen und sie anzuleiten. Nachdem er sich sein Vertrauen verdient hatte, lud er die Kinder ein, ihn auf Reisen, Exkursionen und in Lagern zu begleiten, wo er arbeitete.

Der mutmaßliche Vergewaltiger griff manchmal zu Gewalt, um die Kinder zu vergewaltigen, aber er schüchterte sie häufiger mit Drohungen ein, schrie, schlug auf Gegenstände, nahm einen Stock und machte die Geste, sie zu schlagen und wie verrückt zu fahren, wenn er sie im Auto transportierte. All dies, sagt die Staatsanwaltschaft, habe die Minderjährigen gelähmt und ihnen eine tiefe Angst eingeimpft, die sich mit der Schande vermischte, die die Aussicht auf eine Aufdeckung ihres Leidens erst überhaupt eröffnete.

Die angeblichen sexuellen Übergriffe dauerten teilweise drei Jahre. Und sie hatten mehrere Szenarien: die Häuser der Opfer, das Haus des mutmaßlichen Vergewaltigers, Hotels, Bahnhofsbäder, die Umkleidekabinen eines Schwimmbades, Campingplätze, Sánchez ‚Auto und ein Aparthotel in Benidorm, wo sich Mitglieder des religiösen Bekenntnisses trafen.

Zwei Kinder verurteilten Sanchez schließlich an die Polizei und das dritte Opfer enthüllte einem Pädagogen aus seiner Schule das Leiden, dem es über die Jahre ausgesetzt war. Die Staatsanwaltschaft schrieb Sanchez sieben sexuelle Übergriffe zu, von denen drei immer wieder fortgesetzt wurden.

Quelle: elpais.com

von |November 18th, 2019|2019|0 Kommentare

Jehovas Zeugen – Geschworene verklagen die Wachtturm-Organisation aufgrund von Kindesmissbrauch zu 35 Millionen US-Dollar

HELENA, Mont. – Die Zeugen Jehovas müssen 35 Millionen US-Dollar an eine Frau zahlen, die sagt, die nationale Organisation der Kirche habe Montana-Älteste angewiesen, ihren sexuellen Missbrauch als Kind nicht durch ein Gemeindemitglied zu melden –  so entschied die Jury in ihrem Urteil.

Ein Richter muss die Strafe überprüfen, und die nationale Organisation der Zeugen Jehovas – Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft von New York – plant, Berufung einzulegen.

Dennoch sagten die Anwälte der 21-jährigen Frau, dass das Urteil vom Mittwoch eine Botschaft an die Kirche sendet, um [in Zukunft] den Missbrauch von Kindern an externe Behörden zu melden.

„Hoffentlich ist diese Botschaft laut genug, dass die Organisation ihre Vorgehensweise so ändern wird, dass sie die Sicherheit von Kindern priorisieren, damit andere Kinder in Zukunft nicht missbraucht werden“, sagte Anwalt Neil Smith am Donnerstag.

Das Büro für öffentliche Information im Welthauptquartier der Zeugen Jehovas reagierte auf das Urteil mit einer nicht unterschriebenen Erklärung.

„Jehovas Zeugen verabscheuen Kindesmissbrauch und bemühen sich, Kinder vor solchen Handlungen zu schützen. Der Wachtturm verfolgt eine Revision der Berufungsliste“, hieß es.

Der Fall Montana ist einer von Dutzenden, die in den letzten zehn Jahren landesweit eingereicht wurden, weil Zeugen Jehovas den sexuellen Missbrauch von Kindern vertuschten.

Der Fall, der die Entscheidung vom Mittwoch angestoßen hatte, betraf zwei Frauen, jetzt 32 und 21 Jahre alt, die behaupten, ein Familienmitglied habe sie und ein drittes Familienmitglied in Thompson Falls in den 1990er und 2000er Jahren sexuell missbraucht.

Die Frauen sagen, dass sie den Kirchenältesten den Missbrauch gemeldet haben, der die Angelegenheit intern nach Rücksprache mit der nationalen Organisation behandelt hat.

Die Ältesten vertrieben den Täter 2004 aus der Versammlung und setzten ihn dann im nächsten Jahr wieder ein, heißt es in der Klage, und der Missbrauch des Mädchens, das jetzt 21 Jahre alt ist, ging weiter.

In der Klage wurde behauptet, dass die örtlichen und nationalen Organisationen der Zeugen Jehovas fahrlässig gehandelt und gegen ein Gesetz von Montana verstoßen hätten, wonach sie Missbrauch an externe Behörden melden müssten.

„Ihr nationales Hauptquartier, Wachtturm genannt, kontrolliert, wann und ob jemand in ihrer Organisation Kindesmissbrauch meldet“, sagte Smith. „Der Wachtturm wies alle Beteiligten an, dass sie die Angelegenheit nicht den Behörden melden sollten.“

Anwälte der Zeugen Jehovas sagten vor Gericht, dass das Montana-Gesetz die Ältesten davon abhalte, „interne kirchliche Verfahren über die schwere Sünde eines Versammlungsmitglieds“ zu melden.

Die Kirche behauptete auch, dass die nationale Organisation nicht für die Handlungen von Ältesten verantwortlich und dass zu viel Zeit für die Frauen vergangen sei, um zu klagen.

Die Jury sprach der 21-jährigen Frau 4 Millionen Dollar für ihre Verletzungen, 30 Millionen Dollar Strafschadensersatz gegen die Wachtturm-Gesellschaft und 1 Million Dollar Strafschadensersatz gegen die Christliche Versammlung der Zeugen Jehovas zu.

Der Geldbetrag muss vom Prozessrichter überprüft sein und könnte reduziert werden. Ein Montana-Gesetz begrenzt Strafschadenersatz auf 3 Prozent des Nettovermögens eines Unternehmens oder 10 Millionen Dollar, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Eine rechtliche Anfechtung dieses Gesetzes ist vor dem Obersten Gerichtshof von Montana anhängig.

Die Jury wies Behauptungen zurück, dass die Kirche den Missbrauch der zweiten Frau durch das gleiche Gemeindemitglied hätte melden müssen. Die Juroren kamen zu dem Schluss, dass die Kirchenältesten 1998 nicht von der Misshandlung durch die 32-jährige Frau informiert worden und daher nicht verpflichtet waren, dies den Behörden zu melden.

Quelle: NBCNEWS

 

Update 01.10.2018: Vertrauliche Dokumente veröffentlicht

Neil Smith, Rechtsanwalt der Kanzlei Nix Patterson LLP, hat am 30. Oktober 2018 der Öffentlichkeit einige Dokumente im Fall Montana/Wachtturm-Gesellschaft auf Twitter zur Verfügung gestellt.

Bei den Dokumenten handelte es sich unter anderem, um einen Brief (19. März 2004) des Missbrauchsopfers an das Rechtskomitee ihrer Versammlung in Thompson Falls, der detailliert die sexuellen Übergriffe des Stiefvaters beschreibt. Sie schildert, dass die Übergriffe einige Wochen nach der Heirat ihrer Mutter mit ihrem Stiefvater begonnen hatten. Sie war zu dieser Zeit 11 Jahre alt. Ihr Bruder, der ebenfalls Opfer von sexuellen Übergriffen wurde, war 8 Jahre alt. Es handelte sich um massiven Missbrauch, der sich über einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren erstreckte.

Die Frau beschreibt, dass sie versucht hat Hilfe bei ihrer Mutter zu suchen, die jedoch ihrer Tochter keinen Glauben schenkte und ihren Mann zu verteidigen versuchte. Das besonders traurige an diesem Brief ist der letzte Satz: „Ich möchte den Hirten Jehovas dafür danken, dass sie sich um seine Herde und um diese Situation gekümmert haben.“

von |September 27th, 2018|2018|2 Kommentare

Jehovas Zeugen – Europäischer Gerichtshof entscheidet dass Zeugen Jehovas EU-Datenschutzrichtlinie einhalten müssen

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 10. Juli 2018 entschieden, dass Zeugen Jehovas sich an die EU-Datenschutzrichtlinien halten müssen. Dies betrifft vor allem die Missionierung an den Türen und damit einhergehend das Anfertigen von Notizen, was eine Form der Datenverarbeitung darstellt. Die Religionsgemeinschaft sei, gemeinsam mit ihren als Verkündiger tätigen Mitgliedern für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, heißt es im Urteil.

Im September 2013 entschied die Datenschutzkommission aus Finnland, dass die Zeugen Jehovas personenbezogene Daten von Hausbesuchen nur erheben und verarbeiten dürfen, wenn sie sich an die rechtlichen Bestimmungen halten. Die Zeugen Jehovas klagten gegen diese Auflage, der Fall wurde an den EuGH weitergereicht.

Zeugen Jehovas argumentieren, sie machten zwar Notizen zu Namen, Anschriften und Datum des jeweiligen Besuchs, teilweise auch zum Inhalt der geführten Gespräche. Jedoch soll es sich dabei um rein persönliche Notizen der Mitglieder handeln. Die Gemeinschaft als solche erstelle weder eine Datei im Sinne des Datenschutzgesetzes noch greife sie darauf zu.

Hierzu möchte ich auf einen Artikel des Kölner Express hinweisen, der kürzlich über eine groß angelegte Offensive der Zeugen schrieb. Anwohner berichteten, dass Zeugen Jehovas zuhauf im Kölner Süden ausschwärmten und an den Türen klingelten. Die Wohnungsinhaber beobachteten durch die Türspione, wie die Zeugen etwas auf Zetteln notierten.

Ein Sprecher der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas bestätigte auf EXPRESS-Anfrage, dass es eine groß angelegte Predigt-Aktion im Raum Köln gegeben hat. Warum dabei Namen notiert worden sind, konnte er sich allerdings nicht erklären. Dies sei keine Anordnung der Religionsgemeinschaft, hieß es.
Zeugen Jehovas sorgen für Aufruhr − das sagt die Kölner Polizei

Während der Sprecher der Zeugen Jehovas sich nicht erklären konnte, warum man Namen notierte – immerhin war das neue Datenschutzgesetz bereits in Kraft getreten – führten Zeugen Jehovas vor dem EuGH einen Rechtsstreit, weil sie indirekt gerne weiterhin Namen notieren wollen.

Für einen Zeugen Jehovas ist völlig klar, dass die Missionierung, ohne personenbezogene Daten zu notieren, nur schwer durchführbar ist – speziell was Rückbesuche betrifft. Zeugen Jehovas lassen sich in der Regel ein persönliches Gebiet aushändigen, dass idealerweise innerhalb eines halben Jahres durchgearbeitet werden sollte. Ein Gebiet umfasst meist einen Straßenblock mit ungefähr 80 bis 160 Wohnungen. Ein Gebiet gilt als durchgearbeitet, wenn man jede Person angetroffen hat. Daher versucht man zu unterschiedlichen Zeiten im Gebiet die Wohnungsinhaber anzutreffen. Hat eine Person kein Interesse, wird dies in den Notizen vermerkt, um nicht wieder vorzusprechen.

Gleiches gilt für Personen, die Interesse gezeigt haben, also eine Publikation entgegengenommen oder sich ein Video angeschaut haben. Auch der Hinweis des Wohnungsinhabers, man hätte gerade keine Zeit, versteht der Zeuge meist als Aufforderung erneut vorbeizuschauen. Dies ist ohne Notizen nur schwer durchführbar, daher müsste der Wohnungsinhaber um Erlaubnis gebeten werden, dass man sich für einen Rückbesuch seine Daten notiert.

Auf Twitter lese ich immer wieder von Personen, die dem Namen nach ausländischer Herkunft sind und das Gefühl hatten, dass Zeugen Jehovas gezielt nur sie persönlich aufsuchen wollten. Sie wurden meist auch in der von den Zeugen vermuteten Muttersprache angesprochen. Für mich als Ehemaligen verwundert dies nicht, da es hier seitens der Organisation sogar einen eigenen Vordruck gibt (Formular S-43). Dieser wird verwendet, um Personen, die nicht im eigenen Gebiet wohnen oder eine Fremdsprache sprechen und dem Anschein nach Interesse haben, die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen. Dieses Formular wird, nach den Angaben der Organisation, „dem Sekretär [über]geben. Er wird die Information innerhalb von ein, zwei Tagen an die entsprechende Versammlung weiterleiten oder an das Zweigbüro […] Es ist wichtig, dass Älteste regelmäßig auf der Website nachsehen. Erfahren sie so, dass jemand besucht werden möchte, ist schnell zu handeln.“ Zu meiner Zeit wurde auch gezielt nach ausländisch klingenden Namen gesucht – der sogenannte „Suchdienst“ -, um diese dann an die jeweilige fremdsprachige Gruppe von Zeugen Jehovas über das genannte Formular zu übermitteln.

Jehovas Zeugen News 2018 Jehovas Zeugen Europäischer Gerichtshof entscheidet dass Zeugen Jehovas EU Datenschutzrichtlinie einhalten müssen Matze Twitter Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Jehovas Zeugen - Europäischer Gerichtshof entscheidet dass Zeugen Jehovas EU-Datenschutzrichtlinie einhalten müssen

Die WTG hat vor dem EuGH versucht zu begründen, dass es sich um rein persönliche Notizen der Mitglieder handle und die Gemeinschaft als solche erstelle weder eine Datei im Sinne des Datenschutzgesetzes noch greife sie darauf zu. Ein Zeuge Jehovas weiß dagegen sehr genau, dass die Missionierung und die Art und Weise wie man dabei vorgeht, von der WTG empfohlen und vorgegeben wird. Die Notizen werden unter den Mitgliedern auch herumgereicht, beispielsweise wenn in Gruppen innerhalb der Gebiete missioniert wird.

Daher stellte das Gericht fest:

Insbesondere ist diese Tätigkeit keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit, für die diese Vorschriften nicht gelten. Der Umstand, dass die Verkündigungstätigkeit von Tür zu Tür durch das in Art. 10 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der EU verankerte Grundrecht auf Gewissens- und Religionsfreiheit geschützt ist, verleiht ihr keinen ausschließlich persönlichen oder familiären Charakter, da sie über die private Sphäre eines als Verkündiger tätigen Mitglieds einer Religionsgemeinschaft hinausgeht.
Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 103/18

Dass es sich bei der Missionierung nicht um eine private Angelegenheit handelt, ist bereits daran zu erkennen, dass die Missionierung ein Erfordernis für die Taufe eines Zeugen Jehovas darstellt. Auch wird über diese Tätigkeit monatlich an die Organisation berichtet, wozu Vordrucke verwendet werden, die ebenfalls von der WTG bereitgestellt werden.

Jehovas Zeugen News 2018 Jehovas Zeugen Europäischer Gerichtshof entscheidet dass Zeugen Jehovas EU Datenschutzrichtlinie einhalten müssen Berichtzettel JWORG Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Jehovas Zeugen - Europäischer Gerichtshof entscheidet dass Zeugen Jehovas EU-Datenschutzrichtlinie einhalten müssen

Der Versuch seitens der WTG, sich am Datenschutzgesetz vorbei zu mogeln, ist aus Sicht der Organisation verständlich, da die Missionierung sich zukünftig deutlich schwieriger durchführen lässt. Hierbei sich aber von den eigenen Anhängern zu distanzieren, in dem man die „Kaltaquise“ lediglich als private und persönliche Ausübung ihres Glaubens hinstellt, ist schon sehr bedenklich, gerade wenn man mit der inneren Struktur der Zeugen Jehovas vertraut ist. Diese Taktik fällt für mich unter den Begriff der „Theokratischen Kriegsführung“ und wurde meiner Meinung nach bereits beim Verfahren zur Anerkennung des Körperschaftsstatus (KdöR) angewandt. Es beruhigt, dass die Richter des EuGH sich in diesem Fall nicht davon beeindrucken ließen und die Vorgehensweise der Zeugen Jehovas erkannt und anscheinend zwischen den Zeilen gelesen haben.

Eine Ausnahme sollte der Christ jedoch stets im Sinn behalten. Als Soldat Christi nimmt er an einem theokratischen Kriegszug teil, und den Feinden Gottes gegenüber muß er größere Vorsicht walten lassen. Die Bibel zeigt deshalb, daß es zum Schutz der Interessen der Sache Gottes angebracht ist, die Wahrheit vor Feinden Gottes zu verdecken.
Wachtturm, 1. August 1960, S. 479-480

Zum Urteil: curia.europa.eu

Quelle: Oliver Wolschke

Jehovas Zeugen – Wenn Kindesmissbrauch vertuscht wird

Zeugen Jehovas sind weltweit angeklagt, dass sie Tausende von pädophile Straftätern durch die interne „Zwei-Zeugen-Regelung“ schützen. Dem einzelnen Zeugen Jehovas wird immer wieder versichert, dass die Organisation die Kinder schütze, und dies alles nur die „Angriffe Satans“ seien durch seine Helfer, den sogenannten „Abtrünnigen“. Entspricht dies der gesamten Wahrheit? Sehen Sie selbst, wie falsch die Aussagen der leitenden Körperschaft sind, verbunden mit der wirklichen Realität und den aufgedeckten Missetaten.

Jehovas Zeugen – Kindesmissbrauchs-Kommission attestiert massives Versagen

Die australische Komission für die Aufarbeitung von institutionellem Fehlverhalten im Umgang mit Kindesmissbrauch stellt fest: Neben der katholischen Kirche haben vor allem auch Zeugen Jehovas massiv versagt und grob fahrlässig gehandelt. Die wichtigsten Punkte aus dem Abschlussbericht.

Von September 2013 bis März 2017 hat die Australian Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse untersucht, inwiefern man Institutionen Versagen im Umgang mit Kindesmissbrauch nachweisen könnte.

6.875 Überlebende von Kindesmissbrauch wurden befragt. 4.029 fielen einem Täter in einer religiösen Organisation zum Opfer.

Weil man aufgrund dieser Masse nicht allen Fällen detailliert nachgehen konnte, untersuchte die Kommission insgesamt 57 Fallstudien näher, die danach ausgesucht wurden, in welchen Organisationen und Gruppen auffällig viele Berichte über Missbrauch vorlagen, sowie nach Verfügbarkeit von Zeugen, Dokumenten und hinsichtlich der Frage, ob systemisches Versagen vorlag.

Allein 2.489 der befragten Überlebenden von Kindesmissbrauch entfielen dabei auf die Katholische Kirche – knapp 62 Prozent aller Fälle.

Aus den Reihen der Zeugen Jehovas kamen 70 Opfer zu Wort.

Um diese Zahlen einzuordnen: Die 70 Zeugen Jehovas-Befragten machen 0,1 Prozent der Zeugen Jehovas in Australien aus – wohingegen der Prozentsatz in der katholischen Kirche bei 0,045 Prozent liegt.

Bei Jehovas Zeugen ist demnach im Durchschnitt der Missbrauch von Kindern über das Doppelte höher als bei der kath. Kirche!

Das gesamte Ausmaß des Versagens bei den Zeugen Jehovas in Australien wird im Abschlussbericht aber noch deutlicher:

  • Das Durchschnittsalter der Opfer von Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas lag bei 8,4 Jahren
  • 80 Prozent der Opfer waren weiblich
  • 83 Prozent wurden von einer volljährigen Person missbraucht (die große Mehrheit der Täter waren männlich)
  • Interne Dokumente der Zeugen Jehovas dokumentierten Missbrauchsfälle von 1.800 Kindern und über 1.000 mutmaßliche Täter
  • Die Kommission konnte den Zeugen Jehovas nachweisen, dass sie in 1.006 Fällen Kindesmissbrauch vertuscht hatten
  • Bis 1998 mussten Personen, die Kindesmissbrauch bei den Offiziellen der Zeugen Jehovas anzeigten ihre Aussage in Anwesenheit des mutmaßlichen Täters machen
  • Die biblische Zwei-Zeugen-Regel wurde angewandt: Ermittlungen (auch interne) wurden nur aufgenommen, wenn es zwei Zeugen für den Vorfall gab. Heißt: Bestritt der mutmaßliche Täter das Vergehen, wurde der Vorfall nicht weiter verfolgt
  • Gab es einen Verdacht, leiteten Versammlungs-Älteste (ohne Einbezug der Behörden) die Ermittlung — allesamt Männer ohne “nennenswerte Ausbildung (“relevant Training”)
  • “Wir [die Kommission] fanden keinen einzigen Hinweis darauf, dass die Organisation der Zeugen Jehovas im Falle eines Verdachts auf Kindesmissbrauch Behörden informiert haben.”
  • Die Zeugen Jehovas handelten laut Bericht fahrlässig im Umgang mit Tätern: Teilweise wurden sie wieder in die Gemeinde aufgenommen, in der die Tat begangen worden war
  • Befragte Opfer sagten aus, dass sie bei internen Untersuchungen des Missbrauchs das Gefühl hatten, es gehe vor allem um ihre eigene Glaubwürdigkeit und weniger um den Täter

Die Kommission empfiehlt in ihrem Bericht, dass Zeugen Jehovas  – um solch einem Versagen vorzubeugen –  zukünftig auch Frauen an internen Untersuchungen beteiligen.

Sie empfiehlt auch, dass Opfer von Kindesmissbrauch zukünftig nicht mehr mit einem Kontaktverbot belegt werden sollen.

Die Kommission erwähnt anerkennend, dass die australischen Zeugen Jehovas mittlerweile die Vorgabe machen, Behörden im Falle eines Verdachts zu informieren – ein guter Anfang, wenn auch viel zu spät, und zu wenig.

Deshalb lässt die Royal Commission auch kein gutes Haar am Umgang der Zeugen Jehovas mit Kindesmissbrauch.

Sie schreibt:

“Solange diese Praktiken [erwähnt werden unter anderem: die Zwei-Zeugen-Regelung; die Tatsache, dass nur Männer Dienstämter innehaben dürfen; Ermahnungen, bei der Täter in der Gemeinde bleiben dürfen; Kontaktverbote für Opfer] auf Verdachts- und Vorfälle von Kindesmissbrauch angewandt werden, bleiben die Zeugen Jehovas eine Organisation, die Kinder nicht schützt und nicht ausreichend mit Kindesmissbrauch umgeht.”

Ein vernichtendes Urteil. Und eins, das nicht nur in Australien, sondern weltweit von Belang sein dürfte: Erst kürzlich bestätigte die Glaubensführung der Zeugen Jehovas für ihre Mitglieder weltweit, auch zukünftig nicht von der Zwei-Zeugen-Regelung absehen zu wollen.

Der Abschlussbericht der Kommission kann hier eingesehen werden.

Quelle: Medium

Siehe auch: Jehovas Zeugen: Kindesmissbrauch – Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

von |Dezember 15th, 2017|2017|0 Kommentare

Jehovas Zeugen: Berufungsgericht entscheidet gegen den Einspruch der Wachtturm-Gesellschaft von 4.000 US-Dollar Geldstrafe pro Tag

Wie dargelegt, wurde die Wachtturm-Gesellschaft kürzlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 US-Dollar pro Tag verurteilt, wegen der Weigerung bestimmter Dokumente in Verbindung mit einem Gerichtsfall wegen Kindesmissbrauchs. Der Richter, der den Widerspruch der Wachtturm-Gesellschaft anhörte, bezeichnete die Argumentation der WTG als „atemberaubend“, da eine Sanktion tatsächlich das war, wofür die Wachtturm-Gesellschaft nur Monate zuvor argumentiert hatte.

Die WTG hatte ein 13,5-Millionen-Dollar-Urteil wegen Kindesmissbrauchs, teilweise wegen der Nichteinhaltung dieser Anordnung geheime Dokumenten dem Gericht vorzulegen. Der Wachtturm legte Widerspruch zu diesem 13,5-Millionen-Dollar-Urteil und bat stattdessen um Sanktionen. Das Gericht stimmte zu und sagte, dass weniger strenge Sanktionen sie veranlassen könnten, diese Dokumente herauszugeben. Daraufhin legte der Wachtturm jedoch Berufung gegen diese Entscheidung ein.

Heute wies das Gericht den Appell des Wachtturms in Bezug auf diese täglichen Sanktionen zurück und gab eine ziemlich vernichtende Entscheidung gegen sie ab. Sie können die vollständige Entscheidung des Gerichts unter „Download“ lesen: D070723 markiert, und ich habe mir die Freiheit genommen, einige Details hervorzuheben.

Seite 5 ist sehr interessant; es stellt fest, dass der Wachtturm von diesem Missbraucher in der Versammlung wusste und ihn nicht bei der Polizei meldete oder „Maßnahmen ergreift, um weitere Misshandlungen zu verhindern“. Kind nach Kind.

Interessant ist auch die Tatsache, dass in den frühen 2000er Jahren die Christliche Kongregation der Zeugen Jehovas (CCJW) als separate Einheit der Wachtturm-Gesellschaft mit getrennten Verwaltungsräten und Bankkonten gegründet wurde. Das Argument ist, dass bestimmte Dokumente von „Wachtturm“ vor dieser Zeit kontrolliert wurden und bestimmte Dokumente von der CCJW nach dieser Zeit kontrolliert wurden und dass „Wachtturm keine Kontrolle über CCJW hatte“, einer der Gründe warum sie nicht diese Dokumente zur Verfügung stellen könne.

Für ehemalige Zeugen Jehovas verstehen wir sofort den absoluten Unsinn in diesem Argument. Der Wachtturm als eine Körperschaft und die CCJW als eine Gesellschaft können zwei getrennte, juristische Einheiten sein, aber natürlich sind sie einfach entgegengesetzte Seiten derselben Medaille.

Gemäß Wikipedia (nicht die beste Informationsquelle, aber dieser Artikel ist gut zitiert), behandelt das CCJW religiöse Angelegenheiten, wohingegen der Wachtturm administrative Aufgaben erledigt (Immobilien, Verlag, etc.).

Auf Seite 13 der Gerichtsentscheidung wird festgestellt, dass die CCJW gegründet wurde, um „das Konzept zu stärken, dass Jehovas Zeugen eine Religion sind“ und nicht nur ein Verlag. Das ist alles schön und gut, aber die Organisation in zwei Fraktionen aufzuteilen und zu behaupten, dass man nichts mit dem anderen zu tun hat oder einfach nicht miteinander kooperieren kann, ist Unsinn.

Das Gericht durchschaute auch diesen Trick. Die Wachtturm-Gesellschaft erklärten teilweise, dass sie die fraglichen Dokumente nicht vorlegen könnten, weil es mühsam wäre, die Tausenden von Dateien zu durchsuchen, in denen sie sich befinden. Wie die Entscheidung des Gerichts feststellte, hat der Wachtturm auf Seite 14 nicht gesagt, dass sie keinen Zugang zu diesen Akten hätten, da sie jetzt unter der Kontrolle des CCJW stehen; Sie gaben in ihrem eigenen Argument zu, dass sie auf sie zugreifen könnten, aber es würde einfach zu lange dauern. Hoppla.

Die Fußnote auf Seite 18 stellt fest, dass Watchtower Immobilien im Wert von 1,3 Milliarden US-Dollar hält. Dieser Betrag ist besonders obszön, wenn man bedenkt, wie oft sie um Geld betteln, sogar von Kindern, und wie hart sie die Opfer bekämpfen, wenn es um die Entschädigung für ihre Missbräuche geht.

Die Entscheidung führt weiter die konstanten Argumente der Wachtturm-Gesellschaft gegen das Gericht an, und ihre völlige Weigerung, die Autorität des Gerichts anzuerkennen, und das Verhalten der Wachtturm-Gesellschaft als „ungeheuerlich“ bezeichnet. Dieses Wort bedeutet „außerordentlich schlecht; grell; flagrant; grob, unverschämt, berüchtigt, schockierend.“

Der letzte Abschnitt der Entscheidung besagt, dass der Wachtturm den „Entdeckungsprozess missbraucht“ hat, dass sie „trotzend“ vor Gericht gehandelt haben und dass „das Obergericht große Geduld und Flexibilität im Umgang mit einem widerspenstigen Prozessanten gezeigt hat, der sich weigert, und lediglich die verlorenen Argumente wiederholt.“

Das Wort „widerspenstig“ bedeutet „Widerstand gegen Autorität oder Kontrolle“ nicht gehorsam oder nachgiebig. Das ist interessant, weil Jehovas Zeugen sich ständig als gesetzestreue Bürger ausgeben:

Jehovas Zeugen sind wie die frühen Christen gesetzestreue Bürger. Sie nehmen sich die Worte Jesu zu Herzen: „Legt daher Caesars Dinge an Cäsar zurück, aber Gottes Dinge an Gott“ (Matthäus 22,21). Sie gehorchen „Caesar“ oder den Regierungsbehörden, indem sie die Verantwortung, die sie erfüllen, gewissenhaft erfüllen. von den Bürgern verlangt werden, wie Steuern zahlen und Volkszählungsgesetze und Heiratsregistrierungen einhalten.“ (Dauerhafter Frieden und Glück, Seite 28, Absatz 10)

Das Berufungsgericht hat den Einspruch abgelehnt. Daher muss die WTG der Zahlung von mittlerweile rund 2 Millionen US-Dollar nachkommen. Inwieweit sie der Forderung des Gerichts entsprechen, bleibt abzuwarten. Das Urteil wurde am 9. November 2017 gefällt. Die WTG hat nun 40 Tage Zeit, um einen Antrag auf Überprüfung beim obersten Gerichtshof von Kalifornien einzureichen. Jose Lopez und Osbaldo Padron führen ihre Zivilklagen gegen die WTG fort.

Quelle: jwvictims

 

Fragen wir uns: Warum sind Jehovas Zeugen immer stolz darauf, wenn sie in der Öffentlichkeit betonen, dass sie mit den Behörden zusammen arbeiten, jedoch bei dem Thema Dokumente und Unterlagen bzgl. Kindesmissbrauch nicht kooperieren? Warum werden einzelne Zeugen Jehovas im Unklaren gelassen, dass ihre Spendengelder für Kindesmissbrauch verwendet werden, sowie ihren Sanktionen die das Gericht verhängt? Wieso sind es ausgerechnet Menschen, die die „Organisation Gottes“ als „Abtrünnige“ beschimpft, die diese wichtigen Informationen verbreiten und es so zu einem gesamten Bild der Wahrheit kommt? Wie ist es zu vertreten, dass man im JW Broadcasting betont, dass es keine „pädophilen Zeugen Jehovas“ gibt, wenn die Wachtturm-Gesellschaft durch die hauseigene „Zwei-Zeugen-Regelung“ Täter beschützt? Handelt die „wahre Organisation Jehovas“ wirklich so, wie es die Wachtturm-Gesellschaft tut? Ist wirklich der heilige Geist in dieser Organisation zu finden, und sind die Verantwortlichen für die Geldstrafen wirklich vom Geist Gottes geleitet?

von |November 12th, 2017|2017|2 Kommentare

Fessler vs. Wachtturm – Stillschweigen gegen Zahlung von 2 Mio. US-Dollar?

Die Rechtsabteilung der Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas hat sich bereits nach dem zweiten Verhandlungstag eines Verfahrens in Philadelphia dazu entschlossen, der Klägerin Stephanie Fessleri einen außergerichtlichen Vergleich anzubieten. Fessler hatte das Gerichtsverfahren wegen sexuellem Missbrauchs, der an ihr begangen wurde und dem Versäumnis der Wachtturmgesellschaft, den gesetzlich vorgeschriebenen Weg einer Benachrichtigung der zuständigen Behörden einzuhalten, angestrengt.

In einer überraschenden Wendung hat die Wachtturmorganisation der Klägerin einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag angeboten, der auf eine Summe von zwei Mio. USD geschätzt wird. Die Organisation steht seit siebzehn Jahren wegen ihrer Politik, solche Vorwürfe, wenn immer möglich, intern zu behandeln und auf der umstrittenen Zweizeugen-regelung zu bestehen, unter einem zunehmenden Druck der Öffentlichkeit.

Zu der entscheidenden frühen Wende in dem jüngsten Verfahren kam es, als die JW.org-Repräsentanten behaupteten, dass Ältesten der Glaubensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt von ihrer Leitung geraten worden sei, einen Missbrauch nicht zu melden und dass Älteste oder Mitglieder der Glaubensgemeinschaft ebenso wenig ausgeschlossen oder gemaßregelt worden seien, weil sie einen Missbrauch den Behörden gemeldet hätten.

Eine Steilvorlage, die die Anklage nicht ungenutzt ließ. Sie legte dem Gericht einen Nachweis aus dem sogenannten Dateline-Programm, das bereits im Mai 2002 ausgestrahlt worden war und eine Aufzeichnung der Rechtsabteilung der Gesellschaft vor, die den damaligen Ältesten William H. Bowen anwies, eine Meldung zu einem ihm bekannt geworden sexuellen Missbrauchsfall von einem Kind an die Behörden zu unterlassen.

William H Bowen wurde später wegen seiner Weigerung, dieser Aufforderung nachzukommen, zunächst Beschränkungen unterworfen, so durfte er nicht mehr in den Predigtdienst gehen, und wurde danach sogar ausgeschlossen.

Die Beweisführung war eindeutig und wäre vermutlich auch überzeugend genug für die Jury, sodass die Gesellschaft es nicht auf eine zu erwartende Niederlage durch eine Verurteilung ankommen lassen wollte und einen außergerichtlichen Vergleich vorschlug.

Bowen gründete nach seinem Ausschluss die Organisation Silentlambs, um Missbrauchsopfern eine Stimme zu geben und ihnen zur Seite zu stehen. Sie sollten erfahren, dass sie in ihrer schwierigen Lage nicht alleine seien, so Bowen.

Seit dieser Zeit haben mehr als hundert Opfer Klage gegen die Wachtturmgesellschaft eingereicht, die lange Zeit der Stille der „schweigenden Lämmer“ hatte ein Ende gefunden.

Für die Gesellschaft hat sich die Lage im Verlauf der kommenden Jahre auch in anderer Hinsicht verschlechtert. So kommt sie in Fällen, in denen sie eine außergerichtliche Einigung mit den Opfern erzielen konnte, nicht mehr so billig davon wie noch vor zwanzig Jahren.

Noch in der Mitte der 1990er Jahre brüstete man sich Bill Bowen zufolge in der Rechtsabteilung von JW.org damit, wie man Opfer noch dazu erfolgreich überzeugen konnte, sich mit viel weniger zufrieden zu geben als mit den 125.000 US-Dollar, die die Gesellschaft für solche Zwecke vorgesehen hatte.

Seitdem haben sich jedoch nicht nur die bekannt gewordenen Zahlen der Opfer, sondern auch die an diese gezahlten Summen erhöht. Im Jahr 2007 erhielten siebzehn Opfer durchschnittlich je 750.000 US-Dollar nach einer gerichtlichen Verhandlung, die sich über sechs Jahre hingezogen hatte. Eine Zeitspanne, die der Wachtturm verstreichen ließ, bevor er zur Zahlung bereit war.

Im Jahr 2013 wurden sieben Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch in Kalifornien bereits eine geschätzte Auszahlung von je über $ 2.000.000 nach rechtlichen Auseinandersetzungen, die sich über zwei Jahre hinzogen, zuteil.

In einem Fall, der im Jahr 2014 vor Gericht ging, wurde dem Opfer, Candace Conti, von der Jury sogar die Summe von US-$ 28 Mio. für die Leiden, die ihr von der JW.org-Führung zugefügt, bzw. von dieser sanktioniert worden waren, zugesprochen.

Allerdings handelt es sich in den Vergleichsfällen um (plausible) Annahmen, da um die tatsächlich gezahlten genauen Beträge ein sorgfältig gehütetes Geheimnis gemacht wird.

Die JW.org-Führung möchte es in jedem Fall vermeiden, dass den Mitgliedern und der Öffentlichkeit bekannt wird, welche enormen Zahlungen aus den gespendeten Mitteln für solche Zwecke geleistet werden.

Die Fakten zeigen, dass die Gesellschaft für jeden neuen Fall mit höheren Aufwendungen an Anwaltsgebühren und Gerichtskosten rechnen muss, was zügigere außergerichtliche Einigungen für sie attraktiver machen könnte.

Zudem verliert sie weiteren Boden, da in zunehmend mehr gerichtlichen Präzedenzfällen gesetzlich festgelegt wird, wie Opfer von derartigen Verbrechen entschädigt werden sollten und Entschädigungssummen nach Vorstellung der Wachtturmgesellschaft in der Höhe von 125.000 US-$ wohl endgültig der Vergangenheit angehören.

Wer bezahlt das alles?

Es sind die einfachen Mitglieder der Gemeinschaft, die Zeugen Jehovas, die weltweit durch Zeitschriftenverteilung und ihre eigenen Spenden Millionen von Dollar für die Wachtturmgesellschaft aufbringen.

Der Fall von Stephanie Fessler verdeutlicht, wie die von der Gesellschaft betriebene Rechtspolitik von Obstruktion und Täuschung mittel- bis langfristig das Potenzial hat, die JW.org finanziell in den Abgrund zu stürzen.

Je mehr Opfer erfahren, dass ihre Klagen eine solide Rechtsgrundlage haben, um die Gesellschaft zu verklagen, und je mehr Zeugen Jehovas, die die Politik von JW.org verteidigen müssen, erkennen, dass sie damit der Vergewaltigung von Kindern Vorschub leisten, desto mehr wird die Gesellschaft unter den Druck geraten, der sie zwingt, ihre bisherige Politik zu überdenken und dafür zu sorgen, dass Änderungen für einen besseren Kinderschutz eingeführt werden.

Bis dies geschieht ist es notwendig, dass die Führungsmitglieder der Organisation in derartigen Fällen regelmäßig sanktioniert oder sogar von ihren Positionen entfernt wird, um die entsprechende Anpassungen zum Schutz der Kinder zu erzwingen.

Quelle: (1) silentlambs.org / (2) silentlambs.org / (3) silentlambs.org / (4) silentlambs.org / (5) silentlambs.org / apps.jw.orgisgodimaginary.com

von |Februar 27th, 2017|2017|0 Kommentare

Großbritannien: Wachtturm-Gesellschaft lenkt gegenüber der Charity Commission ein

Die britische Wohltätigkeitskommission (Charity Commission) beabsichtigt schon seit längerem, sich mit Vorwürfen an die Adresse der Wachtturmgesellschaft in einer Untersuchung zu befassen. Neben den Praktiken, wie die Gesellschaft im Fall von sexuellem Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen umgeht, geht es auch darum, ob Opfer solcher Taten gezwungen worden sind, ihren Peinigern Auge in Auge zu begegnen.

Die Anwälte der Gesellschaft haben die Untersuchung seit mehr als zwei Jahren mithilfe von Rechtsmitteln verhindert. Die Wachtturmgesellschaft hat diese Bemühungen nunmehr eingestellt und den Rechtsstreit für beendet erklärt.

Die britische Wohltätigkeitskommission hatte mit ihren Nachforschungen bereits im Mai 2014 begonnen, nachdem Vorwürfe laut geworden waren, dass Opfer von Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch, darunter auch Kinder, gezwungen worden sind, mit ihren Angreifern in internen „Justizausschüssen“ konfrontiert zu werden.

Die Zeugen Jehovas widersetzten sich jedoch einer Untersuchung der Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft von Großbritannien (WTBTS), die die britischen

1.500 Versammlungen des Landes beaufsichtigt und von der angenommen wird, dass ihr eine Schlüsselrolle bei der Entscheidung darüber, wie die Missbrauchsfälle in der Gemeinschaft behandelt werden, zukommt.

Die WTBTS, die im vergangenen Jahr einen Umsatz von über 80 Millionen britische Pfund erwirtschaftete, legte jedoch eine Reihe von Rechtsmitteln mit dem Ziel ein, eine solche Untersuchung zu verhindern.i

Dazu gehörte der Versuch, im Obersten Gerichtshof des Landes die Entscheidung der Kommission, eine Untersuchung einzuleiten, anzufechten. Die Wohltätigkeitsorganisation kämpfte auch in den unteren Gerichten gegen Anordnungen, die sie verpflichten würden, der Kommission Zugang zu Aufzeichnungen zu gewähren, die aufzeigen könnten, wie sie Anschuldigungen von Kindesmissbrauch behandelt.

Die Kommission gab in der letzten Woche bekannt,ii dass die WTBTS nach nunmehr mehr als zweieinhalb Jahre seit dem Beginn der Untersuchung einige der Dokumente, um die sie die Gesellschaft ersucht hatte, überlassen hat.

Die WTBS hat auch das letzte ihrer Rechtsmittel gegen die Untersuchung fallen gelassen, nachdem das Oberste Gericht sich geweigert hatte, sich mit diesem Fall im Juli d.J. zu befassen.

Obwohl es allgemein betrachtet schon vorkommen könne, dass Wohltätigkeitsorganisationen gegen Entscheidungen der Kommission mit rechtlichen Schritten vorgingen, sei das Verhalten der WTBS in seiner Länge und seinem Ausmaß in den vergangenen Jahren ohne Beispiel gewesen, sagte ein Sprecher der Kommission gegenüber dem The Guardian im letzten Jahr.

Aktuell gibt es jedoch eine neue Entwicklung:

„Im Licht des Verlaufs der Untersuchung und der Informationen, die die Kommission vom Wachtturm und andern Quellen erhalten hat, ist die Gesellschaft damit einverstanden, ihren Widerspruch gegen den Gerichtsbeschluss zur Vorlage von Dokumenten zurückzuziehen. Damit hat der Wachtturm sein Einverständnis erklärt, dass seine diesbezügliche Eingabe gegenstandslos geworden ist und eine gemeinsame Erklärung dem Gericht vorgelegt werden konnte, um die Verhandlungen abzuschließen.

Die Wachtturmgesellschaft wird nun mit der Kommission zusammenarbeiten, um den Sachverhalten auf den Grund zu gehen, die Gegenstand der gesetzlichen Untersuchung sind und um den behördlichen Anliegen der Kommission nachzukommen.“

Die Kommission führt derzeit eine gesonderte Untersuchung in der Gemeinde Manchester New Moston durch,iii wo drei inzwischen erwachsene Missbrauchsopfer angeblich dazu gezwungen worden sind, ihrem Missbraucher gegenüberzutreten, kurz nachdem dieser aus dem Gefängnis entlassen worden war, wo er für seine Übergriffe eine Arreststrafe verbracht hatte.

Er wurde später angeblich von der Gemeinschaft „ausgeschlossen“, oder aus seiner Religion entfernt. Zwei Frauen sagten gegenüber dem The Guardian im letzten Jahr dagegen aus, dass es ihm tatsächlich erlaubt worden war, in der Gemeinschaft zu verbleiben, obwohl Ausschlüsse oft wegen viel geringfügigerer Vergehen, so wie beispielsweise für Glücksspiel, ausgesprochen werden würden.

Eine Frau, die als Erwachsene vergewaltigt worden war, sagte, sie sei von den Ältesten ihrer Versammlung aufgefordert worden, ihrem Vergewaltiger in einer privaten Anhörung gegenüber zu treten, was sie so sehr traumatisiert habe, dass in der Folge ihre Ehe daran zerbrochen sei.

Ein Sprecher der Zeugen Jehovas sagte dazu im vergangenen Jahr: „Wir sind nicht in der Position, so etwas zu verlangen und wollen es auch nicht, dass jedes Opfer eines Missbrauchs dazu gezwungen wird, mit seinem Angreifer konfrontiert zu werden.“

Rechtsanwalt Thomas Beale von AO Advocates, der im vergangenen Jahr einen Zivilprozess gewonnen hatte, in dem festgestellt wurde, dass die Zeugen Jehovas es versäumt hatten, eine Frau vor sexuellem Missbrauch zu schützen, was bei ihr im Alter von vier Jahren begann, sagte zu der Entscheidung der Kommission, dass die jetzt geschlossene Vereinbarung es der WTBS erlauben würde, wichtige Informationen weiterhin zurückhalten.

„Natürlich begrüßen wir die laufende gesetzliche Untersuchung über die Sicherungspolitik der Zeugen Jehovas und freuen uns auf die Möglichkeit, ihre Ergebnisse später überprüfen zu können,“ kommentiert er das Ergebnis.

„Doch angesichts unserer Erfahrung mit den Zeugen Jehovas vor Gericht sehen wir der Möglichkeit einer gründlichen und robusten Untersuchung auch angesichts des jetzigen Einlenkens der WTBS mit Skepsis entgegen. Wir sind der Meinung, dass die Chance für eine vollständige Offenlegung der Information zu Missbrauchsfällen tatsächlich nur sehr gering ist. „

Die Organisation der Zeugen Jehovas sieht sich mit ähnlichen Forderungen auch im Ausland konfrontiert. Im vergangenen Jahr hat eine Untersuchung in Australien entschieden, dass die Organisation Kinder nicht in ausreichender Weise vor sexuellem Missbrauch schütztiv und dass ihre internen Verfahren zum Schutz vor Missbrauch zu schwach sind.

Ähnliche Vorwürfe wurden auch in Kanada erhoben.

Ein Sprecher der Zeugen Jehovas sagte im vergangenen Jahr gegenüber dem The Guardian: „Die Ältesten der Kongregation halten Opfer nicht davor zurück, die Taten anzuzeigen oder schützen die Missbraucher gegenüber den Behörden vor den Konsequenzen ihrer Handlungen.“

Fay Maxted, die Chefin des Survivors Trust, forderte die WTBTS dazu auf, sich bei den Betroffenen dafür zu entschuldigen, dass ihre Taktik zu den „schrecklichen Verzögerungen“ geführt habe.

„Die Glaubensgemeinschaften müssen zur Kenntnis nehmen, dass ihre rechtlichen Eingaben, eine nach der anderen, den Opfern und Überlebenden erhebliche Schäden und Schmerzen verursachen, wenn sie daran gehindert werden, ihre Informationen und Erfahrungen anderen mitzuteilen“,

sagte sie. „Es fällt sehr schwer, unter solchen Umständen daran zu glauben, dass die besten Interessen des Opfers oder Überlebenden in irgendeiner Weise berücksichtigt werden.“

Maxted sagte, sie hoffe, dass die Entscheidung der WTBS, Informationen mit der Kommission zu teilen, nunmehr auch tatsächlich eine Änderung im Hinblick auf die Bedürfnisse von Opfern und Überlebenden bedeutet.

Quellen: theguardian.com / gov.uk / manchestereveningnews.co.uk / theguardian.com (2) / cbc.ca

von |Februar 17th, 2017|2017|0 Kommentare

Fessler gegen Wachtturm-Gesellschaft – der erste Gerichtstag

Es ist ein kalter Morgen in Philadelphia als Stephanie Fessler am 7. Februar 2017 gegen 09:45 Uhr in den Gerichtshof von Pennsylvania, Erster Gerichtskreis, Zivilprozess, eintritt. Aber es gibt noch eine andere Uhr, die tickt – es ist die Uhr der Gerechtigkeit.

Eine Zeitmessung, die misst, wie lange es dauert, bis eine Person oder Organisation, die das Leben eines anderen Menschen geschädigt hat, für das, was sie getan oder möglicherweise auch nicht getan hat, zur Rechenschaft gezogen wird.

Es ist 13 Jahre her, dass die Ältesten der Versammlung der Zeugen Jehovas Grove Pennsylvania im Frühjahr zuerst von der sexuellen Beziehung und dem Missbrauch erfahren hatten, der von Terry Monheim im Alter von 49 Jahren gegenüber ihrem Opfer, Stephanie Fessler, die damals erst 14 Jahre alt war, begangen wurde.

Stephanie wurde vor den Ältesten in den Jahren 2004 und 2005 für diese illegitime Beziehung vor ein Komitee der Ältesten zitiert, während diese in grotesker Missachtung des Gesetzes den vermuteten Missbrauch nicht an die Polizei, die Pennsylvania’s Childline oder eine andere Behörde meldeten.

Stattdessen gaben sie das, was sie in Erfahrung gebracht hatten, an die Rechtsabteilung der Wachtturmgesellschaft weiter, die ihrerseits das Staatsrecht von Pennsylvania in gleicher Weise ignorierte und den Verdacht ebenso wenig berichtete wie die Ältesten.

Statt das Opfer vor weiteren Schäden zu schützen, wurde Stephanie zur Sünderin abgestempelt. In den Jahren 2004 und 2005 war sie durch die Ältesten förmlich ermahnt, im zweiten Fall sogar öffentlich vor der ganzen Versammlung als Sünderin gebrandmarkt worden.

Damit wurde das Opfer Stephanie zusätzlich traumatisiert. Zudem wurde ihr die fachkundige Hilfe und der Schutz durch Behörden, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind, verweigert.

Dabei ist es nicht geblieben. Die örtlichen Ältesten und die Wachtturmorganisation schikanierten Stephanie danach mehr als einmal. Ihre Beteiligung an dem Missbrauch wurde als eine Sünde bewertet, und nicht als Verbrechen der Täterin. Stephanie sei ein Sünder, sagten sie.

Um 9:52 Uhr betraten die 25 Juroren das Gerichtsgebäude über den Hof von Mary C. Collins und wurden über die Natur dieses Falles unterrichtet. Danach wurde die Liste der Zeugen vorgelesen, die voraussichtlich aussagen würden.

Gegen 10:25 Uhr wurden alle bis auf zehn Geschworene entlassen und damit war die Jury war vollständig. Acht Juroren mit zwei Stellvertretern werden nunmehr über das Schicksal der Wachtturm Bibel und Trakt-Gesellschaft von New York sowie der christlichen Versammlung der Zeugen Jehovas, der Versammlung der Zeugen in Spring Grove und, in geringerem Maße, auch über die Täterin Terry Monheim entscheiden.

 

Vorherige Entwicklungen

Kurz vor der Eröffnungsrede hatten sich bereits die Anwälte der Klägerin, Stephanie Fessler, und die der Verteidigung ein juristisches Gefecht geliefert, ohne dass die Jury anwesend war. Richterin Collins musste über mehr als ein Dutzend Anträge entscheiden.

In diesen werden beispielsweise die Voraussetzungen festgelegt, unter denen Be-weise in die Verhandlung eingebracht werden können oder nicht.

Es dauerte nicht lange, bis sich die Schlacht aufheizte als Spring Grove Verteidiger, Jud Aaron, seine Stimme gegen die Einführung eines neuen Zeugen, eines Ältesten im York County, PA, erhob. Er argumentierte, dass dies ein Zeuge sei, den der Kläger unnötigerweise aufgerufen habe, da dessen Aussage irrelevant sei und der außerdem nicht von der Verteidigung benannt worden sei.

Richterin Collins stimmte der Verteidigung insoweit zu, dass die Beweise dieses Zeugen während der ersten Phase des Prozesses nicht zugelassen würden, aber während der Strafphase des Prozesses erlaubt werden würden.

Damit war die Bühne wohl schon für die unvermeidliche Niederlage des Wachtturms vorbereitet, noch bevor die Juroren einen einzigen Zeugen befragten.

In einem weiteren Antrag versuchte die Verteidigung, das Zeugnis des Detektivs Lisa Layden, einer sachverständigen Zeugin mit der Begründung auszuschließen, dass ihr Zeugnis „nur eine Meinung“ und daher nicht erlaubt sei. Nach einer schlüssigen Widerlegung dieser Aussage durch Rechtsanwalt, Jeffrey Fritz, lehnte Richterin Collins den Antrag ab; Lisa Layden wird bezeugen.

Es war auch keine Überraschung, dass die Verteidigung versuchen würde, das Klerusprivileg geltend zu machen. Sie argumentierte, dass Äußerungen, die gegenüber den Ältesten in vertraulichen Gesprächen gemacht würden, privilegiert und geschützt seien. Ihre Einbringung in Gerichtsverfahren würden daher Klerusprivilegien, welche die Bekenntnisse an Geistliche schützen sollen, verletzen.

Diese Forderung traf auf eine harsche Erwiderung von Stephanies Rechtsanwalt Jeffrey Fritz. Er teilte der Richterin mit, dass das Klerusprivileg in diesem Fall keine Anwendung haben könne, da von vornherein keine Erwartung einer Vertraulichkeit bestanden habe, als die Ältesten Fessler zu einer Ältestenversammlung hinzuzogen und sie zu ihrer Beziehung zu Monheim befragt worden sei.

Der Älteste Eric Hoffman, der vor mehr als zwei Jahren abgesetzt worden war, hatte sich seinerseits in keinem Fall auf das Klerusprivileg berufen, sondern verletzte die gebotene Vertraulichkeit selbst, indem er jeden Aspekt von Stephanies Bericht an mehrere andere Älteste sowie an das Rechtsreferat der Wachtturmgesellschaft in New York weitergab.

Als Herrn Fritz angesichts seines Engagements und seiner Erregung der Schweiß auf der Stirn stand, gab Richterin Collins ihm Recht. Er sei in dieser Frage „richtig auf den Punkt“ gekommen, das Klerusprivileg könne in diesem Fall nicht aufgerufen werden. Für den Wachtturm, der in der Vergangenheit mehrfach versucht hatte, dieses Privileg für sich zu beanspruchen, war dies eine weitere Niederlage.

In einer etwas überraschenden Stellungnahme der Verteidigung behauptete der Bevollmächtigte Jud Aaron, dass der Anwalt des Klägers versuche, die Religion der Zeugen Jehovas vor Gericht zu stellen, indem er Dutzende von Wachtturm und Erwachet! Artikeln in seine Beweisführung eingebracht habe. Es war ein verzweifelter Zug, aber Judge Collins fiel nicht darauf herein.

 

Der Prozess beginnt

Aus den privaten Hinterräumen des Gerichts betrat die Jury nunmehr den Gerichtssaal. Drei schwarze Männer, zwei weiße Frauen und fünf schwarze Frauen traten ein und nahmen ihre zugewiesenen Plätze ein. Richterin Collins beglückwünschte sie für ihre Bereitschaft zur Annahme der Verpflichtung als Geschworene bei Gericht tätig zu werden und erinnerte sie daran, dass sie es sei, die während des Prozesses über alle Angelegenheiten des Gesetzes entscheide und die Geschworenen ihrer Entscheidung Folge zu leisten hätten.

Allerdings erinnerte sie die Jury auch daran, dass die Verantwortung zur Bewertung der Aussagen und der Tatsachen im vorliegenden Fall allein in ihrer Hand liege. Collins erklärte die Definition von einem „Übergewicht der Beweislast“ und gab der Jury die Abbildung einer Skala, die den Kläger und die Verteidigung auf beiden Seiten des Zentrums darstellt. Sie stellte fest, dass die Klägerin, wenn die Waagschale nur geringfügig zugunsten des Klägers ausschlage, das Erfordernis der Beweisführung erfüllt und die Beklagte daher schuldig sei.

Nach einer Mittagspause wurde das Gericht um 13:45 Uhr wieder einberufen und Richterin Collins verlas gegenüber der Jury das Gesetz des Staates, das eine Meldung in einem Fall von Kindesmissbrauch verpflichtend macht.

Nunmehr erhielt der Kläger das Wort und Rechtsanwalt Gregg Zeff hielt seine Eröffnungsrede an die Jury. Er erklärte, dass auch ein Angehöriger des Klerus einen vermuteten Missbrauch melden müsse und dass Älteste niemals einen mutmaßlichen Missbrauch verheimlichen dürften, um die Organisation der Zeugen Jehovas zu beschützen.

Zeff verlas einen Brief der WTBS an die Ältestenorganisation, der am 1. Juli 1989 abgefasst worden war und in dem die Ältesten daran erinnert wurden, dass wegen möglicher Gerichtsverfahren äußerste Vertraulichkeit gewahrt werden müsse. In dem Brief werden die Ältesten auf die „unsachgemäße Verwendung der Zunge“ hingewiesen.

Danach erklärte Zeff in einer Zeitleiste, wie die Ältesten zuerst von dem vermuteten Missbrauch von Fessler im Jahr 2004 erfahren haben, von sexuellen Aktivitäten, die auch Umarmungen und Küsse einschlossen.

Die Ältesten von der Versammlung Spring Grove (Stephanies Versammlung) und die von der Versammlung von Freeland Maryland (Terry Seipp-Monheims Versammlung) waren somit über die Beziehung im Bilde, unterließen es aber, die Behörden zu kontaktieren. Stattdessen bildeten sie ein eigenes Rechtskomitee, das sowohl das Opfer als auch ihre Täterin verurteilte.

Rechtsanwalt Zeff spielte der Jury eine Videoaufzeichnung vor, in der die Mutter von Stephanie Fessler, Jodie Fessler ausführt, dass der Älteste Eric Hoffmann ihr zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt habe, dass die Behörden kontaktiert werden müssten.

Erst im Jahr 2011 war Stephanie Fessler in der Lage, die Polizei anzusprechen. Damals wurde Monheim verhaftet und eingesperrt. Die Zeugenaussage von Detective Layden gegenüber der Jury wird darauf hinauslaufen, dass die Ältesten entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung die Polizei und die Childline sofort hätten kontaktieren müssen. Stattdessen, so die Feststellung von Zeff, wurden Regeln gebrochen, um die Versammlung zu beschützen und sie vor Schaden zu bewahren.

Der Nachweis der Anklage wird aufzeigen, dass Stephanie mit 14 Jahren eine öffentliche Schule besuchte, ansonsten aber nach den schulischen Aktivitäten von anderen Jugendlichen völlig isoliert lebte. Stattdessen sorgte sie für ihre Mutter, eine Zeugin Jehovas, die bereits auf eine lange Geschichte von psychischen Erkrankungen zurückblicken konnte.

Stephanie erblickte in Terry Seipp (Monheim) eine emotionale Unterstützung, aber Seipp brach dieses Vertrauen, indem sie in eine sexuelle Beziehung mit Stephanie eintrat. Stephanie hatte keine vorherigen Beziehungen.

Die Anklage wird den professionellen Therapeuten Debbie Bauer in den Zeugenstand rufen, der die psychischen Schäden an Stephanie, die nicht nur durch den anfänglichen Missbrauch, sondern auch durch die lang andauernde Beziehung von über zwei Jahren entstanden, ansprechen wird.

Die Mitangeklagte Terry Monheim ist reumütig. Sie hat ihre Gefängnisstrafe bereits hinter sich.

Die Anklage wird argumentieren, dass die Beklagten, die Wachtturmgesellschaft, die christliche Versammlung der Zeugen Jehovas und die Versammlung von Spring Grove für ihr Versäumnis verantwortlich gemacht werden müssten, den Verdachtsfall eines sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen zu melden.

 

Eröffnung der Verteidigung

Jud Aaron begann seine Ausführungen mit der Aussage, dass „es im Leben Konsequenzen dafür gebe, nicht die Wahrheit zu sagen.“ Er behauptete, dass die Aufzeichnungen des Therapeuten Lori Bartons beweisen würden, dass es keine sexuelle Beziehung in jener Zeit gegeben habe, als die Ältesten in Spring Grove von der Verbindung zwischen Fessler und Terry Seipp (Monheim) erfahren hätten. Er sagte:

„Sie konnten nicht berichten, was sie nicht gewusst haben.“

Aaron sagte weiterhin, dass die „Beziehung“ zwischen Fessler und Seipp im Jahr 2005 vorüber war.

Die Klägerin Stephanie Fessler saß in einem Augenblick großer Erregung nur wenige Meter von Jud Aaron entfernt, als er sagte:

„Stephanie Fessler hat nicht die Wahrheit gesagt … Folglich wurde auch kein Bericht gemacht.“

So, als ob er diesen Punkt der Jury einhämmern wollte, wiederholte Herr Aaron seinen früheren Kommentar in einer finalen Erklärung:

„Eines ist klar – Stephanie hat nicht die Wahrheit gesagt, so dass die Ältesten nichts zu berichten hatten. Sie konnten daher auch Stephanie Fessler nicht schützen, weil sie nicht die Wahrheit gesagt hatte.“

Als nächster wurde Herr John Miller, Anwalt für die Wachtturm-Bibel und Trakt-Gesellschaft aufgerufen. Miller, selbst ein Zeuge Jehovas und Mitglied der Rechtsabteilung der Gesellschaft in Patterson, New York, erklärte, dass die Zeugen Jehovas eine christliche Religion seien und dass die Jury hören werde, dass der Wachtturm dort in New York „einige Dinge besitze“.

Nachdem er seine Erklärungen für die verschiedenen Gesellschaften und Korporationen, die sich im Besitz der WTBS befinden, abgegeben hatte, wiederholte er im Wesentlichen die Worte seines Partners, Jud Aaron. Er erklärte auch, dass Terry Monheim nicht vor Gericht erscheinen werde, um sich hier zu verteidigen.

Ferner stellte er fest, dass weder die Wachtturmgesellschaft noch das CCJW eine rechtliche Verpflichtung dazu gehabt hätten, die Behörden darüber in Kenntnis zu setzen, was sie von den Versammlungsältesten gehört hatten.

Miller wiederholte auch, dass der Schlüssel zur Verteidigung in den Notizen des Therapeuten Lori Barton enthalten sei. Miller in der besten Gerichtssaaldramatik:

„Aufzeichnungen können nicht lügen.“

Rechtsanwalt Miller unterstrich seine Ausführungen gegenüber der Jury und schloss mit der Aussage: „Wir, (der Wachtturm), haben nichts mit diesem Fall zu tun.“ Miller witzelte, dass Älteste „nur Laien“ seien, und schloss seine Stellungnahme mit der Bemerkung ab, dass „der Wachtturm und die CCJW nicht einmal hierhergehörten.“

Der Rechtsanwalt für die CCJW, die christliche Versammlung der Zeugen Jehovas, Louis Lombardi, gab gegenüber der Jury keine Erklärung ab. Er saß schweigend zwischen Aaron und Miller am Verteidigungstisch und ließ die Frage aufkommen, ob er jemals in der Verteidigung der Zeugenorganisation auftreten und das Wort ergreifen wird.

von |Februar 12th, 2017|2017|1 Kommentar

Geschworenenliste vollständig – neuer Gerichtsfall gegen die WTG in den USA

Zum ersten Mal seit dem aufsehenerregenden Prozess von Candace Conti gegen die Wachtturm-Bibel und Trakt-Gesellschaft von New Yorki im Jahr 2011, wird erneut eine Jury in einem Fall von sexuellem Kindesmissbrauch in den Reihen der Zeugen Jehovas eine Entscheidung treffen.

In diesem Fall geht es um den sexuellen Missbrauch eines 14-jährigen Mädchens. Verschiedene Älteste der Zeugen in zwei Bundesstaaten waren über diese Tat informiert, unterließen es jedoch, die zuständigen Behörden und die Polizei darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Meldung unterblieb selbst nachdem die Angelegenheit der zuständigen Rechtsabteilung der Wachtturmgesellschaft gemeldet worden war.

Die Klägerin, Stephanie Fessler aus Lancaster Pennsylvania gibt an, dass Älteste aus den Versammlungen der Zeugen Jehovas Freeland, Maryland, und Spring Grove, Pennsylvania, es versäumten, Kontakt zu Strafverfolgungsbehörden aufzunehmen, nachdem ihnen bekannt geworden war, dass eine sexuelle Beziehung zwischen Frau Fessler, damals im Alter von 14-16 Jahren und der weiteren Beklagten, Frau Terry Jeanne Monheim, damals 49-51 Jahre alt, bestand.

Der Missbrauch begann 2003, wurde im Sommer 2004 entdeckt und als die Eltern von Stephanie auf den Missbrauch aufmerksam wurden, kontaktierten sie die Ältesten ihrer Versammlung.

Der Älteste Eric Hoffman initiierte eine interne Untersuchung der Anschuldigungen, zu der auch zwei weitere Älteste, Neal Cluck und John Ness, hinzugezogen wurden. Keiner der Ältesten schlug den Eltern vor, die Behörden zu kontaktieren. Sie selbst versäumten es ebenso den Vorfall zu melden. Statt Stephanie zu beschützen, bestraften sie sie, das Opfer, indem sie ihr gegenüber einen Verweis aussprachen.

Den Gerichtsdokumenten zufolge verhörten die Spring Grove-Ältesten zwar das Opfer Stephanie Fessler, unterließen es jedoch, die 49-jährigen Terry Seipp (Monheim) zu befragen und versuchten auch nicht, sich an die Polizei- oder Kinderschutzbehörden zu wenden.

Statt ihr Schutz zu gewähren, wurde Stephanie von ihren Ältesten mit einem Verweis, einer internen Disziplinierungsmaßnahme bei den Zeugen Jehovas, bestraft.

In einer schriftlichen Stellungnahme gab der Älteste Eric Hoffman zu, dass er von vermutetem Missbrauch wusste, aber dennoch nicht mit den zuständigen Behörden in Verbindung trat.

Die Ältesten der Freeland Maryland Versammlung wurden über die sexuellen Missbrauchsanklagen gegen ihr Mitglied, Terry Seipp (Monheim) informiert, aber ebenso wie die Spring Grove Ältesten unterließen auch sie es, sich an die Regierungsbehörden zu wenden. Auch sie beließen es bei einer Ermahnung gegenüber der Täterin.

Die Ältesten der Versammlung von Spring Grove setzten sich jedoch in Kontakt mit der Rechtsabteilung des Wachtturms in Patterson, New York, und berichteten das Vorkommnis.

Die Gerichtsakten deuten jedoch darauf hin, dass die Meldung eines mutmaßlichen Missbrauchs an die Behörden und die Polizei auch in diesem Stadium unterblieb, weswegen vermutlich gegen die gesetzliche Bestimmung des Pennsylvania’s Child Protective Services Laws (CPSL) verstoßen worden ist.

Als unmittelbare Folge dieses Vorgehens und dem Versäumnis, den gesetzlichen Vorschriften sowohl von Pennsylvania als auch von Maryland nachzukommen, musste die Klägerin ein weiteres Jahr des Missbrauchs ertragen, bis es dem Ehemann der Angeklagten gelang, die Beziehung seiner Frau zu dem Mädchen aufzudecken.

Er hatte einen privaten Ermittler mit Nachforschungen beauftragt, dem es gelang, einen fotografischen Beweis für die Beziehung zwischen Fessler, Alter damals 15, und Monheim, jetzt 50 Jahre alt, zu erbringen.

Den zuständigen Ältesten wurden die Beweise vorgelegt, aber diese weigerten sich weiterhin, die Polizei oder die Kinderschutzbehörden zu kontaktieren. Sie bestraften Stephanie erneut, dieses Mal mit einem öffentlichen Verweis, der der gesamten Versammlung zur Kenntnis gebracht worden ist.

 

Täter unter Strafverfolgung – das Opfer leidet weiter

Erst im Jahr 2011 wurde der Missbrauch von Stephanie Fessler, jetzt 22 Jahre alt, direkt der Polizei gemeldet, die Terry Seipp (Monheim) aufgrund mehrerer krimineller Verstöße verhaftete. Seipp bekannte sich schuldig und wurde zu einer Gefängnisstrafe und Bewährung verurteilt.

Unterdessen litt Fessler unter schweren posttraumatischen Belastungsstörungen (PTSD), die sich bei ihr in extremen Angstzuständen, Schlaflosigkeit und Albträumen auswirkten, so dass eine professionelle Therapie erforderlich wurde.

Es ist offensichtlich, dass die Organisation der Zeugen Jehovas mit ihrem Vorgehen nicht nur gegen die Gesetze von Pennsylvania und Maryland verstoßen, sondern auch dem Opfer Stephanie zusätzlich geschadet hat, indem ihr angemessene Hilfe zur rechten Zeit durch Beratungsstellen versagt wurde.

Durch ihre private und öffentliche Zurechtweisung wurde ihr zusätzlicher Stress zugefügt, da sie mit dem Stigma fertig werden musste, von allen ihren Zeugenfreunden als „schlechter Umgang“ angesehen zu werden.

Stephanie wurde im Alter von 10 Jahren als Zeuge Jehovas getauft, eine Entscheidung, mit der sie sich dauerhaft mit der Zeugnisorganisation und ihren Ältesten verband, denen gegenüber sie damit rechenschaftspflichtig wurde.

Während Kinder außerhalb der Zeugengemeinschaft von praktischer Unterstützung, Zuspruch und Ermutigung profitieren können, wenn sie missbraucht werden, befindet sich ein getauftes Zeugenkind in einer Lage, in der es vor einer Gruppe von männlichen Ältesten dazu gezwungen wird, sein Trauma wieder und wieder durchzumachen, um manchmal anschließend sogar bestraft zu werden.

Stephanie sagt:

“Mir wurden sechs Jahre meiner Kindheit gestohlen. Ich habe nichts von Sex gewusst … von jemandem missbraucht und dafür noch bestraft zu werden, hat mich seelisch und emotional in einer Weise verletzt, die ich mit Worten nicht beschreiben kann.“

 

Das Gerichtsverfahren

Der primäre oder erste Angeklagte in diesem Fall ist die Wachtturm-Bibel- und Traktatgesellschaft von New York und daneben die CCJW (Christliche Kongregation des Zeugen Jehovas).

Fesslers Rechtsanwalt, Jeffrey P. Fritz von Soloff & Zervanos, P.C.,ii will der Jury gegenüber nachweisen, dass die Rechtsabteilung der Wachtturmbehörde es versäumt hat, die Ältesten, die in diesen Fall involviert waren, anzuweisen, den verbindlichen Gesetzen von Maryland und Pennsylvania für sexuellen Kindesmissbrauch nachzukommen.

Dieses Verhalten stehe im Gegensatz zu der eigenen schriftlichen und veröffentlichten Dokumentation des Wachtturms, die anerkennt, dass Kindesmissbrauch ein Verbrechen darstellt, und dass „kein Ältester jemanden kritisieren wird, der eine solche Angelegenheit den Behörden meldet.“ (Brief der WTG an die Ältesten vom15. Februar 2002)

Allerdings ist es so, dass die Ältesten im Einklang mit den widersprüchlichen rechtlichen Empfehlungen des Wachtturms nicht ausdrücklich angehalten sind, Angelegenheiten des Kindesmissbrauchs an die Justizbehörden zu melden. Dieser Schritt soll als letztes Mittel (nur) in den Staaten erfolgen, in denen die Pflichtberichterstattung strikt vorgeschrieben ist.

Der Wachtturm beruft ich auf die Anwendung von Klerusprivilegien wie dem Beichtgeheimnis, obwohl es auch Ausnahmen gibt, die es einem Angehörigen des Klerus (Ältesten) erlauben, Vorwürfe an die zuständigen Behörden zu melden.

Wie in vergangenen Artikeln schon berichtet wurde,iii verwenden Wachtturmanwälte häufig den Begriff „absolutes Recht“ bei der Beschreibung ihres Vorschlags an die Opfer, sich mit Missbrauchsanzeigen selbst auseinanderzusetzen.

Das ist eine Praxis, die darauf abzielt, lediglich den Anschein zu erwecken, dass man sich für Opferrechte engagiert, tatsächlich aber darauf bedacht ist, eigene Anstrengungen und Initiativen, etwas im Berichtsprozess unternehmen zu müssen, zu vermeiden.

Es ist diese Strategie, die letztendlich zu der Unterlassung von Anzeigen in Missbrauchsfällen geführt hat. Die meisten Opfer und ihre Familien sind so durch den Missbrauch traumatisiert, sie in aller Regel Abstand davon nehmen, sich an die zuständigen Behörden und die Polizei zu wenden.

Ein weiterer Grund, warum es nicht zu Meldungen kommt, liegt darin, dass die Ältesten die Zeugen Jehovas regelmäßig ermahnen, nichts zu tun, was „dem Namens Jehovas Unehre“ bereiten könnte. Eine Strategie und bekannte Zeugenpolitik, die in erster Linie den Ruf der Organisation schützen soll und nicht der Sorge für die Opfer dient.

Die Jury für das anstehende Gerichtsverfahren ist nunmehr ausgewählt worden und der Prozess wird am Dienstag, den 7. Februar im Rathaus in Philadelphia, Pennsylvania, beginnen.

JW Survey wird kontinuierlich über den Fortgang des Verfahrens bis zum Ergehen eines endgültigen Urteils berichten.

Quellen: nytimes.com / oloffandzervanos.com / jwsurvey.org

Kindesmissbrauch – Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

Kindesmissbrauch – Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

Royal Commission in Australien Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

Die Royal Commission in Australien untersucht seit 2013, wie australische Institutionen (Schulen, Kirchen, Sportvereine, Regierungseinrichtungen) mit Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch umgehen. Zum Wohl von Kindern deckt die Kommission auf, wo Systeme darin versagen, Kinder zu schützen, und gibt Empfehlungen, wie Gesetze, Verhaltensregeln und Praktiken verbessert werden müssen. Auch die Wachtturm-Organisation kann sich vor der Verantwortung zum Schutz der Kinder nicht freisprechen.

Jeder interessierte Zeuge Jehovas hat das Recht auf eine sachliche Darstellung der Fakten, um auf Bemerkungen und Vorwürfe adäquat reagieren zu können. Jeder Gläubige hat das Recht zu erfahren, wie seine Kirche, Organisation oder Sekte auf Kindesmissbrauch reagiert, und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Sie sei hier gegeben.

02 Royal Commission in Australien Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

Vom 27.07.-14.08.2015 fand die öffentliche Anhörung von Jehovas Zeugen statt. Es wurden angehört:

  • zwei weibliche Missbrauchsüberlebende,
  • die damals verantwortlichen Ältesten und Aufseher,
  • der Rechtsanwalt des Zweigbüros Australien sowie
  • Geoffrey Jackson, Mitglied der Leitenden Körperschaft,
  • per Videoübertragung aus Toowoomba.

Die Mitschriften aller 8 Befragungstage sind hier abrufbar.

Die Aussage von Geoffrey Jackson (14.08.2015), Mitglied der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, gibt es als PDF zum downloaden:

Die Kernaussagen von Geoffrey Jackson, zum Kindesmissbrauch unter Zeugen Jehovas
… zur Zwei-Zeugen-Regelung:

Mr. Stewart Anklagevertreter Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionMr. Stewart, Anklagevertreter:

Nun zu einem anderen Aspekt, mit dem wir uns beschäftigt haben, nämlich die Frage der Zwei-Zeugen-Regel. Ihnen wird bekannt sein, dass, wenn es kein Geständnis gibt, dann zwei Zeugen des ernsthaften Fehlverhaltens benötigt werden, damit genügend Beweise vorliegen, um ein Rechtskommittee einzuberufen. Gibt es dafür eine biblische Grundlage?

Mr. Jackson leitende Körperschaft Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionMr. Jackson:

Absolut. Wenn ich Sie zum Buch Matthäus mitnehmen darf, Kapitel 18, das ist auf Seite 1330, hier stehen die Worte unseres Herrn – Vers 16 – die Worte unseres Herrn Jesus Christus. Er lautet im Sinne eines rechtlichen Rahmens: „Wenn er aber nicht hört, nimm noch einen oder zwei mit dir, damit jede Sache aus dem Mund von zwei oder drei Zeugen festgestellt werde.“ […]

Mr. Stewart:
Sie haben sich auf Matthäus 18,16 bezogen. Wenn ich das richtig verstehe – sonst korrigieren Sie mich bitte – , ist das wiederum tatsächlich eine Bezugnahme auf 5. Mose 19,15. Mit anderen Worten, was Jesus hier machte, war ein Rückbezug auf den Aspekt des Mosaischen Gesetzes, der sich mit dem Beweis [einer Missetat] befasst.

Mr. Jackson:
Er zitierte aus dem Mosaischen Gesetz, wie er es oft tat, aber er gab ihm eine christliche Anwendung.

Mr. Stewart:
Aber das ist ein Element aus dem Mosaischen Gesetz, wie es in 5. Mose 19,15 steht; ist das richtig?

Mr. Jackson:
Richtig, ein Element, das sowohl im Alten wie im Neuen Testament steht.

Mr. Stewart:
Was mich interessiert, und vielleicht können Sie mir dabei helfen, ist, warum man das auf einen Fall von sexuellem Missbrauch anwendet, wenn das, worum es in der Referenz von Matthäus geht, offensichtlich nicht eine Frage von sexuellem Missbrauch ist? [Mr Jackson führt 2. Korinther 13,1 und 1. Timotheus 5,19 an und erläutert, um die geistige Reinheit der Versammlung zu bewahren, blieben die Beweisregeln immer gleich.]

Mr. Stewart:
Mr. Jackson, genau darauf will ich hinaus. Sie werden 5. Mose 22,23-27 kennen – und vielleicht können wir das aufschlagen? Das ist auf Seite 304 und lautet:

„Wenn jedoch der Mann das Mädchen, das verlobt war, auf dem Feld gefunden hat, und der Mann hat sie gepackt und hat bei ihr gelegen, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben, und dem Mädchen sollst du nichts tun. Das Mädchen hat keine Sünde, die den Tod verdient, denn wie wenn sich ein Mann gegen seinen Mitmenschen erhebt und ihn, ja eine Seele, tatsächlich ermordet, so ist es in diesem Fall. Denn auf dem Feld hat er sie gefunden. Das Mädchen, das verlobt war, schrie, aber da war niemand, der ihr zu Hilfe kam.“ (Verse 25-27)

Der Punkt bei dem letzten Beispiel ist, dass es keinen zweiten Zeugen gibt, weil die Frau sich auf dem Feld befindet; sie schrie, aber da war niemand, um ihr zu helfen. Sind Sie damit einverstanden?

Mr. Jackson:
Darf ich erklären, Mr Stewart, dass – sehen Sie, ich denke, dass schon einige Zeugen bezeugt haben, dass das Zwei-Zeugen-Erfordernis unter Umständen … Ich denke, es wurde ein Beispiel gegeben …

Mr. Stewart:
Ich komme noch darauf, Mr Jackson. Wir kommen schneller und leichter voran, wenn wir uns immer nur um jeweils einen Schritt kümmern. Der jetzige Schritt ist: Sind Sie einverstanden, dass in diesem Beispiel ein Fall beschrieben ist, wo außer der Frau selbst kein weiterer Zeuge anwesend war?

Mr. Jackson:
Da war kein anderer Zeuge außer der Frau selbst, aber dazu kamen die Umstände.

Mr. Stewart:
Ja. Nun, die Umstände waren, dass sie auf dem Feld vergewaltigt wurde?

Mr. Jackson:
Mmmh-hmmm. Ja, das waren die Umstände.

Mr. Stewart:
Obwohl es nur einen Zeugen gab, war es trotzdem ausreichend für den Beschluss, den Mann zu Tode zu steinigen.

Mr. Jackson:
Mmmh-hmm. Ja.

Mr. Stewart:
Und trifft es nicht zu, dass Jesus, wäre er über einen Fall von sexuellem Missbrauch befragt worden, sich auf diesen Teil von 5. Mose bezogen haben würde und gesagt hätte, man benötige keine zwei Zeugen?

Mr. Jackson:
Ich würde Jesus das ganz bestimmt gern fragen, und ich kann es im Moment nicht, ich hoffe aber in Zukunft. Aber das ist eine hypothetische Frage, wenn wir die Antwort wüssten, könnten wir das bestätigen, was Sie sagten.

[…]

… über den Gemeinschaftsentzug:

Mr. Stewart:
Mr. Jackson, Sie sagen, [Zeugen] haben die Wahl wegzugehen oder nicht. Für jemanden, der weggehen will, vielleicht weil er von jemandem in der Organisation missbraucht wurde und nicht das Gefühl hat, dass die Sache ordentlich und adäquat behandelt worden ist – für ihn ist es eine schwierige Wahl, oder? Denn er muss wählen zwischen –

Mr. Jackson:
Ich stimme zu, ja.

Mr. Stewart:
Und es kann für ihn eine grausame Wahl sein, oder?

Mr. Jackson:
Ich stimme zu, es ist eine schwierige Wahl.

Mr. Stewart:
Und es kann persönlichkeitszerstörend sein, denn man kann sein ganzes soziales Netzwerk und seine Familie verlieren?

Mr. Jackson:
Das kann der Fall sein, ja.

Mr. Stewart:
Würden Sie dann zustimmen, dass – wenn man Menschen vor diese Wahl stellt, durch dieses System des Gemeinschaftsentzugs, oder Meiden, wie man es manchmal nennt – dass dies entgegengesetzt zum Glauben der Zeugen Jehovas an die Freiheit der religiösen Wahl ist?

Mr. Jackson:
Nein, das akzeptiere ich nicht. Ich finde, Sie springen da zu einer Schlussfolgerung, aber ich verstehe, dass Sie diese Meinung haben.

[…]

… über Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer:

Richter McClellan Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionRichter McClellan:

Wissen Sie, Mr Jackson, ich fürchte, dass die Kommission ein Entschädigungsprogramm für [Missbrauchs-] Überlebende erwägt. Sind Sie sich dessen bewusst?

Mr. Jackson leitende Körperschaft Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionMr. Jackson:

Ich hörte, dass es erwähnt wurde, Euer Ehren, aber ich weiß nichts über Details.

Richter McClellan:
Einer der Vorschläge ist, ein nationales oder anderes Programm einzurichten, in dem sich alle Einrichtungen, in denen Menschen missbraucht wurden, zusammentun und für eine unabhängige Entscheidungsfindung sorgen, die eine gerechte Verteilung von Entschädigungen an die Opfer ermöglicht. Verstehen Sie?

Mr. Jackson:
Ich verstehe, Euer Ehren.

Richter McClellan:
Wären Zeugen Jehovas bereit, in einer gemeinsamen Einrichtungen mit anderen Institutionen, in denen Menschen missbraucht wurden, zu kooperieren?

Mr. Jackson:
Euer Ehren, die Antwort ist: Wir müssten die Details kennen. Aber die Möglichkeit, dass wir sicherstellen, dass Opfern Hilfe gegeben wird – natürlich, das ist eine Möglichkeit.

Richter McClellan:
Bedeutet das, dass Jehovas Zeugen sich nicht aus Prinzip weigern würden, sich mit anderen Institutionen einem koordinierten Entschädigungsprogramm anzuschließen?

Mr. Jackson:
Euer Ehren, wir müssten darauf achten, dass biblisch nichts dagegen spricht. Aber es kommt oft vor, dass wir im Hinblick auf finanzielle Angelegenheiten mit anderen handeln, also ist es per se nichts, was außerhalb des Möglichen liegt.

Bericht der Royal Commission

Bericht der Royal Commission Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionDer Bericht der Royal Commission über Fallstudie Nr. 29 (Jehovas Zeugen) wurde am 01.12.2015 auf der offiziellen Website der Kommission veröffentlicht.

Zum Umfang von sexuellem Kindesmissbrauch hat die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien (Watchtower Australia) der Kommission folgende Daten zur Verfügung gestellt:

Data extracted from the Watchtower Australia Files Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

Übersetzung:

„53 Seit 1950 hat Watchtower Australien Vorwürfe, Berichte oder Anklagen von sexuellen Kindesmissbrauch gegen 1.006 Mitglieder der Organisation der Zeugen Jehovas in Australien aufgezeichnet.“

„54 Diese aufgezeichneten Vorwürfe, Berichte oder Anklagen beziehen sich auf mindestens 1.800 vermutliche Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch.“

„56 … Die Daten belegen, dass 28 vermutliche Vergewaltiger als Älteste oder Dienstamtgehilfen ernannt wurden, nachdem sie des sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt worden waren.“

Schlussfolgerungen der Kommission

Interessant ist vor allem Teil 11 „Zusammenfassung der verfügbaren Erkenntnisse“ ab Seite 126. Er zeigt die bisher gebräuchliche Verfahrensweise, erläutert die Auswirkungen und empfiehlt Anpassungen und Verbesserungen. Wir übersetzen auszugsweise:

„Teil 11 Zusammenfassung der verfügbaren Erkenntnisse

Verfügbare Erkenntnisse über das Verhältnis von Zeugen Jehovas zu staatlichen Autoritäten

F1
Die Organisation der Zeugen Jehovas präsentiert ihren Mitgliedern widersprüchliche und mehrdeutige Lehren in Bezug auf ihr Verhältnis zu staatlichen Autoritäten und fördert damit ein Misstrauen gegenüber solchen Autoritäten.

Verfügbare Erkenntnisse über geschichtliche Kindesmissbrauch-Daten

F2
Seit 1950 hat die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien Vorwürfe von sexuellem Kindesmissbrauch gegen 1.006 ihrer Mitglieder erhalten, die sich auf mindestens 1.800 Opfer beziehen, und hat in diesem Zeitraum nicht einen einzigen Vorwurf der Polizei oder anderen Autoritäten gemeldet, obwohl sogar 579 der Beschuldigten gestanden, sexuellen Kindesmissbrauch begangen zu haben.

F3
Die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien erhält pro Monat etwa drei bis vier Meldungen von vermutlichem sexuellem Kindesmissbrauch.

Verfügbare Erkenntnisse über die Autorität der Leitenden Körperschaft

F39
Die Aussage von Mr Spinks, dass das Australische Zweigbüro die volle Autorität habe, Dokumente, Seminare, Briefe an Älteste und Briefe an Verkündiger ohne die Billigung oder Zustimmung der Leitenden Körperschaft zu erstellen, wird zurückgewiesen.

F40
Die Leitende Körperschaft besitzt Autorität in Hinblick auf alle Publikationen im Namen der Organisation der Zeugen Jehovas, und jeder Standpunkt oder jede Sichtweise, die derjenigen der Leitenden Körperschaft entgegengesetzt ist, wird nicht toleriert.

Verfügbare Erkenntnisse über das Untersuchungsverfahren

F41
Unter keinen Umständen sollte die Überlebende eines sexuellen Übergriffes ihre Anklage in Gegenwart der Person machen müssen, die sie angegriffen hat, und im Gegensatz zum heutigen Standpunkt sollten die Dokumente, Handbücher und Anweisungen der Organisation der Zeugen Jehovas dies deutlich machen.

F42
Die Bedingung, dass zwei oder mehr Augenzeugen desselben Vorfalls benötigt werden, wenn ein Geständnis des Beschuldigten fehlt [… d.h. die Zwei-Zeugen-Regel] …

a) bedeutet, dass im Hinblick auf sexuellen Kindesmissbrauch, der fast immer im Verborgenen geschieht, bei einem schuldigen Angeklagten sehr oft keine Schuld festgestellt wird

b) bewirkt, dass Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch sich unbeachtet und nicht unterstützt fühlen, wenn am Ende der Vorwurf von sexuellem Kindesmissbrauch nicht aufrechterhalten wird

c) ist eine Gefahr für Kinder in der Organisation der Zeugen Jehovas, denn ihre Folge ist, dass sehr oft nichts gegen einen Missbrauchstäter in der Organisation unternommen wird

d) wird von der Organisation der Zeugen Jehovas scheinbar nicht beim Vorwurf des Ehebruchs angewandt, was nahelegt, dass Ehebruch von der Organisation wichtiger genommen wird als sexueller Kindesmissbrauch

e) muss von der Organisation der Zeugen Jehovas überprüft werden, um sie abzuschaffen oder sie wenigstens umzuformulieren, um zu gewährleisten, dass sichere Entscheidungen, ob jemand des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig ist, leichter getroffen werden können.

F43
Die Bedingung, dass nur Älteste (d.h. Männer) an der Entscheidungsfindung im Untersuchungsverfahren beteiligt sind, ob jemand sexuellen Kindesmissbrauch begangen hat, …

a) ist ein grundlegender Mangel in diesem Verfahren, der die Beschlüsse schwächt, indem er Frauen ausschließt, und

b) muss von der Organisation der Zeugen Jehovas überprüft werden, um eine sinnvolle Rolle von Frauen zu gewährleisten.

Verfügbare Erkenntnisse über das Rechtskommittee-Verfahren

F46
Im derzeitig vorgeschriebenen Rechtskommittee-Verfahren wird die Klägerin eines sexuellen Kindesmissbrauchs daran gehindert, jemanden zur Unterstützung neben sich zu haben.

F48
Die derzeit vorgeschriebene Vorgehensweise, auf Anklagen von sexuellem Kindesmissbrauch innerhalb der Organisation der Zeugen Jehovas zu reagieren, ist großenteils auf die Rechte und den Komfort des Angeklagten ausgerichtet, mit wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse eines Missbrauchsopfers.

Verfügbare Erkenntnisse über Sanktionen – Zurechtweisung

F50
Da es die Verfahrensweise oder Praxis der Organisation der Zeugen Jehovas ist, Beschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch nicht der Polizei zu melden (außer wenn es das Gesetz verlangt), und im Falle, dass ein bekannter Missbraucher bereut und aus diesem Grund nur zurechtgewiesen und nicht ausgeschlossen wird, bleibt er in der Versammlung und bleibt eine Gefahr für Kinder in der Versammlung.

F51
Das System, die Gründe einer Zurechtweisung nicht bekanntzugeben, bedeutet, dass Mitglieder der Versammlung nicht vor dem Risiko gewarnt werden, das solch ein Missetäter für Kinder in der Versammlung darstellt.

Verfügbare Erkenntnisse über Sanktionen – Gemeinschaftsentzug

F53
Da es die Verfahrensweise oder Praxis der Organisation der Zeugen Jehovas ist, Beschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch nicht der Polizei zu melden (außer wenn es das Gesetz verlangt), wenn ein bekannter Missbraucher ausgeschlossen wird, bleibt er in der Gemeinde und bleibt ein Risiko für Kinder in der Gemeinde.

F54
Die Sanktion des Gemeinschaftsentzugs tut nichts zum Schutz von Kindern in der Gemeinde.

Verfügbare Erkenntnisse über Meldungen

F55
Vor dieser Studie hat die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien Versammlungsälteste nicht auf ihre Pflichten zur Meldung begangener Straftaten an die Polizei unter § 316 des Crimes Act 1900 (NSW) hingewiesen.

F56
Dieser Bericht wird der Law Society of New South Wales [Anwaltsvereinigung] mitgeteilt mit Bezug auf das Verhalten von Mr Toole [Chef-Anwalt des Bethels Australien], der versäumt hat, Versammlungsälteste auf ihre Pflichten zur Meldung begangener Straftaten an die Polizei hinzuweisen.

Verfügbare Erkenntnisse über Mr Jacksons behauptetes Mitgefühl mit Überlebenden

F65
Mr Jacksons Versäumnis, weder die Aussage der überlebenden Zeuginnen zu lesen oder sich damit vertraut zu machen, noch die Aussage von Jehovas Zeugen zu lesen oder sich anderweitig damit vertraut zu machen, widerlegt sein behauptetes Mitgefühl mit den Überlebenden und seine behauptete Anerkennung für die Wichtigkeit ihrer Perspektive.

Verfügbare Erkenntnisse über Meiden [Kontaktverbot bei Ausschluss]

F69
Mitglieder der Organisation der Zeugen Jehovas, die nicht mehr den Regeln und der Disziplin der Organisation unterliegen wollen, haben keine Alternative, als die Organisation zu verlassen, was erfordert, dass sie sich von ihr trennen.

F70
Die Verfahrensweise der Organisation der Zeugen Jehovas, von ihren Anhängern zu verlangen, diejenigen aktiv zu meiden, die die Organisation verlassen …

a) macht es einem extrem schwierig, die Organisation zu verlassen

b) ist grausam für diejenigen, die gehen, und für ihre Freunde und Familie, die zurückbleiben

c) ist besonders grausam für diejenigen, die in der Organisation sexuellen Kindesmissbrauch erlitten haben und die gehen wollen, weil sie empfinden, dass ihre Klage nicht angemessen behandelt wurde

d) ist offensichtlich nicht mit der Bibel zu rechtfertigen, die zu ihrer Unterstützung zitiert wird

e) wurde angenommen und durchgesetzt zu dem Zweck, Menschen vom Verlassen der Organisation abzuhalten und so ihre Mitgliedschaft zu behalten, und

f) ist im Konflikt mit der von der Organisation erklärten Befürwortung der freien Religionswahl und mit dem Glauben, dass Jehova Gott ein mitfühlender Gott ist, der den Wert und die Würde aller menschlicher Wesen anerkennt.

Angus Stewart SC [Prosecutor]
25 September 2015″

Die deutschen Medien berichten über 1000 Kindesmissbrauchsfälle bei den Zeugen Jehovas

01.04.2016: Jehovas Zeugen geben zu pädophile Täter geschützt zu haben, durch die Vernichtung der Unterlagen über dokumentierten Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen!

Beriner Post Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionSYDNEY – Zeugen Jehovas räumen Vertuschung von Missbrauch ein: Die Zeugen Jehovas in Australien haben die systematische Vernichtung von Dokumenten über den sexuellen Missbrauch Minderjähriger eingeräumt. Man habe vermeiden wollen, dass die Aufzeichnungen in „falsche Hände fallen“, sagte ein Leitungsverantwortlicher der Religionsgemeinschaft, Max Horley, laut australischen Medien am Montag vor dem staatlichen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Umgangs mit Missbrauchsfällen.

Seit 1950 seien den Zeugen Jehovas 1006 Fälle von Kindesmissbrauch bekanntgeworden. Alle diese Fälle seien intern behandelt worden, statt sie bei der Polizei anzuzeigen, so Horley. Man sei sich nicht bewusst gewesen, dass es sich um ein „kriminelles Vergehen“ handle.

Schon zuvor waren in der Kommission Vorwürfe laut geworden, die Zeugen Jehovas hätten wiederholt übergriffige Verantwortungsträger in andere Positionen verschoben, um Missbrauch zu vertuschen. Eine Frau sagte laut Medien als Zeugin vor der Kommission, man habe sich bei den Zeugen Jehovas über sie lustig gemacht und ihr die Schuld gegeben, nachdem sie den Missbrauch gemeldet habe.

Die Untersuchungskommission war 2013 von der damaligen Premierministerin Julia Gillard eingesetzt worden. Im Dezember 2017 soll sie ihren Abschlussbericht vorlegen. (KNA)“

Quelle: morgenpost.de

Süddeutsche Zeitung Kindesmissbrauch Jehovas Zeugen Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal Commission„Australien – Zeugen Jehovas vertuschten über Jahrzehnte sexuellen Missbrauch

Bei den Zeugen Jehovas in Australien gibt es einen großen Missbrauchsskandal. Das wurde durch die Arbeit einer Untersuchungskommision enthüllt. Offenbar wurden Fälle sexueller Gewalt an Kindern über Jahrzehnte hinweg nur intern untersucht, aber nie an die Polizei gemeldet. Die Zeugen Jehovas in Australien haben offenbar Kindesmissbrauch von mehr als 1000 Tätern jahrzehntelang vertuscht.

Die Fälle liegen weit zurück, sie haben sich teilweise in den Fünfzigerjahren ereignet. Allerdings gab es darüber Aufzeichungen und protokollierte Zeugenaussagen. Zur Rechenschaft gezogen wurden die Täter dennoch nicht.

Offenbar wurden in den Reihen der Zeugen Jehovas Missbrauchsfälle über Jahrzehnte hinweg systematisch vertuscht, wie unter anderem mehrere australische Medien und Radio Vatikan berichten. Das hat eine Untersuchungskomission jetzt enthüllt, die für die Aufarbeitung von Vergewaltigungsfällen in kirchlichen und weltlichen Organisationen in Australien zuständig ist.

Max Horley, ein wichtiger Funktionär der Zeugen in Australien, hat vor der Kommission in Sydney eingeräumt, dass Dokumente, die den Missbrauch belegen hätten können, vernichtet wurden. Der Grund: Sie sollten „nicht in falsche Hände geraten“.

Fälle wurden nur intern behandelt

Seit 1950 seien bei den Zeugen Jehovas 1.006 Anschuldigungen wegen Kindesmissbrauch dokumentiert worden. Doch anstatt die mutmaßlichen Täter bei der Polizei anzuzeigen, seien alle Fälle nur intern behandelt worden. Wie ein australisches Newsportal schreibt, sind infolge der internen Untersuchungen sogar 400 Mitglieder der Zeugen Jehovas vorübergehend aus der Gemeinschaft ausgeschlossen worden. Doch Kommissionsmitglied Angus Stewart zufolge ist kein einziger Vorfall den Behörden gemeldet worden.

Schon zuvor, so schreibt es Radio Vatikan, seien Vorwürfe gegen die Zeugen Jehovas laut geworden. So seien nach Missbrauchsskandalen wiederholt hohe Funktionäre an andere Orte versetzt worden, um die Ereignisse zu vertuschen.

Zwei-Zeugen-Regel

Opfer erzählen auch, dass es bei den Zeugen Jehovas eine Regel gibt, der zufolge ein Übergriff immer von zwei Personen bezeugt werden muss – eine Bedingung, die sich im Fall von sexuellem Missbrauch fast nie erfüllen lässt. Eines der Opfer, eine 47-jährige Frau, die in den Akten nur mit dem Kürzel „BCB“ bezeichnet ist, hat vor der Kommission geschildert, wie sie bei einer internen Gegenüberstellung mit ihrem Peiniger konfrontiert wurde. „Ich musste über meinen Missbrauch sprechen, in einem Raum voller Männer, darunter war auch der Mann, der mich missbraucht hatte, das war sehr demütigend“.

Die Aussagen von etwa 60 Zeugen sollen jetzt in die Untersuchungskommission einfließen, die sich am Montag zum ersten Mal in einer öffentlichen Sitzung mit den Zeugen Jehovas beschäftigte. Gegründet wurde sie bereits im Jahr 2013 von der damaligen Premierministerin Julia Gillard, nachdem bekannt wurde, dass in der katholischen Kirche der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen über Jahre hinweg systematisch totgeschwiegen wurde. Im Dezember 2017 soll die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.“

Quelle: süddeutsche.de

Aussageverweigerung von Gerrit Lösch kostet der Wachtturm-Gesellschaft 13,5 Mio. US Dollar

Gerrit Lösch 13 Mr. US Dollar Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionIm Nachgang zu dem Prozess Jose Lopez gegen die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas (WTG) in den USA gegen Ende 2014 ist kürzlich bekanntgeworden, dass die Höhe des Urteils entscheidend auf die Weigerung von Gerrit Lösch, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen und auszusagen, zurückgeht. Was nach deutschem Recht als Versäumnisurteil gilt, entspricht in den USA weitgehend einem “default judgment”. Richterin Lewis, die in dem Verfahren den Vorsitz führte, entschied sich angesichts der fortgesetzten Weigerung der WTG für diesen Fall relevante Dokumente vorzulegen und der Aussageverweigerung von Gerrit Lösch dazu, die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas zu einer außergewöhnlich hohen Geldstrafe von 13,5 Mio. USD zu verurteilen.

Der WTG war vom Kläger Lopez vorgeworfen worden, den an ihm in den 80er und 90er Jahren durch Gonzalo Campos begangenen sexuellen Missbrauch über die Ältesten der Versammlung in San Diego ermöglicht und geduldet zu haben.

Campos hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Jahr 2013 bei seiner Vernehmung in Mexiko eingeräumt und sich darauf berufen, dass die Ältesten seiner Versammlung ihm erlaubt oder ermöglicht hätten, mit Kindern weiterhin zu „studieren“, obwohl ihnen seine pädophile Neigung bekannt gewesen sei.

Bereits im Jahr 1986 hatte er den sexuellen Missbrauch von Lopez und den an einem weiteren Kind zuvor gegenüber den Ältesten „gebeichtet“. Ungeachtet dessen blieb sein Geständnis nicht nur folgenlos, nein, er machte auf der theokratischen Erfolgsleiter weitere Karriere und wurde im Jahr 1993 sogar selbst zum Ältesten ernannt.

Angesichts dieser Umstände und der für sie bedrückenden Beweislage sah die WTG offenbar keine andere Möglichkeit mehr als die, die Zusammenarbeit mit dem Gericht zu verweigern. Von besonderem Interesse ist, welche Begründung für das Nichterscheinen vor Gericht von dem Mitglied der höchsten Leitungsebene der Zeugenorganisation, Gerrit Lösch, abgegeben wurde.

Wie dem erst jetzt veröffentlichten dreiseitigen Schreiben von Lösch zu entnehmen ist, bestreitet dieser, mit „dem Wachtturm etwas zu tun zu haben“ und er deswegen auch nicht für diese Organisation Stellung nehmen könne. Er ging so weit zu behaupten, dass diese „zu keinem Zeitpunkt eine Autorität über ihn hatte oder noch hat“.

Wie kann man oder muss man diese Stellungnahme werten?

Es ist wohl zutreffend, dass Lösch als Einzelperson über keine Autorität verfügt, Entscheidungen für die Wachtturmgesellschaft in ihrer Gesamtheit zu treffen. Verschwiegen wird jedoch, dass er ein Teil des Entscheidungsgremiums der Organisation ist und war und von daher im Zusammenwirken mit den anderen Mitgliedern der leitenden Körperschaft sehr wohl Einfluss auf den Entscheidungsprozess hat. Seine Einlassung muss daher als ausweichend und unehrlich gewertet werden.

Jeder aufrichtige Zeuge würde schockiert sein, wenn er erfährt, mit welch fragwürdigen und sogar unwahren Behauptungen sich ein Mitglied der leitenden Körperschaft, des höchsten Gremiums seiner Glaubensgemeinschaft, davor drückt, eine Aussage vor Gericht zu machen, eine Aussage, die auch als Verteidigung der Organisation dienen könnte.

War es nicht Jesus Christus selbst der gesagt hat, dass “…man Euch den örtlichen Gerichten ausliefern wird und Ihr in Synagogen geschlagen und um (s)meinetwillen vor Statthalter und Könige gestellt werdet, ihnen zu einem Zeugnis“?

Und hier drückt sich ein hochrangiger Zeuge Jehovas davor, Zeugnis abzulegen? Mehr noch, er distanziert sich von der Gesellschaft, die sich als Gottes Vertreterin auf der Erde ansieht und streitet nahezu jede Beziehung zu ihr ab. Wie muss man dies verstehen?

Sehr wahrscheinlich ist es so, dass sich die leitende Körperschaft von der Wachtturmgesellschaft, die sie doch angeblich führt und kontrolliert, distanzieren will, um sich selbst der gerichtlichen Verantwortung für diesen Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiteren Klagen zu entziehen.

Ob diese Strategie langfristig erfolgreich sein wird, darf bezweifelt werden. In dem vorliegenden Fall muss man wohl eher von einer Bauchlandung der in vermeintlich höheren Gefilden angesiedelten leitenden Körperschaft ausgehen.

Bericht vom achten Tag der Anhörung der australischen Royal Commission zum Thema „Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas“ und die blamierenden Aussagen der leitenden Körperschaft

Geoffrey Jackson kein guter Tag schwache Bibelkenntnisse Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionEs ist kein guter Tag, dieser achte Tag der Anhörung von Führungspersonal der Zeugen Jehovas vor der australischen Royal Commission, die dem Vorwurf nachgeht, bei der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas würde der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern intern unterdrückt und unter den Teppich gekehrt. So zumindest erscheint es auch nach den vorangegangenen Terminen, bei denen über-wiegend die religiösen Leiter, die sogenannten Ältesten, zu diesem gravierenden Vorwurf befragt wurden.

Geoffrey Jackson, Mitglied der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, stellt sich der Anhörung. Er hat die Gelegenheit, zu den entscheidenden Fragen nach den Lehren der Gemeinschaft Stellung zu nehmen. So wie zu der Auffassung, dass einem Vorwurf eines Sexualdelikts nur nachgegangen werde kann, wenn es zwei Zeugen des Vorfalls gibt, was in der Praxis jedoch so gut wie nie der Fall ist und Beschuldigte deswegen straffrei bleiben und – in Australien zumindest – keine Anzeige bei den zuständigen Behörden erfolgt.

Den Feststellungen der Kommission zufolge hat es seit 1950 über 1006 Fälle von Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas gegeben, von denen kein einziger bei den Behörden angezeigt worden ist. Geoffrey Jackson gibt sich optimistisch. Er sei glücklich, vor der Kommission Zeugnis ablegen zu können, beteuert er. Ob er das nach Ende der Befragung auch noch war, darf allerdings getrost bezweifelt werden. Der weitere Verlauf der Befragung stellt sich für ihn, den Repräsentanten, und damit für die Wachtturm-Gesellschaft nämlich als ein Fiasko dar. Ein Grund dafür könnte sein, dass Mr. Jackson sicher nicht gewohnt ist, dass ihm in seiner Führungsposition auf nahezu gottgleicher Ebene, wie es viele Zeugen empfinden, solche direkten Fragen gestellt werden. Daher hat er mit ausweichenden Antworten und seinem Bemühen, unbequeme Fragen zu ignorieren, heute keinen Erfolg hat. Schlimmer, er wird auf seinem Spezialgebiet mit seinen eigenen Waffen, seinen Bibelkenntnissen, geschlagen.

Worauf sich die Lehre der Zeugen Jehovas stütze, nach der zwei Zeugen einer Tat beigewohnt haben müssen, bevor ein Beschuldiger verurteilt werden könne, will die Kommission wissen. Jackson verweist auf die Schriftstelle 5. Mose 19,15. In Verbindung mit den Worten von Jesus Christus, wie sind in Matthäus 18,16 niedergelegt seien, ergebe sich eindeutig, dass es für jede Tat zwei Zeugen geben müsse, so Jackson.

Aber da hat er bei der Kommission kein Glück. Sie zeigt sich bestens vorbereitet. Wie er denn zu dem Sachverhalt stehe, wie er im gleichen Buch Mose im Kapitel 22:23-27 beschrieben werde, bei dem eine Frau vergewaltigt worden und der Täter trotz Abwesenheit eines weiteren Zeugen verurteilt worden sei. Daraus könne man doch folgern, dass es biblisch gesehen im Falle eines Sexualdelikts von der Zwei-Zeugen-Regel auch Abweichungen geben könne.

Das ist für Jackson eine neue Sichtweise. Der anfänglich so selbstsicher auftretende Zeuge kommt ins Schwimmen. So habe er die Angelegenheit noch nicht gesehen, räumt er anfänglich ein. Später will er in einer schriftlich nachgereichten Erklärung diese für ihn und seine Argumentation so katastrophale Wendung wieder korrigieren. Die genannte Schriftstelle hebe lediglich auf die Mitschuld des Opfers ab, wenn es nicht geschrien habe, woraus sich ein Einverständnis ableiten lasse und weniger auf die Schuldfrage. Aber diese ausweichende Erklärung verfängt nicht. Die Kommission reagiert empfindlich und bewertet seine neue Aussage als wenig hilfreich. Mehr noch, sie spricht ihm ab, dass man mit ihm vernünftig argumentieren könne.

Damit ist das Desaster der Anhörung für die Wachtturm-Gesellschaft aber noch keineswegs beendet. In einem anderen Punkt geht es nunmehr um die Frage, warum Frauen bei den Zeugen Jehovas von wichtigen Funktionen, wie der internen Gerichtsbarkeit beispielsweise, ausgeschlossen seien. Auf diesem Sektor fühlt sich Jackson sicher. Sehr energisch erklärt er, dass Frauen niemals als Älteste oder bei richterlichen Entscheidungen der Wachtturm-Gesellschaft eine Rolle spielen würden, weil es in der Bibel nie weibliche Richter gab. Die Bibel, so versichert er der Kommission, erwähne keine weiblichen Richter.

Ist das tatsächlich so? fragt einer der Juristen der Kommission. Wie verhalte es sich denn mit der Richterin Debora, die in Buch Richter 4,4-5 erwähnt wird. Diese Verse berichten von Debora, einer Prophetin, die auch als Richterin über Israel richtete und die Israeliten für ein Urteil sogar zu ihr hinaufzogen. Wie gesagt, es ist kein guter Tag für die Wachtturm-Gesellschaft. Eines ihrer leitenden Mitglieder blamiert sich vor den Mitgliedern der Untersuchungskommission ein weiteres Mal. Und das auf einem Gebiet, auf dem er sich doch als Fachmann den Laien überlegen zeigen müsste.

Jetzt geht es wieder um den sexuellen Missbrauch von Kindern in den Versammlungen. Befragt zu den Opfern gibt Jackson zu Protokoll, dass man sich sehr zuwendungsvoll und fürsorglich in den Versammlungen um die Betroffenen kümmere, was sich in der Praxis auch als erfolgreich erwiesen habe. Wie das bei ihm persönlich sei, will die Kommission zu seiner Überraschung von ihm wissen. Ob er sich beispielweise den Berichten von den schrecklichen Erfahrungen der Opfer zugewandt oder sich persönlich gekümmert habe.

Dazu habe er keine Zeit gehabt, antwortet Jackson ungerührt, da sein Vater gestorben sei, um den er sich gekümmert habe. Aber er habe großes Mitgefühl mit den Betroffenen und sorge sich sehr um diese, schiebt er nach. Peinlich für ihn nur, dass während der weiteren Befragung herauskommt, dass er trotzdem die Zeit hatte, sich jede einzelne Aussage den vorher erschienenen befragten Ältesten anzuhören, aber keine Gelegenheit fand, sich anzuhören, was die Opfer zu sagen hatten.

Das Bild der australischen Royal Commission über Geoffrey Jackson rundet sich ab.

In seiner Zusammenfassung befindet der Hohe Rat, dass …

  • Geoffrey Jackson “ausweichend und nicht hilfreich” war, wenn es um wichtige Verhaltensweisen ging, wie sich seine Organisation bei Kindesmissbrauch verhält,
  • sich seine Aussagen über Mitgefühl und Sorge für die Opfer von Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas von seinen Taten deutlich unterscheiden und
  • die biblischen Argumente der Wachtturm-Gesellschaft über die Zwei-Zeugen-Regel und der männlichen Ältesten nur auf Schriftstellen beruhen, die aus dem Kontext gerissen wurden und andere Texte außer Acht lassen.

Auch in der anschließenden Diskussionsrunde kann Jackson den verlorenen Boden nicht wiedergutmachen. „The damage is done“, wie die Engländer sagen. Der Schaden ist da und die nachträglich vorgebrachten Erklärungen und Erläuterungen machen die Angelegenheit für die Wachtturm-Gesellschaft nur schlimmer.

Geheimhaltung und Vernichtung von Unterlagen

Kindesmissbrauch: Es wird seitens der Wachtturm-Organisation eine Geheimhaltung auch bei Straftaten und kriminalpolizeiliche Untersuchungen gefordert:

„Aufseher erhalten oft vertrauliche Informationen. Sie müssen sorgfältig darauf achten nie Unbefugten vertrauliche Informationen mitzuteilen.

… Verletzt ein Ältester die Verschwiegenheitspflicht, könnte dies für ihn und die Organisation rechtliche Folgen haben. Älteste könnten zum Beispiel ihr Zeugnisverweigerungsrecht verlieren. Dieses Recht bewahrt einen Ältesten unter bestimmten Umständen davor, mitteilen zu müssen, was er vertraulich mit einem Versammlungsangehörigen, dem Zweigbüro oder einem Anwalt besprochen hat.

… Niemand sollte irgendjemandem vertrauliche Informationen weitergeben, es sei denn, die theokratische Verfahrensweise sieht es so vor oder es gibt dazu eine Anweisung vom Zweigbüro. (Personen, die vertrauliche Informationen erhalten möchten, können unter anderem Kriminalbeamte, Anwälte, Polizisten, Strafverfolgungsbeamte, Regierungs- oder Behördenvertreter, … Das bezieht sich sowohl auf schriftliche Unterlagen als auch auf Wissen von Ältesten, das nicht schriftlich niedergelegt wurde.“ (Zitat aus Ältestenbrief zu rechtlichen Angelegenheiten 4/9/2012-X Ge)

Vernichtung von Unterlagen und Aufzeichnungen

„Dieser Brief ersetzt die Briefe an alle Ältestenschaften vom 24. Mai 2000 (Luxemburg, in Englisch, Französisch und Spanisch), 24. August 2000 (Luxemburg, in Deutsch und Italienisch), 24. September 2000 (Luxemburg, in Portugiesisch) sowie vom 1. November 2005 (Deutschland, Luxemburg und Österreich). Sie sollten aus der Versammlungsdauerablage der Briefe zu Verfahrensweisen herausgenommen und vernichtet werden. Niemand behält Originale oder Kopien dieser Briefe.“ (Zitat aus Ältestenbrief zu rechtlichen Angelegenheiten 4/9/2012-X Ge)

„Mit diesem Brief werden die Anweisungen in den Briefen an alle Ältestenschaften über Kindesmissbrauch vom 20. September 1995 (Schweiz: 1. August 1995), 7. November 1997 (Luxemburg: 15.Dezember 1997; Österreich: 8.August 1997; Schweiz: 14. März 1997), 20. Juli 1998 (Luxemburg: 20. Oktober 1998), 5. Juni 2006 (Luxemburg: 1. August 2006) und 24. Mai 2010 (Schweiz: 20. November 2010) aktualisiert. Sie sollten aus der Versammlungsdauerablage der Briefe zu Verfahrensweisen entfernt und vernichtet werden. Niemand sollte Originale oder Kopien dieser Briefe behalten.“ (Ältestenbrief zu Kindesmissbrauch 10/1/2012-X Ge)

„Es freut uns euch mitzuteilen, dass es ein neues Buch „Hütet die Herde Gottes“ … Es ersetzt das bisherige „Hütet“-Buch (ks10). Es enthält außer den Informationen im „Hütet“-Buch (ks10) weitgehend alle wesentlichen Anweisungen der bisherigen Briefe an alle Ältestenschaften weltweit. Die meisten zweigspezifischen Anweisungen findet ihr in der Ergänzung zu „Hütet die Herde Gottes“. Der Index der Briefe für Ältestenschaften (S-22) und die darin gelisteten Briefe werden gelöscht. Alle gedruckten oder elektronischen Kopien sollten vernichtet werden.“ (Ältestenbrief zur Freigabe des neuen Ältestenbuchs 2019 S-147-19.02-X Ge)

Alle persönlichen Notizen werden dann vernichtet.“ (Ältestenbuch sfl-X 2019 Kap. 22, Punkt 21)

Ältester bestätigt die Vernichtung von Unterlagen unter Eid

Dokumenten-Verantwortlicher fordert zur Unterlagenvernichtung auf

In einem organisations-internen Vortrag anläßlich eines Seminars für Älteste fordert der Verantwortliche für die Aufzeichnungspraxis in der Organisation der Zeugen Jehovas zur Vernichtung von Unterlagen auf. Dabei gehe es vorrangig um die Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang von Vorwürfen wegen Kindesmissbrauch, wegen derer die Gesellschaft unter Beschuss geraten sei. (Deutsche Übersetzung eines Artikels in philly.com vom 9. Juli 2018)

Die Beurteilung der Royal Commission über Fallstudie Nr. 29 der Zeugen Jehovas

Abschluss Bericht der Royal Commession Australia Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

Der offizielle Abschlussbericht der Royal Commission Australien über Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas ist veröffentlicht. In der abschließenden Beurteilung auf Seite 77 heißt es auszugsweise:

Wir betrachten die Organisation der Zeugen Jehovas nicht als Organisation, die adäquat auf sexuellen Missbrauch von Kindern reagiert. Wir glauben aus folgenden Gründen nicht, dass Kinder angemessen vor dem Risiko des sexuellen Missbrauchs geschützt sind:

Die Organisation stützt sich auf veraltete Richtlinien und Praktiken, um auf angebliche sexuelle Misshandlungen von Kindern zu reagieren. Diese Richtlinien und Praktiken unterliegen nicht einer laufenden und kontinuierlichen Überprüfung. Die Strategien und Praktiken sind im Großen und Ganzen völlig unangemessen und ungeeignet zur Anwendung in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Zurückhaltung der Organisation und die fortgesetzte Anwendung von Richtlinien wie die Zwei-Zeugen-Regel in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen einen ernsten Mangel an Verständnis für die Natur des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Das interne Disziplinarsystem der Organisation darüber, wie Klagen über sexuellen Missbrauch von Kindern behandelt werden, ist nicht auf das Kind bzw. Opfer ausgerichtet und bietet dem Opfer wenig oder keine Wahl, wie seine Beschwerde behandelt wird.

Die allgemeine Praxis der Organisation, schwere Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern nicht der Polizei oder den Behörden anzuzeigen, insbesondere wenn das Opfer ein Kind ist, zeigt ein schwerwiegendes Versagen der Organisation, die Sicherheit und den Schutz der Kinder in der Organisation und in der Gemeinschaft zu gewährleisten.“

Download: childabuseroyalcommission.gov.au

Die Zusammenfassung der australischen Royal Commission über Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas

Die Royal Commission hat der australischen Regierung einen Abschlussbericht mit Empfehlungen vorgelegt, von dem sich für die Organisation der Zeugen Jehovas nach dem Stand der Untersuchungen nichts Gutes übrig lässt.

Daraus ergibt sich, dass …

  • Kindesmissbrauch in der Wachtturm-Gesellschaft, in der „Organisation Gottes“, in einer Vielzahl stattfindet,
  • die Organisation der Zeugen Jehovas durch die Zwei-Zeugen-Regelung Täter schützt,
  • Kinder, die von sexuellen Missbrauch betroffen sind, nicht angemessen geschützt werden, sowie der Fall nicht der Polizei oder anderen Behörden mitgeteilt werden,
  • Dokumentierte Unterlagen über Kindesmissbrauch systematisch vernichtet wurden,
  • die interne Disziplinarsystem der Organisation für Opfer nicht zumutbar ist,
  • seit 1950 die Watchtower Australien Vorwürfe, Berichte oder Anklagen von sexuellen Kindesmissbrauch gegen 1.006 Mitglieder der Organisation der Zeugen Jehovas in Australien aufgezeichnet hat,
  • diese aufgezeichneten Vorwürfe, Berichte oder Anklagen sich auf mindestens 1.800 vermutliche Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch beziehen,
  • die Daten belegen, dass 28 vermutliche Vergewaltiger als Älteste oder Dienstamtgehilfen ernannt wurden, nachdem sie des sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt worden waren,
  • die Bibelkenntnis der leitenden Körperschaft, des „Mitteilungskanal Gottes“, vor Gericht blamierend gering ist und sie nicht den Geist YHWH haben (Matthäus 10:19, 20),
  • „Weltmenschen“ mehr aus der Bibel wissen, als die Führung der Zeugen Jehovas,
  • die leitende Körperschaft ihre Mitglieder bewusst täuscht und belügt, da zuvor öffentlich im Broadcasting versichert wurde, dass YHWH „seine Organisation“ vor pädophilen Täter schütze und Kindesmissbrauch nicht vorkomme, dies alles nur die Lügen von „bösen Abtrünnigen“ seien,
  • keiner Absprache zwischen der Führung, der leitenden Körperschaft, stattfindet, da einzelne Mitglieder des Führungsgremium unterschiedliche Aussagen treffen,
  • der Schöpfer keinen „treuen und verständigen Sklaven“ in der Form einer leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas erwählt hat, der solch einen Schmach auf den heiligen Gottesnamen bringt.
von |Januar 3rd, 2017|Kommentare deaktiviert für Kindesmissbrauch – Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!