Jehovas Zeugen – Gutachten in den Niederlanden über Kindesmissbrauch darf veröffentlicht werden

Die Universität Utrecht in den Niederlanden dokumentiert in einer umfassenden Studie über die Kriterien, wie Jehovas Zeugen mit Kindesmissbrauch innerhalb der Gemeinde umgehen:

Die in dieser Studie verwendete Hauptfrage lautet:
Welchen Einfluss haben die Muster, Regeln, Bräuche und Strukturen der Gemeinde der Jehovas Zeugen in den Niederlanden:

a.) den Umgang mit (mutmaßlichem) sexuellem Missbrauch
b.) die Bereitschaft, (angeblichen) sexuellen Missbrauch zu melden

Die Untersuchung wurde vom Wissenschaftlichen Forschungs- und Dokumentationszentrum des Ministeriums für Justiz und Sicherheit in Auftrag gegeben, und durch die Untersuchung von Van Nispen et al. (31015 Nr. 154) beantragt. Dieser Antrag (einschließlich des Sprachgebrauchs) war das Leitprinzip für die WODC-Forschungsfrage und damit für unsere Forschung.

Für die Untersuchung wurden die Erfahrungen von Zeugen Jehovas und ehemaligen Zeugen Jehovas im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch untersucht, die über eine elektronische Kontaktstelle eingingen. Darüber hinaus wurden zehn eingehende Interviews mit Opfern und ihren Angehörigen geführt, das Ermittlungsteam sprach mit dem Board of Jehova’s Witnesses in den Niederlanden und einem Vertreter des US-Hauptquartiers, und in einem Königreichssaal wurde eine Akteneinsicht durchgeführt, um zu beurteilen, wie Akten verwertet werden. Es wurde eine Diskussion mit dem Vorstand der Reclaimed Voices Foundation geführt, die sich für die Opfer sexuellen Missbrauchs unter den Zeugen Jehovas einsetzt. Anschließend wurden frühere (internationale) Untersuchungen zu sexuellem Missbrauch und geschlossenen Gemeinschaften, einschließlich der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas, durchgeführt.

– Quelle: www.wodc.nl | Download der Studie: Universität Utrecht

Zusammenfassendes Gerichtsurteil über die Studie der Universität Utrecht

Der Richter entschied, dass die Nichtveröffentlichung des Berichts die Meinungsfreiheit verletzen würde. Er wog zwischen dem Recht der Menschen, sich nicht unbegründeten Anschuldigungen auszusetzen, und der Notwendigkeit, Missstände in der Gesellschaft aufzudecken. Die Entscheidung, dass eine Veröffentlichung verboten ist, kann nur in sehr seltenen Fällen getroffen werden, wenn der Inhalt höchst rechtswidrig ist und irreparable Schäden zur Folge hat. In diesem Fall wurde der Bericht von der Regierung („das Volk“) in Auftrag gegeben und befasst sich mit einem relevanten sozialen Thema. Die Behauptung der Zeugen Jehovas, der Bericht sei unwissenschaftlich, wird zurückgewiesen. Verschiedene wissenschaftliche Methoden wurden in Kombination angewendet.

Jehovas Zeugen behaupten, sie seien nicht angemessen in die Untersuchung einbezogen worden. Aber sie waren beteiligt, haben den Konzeptbericht im Dezember gesehen und ihre Kommentare wurden dem Bericht hinzugefügt.

Jehovas Zeugen protestierten, der Umfang der Untersuchung sei zu weit gefasst.

Jehovas Zeugen wandten sich gegen die Begriffe „Opfer“ und „Täter“.

Jehovas Zeugen beanstandeten, dass die Online-Berichterstattung möglicherweise zu einer Doppelzählung der Fälle geführt habe.

Jehovas Zeugen behaupteten, dass der Bericht impliziert, dass die Probleme mit Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas  größer sind als in der übrigen Gesellschaft. Der Richter stellt fest, dass der Bericht die Religionsfreiheit nicht verletzt und keine Diskriminierung darstellt.

Jehovas Zeugen behaupten, das der Bericht fälschlicherweise als „geschlossene Gemeinschaft“ bezeichnet wird. Der Richter stellt fest, dass der Bericht die wissenschaftliche und allgemein anerkannte Definition des Begriffs „geschlossene Gemeinschaft“ korrekt verwendet.

Jehovas Zeugen behaupten, die Feststellung des Berichts, dass 75% der Missbrauchsopfer der Meinung sind, dass ihr Fall von Zeugen Jehovas nicht angemessen behandelt wurde, falsch sei. Der Richter sagt, die Schlussfolgerung im Bericht sei richtig.

Jehovas Zeugen behaupten, der Bericht lege nahe, dass Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas häufiger vorkommt. Der Richter sagt, der Bericht sage dies nicht aus.

Jehovas Zeugen behaupten, dass der Bericht fälschlicherweise zu dem Schluss kommt, dass Zeugen Jehovas keine Richtlinien zur Meldung von Missbrauch an Behörden, keine Unterstützung für Missbrauchsopfer und soziales Ausweichverhalten haben. Der Richter entscheidet, dass diese Behauptungen durch den Bericht gestützt werden.

Nach Ansicht des Richters ist nicht hinreichend belegt, dass die Universität Utrecht (die den Bericht verfasst hat) und die niederländische Regierung mit der Veröffentlichung des Berichts rechtswidrig gegen Zeugen Jehovas vorgehen.

Alle Argumente, mit denen Jehovas Zeugen versuchten den Bericht zu verbieten, wurden vom Richter zurückgewiesen. Die Zeugen Jehovas tragen auch die Rechtskosten dieses Zusammenfassungsverfahrens.

Die Schreiben an das Parlament über die Untersuchung des sexuellen Missbrauchs von Zeugen Jehovas und die Ausweitung der Meldepflicht finden sie hier.

von |Januar 22nd, 2020|2020|1 Kommentar

Jehovas Zeugen – Razzia im belgischen Bethel

Das Bethel der Zeugen Jehovas in Belgien (Hauptverwaltung der Wachtturm-Gesellschaft in Belgien) wurde am 24. April 2019 durch die Staatsanwaltschaft und der Polizei durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Der Grund: die mehr als 70 vertuschten Fälle von Kindesmissbrauch.

Die Bundesjustizbehörden haben den belgischen Sitz der Zeugen Jehovas in der flämisch-Brabantischen Gemeinde Kraainem durchsucht. Die Suche wurde Ende letzter Woche im Rahmen einer laufenden Untersuchung des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Organisation durchgeführt.

Bei den Zeugen Jehovas in Belgien soll sexueller Missbrauch von Kindern einem Fernsehbericht zufolge an der Tagesordnung sein. Als Reaktion auf die Reportage des VRT-Reportagemagazins „Pano“ wurde eine Anlaufstelle für Opfer ins Leben gerufen: „Reclaimed Voices Belgien“. Innerhalb weniger Tage gingen 70 Meldungen ein.

Grenzecho berichtet selbst auf ihrer Seite:

„Eine Reportage des VRT-Reportagemagazins „Pano“, die am vergangenen Mittwoch ausgestrahlt worden war, hatte aufgedeckt, dass bei den Zeugen Jehovas seit Jahren sexueller Missbrauch von Jugendlichen betrieben und durch ein internes Rechtssystem vertuscht wird. In dem Bericht wird die Glaubensgemeinschaft als „Paradies für Kinderschänder“ bezeichnet. Als Reaktion darauf wurde eine Anlaufstelle für Opfer ins Leben gerufen: „Reclaimed Voices Belgien“.

Inzwischen haben sich bereits rund 70 Opfer vertrauensvoll an die Anlaufstelle gewandt. In ihren Schilderungen geht es um sexuellen Missbrauch, häusliche und psychische Gewalt. Die Hotline ermutigt Opfer dazu, sich mit ihren Vorwürfen an die Justiz zu wenden. „In Gesprächen, die wir bisher mit Opfern geführt haben, scheint das Trauma durch die anschließende Ausgrenzung aus der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas in einigen Fällen eine noch größere Wirkung zu haben als der Missbrauch selbst“, heißt es in einer Pressemitteilung.“ (vrt)

Weiter berichten sie:

„In einer Dokumentation der VRT kommen Personen zu Wort, die darüber berichten, dass sie als Kinder missbraucht wurden und dass die Gemeinschaft versucht hat, das Ganze unter den Teppich zu kehren. Aussagen, die ehemalige Mitglieder der Sekte, die selbst aktiv an den Vertuschungsaktionen beteiligt waren, der VRT bestätigten.

Die Reportage hat nach ihrer Veröffentlichung Wellen geschlagen – sogar so hohe, dass sich Justizminister Koen Geens rechtfertigen musste.

Gegenüber dem flämischen Rundfunk stellte der CD&V-Politiker klar, dass die Organisation dazu verpflichtet ist, strafbare Handlungen zu melden. „Das ist einfach ihre Pflicht“, äußerte sich Geens, der einen Atemzug später Aussteigern sowohl finanzielle Unterstützung als auch psychologische Betreuung versprach.

Der Justizminister kündigte außerdem an, das Informations- und Beratungszentrum über schädliche Sektenorganisationen (kurz Ciaosn) als Anlaufstelle für Geschädigte stärken zu wollen. „Was wir anstreben müssen, ist eine bessere multidisziplinäre Beratung, damit das Ciaosn sicherstellen kann, dass diese Menschen in verschiedenen Bereichen unterstützt werden, in denen sie Unterstützung benötigen“, so Geens wörtlich.

Die Föderale Staatsanwaltschaft hat inzwischen die Ermittlungen gegen die Zeugen Jehovas eingeleitet. In den kommenden Tagen wird ein Ausschuss eingerichtet, der die Anschuldigungen untersuchen soll. (calü)“

Am 24. April 2019 war es dann soweit, und innerhalb der Razzia in dem belgischen Bethel der Zeugen Jehovas konnten Dokumente bzgl. des Kindesmissbrauchs sicher gestellt werden. Wie weiter in diesem Verfahren ermittelt wird, bleibt abzuwarten. Dennoch ist dies der erste Schritt in die richtige Richtung! Auch Zeugen Jehovas sind dazu verpflichtet mit dem Landesgesetz zusammen zu arbeiten und pädophile Straftäter immer bei der Polizei oder den Behörden zu melden. Die Angelegenheiten von sexuellem Kindesmissbrauch darf nicht eine interne Regel innerhalb der Religionsgemeinschaft ausschließlich sein.

Ob die Ermittlungen und die Auswertungen neue Inhalte offenbaren, bleibt zwar abzuwarten, dennoch wird dieses Signal sicherlich auch Staatsanwälte und Kriminalpolizei in anderen Ländern dazu bewegen, weiter in dieser Richtung zu forschen.

Was bedeutet dies für das deutsche Bethel der Zeugen Jehovas in Selters? Werden auch die deutschen und österreichischen Behörden dahingehend aktiv? Was bedeutet dies für die „wahre Organisation Jehovas“, die selbst den Kindesmissbrauch in anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften beklagte, doch durch die interne „Zwei-Zeugen-Regelung“ Straftäter beschützt?

Jehovas Zeugen – Die Wachtturm-Gesellschaft geht gegen AvoidJW.org vor

„Ich sage das, damit ihr euch schämt. Gibt es denn unter euch wirklich keinen, der die Gabe hat, zwischen Brüdern zu schlichten? Stattdessen zieht ein Bruder den andern vor Gericht, und zwar vor Ungläubige. Ist es nicht überhaupt schon ein Versagen, dass ihr miteinander Prozesse führt? Warum leidet ihr nicht lieber Unrecht? Warum lasst ihr euch nicht lieber übervorteilen?“ (1. Korinther 6,5-7)

Wie die The Sunday Business Post berichtet, geht die JW.ORG gegen die Blogs mit Leaks von AvoidJW.org aus Irland vor.

Was es bringen soll, ist sicherlich schleierhaft. Die Leaks sind online und haben sich weltweit verteilt. Einzig und allein gibt es mehr Werbung für die internen Dokumente. Auch dies wurde bereits durch Wahrheiten jetzt! unter Beweis gestellt.

Spannend jedoch ist, dass die WTG aktuell anfängt, aggressiver als sonst, Gerichte einzusetzen um Meinungen und Informationen zu unterdrücken. So die Bücher von Konja Rohde und Misha Anouk. Es wird spannend, was passiert, wenn das Buch von Lloyd Evans in Deutschland erscheint.

Ist es ein Überlebenskampf, da die Selbstdarstellung immer weniger geglaubt wird, selbst von eingeschlossenen Zeugen Jehovas?

Die Presse schreibt dazu:

Jehovas Zeugen News 2018 Die WTG geht gegen Avoidjw.org vor The Sunday Business Post Kindesmissbrauch Wahrheiten jetzt! Jehovas Zeugen - Die Wachtturm-Gesellschaft geht gegen AvoidJW.org vorThe Sunday Business Post (Irland), Sonntag, 28. Januar 2018, Titelseite

Anwälte am Hauptsitz der Organisation in New York versuchen seit mehr als einem Jahr herauszufinden, wer den Blog betreibt.

Die Zeugen Jehovas versuchen, ein von einem Iren geführtes Blog daran zu hindern, Hunderte von internen Memos zu veröffentlichen, die mit der Behandlung von Anschuldigungen gegen Kindesmissbrauch durch die Religion weltweit zusammenhängen.

Anwälte im Hauptquartier der Organisation in New York – bekannt als der Wachtturm – versuchen seit mehr als einem Jahr, die Identität der Person hinter dem Blog zu entdecken.

Der Wachtturm versucht auch, Log-Dateien für den WordPress-Account in die Hände zu bekommen, um herauszufinden, wer die Seite besucht hat.

Die Website, AvoidJW.org, wird von einem Iren geleitet. Dadurch hat er Tausende von Dokumenten veröffentlicht, die mit der Religion zu tun haben – von den Büchern und Broschüren, die auf der Straße verteilt werden, bis zu internen Memos und Vorschriften über mutmaßlichen Kindesmissbrauch. Im Juni letzten Jahres ging der Wachtturm an das US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York, um eine sogenannte DMCA-Vorladung zu beantragen, um den Blog zu schließen.

Eine DMCA-Vorladung ist eine wenig bekannte Bestimmung eines amerikanischen Gesetzes, das als Digital Millennium Copyright Act bezeichnet wird und es dem Beschwerdeführer ermöglicht, Personen zu identifizieren, die möglicherweise gegen ihre Urheberrechte verstoßen haben.

In juristischen Dokumenten, die dem Gericht in New York vorgelegt wurden – was die The Sunday Business Post gesehen hat – ersuchte der Wachtturm die Vorladung, die Suchmaschine Google und die Webhosting-Firma GoDaddy dazu zu zwingen, den Zeugen Jehovas die Kontaktinformationen des Kundenkontos, Kontaktinformationen für die Domain, alle zugehörigen E-Mail-Konten und Log-Dateien für das WordPress-Konto zu geben.

Die Dokumente zeigen, dass die Organisation versuchte, die wahren Leute hinter einer Reihe von Benutzernamen zu identifizieren, darunter Celia McCavidge, Tom Durbridge, Jehova McGeddon, Frank Malton, Kenneth Floodin, Eamon Lowe, Rose Mark Media, Bartley Trayors, Dork Benedict, Lorcan Clarke, Wachturm 1900s und Stephen Lett.

Alle Namen sind Pseudonyme eines irischen Mannes, der seitdem das Hosting an einen Offshore-Standort verlegt hat, um die Abschaltung zu vermeiden.

Die Religion der Zeugen Jehovas – bekannt für ihre strenge Auslegung der Bibel und für ihre evangelikale Missionierung – ist weltweit zunehmend in die Kritik geraten, wie sie mit Missbrauchsvorwürfen umgeht, wie in der The Sunday Business Post des letzten Monats berichtet wurde. Die Religion wurde durch gesetzliche Untersuchungen in Großbritannien und Australien kritisiert und vor US-Gerichten wegen Missbrauchs verklagt.

Quelle: Businesspost.ie

„Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.“ – Thomas Jefferson

Jehovas Zeugen fragen sich: Ist es wirklich christlich auf derartige Weise Menschen dazu zu zwingen, ihre freie Meinungsfreiheit zu durchbrechen? Ist es christlich, durch Gerichte an Account-Daten zu kommen, damit interne Dokumente nicht an die Öffentlichkeit geraten? Wenn alles in „Gottes Organisation“ vom „Geist Jehovas“ geleitet wird, warum erinnern dann diese Machenschaften fast schon an eine Mafia? Wenn alles in der Wachtturm-Organisation der reinen „Wahrheit“ entspricht, warum dürfen diese Dokumente nicht von der Öffentlichkeit gesehen werden? Was verschweigt die JW-Organisation dem einzelnen Menschen, was darf nicht an die Öffentlichkeit gelangen? Wovor hat die „wahre Organisation Gottes“ solch eine gewaltige Angst?

Jehovas Zeugen: Berufungsgericht entscheidet gegen den Einspruch der Wachtturm-Gesellschaft von 4.000 US-Dollar Geldstrafe pro Tag

Wie dargelegt, wurde die Wachtturm-Gesellschaft kürzlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 US-Dollar pro Tag verurteilt, wegen der Weigerung bestimmter Dokumente in Verbindung mit einem Gerichtsfall wegen Kindesmissbrauchs. Der Richter, der den Widerspruch der Wachtturm-Gesellschaft anhörte, bezeichnete die Argumentation der WTG als „atemberaubend“, da eine Sanktion tatsächlich das war, wofür die Wachtturm-Gesellschaft nur Monate zuvor argumentiert hatte.

Die WTG hatte ein 13,5-Millionen-Dollar-Urteil wegen Kindesmissbrauchs, teilweise wegen der Nichteinhaltung dieser Anordnung geheime Dokumenten dem Gericht vorzulegen. Der Wachtturm legte Widerspruch zu diesem 13,5-Millionen-Dollar-Urteil und bat stattdessen um Sanktionen. Das Gericht stimmte zu und sagte, dass weniger strenge Sanktionen sie veranlassen könnten, diese Dokumente herauszugeben. Daraufhin legte der Wachtturm jedoch Berufung gegen diese Entscheidung ein.

Heute wies das Gericht den Appell des Wachtturms in Bezug auf diese täglichen Sanktionen zurück und gab eine ziemlich vernichtende Entscheidung gegen sie ab. Sie können die vollständige Entscheidung des Gerichts unter „Download“ lesen: D070723 markiert, und ich habe mir die Freiheit genommen, einige Details hervorzuheben.

Seite 5 ist sehr interessant; es stellt fest, dass der Wachtturm von diesem Missbraucher in der Versammlung wusste und ihn nicht bei der Polizei meldete oder „Maßnahmen ergreift, um weitere Misshandlungen zu verhindern“. Kind nach Kind.

Interessant ist auch die Tatsache, dass in den frühen 2000er Jahren die Christliche Kongregation der Zeugen Jehovas (CCJW) als separate Einheit der Wachtturm-Gesellschaft mit getrennten Verwaltungsräten und Bankkonten gegründet wurde. Das Argument ist, dass bestimmte Dokumente von „Wachtturm“ vor dieser Zeit kontrolliert wurden und bestimmte Dokumente von der CCJW nach dieser Zeit kontrolliert wurden und dass „Wachtturm keine Kontrolle über CCJW hatte“, einer der Gründe warum sie nicht diese Dokumente zur Verfügung stellen könne.

Für ehemalige Zeugen Jehovas verstehen wir sofort den absoluten Unsinn in diesem Argument. Der Wachtturm als eine Körperschaft und die CCJW als eine Gesellschaft können zwei getrennte, juristische Einheiten sein, aber natürlich sind sie einfach entgegengesetzte Seiten derselben Medaille.

Gemäß Wikipedia (nicht die beste Informationsquelle, aber dieser Artikel ist gut zitiert), behandelt das CCJW religiöse Angelegenheiten, wohingegen der Wachtturm administrative Aufgaben erledigt (Immobilien, Verlag, etc.).

Auf Seite 13 der Gerichtsentscheidung wird festgestellt, dass die CCJW gegründet wurde, um „das Konzept zu stärken, dass Jehovas Zeugen eine Religion sind“ und nicht nur ein Verlag. Das ist alles schön und gut, aber die Organisation in zwei Fraktionen aufzuteilen und zu behaupten, dass man nichts mit dem anderen zu tun hat oder einfach nicht miteinander kooperieren kann, ist Unsinn.

Das Gericht durchschaute auch diesen Trick. Die Wachtturm-Gesellschaft erklärten teilweise, dass sie die fraglichen Dokumente nicht vorlegen könnten, weil es mühsam wäre, die Tausenden von Dateien zu durchsuchen, in denen sie sich befinden. Wie die Entscheidung des Gerichts feststellte, hat der Wachtturm auf Seite 14 nicht gesagt, dass sie keinen Zugang zu diesen Akten hätten, da sie jetzt unter der Kontrolle des CCJW stehen; Sie gaben in ihrem eigenen Argument zu, dass sie auf sie zugreifen könnten, aber es würde einfach zu lange dauern. Hoppla.

Die Fußnote auf Seite 18 stellt fest, dass Watchtower Immobilien im Wert von 1,3 Milliarden US-Dollar hält. Dieser Betrag ist besonders obszön, wenn man bedenkt, wie oft sie um Geld betteln, sogar von Kindern, und wie hart sie die Opfer bekämpfen, wenn es um die Entschädigung für ihre Missbräuche geht.

Die Entscheidung führt weiter die konstanten Argumente der Wachtturm-Gesellschaft gegen das Gericht an, und ihre völlige Weigerung, die Autorität des Gerichts anzuerkennen, und das Verhalten der Wachtturm-Gesellschaft als „ungeheuerlich“ bezeichnet. Dieses Wort bedeutet „außerordentlich schlecht; grell; flagrant; grob, unverschämt, berüchtigt, schockierend.“

Der letzte Abschnitt der Entscheidung besagt, dass der Wachtturm den „Entdeckungsprozess missbraucht“ hat, dass sie „trotzend“ vor Gericht gehandelt haben und dass „das Obergericht große Geduld und Flexibilität im Umgang mit einem widerspenstigen Prozessanten gezeigt hat, der sich weigert, und lediglich die verlorenen Argumente wiederholt.“

Das Wort „widerspenstig“ bedeutet „Widerstand gegen Autorität oder Kontrolle“ nicht gehorsam oder nachgiebig. Das ist interessant, weil Jehovas Zeugen sich ständig als gesetzestreue Bürger ausgeben:

Jehovas Zeugen sind wie die frühen Christen gesetzestreue Bürger. Sie nehmen sich die Worte Jesu zu Herzen: „Legt daher Caesars Dinge an Cäsar zurück, aber Gottes Dinge an Gott“ (Matthäus 22,21). Sie gehorchen „Caesar“ oder den Regierungsbehörden, indem sie die Verantwortung, die sie erfüllen, gewissenhaft erfüllen. von den Bürgern verlangt werden, wie Steuern zahlen und Volkszählungsgesetze und Heiratsregistrierungen einhalten.“ (Dauerhafter Frieden und Glück, Seite 28, Absatz 10)

Das Berufungsgericht hat den Einspruch abgelehnt. Daher muss die WTG der Zahlung von mittlerweile rund 2 Millionen US-Dollar nachkommen. Inwieweit sie der Forderung des Gerichts entsprechen, bleibt abzuwarten. Das Urteil wurde am 9. November 2017 gefällt. Die WTG hat nun 40 Tage Zeit, um einen Antrag auf Überprüfung beim obersten Gerichtshof von Kalifornien einzureichen. Jose Lopez und Osbaldo Padron führen ihre Zivilklagen gegen die WTG fort.

Quelle: jwvictims

 

Fragen wir uns: Warum sind Jehovas Zeugen immer stolz darauf, wenn sie in der Öffentlichkeit betonen, dass sie mit den Behörden zusammen arbeiten, jedoch bei dem Thema Dokumente und Unterlagen bzgl. Kindesmissbrauch nicht kooperieren? Warum werden einzelne Zeugen Jehovas im Unklaren gelassen, dass ihre Spendengelder für Kindesmissbrauch verwendet werden, sowie ihren Sanktionen die das Gericht verhängt? Wieso sind es ausgerechnet Menschen, die die „Organisation Gottes“ als „Abtrünnige“ beschimpft, die diese wichtigen Informationen verbreiten und es so zu einem gesamten Bild der Wahrheit kommt? Wie ist es zu vertreten, dass man im JW Broadcasting betont, dass es keine „pädophilen Zeugen Jehovas“ gibt, wenn die Wachtturm-Gesellschaft durch die hauseigene „Zwei-Zeugen-Regelung“ Täter beschützt? Handelt die „wahre Organisation Jehovas“ wirklich so, wie es die Wachtturm-Gesellschaft tut? Ist wirklich der heilige Geist in dieser Organisation zu finden, und sind die Verantwortlichen für die Geldstrafen wirklich vom Geist Gottes geleitet?

von |November 12th, 2017|2017|2 Kommentare

Österreich – Verfahren gegen Zeugen Jehovas wird vorbereitet!

D.S. schreibt: Hallo! Gute Nachrichten … Verfahren gegen Zeugen Jehovas vorbereitet!

Konnte in den über zwei Stunden genug Gründe vorlegen, die es ermöglichen die staatliche Anerkennung anzufechten. Das Kultusamt bittet nun alle österreichischen ehemaligen Zeugen die gewillt sind ihre Erfahrung amtlich kundzutun, diese an: [email protected] zu senden.

Es soll der Grund des Verlassens und die dadurch erlittenen Repressalien vorkommen. Auch wäre wichtig zu erwähnen, wie ihr in eurem „weltlichen“ Leben eingeschränkt wurdet, z.B. Schule, nicht mitsingen bei Hymne, Klassensprecherwahl, Vereinsmitgliedschaften, Hobbies die man nicht / nicht mehr ausüben durfte.

Wichtig: Seit Ihr jemals wählen gegangen oder wurdet ihr daran gehindert,- wenn ja wie und welche Argumente wurden verwendet. !!!! Gebt Bibelstellen an, auf welche sich die WTG beruft, wenn irgendwelche Maßnahme / Einschüchterungen ergriffen wurden. Hattet Ihr Angst, wie wirkte sich diese auf euer Leben aus. Wurdet ihr von Zeugen Freunden und Familie nach eurem Ausstieg gemieden? Habt ihr / oder arbeitet ihr bei einer Firma wo euer Chef oder die Kollegen Zeugen sind? Was ist nach eurem Ausstieg in der Firma passiert?

Falls jemand bei einem Rechtskomitee war, den Ablauf schildern. Wie erfolgte die Vorladung, konntet ihr eine Person eures Vertrauens mitnehmen, wurden euch die Gründe für die Vorladung genannt. Berichtet Wahrheitsgetreu, keine Mutmaßungen, wenn ihr euch wo nicht sicher seit, eventuell weglassen oder dazu schreiben, dass ihr euch nicht sicher seit, aber es zur Vervollständigung der Aussage / Erklärung nötig ist dies zu erwähnen. Es kann vorkommen das auf manche gewichtigen Aussagen von euch eine Einladung erfolgt, daher ist die Angabe eurer Adresse notwendig, bzw. müsste eure Aussage unterschrieben an das Kultusamt gesendet werden, damit es Amtlich ist und im Verfahren verwendet werden kann.

Da alle unsere Aussagen auch der WTG vorgelegt werden muss, laut Gesetz, sollten nur Dinge vorkommen, die euch passiert sind und keine Namen andere Personen erwähnt werden. Aber keine Sorge, solange Ihr eure Aussage nicht unterschrieben habt, wird dies nicht im Verfahren verwendet. Also fühlt euch frei eure Erfahrung zu schildern, oder schreibt extra dazu, falls es nicht erwünscht ist, das die WTG eure Aussage sehen darf. (heißt aber das es nicht offiziell verwendet werden kann)

Vielen Dank für euren Einsatz!

Quelle: bruderinfo-aktuell.de

Oliver Wolschke – Warum vier Zahlen mein Leben verändert haben

Wieder hat uns ein umfassender Bericht eines Aussteigers erreicht, der erst vor kurzer Zeit die Zeugen Jehovas verlassen hat. Oliver Wolschke schreibt in seinem Vorwort:

Ich schreibe hier über meine Zeit bei den Zeugen Jehovas, wie ich ins Zweifeln kam und welche Informationen letztendlich dazu geführt haben, dass ich den Schritt raus wagte. Ich musste raus, es gab keine andere Option. Du wirst erfahren, dass es nicht leicht ist, die Zeugen Jehovas zu verlassen, auch wenn die Organisation selbst den Austritt als eine formelle Angelegenheit beschreibt.

Seit meinem 7. Lebensjahr bin ich in der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas aufgewachsen. Mit 31 Jahren habe ich den Ausstieg geschafft. Dieser Schritt ist alles andere als einfach. Denn entweder folge ich weiterhin einer Organisation, die ich nicht mehr respektieren kann oder ich verliere den Kontakt zu meinen Eltern sowie meinen engsten Freunden. Es hat mich innerlich zerrissen diese Entscheidung treffen zu müssen. Ich habe mich für letzteres entschieden. Im Anschluss brach der Großteil meines sozialen Umfeldes von heute auf morgen weg.

In erster Linie wollte ich meine Kinder aus dieser Organisation herausholen da es mein Wunsch ist, dass sie frei im Denken aufwachsen können. Besonders eilig hatte ich es ab dem Zeitpunkt, als ich in Erfahrung gebracht hatte, wie Zeugen Jehovas intern mit Fällen von sexuellen Kindesmissbrauch umgehen. In der Regel wissen die „einfachen“ Zeugen davon nichts, denn es herrscht eine ständige Informations- und Gedankenkontrolle.

Die größte Überwindung war es für mich mit meiner Frau über meine Zweifel zu sprechen. Ich wusste nicht ob sie diesen Weg mit mir mitgehen würde.

In einem sehr persönlichen Bericht erzähle ich über meine Zeit bei den Zeugen Jehovas, wie ich mich innerlich lossagte und wie schwer letztendlich der Prozess des Ausstiegs wurde.

In Teilen des Textes geht es um interne Informationen, die weder der Mehrheit der Anhänger, noch den Menschen außerhalb bekannt sind:

– Anleitungen für Gemeindeaufseher der Zeugen Jehovas zum Umgang mit Kindesmissbrauch
– Entwicklungen zu staatlichen Untersuchungen (Umgang mit sexuellem Missbrauch) und die Reaktion der Wachtturm-Gesellschaft
– Finanzielle Aktivitäten der Wachtturm-Gesellschaft die aufzeigen, dass aus noch unbekannten Gründen anscheinend massiv Gelder benötigt werden

Oliver berichtet auf seiner Seite, wie schmerzlich der Ausstieg bei den Zeugen Jehovas wirklich war. Mit seinem neuen Leben ist er und seine Frau glücklich. Insbesondere das Thema Kindesmissbrauch, aber auch vieles weitere, waren Anlass die Wahrheit hinter der „Wahrheit“ zu hinterfragen. Wahrheiten jetzt! wünscht Oliver und seiner Frau, sowie ihren Kindern, nur das Beste und empfehlen sein Lebensbericht und seine umfassende Ausarbeitung weiter.

Quelle: oliverwolschke.de

Großbritannien: Wachtturm-Gesellschaft lenkt gegenüber der Charity Commission ein

Die britische Wohltätigkeitskommission (Charity Commission) beabsichtigt schon seit längerem, sich mit Vorwürfen an die Adresse der Wachtturmgesellschaft in einer Untersuchung zu befassen. Neben den Praktiken, wie die Gesellschaft im Fall von sexuellem Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen umgeht, geht es auch darum, ob Opfer solcher Taten gezwungen worden sind, ihren Peinigern Auge in Auge zu begegnen.

Die Anwälte der Gesellschaft haben die Untersuchung seit mehr als zwei Jahren mithilfe von Rechtsmitteln verhindert. Die Wachtturmgesellschaft hat diese Bemühungen nunmehr eingestellt und den Rechtsstreit für beendet erklärt.

Die britische Wohltätigkeitskommission hatte mit ihren Nachforschungen bereits im Mai 2014 begonnen, nachdem Vorwürfe laut geworden waren, dass Opfer von Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch, darunter auch Kinder, gezwungen worden sind, mit ihren Angreifern in internen „Justizausschüssen“ konfrontiert zu werden.

Die Zeugen Jehovas widersetzten sich jedoch einer Untersuchung der Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft von Großbritannien (WTBTS), die die britischen

1.500 Versammlungen des Landes beaufsichtigt und von der angenommen wird, dass ihr eine Schlüsselrolle bei der Entscheidung darüber, wie die Missbrauchsfälle in der Gemeinschaft behandelt werden, zukommt.

Die WTBTS, die im vergangenen Jahr einen Umsatz von über 80 Millionen britische Pfund erwirtschaftete, legte jedoch eine Reihe von Rechtsmitteln mit dem Ziel ein, eine solche Untersuchung zu verhindern.i

Dazu gehörte der Versuch, im Obersten Gerichtshof des Landes die Entscheidung der Kommission, eine Untersuchung einzuleiten, anzufechten. Die Wohltätigkeitsorganisation kämpfte auch in den unteren Gerichten gegen Anordnungen, die sie verpflichten würden, der Kommission Zugang zu Aufzeichnungen zu gewähren, die aufzeigen könnten, wie sie Anschuldigungen von Kindesmissbrauch behandelt.

Die Kommission gab in der letzten Woche bekannt,ii dass die WTBTS nach nunmehr mehr als zweieinhalb Jahre seit dem Beginn der Untersuchung einige der Dokumente, um die sie die Gesellschaft ersucht hatte, überlassen hat.

Die WTBS hat auch das letzte ihrer Rechtsmittel gegen die Untersuchung fallen gelassen, nachdem das Oberste Gericht sich geweigert hatte, sich mit diesem Fall im Juli d.J. zu befassen.

Obwohl es allgemein betrachtet schon vorkommen könne, dass Wohltätigkeitsorganisationen gegen Entscheidungen der Kommission mit rechtlichen Schritten vorgingen, sei das Verhalten der WTBS in seiner Länge und seinem Ausmaß in den vergangenen Jahren ohne Beispiel gewesen, sagte ein Sprecher der Kommission gegenüber dem The Guardian im letzten Jahr.

Aktuell gibt es jedoch eine neue Entwicklung:

„Im Licht des Verlaufs der Untersuchung und der Informationen, die die Kommission vom Wachtturm und andern Quellen erhalten hat, ist die Gesellschaft damit einverstanden, ihren Widerspruch gegen den Gerichtsbeschluss zur Vorlage von Dokumenten zurückzuziehen. Damit hat der Wachtturm sein Einverständnis erklärt, dass seine diesbezügliche Eingabe gegenstandslos geworden ist und eine gemeinsame Erklärung dem Gericht vorgelegt werden konnte, um die Verhandlungen abzuschließen.

Die Wachtturmgesellschaft wird nun mit der Kommission zusammenarbeiten, um den Sachverhalten auf den Grund zu gehen, die Gegenstand der gesetzlichen Untersuchung sind und um den behördlichen Anliegen der Kommission nachzukommen.“

Die Kommission führt derzeit eine gesonderte Untersuchung in der Gemeinde Manchester New Moston durch,iii wo drei inzwischen erwachsene Missbrauchsopfer angeblich dazu gezwungen worden sind, ihrem Missbraucher gegenüberzutreten, kurz nachdem dieser aus dem Gefängnis entlassen worden war, wo er für seine Übergriffe eine Arreststrafe verbracht hatte.

Er wurde später angeblich von der Gemeinschaft „ausgeschlossen“, oder aus seiner Religion entfernt. Zwei Frauen sagten gegenüber dem The Guardian im letzten Jahr dagegen aus, dass es ihm tatsächlich erlaubt worden war, in der Gemeinschaft zu verbleiben, obwohl Ausschlüsse oft wegen viel geringfügigerer Vergehen, so wie beispielsweise für Glücksspiel, ausgesprochen werden würden.

Eine Frau, die als Erwachsene vergewaltigt worden war, sagte, sie sei von den Ältesten ihrer Versammlung aufgefordert worden, ihrem Vergewaltiger in einer privaten Anhörung gegenüber zu treten, was sie so sehr traumatisiert habe, dass in der Folge ihre Ehe daran zerbrochen sei.

Ein Sprecher der Zeugen Jehovas sagte dazu im vergangenen Jahr: „Wir sind nicht in der Position, so etwas zu verlangen und wollen es auch nicht, dass jedes Opfer eines Missbrauchs dazu gezwungen wird, mit seinem Angreifer konfrontiert zu werden.“

Rechtsanwalt Thomas Beale von AO Advocates, der im vergangenen Jahr einen Zivilprozess gewonnen hatte, in dem festgestellt wurde, dass die Zeugen Jehovas es versäumt hatten, eine Frau vor sexuellem Missbrauch zu schützen, was bei ihr im Alter von vier Jahren begann, sagte zu der Entscheidung der Kommission, dass die jetzt geschlossene Vereinbarung es der WTBS erlauben würde, wichtige Informationen weiterhin zurückhalten.

„Natürlich begrüßen wir die laufende gesetzliche Untersuchung über die Sicherungspolitik der Zeugen Jehovas und freuen uns auf die Möglichkeit, ihre Ergebnisse später überprüfen zu können,“ kommentiert er das Ergebnis.

„Doch angesichts unserer Erfahrung mit den Zeugen Jehovas vor Gericht sehen wir der Möglichkeit einer gründlichen und robusten Untersuchung auch angesichts des jetzigen Einlenkens der WTBS mit Skepsis entgegen. Wir sind der Meinung, dass die Chance für eine vollständige Offenlegung der Information zu Missbrauchsfällen tatsächlich nur sehr gering ist. „

Die Organisation der Zeugen Jehovas sieht sich mit ähnlichen Forderungen auch im Ausland konfrontiert. Im vergangenen Jahr hat eine Untersuchung in Australien entschieden, dass die Organisation Kinder nicht in ausreichender Weise vor sexuellem Missbrauch schütztiv und dass ihre internen Verfahren zum Schutz vor Missbrauch zu schwach sind.

Ähnliche Vorwürfe wurden auch in Kanada erhoben.

Ein Sprecher der Zeugen Jehovas sagte im vergangenen Jahr gegenüber dem The Guardian: „Die Ältesten der Kongregation halten Opfer nicht davor zurück, die Taten anzuzeigen oder schützen die Missbraucher gegenüber den Behörden vor den Konsequenzen ihrer Handlungen.“

Fay Maxted, die Chefin des Survivors Trust, forderte die WTBTS dazu auf, sich bei den Betroffenen dafür zu entschuldigen, dass ihre Taktik zu den „schrecklichen Verzögerungen“ geführt habe.

„Die Glaubensgemeinschaften müssen zur Kenntnis nehmen, dass ihre rechtlichen Eingaben, eine nach der anderen, den Opfern und Überlebenden erhebliche Schäden und Schmerzen verursachen, wenn sie daran gehindert werden, ihre Informationen und Erfahrungen anderen mitzuteilen“,

sagte sie. „Es fällt sehr schwer, unter solchen Umständen daran zu glauben, dass die besten Interessen des Opfers oder Überlebenden in irgendeiner Weise berücksichtigt werden.“

Maxted sagte, sie hoffe, dass die Entscheidung der WTBS, Informationen mit der Kommission zu teilen, nunmehr auch tatsächlich eine Änderung im Hinblick auf die Bedürfnisse von Opfern und Überlebenden bedeutet.

Quellen: theguardian.com / gov.uk / manchestereveningnews.co.uk / theguardian.com (2) / cbc.ca

von |Februar 17th, 2017|2017|0 Kommentare

Geschworenenliste vollständig – neuer Gerichtsfall gegen die WTG in den USA

Zum ersten Mal seit dem aufsehenerregenden Prozess von Candace Conti gegen die Wachtturm-Bibel und Trakt-Gesellschaft von New Yorki im Jahr 2011, wird erneut eine Jury in einem Fall von sexuellem Kindesmissbrauch in den Reihen der Zeugen Jehovas eine Entscheidung treffen.

In diesem Fall geht es um den sexuellen Missbrauch eines 14-jährigen Mädchens. Verschiedene Älteste der Zeugen in zwei Bundesstaaten waren über diese Tat informiert, unterließen es jedoch, die zuständigen Behörden und die Polizei darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Meldung unterblieb selbst nachdem die Angelegenheit der zuständigen Rechtsabteilung der Wachtturmgesellschaft gemeldet worden war.

Die Klägerin, Stephanie Fessler aus Lancaster Pennsylvania gibt an, dass Älteste aus den Versammlungen der Zeugen Jehovas Freeland, Maryland, und Spring Grove, Pennsylvania, es versäumten, Kontakt zu Strafverfolgungsbehörden aufzunehmen, nachdem ihnen bekannt geworden war, dass eine sexuelle Beziehung zwischen Frau Fessler, damals im Alter von 14-16 Jahren und der weiteren Beklagten, Frau Terry Jeanne Monheim, damals 49-51 Jahre alt, bestand.

Der Missbrauch begann 2003, wurde im Sommer 2004 entdeckt und als die Eltern von Stephanie auf den Missbrauch aufmerksam wurden, kontaktierten sie die Ältesten ihrer Versammlung.

Der Älteste Eric Hoffman initiierte eine interne Untersuchung der Anschuldigungen, zu der auch zwei weitere Älteste, Neal Cluck und John Ness, hinzugezogen wurden. Keiner der Ältesten schlug den Eltern vor, die Behörden zu kontaktieren. Sie selbst versäumten es ebenso den Vorfall zu melden. Statt Stephanie zu beschützen, bestraften sie sie, das Opfer, indem sie ihr gegenüber einen Verweis aussprachen.

Den Gerichtsdokumenten zufolge verhörten die Spring Grove-Ältesten zwar das Opfer Stephanie Fessler, unterließen es jedoch, die 49-jährigen Terry Seipp (Monheim) zu befragen und versuchten auch nicht, sich an die Polizei- oder Kinderschutzbehörden zu wenden.

Statt ihr Schutz zu gewähren, wurde Stephanie von ihren Ältesten mit einem Verweis, einer internen Disziplinierungsmaßnahme bei den Zeugen Jehovas, bestraft.

In einer schriftlichen Stellungnahme gab der Älteste Eric Hoffman zu, dass er von vermutetem Missbrauch wusste, aber dennoch nicht mit den zuständigen Behörden in Verbindung trat.

Die Ältesten der Freeland Maryland Versammlung wurden über die sexuellen Missbrauchsanklagen gegen ihr Mitglied, Terry Seipp (Monheim) informiert, aber ebenso wie die Spring Grove Ältesten unterließen auch sie es, sich an die Regierungsbehörden zu wenden. Auch sie beließen es bei einer Ermahnung gegenüber der Täterin.

Die Ältesten der Versammlung von Spring Grove setzten sich jedoch in Kontakt mit der Rechtsabteilung des Wachtturms in Patterson, New York, und berichteten das Vorkommnis.

Die Gerichtsakten deuten jedoch darauf hin, dass die Meldung eines mutmaßlichen Missbrauchs an die Behörden und die Polizei auch in diesem Stadium unterblieb, weswegen vermutlich gegen die gesetzliche Bestimmung des Pennsylvania’s Child Protective Services Laws (CPSL) verstoßen worden ist.

Als unmittelbare Folge dieses Vorgehens und dem Versäumnis, den gesetzlichen Vorschriften sowohl von Pennsylvania als auch von Maryland nachzukommen, musste die Klägerin ein weiteres Jahr des Missbrauchs ertragen, bis es dem Ehemann der Angeklagten gelang, die Beziehung seiner Frau zu dem Mädchen aufzudecken.

Er hatte einen privaten Ermittler mit Nachforschungen beauftragt, dem es gelang, einen fotografischen Beweis für die Beziehung zwischen Fessler, Alter damals 15, und Monheim, jetzt 50 Jahre alt, zu erbringen.

Den zuständigen Ältesten wurden die Beweise vorgelegt, aber diese weigerten sich weiterhin, die Polizei oder die Kinderschutzbehörden zu kontaktieren. Sie bestraften Stephanie erneut, dieses Mal mit einem öffentlichen Verweis, der der gesamten Versammlung zur Kenntnis gebracht worden ist.

 

Täter unter Strafverfolgung – das Opfer leidet weiter

Erst im Jahr 2011 wurde der Missbrauch von Stephanie Fessler, jetzt 22 Jahre alt, direkt der Polizei gemeldet, die Terry Seipp (Monheim) aufgrund mehrerer krimineller Verstöße verhaftete. Seipp bekannte sich schuldig und wurde zu einer Gefängnisstrafe und Bewährung verurteilt.

Unterdessen litt Fessler unter schweren posttraumatischen Belastungsstörungen (PTSD), die sich bei ihr in extremen Angstzuständen, Schlaflosigkeit und Albträumen auswirkten, so dass eine professionelle Therapie erforderlich wurde.

Es ist offensichtlich, dass die Organisation der Zeugen Jehovas mit ihrem Vorgehen nicht nur gegen die Gesetze von Pennsylvania und Maryland verstoßen, sondern auch dem Opfer Stephanie zusätzlich geschadet hat, indem ihr angemessene Hilfe zur rechten Zeit durch Beratungsstellen versagt wurde.

Durch ihre private und öffentliche Zurechtweisung wurde ihr zusätzlicher Stress zugefügt, da sie mit dem Stigma fertig werden musste, von allen ihren Zeugenfreunden als „schlechter Umgang“ angesehen zu werden.

Stephanie wurde im Alter von 10 Jahren als Zeuge Jehovas getauft, eine Entscheidung, mit der sie sich dauerhaft mit der Zeugnisorganisation und ihren Ältesten verband, denen gegenüber sie damit rechenschaftspflichtig wurde.

Während Kinder außerhalb der Zeugengemeinschaft von praktischer Unterstützung, Zuspruch und Ermutigung profitieren können, wenn sie missbraucht werden, befindet sich ein getauftes Zeugenkind in einer Lage, in der es vor einer Gruppe von männlichen Ältesten dazu gezwungen wird, sein Trauma wieder und wieder durchzumachen, um manchmal anschließend sogar bestraft zu werden.

Stephanie sagt:

“Mir wurden sechs Jahre meiner Kindheit gestohlen. Ich habe nichts von Sex gewusst … von jemandem missbraucht und dafür noch bestraft zu werden, hat mich seelisch und emotional in einer Weise verletzt, die ich mit Worten nicht beschreiben kann.“

 

Das Gerichtsverfahren

Der primäre oder erste Angeklagte in diesem Fall ist die Wachtturm-Bibel- und Traktatgesellschaft von New York und daneben die CCJW (Christliche Kongregation des Zeugen Jehovas).

Fesslers Rechtsanwalt, Jeffrey P. Fritz von Soloff & Zervanos, P.C.,ii will der Jury gegenüber nachweisen, dass die Rechtsabteilung der Wachtturmbehörde es versäumt hat, die Ältesten, die in diesen Fall involviert waren, anzuweisen, den verbindlichen Gesetzen von Maryland und Pennsylvania für sexuellen Kindesmissbrauch nachzukommen.

Dieses Verhalten stehe im Gegensatz zu der eigenen schriftlichen und veröffentlichten Dokumentation des Wachtturms, die anerkennt, dass Kindesmissbrauch ein Verbrechen darstellt, und dass „kein Ältester jemanden kritisieren wird, der eine solche Angelegenheit den Behörden meldet.“ (Brief der WTG an die Ältesten vom15. Februar 2002)

Allerdings ist es so, dass die Ältesten im Einklang mit den widersprüchlichen rechtlichen Empfehlungen des Wachtturms nicht ausdrücklich angehalten sind, Angelegenheiten des Kindesmissbrauchs an die Justizbehörden zu melden. Dieser Schritt soll als letztes Mittel (nur) in den Staaten erfolgen, in denen die Pflichtberichterstattung strikt vorgeschrieben ist.

Der Wachtturm beruft ich auf die Anwendung von Klerusprivilegien wie dem Beichtgeheimnis, obwohl es auch Ausnahmen gibt, die es einem Angehörigen des Klerus (Ältesten) erlauben, Vorwürfe an die zuständigen Behörden zu melden.

Wie in vergangenen Artikeln schon berichtet wurde,iii verwenden Wachtturmanwälte häufig den Begriff „absolutes Recht“ bei der Beschreibung ihres Vorschlags an die Opfer, sich mit Missbrauchsanzeigen selbst auseinanderzusetzen.

Das ist eine Praxis, die darauf abzielt, lediglich den Anschein zu erwecken, dass man sich für Opferrechte engagiert, tatsächlich aber darauf bedacht ist, eigene Anstrengungen und Initiativen, etwas im Berichtsprozess unternehmen zu müssen, zu vermeiden.

Es ist diese Strategie, die letztendlich zu der Unterlassung von Anzeigen in Missbrauchsfällen geführt hat. Die meisten Opfer und ihre Familien sind so durch den Missbrauch traumatisiert, sie in aller Regel Abstand davon nehmen, sich an die zuständigen Behörden und die Polizei zu wenden.

Ein weiterer Grund, warum es nicht zu Meldungen kommt, liegt darin, dass die Ältesten die Zeugen Jehovas regelmäßig ermahnen, nichts zu tun, was „dem Namens Jehovas Unehre“ bereiten könnte. Eine Strategie und bekannte Zeugenpolitik, die in erster Linie den Ruf der Organisation schützen soll und nicht der Sorge für die Opfer dient.

Die Jury für das anstehende Gerichtsverfahren ist nunmehr ausgewählt worden und der Prozess wird am Dienstag, den 7. Februar im Rathaus in Philadelphia, Pennsylvania, beginnen.

JW Survey wird kontinuierlich über den Fortgang des Verfahrens bis zum Ergehen eines endgültigen Urteils berichten.

Quellen: nytimes.com / oloffandzervanos.com / jwsurvey.org

Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas vor Gericht

Missbrauchsprozess vor dem Amtsgericht Greifswald: Ein heute 53 Jahre alter Mann aus der Hansestadt soll sich im Jahr 2005 während religiöser Zeremonien im Greifswalder Königreichssaal der Zeugen Jehovas an zwei Kindern, beides Jungen, vergangen haben. Einer der Jungen war zum Tatzeitpunkt zwölf Jahre alt, ihn soll der Angeklagte zweimal missbraucht haben. Der andere Junge war 2005 älter als 14 Jahre, aber noch nicht volljährig. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund, Martin Cloppenburg, bestätigte die Anklage. Der Prozess beginnt am Dienstag. Angesetzt ist ein Verhandlungstag.

Nach OZ-Informationen soll es neben diesem einen Fall noch weitaus mehr Missbrauchsfälle bei den Zeugen Jehovas gegeben haben. Die Rede ist von mindestens 20 Übergriffen. Allerdings haben sich bis auf die beiden jungen Männer, die heute Anfang und Mitte 20 sind, keines der Opfer zu einer Aussage und Anzeige durchringen können.

Kenner der Vorgänge bei den Zeugen Jehovas sprechen von Einschüchterung der Opfer oder möglicher Zeugen, sollten sie bei Gericht aussagen. „Kindesmissbrauch muss hart bestraft werden, denn in unserer Bibel steht, dass wir unsere Kinder schützen und auf sich achten müssen“, sagten Mitglieder der Religionsgemeinschaft gegenüber der OZ.

Quelle: OZ

Teilerfolg der Wachtturm-Gesellschaft im Campos-Fall vor US-Berufungsgericht aber die Verpflichtung zur Vorlage geheimer Missbrauchsdokumentation besteht weiter

In dem Prozess Lopez gegen die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas (WTG) hat das von Gesellschaft angerufene US-Berufungsgericht (Fourth District Court of Appeal) entschieden, dass die Geldstrafe von mehr als 13 Mio. USD unangemessen sei und den Fall zur Neuverhandlung an das zuständige Gericht San Diego Superior Court zurückverwiesen.

Das Gericht in San Diego hatte die hohe Geldstrafe verhängt, nachdem sich die Wachtturmgesellschaft geweigert hatte, dem Gericht die geforderten Dokumente zu Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in den eigenen Reihen zu überlassen.

Der Kläger Jose Lopez hatte gegen die Wachtturmgesellschaft Klage eingereicht, weil sie über den an ihm über lange Jahre begangenen sexuellen Missbrauch durch den Mitzeugen Gonzalo Campos informiert gewesen sei, aber nichts zu seinem Schutz unternommen habe.

Sein Anwalt Irwin Zalkin hatte den Antrag gestellt, dass die Wachtturmgesellschaft ihre Dokumentation über sexuellen Missbrauch an Kindern in ihren Reihen vorlegen solle, da das Verhalten der Gesellschaft offenbar eine langjährig geübte Praxis sei, was für die Beurteilung der Verantwortlichkeit von Bedeutung sei. Diesem Antrag hatte das Gericht stattgegeben und auf die Weigerung der Gesellschaft hin die genannte Geldstrafe verhängt.

Nunmehr konnte die WTG in ihrer Anfechtung einen Teilerfolg erzielen. Das Berufungsgericht gab ihrer Argumentation zwar statt, allerdings nur hinsichtlich der Höhe der verhängten Strafe. Zunächst hätte versucht werden sollen, die Vorlage der verlangten Dokumente mit „angemesseneren Mitteln“ durchzusetzen, so die Auffassung der Berufungsrichter.

Dagegen stemmt sich jedoch die Wachtturmgesellschaft unverändert und verweigert, wie auch im Falle der Aussageverweigerung von Gerrit Lösch deutlich geworden ist, jeglichen Einblick in die Dokumentation der Organisation über Missbrauchsfälle in den eigenen Reihen.

In ihrer ablehnenden Stellungnahme zur Einvernahme von Lösch versuchte die WTG darzulegen, dass er als Mitglied der leitenden Körperschaft nichts mit der eigentlichen Führung der Gesellschaft zu tun habe. Er sei eher als geistiges Mitglied anzusehen, vergleichbar dem Dalai-Lama, und könne von daher als Zeuge keine Aussage zu dem infrage stehenden Sachverhalt tätigen.

Soweit es die eigentliche Existenz der Missbrauchsdokumente betrifft, besteht dagegen kein Zweifel. Bereits im laufenden Verfahren von Lopez hatte der Vertreter der WTG eingeräumt, dass diese Aufzeichnungen vorhanden sind, ihre Überlassung an das Gericht jedoch unmissverständlich verweigert.

Die WTG werde sich keiner diesbezüglichen gerichtlichen Anordnung fügen, erklärte ihr Anwalt.

Aus Sicht der Gesellschaft erscheint dieses Verhalten verständlich, da davon ausgegangen wird, dass eine Offenlegung der unter Verschluss gehaltenen Fälle für sie der Öffnung der mythischen Pandora-Büchse gleichkommen würde. Zumindest, soweit es die darauf für sie zu erwartenden Übel betrifft.

Die frühere Mitarbeiterin in dem Wachtturmhauptquartier in Brooklyn, Barbara Anderson hatte bereits vor Jahren darüber berichtet, dass der Gesellschaft weltweit mehr als 20.000 Fälle von Kindesmissbrauch in ihren Versammlungen bekannt seien, die entsprechenden Akten jedoch geheim gehalten würden. Und das, ohne dass behördliche Maßnahmen eingeleitet wurden oder die Organisation auf andere Weise wirkungsvoll eingeschritten sei.

Ob der jetzt demonstrativ gezeigten Verweigerungshaltung der WTG letztendlich Erfolg beschieden sein wird, darf getrost bezweifelt werden. Das Gericht in San Diego hat bereits zu erkennen gegeben, dass es unverändert auf Vorlage der Dokumente besteht und seine Forderung mit entsprechenden Sanktionen auch durchzusetzen gedenkt.

Am Ende einer vorbedachten und vom Berufungsgericht so verlangten Kette von milderen Sanktionen bis zu härteren Maßnahmen, dürfte man schon bald vor der gleichen Situation stehen wie zuvor, sollte die WTG unverändert halsstarrig bleiben. Vielleicht kommt es sogar wieder zu einer Geldstrafe in gleicher Höhe.

Für die Wachtturmgesellschaft geht es schließlich um mehr – erheblich mehr:

„Sie wollen nicht, dass die ganze Welt erfährt, dass sie über den sexuellen Missbrauch in ihrer Organisation seit Jahrzehnten informiert waren und sich nur verzweifelt darum bemühten, alles zu vertuschen,“ sagt der Anwalt des Klägers Lopez, Irwin Zalkin.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Aussageverweigerung von Gerrit Lösch kostet der Wachtturm-Gesellschaft 13,5 Mio. US Dollar

Im Nachgang zu dem Prozess Jose Lopez gegen die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas (WTG) in den USA gegen Ende 2014 ist kürzlich bekanntgeworden, dass die Höhe des Urteils entscheidend auf die Weigerung von Gerrit Lösch, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen und auszusagen, zurückgeht.

Was nach deutschem Recht als Versäumnisurteil gilt, entspricht in den USA weitgehend einem “default judgment”. Richterin Lewis, die in dem Verfahren den Vorsitz führte, entschied sich angesichts der fortgesetzten Weigerung der WTG für diesen Fall relevante Dokumente vorzulegen und der Aussageverweigerung von Gerrit Lösch dazu, die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas zu einer außergewöhnlich hohen Geldstrafe von 13,5 Mio. USD zu verurteilen.

Der WTG war vom Kläger Lopez vorgeworfen worden, den an ihm in den 80er und 90er Jahren durch Gonzalo Campos begangenen sexuellen Missbrauch über die Ältesten der Versammlung in San Diego ermöglicht und geduldet zu haben.

Campos hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Jahr 2013 bei seiner Vernehmung in Mexiko eingeräumt und sich darauf berufen, dass die Ältesten seiner Versammlung ihm erlaubt oder ermöglicht hätten, mit Kindern weiterhin zu „studieren“, obwohl ihnen seine pädophile Neigung bekannt gewesen sei.

Bereits im Jahr 1986 hatte er den sexuellen Missbrauch von Lopez und den an einem weiteren Kind zuvor gegenüber den Ältesten „gebeichtet“. Ungeachtet dessen blieb sein Geständnis nicht nur folgenlos, nein, er machte auf der theokratischen Erfolgsleiter weitere Karriere und wurde im Jahr 1993 sogar selbst zum Ältesten ernannt.

Angesichts dieser Umstände und der für sie bedrückenden Beweislage sah die WTG offenbar keine andere Möglichkeit mehr als die, die Zusammenarbeit mit dem Gericht zu verweigern. Von besonderem Interesse ist, welche Begründung für das Nichterscheinen vor Gericht von dem Mitglied der höchsten Leitungsebene der Zeugenorganisation, Gerrit Lösch, abgegeben wurde.

Wie dem erst jetzt veröffentlichten dreiseitigen Schreiben von Lösch zu entnehmen ist, bestreitet dieser, mit „dem Wachtturm etwas zu tun zu haben“ und er deswegen auch nicht für diese Organisation Stellung nehmen könne. Er ging so weit zu behaupten, dass diese „zu keinem Zeitpunkt eine Autorität über ihn hatte oder noch hat“.

 

Wie kann man oder muss man diese Stellungnahme werten?

Es ist wohl zutreffend, dass Lösch als Einzelperson über keine Autorität verfügt, Entscheidungen für die Wachtturmgesellschaft in ihrer Gesamtheit zu treffen. Verschwiegen wird jedoch, dass er ein Teil des Entscheidungsgremiums der Organisation ist und war und von daher im Zusammenwirken mit den anderen Mitgliedern der leitenden Körperschaft sehr wohl Einfluss auf den Entscheidungsprozess hat. Seine Einlassung muss daher als ausweichend und unehrlich gewertet werden.

Jeder aufrichtige Zeuge würde schockiert sein, wenn er erfährt, mit welch fragwürdigen und sogar unwahren Behauptungen sich ein Mitglied der leitenden Körperschaft, des höchsten Gremiums seiner Glaubensgemeinschaft, davor drückt, eine Aussage vor Gericht zu machen, eine Aussage, die auch als Verteidigung der Organisation dienen könnte.

War es nicht Jesus Christus selbst der gesagt hat, dass “…man Euch den örtlichen Gerichten ausliefern wird und Ihr in Synagogen geschlagen und um (s)meinetwillen vor Statthalter und Könige gestellt werdet, ihnen zu einem Zeugnis“?

Und hier drückt sich ein hochrangiger Zeuge Jehovas davor, Zeugnis abzulegen? Mehr noch, er distanziert sich von der Gesellschaft, die sich als Gottes Vertreterin auf der Erde ansieht und streitet nahezu jede Beziehung zu ihr ab. Wie muss man dies verstehen?

Sehr wahrscheinlich ist es so, dass sich die leitende Körperschaft von der Wachtturmgesellschaft, die sie doch angeblich führt und kontrolliert, distanzieren will, um sich selbst der gerichtlichen Verantwortung für diesen Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiteren Klagen zu entziehen.

Ob diese Strategie langfristig erfolgreich sein wird, darf bezweifelt werden. In dem vorliegenden Fall muss man wohl eher von einer Bauchlandung der in vermeintlich höheren Gefilden angesiedelten leitenden Körperschaft ausgehen.

Die Schlinge um den Hals von JWORG zieht sich in England immer weiter zu. Augenblicklich wird von Regierungsseite die Gemeinnützigkeit (KdöR) massiv hinterfragt

Die Übersetzung stammt von einem  aktiven Zeugen Jehovas, der mehrfach versicherte, dass sich mittlerweile große Verunsicherung unter deutschen Zeugen breit macht. Die Führungsebene lässt ihre Schäfchen völlig im Unklaren und versucht auch dieses brisanten Thema als Lügenpropaganda „Ehemaliger“ abzutun. Allerdings sind die offiziellen Untersuchungen ebenfalls in England sehr weit gediehen und es ist nicht abwegig festzustellen, dass Steuernachzahlungen in großer Höhe auf die Zweigniederlassung durchaus warten.

Im vereinigten Königreich (UK) entwickeln sich die Dinge für die WTG vom Schlechten zum Schlimmeren. Die UK Gemeinnützigkeitskommission überprüft zur Zeit den Status der WTG in UK, welche dort als gemeinnützige Organisation geführt wird, sowie die New Moston Versammlung, welche auch als gemeinnützige Vereinigung geführt wird. Ziel der Untersuchung ist, wie die WTG gefährdete Kinder und Erwachsene schützt. Die Untersuchung erfolgt auf Grund eines Vorfalls in der New Moston Versammlung, bei welcher der ehemalige Älteste und verurteilte Sexualstraftäter Jonathan Rose beteiligt war. Ihm wurde gestattet, das Opfer bei einer religiösen Verhandlung direkt zu befragen, basierend auf den Richtlinien der WTG.

Anstatt mit der Kommission zusammenzuarbeiten, was ein klares Signal der WTG wäre dass es nichts zu verheimlichen gibt, hat sie mit Hand und Fuß dagegen angekämpft, dass eine Untersuchung stattfindet. Nachdem alles gescheitert ist, wurde das Verfahren an das Beschwerdegericht abgegeben.

Am 10.02.2016 gab die Gemeinnützigkeitskommission ein Stellungnahme heraus, um ihre Untersuchung zu verteidigen. Dort heißt es auszugsweise:

„Die Kommission untersucht inwieweit Sicherheitsvorkehrungen der WTG Kinder und Erwachsene gefährden. Es wurde versucht, Zugang zu den erfassten Gemeinnützigkeitsberichten seit 2014 zu bekommen. Die WTG bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Anfrage und der Abforderung von Dokumenten. Die heutige Anhörung ist ein Teil des langwierigen Rechtsstreits gegen die Kommission. Die Kommission hat dargelegt, dass das Gericht für gemeinnützige Organisationen der geeignete Verhandlungsort ist. Das Gericht wurde darauf hingewiesen, falls es anders entscheidet, werden finanzschwächere Organisation im Zugang zu Gerichten behindert, da das Verfahren am Gericht für gemeinnützige Organisationen weniger kostenintensiv ist.“

Um es klar hervorzuheben, die WTG als registrierte gemeinnützige Organisation, will aus bestimmten Gründen nicht, dass die Kommission für gemeinnützige Organisationen Zugang zu ihren Aufzeichnungen erhält. Alle die dieses Thema gelegentlich verfolgen, sind sich bewusst, warum die WTG wert darauf legt, dass die Aufzeichnungen im Dunkeln bleiben.

Das letzte Mal, als diese Aufzeichnungen veröffentlicht wurden (Australien), war deren Inhalt erschreckend. Die Kommission fügt hinzu:

„Wir fordern Menschen auf, welche durch die Richtlinien der WTG in Versammlungen in England und Wales betroffen sind, Kontakt mit dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses – Jonathan Sanders – aufzunehmen.“

USA: Die Wachtturm-Gesellschaft geht gegen die Verpflichtung zur Anzeige von Kindesmissbrauch vor

Angesichts der Vielzahl von Fällen des Kindesmissbrauchs in den eigenen Reihen und den daraus resultierenden finanziellen Forderungen der Geschädigten bemüht sich die Wachtturmgesellschaft in den USA verstärkt um Schadensbegrenzung.

Nach Mitteilung des U.S. Departments of Health and Human Services besteht in 45 Staaten auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften die Verpflichtung, Fälle von Kindesmissbrauch bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.

In 32 dieser Staaten lassen die Regelungen allerdings die Möglichkeit offen, sich darauf zu berufen, was man hierzulande als Beichtgeheimnis versteht. In diesen Fällen ist es den betreffenden Kirchen erlaubt, Informationen gegenüber den Behörden zurückzuhalten.

So im Bundesstaat Delaware. Das Recht dieses Staats ist auf den ersten Blick eindeutig. Es verpflichtet jeden Bürger und jede Organisation, Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch zu melden. Einzige Ausnahme: Ein Pfarrer erfährt von einer solchen Missetat in einer „förmlichen Beichte“, was sich offenkundig, aber nicht ausdrücklich, auf die katholische Kirche und ihr Beichtgeheimnis bezieht.

Von dieser Möglichkeit will aber auch die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas Gebrauch machen. Sie vertritt den Standpunkt, dass das Privileg des Beichtgeheimnisses auch für ihre Religion gelten müsse. Aus dieser unterschiedlichen Auslegung ist eine rechtliche Auseinandersetzung entstanden, die sich derzeit über die gesamten Vereinigten Staaten erstreckt.

Die Haltung der Zeugen Jehovas, nach der grundsätzlich keine Behörden in Fällen von Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen durch die Ältesten einzuschalten seien, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche gesetzlich begründete Verpflichtung vor, hat zu einer weiteren Verschärfung der Situation beigetragen, wie aus dem kürzlich verhandelten Fall einer Zeugin in Delaware deutlich wird.

Katheryn Harris Carmean White, eine Mittdreißigerin, hatte gegenüber den Ältesten ihrer Versammlung im Jahr 2013 zugegeben, dass sie wiederholt Sex mit einem vierzehnjährigen Jungen hatte. Die Ältesten hatten ihre Schilderung zur Kenntnis, jedoch von einer Anzeige bei der Polizei Abstand genommen.

Daraufhin hat der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Delaware gegen sie und die Versammlung Anklage wegen Verstoßes gegen die gesetzliche Anzeigeverpflichtung im Falle von Kindesmissbrauch erhoben. Die Verteidigung der Angeklagten berief sich im Gegenzug auf die Ausnahmeregelung des Beichtgeheimnisses. Sie plädierte gegenüber der Obersten Richterin Mary M. Johnston auf Freispruch, da die für die Kirche gültige Regelung auch für die Zeugen gelten müsse. Der Fall solle daher niedergeschlagen werden.

In eidesstattlichen Versicherungen hatten die Ältesten William Perkins und Joel Mulchansingh zuvor erklärt, dass das Opfer von Carmean White sie in einem privaten und vertraulichen Gespräch um „geistigen Beistand“ gebeten hätte.

„In Übereinstimmung mit dem Glauben und den Praktiken der Zeugen Jehovas wird vertrauliche Information vertraulich behandelt, um die Rolle der Ältesten als geistige Hirten der Versammlung nicht zu gefährden“, führten sie in ihren Versicherungen aus.

Das Büro der Staatsanwaltschaft sah dies allerdings anders. Nach ihrer Auffassung hatten das Opfer und seine Mutter keinesfalls eine Beichte abgelegt, als sie den Ältesten den Sachverhalt im Jahr 2013 berichteten. Auch habe die Beschuldigte den Vorwurf erst nach dem Bericht des Opfers gestanden.

Am 26. Januar hat die Richterin den Fall nunmehr entschieden und den Antrag der Verteidigung auf Niederschlagung des Falls zurückgewiesen. Das verpflichtende Gesetz des Staates Delaware könne zwar so ausgelegt werden, dass das Beichtgeheimnis auch für die Zeugen Jehovas gelte, aber das Eingeständnis von Carmean White sei nicht im Sinne einer „förmlichen Beichte“ zu werten.

Die Zeugen Jehovas in den USA haben ihre Weigerung, Fälle des Kindesmissbrauchs vor den Behörden geheim zu halten, wiederholt mit ihrem Recht auf Religionsfreiheit begründet. Im vergangenen Jahr hatte die Wachtturmgesellschaft in diesem Sinne ein Verfahren in Kalifornien eingeleitet, um ihre diesbezüglichen „verfassungsmäßigen Rechte“ durchzusetzen. Auch in anderen Fällen von Anklagen wegen Kindesmissbrauch haben ihre Rechtsvertreter entsprechend argumentiert.

Eine Untersuchung im vergangenen Jahr hat ergeben, dass die Gesellschaft ihre Versammlungen seit 1989 in mindestens zehn schriftlichen Anweisungen aufgefordert hatte, Fälle von Kindesmissbrauch vor den Behörden geheim zu halten.

Das Verfahren in Delaware ist nur eines von den derzeit mehr als einem Dutzend vergleichbaren Fällen, die gegen die Wachtturmgesellschaft in den USA verhandelt werden.

In England und Australien laufen Untersuchungen der Regierungen gegen die Wachtturmregelungen bezüglich der Geheimhaltung von Kindesmissbrauch seit mehr als einem Jahr. Nach Angaben der australischen Ermittler haben es die Vertreter der Wachtturmgesellschaft dort in mehr als 1000 Fällen unterlassen, Verdachtsfälle den Behörden anzuzeigen.

In England werden die Untersuchungen fortgesetzt. In den USA wurden die Namen und die Adressen von mutmaßlichen Tätern protokolliert und fortgeschrieben, diese Angaben jedoch über einen Zeitraum von annähernd zwanzig Jahren unter Verschluss gehalten.

Der Wachtturmgesellschaft wird in zwei in Kalifornien laufenden Verfahren vorgeworfen, den Gerichten ihre Auflistung von Tätern vorzuenthalten. Bislang gibt es keine Erkenntnisse, inwieweit die Strafverfolgungsbehörden gegen die Organisation vorgehen, um in den Besitz dieser Daten zu gelangen.

In Delaware sind Carmean White und ihr Opfer im Februar 2013 von der Versammlung der Zeugen Jehovas ausgeschlossen worden.

Presseinformationen zufolge wurde Carmean White im gleichen Monat, in dem die Mutter des missbrauchten Jungen Anzeige erstattete, inhaftiert. Nachdem sie eingeräumt hatte, ungefähr vierzigmal Sex in einem Zeitraum von zehn Monaten mit dem Jungen gehabt zu haben, wurde sie wegen Vergewaltigung dritten und vierten Grads und wegen Gefährdung des Kindeswohls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

von |Februar 22nd, 2016|2016|0 Kommentare

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!