Jehovas Zeugen – 14-Jährige wiederholt vergewaltigt

Der Oberste Gerichtshof von Utah hörte am Montag Argumente in einem Fall, in dem männliche Leiter (Älteste) einer Versammlung der Zeugen Jehovas ein 14-jähriges Mädchen zwangen, sich ein Band anzuhören, auf dem der Täter zu hören war, der sie 2008 vergewaltigt hatte.

„Wir sprechen bei diesen Anschuldigungen von der mentalen und emotionalen Entsprechung der Waterboarding-Folter. Ich bin seit langer Zeit Richter und Anwalt, so etwas habe ich vor Gericht noch nie gesehen“, sagte Richter Deno Himonas. Am Montag hörte der Oberste Gerichtshof von Utah Argumente in einem Fall, in dem männliche Leiter (Älteste) einer Versammlung der Zeugen Jehovas ein 14-jähriges Mädchen zwangen, sich ein Band anzuhören, auf dem der Täter zu hören war, der sie 2008 vergewaltigt hatte. Der Fall war besonders heikel.

Die Vorinstanzen hatten zuvor entschieden, dass nach dem Ersten Verfassungszusatz die Kirche für „diesen Vorfall“ nicht verantwortlich sei. „Der Kongress soll kein Gesetz zur Errichtung einer Religion oder zum Verbot ihrer freien Ausübung oder zur Einschränkung der Rede- und Pressefreiheit oder des Rechts der Bürger, sich friedlich zu versammeln und die Regierung aufzufordern, Missbräuche zu unterbinden, erlassen“, heißt es in dem Änderungsantrag. Die Anwälte des Opfers ihrerseits sagen, dass diese Gerichte sich geirrt haben und dass der erste Zusatzartikel die Kirche nicht vor einer Haftung schützt. Wenn der Oberste Gerichtshof von Utah beschließen würde, sich auf die Seite der Gerichte zu stellen, würde er einen „gefährlichen Präzedenzfall“ schaffen, indem er „weiteres nachteiliges Verhalten religiöser Organisationen“ zulässt, so die Desert News.

Vier unerträgliche Stunden

Die junge Frau, jetzt in ihren Zwanzigern, reichte 2016 eine Beschwerde gegen vier Älteste der Zeugen Jehovas in Roy ein. Sie erzählte, wie sie gezwungen war, mehr als vier Stunden lang eine Aufnahme der Vergewaltigung anzuhören, die sie 2008 erlitten hatte, als sie 14 oder 15 Jahre alt war. In ihrer Aussage sagte sie, sie habe geweint und die vier Männer angefleht, das Band abzustellen. Ihren Anwälten zufolge war es ihr Ziel, ein Geständnis von ihr zu erhalten, dass sie freiwillig Sex außerhalb der Ehe gehabt habe. Ihrer Geschichte zufolge begann ein anderer Zeuge Jehovas sie zu belästigen, als sie 14 und er 18 Jahre alt war. Dort soll er im Dezember 2007 begonnen haben, sie sexuell zu missbrauchen. Sie behauptet, dass er sie mehrmals vergewaltigt habe und dass er den Führern ihrer Gemeinde eine Aufzeichnung einer dieser Vergewaltigungen zur Verfügung gestellt habe. Infolge dieser Tortur war sie starken Ängsten ausgesetzt, musste sich einer medizinischen Nachsorge unterziehen und musste mit ansehen, wie ihre schulischen Leistungen nachließen. Ihren Anwälten zufolge gibt es keinen Zweifel daran, dass das Gericht, wenn dieser Fall in einem säkularen Umfeld stattgefunden hätte, „nicht gezögert“ hätte, den Fall an eine Jury zu verweisen.

Im Jahr 2019 hatte das Berufungsgericht von Utah entschieden, dass die Kirche nicht zur Verantwortung gezogen werden könne und dass dies „eine Untersuchung der Relevanz des Verhaltens der Kirche bei der Ausübung einer religiösen Praxis und damit eine Verletzung der Klausel des Ersten Verfassungszusatzes“ erfordere, die der Regierung verbietet, in bestimmte religiöse Praktiken einzugreifen. „The Independent“ erinnert daran, dass in den Vereinigten Staaten in der Vergangenheit Dutzende von Klagen eingereicht wurden, in denen Zeugen Jehovas der Misswirtschaft oder des Verschweigens von Missbräuchen innerhalb der Kirche beschuldigt wurden. Anfang 2020 hob der Oberste Gerichtshof von Montana in einem ähnlichen Fall ein 35-Millionen-Dollar-Urteil gegen die Kirche auf, die verurteilt worden war, weil sie es versäumt hatte, den Missbrauch eines Mädchens bei den Behörden anzuzeigen.

In Frankreich gelten die Zeugen Jehovas als eine religiöse Bewegung und nicht als Religion. Ein parlamentarischer Bericht von 1995 hatte sie als Sekte klassifiziert. Im Jahr 2011 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch entschieden, dass es sich tatsächlich um eine Religion handelt, und daher entschieden, dass die Gemeinde in den Genuss der Steuerbefreiungen kommen sollte, auf die religiöse Vereinigungen in Frankreich Anspruch haben.

Quelle: parismatch

Zusammenfassung und Urteil

Als 14-Jährige wiederholt vergewaltigt, anschließend von den Ältesten gezwungen, sich 4 Stunden lang die Aufzeichnungen ihrer Vergewaltigung anzuhören. Mit den mentalen und emotionalen Entsprechungen wie bei einer Waterboarding-Folter versucht, ein Geständnis zu erpressen, um aus dem Opfer ein Täter werden zu lassen, dass sicherlich am Ende schwere bis irreversible traumareaktive Erkrankungen erlitten hat. Zu guter Letzt befand das Gericht, es würde gegen das Gesetz verstoßen, wenn sich der Staat in religiöse Angelegenheiten einmischen würde (Der Fall wurde im Mormonenstaat Utah verhandelt – ein Schelm, wer sich dabei Böses denkt).

Der Bericht im Paris Match geht unter anderem auch darauf ein, dass JWORG im Rahmen von Dutzenden Gerichtsverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 35 Millionen US Dollar verurteilt wurden, weil sexuelle Straftaten den Behörden nicht gemeldet wurden.

Die leitende Körperschaft klagte gegen dieses Urteil, und das Urteil wurde aufgehoben. Wie sich aus dem vorstehenden Texte ergibt offensichtlich mit der Begründung, dass JWORG als Organisation nicht zur Verantwortung gezogen werden könne, wenn derartige Vorkommnisse bekannt werden. Was sich im ersten Moment auch plausibel anhört.

ABER: WIR ALLE wissen sehr genau, dass es die leitende Körperschaft ist, welche die Ältesten in den Ortsversammlungen dazu anstiftet, sexuelle Straftaten unter den Teppich zu kehren, mit der Begründung, „keinen Schmach auf den Namen Jehovas“ zu bringen!

Angesicht solcher bestürzenden Vorfälle hebt sich jeglicher Unterschied zwischen EX-Zeugen und gegenwärtig noch aktiven Zeugen Jehovas auf: Sowohl Ex- als auch aktive Zeugen müssen wohl einen bitteren Beigeschmack bekommen, wenn sie erfahren wie sich die leitende Körperschaft verhält, wenn es zu Kindesmissbrauch und Vergewaltigungen in der Versammlung kommt: Das Vergewaltigungs-Opfer interessiert nur am Rande, Hauptsache die Dollar Millionen werden gerettet. Keine Entschädigung, einfach nur Nichts für das Kind. Aber Millionen Dollar Anwalts und Gerichtskosten aufbringen, das ist möglich!

Um dies zu erreichen, werden in den USA die besten Anwälte engagiert, die hauseigenen Anwälte wie z. B. Philipp Brumley traut man offensichtlich nicht zu, erfolgreich Einsprüche gegen Millionenklagen einzureichen. Wer den Bericht komplett zur Kenntnis genommen hat, darf sich sowohl als Ex- als auch als aktiver Zeuge Jehovas fragen, welchen moralischen Tiefstand die leitende Körperschaft erreicht hat!