Jehovas Zeugen – Europäischer Gerichtshof entscheidet dass Zeugen Jehovas EU-Datenschutzrichtlinie einhalten müssen

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 10. Juli 2018 entschieden, dass Zeugen Jehovas sich an die EU-Datenschutzrichtlinien halten müssen. Dies betrifft vor allem die Missionierung an den Türen und damit einhergehend das Anfertigen von Notizen, was eine Form der Datenverarbeitung darstellt. Die Religionsgemeinschaft sei, gemeinsam mit ihren als Verkündiger tätigen Mitgliedern für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, heißt es im Urteil.

Im September 2013 entschied die Datenschutzkommission aus Finnland, dass die Zeugen Jehovas personenbezogene Daten von Hausbesuchen nur erheben und verarbeiten dürfen, wenn sie sich an die rechtlichen Bestimmungen halten. Die Zeugen Jehovas klagten gegen diese Auflage, der Fall wurde an den EuGH weitergereicht.

Zeugen Jehovas argumentieren, sie machten zwar Notizen zu Namen, Anschriften und Datum des jeweiligen Besuchs, teilweise auch zum Inhalt der geführten Gespräche. Jedoch soll es sich dabei um rein persönliche Notizen der Mitglieder handeln. Die Gemeinschaft als solche erstelle weder eine Datei im Sinne des Datenschutzgesetzes noch greife sie darauf zu.

Hierzu möchte ich auf einen Artikel des Kölner Express hinweisen, der kürzlich über eine groß angelegte Offensive der Zeugen schrieb. Anwohner berichteten, dass Zeugen Jehovas zuhauf im Kölner Süden ausschwärmten und an den Türen klingelten. Die Wohnungsinhaber beobachteten durch die Türspione, wie die Zeugen etwas auf Zetteln notierten.

Ein Sprecher der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas bestätigte auf EXPRESS-Anfrage, dass es eine groß angelegte Predigt-Aktion im Raum Köln gegeben hat. Warum dabei Namen notiert worden sind, konnte er sich allerdings nicht erklären. Dies sei keine Anordnung der Religionsgemeinschaft, hieß es.
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Während der Sprecher der Zeugen Jehovas sich nicht erklären konnte, warum man Namen notierte – immerhin war das neue Datenschutzgesetz bereits in Kraft getreten – führten Zeugen Jehovas vor dem EuGH einen Rechtsstreit, weil sie indirekt gerne weiterhin Namen notieren wollen.

Für einen Zeugen Jehovas ist völlig klar, dass die Missionierung, ohne personenbezogene Daten zu notieren, nur schwer durchführbar ist – speziell was Rückbesuche betrifft. Zeugen Jehovas lassen sich in der Regel ein persönliches Gebiet aushändigen, dass idealerweise innerhalb eines halben Jahres durchgearbeitet werden sollte. Ein Gebiet umfasst meist einen Straßenblock mit ungefähr 80 bis 160 Wohnungen. Ein Gebiet gilt als durchgearbeitet, wenn man jede Person angetroffen hat. Daher versucht man zu unterschiedlichen Zeiten im Gebiet die Wohnungsinhaber anzutreffen. Hat eine Person kein Interesse, wird dies in den Notizen vermerkt, um nicht wieder vorzusprechen.

Gleiches gilt für Personen, die Interesse gezeigt haben, also eine Publikation entgegengenommen oder sich ein Video angeschaut haben. Auch der Hinweis des Wohnungsinhabers, man hätte gerade keine Zeit, versteht der Zeuge meist als Aufforderung erneut vorbeizuschauen. Dies ist ohne Notizen nur schwer durchführbar, daher müsste der Wohnungsinhaber um Erlaubnis gebeten werden, dass man sich für einen Rückbesuch seine Daten notiert.

Auf Twitter lese ich immer wieder von Personen, die dem Namen nach ausländischer Herkunft sind und das Gefühl hatten, dass Zeugen Jehovas gezielt nur sie persönlich aufsuchen wollten. Sie wurden meist auch in der von den Zeugen vermuteten Muttersprache angesprochen. Für mich als Ehemaligen verwundert dies nicht, da es hier seitens der Organisation sogar einen eigenen Vordruck gibt (Formular S-43). Dieser wird verwendet, um Personen, die nicht im eigenen Gebiet wohnen oder eine Fremdsprache sprechen und dem Anschein nach Interesse haben, die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen. Dieses Formular wird, nach den Angaben der Organisation, „dem Sekretär [über]geben. Er wird die Information innerhalb von ein, zwei Tagen an die entsprechende Versammlung weiterleiten oder an das Zweigbüro […] Es ist wichtig, dass Älteste regelmäßig auf der Website nachsehen. Erfahren sie so, dass jemand besucht werden möchte, ist schnell zu handeln.“ Zu meiner Zeit wurde auch gezielt nach ausländisch klingenden Namen gesucht – der sogenannte „Suchdienst“ -, um diese dann an die jeweilige fremdsprachige Gruppe von Zeugen Jehovas über das genannte Formular zu übermitteln.

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Die WTG hat vor dem EuGH versucht zu begründen, dass es sich um rein persönliche Notizen der Mitglieder handle und die Gemeinschaft als solche erstelle weder eine Datei im Sinne des Datenschutzgesetzes noch greife sie darauf zu. Ein Zeuge Jehovas weiß dagegen sehr genau, dass die Missionierung und die Art und Weise wie man dabei vorgeht, von der WTG empfohlen und vorgegeben wird. Die Notizen werden unter den Mitgliedern auch herumgereicht, beispielsweise wenn in Gruppen innerhalb der Gebiete missioniert wird.

Daher stellte das Gericht fest:

Insbesondere ist diese Tätigkeit keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit, für die diese Vorschriften nicht gelten. Der Umstand, dass die Verkündigungstätigkeit von Tür zu Tür durch das in Art. 10 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der EU verankerte Grundrecht auf Gewissens- und Religionsfreiheit geschützt ist, verleiht ihr keinen ausschließlich persönlichen oder familiären Charakter, da sie über die private Sphäre eines als Verkündiger tätigen Mitglieds einer Religionsgemeinschaft hinausgeht.
Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 103/18

Dass es sich bei der Missionierung nicht um eine private Angelegenheit handelt, ist bereits daran zu erkennen, dass die Missionierung ein Erfordernis für die Taufe eines Zeugen Jehovas darstellt. Auch wird über diese Tätigkeit monatlich an die Organisation berichtet, wozu Vordrucke verwendet werden, die ebenfalls von der WTG bereitgestellt werden.

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Der Versuch seitens der WTG, sich am Datenschutzgesetz vorbei zu mogeln, ist aus Sicht der Organisation verständlich, da die Missionierung sich zukünftig deutlich schwieriger durchführen lässt. Hierbei sich aber von den eigenen Anhängern zu distanzieren, in dem man die „Kaltaquise“ lediglich als private und persönliche Ausübung ihres Glaubens hinstellt, ist schon sehr bedenklich, gerade wenn man mit der inneren Struktur der Zeugen Jehovas vertraut ist. Diese Taktik fällt für mich unter den Begriff der „Theokratischen Kriegsführung“ und wurde meiner Meinung nach bereits beim Verfahren zur Anerkennung des Körperschaftsstatus (KdöR) angewandt. Es beruhigt, dass die Richter des EuGH sich in diesem Fall nicht davon beeindrucken ließen und die Vorgehensweise der Zeugen Jehovas erkannt und anscheinend zwischen den Zeilen gelesen haben.

Eine Ausnahme sollte der Christ jedoch stets im Sinn behalten. Als Soldat Christi nimmt er an einem theokratischen Kriegszug teil, und den Feinden Gottes gegenüber muß er größere Vorsicht walten lassen. Die Bibel zeigt deshalb, daß es zum Schutz der Interessen der Sache Gottes angebracht ist, die Wahrheit vor Feinden Gottes zu verdecken.
Wachtturm, 1. August 1960, S. 479-480

Zum Urteil: curia.europa.eu

Quelle: Oliver Wolschke

Jehovas Zeugen – Hausmissionieren: Aufgezeichnete Gesprächsnotizen verstoßen gegen das EU-Datenschutzrecht

Bei Gesprächen mit möglichen Neu-Mitgliedern fertigen die Zeugen Jehovas Notizen an. Das Widerspricht europäischem Datenschutzrecht.

Fast reglos stehen sie in Fußgängerzonen und vor Einkaufszentren und preisen die auflagenstärkste, religiöse Zeitschrift der Welt „Der Wachturm“ an, die Zeugen Jehovas. Für die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) sind die Zeugen die bekannteste „Sekte“ schlechthin. Immer wieder sind die sogenannten „Verkündiger“ des Weltenendes von Tür-zu-Tür unterwegs und bitten um ein Gespräch. Und machen sich dabei regelmäßig Notizen.

Für die Zeugen Jehovas handele es sich dabei lediglich um persönliche Eintragungen, im Rahmen ihrer Religionsausübung. Dies gilt nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Paolo Mengozzi, nicht. Konkret ging es um einen Fall in Finnland. Die dortigen Zeugen Jehovas machten sich bei ihren Besuchen Notizen zu Name, Anschrift und Datum des Besuchs, aber auch zu Inhalten der Gespräche, insbesondere über religiöse Überzeugungen und Familienverhältnisse. Der finnische Datenschutzbeauftragte ist der Meinung, dass dies europäischem Datenschutzrecht unterliege. Der EuGH-Generalanwalt schloss sich der Ansicht an. Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas sei zudem für die von ihren Mitgliedern erhobenen Daten zuständig. Selbst dann, wenn die Notizen nicht zentral gesammelt würden.

In der entsprechenden EU-Datenschutzrichtlinie ist unter anderem vorgesehen, dass Daten nicht länger als notwendig gespeichert werden dürfen. Betroffene müssen zudem ihre Einwilligung dafür geben.

Das Gutachten des Generalanwalts ist nicht bindend, in vielen Fällen halten sich die Richter des EuGH aber daran. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.

Religiöse Sondergemeinschaft

2016 waren nach Angaben der Zeugen Jehovas 8,3 Millionen Personen weltweit missionarisch aktiv. In Deutschland wurden 165.624 Mitglieder gezählt. In der Glaubensgemeinschaft herrscht eine strenge Hierarchie. Sie bezeichnet sich selbst als einzig legitime „christliche, theokratische Organisation,“ die seit 2014 von sieben Männern geleitet wird und sich „leitende Körperschaft“ nennt. Das Leben ist streng geregelt durch die Organisation. So ist etwa der persönliche Umgang mit Menschen, die keine Zeugen Jehovas sind, zu meiden. Das Lesen kritischer Bücher gilt als verwerflich. Es wird auch nicht gerne gesehen, wenn Mitglieder christliche Feste mitfeiern, da diese als heidnisch abgelehnt werden. Parteien oder Gewerkschaften werden kritisch gesehen, weshalb viele Zeugen Jehovas nicht wählen gehen.

Patriarchalisch und traditionell

Ehe und Familie werden hoch geschätzt, deshalb führen vorehelicher Geschlechtsverkehr, Homosexualität und Leben ohne Trauschein zum Ausschluss aus der Gemeinschaft. Hinter den Zeugen Jehovas steht eine restriktive Organisation die von ihren Mitgliedern absoluten Gehorsam erwartet. Bis zu siebzehn Stunden im Monat verbringt ein Zeuge mit seiner missionarischen Tätigkeit, dazu kommen zusätzlich noch Schulungen, Gottesdienste und freiwillige Arbeit für die Gemeinde. Die Mitglieder stehen unter enormen Druck, wenn sie am Ende jeden Monats ihren „Predigtdienstbericht“ dokumentieren müssen. Die Wachturmgesellschaft schuf ein geschlossenes ideologisches System, das jedem Einzelnen seinen Platz in der Gemeinschaft zuweist.

Umgang mit Jehovas Zeugen

Für Situationen, dass die Zeugen Jehovas selbst bei einem vor der Tür stehen und einen ins Gespräch verwickeln wollen hat die EZW folgende hilfreiche Hinweise: Streitgespräche mit Jehovas Zeugen sind wenig sinnvoll. Meist sind Laien der geschulten Gesprächsführung der Zeugen nicht gewachsen. „Sagen Sie deutlich, dass Sie keine weiteren Besuche möchten… Machen Sie Ihren Besuchern klar, dass Sie sich bei Ihrer Kirchengemeinde gut aufgehoben fühlen und keinen Bedarf sehen, sich einer anderen Gemeinschaft anzuschließen.“

Quelle: swp.de

von |Februar 1st, 2018|2018|1 Kommentar

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!