Jehovas Zeugen – Ältester vergewaltigt zwei junge Mädchen über 50 Mal
Reutlingen – die Schreckensnachrichten bei den Zeugen Jehovas hören nicht auf. Nachdem unlängst weltweit bekannt wurde, dass Jehovas Zeugen durch ihre interne „Zwei-Zeugen-Regelung“ pädophile Täter schützt, ist jetzt auch wieder in Deutschland ein Fall bekannt geworden und wartet auf den Urteilsspruch des Gerichts. Ein besonders schwerer Fall von Kindesmissbrauch, in der ein Ältester der Zeugen Jehovas zwei junge Mädchen über 50 Mal vergewaltigt haben soll.
Auf SWP können wir nachlesen:
Er war bei den Zeugen Jehovas im Ältestenrat und hat immer wieder Kinder und Jugendliche bei sich und seiner Frau in Reutlingen beherbergt. Von der Staatsanwaltschaft wurde dem 35-Jährigen nun vorgeworfen, dass er im Zeitraum zwischen 2013 und 2016 zwei Mädchen, zu Beginn beide 14 Jahre alt, 57 mal mit sexuellen Übergriffen belästigt hat. Dreimal soll er zudem an einem widerstandsunfähigen Mädchen schweren sexuellen Missbrauch begangen haben, wie Oberstaatsanwalt Dr. Thomas Trück am gestrigen Mittwoch vor dem Landgericht Tübingen verlas.
Der Angeklagte schwieg – und ließ nur eine Aussage vorlesen
Der Angeklagte selbst wollte keine Angaben zu den Vorwürfen machen, hatte aber zusammen mit Rechtsanwalt Achim Unden ein Schreiben verfasst, das der Verteidiger gestern vortrug. Darin gestand der 35-Jährige: Wenn eine der Jugendlichen in seiner Wohnung übernachtete, habe er sich zu ihr gelegt und sie gestreichelt. An Po, Brust und an der Scheide. Er habe auch eine Hand der Mädchen genommen und damit an seinem Penis manipuliert. In die Scheide der Mädchen eingedrungen sei er aber nicht.
Und die große Anzahl an Übergriffen? „Mehr als 50 Mal kommt mir viel zu hoch vor, ich glaube eher, dass es zehn bis 15 Mal war“, lies der Angeklagte in seiner schriftlichen Stellungnahme verlauten.
Dem Mann tue sein Verhalten „sehr leid“, und ja, er habe das „Näheverhältnis ausgenutzt“, gab er zu. Nachdem sich die beiden Mädchen per Chat über ihre Erlebnisse ausgetauscht hatten, sind sie beide zur Polizei gegangen und haben dort über ihre Erlebnisse berichtet. Nach der Aussage der Kriminalhauptkommissarin hätten sie die Übergriffe beide „im Schlaf oder Halbschlaf“ erlebt und sich nach diesen Nächten jeweils gefragt, ob all das nur ein böser Traum gewesen sei.
Beide Opfer dachten, sie hätten die Übergriffe nur geträumt
„Sie hatten beide das Gefühl, dass sie die Geschehnisse nur geträumt hatten“, so die Kommissarin. „Als sie sich dann aber gegenseitig das Erlebte erzählt hatten, waren sie sich sicher, dass all das kein Traum war.“ Ob das für sie als Sachbearbeiterin plausibel geklungen hatte, wollte Richter Ulrich Polachowski wissen. „Ich hatte keinen Grund, den Mädchen nicht zu glauben“, lautete die Antwort. Einmal sei das eine Mädchen auch aufgewacht, während der Mann die sexuellen Handlungen an ihr vorgenommen hatte, sie habe sich aber weiterhin schlafend gestellt. Andere Male, so berichteten die Mädchen, seien sie „wach, aber nicht hellwach gewesen“. Als Folge seiner Taten, wurde der 35-Jährige vom Ältestenrat der Zeugen Jehovas ausgeschlossen – anscheinend ohne dass der genaue Grund erwähnt wurde. „Die anderen Zeugen Jehovas wussten, dass irgendwas vorgefallen war, aber nicht was“, so die Kriminalhauptkommissarin.
In den Jahren 2013 und 2014 sowie 2016 habe eines der Mädchen so gut wie jedes zweite Wochenende bei dem Angeklagten und seiner Frau verbracht – und zwar, um zusammen mit dem Angeklagten oder auch mit anderen Zeugen den „Haus-zu-Haus-Dienst“ für die Mitgliederwerbung zu leisten. Die Jugendliche war sich sicher, dass der Angeklagte in jeder Nacht zu ihr gekommen sei. Die Kommissarin hatte bei der Befragung des Mädchens dann hochgerechnet: „Das muss ja mindestens 50 Mal geschehen sein.“ Das Opfer habe diese Zahl bestätigt.
Für Rechtsanwalt Unden war das Anlass genug, um nachzuhaken: „Warum haben sie nicht ergebnisoffen gefragt, ohne eine Zahl vorzugeben“, fragte der Verteidiger. Die Zeugin zeigte sich überzeugt, dass sie dann keine konkrete Zahl zu hören bekommen hätte.
Geeinigt haben sich die Vertreterin der Nebenklage und der Angeklagte auf einen Schmerzensgeldbetrag von 5000 Euro an eines der Mädchen. Am gestrigen Mittwoch wurden nachmittags die beiden Opfer vernommen, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am Freitag wird voraussichtlich plädiert und auch ein Urteil gesprochen.
– Quelle: swp.de | Norbert Leister
Jehovas Zeugen geben zu bekennen, dass unter ihnen „wahre Christen“ seien, die von Jehova selbst durch Christus in die Organisation berufen worden sind. Insbesondere bei Ältesten handelt es sich um einen besonders schweren Fall: Die Mitglieder vertrauen diesen Versammlungs-Anführern blind. In der offiziellen Lehre heißt es, dass Älteste durch heiligen Geist in ihrem Amt berufen worden sind. Ebenfalls sind es die Älteste der Versammlung sowie Selters, der Hauptsitz der Zeugen Jehovas in Deutschland, die ihre Zustimmung bei der Ernennung eines neuen Ältesten geben müssen.
Das Perfide – jeder Ältester genießt einen absoluten „Vertrauensanspruch“, da jeder der Mitglieder davon ausgeht, der heilige Geist, und damit Gott persönlich, führe diesen Zeugen Jehovas in seiner Tätigkeit als Versammlungshaupt. Dass die Gemeinde nicht davon in Kenntnis gesetzt wird, dass ein Ältester über 57 Mal zwei Mädchen vergewaltigt hat, bezeugt die fehlende Menschlichkeit und christliche Nächstenliebe auf absolutem Gebiet. Die Wachtturm-Organisation verhält sich eindeutig nicht wie die „wahre Organisation Jehovas“, sondern wie „Babylon, die Hure“, von denen sie selbst lehren, sich frei gemacht zu haben.
Fragen an Jehovas Zeugen: Hat der heilige Geist einen Fehler gemacht? Wird die Versammlung und ihre Ältesten, sowie Selters, nicht auch selbst – gemäß Lehre – durch heiligen Geist in ihren Entscheidungen geleitet? Wieso verhindert es der heilige Geist nicht, dass Älteste in der Versammlung Kinder und Jugendliche vergewaltigen? Wenn Christus das Haupt jeder Zeugen Jehovas Versammlung ist, wieso schaut er weg und reinigt die Gemeinde nicht, bevor es zu solch einer Tat im besonders schweren Fall kommt?
Die Bibel lehrt unmissverständlich:
„Geht aus ihr hinaus, mein Volk, wenn ihr nicht mit ihr teilhaben wollt an ihren Sünden und wenn ihr nicht von einem Teil ihrer Plagen getroffen werden wollt. Denn ihre Sünden haben sich aufgehäuft bis zum Himmel und Gott hat sich ihre Verbrechen in Erinnerung gerufen. Zahlt ihr heim, was sie anderen angetan hat, ja, zahlt ihr das, was sie getan hat, doppelt zurück.“
– Offb. 18:4 – NWÜ, herausgegeben von Jehovas Zeugen