Erste Verurteilung nach Verbot der Zeugen Jehovas in Russland
Erstmals seit dem Verbot der Zeugen Jehovas in Russland im April ist ein Mitglied der Glaubensgemeinschaft verurteilt worden. Ein dänisches Mitglied sei zu zwei Monaten Haft wegen „Extremismus“ verurteilt worden, sagte ein Vertreter der Zeugen Jehovas, Jaroslaw Siwulski, am Montag der Nachrichtenagentur AFP.
Dennis Christensen sei am Donnerstagabend in der Stadt Orel 350 Kilometer südlich von Moskau zusammen mit 50 weiteren Zeugen Jehovas von bewaffneten Vertretern des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB festgenommen worden. Bis auf Christensen seien alle Teilnehmer der Versammlung wieder freigelassen worden.
Am Freitag sei Christensen von einem örtlichen Gericht wegen „Teilnahme an extremistischen Aktivitäten“ schuldig gesprochen und zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sein Anwalt habe Berufung eingelegt. Es sei das erste Mal seit dem Ende der Sowjetunion, dass ein Zeuge Jehovas zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei, sagte Siwulski.
Das Oberste Gericht in Moskau hatte die Zeugen Jehovas im April auf Antrag des Justizministeriums verboten. Es berief sich dabei auf ein Gesetz, welches das Verbot „extremistischer Organisationen“ zulässt.
Die Zeugen Jehovas, die bislang 395 Zentren in ganz Russland unterhielten, wurden dort seit 1996 wiederholt beschuldigt, mit aggressiven Methoden Gläubige anzuwerben. Wegen des Vorgehens der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft wurde Russland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Dabei wurde unter anderem auf Verstöße gegen Grundrechte wie Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwiesen.