Jehovas Zeugen – Corona-Pandemie: Werbebriefe in der Post

Jehovas Zeugen – Corona-Pandemie: Werbebriefe in der Post. Ein rhetorisches Mittel und der Ersatz der Predigt von der „guten Botschaft“.

Zeugen Jehovas haben durch die Pandemie weltweit das Werben für die eigene Religionsgemeinschaft eingestellt. Ein öffentliches von „Haus zu Haus“ gehen, um die interne Botschaft der leitenden Körperschaft zu predigen, die seither über 100 Jahre den eigenen Anhängern indoktriniert wird, ist nicht mehr gestattet. Stattdessen hat man ein „geeigneteres Mittel“ gefunden, um dessen ungeachtet den Nicht-Jehovas Zeugen dennoch die „wertvolle Botschaft“ zukommen zu lassen. So stellen sich die Fragen: Werbebriefe von Zeugen Jehovas im Briefkasten? Wegwerfen oder beantworten? Wer sich zum Beantworten entschließt, hier ein Vorschlag: Sanft zur Person, hart zur Sache.

Ein Vorzeige-Beispiel von einem Ex-Zeugen Jehovas, der unter dem „Radar“ der Jehovas Zeugen fiel, sowie ebenfalls ein modifiziertes Exemplar der „neuen Methodik der guten Botschaft“ erhielt und sofort mit einer Rückantwort reagiert hat:

„Sehr geehrter [persönliche Anrede],

herzlichen Dank für Ihren freundlichen Brief, der mich sehr berührt hat.

Gerade in diesen schwierigen Zeiten sind gute Nachrichten wie ihre Zeilen stets sehr willkommen.

Ich gebe Ihnen völlig recht, dass angesichts der aktuellen Probleme ein Königreich Gottes vielleicht eine gute Lösung für die Menschheitsprobleme wäre. Der Internetseite Ihrer Organisation entnehme ich, dass Zeugen Jehovas seit nunmehr über 140 Jahren davon sprechen, das Königreich stehe kurz bevor.

Sicher haben auch Sie persönlich unzählige male Gott darum gebeten, dass dieses Königreich bald kommen möge. Allerdings frage ich mich, ob bzw. wann Sie zu der Erkenntnis kommen, dass diese Gebete leider ins Leere gehen.

Als Geschäftsmann/Frau bin ich dem Erfolg verpflichtet und dazu gehört auch, getroffene Maßnahmen zu korrigieren, wenn sich diese als strategische Fehlentscheidungen herausstellen. Sicher sind Sie ein liebenswerter Mensch, der sich offensichtlich die Mühe macht, die Lehren der Zeugen Jehovas zu verbreiten. Aber macht es Sie nicht stutzig, dass außer Ihnen auch hunderte oder vielleicht sogar tausende andere religiöse Organisationen die gleiche Botschaft verkündigen und sich dabei ebenfalls auf die Bibel berufen?

Ich bedauere es wirklich, Ihnen sagen zu müssen, dass ich auch nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür sehe, dass ausschließlich Zeugen Jehovas die einzig wahre Lehre vertreten. Vermutlich folgen Sie in Ihrer offenkundigen Gutmütigkeit religiösen Lehrern, die zwar behaupten, von Gott geleitet zu sein, dafür aber jeglichen Nachweis schuldig bleiben. Insbesondere denke ich da z. B. an die Behauptung des Wachtturms, dass 1975 das Ende der Welt kommen sollte. Dies spricht bei allem Wohlwollen eher dafür, dass ihre religiösen Vorbilder in Wirklichkeit Irrlehrer sind.

Ich versichere Ihnen mein aufrichtiges Mitleid dafür, dass sie Ihre wertvolle Zeit so sinnlos damit verschwenden, ein Königreich anzukündigen wobei recht leicht durchschaubar ist, dass dies in Wirklichkeit eine Werbeaktion für eine der unzähligen religiösen Gruppen unserer turbulenten Zeit ist. Abschließend möchte ich Ihnen noch mal herzlich für Ihre Bemühungen danken. Ich bitte Sie aber höflich, bitte keine weiteren Werbeaktionen an mich zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

[Absender]

P.S.:

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, dass sich laut Bibel Satan immer wieder als Engel des Lichts darstellt? Dieser Gedanke kam mir sofort, als ich Ihre Werbe Zeitschrift des Wachtturms in der Hand hielt…“

von |November 19th, 2020|2020|1 Kommentar

Jehovas Zeugen – Europäischer Gerichtshof entscheidet dass Zeugen Jehovas EU-Datenschutzrichtlinie einhalten müssen

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 10. Juli 2018 entschieden, dass Zeugen Jehovas sich an die EU-Datenschutzrichtlinien halten müssen. Dies betrifft vor allem die Missionierung an den Türen und damit einhergehend das Anfertigen von Notizen, was eine Form der Datenverarbeitung darstellt. Die Religionsgemeinschaft sei, gemeinsam mit ihren als Verkündiger tätigen Mitgliedern für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, heißt es im Urteil.

Im September 2013 entschied die Datenschutzkommission aus Finnland, dass die Zeugen Jehovas personenbezogene Daten von Hausbesuchen nur erheben und verarbeiten dürfen, wenn sie sich an die rechtlichen Bestimmungen halten. Die Zeugen Jehovas klagten gegen diese Auflage, der Fall wurde an den EuGH weitergereicht.

Zeugen Jehovas argumentieren, sie machten zwar Notizen zu Namen, Anschriften und Datum des jeweiligen Besuchs, teilweise auch zum Inhalt der geführten Gespräche. Jedoch soll es sich dabei um rein persönliche Notizen der Mitglieder handeln. Die Gemeinschaft als solche erstelle weder eine Datei im Sinne des Datenschutzgesetzes noch greife sie darauf zu.

Hierzu möchte ich auf einen Artikel des Kölner Express hinweisen, der kürzlich über eine groß angelegte Offensive der Zeugen schrieb. Anwohner berichteten, dass Zeugen Jehovas zuhauf im Kölner Süden ausschwärmten und an den Türen klingelten. Die Wohnungsinhaber beobachteten durch die Türspione, wie die Zeugen etwas auf Zetteln notierten.

Ein Sprecher der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas bestätigte auf EXPRESS-Anfrage, dass es eine groß angelegte Predigt-Aktion im Raum Köln gegeben hat. Warum dabei Namen notiert worden sind, konnte er sich allerdings nicht erklären. Dies sei keine Anordnung der Religionsgemeinschaft, hieß es.
Zeugen Jehovas sorgen für Aufruhr − das sagt die Kölner Polizei

Während der Sprecher der Zeugen Jehovas sich nicht erklären konnte, warum man Namen notierte – immerhin war das neue Datenschutzgesetz bereits in Kraft getreten – führten Zeugen Jehovas vor dem EuGH einen Rechtsstreit, weil sie indirekt gerne weiterhin Namen notieren wollen.

Für einen Zeugen Jehovas ist völlig klar, dass die Missionierung, ohne personenbezogene Daten zu notieren, nur schwer durchführbar ist – speziell was Rückbesuche betrifft. Zeugen Jehovas lassen sich in der Regel ein persönliches Gebiet aushändigen, dass idealerweise innerhalb eines halben Jahres durchgearbeitet werden sollte. Ein Gebiet umfasst meist einen Straßenblock mit ungefähr 80 bis 160 Wohnungen. Ein Gebiet gilt als durchgearbeitet, wenn man jede Person angetroffen hat. Daher versucht man zu unterschiedlichen Zeiten im Gebiet die Wohnungsinhaber anzutreffen. Hat eine Person kein Interesse, wird dies in den Notizen vermerkt, um nicht wieder vorzusprechen.

Gleiches gilt für Personen, die Interesse gezeigt haben, also eine Publikation entgegengenommen oder sich ein Video angeschaut haben. Auch der Hinweis des Wohnungsinhabers, man hätte gerade keine Zeit, versteht der Zeuge meist als Aufforderung erneut vorbeizuschauen. Dies ist ohne Notizen nur schwer durchführbar, daher müsste der Wohnungsinhaber um Erlaubnis gebeten werden, dass man sich für einen Rückbesuch seine Daten notiert.

Auf Twitter lese ich immer wieder von Personen, die dem Namen nach ausländischer Herkunft sind und das Gefühl hatten, dass Zeugen Jehovas gezielt nur sie persönlich aufsuchen wollten. Sie wurden meist auch in der von den Zeugen vermuteten Muttersprache angesprochen. Für mich als Ehemaligen verwundert dies nicht, da es hier seitens der Organisation sogar einen eigenen Vordruck gibt (Formular S-43). Dieser wird verwendet, um Personen, die nicht im eigenen Gebiet wohnen oder eine Fremdsprache sprechen und dem Anschein nach Interesse haben, die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen. Dieses Formular wird, nach den Angaben der Organisation, „dem Sekretär [über]geben. Er wird die Information innerhalb von ein, zwei Tagen an die entsprechende Versammlung weiterleiten oder an das Zweigbüro […] Es ist wichtig, dass Älteste regelmäßig auf der Website nachsehen. Erfahren sie so, dass jemand besucht werden möchte, ist schnell zu handeln.“ Zu meiner Zeit wurde auch gezielt nach ausländisch klingenden Namen gesucht – der sogenannte „Suchdienst“ -, um diese dann an die jeweilige fremdsprachige Gruppe von Zeugen Jehovas über das genannte Formular zu übermitteln.

Jehovas Zeugen News 2018 Jehovas Zeugen Europäischer Gerichtshof entscheidet dass Zeugen Jehovas EU Datenschutzrichtlinie einhalten müssen Matze Twitter Zeugen Jehovas Wahrheiten jetzt! Jehovas Zeugen - Europäischer Gerichtshof entscheidet dass Zeugen Jehovas EU-Datenschutzrichtlinie einhalten müssen

Die WTG hat vor dem EuGH versucht zu begründen, dass es sich um rein persönliche Notizen der Mitglieder handle und die Gemeinschaft als solche erstelle weder eine Datei im Sinne des Datenschutzgesetzes noch greife sie darauf zu. Ein Zeuge Jehovas weiß dagegen sehr genau, dass die Missionierung und die Art und Weise wie man dabei vorgeht, von der WTG empfohlen und vorgegeben wird. Die Notizen werden unter den Mitgliedern auch herumgereicht, beispielsweise wenn in Gruppen innerhalb der Gebiete missioniert wird.

Daher stellte das Gericht fest:

Insbesondere ist diese Tätigkeit keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit, für die diese Vorschriften nicht gelten. Der Umstand, dass die Verkündigungstätigkeit von Tür zu Tür durch das in Art. 10 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der EU verankerte Grundrecht auf Gewissens- und Religionsfreiheit geschützt ist, verleiht ihr keinen ausschließlich persönlichen oder familiären Charakter, da sie über die private Sphäre eines als Verkündiger tätigen Mitglieds einer Religionsgemeinschaft hinausgeht.
Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 103/18

Dass es sich bei der Missionierung nicht um eine private Angelegenheit handelt, ist bereits daran zu erkennen, dass die Missionierung ein Erfordernis für die Taufe eines Zeugen Jehovas darstellt. Auch wird über diese Tätigkeit monatlich an die Organisation berichtet, wozu Vordrucke verwendet werden, die ebenfalls von der WTG bereitgestellt werden.

Jehovas Zeugen News 2018 Jehovas Zeugen Europäischer Gerichtshof entscheidet dass Zeugen Jehovas EU Datenschutzrichtlinie einhalten müssen Berichtzettel JWORG Zeugen Jehovas Wahrheiten jetzt! Jehovas Zeugen - Europäischer Gerichtshof entscheidet dass Zeugen Jehovas EU-Datenschutzrichtlinie einhalten müssen

Der Versuch seitens der WTG, sich am Datenschutzgesetz vorbei zu mogeln, ist aus Sicht der Organisation verständlich, da die Missionierung sich zukünftig deutlich schwieriger durchführen lässt. Hierbei sich aber von den eigenen Anhängern zu distanzieren, in dem man die „Kaltaquise“ lediglich als private und persönliche Ausübung ihres Glaubens hinstellt, ist schon sehr bedenklich, gerade wenn man mit der inneren Struktur der Zeugen Jehovas vertraut ist. Diese Taktik fällt für mich unter den Begriff der „Theokratischen Kriegsführung“ und wurde meiner Meinung nach bereits beim Verfahren zur Anerkennung des Körperschaftsstatus (KdöR) angewandt. Es beruhigt, dass die Richter des EuGH sich in diesem Fall nicht davon beeindrucken ließen und die Vorgehensweise der Zeugen Jehovas erkannt und anscheinend zwischen den Zeilen gelesen haben.

Eine Ausnahme sollte der Christ jedoch stets im Sinn behalten. Als Soldat Christi nimmt er an einem theokratischen Kriegszug teil, und den Feinden Gottes gegenüber muß er größere Vorsicht walten lassen. Die Bibel zeigt deshalb, daß es zum Schutz der Interessen der Sache Gottes angebracht ist, die Wahrheit vor Feinden Gottes zu verdecken.
Wachtturm, 1. August 1960, S. 479-480

Zum Urteil: curia.europa.eu

Quelle: Oliver Wolschke

Schwierige Zeiten für Jehovas Zeugen: Mexiko will Haus-zu-Haus-Evangelisation verbieten

In Mexiko soll ein Gesetz verabschiedet werden, das religiösen Proselytismus von Tür zu Tür verbietet. Dies betrifft nicht nur die Zeugen Jehovas, sondern auch christliche Initiativen wie den Global Outreach Day. Doch dessen Koordinator in Mexiko ist überzeugt: Der G.O.D. wird vom neuen Gesetz kaum betroffen Ende Mai wird der Mexikanische Senat über ein Gesetz abstimmen, das zum Schutz der Privatsphäre der Mexikaner jegliche Art von religiöser Arbeit von Haus zu Haus verbieten soll. Ziel ist es, „Schwierigkeiten vorzubeugen und zu vermeiden, denen Menschen durch religiöse Fanatiker in ihrem Zuhause begegnen“.

Grund sind die Ergebnisse einer landesweiten Umfrage, wonach dies in einigen Städten ein schwerwiegendes Problem sei. Bei den Beschwerden handle es sich insbesondere um die Methoden der Personen, die an die Tür klopfen, wiederholt dieselben Haushalte besuchen und sie gerade Sonntags früh aus dem Bett holten, berichtet das Nachrichtenportal noticiacristiana.com. Das Missachten dieses Gesetzes könnte bis zu sechs Wochen Gefängnisstrafe bedeuten.

„Evangelische Christen sind respektvoll“

Für Daniel Valencia, Koordinator des Global Outreach Day (G.O.D.) in Mexiko, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Gesetz durchkommen wird. Doch der Pastor ist davon nicht abgeschreckt – obwohl die Haus-zu-Haus-Evangelisation eine der Hauptmethoden des G.O.D. ist. «Die Evangelisationsarbeit wird in der Praxis nicht stark davon betroffen sein, denn die evangelischen Christen sind in der Regel sehr freundlich und reif. Sie respektieren die Privatsphäre der Menschen, insbesondere wenn diese nicht gestört werden wollen», erklärte Valencia im Interview mit Livenet.

Das Problem läge eher bei den Zeugen Jehovas, deren Hausbesuche recht aufdringlich und durchorganisiert seien. Über Christen hätten sich allerdings nur wenige Mexikaner beschwert. Und so werde auch die Arbeit des G.O.D. und die Haus-zu-Haus-Evangelisation kaum davon beeinträchtigt. „Zum diesjährigen G.O.D. werden die lokalen Gemeinden dazu ermutigt, dass sie in mindestens neun Strassen ihrer Umgebung jeden Haushalt besuchen“, berichtete Valencia weiter.

Verfolgung kann die Kirche aufwecken

Der Gesetzesentwurf an sich ist für den G.O.D.-Koordinator ein klarer Versuch, gegen die biblischen Werte und alles, für das die Bibel und die Kirche stehen, vorzugehen. „Wie es scheint, wird die Kirche immer stärker angegriffen und begrenzt. Doch so wie Gott in der Bibel die Verfolgung nutzte, damit sich die Kirche auch in anderen Städten ausbreitete, kann Gott diese Art von Einschränkungen nutzen, damit die Kirche Mexikos aufwacht.“

Quelle: jesus.ch

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!