Jehovas Zeugen – Freispruch für Sektenspezialistin in Zürich

Das Bezirksgericht Zürich sprach am Dienstag eine ehemalige Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede frei. Angezeigt hatten sie die Zeugen Jehovas wegen kritischer Äusserungen in den Medien.

Tatsächlich habe die Beschuldigte mehrere ehrverletzende Äusserungen gemacht, sagte der Einzelrichter bei der mündlichen Urteilseröffnung. Sie habe sich damit aber nicht automatisch strafbar gemacht. Für ihre Aussagen habe sie den Wahrheits- oder Gutglaubensbeweis erbracht.

Die Sektenberatungsstelle habe eine öffentliche Aufgabe und erhalte öffentliche Gelder. Sie sei gesellschaftlich breit anerkannt. Ihre Aufgabe sei es, die Gesellschaft zu informieren über die Zeugen Jehovas und über verschiedenste andere Gemeinschaften. Dies habe die Beschuldigte getan. Es sei ihr nicht primär darum gegangen, die Zeugen Jehovas schlecht zu machen.

Entschädigung zugesprochen

Das Gericht sprach der Beschuldigten eine Prozessentschädigung und eine persönliche Umtriebsentschädigung von insgesamt knapp 25’000 Franken zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Geldstrafe gefordert. Die Zeugen Jehovas als Privatklägerin hatten keine Zivilforderungen gestellt.

Die Vorwürfe bezogen sich auf Äusserungen der 48-jährigen Infosekta-Mitarbeiterin im Sommer 2015 in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» und in einer im Internet aufgeschalteten Medienmitteilung. Unter anderem bezeichnete sie die Gemeinschaft als «hochproblematische Gruppe» mit menschenverachtendem Verhalten.

Glaubens- und Religionsfreiheit fordere die Gemeinschaft zwar für sich, gewähre sie aber ihren Mitgliedern nicht. Das gegen aussen abgeschlossene System und gewisse Regeln förderten die Gefahr von sexuellem Missbrauch. Die Ablehnung von Bluttransfusionen gefährde Menschenleben.

Frage der Wahrnehmung

Manche der aufgeführten Kritikpunkte seien eine Frage der Wahrnehmung, sagte der Richter. Die Infosekta-Mitarbeiterin habe sich für ihre Äusserungen «auf alle Dokumente gestützt, die greifbar waren», darunter auch Originaldokumente der Zeugen Jehovas. Aber auch hunderte Berichte von Aussteigern habe sie berücksichtigt.

Diese stimmten in gewissen Punkten alle überein: Die ehemaligen Mitglieder «fühlten sich subjektiv unter Druck». Sie «hielten die Dogmatik und Kontrolle nicht mehr aus.»

 

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Zwei-Zeugen-Prinzip

Die Beschuldigte habe die Gemeinschaft nicht des Kindesmissbrauchs beschuldigt, sagte der Richter. Sie habe bloss festgehalten, die Gefahr dafür sei grösser, weil die soziale Kontrolle fehle.

In diesem Zusammenhang hatte die Frau das «Zwei-Zeugen-Prinzip» der Zeugen Jehovas genannt. Dieses legt fest, dass es mindestens zwei Zeugen eines Vorfalls geben müsse, damit intern einer erhobenen Beschuldigung nachgegangen wird. Die Privatkläger hatten geltend gemacht, diese Regelung gebe es nicht mehr.

Für den Richter war allerdings «nach eingehender Auseinandersetzung damit» klar: «Sie ist in Kraft und wird praktiziert.» Und wenn intern eine Beschuldigung nicht ernst genommen werde, würden sich Betroffene oder deren Eltern kaum an die externen Behörden wenden.

«Deftige Vorwürfe»

Dass die Zeugen Jehovas Anzeige erstattet hätten, sei an sich nicht erstaunlich, sagte der Richter: «Die Vorwürfe waren deftig», betroffen seien heikle Themen.

Insgesamt aber habe die damalige Infosekta-Mitarbeiterin – sie hat inzwischen die Stelle gewechselt – nur ihre Aufgabe erfüllt, nämlich nach bestem Wissen und Gewissen über die Glaubensgemeinschaft aufgeklärt. (fal/sda)

Quelle: tagesanzeiger.ch | bluewin.ch

Jehovas Zeugen – Keine Beteiligung am Entschädigungsfond für Missbrauchsopfer

Die australische Regierung hat mehr als 100 Institutionen – darunter Jehovas Zeugen – aufgelistet, die sich bisher nicht dem nationalen Entschädigungsfond für Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch angeschlossen haben. Sie fordern Organisationen zu bestrafen, die sich weigern, sich zu registrieren.

Der Minister für Sozialdienste, Paul Fletcher, sagte am Donnerstag, die Regierung werde eine Liste von Institutionen führen, die sich dem System noch nicht angeschlossen haben, um die Öffentlichkeit und Überlebende, die Entschädigungszahlungen beantragen wollen, transparent zu machen.

Für Einrichtungen, die eine Beitrittsabsicht angegeben haben, enthält die Liste auch einen voraussichtlichen Zeitrahmen für den Beitritt.

Fletcher appellierte an alle Institutionen, die sich nicht an dem Programm beteiligt haben – einschließlich Zeugen Jehovas, Baptists NSW / ACT und der Lutheran Church of Australia -, dies so schnell wie möglich zu tun.

„Die australische Regierung erwartet, dass alle Einrichtungen, in denen sexueller Missbrauch von Kindern stattgefunden hat, für diesen Missbrauch verantwortlich sind und dem nationalen Rechtsschutzverfahren beitreten“, sagte Fletcher.

Die Schaffung eines nationalen Rechtsschutzsystems für Überlebende von sexuellem Kindesmissbrauch war eine Schlüsselempfehlung der Königlichen Kommission für institutionelle Reaktionen auf sexuellen Missbrauch von Kindern.

Das System bietet qualifizierten Missbrauchsüberlebenden eine Entschädigungszahlung von bis zu 150.000 USD, Zugang zu psychologischer Beratung und auf Wunsch eine direkte persönliche Antwort der zuständigen Institution.

Zwar können Hinterbliebene jederzeit Wiedergutmachung beantragen, doch muss die betreffende Einrichtung der Regelung beigetreten sein, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

Leonie Sheedy, CEO von Care Leavers Australasia Network, ein langjähriger Verfechter von Überlebenden, sagte gegenüber Pro Bono News, dass Organisationen, die sich nicht an dem Programm beteiligen, mit Strafen geahndet werden sollten.

„Organisationen sollten ihre Steuern [Vorteile] und der Wohltätigkeitsstatus entfernt werden, wenn sie sich nicht anmelden“, sagte Sheedy.

Sie sagte, CLAN habe über viele Monate mit Fletchers Büro gesprochen, um „Wiedergutmacherverbrecher“ zu benennen und zu beschämen, und dankte ihm für den Umzug.

Sie schlug jedoch Organisationen zu, die sich mit der Anmeldung verzögerten, und warnte vor dem erheblichen mentalen Tribut an die Opfer.

„Es wirkt sich auf ihre geistige und körperliche Gesundheit aus. Eines unserer Mitglieder wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und musste Bluttransfusionen haben. Es gibt ältere Menschen, die nicht lange leben werden “, sagte sie.

„Die königliche Kommission gab den Menschen das Vertrauen, dass man ihnen zuhören und glauben würde, aber diese Wiedergutmachung hat die Menschen gerade wieder traumatisiert.

„Viele von ihnen haben den Glauben verloren, sie sagen mir immer wieder, dass sie nicht glauben, dass sie in ihrem Leben Gerechtigkeit sehen werden.“

Pfadfinder Australien, die Heilsarmee, YMCA Australia und die katholische Kirche gehören zu den prominentesten Organisationen, die sich bereit erklärt haben, sich dem Wiedergutmachungsverfahren anzuschließen.

Bisher haben 51 Australier Entschädigungszahlungen im Rahmen des Programms und damit durchschnittlich 79.000 USD erhalten.

Quelle: probonoaustralia.com.au | Luke Michael

 

Jehovas Zeugen haben kein Interesse am Entschädigungsfond für Missbrauchsopfer

Die australische Regierung erwartet, dass jede Einrichtung, in der sexueller Missbrauch von Kindern vorgekommen ist, für diesen Missbrauch verantwortlich ist und dem National Redress Scheme beitritt und Abhilfe schafft.

Viele Institutionen arbeiten derzeit daran, dem Programm beizutreten. Institutionen, die nicht aktiv an dem Programm teilnehmen, werden ermutigt, dies rasch zu tun.

Bis zum 30. Juni 2020 müssen die Institutionen dem Programm beitreten, es wird jedoch erwartet, dass sie sich bemühen, so schnell wie möglich beizutreten.

Es ist wichtig, dass die Menschen Zugang zu Informationen darüber haben, welche Institutionen der Regelung beigetreten sind oder noch nicht beigetreten sind. Die unten veröffentlichte Liste enthält Informationen über Institutionen, die dem System noch nicht beigetreten sind. Wenn eine Institution angegeben hat, dass sie beitreten wird und einen wahrscheinlichen Zeitrahmen festgelegt hat, ist dies auch in der Liste enthalten.

Die Veröffentlichung dieser Liste bietet Transparenz für Menschen, die über eine Bewerbung für das Programm nachdenken.

Diese Institutionen wurden als Teil der Königlichen Kommission für institutionelle Antworten auf sexuellen Missbrauch von Kindern identifiziert, einschließlich des Abschlussberichts der Kommission. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass das System Anträge erhalten hat, in denen alle diese Einrichtungen aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass die Liste möglicherweise nicht alle Namen enthält, die von einer Institution verwendet werden. Zum Beispiel kann jede Schule oder jedes Heim, das von einer Institution betrieben wird, nicht separat identifiziert werden.

Es ist wichtig anzumerken, dass diese Liste zwar die von der Königlichen Kommission benannten Einrichtungen abdeckt, es jedoch wahrscheinlich andere Einrichtungen gibt, die nicht benannt sind und bei denen Missbrauch vorlag. Die Regierung erwartet auch, dass diese Institutionen für diesen Missbrauch verantwortlich sind und dem Programm beitreten.

 

Anträge für Einrichtungen, die dem System noch nicht beigetreten sind

Sie können jederzeit einen Antrag auf Wiedergutmachung stellen, aber Anträge, bei denen Institutionen ermittelt werden, die dem System noch nicht beigetreten sind, werden nicht bewertet, bis die betreffenden Institutionen beigetreten sind. Eine Institution, die sich angeschlossen hat, wird als teilnehmende Institution bezeichnet. Die Abteilung für Sozialdienste verfügt über ein engagiertes Team, das sich an Institutionen hält, die möglicherweise für Missbrauch verantwortlich sind, sie dazu auffordert, sich anzuschließen, und Informationen dazu bereitstellen.

Sobald Sie einen Antrag gestellt haben, wird sich das National Redress Scheme mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Eingang des Antrags zu bestätigen und eine erste Anleitung zum Bewertungsprozess zu geben. Diese Leitlinien enthalten Informationen darüber, ob die im Antrag genannte Institution oder die in dem Antrag genannten Institutionen dem Programm beigetreten sind.

Wenn Sie den Namen der gesuchten Einrichtung nicht finden können, bedeutet dies möglicherweise, dass die Einrichtung noch die letzten Schritte für den Beitritt durchführt, oder der Beitritt zum Programm noch nicht zugestimmt hat.

Die australische Regierung fordert alle Einrichtungen, die für den sexuellen Missbrauch von Kindern verantwortlich sind, einschließlich der im Anhang aufgeführten, auf, dem Programm unverzüglich beizutreten.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen darüber, welche Institutionen beigetreten sind oder noch nicht beigetreten sind, können Sie das Programm unter der Telefonnummer 1800 737 377 anrufen.

Eine weitere Möglichkeit, über Institutionen, die dem Programm beigetreten sind, auf dem Laufenden zu bleiben, ist das Abonnieren um E-Mail-Updates zu erhalten. Wenn neue Informationen über das Programm verfügbar sind, einschließlich des Beitritts neuer Institutionen, wird eine E-Mail an die Abonnenten gesendet.

Quelle: nationalredress.gov.au

USA: Die Wachtturm-Gesellschaft geht gegen die Verpflichtung zur Anzeige von Kindesmissbrauch vor

Angesichts der Vielzahl von Fällen des Kindesmissbrauchs in den eigenen Reihen und den daraus resultierenden finanziellen Forderungen der Geschädigten bemüht sich die Wachtturmgesellschaft in den USA verstärkt um Schadensbegrenzung.

Nach Mitteilung des U.S. Departments of Health and Human Services besteht in 45 Staaten auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften die Verpflichtung, Fälle von Kindesmissbrauch bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.

In 32 dieser Staaten lassen die Regelungen allerdings die Möglichkeit offen, sich darauf zu berufen, was man hierzulande als Beichtgeheimnis versteht. In diesen Fällen ist es den betreffenden Kirchen erlaubt, Informationen gegenüber den Behörden zurückzuhalten.

So im Bundesstaat Delaware. Das Recht dieses Staats ist auf den ersten Blick eindeutig. Es verpflichtet jeden Bürger und jede Organisation, Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch zu melden. Einzige Ausnahme: Ein Pfarrer erfährt von einer solchen Missetat in einer „förmlichen Beichte“, was sich offenkundig, aber nicht ausdrücklich, auf die katholische Kirche und ihr Beichtgeheimnis bezieht.

Von dieser Möglichkeit will aber auch die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas Gebrauch machen. Sie vertritt den Standpunkt, dass das Privileg des Beichtgeheimnisses auch für ihre Religion gelten müsse. Aus dieser unterschiedlichen Auslegung ist eine rechtliche Auseinandersetzung entstanden, die sich derzeit über die gesamten Vereinigten Staaten erstreckt.

Die Haltung der Zeugen Jehovas, nach der grundsätzlich keine Behörden in Fällen von Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen durch die Ältesten einzuschalten seien, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche gesetzlich begründete Verpflichtung vor, hat zu einer weiteren Verschärfung der Situation beigetragen, wie aus dem kürzlich verhandelten Fall einer Zeugin in Delaware deutlich wird.

Katheryn Harris Carmean White, eine Mittdreißigerin, hatte gegenüber den Ältesten ihrer Versammlung im Jahr 2013 zugegeben, dass sie wiederholt Sex mit einem vierzehnjährigen Jungen hatte. Die Ältesten hatten ihre Schilderung zur Kenntnis, jedoch von einer Anzeige bei der Polizei Abstand genommen.

Daraufhin hat der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Delaware gegen sie und die Versammlung Anklage wegen Verstoßes gegen die gesetzliche Anzeigeverpflichtung im Falle von Kindesmissbrauch erhoben. Die Verteidigung der Angeklagten berief sich im Gegenzug auf die Ausnahmeregelung des Beichtgeheimnisses. Sie plädierte gegenüber der Obersten Richterin Mary M. Johnston auf Freispruch, da die für die Kirche gültige Regelung auch für die Zeugen gelten müsse. Der Fall solle daher niedergeschlagen werden.

In eidesstattlichen Versicherungen hatten die Ältesten William Perkins und Joel Mulchansingh zuvor erklärt, dass das Opfer von Carmean White sie in einem privaten und vertraulichen Gespräch um „geistigen Beistand“ gebeten hätte.

„In Übereinstimmung mit dem Glauben und den Praktiken der Zeugen Jehovas wird vertrauliche Information vertraulich behandelt, um die Rolle der Ältesten als geistige Hirten der Versammlung nicht zu gefährden“, führten sie in ihren Versicherungen aus.

Das Büro der Staatsanwaltschaft sah dies allerdings anders. Nach ihrer Auffassung hatten das Opfer und seine Mutter keinesfalls eine Beichte abgelegt, als sie den Ältesten den Sachverhalt im Jahr 2013 berichteten. Auch habe die Beschuldigte den Vorwurf erst nach dem Bericht des Opfers gestanden.

Am 26. Januar hat die Richterin den Fall nunmehr entschieden und den Antrag der Verteidigung auf Niederschlagung des Falls zurückgewiesen. Das verpflichtende Gesetz des Staates Delaware könne zwar so ausgelegt werden, dass das Beichtgeheimnis auch für die Zeugen Jehovas gelte, aber das Eingeständnis von Carmean White sei nicht im Sinne einer „förmlichen Beichte“ zu werten.

Die Zeugen Jehovas in den USA haben ihre Weigerung, Fälle des Kindesmissbrauchs vor den Behörden geheim zu halten, wiederholt mit ihrem Recht auf Religionsfreiheit begründet. Im vergangenen Jahr hatte die Wachtturmgesellschaft in diesem Sinne ein Verfahren in Kalifornien eingeleitet, um ihre diesbezüglichen „verfassungsmäßigen Rechte“ durchzusetzen. Auch in anderen Fällen von Anklagen wegen Kindesmissbrauch haben ihre Rechtsvertreter entsprechend argumentiert.

Eine Untersuchung im vergangenen Jahr hat ergeben, dass die Gesellschaft ihre Versammlungen seit 1989 in mindestens zehn schriftlichen Anweisungen aufgefordert hatte, Fälle von Kindesmissbrauch vor den Behörden geheim zu halten.

Das Verfahren in Delaware ist nur eines von den derzeit mehr als einem Dutzend vergleichbaren Fällen, die gegen die Wachtturmgesellschaft in den USA verhandelt werden.

In England und Australien laufen Untersuchungen der Regierungen gegen die Wachtturmregelungen bezüglich der Geheimhaltung von Kindesmissbrauch seit mehr als einem Jahr. Nach Angaben der australischen Ermittler haben es die Vertreter der Wachtturmgesellschaft dort in mehr als 1000 Fällen unterlassen, Verdachtsfälle den Behörden anzuzeigen.

In England werden die Untersuchungen fortgesetzt. In den USA wurden die Namen und die Adressen von mutmaßlichen Tätern protokolliert und fortgeschrieben, diese Angaben jedoch über einen Zeitraum von annähernd zwanzig Jahren unter Verschluss gehalten.

Der Wachtturmgesellschaft wird in zwei in Kalifornien laufenden Verfahren vorgeworfen, den Gerichten ihre Auflistung von Tätern vorzuenthalten. Bislang gibt es keine Erkenntnisse, inwieweit die Strafverfolgungsbehörden gegen die Organisation vorgehen, um in den Besitz dieser Daten zu gelangen.

In Delaware sind Carmean White und ihr Opfer im Februar 2013 von der Versammlung der Zeugen Jehovas ausgeschlossen worden.

Presseinformationen zufolge wurde Carmean White im gleichen Monat, in dem die Mutter des missbrauchten Jungen Anzeige erstattete, inhaftiert. Nachdem sie eingeräumt hatte, ungefähr vierzigmal Sex in einem Zeitraum von zehn Monaten mit dem Jungen gehabt zu haben, wurde sie wegen Vergewaltigung dritten und vierten Grads und wegen Gefährdung des Kindeswohls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

von |Februar 22nd, 2016|2016|0 Kommentare

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!