Angesichts der Vielzahl von Fällen des Kindesmissbrauchs in den eigenen Reihen und den daraus resultierenden finanziellen Forderungen der Geschädigten bemüht sich die Wachtturmgesellschaft in den USA verstärkt um Schadensbegrenzung.

Nach Mitteilung des U.S. Departments of Health and Human Services besteht in 45 Staaten auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften die Verpflichtung, Fälle von Kindesmissbrauch bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.

In 32 dieser Staaten lassen die Regelungen allerdings die Möglichkeit offen, sich darauf zu berufen, was man hierzulande als Beichtgeheimnis versteht. In diesen Fällen ist es den betreffenden Kirchen erlaubt, Informationen gegenüber den Behörden zurückzuhalten.

So im Bundesstaat Delaware. Das Recht dieses Staats ist auf den ersten Blick eindeutig. Es verpflichtet jeden Bürger und jede Organisation, Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch zu melden. Einzige Ausnahme: Ein Pfarrer erfährt von einer solchen Missetat in einer „förmlichen Beichte“, was sich offenkundig, aber nicht ausdrücklich, auf die katholische Kirche und ihr Beichtgeheimnis bezieht.

Von dieser Möglichkeit will aber auch die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas Gebrauch machen. Sie vertritt den Standpunkt, dass das Privileg des Beichtgeheimnisses auch für ihre Religion gelten müsse. Aus dieser unterschiedlichen Auslegung ist eine rechtliche Auseinandersetzung entstanden, die sich derzeit über die gesamten Vereinigten Staaten erstreckt.

Die Haltung der Zeugen Jehovas, nach der grundsätzlich keine Behörden in Fällen von Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen durch die Ältesten einzuschalten seien, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche gesetzlich begründete Verpflichtung vor, hat zu einer weiteren Verschärfung der Situation beigetragen, wie aus dem kürzlich verhandelten Fall einer Zeugin in Delaware deutlich wird.

Katheryn Harris Carmean White, eine Mittdreißigerin, hatte gegenüber den Ältesten ihrer Versammlung im Jahr 2013 zugegeben, dass sie wiederholt Sex mit einem vierzehnjährigen Jungen hatte. Die Ältesten hatten ihre Schilderung zur Kenntnis, jedoch von einer Anzeige bei der Polizei Abstand genommen.

Daraufhin hat der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Delaware gegen sie und die Versammlung Anklage wegen Verstoßes gegen die gesetzliche Anzeigeverpflichtung im Falle von Kindesmissbrauch erhoben. Die Verteidigung der Angeklagten berief sich im Gegenzug auf die Ausnahmeregelung des Beichtgeheimnisses. Sie plädierte gegenüber der Obersten Richterin Mary M. Johnston auf Freispruch, da die für die Kirche gültige Regelung auch für die Zeugen gelten müsse. Der Fall solle daher niedergeschlagen werden.

In eidesstattlichen Versicherungen hatten die Ältesten William Perkins und Joel Mulchansingh zuvor erklärt, dass das Opfer von Carmean White sie in einem privaten und vertraulichen Gespräch um „geistigen Beistand“ gebeten hätte.

„In Übereinstimmung mit dem Glauben und den Praktiken der Zeugen Jehovas wird vertrauliche Information vertraulich behandelt, um die Rolle der Ältesten als geistige Hirten der Versammlung nicht zu gefährden“, führten sie in ihren Versicherungen aus.

Das Büro der Staatsanwaltschaft sah dies allerdings anders. Nach ihrer Auffassung hatten das Opfer und seine Mutter keinesfalls eine Beichte abgelegt, als sie den Ältesten den Sachverhalt im Jahr 2013 berichteten. Auch habe die Beschuldigte den Vorwurf erst nach dem Bericht des Opfers gestanden.

Am 26. Januar hat die Richterin den Fall nunmehr entschieden und den Antrag der Verteidigung auf Niederschlagung des Falls zurückgewiesen. Das verpflichtende Gesetz des Staates Delaware könne zwar so ausgelegt werden, dass das Beichtgeheimnis auch für die Zeugen Jehovas gelte, aber das Eingeständnis von Carmean White sei nicht im Sinne einer „förmlichen Beichte“ zu werten.

Die Zeugen Jehovas in den USA haben ihre Weigerung, Fälle des Kindesmissbrauchs vor den Behörden geheim zu halten, wiederholt mit ihrem Recht auf Religionsfreiheit begründet. Im vergangenen Jahr hatte die Wachtturmgesellschaft in diesem Sinne ein Verfahren in Kalifornien eingeleitet, um ihre diesbezüglichen „verfassungsmäßigen Rechte“ durchzusetzen. Auch in anderen Fällen von Anklagen wegen Kindesmissbrauch haben ihre Rechtsvertreter entsprechend argumentiert.

Eine Untersuchung im vergangenen Jahr hat ergeben, dass die Gesellschaft ihre Versammlungen seit 1989 in mindestens zehn schriftlichen Anweisungen aufgefordert hatte, Fälle von Kindesmissbrauch vor den Behörden geheim zu halten.

Das Verfahren in Delaware ist nur eines von den derzeit mehr als einem Dutzend vergleichbaren Fällen, die gegen die Wachtturmgesellschaft in den USA verhandelt werden.

In England und Australien laufen Untersuchungen der Regierungen gegen die Wachtturmregelungen bezüglich der Geheimhaltung von Kindesmissbrauch seit mehr als einem Jahr. Nach Angaben der australischen Ermittler haben es die Vertreter der Wachtturmgesellschaft dort in mehr als 1000 Fällen unterlassen, Verdachtsfälle den Behörden anzuzeigen.

In England werden die Untersuchungen fortgesetzt. In den USA wurden die Namen und die Adressen von mutmaßlichen Tätern protokolliert und fortgeschrieben, diese Angaben jedoch über einen Zeitraum von annähernd zwanzig Jahren unter Verschluss gehalten.

Der Wachtturmgesellschaft wird in zwei in Kalifornien laufenden Verfahren vorgeworfen, den Gerichten ihre Auflistung von Tätern vorzuenthalten. Bislang gibt es keine Erkenntnisse, inwieweit die Strafverfolgungsbehörden gegen die Organisation vorgehen, um in den Besitz dieser Daten zu gelangen.

In Delaware sind Carmean White und ihr Opfer im Februar 2013 von der Versammlung der Zeugen Jehovas ausgeschlossen worden.

Presseinformationen zufolge wurde Carmean White im gleichen Monat, in dem die Mutter des missbrauchten Jungen Anzeige erstattete, inhaftiert. Nachdem sie eingeräumt hatte, ungefähr vierzigmal Sex in einem Zeitraum von zehn Monaten mit dem Jungen gehabt zu haben, wurde sie wegen Vergewaltigung dritten und vierten Grads und wegen Gefährdung des Kindeswohls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.