Russlands beispiellose Aktion: Zentrale von Jehovas Zeugen droht die Schließung

ST. PETERSBURG (Russland): Russische Behörden haben jetzt zum ersten Mal damit gedroht, die Zentrale von Jehovas Zeugen zu schließen.

In einer offiziellen Verwarnung vom 2. März 2016 drohte die russische Generalstaatsanwaltschaft, „die Religionsgemeinschaft aufzulösen“, sollten Jehovas Zeugen nicht innerhalb von zwei Monaten die „begangenen Rechtsverletzungen“ unterbinden, die von der Regierung als „extremistisch“ eingestuft worden waren.

Jaroslaw Siwulski, ein Sprecher von Jehovas Zeugen in Russland, erklärt dazu: „Sollte unsere Zentrale geschlossen werden, würde sämtliches Eigentum beschlagnahmt und die Religionsausübung von Jehovas Zeugen schließlich verboten werden.“

Die Ironie dabei: Die Androhung, die Zentrale zu schließen, fiel fast zeitgleich auf den 25. Jahrestag der ersten rechtlichen Registrierung von Jehovas Zeugen in Russland. Am 27. März 1991 wurde die Zentrale, die in Solnetschnoje liegt (40 Kilometer nordwestlich von St. Petersburg), eingetragen und am 29. April 1999 erfolgte die erneute Registrierung. Die Androhung zur Schließung ist der jüngste Schritt in dem aggressiven Vorgehen der Regierung gegen Jehovas Zeugen. Im letzten Jahr verwehrten ihnen die Zollbehörden Importe von religiöser Literatur, darunter auch russische Bibeln.

Außerdem verbot Russland als einziges Land der Welt die offizielle Website von Jehovas Zeugen (jw.org). „Das Anti-Extremismus-Gesetz wird fälschlich auf die Religionsausübung von Jehovas Zeugen in Russland angewandt“, so Herr Siwulski. „Jehovas Zeugen fechten diese Entscheide an. Wir wollen unsere Religion in Frieden ausüben und unser biblisches Bildungswerk in Ruhe durchführen, so wie wir es die vergangenen 125 Jahre getan haben.“

Allerdings sind russische Behörden wegen ihrer „Symbiose“ mit der russisch-orthodoxen Kirche gegenüber Jehovas Zeugen zunehmend feindlich eingestellt. Nach Aussagen internationaler Medien trägt die „enge Verbindung zwischen der Regierung und der russisch-orthodoxen Kirche“, so die New York Times, zu aggressivem Verhalten und verschärfter Gesetzgebung bei, um die Aktivitäten von Jehovas Zeugen und anderen religiösen Minderheiten zu unterdrücken.

Die Nachrichtenagentur Associated Press berichtet: „Durch die jüngsten Schritte [der Regierung] gegen Jehovas Zeugen in Russland wurden auch Menschenrechtler alarmiert.“ Gemäß der Presseagentur Reuters sind solche Maßnahmen eine von vielen „gegen Zeugen Jehovas und etliche andere, die in dem großflächigen Netz der strafrechtlichen Verfolgung — möglich durch das russische Anti-Extremismus-Gesetz — gefangen sind“.

Laut einem Beitrag, der im Dezember 2015 in der englischen Zeitung The Independent erschienen ist, wollte man mithilfe des russischen Gesetzes „terroristische Anschläge und Gewalt von Ultranationalisten … verhindern“. Allerdings wird es auch dazu benutzt, „Mitglieder friedlicher Glaubensgemeinschaften zu verfolgen“, wie zum Beispiel Jehovas Zeugen, so erschienen in einem Beitrag vom 20. März 2016 in der Huffington Post.

Jehovas Zeugen haben sich wegen dieser Missstände an russische Gerichte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Allerdings hat Russland laut Aussage eines Beitrags in der Moscow Times vom 25. März 2016 ein neues Gesetz verabschiedet, das „russischen Gerichten das Recht gibt, Entscheidungen von internationalen Gerichten aufzuheben“.

Jehovas Zeugen nutzen die Zentrale in Russland, um kostenlose biblische Bildung für russische Bürger zu organisieren und zu fördern. Außerdem unterstützen und koordinieren erfahrene Geistliche von dort aus humanitäre Hilfsaktionen von anderen Zeugen Jehovas in Russland bei einem Katastrophenfall. In Russland leben über 146 Millionen Menschen, davon sind mehr als 175 000 Zeugen Jehovas.

David A. Semonian, Sprecher für Jehovas Zeugen in der Weltzentrale in New York, sagt: „Es enttäuscht uns zutiefst, dass die Regierung sogar damit droht, unsere Zentrale in Russland zu schließen. Jehovas Zeugen und viele andere weltweit sind sehr daran interessiert, wie sich der Fall entwickelt.“

Quelle: meinbezirk

Viele aufrichtige Zeugen Jehovas fragen sich:

  • Hat die „Organisation Gottes“ wirklich noch den Segen Jehovas?
  • Gemäß Matthäus 28:18 hat Christus Jesus „alle Gewalt im Himmel und auf der Erde“ – warum hat er „Gottes Organisation“ nicht beschützt?
  • Handelt der Schöpfer oder Jesus Christus wirklich mit dieser Organisation?
  • Kann Gott sein Vorhaben durch „seine Organisation“ auf Erden nicht gegen die Machenschaften des Teufels und seiner Dämonen durchsetzen?
  • Hat der Herr nicht in Matthäus 10:19 und 20 versprochen, dass der Geist Gottes durch wahre Christen vor Gericht sprechen wird, auch wenn diese nicht wissen sollten, wie sie zu antworten haben? Sollte Gottes Geist nicht vor Menschen immer klüger und weiser sein als alle menschlichen Argumentationen und damit immer zum Erfolg führen?
  • Stehen die Gerichte nicht in ihrer relativen Stellungen, die Gott selbst ihnen gegeben hat?
  • Warum sprechen die Beweise gegen Zeugen Jehovas vor Gericht?
  • Warum werden Jehovas Zeugen als fundamentalistische und extremistische Sekte von neutralen Behörden beurteilt, während andere Kirchen und christlichen Gemeinden geduldet werden?

Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas vor Gericht

Missbrauchsprozess vor dem Amtsgericht Greifswald: Ein heute 53 Jahre alter Mann aus der Hansestadt soll sich im Jahr 2005 während religiöser Zeremonien im Greifswalder Königreichssaal der Zeugen Jehovas an zwei Kindern, beides Jungen, vergangen haben. Einer der Jungen war zum Tatzeitpunkt zwölf Jahre alt, ihn soll der Angeklagte zweimal missbraucht haben. Der andere Junge war 2005 älter als 14 Jahre, aber noch nicht volljährig. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund, Martin Cloppenburg, bestätigte die Anklage. Der Prozess beginnt am Dienstag. Angesetzt ist ein Verhandlungstag.

Nach OZ-Informationen soll es neben diesem einen Fall noch weitaus mehr Missbrauchsfälle bei den Zeugen Jehovas gegeben haben. Die Rede ist von mindestens 20 Übergriffen. Allerdings haben sich bis auf die beiden jungen Männer, die heute Anfang und Mitte 20 sind, keines der Opfer zu einer Aussage und Anzeige durchringen können.

Kenner der Vorgänge bei den Zeugen Jehovas sprechen von Einschüchterung der Opfer oder möglicher Zeugen, sollten sie bei Gericht aussagen. „Kindesmissbrauch muss hart bestraft werden, denn in unserer Bibel steht, dass wir unsere Kinder schützen und auf sich achten müssen“, sagten Mitglieder der Religionsgemeinschaft gegenüber der OZ.

Quelle: OZ

Teilerfolg der Wachtturm-Gesellschaft im Campos-Fall vor US-Berufungsgericht aber die Verpflichtung zur Vorlage geheimer Missbrauchsdokumentation besteht weiter

In dem Prozess Lopez gegen die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas (WTG) hat das von Gesellschaft angerufene US-Berufungsgericht (Fourth District Court of Appeal) entschieden, dass die Geldstrafe von mehr als 13 Mio. USD unangemessen sei und den Fall zur Neuverhandlung an das zuständige Gericht San Diego Superior Court zurückverwiesen.

Das Gericht in San Diego hatte die hohe Geldstrafe verhängt, nachdem sich die Wachtturmgesellschaft geweigert hatte, dem Gericht die geforderten Dokumente zu Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in den eigenen Reihen zu überlassen.

Der Kläger Jose Lopez hatte gegen die Wachtturmgesellschaft Klage eingereicht, weil sie über den an ihm über lange Jahre begangenen sexuellen Missbrauch durch den Mitzeugen Gonzalo Campos informiert gewesen sei, aber nichts zu seinem Schutz unternommen habe.

Sein Anwalt Irwin Zalkin hatte den Antrag gestellt, dass die Wachtturmgesellschaft ihre Dokumentation über sexuellen Missbrauch an Kindern in ihren Reihen vorlegen solle, da das Verhalten der Gesellschaft offenbar eine langjährig geübte Praxis sei, was für die Beurteilung der Verantwortlichkeit von Bedeutung sei. Diesem Antrag hatte das Gericht stattgegeben und auf die Weigerung der Gesellschaft hin die genannte Geldstrafe verhängt.

Nunmehr konnte die WTG in ihrer Anfechtung einen Teilerfolg erzielen. Das Berufungsgericht gab ihrer Argumentation zwar statt, allerdings nur hinsichtlich der Höhe der verhängten Strafe. Zunächst hätte versucht werden sollen, die Vorlage der verlangten Dokumente mit „angemesseneren Mitteln“ durchzusetzen, so die Auffassung der Berufungsrichter.

Dagegen stemmt sich jedoch die Wachtturmgesellschaft unverändert und verweigert, wie auch im Falle der Aussageverweigerung von Gerrit Lösch deutlich geworden ist, jeglichen Einblick in die Dokumentation der Organisation über Missbrauchsfälle in den eigenen Reihen.

In ihrer ablehnenden Stellungnahme zur Einvernahme von Lösch versuchte die WTG darzulegen, dass er als Mitglied der leitenden Körperschaft nichts mit der eigentlichen Führung der Gesellschaft zu tun habe. Er sei eher als geistiges Mitglied anzusehen, vergleichbar dem Dalai-Lama, und könne von daher als Zeuge keine Aussage zu dem infrage stehenden Sachverhalt tätigen.

Soweit es die eigentliche Existenz der Missbrauchsdokumente betrifft, besteht dagegen kein Zweifel. Bereits im laufenden Verfahren von Lopez hatte der Vertreter der WTG eingeräumt, dass diese Aufzeichnungen vorhanden sind, ihre Überlassung an das Gericht jedoch unmissverständlich verweigert.

Die WTG werde sich keiner diesbezüglichen gerichtlichen Anordnung fügen, erklärte ihr Anwalt.

Aus Sicht der Gesellschaft erscheint dieses Verhalten verständlich, da davon ausgegangen wird, dass eine Offenlegung der unter Verschluss gehaltenen Fälle für sie der Öffnung der mythischen Pandora-Büchse gleichkommen würde. Zumindest, soweit es die darauf für sie zu erwartenden Übel betrifft.

Die frühere Mitarbeiterin in dem Wachtturmhauptquartier in Brooklyn, Barbara Anderson hatte bereits vor Jahren darüber berichtet, dass der Gesellschaft weltweit mehr als 20.000 Fälle von Kindesmissbrauch in ihren Versammlungen bekannt seien, die entsprechenden Akten jedoch geheim gehalten würden. Und das, ohne dass behördliche Maßnahmen eingeleitet wurden oder die Organisation auf andere Weise wirkungsvoll eingeschritten sei.

Ob der jetzt demonstrativ gezeigten Verweigerungshaltung der WTG letztendlich Erfolg beschieden sein wird, darf getrost bezweifelt werden. Das Gericht in San Diego hat bereits zu erkennen gegeben, dass es unverändert auf Vorlage der Dokumente besteht und seine Forderung mit entsprechenden Sanktionen auch durchzusetzen gedenkt.

Am Ende einer vorbedachten und vom Berufungsgericht so verlangten Kette von milderen Sanktionen bis zu härteren Maßnahmen, dürfte man schon bald vor der gleichen Situation stehen wie zuvor, sollte die WTG unverändert halsstarrig bleiben. Vielleicht kommt es sogar wieder zu einer Geldstrafe in gleicher Höhe.

Für die Wachtturmgesellschaft geht es schließlich um mehr – erheblich mehr:

„Sie wollen nicht, dass die ganze Welt erfährt, dass sie über den sexuellen Missbrauch in ihrer Organisation seit Jahrzehnten informiert waren und sich nur verzweifelt darum bemühten, alles zu vertuschen,“ sagt der Anwalt des Klägers Lopez, Irwin Zalkin.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Die Wachtturm-Gesellschaft konnte sich in Grossbritannien gerichtlich nicht durchsetzen, und die Wohlfahrtskommission darf weiter bezüglich allfälliger Missbräuche ermitteln

Die Wachtturm-Gesellschaft konnte sich in Grossbritannien gerichtlich nicht durchsetzen, und die Wohlfahrtskommission darf weiter bezüglich allfälliger Missbräuche ermitteln. Jwvictims.org leitet das Schreiben des Hauptermittlers der Wohlfahrtskommission, Jonathan Sanders, weiter. In britischer Höflichkeit appeliert dieser an Betroffene aus England und Wales, ihm ihre Erfahrungen zu Missbrauch und insbesondere zum Umgang der Organisation mit den Vorfällen mitzuteilen.

Die Wohlfahrtskommission in Grossbritannien ist eine Aufsichtsbehörde, die sämtliche Behauptungen zu Missbrauch oder Missmanagement in einer Organisation, die einen gemeinnützigen Status inne hat, beaufsichtigt und überprüft. Wie bereits in einem anderen Beitrag ausgeführt, zog die Kommission bereits vor einigen Jahren eine Überprüfung der Zeugen Jehovas in Betracht, was von der Wachtturmgesellschaft vor Gericht angefochten wurde. Im März dieses Jahres erhielt die Kommission ein positives Urteil: sie kann mit ihren Überprüfungen fortfahren.

Heute Morgen (19. April 2016) verschickte der Hauptermittler Jonathan Sanders folgende Email betreffend der Überprüfung:

Sehr geehrte Damen und Herren

ich hoffe, Sie sind alle wohlauf. Es ist strahlend sonnig hier in London, ich hoffe, das lässt sich auch über Ihre Region in der Welt sagen. 

Wir machen weiterhin gute Fortschritte in unseren Untersuchungen zu Schutz und Wohltätigkeit bei den Zeugen Jehovas. Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ferner auch Fortschritte betreffend der Beschwerden, die wir bezüglich Führung und der erbrachten Gemeinnützigkeit der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft in Grossbritannien erhalten haben, verzeichnen können. Ich freue mich, Ihnen in Bälde weitere Informationen zu diesen beiden Punkten zukommen zu lassen.

Ich möchte nun gerne Menschen befragen, die Erfahrungen haben (und untenstehende Kriterien erfüllen) und mich wissen lassen könnten, ob sie bereit wären, eine offizielle schriftliche Erklärung zu verfassen. 

• direkte Erfahrung aus erster Hand

• zu Schutz und Sicherheit (safeguarding)

• in gemeinnützigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gemeinden der Zeugen Jehovas

• in England oder Wales

• nach 2011

• und NICHT aktuell durch Polizei oder ein Straf- und Zivilgericht untersucht

Ich weiss, dass es viele Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen gibt. Ich möchte Ihnen versichern, dass ich die Informationen, die Sie mit mir bis heute geteilt haben, sehr wertschätze. Ich hoffe, wir können unseren Kontakt aufrechterhalten, sodass wir miteinander über den weiteren Verlauf der Untersuchungen kommunizieren können. Auf jeden Fall gehe ich davon aus, dass ich mich in nicht allzu ferner Zukunft wieder melden werde mit weiteren Aufrufen an Zeugen, die unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben.

Ich anerkenne auch, dass viele Menschen nicht in der Lage sind, eine Erklärung oder Stellungnahme abzugeben. Bitte fühlen Sie sich in keinster Weise von mir unter Druck gesetzt, etwas zu tun, das Sie nicht für richtig halten (oder das für Sie nicht stimmt). Gestatten Sie mir, Ihnen zu versichern, dass die Informationen, die Sie (bereits) geteilt haben, für uns von unschätzbarem Wert sind, um unsere Untersuchungen weiterzuführen.

Einige von Ihnen haben mir bereits direkt oder indirekt Angabe zu Ihren Erfahrungen zukommen lassen. Ich bin Ihnen dafür sehr dankbar. Ich bin mir der Notwendigkeit bewusst, dass jegliche Schritte, die wir unternehmen, durch beste Beweise untermauert werden (müssen). Daher wende ich mich nun an Sie und frage, ob Sie vielleicht mitarbeiten könnten bei der Übertragung Ihrer Emails und Briefe in öffentliche Statements. 

Wenn sich Ihre Erfahrungen im oben Beschriebenen spiegeln, wäre ich Ihnen äusserst dankbar, wenn Sie in Betracht ziehen, mit mir Kontakt aufzunehmen, sodass ich Ihnen mehr Informationen über die nächsten Schritte geben kann. Ich würde ein persönliches Treffen ins Auge fassen und Ihre Ausführungen entgegennehmen. Ich würde (sicher) keine Fragen zu Details des Missbrauchs stellen, sondern vielmehr dazu, wie die Verwalter der gemeinnützigen Gemeinden mit den Vorfällen umgegangen sind.

Ich weiss, es ist viel, worüber Sie nun nachdenken möchten, daher lassen Sie es mich bitte wissen, wenn Sie irgendwelche Fragen dazu haben. Ich wäre sehr erfreut, mich auch Fragen zu anderen Aspekten Ihrer Arbeit zu stellen, oder mich einfach auf den Stand des Wissens bringen zu lassen.

Halten Sie Sorge zu sich.

Jonathan

Jonathan Sanders

Leitung Untersuchung, Monitoring & Durchführung

Wohlfahrts-Kommission

Email: [email protected]

Tel: 0300 065 2075

Web: www.charitycommission.gov.uk

Add: Charity Commission | PO Box 211 | Bootle | L20 7YX“

(Ende des Schreibens von JS)

Bitte beachten Sie die oben erwähnten Anforderungen: Diese gelten für Personen in England und Wales, und J. Sanders sucht Erfahrungen, die nach 2011 erfolgt sind. Falls die Bedingungen auf Sie zutreffen, nehmen Sie bitte direkt mit Herrn Sanders per Email Kontakt auf und besprechen Sie Ihre Anliegen/Sorgen.

Wie ich bereits oben erwähnt habe (Link), kann die Kommission nur dann gegen eine Organisation vorgehen, wenn ihr starke Beweise vorliegen. Es ist daher umso wichtiger für Opfer in Grossbritannien, mit Herrn Sanders Kontakt aufzunehmen.

Ich werde diese Informationen zur oben verlinkten Seite zufügen und möchte Sie bitten zu helfen, diese Information zu verbreiten, insbesondere unter britischen Ex-Zeugen-Gruppen via soziale Medien. Wenn Sie Fragen zu Herrn Sanders Email haben, kontaktieren Sie ihn bitte direkt bzw. ich forwarde ihm die Information so, wie ich sie erhalte. Danke.

Quelle: JWVictims

Jehovas Zeugen – Strafprozess wegen Kindesmissbrauch

Candace Conti klagte an, die Führer der Zeugen Jehovas haben sie nicht vor einem vorbestraften Pädophilen geschützt, der sie als Kind missbraucht hatte. Die Wachtturm-Organisation bestreitet das vor Gericht! Sehen Sie eine berührende Dokumentation auf ABC-News!

Zeugen Jehovas vertuschten über Jahrzehnte sexuellen Missbrauch

Bei den Zeugen Jehovas in Australien gibt es einen großen Missbrauchsskandal. Das wurde durch die Arbeit einer Untersuchungskommision enthüllt. Offenbar wurden Fälle sexueller Gewalt an Kindern über Jahrzehnte hinweg nur intern untersucht, aber nie an die Polizei gemeldet. Die Zeugen Jehovas in Australien haben offenbar Kindesmissbrauch von mehr als 1000 Tätern jahrzehntelang vertuscht.

Die Fälle liegen weit zurück, sie haben sich teilweise in den Fünfzigerjahren ereignet. Allerdings gab es darüber Aufzeichungen und protokollierte Zeugenaussagen. Zur Rechenschaft gezogen wurden die Täter dennoch nicht.

Offenbar wurden in den Reihen der Zeugen Jehovas Missbrauchsfälle über Jahrzehnte hinweg systematisch vertuscht, wie unter anderem mehrere australische Medien und Radio Vatikan berichten. Das hat eine Untersuchungskomission jetzt enthüllt, die für die Aufarbeitung von Vergewaltigungsfällen in kirchlichen und weltlichen Organisationen in Australien zuständig ist.

Max Horley, ein wichtiger Funktionär der Zeugen in Australien, hat vor der Kommission in Sydney eingeräumt, dass Dokumente, die den Missbrauch belegen hätten können, vernichtet wurden. Der Grund: Sie sollten „nicht in falsche Hände geraten“.

Fälle wurden nur intern behandelt

Seit 1950 seien bei den Zeugen Jehovas 1.006 Anschuldigungen wegen Kindesmissbrauch dokumentiert worden. Doch anstatt die mutmaßlichen Täter bei der Polizei anzuzeigen, seien alle Fälle nur intern behandelt worden. Wie ein australisches Newsportal schreibt, sind infolge der internen Untersuchungen sogar 400 Mitglieder der Zeugen Jehovas vorübergehend aus der Gemeinschaft ausgeschlossen worden. Doch Kommissionsmitglied Angus Stewart zufolge ist kein einziger Vorfall den Behörden gemeldet worden.

Schon zuvor, so schreibt es Radio Vatikan, seien Vorwürfe gegen die Zeugen Jehovas laut geworden. So seien nach Missbrauchsskandalen wiederholt hohe Funktionäre an andere Orte versetzt worden, um die Ereignisse zu vertuschen.

Zwei-Zeugen-Regel

Opfer erzählen auch, dass es bei den Zeugen Jehovas eine Regel gibt, der zufolge ein Übergriff immer von zwei Personen bezeugt werden muss – eine Bedingung, die sich im Fall von sexuellem Missbrauch fast nie erfüllen lässt. Eines der Opfer, eine 47-jährige Frau, die in den Akten nur mit dem Kürzel „BCB“ bezeichnet ist, hat vor der Kommission geschildert, wie sie bei einer internen Gegenüberstellung mit ihrem Peiniger konfrontiert wurde. „Ich musste über meinen Missbrauch sprechen, in einem Raum voller Männer, darunter war auch der Mann, der mich missbraucht hatte, das war sehr demütigend“.

Die Aussagen von etwa 60 Zeugen sollen jetzt in die Untersuchungskommission einfließen, die sich am Montag zum ersten Mal in einer öffentlichen Sitzung mit den Zeugen Jehovas beschäftigte. Gegründet wurde sie bereits im Jahr 2013 von der damaligen Premierministerin Julia Gillard, nachdem bekannt wurde, dass in der katholischen Kirche der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen über Jahre hinweg systematisch totgeschwiegen wurde. Im Dezember 2017 soll die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.

Quelle: süddeutsche.de

Aussageverweigerung von Gerrit Lösch kostet der Wachtturm-Gesellschaft 13,5 Mio. US Dollar

Im Nachgang zu dem Prozess Jose Lopez gegen die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas (WTG) in den USA gegen Ende 2014 ist kürzlich bekanntgeworden, dass die Höhe des Urteils entscheidend auf die Weigerung von Gerrit Lösch, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen und auszusagen, zurückgeht.

Was nach deutschem Recht als Versäumnisurteil gilt, entspricht in den USA weitgehend einem “default judgment”. Richterin Lewis, die in dem Verfahren den Vorsitz führte, entschied sich angesichts der fortgesetzten Weigerung der WTG für diesen Fall relevante Dokumente vorzulegen und der Aussageverweigerung von Gerrit Lösch dazu, die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas zu einer außergewöhnlich hohen Geldstrafe von 13,5 Mio. USD zu verurteilen.

Der WTG war vom Kläger Lopez vorgeworfen worden, den an ihm in den 80er und 90er Jahren durch Gonzalo Campos begangenen sexuellen Missbrauch über die Ältesten der Versammlung in San Diego ermöglicht und geduldet zu haben.

Campos hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Jahr 2013 bei seiner Vernehmung in Mexiko eingeräumt und sich darauf berufen, dass die Ältesten seiner Versammlung ihm erlaubt oder ermöglicht hätten, mit Kindern weiterhin zu „studieren“, obwohl ihnen seine pädophile Neigung bekannt gewesen sei.

Bereits im Jahr 1986 hatte er den sexuellen Missbrauch von Lopez und den an einem weiteren Kind zuvor gegenüber den Ältesten „gebeichtet“. Ungeachtet dessen blieb sein Geständnis nicht nur folgenlos, nein, er machte auf der theokratischen Erfolgsleiter weitere Karriere und wurde im Jahr 1993 sogar selbst zum Ältesten ernannt.

Angesichts dieser Umstände und der für sie bedrückenden Beweislage sah die WTG offenbar keine andere Möglichkeit mehr als die, die Zusammenarbeit mit dem Gericht zu verweigern. Von besonderem Interesse ist, welche Begründung für das Nichterscheinen vor Gericht von dem Mitglied der höchsten Leitungsebene der Zeugenorganisation, Gerrit Lösch, abgegeben wurde.

Wie dem erst jetzt veröffentlichten dreiseitigen Schreiben von Lösch zu entnehmen ist, bestreitet dieser, mit „dem Wachtturm etwas zu tun zu haben“ und er deswegen auch nicht für diese Organisation Stellung nehmen könne. Er ging so weit zu behaupten, dass diese „zu keinem Zeitpunkt eine Autorität über ihn hatte oder noch hat“.

 

Wie kann man oder muss man diese Stellungnahme werten?

Es ist wohl zutreffend, dass Lösch als Einzelperson über keine Autorität verfügt, Entscheidungen für die Wachtturmgesellschaft in ihrer Gesamtheit zu treffen. Verschwiegen wird jedoch, dass er ein Teil des Entscheidungsgremiums der Organisation ist und war und von daher im Zusammenwirken mit den anderen Mitgliedern der leitenden Körperschaft sehr wohl Einfluss auf den Entscheidungsprozess hat. Seine Einlassung muss daher als ausweichend und unehrlich gewertet werden.

Jeder aufrichtige Zeuge würde schockiert sein, wenn er erfährt, mit welch fragwürdigen und sogar unwahren Behauptungen sich ein Mitglied der leitenden Körperschaft, des höchsten Gremiums seiner Glaubensgemeinschaft, davor drückt, eine Aussage vor Gericht zu machen, eine Aussage, die auch als Verteidigung der Organisation dienen könnte.

War es nicht Jesus Christus selbst der gesagt hat, dass “…man Euch den örtlichen Gerichten ausliefern wird und Ihr in Synagogen geschlagen und um (s)meinetwillen vor Statthalter und Könige gestellt werdet, ihnen zu einem Zeugnis“?

Und hier drückt sich ein hochrangiger Zeuge Jehovas davor, Zeugnis abzulegen? Mehr noch, er distanziert sich von der Gesellschaft, die sich als Gottes Vertreterin auf der Erde ansieht und streitet nahezu jede Beziehung zu ihr ab. Wie muss man dies verstehen?

Sehr wahrscheinlich ist es so, dass sich die leitende Körperschaft von der Wachtturmgesellschaft, die sie doch angeblich führt und kontrolliert, distanzieren will, um sich selbst der gerichtlichen Verantwortung für diesen Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiteren Klagen zu entziehen.

Ob diese Strategie langfristig erfolgreich sein wird, darf bezweifelt werden. In dem vorliegenden Fall muss man wohl eher von einer Bauchlandung der in vermeintlich höheren Gefilden angesiedelten leitenden Körperschaft ausgehen.

Die Schlinge um den Hals von JWORG zieht sich in England immer weiter zu. Augenblicklich wird von Regierungsseite die Gemeinnützigkeit (KdöR) massiv hinterfragt

Die Übersetzung stammt von einem  aktiven Zeugen Jehovas, der mehrfach versicherte, dass sich mittlerweile große Verunsicherung unter deutschen Zeugen breit macht. Die Führungsebene lässt ihre Schäfchen völlig im Unklaren und versucht auch dieses brisanten Thema als Lügenpropaganda „Ehemaliger“ abzutun. Allerdings sind die offiziellen Untersuchungen ebenfalls in England sehr weit gediehen und es ist nicht abwegig festzustellen, dass Steuernachzahlungen in großer Höhe auf die Zweigniederlassung durchaus warten.

Im vereinigten Königreich (UK) entwickeln sich die Dinge für die WTG vom Schlechten zum Schlimmeren. Die UK Gemeinnützigkeitskommission überprüft zur Zeit den Status der WTG in UK, welche dort als gemeinnützige Organisation geführt wird, sowie die New Moston Versammlung, welche auch als gemeinnützige Vereinigung geführt wird. Ziel der Untersuchung ist, wie die WTG gefährdete Kinder und Erwachsene schützt. Die Untersuchung erfolgt auf Grund eines Vorfalls in der New Moston Versammlung, bei welcher der ehemalige Älteste und verurteilte Sexualstraftäter Jonathan Rose beteiligt war. Ihm wurde gestattet, das Opfer bei einer religiösen Verhandlung direkt zu befragen, basierend auf den Richtlinien der WTG.

Anstatt mit der Kommission zusammenzuarbeiten, was ein klares Signal der WTG wäre dass es nichts zu verheimlichen gibt, hat sie mit Hand und Fuß dagegen angekämpft, dass eine Untersuchung stattfindet. Nachdem alles gescheitert ist, wurde das Verfahren an das Beschwerdegericht abgegeben.

Am 10.02.2016 gab die Gemeinnützigkeitskommission ein Stellungnahme heraus, um ihre Untersuchung zu verteidigen. Dort heißt es auszugsweise:

„Die Kommission untersucht inwieweit Sicherheitsvorkehrungen der WTG Kinder und Erwachsene gefährden. Es wurde versucht, Zugang zu den erfassten Gemeinnützigkeitsberichten seit 2014 zu bekommen. Die WTG bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Anfrage und der Abforderung von Dokumenten. Die heutige Anhörung ist ein Teil des langwierigen Rechtsstreits gegen die Kommission. Die Kommission hat dargelegt, dass das Gericht für gemeinnützige Organisationen der geeignete Verhandlungsort ist. Das Gericht wurde darauf hingewiesen, falls es anders entscheidet, werden finanzschwächere Organisation im Zugang zu Gerichten behindert, da das Verfahren am Gericht für gemeinnützige Organisationen weniger kostenintensiv ist.“

Um es klar hervorzuheben, die WTG als registrierte gemeinnützige Organisation, will aus bestimmten Gründen nicht, dass die Kommission für gemeinnützige Organisationen Zugang zu ihren Aufzeichnungen erhält. Alle die dieses Thema gelegentlich verfolgen, sind sich bewusst, warum die WTG wert darauf legt, dass die Aufzeichnungen im Dunkeln bleiben.

Das letzte Mal, als diese Aufzeichnungen veröffentlicht wurden (Australien), war deren Inhalt erschreckend. Die Kommission fügt hinzu:

„Wir fordern Menschen auf, welche durch die Richtlinien der WTG in Versammlungen in England und Wales betroffen sind, Kontakt mit dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses – Jonathan Sanders – aufzunehmen.“

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!