Die australische Komission für die Aufarbeitung von institutionellem Fehlverhalten im Umgang mit Kindesmissbrauch stellt fest: Neben der katholischen Kirche haben vor allem auch Zeugen Jehovas massiv versagt und grob fahrlässig gehandelt. Die wichtigsten Punkte aus dem Abschlussbericht.

Von September 2013 bis März 2017 hat die Australian Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse untersucht, inwiefern man Institutionen Versagen im Umgang mit Kindesmissbrauch nachweisen könnte.

6.875 Überlebende von Kindesmissbrauch wurden befragt. 4.029 fielen einem Täter in einer religiösen Organisation zum Opfer.

Weil man aufgrund dieser Masse nicht allen Fällen detailliert nachgehen konnte, untersuchte die Kommission insgesamt 57 Fallstudien näher, die danach ausgesucht wurden, in welchen Organisationen und Gruppen auffällig viele Berichte über Missbrauch vorlagen, sowie nach Verfügbarkeit von Zeugen, Dokumenten und hinsichtlich der Frage, ob systemisches Versagen vorlag.

Allein 2.489 der befragten Überlebenden von Kindesmissbrauch entfielen dabei auf die Katholische Kirche – knapp 62 Prozent aller Fälle.

Aus den Reihen der Zeugen Jehovas kamen 70 Opfer zu Wort.

Um diese Zahlen einzuordnen: Die 70 Zeugen Jehovas-Befragten machen 0,1 Prozent der Zeugen Jehovas in Australien aus – wohingegen der Prozentsatz in der katholischen Kirche bei 0,045 Prozent liegt.

Bei Jehovas Zeugen ist demnach im Durchschnitt der Missbrauch von Kindern über das Doppelte höher als bei der kath. Kirche!

Das gesamte Ausmaß des Versagens bei den Zeugen Jehovas in Australien wird im Abschlussbericht aber noch deutlicher:

  • Das Durchschnittsalter der Opfer von Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas lag bei 8,4 Jahren
  • 80 Prozent der Opfer waren weiblich
  • 83 Prozent wurden von einer volljährigen Person missbraucht (die große Mehrheit der Täter waren männlich)
  • Interne Dokumente der Zeugen Jehovas dokumentierten Missbrauchsfälle von 1.800 Kindern und über 1.000 mutmaßliche Täter
  • Die Kommission konnte den Zeugen Jehovas nachweisen, dass sie in 1.006 Fällen Kindesmissbrauch vertuscht hatten
  • Bis 1998 mussten Personen, die Kindesmissbrauch bei den Offiziellen der Zeugen Jehovas anzeigten ihre Aussage in Anwesenheit des mutmaßlichen Täters machen
  • Die biblische Zwei-Zeugen-Regel wurde angewandt: Ermittlungen (auch interne) wurden nur aufgenommen, wenn es zwei Zeugen für den Vorfall gab. Heißt: Bestritt der mutmaßliche Täter das Vergehen, wurde der Vorfall nicht weiter verfolgt
  • Gab es einen Verdacht, leiteten Versammlungs-Älteste (ohne Einbezug der Behörden) die Ermittlung — allesamt Männer ohne “nennenswerte Ausbildung (“relevant Training”)
  • “Wir [die Kommission] fanden keinen einzigen Hinweis darauf, dass die Organisation der Zeugen Jehovas im Falle eines Verdachts auf Kindesmissbrauch Behörden informiert haben.”
  • Die Zeugen Jehovas handelten laut Bericht fahrlässig im Umgang mit Tätern: Teilweise wurden sie wieder in die Gemeinde aufgenommen, in der die Tat begangen worden war
  • Befragte Opfer sagten aus, dass sie bei internen Untersuchungen des Missbrauchs das Gefühl hatten, es gehe vor allem um ihre eigene Glaubwürdigkeit und weniger um den Täter

Die Kommission empfiehlt in ihrem Bericht, dass Zeugen Jehovas  – um solch einem Versagen vorzubeugen –  zukünftig auch Frauen an internen Untersuchungen beteiligen.

Sie empfiehlt auch, dass Opfer von Kindesmissbrauch zukünftig nicht mehr mit einem Kontaktverbot belegt werden sollen.

Die Kommission erwähnt anerkennend, dass die australischen Zeugen Jehovas mittlerweile die Vorgabe machen, Behörden im Falle eines Verdachts zu informieren – ein guter Anfang, wenn auch viel zu spät, und zu wenig.

Deshalb lässt die Royal Commission auch kein gutes Haar am Umgang der Zeugen Jehovas mit Kindesmissbrauch.

Sie schreibt:

“Solange diese Praktiken [erwähnt werden unter anderem: die Zwei-Zeugen-Regelung; die Tatsache, dass nur Männer Dienstämter innehaben dürfen; Ermahnungen, bei der Täter in der Gemeinde bleiben dürfen; Kontaktverbote für Opfer] auf Verdachts- und Vorfälle von Kindesmissbrauch angewandt werden, bleiben die Zeugen Jehovas eine Organisation, die Kinder nicht schützt und nicht ausreichend mit Kindesmissbrauch umgeht.”

Ein vernichtendes Urteil. Und eins, das nicht nur in Australien, sondern weltweit von Belang sein dürfte: Erst kürzlich bestätigte die Glaubensführung der Zeugen Jehovas für ihre Mitglieder weltweit, auch zukünftig nicht von der Zwei-Zeugen-Regelung absehen zu wollen.

Der Abschlussbericht der Kommission kann hier eingesehen werden.

Quelle: Medium

Siehe auch: Jehovas Zeugen: Kindesmissbrauch – Missbrauchsfälle vor der Royal Commission