Zeugen Jehovas – ehemalige Mitglieder der Glaubensgemeinschaft haben Anzeige erstattet. Sie würden ihre Mitglieder unter Druck setzen. Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) wurde vor Gericht „erschlichen“, unter Vorbehalt der gesamten Wahrheit über die Glaubensgemeinschaft. Desweiteren wird der Umgang mit Blut kritisiert, die lebenswichtig seien. Auch die umstrittene „Zwei-Zeugen-Regelung“ und pädophile Täter nicht bei den Behörden zu melden, spräche gegen ihren Status mit allen staatlichen Vorteilen. Mit der Anzeige verfolgen die ehemaligen Zeugen Jehovas ein bestimmtes Ziel.