Missbrauchswelle bei den Zeugen Jehovas Basel: Wachturmverteiler gar nicht wachsam

Gut gekleidet, harmlos lächelnd ziehen sie durchs Quartier, klingeln am Wochenende hier und dort und verteilen den Wachtturm in Basler Haushalte. In den beiden Basel leben und missionieren 1’400 Zeugen. Die Fragen zur Endzeitsekte Zeugen Jehovas haben Rekordhöhe erreicht, nachdem weltweit Missbrauchsfälle bekannt wurden.

«Wenn die Zeugen Jehovas im öffentlichen Raum auftreten, wirken sie mit ihren Klappplakaten und Broschüren eigentlich harmlos», erklärt Susanne Schaaf von der Beratungsstelle Infosekta in Zürich. Auch ein erstes Gespräch könne durchaus harmlos und freundlich verlaufen, erst später folge eine eigentliche Verengung des Denkens und Fühlens. «Die Normen in der Glaubensgemeinschaft werden strikt umgesetzt», sagt die Psychologin und Sektenexpertin. Die Statistik der Beratungsstelle zeigt, dass es im vergangenen Jahr zu 44 Erstanfragen betreffend Zeugen Jehovas aus Basel kam. Neben den Zeugen Jehovas sei auch die Eröffnung der Ideale Org der Scientologen im Frühjahr 2015 ein Thema gewesen und auch rund ums «Praise Camp» in der Messe habe es einige Anfragen gegeben.

Schweizweit sind die Erstanfragen zu den Zeugen Jehovas am stärksten. Das hat nicht zuletzt damit zu tun, dass die Zeugen Jehovas wegen sexuellen Übergriffen und vor allem dem problematischen Umgang mit den Vorfällen immer mehr in die Schlagzeilen geraten. Die Ansichten der Wachtturm-Gemeinschaft zur Sexualität sind zwar rigoros. So wird Jugendlichen empfohlen: «Gemäß der Bibel ist Sex nur etwas für Mann und Frau, die miteinander verheiratet sind (Sprüche 5:18). Wer also Gott gefallen möchte, wird erst dann sexuell aktiv, wenn er/sie verheiratet ist». Und auch sonst solle man die Finger voneinander lassen, wie die Website der Zeugen zu Sex und Moral erklärt: « Wer schon Sex hatte — und dazu zählt eben auch Oralsex und Analsex sowie das Befriedigen einer anderen Person — kann nicht von sich behaupten, noch Jungfrau zu sein.»

Rigorose Normen und Gebote

Diese verklemmte Weltsicht passt zur Idee, die gegenwärtige Weltordnung sei nur vorübergehend. Die selbsternannte Wachtturm-Gesellschaft wartet auf das Reich Jehovas. Dieses wird dann von Jesus und genau 144’000 Mitherrschern regiert werden. Um ein solcher Mitherrscher zu werden, strampeln sich die Zeugen Jehovas Tag für Tag ab. Der getaufte Zeuge lebe in einer Welt von engen Normen und rigorosen Geboten. Für Infosekta ist darüber hinaus äusserst problematisch, dass die Zeugen Jehovas eine eigene Gerichtsbarkeit kennen. Während in Australien über 500 sexuelle Übergriffe von den Tätern gestanden worden waren, tun sich andere Länder noch schwer mit Untersuchungen gegen die Gemeinschaft.

Für Susanne Schaaf ist problematisch, dass die Zeugen sehr patriachalisch und hierarchisch funktionieren. Etwa, dass die Rolle von Frauen und Mädchen systematisch geschwächt wird. Innerhalb der Gemeinschaft werde ein Vorwurf von sexuellem Missbrauch nur untersucht, wenn es zwei Zeugen gebe. Gibt es neben dem Opfer keinen Zeugen, werde der Fall einfach in Jehovas Hände gelegt. Es liegt allerdings in der Natur der Sache, dass bei sexuellem Missbrauch ausser den Beteiligten kaum weitere Zeugen gibt. Die Regel funktioniert somit im Sinne des Täterschutzes. In einem Schreiben der Organisation vom Herbst 2016 an die Ältesten werden verschiedene Anweisungen festgehalten, wohl als Folge der Ergebnisse der Untersuchungskommission: So sei den Opfern oder deren Eltern neu explizit erlaubt, Anzeige bei den Behörden zu erstatten. Oder dass der Missbrauch dann angezeigt werden soll, wenn es die Rechtsprechung des Landes erfordert. Und dass ein minderjähriges Opfer nicht mehr vom Ältesten alleine befragt wird, sondern ein Elternteil zugegen ist. Jedoch erst kürzlich bestätigte der Zeugen Jehovas-Sprecher Terrence O’Brien vor der Kommission, dass die Zwei Zeugen-Regel von den Schriften verlangt und daher nicht abgeändert werde – das sei die Position.

Unvermeidlich traumatisierend

Mittlerweile laufen auch in den USA Dutzende von Verfahren wegen des Missbrauchs von Kindern. Innerhalb der Gemeinschaft seien die Kinder und Frauen zu wenig geschützt, sagt Susanne Schaaf. Das belegen auch die aufgedeckten Fälle aus Australien: Es sei «unvermeidlich traumatisierend», dass die minderjährigen Opfer der sexuellen Übergriffe bei der Befragung dem Täter gegenübertreten müssten und ausschliesslich von Männern befragt würden.

Während in der Schweiz noch kaum Fälle bekannt geworden sind, herrscht in Deutschland Aufruhr. So berichtet eine ehemalige Zeugin auf der Plattform Silent Lambs davon, wie ihre Tochter von einem Glaubensbruder missbraucht worden sei, der ihrer Tochter eine Gute-Nacht-Geschichte erzählen wollte, so sagt Cornelia Wagner: «Sie müssen sich vorstellen, ich steh und mach meine Bügelwäsche, mach meinen Abwasch und dieser junge Mann ist im Zimmer meiner Tochter, liest ihr Geschichten vor und missbraucht sie im Zimmer weiter.» Ihre Tochter ergänzt: «Ich hab auf eine gewisse Weise gewusst, dass es nicht recht ist, was der macht. Aber ich war irritiert, bei den Zeugen Jehovas gab’s ja so was nicht.»

Verhängnisvolle, abgeschottete Welt

Das Opfer Ursel Wagner erklärt: «Wie die Leute damals damit umgegangen sind, das macht mich heute noch wütend. Ich bin mir sicher, wir hätten bestimmt einige Mädchen schützen können. Und es ist nichts passiert, gar nichts.» Trotz der weltweiten Enthüllungen geben sich die Zeugen unbelehrbar, so sagt Cornelia Wagner: «Also, man hat uns sehr spüren lassen, dass wir auf einmal zu, dass die Rolle umgedreht wird, dass wir Täter werden. Wir sind Ankläger und das passte überhaupt ja gar nicht in dieses perfekte Bild.»

Für Susanne Schaaf und Infosekta ist klar, dass die totalitären Strukturen Gewalt gegen Kinder und mangelnden Schutz der Opfer begünstigen. In ihrem Alltag hat sie vor allem mit persönlichen Dramen zu tun: «Wenn die Leute aussteigen wollen, so stehen viele plötzlich vor dem Nichts.» Den Ausstiegswilligen fehle generell die Unterstützung, da sie ja über Jahre in der Organisation sozialisiert worden seien. Die Missbrauchsbeispiele zeigen, wie verhängnisvoll eine derart abgeschottete Welt sein kann.

Quelle: barfi.ch

Jehovas Zeugen – 100 Millionen Euro Strafzahlung wegen Kindesmissbrauch

Australien: Es wird jetzt um die Höchstgrenze verhandelt, mit der Opfer entschädigt werden. Vorgeschlagen von der ARC waren 200.000 A$, die Regierung schlägt 150.000 A$ vor.

Die WTG verhandelt nicht mit den anderen am runden Tisch, sie verhandelt direkt mit der zuständigen Abteilung der Regierung. Bei der Anhörung in Australien wurde bisher 1.006 Täter bei den ZJ ermittelt. Die Opferzahlen liegen bei ca. 1.800 Personen. Da die Entschädigungssummen differieren werden, ein Rechenbeispiel, einfach basierend auf der Anzahl der Täter:

150.000,00 A$ x 1.006 Täter = 150.900.000 A$, sprich rund 100,5 Millionen Euro.

Dabei handelt es sich nur um Australien. Die WTG wird finanziell stark zu kämpfen haben, wenn man sich die Situation z.B. in der USA und anderen Ländern anschaut.

Quelle: abc.net

Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! – 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate Haft

Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! – 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate Haft

„Ich sage das, damit ihr euch schämt. Gibt es denn unter euch wirklich keinen, der die Gabe hat, zwischen Brüdern zu schlichten? Stattdessen zieht ein Bruder den andern vor Gericht, und zwar vor Ungläubige. Ist es nicht überhaupt schon ein Versagen, dass ihr miteinander Prozesse führt? Warum leidet ihr nicht lieber Unrecht? Warum lasst ihr euch nicht lieber übervorteilen?“ (1. Korinther 6,5-7)

landgericht frankfurt Missbrauch Wahrheiten jetzt! Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! - 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate HaftWahrheitenjetzt! hat es sich seit jeher zur Berufung gemacht, über Wahrheiten offen und ehrlich zu sprechen, und diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Es ist verständlich, wenn nicht alle Menschen, insbesondere die, die etwas zu verbergen haben, damit nicht einig gehen. Über eine Million Leser aus über 180 Ländern der Welt konnten so zu Informationen gelangen, an denen sie sonst nicht in dieser Form gekommen wären. Das Anliegen und Angebot ist damit offensichtlich: Alle Menschen haben das Recht kostenfrei an Informationen und Wahrheiten zu kommen, ohne dafür Geld ausgeben zu müssen, und damit bekommen sie die Möglichkeit, die Lehren und Weltanschauungen, die ihnen gelehrt worden sind, zu analysieren, auszuwerten und zu prüfen. Die Website versucht neutral auf verschiedene Teilaspekte der Wahrheit einzugehen, und verschiedene, objektive Blickwinkel zu liefern. Insbesondere findet diese Aufklärungsarbeit in den letzten Jahren bzgl. Jehovas Zeugen und ihrer Organisation statt.

So erhielt die Website in den vergangenen Tagen, am 07. März 2017, vom Landgericht Frankfurt am Main das richterliche Urteil die die Wachtturm-Organisation eingeklagt hat über die Einstweilige Verfügung der Streitdokumente, die man bei Wahrheitenjetzt! unter Download finden konnte und die frei zur Verfügung gestellt wurden.

Die Vorgeschichte zu diesem Streitfall sowie alle vorigen Dokumente wurden ebenfalls öffentlich zur Verfügung gestellt und sind aufrufbar unter „Die Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt“ sowie „Wahrheitenjetzt! Release 2017“ – das Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main gibt es ebenfalls zum Download:

Einstweilige Verfügung durch das Landgericht Frankfurt am Main

01 Wahrheitenjetzt Urteil Frankfurt am Main Missbrauch Wahrheiten jetzt! Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! - 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate Haft1.) Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250 000.- € – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt.

die von dem Antragsteller verlegten und herausgegebenen Bücher „Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde“ (Auflage 1991), „Hütet die Herde Gottes“ (Auflage 2010), „Organisiert, Jehovas Willen zu tun“ (Auflage 2005) und „Organisiert, Jehovas Willen zu tun“ (Auflage 2016) öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, zum Download bzw. zur Vervielfältigung anzubieten und/oder anbieten zu lassen,

wie auf der vom Antragsgegner betriebenen Website www.wahrheitenjetzt.de geschehen.

2.) Die Kosten des Eilverfahrens werden den Antragsgegner auferlegt.

3.) Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

Gründe
Dieser Beschluss beruht auf dem Sachvortrag in dem beigefügten Schriftsatz nebst Anlagen sowie auf den §§ 97 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 2 Abs. 2 Nr. 1; 10 Abs. 2: 15: 16; 19 a) UrhG, 3, 32. 91, 890, 935 ff. ZPO.

Den Tenor der einstweiligen Verfügung hat die Kammer gemäß § 938 Abs. 1 ZPO an die konkrete Verletzungsform angepasst.

Mit dem untechnischen Begriff „veröffentlichen“ ist das Verbot eines öffentlichen Zugänglichmachens i.S.d. §§ 15 Abs. 2 S. 1 und 2 Nr. 2; 19 a) UrhG gemeint.

Ein Verbreitungsverbot begehrt die Antragstellerin nicht. Es würde eine körperliche Verbreitung einzelner Werkstücke voraussetzen, die weder dargetan noch ersichtlich ist (vgl §§ 15 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. 17 UrhG). Die Antragstellerin strebt stattdessen das Verbot an, die streitgegenständlichen Bücher zum Download zur Verfugung zu stel- […]

[…] 02 Wahrheitenjetzt Urteil Frankfurt am Main Missbrauch Wahrheiten jetzt! Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! - 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate Haftlen, d.h. ihre Vervielfältigung durch dritte Internetnutzer zu ermöglichen und/oder ermöglichen zu lassen.

Rechtsmittelbelehrung
Der Beschluss, durch den die einstweilige Verfügung angeordnet wird, kann durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist einzulegen bei dem Landgericht Frankfurt, 60313 Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2. Die widersprechende Partei hat in dem Widerspruch die Gründe darzulegen, die sie für die Aufhebung des Beschlusses geltend machen will. Der Widerspruch kann nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden.

Der Beschluss, durch den der Streitwert festgesetzt wird, kann mit der Beschwerde angefochten werden. Sie ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache rechtskräftig geworden ist oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Landgericht Frankfurt, 60313 Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2 eingeht.

Wird der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt, kann die Beschwerde innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung der Festsetzung bei dem Gericht eingelegt werden. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Gericht die Beschwerde in diesem Beschluss zugelassen hat.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. […]

[Unterschrift/Stempel]

Motive und Hintergründe der Wachtturm-Gesellschaft

Spätestens jetzt sollte sich jeder aufrichtige Wahrheitssucher fragen, insbesondere noch aktive Zeugen Jehovas, die in der Organisation tätig sind, warum die Wachtturm-Gesellschaft in einem Eilverfahren gegen das Veröffentlichen der Dokumente vorgeht.

Wie bereits in den vorigen Artikel geschildert geht es der WTG nicht darum, ein Urheberrecht einzuklagen. Das Urheberrecht ist ihnen vollkommen egal, es dient letztendlich nur als Mittel zum Zweck. Durch das Urheberrecht wurde das juristische Mittel genutzt, um überhaupt vor Gericht klagen zu können. Ganz offensichtlich geht es vielmehr um die niedergeschriebenen Gedanken die in den „Ältestenbüchern“, d.h. „Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde“ sowie „Hütet die Herde Gottes“, vorkommen.

In diesen Büchern finden wir eindeutig formuliert die Richtlinien wie Älteste in der internen Versammlung gegen „Missetäter“ vorzugehen haben. Unter anderem auch gegen Jehovas Zeugen, die sich wegen des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht haben. Die darin enthaltenen Informationen bezeugen öffentlich, dass Jehovas Zeugen ihre eigenen Täter, d.h. Kinderschänder, schützen. Wie tuen sie dies? Indem sie die sogenannte „Zwei-Zeugen-Regelung“ ins Leben gerufen haben. Diese besagt, dass ein missbrauchtes Kind, dass einem Pädophilen zum Opfer gefallen ist, vor den selbsternannten „Richtern“, d.h. Ältesten, in einem Raum mit dem „Missetäter“ aussagen, sowie zwei Zeugen dafür belegen muss. Dies ist nicht nur widernatürlich, menschenverachtend, dies ist auch unmöglich aufzubringen.

Welches Kleinkind kann für die eigene Vergewaltigung, beispielsweise durch einen Ältesten und damit aktiven Zeugen Jehovas, zwei Zeugen vorbringen, die bei dem Missbrauch zugesehen haben? Wie soll ein Opfer von Missbrauch überhaupt den psychischen Halt bekunden, zwei Zeugen zu nennen, und dies dabei zutun, während der Täter mit in der Verhandlung zusieht? Wie soll ein Kind dieses Trauma bereits in frühster Kindheit verarbeiten und gleichfalls den Mut besitzen, gegen die eigene Indoktrination vorzugehen, die bereits seid Jahren stattgefunden hat, um gegen die „Organisation Jehovas“, oder die „von Geist geleiteten Ältesten“ auszusagen?

Die leitende Körperschaft hat durch diese interne „Zwei-Zeugen-Regelung“ wahrhaftig das „neuzeitliche Paradies“ erschaffen – das Paradies für pädophile Triebtäter, die durch die Organisation leicht an Kinder kommen, diese missbrauchen können, und straffrei dabei wegkommen.

Dies ist jedoch nicht nur die Einschätzung und persönliche Meinung von Wahrheitenjetzt!, nein, dass ist der Beschluss, der auch vor Gerichten bewiesen und in Commission herausgearbeitet wurde.

Der offizielle Abschlussbericht der Royal Commission Australien über Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas ist veröffentlicht. In der abschließenden Beurteilung auf Seite 77 heißt es auszugsweise:

Abschluss Bericht der Royal Commession Australia Missbrauch Wahrheiten jetzt! Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! - 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate HaftWir betrachten die Organisation der Zeugen Jehovas nicht als Organisation, die adäquat auf sexuellen Missbrauch von Kindern reagiert. Wir glauben aus folgenden Gründen nicht, dass Kinder angemessen vor dem Risiko des sexuellen Missbrauchs geschützt sind:

Die Organisation stützt sich auf veraltete Richtlinien und Praktiken, um auf angebliche sexuelle Misshandlungen von Kindern zu reagieren. Diese Richtlinien und Praktiken unterliegen nicht einer laufenden und kontinuierlichen Überprüfung. Die Strategien und Praktiken sind im Großen und Ganzen völlig unangemessen und ungeeignet zur Anwendung in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Zurückhaltung der Organisation und die fortgesetzte Anwendung von Richtlinien wie die Zwei-Zeugen-Regel in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen einen ernsten Mangel an Verständnis für die Natur des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Das interne Disziplinarsystem der Organisation darüber, wie Klagen über sexuellen Missbrauch von Kindern behandelt werden, ist nicht auf das Kind bzw. Opfer ausgerichtet und bietet dem Opfer wenig oder keine Wahl, wie seine Beschwerde behandelt wird.

Die allgemeine Praxis der Organisation, schwere Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern nicht der Polizei oder den Behörden anzuzeigen, insbesondere wenn das Opfer ein Kind ist, zeigt ein schwerwiegendes Versagen der Organisation, die Sicherheit und den Schutz der Kinder in der Organisation und in der Gemeinschaft zu gewährleisten.

Download: childabuseroyalcommission.gov.au

Detaillierte Informationen zum dem Thema „Kindesmissbrauch“ beinhaltet das Thema: Jehovas Zeugen – Kindesmissbrauch

Ebenfalls bestätigen viele Artikel die bereits genannte Sachlage in der Sammelstelle von News aus dem Jahre 2015, 2016 sowie dem Jahr 2017.

Strafanzeige gegen Wahrheitenjetzt!

01 Wahrheitenjetzt Strafanzeige Missbrauch Wahrheiten jetzt! Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! - 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate HaftI. Sachverhalt

Herr Daniel Wiegrefe ist Betreiber der Internetseite www.wahrheitenjetzt.de (Anlage 1). Auf seiner Website bietet er unter anderem die Bücher „Organisiert, Jehovas Willen zu tun“ (Auflage 2005), „Organisiert, Jehovas Willen zu tun“ (Auflage 2016), „Hütet die Herde Gottes“ und „Gebt acht auf euch selbst und auf die Herde“ zum Download an (Anlage 2). Die Urheberrechte für diese deutschen Ausgaben hat meine Mandantschaft inne. Herrn Daniel Wiegrefe ist kein Nutzungsrecht – und schon gar kein Weiterverbreitungsrecht – erteilt worden und meine Mandantschaft hat für diese Verwendung der Werke auch nicht ihre Einwilligung erteilt.

Die Bücher „Hütet die Herde Gottes“ und „Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde“ wurden von meiner Mandantschaft nur für den internen Gebrauch durch ihre Geistlichen freigegeben und sind daher ihrem Nutzungszweck entsprechend bereits nicht für die Verbreitung über den vorbenannten Bereich hinaus gedacht.

Das Buch „Organisiert, Jehovas Willen zu tun“ ist in der Auflage 2016 zwar als Download auf der offiziellen Website meiner Mandantschaft (www.jw.org) verfügbar, jedoch erscheint vor jedem Download der klare Hinweis „Diese Veröffentlichung ist für den Internen Gebrauch gedacht und wird nur für Versammlungen der Zeugen Jehovas zur Verfügung gestellt. Sie ist nicht für die Öffentlichkeit gedacht.“ Die vorgenannten Bücher werden demnach unrechtmäßig im Internet verbreitet.

Der Unterzeichner hat Herrn Wiegrefe abgemahnt und ihn aufgefordert, weitere Verletzungshandlungen einzustellen (Schreiben des Unterzeichners vom 1. Dezember 2016 Anlage 3). Außerdem hat der Unterzeichner mit Schreiben vom gleichen Tag den Diensteanbieter der Internetseite www.wahrheitenjetzt.de, die Jimdo GmbH, über die Rechtsverletzung informiert und zur Entfernung der urheberrechtlich geschützten Werke aufgefordert (Anlage 4)

Mit E-Mail vom 12. Dezember 2016 informierte die Jimdo GmbH den Unterzeichner darüber, dass die beanstandeten Inhalte nach Ablauf der gesetzten Frist entfernt wurden (Anlage 5). Der Unterzeichner kann bestätigen, dass die genannten Werke für einige Zeit nicht mehr auf der Internetseite www.wahrheitenjetzt.de abrufbar waren. Einige Tage später wurden die beanstandeten Inhalte allerdings erneut als Download angeboten. Herr Wiegrefe hat sogar mit anwaltlichem Schreiben an den Unterzeichner die geltend gemachte Rechtsverletzung bestritten (Schreiben der Frau Rechtsanwältin vom 9. Dezember 2016, […]

02 Wahrheitenjetzt Strafanzeige Missbrauch Wahrheiten jetzt! Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! - 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate HaftAnlage 6). Er hat sogar auf seiner Internetseite das anwaltliche Abmahnschreiben des Unterzeichners vom 1. Dezember 2016 mit diversen Kommentaren veröffentlicht und mit den folgenden Worten erklärt, die unrechtmäßig Verbreitung der genannten Bücher nicht zu unterlassen (Anlage 7):

„Daher wurde rechtzeitig und der Frist entsprechend für Rechtsbeistand gesorgt und der Wachtturm-Gesellschaft deutlich und klar anwaltlich mitgeteilt, dass man sich nicht zu einer Unterlassungserklärung drängen lässt.“

Herr Wiegrefe hat schließlich seine Urheberrechtsverletzung mit den folgenden Worten (Anlage 7 S. 5) begründet:

„Wie aus Ihrem Schreiben indirekt hervor geht, möchten sie nicht, dass sensible Daten, die in diesen Büchern geschrieben stehen, an die Öffentlichkeit gelangen […] Sicherlich darf man Behaupten dürfen, dass die im Schreiben angeführte Urheberrechts-und Persönlichkeitsrechtsverletzung zweitrangig betrachten werden muss, schließlich werden die Publikationen, die von Jehovas Zeugen gedruckt werden, kostenfrei Zeugen Jehovas und Ältesten zur Verfügung gestellt. Jehovas Zeugen verdienen somit kein Geld durch die Verbreitung dieser Publikationen und internen Lehrmittel. Ein finanzieller Schaden ist damit nicht gegeben. Die genannten „Ältestenbücher beinhalten vielmehr sensible Daten. Daten, die sich die Wachtturm-Organisation nicht „leisten“ kann, dass sie in den Umlauf geraten.“

II. Rechtliche Würdigung

Die Veröffentlichung der genannten Werke auf der Internetseite www.wahrheitenjetzt.de durch Herrn Wiegrefe erfüllt den Straftatbestand des § 106 UrhG, der das Verwertungsrecht des Urhebers und die von ihm eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechte schützt und daher für seine Anwendbarkeit keinen finanziellen Schaden des Urhebers voraussetzt. Insoweit kann sich Herr Wiegrefe auch nicht darauf berufen, dass meine Mandantschaft kein Geld mit der Verbreitung dieser Publikationen verdient, sondern diese kostenfrei zur Verfügung stellt.

Herr Daniel Wiegrefe hat die urheberrechtlich geschützten Werke meiner Mandantschaft auf seiner Website veröffentlicht und damit „verbreitet‘. Die Verbreitungshandlung umfasst dabei sowohl das Inverkehrbringen der Werke als auch deren Angebot an die Öffentlichkeit. Inverkehrbringen ist dabei jede Handlung, durch die Werke aus der internen Betriebssphäre der Öffentlichkeit zugeführt werden. Wie bereits dargestellt, sind die durch Herrn Wiegrefe auf seiner Website veröffentlichten Werke von meiner Mandantschaft für die interne Ver […]

[Das vollständige Schreiben kann der beigefügten PDF-Datei entnommen werden]

Eine interessante Entwicklung

Wer das Dokument aufmerksam gelesen hat, dass dem Artikel beigefügt wurde, wird feststellen, dass die genannten Streitwerte in „ihrem Wert“ gestiegen sind. Während in der Unterlassungserklärung von der Wachtturm-Gesellschaft anfangs der Streitwert noch bei 1000 Euro lag, wurde diese – mal eben so – auf ganze 20.000,00 Euro erhört. Wir möchten uns daran erinnern, dass der RA Pikl in seinem Schreiben selbst zugegeben hat, dass diese Dokumente kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Dabei stellt sich doch die Frage, wie Dokumente, die einen wirtschaftlichen Wert von 0 Euro besitzen, so drastisch steigen konnten? Warum wird auf einmal der völlig utopische Wert von 20.000,00 Euro angegeben? Welcher Wert wird als nächstes „errechnet“, nachdem der bisherige wohl nicht ganz richtig war? 10 Millionen, 100 Millionen oder vielleicht noch mehr? Der Wachtturm-Gesellschaft scheint jedes Mittel Recht zu sein, ob der Wahrheit entsprechend oder nicht.

Es ist offensichtlich, dass die Streitdokumente mit Absicht erhöht worden sind, nicht nur um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken, sondern auch etwaige Gerichtsprozesskosten in die Höhe zu treiben. Natürlich wird die Wachtturm-Organisation alles daran setzen, dass weder die enthaltenen Informationen den die „Ältestenbücher“ geben an die Öffentlichkeit kommen sollen, noch dass dagegen vorgegangen werden soll.  Wer die „geistlichen“ Bücher gelesen hat, der wird feststellen, dass die Vorgehensweise von Zeugen Jehovas in einigen Punkten gegen deutsches Recht, europäisches Recht und sogar Internationales Recht verstößt. Man kann sogar soweit gehen, das man behaupten darf, dass einige Vorgehensweisen (im Speziellen bei Kindesmissbrauch) gegen die Menschenrechte verstößt! Und genau dies ist der Punkt warum die Wachtturm-Gesellschaft nicht möchte, dass diese Bücher frei zugänglich und öffentlich gemacht sind!

Abgesehen von den Dokumenten, so muss die Wut und der Hass von der Wachtturm-Gesellschaft immens sein. Statt sich darauf zu berufen, dass man zivil gerichtlich klagt, und – wie die Wachtturm-Gesellschaft es getan hat – eine einstweilige Verfügung erstreitet, so wurde natürlich auch noch ein Strafanzeige in die Wege geleitet, um den Betreiber der Website persönlich zu „bestrafen“. Ist diese Vorgehensweise christlich? Stimmt diese Vorgehensweise mit der Bibel überein? Ist es das, was der heilige Geist will?

Lieber Armin Pikl, die Dokumente, speziell die „Ältestenbücher“, beweisen offenkundig dass in den Reihen von Jehovas Zeugen pädophile Täter geschützt werden. Jeder, der so etwas verteidigt bzw. alles daran setzt, für solch eine Sache einzustehen, damit diese Informationen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, ist nicht besser, als die Täter, die sich an Kinder vergehen und obendrein noch von der „Zwei-Zeugen-Regelung“ beschützt werden! Wer nicht alles daran setzt das Unrecht zu vermeiden, hat selbst einen Anteil daran!

Eine fragwürdige Eidesstattliche Versicherung vor Gericht

Wie aus dem Dokument vom Gericht aus Frankfurt am Main zu entnehmen ist, wurde von Herrn Mierschke als alleiniges vertretungsberechtigtes Mitglied des Vorstandes folgendes bzgl. dem „Organisiert-Buch“ zu Protokoll abgegeben.

Zitat:Die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e.V., ist Verleger der deutschen Übersetzung des Buches „Organisiert, Jehovas Willen zu tun“ (Auflage 2016). Dieses Lehrbuch ist nur für den internen Gebrauch der Mitglieder der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R., bestimmt. Die geistlichen der Religionsgemeinschaft händigen nur einem Mitglied der Religionsgemeinschaft ein persönliches Exemplar dieses Buches aus. Das Lehrbuch ist weder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht noch für diese bestimmt worden.“

Könnte es sein das Herr Mierschkes Aussage als Meineid gewertet werden kann? Jeder Zeuge Jehovas, als auch Ausgeschlossene oder Interessierte, weiß, dass dieses Buch vor der Taufe ausgehändigt wird! Ein Mitglied wird man laut Buch erst nach der Taufe! Dies geht auf Seite 209 (Auflage 016) hervor. Dort stehen die Fragen die unmittelbar vor der Taufe den Täuflingen gestellt werden und die mit einen lauten, klaren „JA“ zu beantworten sind. Besonders geht dies aus der zweiten Frage hervor, die lautet:

„Ist dir bewusst, dass deine Hingabe und Taufe dich als Zeugen Jehovas kennzeichnen und du zu der Organisation gehörst, die von Gottes Geist geleitet wird?“

Dieses Buch wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, da jeder Mensch mit Internet-Zugang dies auf der Homepage www.jw.org runterladen kann. Ein kleiner Vermerk, der vor dem Downloaden angezeigt wird, wird nicht verhindern können, dass auch Dritte und Nicht-Mitglieder Zugriff auf dieses Dokument bekommen.

Ex-Zeugen Jehovas, sowie involvierte Zeugen Jehovas, werden außerdem belegen können, dass sie dieses Buch bereits vor der öffentlichen Taufe erhalten haben. Dies ist insoweit deswegen wichtig, da die Ältesten anhand dieses Buches mit dem vermeintlichen Interessierten bzw. baldigen Täuflingen besprechen können, was einen Zeugen Jehovas ausmacht, worauf es im Leben als Mitglied ankommt, und ob alle Lebensbereiche und deren Tätigkeiten, die gegen eine Taufe sprechen, unterlassen worden sind. Der zukünftige Täufling bekommt dieses Buch, um sich auf diese Ältestengespräche vorbereiten zu können.

Auch nachdem man von der Gemeinschaft ausgeschlossen wurde, oder nachdem man selbst die Gemeinschaft verlassen hat, muss dieses Buch nicht abgegeben werden. Viele Ex-Zeugen Jehovas besitzen dieses tatsächlich noch in ihren Unterlagen und können bestätigen, dass es sich in der Realität anders verhält.

Jeder Leser muss an dieser Stelle selbst sich darüber ein Urteil bilden, wie und inwieweit die Aussage von Herrn Mierschke bewertet werden darf.

Doch was ist überhaupt ein Meineid und was sagt ein Online-Lexikon darüber?

Ein Meineid ist im deutschen Strafrecht das falsche Schwören vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle (§ 154 StGB). Geschütztes Rechtsgut ist die Rechtspflege. Meineid ist ein Verbrechen (vgl. § 12 Abs. 1 StGB), das mit Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren geahndet wird. In minder schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn der Schwörende nicht hätte vereidigt werden dürfen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Schwörende nicht eidesfähig ist (vgl. § 60 StPO). Im Gegensatz zur früheren Rechtslage ist die Vereidigung von Zeugen nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme, und steht im Ermessen des Gerichts (§ 59 StPO, § 391 ZPO).

Der Versuch des Meineides beginnt nicht mit der Falschaussage, sondern mit dem Schwören der Eidesformel. Wenn der Zeuge, der eine falsche Aussage gemacht hat, diese vor Ablegen des Eides noch berichtigt, hat er sich nicht strafbar gemacht.“ – Wikipedia.

Die Bibel, dass heilige Wort Gottes, sagt selbst zu dem Thema „Lügen“ im Allgemeinen:

Da ihr jetzt die Unwahrheit abgelegt habt, rede jeder von euch mit seinem Nächsten Wahrheit; Dies sind die Dinge, die ihr tun solltet: Redet die Wahrheit miteinander; Belügt einander nicht. Streift die alte Persönlichkeit mit ihren Handlungen ab; Was […] alle Lügner [betrifft], ihr Teil wird in dem See sein, der mit Feuer und Schwefel brennt. Das bedeutet den zweiten Tod.“ (Epheser 4,25; Kolosser 3,9; Offenbarung 21,8)

Wie sieht es mit den vermeintlichen Urheberrechten aus? Im Regelfall ist es immer so, dass das Urheberrecht einzig und allein dem Autoren zusteht. Die Wachtturm-Organisation kann bestenfalls als Verlag angesehen werden. Ein Verlag bekommt jedoch nicht durch das Drucken und Verkaufen oder kostenfreie Verbreiten die Urheberrechte zugeschrieben! Auch wenn ein Werk von jemanden in eine andere Sprache übersetzt wird, gestattet dies ihm keine Rechte an diesem Werk. Wo wurden demnach vor Gericht die wahren Urheber der Bücher angeführt? Selbst die leitende Körperschaft kann nicht als Urheber angeführt werden, da diese die Bücher nicht selbst geschrieben, bestenfalls nur im Auftrag gegeben haben. Kann es nicht sein, dass die eigentlichen Urheber bereits keine aktiven Mitglieder der Wachtturm-Organisation mehr sind? Ist dies der Grund, warum keine natürlichen Personen genannt werden können, die das Urheberrecht angefochten haben?

David gegen Goliath – wurde der Sieg doch durch Goliath errungen?

In den letzten Wochen wurden auf diversen sozialen Plattformen, im Internet und im Allgemeinen viel darüber debattiert, warum intere Lehrmittel von Jehovas Zeugen auf www.wahrheitenjetzt.de hochgeladen worden sind. Einige sagten in ihrer Eutrophie „Wir lieben dich!“, während einige dies als „mutig“ und „gut“ eingestuft haben, gab es natürlich auch diverse Kritik über dieses Vorgehen. Wenige gaben deutlich zu verstehen, dass der Wachtturm-Gesellschaft so Wege ermöglicht werden konnte, um gegen die Website vorzugehen, und sie die Gründe dafür nicht nachvollziehen können.

War es demnach Unwissenheit? War es reine Dummheit? War es an Maß an Unerfahrenheit, die zu diesen Handlungen geführt hat? War es Klug so zu handeln, wenngleich nun Geldstrafen in der Höhe von 250.000 Euro im Raum stehen, oder ersatzweise sechs Monate Haft? Wie sieht es aus mit etwaige Prozesse bzgl. des Strafgerichts?

Bereits im vorigen Artikel „Wahrheitenjetzt! Release 2017“ wurde geschrieben:

In dem Kampf David gegen Goliath, hatte auch der Psalmenschreiber gewonnen, weil er treu und fest immer Zuflucht zu YHWH und seinen heiligen Namen gesucht hat. YHWH wird alle beschützen, segnen, den richtigen Weg weisen und gegen alle Anschläge des Teufels und seinen Organisationen behüten, wenn es denn sein entschlossener Wille ist. Für Menschen ist vieles unmöglich, für Gott jedoch sind alle Dinge möglich – so wie es unser Herr, der Sohn Gottes selbst, lehrte.“

Bevor diese Fragen geklärt werden können, möchten wir vorab analysieren, inwieweit die Schritte der Organisation wirklich mit dem Geist und dem Segen YHWHs zutun haben können, und was die Bibel zu diesem Thema eindeutig sagt.

Das wahre Gesicht – die teuflische Fratze der Wachtturm-Gesellschaft

Die Website Wahrheitenjetzt! wurde ins Leben gerufen, damit Menschen eine „alternative“ Möglichkeit gegeben wird, die „Wahrheiten“, die ihnen von den jetzigen Weltanschauungen und Religionen gegeben werden, zu hinterfragen.

Auch die Wachtturm-Gesellschaft behauptet, dass einzige Mittel Gottes zu sein, wodurch die Menschen „lebensrettende“ Informationen bekommen. Die leitende Körperschaft von Jehovas Zeugen sagt selbst von sich, dass sie das „Sprachrohr Gottes“ seien, dass sie der „Kanal Gottes“ sind. Jehovas Zeugen geben ebenfalls zu bekennen, dass sie allein die richtige Auslegung der Heiligen Schrift haben, und alle anderen Kirchen, Sekten und Gemeinschaften zu „Groß-Babylon“ gehören, demnach dem „Weltreich der falschen Religion“.

Alle Lehren, die Jehovas Zeugen herausgeben, sollen demnach sich einzig und allein auf die Bibel stützen, und dem Leser zu verstehen geben, dass alles von Gott geleitet ist, da sich alles auf die Heilige Schrift stützt.

Es ist nur deshalb logisch das Vorgehen der Wachtturm-Gesellschaft anhand der Bibel, insbesondere den Lehren Jesus Christus, zu analysieren und zu hinterfragen.

Betrachten wir demnach die Lehren der Schrift Gottes, und fragen uns dabei, ob die Wachtturm-Gesellschaft tatsächlich so agiert, wie sie immer vorgibt.

Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten.“ (Matthäus 7,12)

Die negative Fassung ist als gereimtes Sprichwort bekannt: „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu.“

Jehovas Zeugen geben weltweit anderen Menschen zu verstehen, dass sie sich an das Wort Gottes halten, darin lesen, studieren und es im täglichen Leben umsetzen. An dieser Stelle kann deutlich gesagt werden, dass dies nicht geschehen ist. Offensichtlich ist der Wachtturm-Organisation den Grundlehren Jesus Christus doch nicht so viel gelegen, wenn es um ihr eigenes Recht bzw. Wohlergehen geht, da sie nicht möchten, dass interne Informationen und Praktiken in die Öffentlichkeit geraten.

Ich sage das, damit ihr euch schämt. Gibt es denn unter euch wirklich keinen, der die Gabe hat, zwischen Brüdern zu schlichten? Stattdessen zieht ein Bruder den andern vor Gericht, und zwar vor Ungläubige. Ist es nicht überhaupt schon ein Versagen, dass ihr miteinander Prozesse führt? Warum leidet ihr nicht lieber Unrecht? Warum lasst ihr euch nicht lieber übervorteilen?“ (1. Korinther 6,5-7)

Die Wachtturm-Organisation kann sich aus juristischer Sicht von diesem Gedanken freisprechen, nur sind sie es nicht aus göttlicher Sicht, aus dem Heiligen Gesetz, an denen sie sich halten sollten, sofern sie vorgeben, das Gesetz Gottes in ihrem Leben täglich anzuwenden und wahre Christen zu sein.

Fragen wir uns? Hätte Christus Jesus von seinem juristischen Recht Gebrauch gemacht, durch Tagesfrist und der Drohung durch hohle Zahlungen oder Freiheiststrafe, einen Menschen dazu zu bringen, nicht mehr weiterhin die Wahrheit aufzudecken, sie bekannt zu machen, und so eine freie und kostenfreie Informationsquelle zu ermöglichen, um auf Grundlage des Wortes Gottes zu analysieren, zu prüfen und zu handeln? Hätte Christus Jesus anhand eines Schriftstückes Menschen regelrecht dazu gezwungen, ihre Rechte abzugeben? Mit Sicherheit nicht! Wieso handelt die „Organisation Gottes“ vollständig anders, als wie Christus selbst gehandelt hätte?

Jeder wahre Christ ist dazu aufgefordert dem Beispiel Jesus Christus zu folgen, und aktive Friedensstifter zu werden:

Vergeltet niemandem Böses mit Bösem. Seid auf Gutes bedacht gegenüber jedermann. Ist es möglich, soviel an euch liegt, so habt mit allen Menschen Frieden.“ (Römer 12,17-18)

Hat die „Organisation Gottes“ in diese speziellen Fall wirklich den Frieden gesucht? Waren sie auf das Gute des Nächsten bedacht, wenn sie diese in Gerichtskosten stürzen? Haben sie wirklich den Frieden gesucht? Sehen sie nur ihre eigenen Interessen zu waren, oder auch die der Anderen, ihres Nächsten?

Kostenfrei habt ihr empfangen, kostenfrei gebt.“ (Matthäus 10,8)

Kostenfrei soll die Botschaft Christus Jesus, sowie alle dazugehörigen Dinge, weiter gegeben werden. Dadurch, dass kostenfrei empfangen wurde, sind auch wahre Christen dazu verpflichtet kostenfrei zu geben. Kann man dies auch von der Wachtturm-Gesellschaft behaupten, die ihre Nächsten ebendies verbieten, gar sie selbst mit hohen Kosten versuchen, sie zum schweigen zu bringen?

Ihr habt gehört, dass gesagt wurde: ‚Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen.‘ Doch ich sage euch: Fahrt fort, eure Feinde zu lieben und für die zu beten, die euch verfolgen, damit ihr euch als Söhne eures Vaters erweist, der in den Himmeln ist, da er seine Sonne über Böse und Gute aufgehen und es über Gerechte und Ungerechte regnen läßt. Denn wenn ihr die liebt, die euch lieben, welchen Lohn habt ihr? Tun nicht auch die Steuereinnehmer dasselbe? Und wenn ihr nur eure Brüder grüßt, was tut ihr da Besonderes? Handeln nicht auch die Leute von den Nationen ebenso? Ihr sollt demnach vollkommen sein, wie euer himmlischer Vater vollkommen.“ (Matthäus 5,43-48)

Dies sind nur einige wenige Bibeltexte, worin Christen aufgefordert werden, „richtig“ zu handeln, so zu sein, wie es sich eben für „wahre Christen“ gebührt. So zu sein, wie der „himmlische Vater“ ist. Doch lieben Jehovas Zeugen wirklich ihren Nächsten? Lieben sie ihre Feinde? Kann man von Liebe sprechen, wenn alles getan wird, um Menschen regelrecht zu „vernichten“? Müssten sich Jehovas Zeugen nicht vielmehr darüber freuen, dass ihre eigenen Publikationen anderweitig verbreitet werden? Warum in diesem speziellen Fall nicht? Liegt es nicht daran, weil es Informationen gibt, die eben weder die Öffentlichkeit noch Zeugen Jehovas im Allgemeinen wissen dürfen? Offenbar haben Jehovas Zeugen sich, insbesondere die Wachtturm-Gesellschaft, um keines dieser Dinge auch nur im Ansatz bemüht. Offensichtlich ist es ihnen völlig egal, was die Bibel von wahren Christen fordert! Und ganz offensichtlich können Jehovas Zeugen NICHT den heiligen Geist besitzen. Damit wäre ein weiteres Mal der Beweis erbracht, dass Jehovas Zeugen nicht das „auserwählte Volk“ sind, so wie sie es von sich selbst immer gerne behaupten. Sie haben weder YHWH’s Geist, noch besitzen sie irgendeine Form der Erkenntnis darüber, geschweige denn beweisen sie sich dadurch, dass sie geforderte Merkmale öffentlich ausleben und sich daran halten!

Warum nennt ihr mich dauernd ›Herr!‹, wenn ihr doch nicht tut, was ich euch sage?“ (Lukas 6,46)

Wie wird es all jenen ergehen, die immer wieder „Herr!“, „Herr!“ rufen, aber nie die Anerkennung Christus genossen, und nie die Anerkennung YHWH’s gehabt hatten? Jesus Worte sind eindeutig, wenn er zu verstehen gibt:

Seht euch vor vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber sind sie reißende Wölfe. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen. Kann man denn Trauben lesen von den Dornen oder Feigen von den Disteln? So bringt jeder gute Baum gute Früchte; aber ein fauler Baum bringt schlechte Früchte. ein guter Baum kann nicht schlechte Früchte bringen und ein fauler Baum kann nicht gute Früchte bringen. Jeder Baum, der nicht gute Früchte bringt, wird abgehauen und ins Feuer geworfen. Darum, an ihren Früchten sollt ihr sie erkennen. Es werden nicht alle, die zu mir sagen: Herr, Herr!, in das Himmelreich kommen, sondern die den Willen tun meines Vaters im Himmel. Es werden viele zu mir sagen an jenem Tage: Herr, Herr, haben wir nicht in deinem Namen geweissagt? Haben wir nicht in deinem Namen Dämonen ausgetrieben? Haben wir nicht in deinem Namen viele Machttaten getan? Dann werde ich ihnen bekennen: Ich habe euch nie gekannt; weicht von mir, die ihr das Gesetz übertretet!“ (Matthäus 7,15-23)

Haben sich Jehovas Zeugen nicht offenkundig in dem Fall des „Urheberrechts“ als wahre Wölfe in Schafspelzen erwiesen? Hat man nicht durch die Beweislast, den wahre Christen vorgegeben ist, und an den sich die Wachtturm-Organisation nicht gehalten hat, als „fauler Baum“ erwiesen, dessen „faulen Früchte“ ebenfalls offenkundig und klar ersichtlich sind? Ist damit nicht der klare Beweis erbracht, dass die Wachtturm-Gesellschaft einem abgestorbenen Baum gleicht, dem gar nichts anderes erwarten kann, als in das Feuer geworfen und damit vernichtet zu werden? Liebe Wachtturm-Gesellschaft, ihr habt versäumt den wahren Willen des Vater zutun, Christus bleibt keine andere Möglichkeit, als öffentlich zu bekennen, dass er euch nie gekannt hat! Weicht von ihm, unserem wahren Herrn, ihr Täter der Gesetzlosigkeit!

Das Spiel kann beginnen – die Symbiose des „Kassandra-Effekts“ und des „Marschall-Schwindels“

Kommen wir zu der Frage zurück, ob nun Goliath wirklich über David den Sieg errungen hat, oder ob sich alles anders herausstellt, als es scheint.

Bereits am 25.03.2014 wurde der Aphorist veröffentlicht betitelt: „Die perfekte Spielweise: Symbiose des „Kassandra-Effekts“ und des „Marschall-Schwindels“. In diesem Aphorist hieß es:

Der endlose Wunsch nach Wissen und Wahrheit führte mich bereits als Kind konsultativ in die Umsetzung dieses einen Plans: Wäre es möglich als Mensch den Teufel selbst zu manipulieren? Wenn ja, wie sollte ich dies umsetzen? Wissend, das ich gegen etwas kämpfe, das mehr über mich weiß, mich besser kennt, als ich selbst, wusste ich ebenfalls, dass dies nur möglich sei durch die Verleugnung über Jahre hinweg meiner selbst, für diesen einen höheren Zweck; ebenso wusste ich, das ich dem Denken weit überlegen sein musste, dem Denken eines Wesens, das meinem Denken überlegen ist – gerade dieses Individuum in seinem trügerischen Glauben bis zum Ende auch im Wissen verharren zu lassen.

Der „Kassandra Effekt“, kombiniert mit einem Element aus dem Schachspielzug, bekannt als „Marshall-Schwindel“, veranlasste mich dazu diesen Plan in die Tat umzusetzen: Die aggressive Spielweise, seine wertvollste Spielfigur, die Dame, frühzeitig zu opfern, führt dem Gegenspieler zu dem trügerischen Bewusstsein, des sicheren Gewinnens. Kombiniert man diese Schachweise durch den „Kassandra Effekt“ spielt man in dem wissen, dass jeder auch noch so gedachte Verlust, welchen man schmerzvoll erleidet, jedoch kommen sieht, im Wissen handelt, der Gegner wisse nichts davon, den letzten Zuge als Vorteil selbst zu nutzen. Am Ende des Spielzuges, in dem der Gegner glaube, er hätte einen vollkommen Bezwungen, ebenso in allen anderen Zügen des Spiels, ist es die schwächste Figur die ihn in seinem letzten Angriff Schachmatt setzt. Die eigene Kraft des Angriffs als letztlichen endgültigen Gegenschlag zu nutzen, eine Art Symbiose aller Kräfte, die durch den Verlust in dieser Spielweise entstand, ist die wahre Genialität dieses perfekten Spielverlaufs. Es war nicht schwierig diese „Odyssee“ an Strategie, verbunden mit dem Wissen den Gegner aus seiner Konzentration, aus seiner einstudierten Spielweise herauszureißen, in seiner falsch gedachten Überlegenheit und dem Gefühl des absoluten Sieges verharren zu lassen, im täglichen Leben, über viele Jahre hinweg, anzuwenden. Dem Positionsschach diametral entgegengesetzt, mussten einzelne Ereignisse natürlich auch im persönlichen Leben stattfinden: Die Opferung der Dame, seiner wichtigsten Spielfigur, war das zu verlieren was einem im Leben das größte Fundament immer gab und einen am Leben erhielt. Jeder weitere Verlust einer imaginären Spielfigur, der übertragende Verlust oder Schmerz eines Lebensereignisses, geplante Ziele, die man offenkundig zum Schein verwirklichen wollte, jedoch nie wirkliches Ziel und Beweggrund waren, das Schauspiel einer bezwungener Psyche mit ihren gesamten Folgen, als auch die Folgen des einzelnen Scheiterns – die Zerstörung von „Wahrheit“, die jedoch niemals in einem war, dennoch man sie äußerte um das eigene Bild, das man bewusst nach außen weitergab, das der Teufel über einen hatte, zu gestalten, um Handlungen und Schritte diesbezüglich seiner Selbst zu studieren und vorhersehen zu können; überdies wissend jedoch, dass im wirklichen Leben die eigene verlorene Spielfigur nicht einfach vom Spielbrett genommen wird, sondern, bedauerlicherweise, vom Teufel selbst durchgehend gegen einen selbst verwendet werden wird.

Am Ende des Spielzuges, dann wenn der Teufel glaubte, der finale Schritt, der absolute Handlungsraum sei das gegenwärtige Ende, war die schwächste und letzte Opferung einer Spielfigur letztendlich auch das Ende seines Zuges und bedeutete, der nicht vorhersehende Schachmatt gegen ihn. Am Ende jenes gewonnen Spiels wusste ich: Es war nicht schwierig, den Teufel über Jahre hinweg zu manipulieren, einzustudieren, gegen ihn zu gewinnen, ihn für eigene Zwecke zu missbrauchen. Ich verstehe den Hass, nachdem er selbst zum Schauspiel seines Dämonenherres, zum Narren gekürt wurde, nachdem ein unterlegender Mensch gegen ihn selbst gewonnen hatte, eines Menschen, der jeden seiner Schachzüge schon immer kannte, und von Anfang an alles unter Kontrolle behielt, während die trügerische Macht in ihm war, als Teufel und Herrscher dieser Welt selbst, diese Kontrolle zu haben und perfekt im Geheimen gegen einen zu gebrauchen. Überdies, diese Spielweise war nicht etwas völlig Neues, einige Auserwählte früherer Zeiten gingen ähnlich vor, alles was ich tat war die Genialität, die Gottes Geist ihnen gab, weiter durch Geist zu perfektionieren. Und so wie ich vom Vater her so viel lernen konnte, der den „Kassandra Effekt“ noch immer gebraucht, um gegen den Teufel bekannte Prophezeiungen wahr werden zu lassen, ihn zu Taten zu zwingen, die ihn glauben machen er könne siegen, während der letzte Zug ihn selbst zerstört, wurden mir diese Gaben gegeben, um das jetzige Leben, der alles übertreffenden, bald kommenden Herrlichkeit, zu überwinden, das nur eine Vorschattung ist, für das Kommende, wahr werdende, und der Taten, die an diesem einen, meinem individuellen Schicksal geknüpft sind. Ubiquitär, ja allgegenwärtig hindurch, stellen sich mir immer noch die Fragen:

Nach meinem Sieg, nach seiner Niederlage, den unvorhergesehenen Schachmatt, wird welche Wahrheit zum wahren Gesicht hinter der Wahrheit? Ist denn nur alles nichts als ein Spiel zweier Mächte gewesen, in dem David über Goliath durch Gott einen tödlichen Sieg errang, und Menschen gebraucht worden sind, um für einen höheren Zwecke zu dienen, der wiederum so primitiv ist? Wenn der Teufel so leicht zu manipulieren und zu bezwingen ist, wäre mir was noch alles möglich, wenn die Grenzen meiner wahren Fähigkeiten wirklich erreicht sind? Und so ist sicher: Auch diese Aphoristik gehört nur einer weiteren Spielweise an, einer einfachen Taktik, die der genannten Überlegen ist, und ihren Zweck zu meiner Zeit mehr als Erfüllen wird. – Illustris

Die Leser werden sicherlich an dieser Stelle weder verstehen, was dies nun in diesem Zusammenhang auf sich hat mit der genannten Thematik, worin die Parallelen liegen, und inwieweit dies zur Beurteilung des Falles von irgend einem Wert wäre. Die Erklärung sei hiermit öffentlich gegeben.

Bereits vor vielen Jahren, als die Website www.wahrheitenjetzt.de noch nicht Existenz war, wurde nach einem „ultimativen Beweis“ gesucht, um sowohl Jehovas Zeugen, Ausgeschlossene und andere zu beweisen, dass die Organisation nicht das ist, was sie vorgibt zu sein. Dass sie nicht „Gottes Kanal“ ist, dass die leitende Körperschaft nicht die Auserwählten sind, und dass das Volk Gottes auf Erden nicht unter den Namen „Jehovas Zeugen“ zu finden ist.

Zwickmühle – die Wachtturm-Gesellschaft kann nur verlieren

Bis auf den heutigen Tag mit dem veröffentlichen dieses Artikels wussten weder die engsten Vertrauten, noch eigene Verwandte und Freunde, weshalb in Wirklichkeit die Dokumente hochgeladen worden sind und dies hatte gemäß Epheser 6,12 immer seinen berichtigen Grund. Mit dem Erkenntnisstand ausgehend, dass es wirklich einen Teufel gibt, so wie es uns die Evangelien glaubhaft schildern, so musste auch in dem Wissen „gespielt“ werden, dass alle Informationen, die privat geäußert werden, nur gegen einen selbst angewendet werden können. Hiermit wisst ihr nun, dass es nicht darum ging, mangels Vertrauens darüber nicht zu berichten, sondern um einen entscheidenden Beweis am Ende zu liefern.

Ja, es ist richtig, dass durch die Beweiskraft in den angeführten Dokumenten der „Ältestenbücher“ bewiesen wird, dass Jehovas Zeugen pädophile Täter in den eigenen Reihen schützen; doch dies ist insofern keine wirklich neue Erkenntnis, da auch andere Menschen bereits darüber aufgeklärt haben. Insbesondere ging es um die „Spielweise“ des genannten Schachzuges, dass bereits in dem Aphorist vor Jahre in symbolischer Form darauf hingewiesen hat.

Die Wachtturm-Gesellschaft befand sich seit dem Hochladen der Dokumente in einer Zwickmühle. Ihnen wurden genau zwei Möglichkeiten des Agieren gegeben, die bereits vor Jahren bekannt waren. Entweder sie unternehmen nichts, und können darauf hoffen, dass so wenig wie möglich, Menschen auf die Website Zugriff bekommen, um diese Bücher zu downloaden, oder sie handeln, und bringen sich selbst damit in große Kritik in den eigenen Reihen sowie in der Öffentlichkeit.

Dass Jehovas Zeugen tatsächlich vor Gericht gehen, dass sie klagen werden, war bereits Teil des angeführten Planes. Wahrheitenjetzt! hat von Anfang gewartet, bis die Website unter Millionen Menschen bekannt ist, bestenfalls in vielen Ländern, so wie es geschehen ist, um dann die Dokumente hochzuladen und die WTG zum Agieren zu treiben.

Dies hatte genau zwei Effekte: In der Zeit des Wissens, aber der Untätigkeit seitens der WTG, erhielten tausende Menschen den Zugriff auf besagte Dokumente. Viral gingen die Dokumente, die sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den eigenen Reihen gelesen worden sind. Seid des Öffentlichstellens bekam die Website viele Berichte von Jehovas Zeugen, sowohl „einfache Verkündiger“, als auch Dienstamtgehilfen, Bethelmitarbeiter, Pioniere und „interessierten“ Personen, die erschüttert waren über die genannten Informationen, und zugleich bekannt gegeben haben, dass sie in so einer „Organisation“ nicht sein möchten; Interessierte hingegen gingen den richtigen Schritt, und haben sich nicht taufen lassen.

Natürlich wusste dies die WTG, ebendies ist der Grund, warum sie gerichtlich aktiv geworden ist. Wahrheitenjetzt! stellte die Website mit voller Absicht zuerst auf einen Webspace, die von den AGB’s von außerhalb angreifbar wäre. Die WTG glaubte bis dahin sich stark im Vorteil, da sie durch eine Meldung einer vermeintlichen „Rechtsverletzung“ einen entschiedenen Schritt sah, um alle Informationen, den die Website bietet, für immer schließen zu können. Dies war sozusagen die „Opferung“ der Dame im Verlauf des Spieles.

Halten wir an diesem Punkt einmal inne: Nein, die WTG klagte nicht gegen bestimmte Themen auf dieser Website, weil sie wussten, dass sie der Wahrheit entsprechen. Sie klagte tatsächlich nur gegen das, was ihnen der Websitenbetreiber von Anfang an gegeben hat, über ihn zu klagen. Natürlich hatte die Wachtturm-Gesellschaft, blind wie sie ist, dies nicht kommen sehen. Ihr wurde genügend Zeit gegeben, um zu agieren und doch stattdessen agierte sie auch weiterhin so, wie es von Anfang an vorgesehen war – gegen die Ältestenbücher mittels des „Urheberrechts“.

Ziel war es von Anfang an, dass die Wachtturm-Gesellschaft gerichtlich klagt, um so ihr wahres Gesicht zu offenbaren. Damit wurde das Mittel preisgegeben, dass sie offenkundig als das entlarvt werden, was sie in wahrhaft sind – Wölfe in Schafspelzen, die jedes Mittel in Anspruch nehmen, um ihre Abscheulichkeit zu verdecken, indem sie eigene Lehrmittel, anhand die Ältesten richten sollen, vor der Öffentlichkeit verbergen.

So bekam der Websitenbetreiber die Möglichkeit, an das Eigentliche zu kommen, was er als „ultimativen Beweis“ der Öffentlichkeit zeigen konnte: die Gerichtsdokumente – genau die Dokumente, die genau dies alles beweisen würden, was die wahren Absichten der WTG sind, wie sie agieren, und weshalb sie, durch das Erstreiten einer Einstweiligen Verfügung, Gerichtsprozesse auf sich nehmen und andere mit allen Mitteln zu bekämpfen zu versuchen, ganz gleich ob dies essential Leben zerstört.

Jetzt gibt es keine Ausreden mehr, seitens der WTG, dass sie sich nur verteidigen würden, wenn „aktive Abtrünnige“ sie flankieren. Jetzt gibt es keine Ausrede mehr dafür, warum die Wachtturm-Gesellschaft so anti-christlich agiert! Jetzt gibt es auch keine Entschuldigung mehr dafür, dass Jehovas Zeugen sämtliche biblische Richtlinien bewusst missachten, nur um Informationen geheim halten zu können. Jetzt haben Jehovas Zeugen selbst bewiesen, ja den alles entscheidenden Beweis gebracht, dass die Informationen auf der Website im vollen Umfang stimmen, und dass ihre eigenen Lehrmittel sie als Anti-Christen entlarven.

Die Wahrheit muss nicht geheim gehalten werden. Die Wahrheit muss nicht durch „rechtliche Mittel“ verteidigt werden. Nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Es ist traurig zu sehen, dass die Wachtturm-Gesellschaft in all der Zeit nicht verstanden hat, warum das Schreiben der RAin seitens Wahrheitenjetzt! provozierend mitteilen ließ, dass die Dokumente bis dahin nicht von den Servern genommen werden. Sie hätten wissen müssen, dass alles, was geschehen ist, und wie vorgegangen wurde, einem höheren Zweck dienlich war.

Im Aphorist vom 18.10.2016 konnten wir nachlesen:

Es gibt einen Plan in der Wachtturm-Organisation: Alle Menschen darin, sowohl Männer, Frauen als auch Kinder, buchstäblich und geistig zu versklaven. Die Organisation ist keine Wiederherstellung des Urchristentums, sondern eine religiöse Geldmaschinerie, ein perfektes Mittel zur Indoktrinierung und Instrumentalisierung mittels geistiger Überfütterung, die niemals zu Gott führt. Sie versucht stets ihren christlichen Schein zu bewahren, gibt sich als „Jehovas Wahrheit“ aus, doch ist sie nicht anders, als ihr Vater der Teufel, der sich mit der Lichtgestalt eines Engels tarnt, und ihr durch „helleres Licht“ Mittel zur tieferen Knechtschaft liefert, sodass aufrichtige Menschen niemals die Wahrheit hinter der „Wahrheit“ erkennen. Bevor ich dieses hohe und ehrenwerte Amt auf Erden bald verlassen muss, dass mir YHWH durch Christus aufgetragen hat, werde ich diesen Plan der Organisation mit ihren wahren Zielen vollständig aufdecken, bis es die Welt mit eigenen Augen gesehen hat.“ – Illustris

Die Wölfe bringen weitere Beweise – über 10.000 Hacker Angriffe

In dem Artikel „Wahrheitenjetzt! Release 2017“ wurde bereits geschrieben:

Da durch die Website viel Aufklärungsarbeit betrieben wird, und Menschen so auch die „unbequemen Wahrheiten“ lesen können, die die Wachtturm-Organisation ihren Anhängern verschweigt, kam es in den letzten Tagen zu einer regelrechten Flut, auch in diesem Moment, von organisiertem Verbrechen in Form von über 1000 Hackerangriffen.

Diese haben angefangen, nachdem die Wachtturm-Gesellschaft bemerkt hat, dass ihr Plan, die Website für immer zu schließen, fehlgeschlagen ist. Was ist genau über diese Hackerangriffe zu berichten?

Über 1279 Angriffe wurden bisher zu 100% abgewehrt. Darunter sind dauerhaft gesperrte IP-Adressen aus Rumänien, Slowakei, Frankreich und Israel dabei. Die meisten dieser Angriffe kamen aus Rumänien und Frankreich. Interessant dabei ist zu berichten, dass die Hackerangriffe via mehrfachen Proxy vorgenommen wurden, um die tatsächliche IP zu verschlüsseln. Diese wurde jedoch entschlüsselt und zu ihrem Ausgangspunkt zurück verfolgt.

Die Zugriffs- und Knotenpunkte sind nur 3 km von dem rumänischen Bethel entfernt. Zufall? Die Indizien sprechen eine deutliche Sprache! Auch aus Frankreich ist zu vernehmen, dass verschlüsselte Bruteforce-Attacken ermittelt werden konnten, die in der Nähe des französisches Bethels stattgefunden haben. Auch wenn es sich nicht deutlich beweisen lässt, so kann man sicherlich davon ausgehen, das der gesamte Zusammenhang zeigt, dass es sich nicht um einen bloßen Zufall handeln kann.

Gehen wir davon aus, dass organisiertes Hacking betrieben wird, auch in diesem Moment, so stellt sich doch die Frage, wie man dies vor YHWH und Christus vertreten kann. Welche moralischen Ansprüche vertretet die „Organisation Gottes“ in der Öffentlichkeit, und welche vertritt sie, wenn es keiner sieht? Wenn es nicht direkt nachweisbar ist? Soll es „Jehovas Geist“ sein, der solch ein Handeln fördert, oder ist es eher der hilflose Versuch, den Schaden zu begrenzen, den die Wachtturm-Gesellschaft selbst hervorgerufen hat?

*Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er 1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder 2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da Jehovas Zeugen in Frankfurt am Main ein Eilprozess-Verfahren erwirkt haben, kann man mit Gewissheit sagen, und dies fügte ja auch schon Armin Pikl in seinem Schreiben zum Strafprozess bei, dass das dringliche Bedürfnis besteht, so schnell wie möglich die Dokumente vom Netz zu nehmen, oder nehmen zu lassen. Die anfängliche These verhärtet sich, denn vor einigen Wochen konnte man noch von 1000 Hackerangriffe sprechen, so kam es in dieser kurzen Zeit bereits zu über 10.000 bösartige geblockte Bruteforce-Attacken.

Die Website Wahrheitenjetzt! gibt unangenehme Wahrheiten über Jehovas Zeugen Preis. Wer, außer Zeugen Jehovas selbst, hätte somit ein starkes Interesse, alles daran zu setzen, bereits außergerichtlich einen Weg zu finden, die Dokumente vom Netz zu nehmen, und damit nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Der Leser möge darüber selbst urteilen!

Dieser „weitere Beweis“ zeigt vor alledem, dass es scheinbar in der Welt doch Menschen gibt, die nicht das sind, was sie vorgeben zu sein. Jedes Mittel scheint recht zu sein, ob christlich oder nicht, um eigene Ziele durchzusetzen. Welch Armutszeugnis!

Der entscheidendste Beweis – jetzt wissen es alle

Viele Beweise und Anführungen wurden erbracht, und hat sich die Wachtturm-Gesellschaft sogar selbst gegeben, dass Jehovas Zeugen nicht die „wahren Christen“ sind, welches sie von sich selbst immer behaupten. Doch gibt es einen letzten, endgültigen Beweis über den noch nicht gesprochen worden ist, auch dies sollte jedem Leser deutlich und klar werden.

Der sogenannte „Kassandra-Effekt“ bezieht sich auf die antike Seherin Kassandra, die immer richtig voraussah, der aber nie jemand glaubte. Unter mehreren Risikotypen beschreibt der Name „Kassandra“ Gefahren, bei denen eine lange Zeitspanne zwischen der Verursachung und dem Eintritt eines schweren Schadens liegt. Aus biblischer Sicht betrachtet, bevorzugt auch Gott in gewisser Weise diese „seherische Fähigkeit“ bzgl. des Verhaltens des Teufels in der Zukunft. Obwohl Gott prophetisch voraussagt, durch welche Zeichen er tätig werden wird, um das „Weltgericht“ über die Erde zu bringen, ist es ausgerechnet der Teufel selbst, der für diese Zeichen tätig wird. Er selbst kennt den Ausgang der Sache bereits, und weiß, welche Handlungen Gott veranlassen werden, selbst zu handeln; paradoxer Weise agiert der Anti-Christ dennoch.

Was hat nun der „Kassandra-Effekt“ mit der Wachtturm-Gesellschaft zutun, oder dem symbolisch beschriebenen Spielzug des „Marshalls“?

Davon ausgehend, dass die leitende Körperschaft, die „gesalbten Gottes“, der „Mitteilungskanal Jehovas“ und das „Sprachrohr des Allmächtigen“ wirklich wären, so hätten sowohl sie, als auch ihre Helfer kommen sehen müssen, welche Züge „gespielt“ werden. Sie hätten kommen sehen müssen, dass ihre Handlungsweise negiert wird, dass sich alles für sie nur zum Schaden auswirken wird, und dass sie selbst damit beweisen, dass sie nicht diejenigen sind, die sie vorgeben zu sein.

YHWH kennt die „Gedanken des Herzens“ von jedem Menschen; er ist allwissend und allmächtig. Hätte ein Armin Pikl, ein Selters, eine Wachtturm-Gesellschaft oder die leitende Körperschaft wirklich den heiligen Geist, hätten sie wirklich die Anerkennung YHWH’s, dann hätten sie anders handeln müssen – haben sie jedoch nicht!

Nein, ihre Handlungsweise beweißt vielmehr, dass sie von „dämonischen Mächten“ gesteuert werden, blind, ohne zu wissen, was sie als Nächstes erwartet. Sie hätten kommen sehen müssen, welche Gedanke und Vorgehensweise eine einzelne Person schon seid Jahren plant, und welche verheerenden Auswirkungen dies haben würde; oder hat Gott selbst aufgehört „sein Volk“ zu beschützen? Hat YHWH „sein Volk“ den Segen entzogen, um es Einzelpersonen zu geben?

Und es soll geschehen in den letzten Tagen, spricht Gott, da will ich ausgießen von meinem Geist auf alles Fleisch; und eure Söhne und eure Töchter sollen weissagen, und eure Jünglinge sollen Bilder sehen, und eure Alten sollen Träume haben; und auf meine Knechte und auf meine Mägde will ich in jenen Tagen von meinem Geist ausgießen, und sie sollen prophezeien.“ (Apostelgeschichte 2,17-18)

Die Wachtturm-Gesellschaft hat sich selbst bloßgestellt, sie hat sich selbst in das Aus geschossen, ohne zu merken, welche Endkonsequenzen ihr eigenes Handeln mit sich trägt.

Christus ruft seine Schafe – neue „Verbündete“

Bereits seitdem Wahrheitenjetzt! das erste Mal darüber gesprochen hat, dass die Wachtturm-Gesellschaft Klage eingereicht hat, und durch eine Unterlassungserklärung versucht, Menschen zu Handlungen zu zwingen, kam es zu einer regelrechten Welle von Empörungen.

Seit diesem Zeitpunkt bekam die Website vermehrt Kontaktanfragen darüber, wie viele Zeugen Jehovas die Organisation verlassen wollen. Darunter befinden sich nicht nur „schwache Zeugen Jehovas“, sondern vielmehr „Vorbilder des Glaubens“, d.h. Gesalbte und Berufene, Älteste und Bethelmitarbeiter, Pioniere und Missionare. Einige von ihnen werden in den kommenden Wochen ihren Ausschluss bekannt geben. Sie sind der Stimme gefolgt, die zu ihnen sprach: Christus Stimme.

Christus der gute Hirte Missbrauch Wahrheiten jetzt! Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! - 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate HaftEr ist es, der die Herde für den Vater sammelt. Und der Vater ist es, der die „Braut Christi“ aus Babylon befreien wird, um gänzlich ein Festmahl für sie zur Hochzeit des Lammes zu veranstalten.

Andere wiederum entschieden sich weiterhin in der Organisation zu bleiben, um als sogenannte „Maulwürfe“ – wie Zeugen Jehovas sie nennen – zu dienen. Sie versorgen die Website mit wichtigen Informationen, Entwicklungen und „Insider-Wissen“, die wiederum so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Wahrlich, YHWH sorgt dafür, dass Menschen zur Wahrheit gelangen, und dies auf eine Art und Weise, die der „Organisation Gottes“, der „Wachtturm-Gesellschaft“ nicht schmecken kann und wird.

Wie fühlt es sich an, wenn man weiß, dass Zeugen Jehovas in der Organisation sind, die bereits schon lange die Lügen und Märchen der WTG erkannt haben, doch Gott sie für ihren gedachten Zweck gebraucht, um die Wahrheit über Babylon aufdecken zu können? Wie muss es sich anfühlen, wenn Bethelmitarbeiter misstrauisch gegenüber anderen sein müssen, da sie nicht wissen, wem diese wirklich dienen? Sieht so der „Segen Gottes“ wirklich aus, oder ist dies eher der Beweis für ein zerlöchertes Religionskonstrukt, dass nur noch, wie ein verfaulter Baum, umgehauen und ins Feuer geworfen werden kann?

Überall auf der Welt hören wahre Christen den Ruf des Herrn, und überall auf der Welt werden die Berufenen das „geistige Babylon“ verlassen, d.h. nicht nur die Wachtturm-Gesellschaft, sondern auch andere, von Menschenhand errichtete Konstrukte, die vom Teufel gebraucht werden, um Menschen in die Irre zu leiten.

Ja, die Klagen und Gerichtsprozesse gegen Wahrheitenjetzt! waren ein voller Erfolg, ein Erfolg, der dazu führen wird, dass Babylon mehr denn je austrocknen wird, und eines Tages so verlassen ist, wie ein zerklüfteter Felsen in der Wüste – ohne einen Tropfen Wasser des Lebens!

„War es dies wirklich Wert?“

Viele der Millionen von Leser mögen sich an dieser Stelle Fragen, ob dies alles wirklich von Wert war. Gab es nicht andere Wege und Mittel um zu zeigen, dass die Wachtturm-Organisation nicht von YHWH geleitet wird, dass sie nicht den heiligen Geist besitzt, und dass sie nicht die „wahren Christen“ sind?

Musste eine Einzelperson dies alles auf sich nehmen, mussten solche „harten Maßnahmen“ erst ergriffen werden, wie die Strafe von 250.000 Euro oder auch eine Freiheitsstrafe?

Nun, viele mögen dieses Vorgehen sicherlich nicht nachvollziehen können, schließlich hat man nur „ein Leben“ auf der Erde. Doch der Websitebetreiber kommt zu einem anderen Schluss.

Wie bereits in den FAQ auf Wahrheitenjetzt! geschildert, besteht das Hauptanliegen auf Erden darin, alles zutun, damit Menschen zur Wahrheit geführt werden, damit sie Christus erkennen, damit sie YHWH finden. So können wir nachlesen: „Bereits als Kind lag mir ein enges Verhältnis zu meinem Schöpfer und Jesus Christus am Herzen. Mir wurde immer mehr bewusst, dass die „Wahrheit Gottes“, und die Richtigstellung von falschen Lehren meine Haupttätigkeit auf der Erde sein wird. Ich kann mich deshalb den Worten meines Herrn anschließen, der sagte:

„Dazu bin ich geboren worden und dazu bin ich in die Welt gekommen, damit ich für die Wahrheit Zeugnis ablege.“ (Johannes 18,37)

Dem Seitenbetreiber wurden Aufgrund der Aufklärungsarbeit viele Drohungen ausgesprochen. Dabei wurde auch nicht zurückgeschreckt, dass das weitere Betreiben und die weitere Aufklärung das Leben kosten könnte.

Offensichtlich ist es der Wachtturm-Organisation, sowie Zeugen Jehovas und ihren Sympathisanten noch nicht klar geworden: Es spielt keine Rolle welche Drohungen ausgesprochen werden, welche Kosten verursacht werden, ob eventuelle Freiheitsstrafen auf ihm zukommen werden. Das Hauptanliegen ist und bleibt die Wahrheit. Das Königreich wird weiterhin an die erste Stelle gesetzt werden. YHWH, Christus und die Bibel werden auch weiterhin das Fundament des Lebens bilden, das Augenmerk des gesamten Wirkens und Handelns.

Hätte Christus anders entschieden? Hat er nicht deutlich bewiesen, dass er den Weg gegangen ist, den er gehen musste, obwohl er wusste, dass er als Märtyrer sterben wird? Sollte nicht auch „Illustris“ diesen Weg gehen, den sein Herr vorgelebt hat? Ist ein Sklave größer als sein Herr? Ein wahrer Christ fürchtet Gott allein, und sonst nichts in dieser Welt!

Man wird es kaum in bessere Worte fassen können, als wie Christus Jesus es selbst eins formulierte:

„Vater, wenn du willst, nimm diesen Kelch von mir! Aber nicht mein, sondern dein Wille soll geschehen.“ (Lukas 22,42)

Hunderte, ja Tausende werden durch diesen Artikel die Wahrheit erkennen. Sie werden erkennen, wer wirklich YHWH zum Vater hat, wer wirklich Christus und die Wahrheit liebt. Und sie werden auch erkennen, dass das geistige Babylon, dass sie beherrscht hat, Kummer, Leid und geistige Verwüstung gebracht hat. Christus wahre Schafe werden die Stimme ihres Herrn erkennen, und sie werden aus „der Finsternis“ fliehen um in die Gegenwart des Erlösers zu gelangen.

War es dies also wirklich Wert? Maranatha, ja dies war es!

Das Gericht aller Gerichte

In der Welt wird es viele Urteile geben, die niemals gerecht sein werden. Menschen sind unvollkommen, sie können nur ungerecht beurteilen, und so sind auch die Prozesse, die geführt werden, niemals wahrhaft gerecht.

Dass die Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! und deren Betreiber vorgehen soll durch ein menschliches Gericht, wurde von der leitenden Körperschaft abgesegnet. Alles wirklich nur, um ein Urheberrecht einzuklagen, dessen wirtschaftlicher Wert bei 0 Euro liegt? Oder nicht vielmehr aus Angst davor, was passieren könnte, wenn die Wahrheit ans Tageslicht kommt?

Einige Zeugen Jehovas mögen unter Umständen sogar die Handlungen der Wachtturm-Gesellschaft auf irgend einer Weise gerecht finden, da es keinerlei „bösen Absicht“ vorauseilt, gegen die sogenannten „Abtrünnigen“ vorzugehen, die die „Wahrheit“ bekämpfen.

Aber würde dies wirklich den Tatsachen entsprechen? Der Betreiber von Wahrheitenjetzt! hat nie daraus ein Geheimnis gemacht, dass er selbst zu den Berufenen gehört, die dazu eingesetzt wurden, auf Erden Menschen aus Babylon zu führen, und nach seinem Tod sich zur Rechten Christi zu setzen. Es wurde nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass dieser zu den „Gesalbten Gottes“ gehört, zu der Braut Christi. Kann die Wachtturm-Gesellschaft es mit einem reinen Gewissen vor YHWH wirklich vertreten, gegen die Brüder Christi auf Erden vorgegangen zu sein? Können die Menschen, die dazu beigetragen haben, dass der Wille der leitenden Körperschaft umgesetzt wird, dies wirklich vor ihrem Gott auf irgend einer Weise vertreten?

Himmlische Gericht Missbrauch Wahrheiten jetzt! Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! - 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate HaftDie Website wurde nicht ins Leben gerufen, um zu richten, oder über Einzelpersonen ein Urteil zu fällen – dies ist auch nicht die irdische Aufgabe. Und doch sollen alle, die gegen die Auserwählten aktiv vorgehen und behaupten, sie täten es für Gott und Christus, wissen, was der Herr über diese Menschen sagen wird:

Dann wird er auch sagen zu denen zur Linken: Geht weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das bereitet ist dem Teufel und seinen Engeln! Denn ich bin hungrig gewesen und ihr habt mir nicht zu essen gegeben. Ich bin durstig gewesen und ihr habt mir nicht zu trinken gegeben. Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich nicht aufgenommen. Ich bin nackt gewesen und ihr habt mich nicht gekleidet. Ich bin krank und im Gefängnis gewesen und ihr habt mich nicht besucht. Dann werden auch sie antworten und sagen: Herr, wann haben wir dich hungrig oder durstig gesehen oder als Fremden oder nackt oder krank oder im Gefängnis und haben dir nicht gedient? Dann wird er ihnen antworten und sagen: Wahrlich, ich sage euch: Was ihr nicht getan habt einem von diesen Geringsten, das habt ihr mir auch nicht getan. Und sie werden hingehen: diese zur ewigen Strafe, aber die Gerechten in das ewige Leben.“ (Matthäus 25,41-46)

Das Gericht Gottes wird über jeden Menschen auf dieser Erde gefällt werden. Christus wird mit seiner Braut, mit den wahren 144 000 Auserwählten ein Urteil fällen müssen. Dies ist der Tag, an dem wahre Gerechtigkeit stattfinden wird. Ein Tag, wo nicht nur der Name des wahren Gottes geheiligt werden wird, sondern wo auch Gerechte Menschen ihren Frieden finden werden. Es wird ein Tag sein, indem alle falsche Christen ihr Ende finden werden, um die „ewige Strafe“ erleiden zu müssen!

Damit alle die Wahrheit erkennen werden, denn die Wahrheit macht frei

Die Wachtturm-Gesellschaft und ihr Stolz veranlasste sie dazu, falsch zu agieren. Unwiderlegbare Beweise wurden geliefert die zeigen, dass das Vorgehen der Organisation weder biblisch vertretbar ist, sogar anti-christlich, noch in irgendeiner Weise von dem Geist Gottes geleitet wurde. Sie selbst haben die Beweise geliefert, die ihren Untergang vorbereiten, den Beweis, dass die Zeit gekommen ist, für jeden, der aufrichtig die Wahrheit liebt, Babylon verlassen muss, die Stimme Christus hören, und die Hand Gottes ergreifen, um wahre Zuflucht zu finden. Das Schicksal von Babylon ist bereits seit langem besiegelt, so auch das Schicksal der Wachtturm-Organisation, die Gott selbst durch Christus ausrufen lassen hat.

Sie persönlich möchten einen Anteil daran haben, dass Menschen zur Wahrheit finden? Streuen Sie diesen Artikel, streuen Sie die Informationen überall, sodass die verbliebenen Zeugen Jehovas, die jetzt geistig gefangen sind, erkennen können, dass sie sich auf den falschen Weg befinden – einen Weg in den Abgrund.

Auf diesen Moment wurde vom dem Betreiber der Website lange hingearbeitet. Alles verlief genau so, wie es geschehen sollte, wie es YHWH’s Willen entspricht! Nichts hat sich anders entwickelt, als wie angenommen. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht! Sie wird jede Lüge überleben, den Irrtum widerlegen und sich ihren eigenen Weg in die Herzen und den Geist der Menschen bahnen.

Die abschließende Beurteilung über die Wachtturm-Gesellschaft ist wie Wermut, bitter und ernüchternd, doch an ihr führt kein Weg vorbei: Die „Organisation Gottes“, die Wachtturm-Gesellschaft ist tot, denn sie hat YHWH durch Christus nie gedient!

Aus einer Zwickmühle gibt es kein Entkommen, nach einem Erleiden eines Schachmatt gibt es keinen Sieg! Millionen Menschen werden die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird sie wirklich frei machen! Die prophetischen Worte Daniels sind eindeutig, wenn er sagte:

„MENE MENE TEKEL! Gott hat gezählt die Tage Deiner Königsherrschaft und sie beendet. Du wurdest auf der Waage gewogen und für zu leicht befunden!“

Maranatha! Der Geist YHWH’s ist mit den Auserwählten für immer!

von |März 13th, 2017|Kommentare deaktiviert für Wachtturm-Gesellschaft gegen Wahrheitenjetzt! – 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate Haft

Fessler vs. Wachtturm – Stillschweigen gegen Zahlung von 2 Mio. US-Dollar?

Die Rechtsabteilung der Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas hat sich bereits nach dem zweiten Verhandlungstag eines Verfahrens in Philadelphia dazu entschlossen, der Klägerin Stephanie Fessleri einen außergerichtlichen Vergleich anzubieten. Fessler hatte das Gerichtsverfahren wegen sexuellem Missbrauchs, der an ihr begangen wurde und dem Versäumnis der Wachtturmgesellschaft, den gesetzlich vorgeschriebenen Weg einer Benachrichtigung der zuständigen Behörden einzuhalten, angestrengt.

In einer überraschenden Wendung hat die Wachtturmorganisation der Klägerin einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag angeboten, der auf eine Summe von zwei Mio. USD geschätzt wird. Die Organisation steht seit siebzehn Jahren wegen ihrer Politik, solche Vorwürfe, wenn immer möglich, intern zu behandeln und auf der umstrittenen Zweizeugen-regelung zu bestehen, unter einem zunehmenden Druck der Öffentlichkeit.

Zu der entscheidenden frühen Wende in dem jüngsten Verfahren kam es, als die JW.org-Repräsentanten behaupteten, dass Ältesten der Glaubensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt von ihrer Leitung geraten worden sei, einen Missbrauch nicht zu melden und dass Älteste oder Mitglieder der Glaubensgemeinschaft ebenso wenig ausgeschlossen oder gemaßregelt worden seien, weil sie einen Missbrauch den Behörden gemeldet hätten.

Eine Steilvorlage, die die Anklage nicht ungenutzt ließ. Sie legte dem Gericht einen Nachweis aus dem sogenannten Dateline-Programm, das bereits im Mai 2002 ausgestrahlt worden war und eine Aufzeichnung der Rechtsabteilung der Gesellschaft vor, die den damaligen Ältesten William H. Bowen anwies, eine Meldung zu einem ihm bekannt geworden sexuellen Missbrauchsfall von einem Kind an die Behörden zu unterlassen.

William H Bowen wurde später wegen seiner Weigerung, dieser Aufforderung nachzukommen, zunächst Beschränkungen unterworfen, so durfte er nicht mehr in den Predigtdienst gehen, und wurde danach sogar ausgeschlossen.

Die Beweisführung war eindeutig und wäre vermutlich auch überzeugend genug für die Jury, sodass die Gesellschaft es nicht auf eine zu erwartende Niederlage durch eine Verurteilung ankommen lassen wollte und einen außergerichtlichen Vergleich vorschlug.

Bowen gründete nach seinem Ausschluss die Organisation Silentlambs, um Missbrauchsopfern eine Stimme zu geben und ihnen zur Seite zu stehen. Sie sollten erfahren, dass sie in ihrer schwierigen Lage nicht alleine seien, so Bowen.

Seit dieser Zeit haben mehr als hundert Opfer Klage gegen die Wachtturmgesellschaft eingereicht, die lange Zeit der Stille der „schweigenden Lämmer“ hatte ein Ende gefunden.

Für die Gesellschaft hat sich die Lage im Verlauf der kommenden Jahre auch in anderer Hinsicht verschlechtert. So kommt sie in Fällen, in denen sie eine außergerichtliche Einigung mit den Opfern erzielen konnte, nicht mehr so billig davon wie noch vor zwanzig Jahren.

Noch in der Mitte der 1990er Jahre brüstete man sich Bill Bowen zufolge in der Rechtsabteilung von JW.org damit, wie man Opfer noch dazu erfolgreich überzeugen konnte, sich mit viel weniger zufrieden zu geben als mit den 125.000 US-Dollar, die die Gesellschaft für solche Zwecke vorgesehen hatte.

Seitdem haben sich jedoch nicht nur die bekannt gewordenen Zahlen der Opfer, sondern auch die an diese gezahlten Summen erhöht. Im Jahr 2007 erhielten siebzehn Opfer durchschnittlich je 750.000 US-Dollar nach einer gerichtlichen Verhandlung, die sich über sechs Jahre hingezogen hatte. Eine Zeitspanne, die der Wachtturm verstreichen ließ, bevor er zur Zahlung bereit war.

Im Jahr 2013 wurden sieben Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch in Kalifornien bereits eine geschätzte Auszahlung von je über $ 2.000.000 nach rechtlichen Auseinandersetzungen, die sich über zwei Jahre hinzogen, zuteil.

In einem Fall, der im Jahr 2014 vor Gericht ging, wurde dem Opfer, Candace Conti, von der Jury sogar die Summe von US-$ 28 Mio. für die Leiden, die ihr von der JW.org-Führung zugefügt, bzw. von dieser sanktioniert worden waren, zugesprochen.

Allerdings handelt es sich in den Vergleichsfällen um (plausible) Annahmen, da um die tatsächlich gezahlten genauen Beträge ein sorgfältig gehütetes Geheimnis gemacht wird.

Die JW.org-Führung möchte es in jedem Fall vermeiden, dass den Mitgliedern und der Öffentlichkeit bekannt wird, welche enormen Zahlungen aus den gespendeten Mitteln für solche Zwecke geleistet werden.

Die Fakten zeigen, dass die Gesellschaft für jeden neuen Fall mit höheren Aufwendungen an Anwaltsgebühren und Gerichtskosten rechnen muss, was zügigere außergerichtliche Einigungen für sie attraktiver machen könnte.

Zudem verliert sie weiteren Boden, da in zunehmend mehr gerichtlichen Präzedenzfällen gesetzlich festgelegt wird, wie Opfer von derartigen Verbrechen entschädigt werden sollten und Entschädigungssummen nach Vorstellung der Wachtturmgesellschaft in der Höhe von 125.000 US-$ wohl endgültig der Vergangenheit angehören.

Wer bezahlt das alles?

Es sind die einfachen Mitglieder der Gemeinschaft, die Zeugen Jehovas, die weltweit durch Zeitschriftenverteilung und ihre eigenen Spenden Millionen von Dollar für die Wachtturmgesellschaft aufbringen.

Der Fall von Stephanie Fessler verdeutlicht, wie die von der Gesellschaft betriebene Rechtspolitik von Obstruktion und Täuschung mittel- bis langfristig das Potenzial hat, die JW.org finanziell in den Abgrund zu stürzen.

Je mehr Opfer erfahren, dass ihre Klagen eine solide Rechtsgrundlage haben, um die Gesellschaft zu verklagen, und je mehr Zeugen Jehovas, die die Politik von JW.org verteidigen müssen, erkennen, dass sie damit der Vergewaltigung von Kindern Vorschub leisten, desto mehr wird die Gesellschaft unter den Druck geraten, der sie zwingt, ihre bisherige Politik zu überdenken und dafür zu sorgen, dass Änderungen für einen besseren Kinderschutz eingeführt werden.

Bis dies geschieht ist es notwendig, dass die Führungsmitglieder der Organisation in derartigen Fällen regelmäßig sanktioniert oder sogar von ihren Positionen entfernt wird, um die entsprechende Anpassungen zum Schutz der Kinder zu erzwingen.

Quelle: (1) silentlambs.org / (2) silentlambs.org / (3) silentlambs.org / (4) silentlambs.org / (5) silentlambs.org / apps.jw.orgisgodimaginary.com

von |Februar 27th, 2017|2017|0 Kommentare

Großbritannien: Wachtturm-Gesellschaft lenkt gegenüber der Charity Commission ein

Die britische Wohltätigkeitskommission (Charity Commission) beabsichtigt schon seit längerem, sich mit Vorwürfen an die Adresse der Wachtturmgesellschaft in einer Untersuchung zu befassen. Neben den Praktiken, wie die Gesellschaft im Fall von sexuellem Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen umgeht, geht es auch darum, ob Opfer solcher Taten gezwungen worden sind, ihren Peinigern Auge in Auge zu begegnen.

Die Anwälte der Gesellschaft haben die Untersuchung seit mehr als zwei Jahren mithilfe von Rechtsmitteln verhindert. Die Wachtturmgesellschaft hat diese Bemühungen nunmehr eingestellt und den Rechtsstreit für beendet erklärt.

Die britische Wohltätigkeitskommission hatte mit ihren Nachforschungen bereits im Mai 2014 begonnen, nachdem Vorwürfe laut geworden waren, dass Opfer von Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch, darunter auch Kinder, gezwungen worden sind, mit ihren Angreifern in internen „Justizausschüssen“ konfrontiert zu werden.

Die Zeugen Jehovas widersetzten sich jedoch einer Untersuchung der Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft von Großbritannien (WTBTS), die die britischen

1.500 Versammlungen des Landes beaufsichtigt und von der angenommen wird, dass ihr eine Schlüsselrolle bei der Entscheidung darüber, wie die Missbrauchsfälle in der Gemeinschaft behandelt werden, zukommt.

Die WTBTS, die im vergangenen Jahr einen Umsatz von über 80 Millionen britische Pfund erwirtschaftete, legte jedoch eine Reihe von Rechtsmitteln mit dem Ziel ein, eine solche Untersuchung zu verhindern.i

Dazu gehörte der Versuch, im Obersten Gerichtshof des Landes die Entscheidung der Kommission, eine Untersuchung einzuleiten, anzufechten. Die Wohltätigkeitsorganisation kämpfte auch in den unteren Gerichten gegen Anordnungen, die sie verpflichten würden, der Kommission Zugang zu Aufzeichnungen zu gewähren, die aufzeigen könnten, wie sie Anschuldigungen von Kindesmissbrauch behandelt.

Die Kommission gab in der letzten Woche bekannt,ii dass die WTBTS nach nunmehr mehr als zweieinhalb Jahre seit dem Beginn der Untersuchung einige der Dokumente, um die sie die Gesellschaft ersucht hatte, überlassen hat.

Die WTBS hat auch das letzte ihrer Rechtsmittel gegen die Untersuchung fallen gelassen, nachdem das Oberste Gericht sich geweigert hatte, sich mit diesem Fall im Juli d.J. zu befassen.

Obwohl es allgemein betrachtet schon vorkommen könne, dass Wohltätigkeitsorganisationen gegen Entscheidungen der Kommission mit rechtlichen Schritten vorgingen, sei das Verhalten der WTBS in seiner Länge und seinem Ausmaß in den vergangenen Jahren ohne Beispiel gewesen, sagte ein Sprecher der Kommission gegenüber dem The Guardian im letzten Jahr.

Aktuell gibt es jedoch eine neue Entwicklung:

„Im Licht des Verlaufs der Untersuchung und der Informationen, die die Kommission vom Wachtturm und andern Quellen erhalten hat, ist die Gesellschaft damit einverstanden, ihren Widerspruch gegen den Gerichtsbeschluss zur Vorlage von Dokumenten zurückzuziehen. Damit hat der Wachtturm sein Einverständnis erklärt, dass seine diesbezügliche Eingabe gegenstandslos geworden ist und eine gemeinsame Erklärung dem Gericht vorgelegt werden konnte, um die Verhandlungen abzuschließen.

Die Wachtturmgesellschaft wird nun mit der Kommission zusammenarbeiten, um den Sachverhalten auf den Grund zu gehen, die Gegenstand der gesetzlichen Untersuchung sind und um den behördlichen Anliegen der Kommission nachzukommen.“

Die Kommission führt derzeit eine gesonderte Untersuchung in der Gemeinde Manchester New Moston durch,iii wo drei inzwischen erwachsene Missbrauchsopfer angeblich dazu gezwungen worden sind, ihrem Missbraucher gegenüberzutreten, kurz nachdem dieser aus dem Gefängnis entlassen worden war, wo er für seine Übergriffe eine Arreststrafe verbracht hatte.

Er wurde später angeblich von der Gemeinschaft „ausgeschlossen“, oder aus seiner Religion entfernt. Zwei Frauen sagten gegenüber dem The Guardian im letzten Jahr dagegen aus, dass es ihm tatsächlich erlaubt worden war, in der Gemeinschaft zu verbleiben, obwohl Ausschlüsse oft wegen viel geringfügigerer Vergehen, so wie beispielsweise für Glücksspiel, ausgesprochen werden würden.

Eine Frau, die als Erwachsene vergewaltigt worden war, sagte, sie sei von den Ältesten ihrer Versammlung aufgefordert worden, ihrem Vergewaltiger in einer privaten Anhörung gegenüber zu treten, was sie so sehr traumatisiert habe, dass in der Folge ihre Ehe daran zerbrochen sei.

Ein Sprecher der Zeugen Jehovas sagte dazu im vergangenen Jahr: „Wir sind nicht in der Position, so etwas zu verlangen und wollen es auch nicht, dass jedes Opfer eines Missbrauchs dazu gezwungen wird, mit seinem Angreifer konfrontiert zu werden.“

Rechtsanwalt Thomas Beale von AO Advocates, der im vergangenen Jahr einen Zivilprozess gewonnen hatte, in dem festgestellt wurde, dass die Zeugen Jehovas es versäumt hatten, eine Frau vor sexuellem Missbrauch zu schützen, was bei ihr im Alter von vier Jahren begann, sagte zu der Entscheidung der Kommission, dass die jetzt geschlossene Vereinbarung es der WTBS erlauben würde, wichtige Informationen weiterhin zurückhalten.

„Natürlich begrüßen wir die laufende gesetzliche Untersuchung über die Sicherungspolitik der Zeugen Jehovas und freuen uns auf die Möglichkeit, ihre Ergebnisse später überprüfen zu können,“ kommentiert er das Ergebnis.

„Doch angesichts unserer Erfahrung mit den Zeugen Jehovas vor Gericht sehen wir der Möglichkeit einer gründlichen und robusten Untersuchung auch angesichts des jetzigen Einlenkens der WTBS mit Skepsis entgegen. Wir sind der Meinung, dass die Chance für eine vollständige Offenlegung der Information zu Missbrauchsfällen tatsächlich nur sehr gering ist. „

Die Organisation der Zeugen Jehovas sieht sich mit ähnlichen Forderungen auch im Ausland konfrontiert. Im vergangenen Jahr hat eine Untersuchung in Australien entschieden, dass die Organisation Kinder nicht in ausreichender Weise vor sexuellem Missbrauch schütztiv und dass ihre internen Verfahren zum Schutz vor Missbrauch zu schwach sind.

Ähnliche Vorwürfe wurden auch in Kanada erhoben.

Ein Sprecher der Zeugen Jehovas sagte im vergangenen Jahr gegenüber dem The Guardian: „Die Ältesten der Kongregation halten Opfer nicht davor zurück, die Taten anzuzeigen oder schützen die Missbraucher gegenüber den Behörden vor den Konsequenzen ihrer Handlungen.“

Fay Maxted, die Chefin des Survivors Trust, forderte die WTBTS dazu auf, sich bei den Betroffenen dafür zu entschuldigen, dass ihre Taktik zu den „schrecklichen Verzögerungen“ geführt habe.

„Die Glaubensgemeinschaften müssen zur Kenntnis nehmen, dass ihre rechtlichen Eingaben, eine nach der anderen, den Opfern und Überlebenden erhebliche Schäden und Schmerzen verursachen, wenn sie daran gehindert werden, ihre Informationen und Erfahrungen anderen mitzuteilen“,

sagte sie. „Es fällt sehr schwer, unter solchen Umständen daran zu glauben, dass die besten Interessen des Opfers oder Überlebenden in irgendeiner Weise berücksichtigt werden.“

Maxted sagte, sie hoffe, dass die Entscheidung der WTBS, Informationen mit der Kommission zu teilen, nunmehr auch tatsächlich eine Änderung im Hinblick auf die Bedürfnisse von Opfern und Überlebenden bedeutet.

Quellen: theguardian.com / gov.uk / manchestereveningnews.co.uk / theguardian.com (2) / cbc.ca

von |Februar 17th, 2017|2017|0 Kommentare

Fessler gegen Wachtturm-Gesellschaft – der erste Gerichtstag

Es ist ein kalter Morgen in Philadelphia als Stephanie Fessler am 7. Februar 2017 gegen 09:45 Uhr in den Gerichtshof von Pennsylvania, Erster Gerichtskreis, Zivilprozess, eintritt. Aber es gibt noch eine andere Uhr, die tickt – es ist die Uhr der Gerechtigkeit.

Eine Zeitmessung, die misst, wie lange es dauert, bis eine Person oder Organisation, die das Leben eines anderen Menschen geschädigt hat, für das, was sie getan oder möglicherweise auch nicht getan hat, zur Rechenschaft gezogen wird.

Es ist 13 Jahre her, dass die Ältesten der Versammlung der Zeugen Jehovas Grove Pennsylvania im Frühjahr zuerst von der sexuellen Beziehung und dem Missbrauch erfahren hatten, der von Terry Monheim im Alter von 49 Jahren gegenüber ihrem Opfer, Stephanie Fessler, die damals erst 14 Jahre alt war, begangen wurde.

Stephanie wurde vor den Ältesten in den Jahren 2004 und 2005 für diese illegitime Beziehung vor ein Komitee der Ältesten zitiert, während diese in grotesker Missachtung des Gesetzes den vermuteten Missbrauch nicht an die Polizei, die Pennsylvania’s Childline oder eine andere Behörde meldeten.

Stattdessen gaben sie das, was sie in Erfahrung gebracht hatten, an die Rechtsabteilung der Wachtturmgesellschaft weiter, die ihrerseits das Staatsrecht von Pennsylvania in gleicher Weise ignorierte und den Verdacht ebenso wenig berichtete wie die Ältesten.

Statt das Opfer vor weiteren Schäden zu schützen, wurde Stephanie zur Sünderin abgestempelt. In den Jahren 2004 und 2005 war sie durch die Ältesten förmlich ermahnt, im zweiten Fall sogar öffentlich vor der ganzen Versammlung als Sünderin gebrandmarkt worden.

Damit wurde das Opfer Stephanie zusätzlich traumatisiert. Zudem wurde ihr die fachkundige Hilfe und der Schutz durch Behörden, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind, verweigert.

Dabei ist es nicht geblieben. Die örtlichen Ältesten und die Wachtturmorganisation schikanierten Stephanie danach mehr als einmal. Ihre Beteiligung an dem Missbrauch wurde als eine Sünde bewertet, und nicht als Verbrechen der Täterin. Stephanie sei ein Sünder, sagten sie.

Um 9:52 Uhr betraten die 25 Juroren das Gerichtsgebäude über den Hof von Mary C. Collins und wurden über die Natur dieses Falles unterrichtet. Danach wurde die Liste der Zeugen vorgelesen, die voraussichtlich aussagen würden.

Gegen 10:25 Uhr wurden alle bis auf zehn Geschworene entlassen und damit war die Jury war vollständig. Acht Juroren mit zwei Stellvertretern werden nunmehr über das Schicksal der Wachtturm Bibel und Trakt-Gesellschaft von New York sowie der christlichen Versammlung der Zeugen Jehovas, der Versammlung der Zeugen in Spring Grove und, in geringerem Maße, auch über die Täterin Terry Monheim entscheiden.

 

Vorherige Entwicklungen

Kurz vor der Eröffnungsrede hatten sich bereits die Anwälte der Klägerin, Stephanie Fessler, und die der Verteidigung ein juristisches Gefecht geliefert, ohne dass die Jury anwesend war. Richterin Collins musste über mehr als ein Dutzend Anträge entscheiden.

In diesen werden beispielsweise die Voraussetzungen festgelegt, unter denen Be-weise in die Verhandlung eingebracht werden können oder nicht.

Es dauerte nicht lange, bis sich die Schlacht aufheizte als Spring Grove Verteidiger, Jud Aaron, seine Stimme gegen die Einführung eines neuen Zeugen, eines Ältesten im York County, PA, erhob. Er argumentierte, dass dies ein Zeuge sei, den der Kläger unnötigerweise aufgerufen habe, da dessen Aussage irrelevant sei und der außerdem nicht von der Verteidigung benannt worden sei.

Richterin Collins stimmte der Verteidigung insoweit zu, dass die Beweise dieses Zeugen während der ersten Phase des Prozesses nicht zugelassen würden, aber während der Strafphase des Prozesses erlaubt werden würden.

Damit war die Bühne wohl schon für die unvermeidliche Niederlage des Wachtturms vorbereitet, noch bevor die Juroren einen einzigen Zeugen befragten.

In einem weiteren Antrag versuchte die Verteidigung, das Zeugnis des Detektivs Lisa Layden, einer sachverständigen Zeugin mit der Begründung auszuschließen, dass ihr Zeugnis „nur eine Meinung“ und daher nicht erlaubt sei. Nach einer schlüssigen Widerlegung dieser Aussage durch Rechtsanwalt, Jeffrey Fritz, lehnte Richterin Collins den Antrag ab; Lisa Layden wird bezeugen.

Es war auch keine Überraschung, dass die Verteidigung versuchen würde, das Klerusprivileg geltend zu machen. Sie argumentierte, dass Äußerungen, die gegenüber den Ältesten in vertraulichen Gesprächen gemacht würden, privilegiert und geschützt seien. Ihre Einbringung in Gerichtsverfahren würden daher Klerusprivilegien, welche die Bekenntnisse an Geistliche schützen sollen, verletzen.

Diese Forderung traf auf eine harsche Erwiderung von Stephanies Rechtsanwalt Jeffrey Fritz. Er teilte der Richterin mit, dass das Klerusprivileg in diesem Fall keine Anwendung haben könne, da von vornherein keine Erwartung einer Vertraulichkeit bestanden habe, als die Ältesten Fessler zu einer Ältestenversammlung hinzuzogen und sie zu ihrer Beziehung zu Monheim befragt worden sei.

Der Älteste Eric Hoffman, der vor mehr als zwei Jahren abgesetzt worden war, hatte sich seinerseits in keinem Fall auf das Klerusprivileg berufen, sondern verletzte die gebotene Vertraulichkeit selbst, indem er jeden Aspekt von Stephanies Bericht an mehrere andere Älteste sowie an das Rechtsreferat der Wachtturmgesellschaft in New York weitergab.

Als Herrn Fritz angesichts seines Engagements und seiner Erregung der Schweiß auf der Stirn stand, gab Richterin Collins ihm Recht. Er sei in dieser Frage „richtig auf den Punkt“ gekommen, das Klerusprivileg könne in diesem Fall nicht aufgerufen werden. Für den Wachtturm, der in der Vergangenheit mehrfach versucht hatte, dieses Privileg für sich zu beanspruchen, war dies eine weitere Niederlage.

In einer etwas überraschenden Stellungnahme der Verteidigung behauptete der Bevollmächtigte Jud Aaron, dass der Anwalt des Klägers versuche, die Religion der Zeugen Jehovas vor Gericht zu stellen, indem er Dutzende von Wachtturm und Erwachet! Artikeln in seine Beweisführung eingebracht habe. Es war ein verzweifelter Zug, aber Judge Collins fiel nicht darauf herein.

 

Der Prozess beginnt

Aus den privaten Hinterräumen des Gerichts betrat die Jury nunmehr den Gerichtssaal. Drei schwarze Männer, zwei weiße Frauen und fünf schwarze Frauen traten ein und nahmen ihre zugewiesenen Plätze ein. Richterin Collins beglückwünschte sie für ihre Bereitschaft zur Annahme der Verpflichtung als Geschworene bei Gericht tätig zu werden und erinnerte sie daran, dass sie es sei, die während des Prozesses über alle Angelegenheiten des Gesetzes entscheide und die Geschworenen ihrer Entscheidung Folge zu leisten hätten.

Allerdings erinnerte sie die Jury auch daran, dass die Verantwortung zur Bewertung der Aussagen und der Tatsachen im vorliegenden Fall allein in ihrer Hand liege. Collins erklärte die Definition von einem „Übergewicht der Beweislast“ und gab der Jury die Abbildung einer Skala, die den Kläger und die Verteidigung auf beiden Seiten des Zentrums darstellt. Sie stellte fest, dass die Klägerin, wenn die Waagschale nur geringfügig zugunsten des Klägers ausschlage, das Erfordernis der Beweisführung erfüllt und die Beklagte daher schuldig sei.

Nach einer Mittagspause wurde das Gericht um 13:45 Uhr wieder einberufen und Richterin Collins verlas gegenüber der Jury das Gesetz des Staates, das eine Meldung in einem Fall von Kindesmissbrauch verpflichtend macht.

Nunmehr erhielt der Kläger das Wort und Rechtsanwalt Gregg Zeff hielt seine Eröffnungsrede an die Jury. Er erklärte, dass auch ein Angehöriger des Klerus einen vermuteten Missbrauch melden müsse und dass Älteste niemals einen mutmaßlichen Missbrauch verheimlichen dürften, um die Organisation der Zeugen Jehovas zu beschützen.

Zeff verlas einen Brief der WTBS an die Ältestenorganisation, der am 1. Juli 1989 abgefasst worden war und in dem die Ältesten daran erinnert wurden, dass wegen möglicher Gerichtsverfahren äußerste Vertraulichkeit gewahrt werden müsse. In dem Brief werden die Ältesten auf die „unsachgemäße Verwendung der Zunge“ hingewiesen.

Danach erklärte Zeff in einer Zeitleiste, wie die Ältesten zuerst von dem vermuteten Missbrauch von Fessler im Jahr 2004 erfahren haben, von sexuellen Aktivitäten, die auch Umarmungen und Küsse einschlossen.

Die Ältesten von der Versammlung Spring Grove (Stephanies Versammlung) und die von der Versammlung von Freeland Maryland (Terry Seipp-Monheims Versammlung) waren somit über die Beziehung im Bilde, unterließen es aber, die Behörden zu kontaktieren. Stattdessen bildeten sie ein eigenes Rechtskomitee, das sowohl das Opfer als auch ihre Täterin verurteilte.

Rechtsanwalt Zeff spielte der Jury eine Videoaufzeichnung vor, in der die Mutter von Stephanie Fessler, Jodie Fessler ausführt, dass der Älteste Eric Hoffmann ihr zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt habe, dass die Behörden kontaktiert werden müssten.

Erst im Jahr 2011 war Stephanie Fessler in der Lage, die Polizei anzusprechen. Damals wurde Monheim verhaftet und eingesperrt. Die Zeugenaussage von Detective Layden gegenüber der Jury wird darauf hinauslaufen, dass die Ältesten entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung die Polizei und die Childline sofort hätten kontaktieren müssen. Stattdessen, so die Feststellung von Zeff, wurden Regeln gebrochen, um die Versammlung zu beschützen und sie vor Schaden zu bewahren.

Der Nachweis der Anklage wird aufzeigen, dass Stephanie mit 14 Jahren eine öffentliche Schule besuchte, ansonsten aber nach den schulischen Aktivitäten von anderen Jugendlichen völlig isoliert lebte. Stattdessen sorgte sie für ihre Mutter, eine Zeugin Jehovas, die bereits auf eine lange Geschichte von psychischen Erkrankungen zurückblicken konnte.

Stephanie erblickte in Terry Seipp (Monheim) eine emotionale Unterstützung, aber Seipp brach dieses Vertrauen, indem sie in eine sexuelle Beziehung mit Stephanie eintrat. Stephanie hatte keine vorherigen Beziehungen.

Die Anklage wird den professionellen Therapeuten Debbie Bauer in den Zeugenstand rufen, der die psychischen Schäden an Stephanie, die nicht nur durch den anfänglichen Missbrauch, sondern auch durch die lang andauernde Beziehung von über zwei Jahren entstanden, ansprechen wird.

Die Mitangeklagte Terry Monheim ist reumütig. Sie hat ihre Gefängnisstrafe bereits hinter sich.

Die Anklage wird argumentieren, dass die Beklagten, die Wachtturmgesellschaft, die christliche Versammlung der Zeugen Jehovas und die Versammlung von Spring Grove für ihr Versäumnis verantwortlich gemacht werden müssten, den Verdachtsfall eines sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen zu melden.

 

Eröffnung der Verteidigung

Jud Aaron begann seine Ausführungen mit der Aussage, dass „es im Leben Konsequenzen dafür gebe, nicht die Wahrheit zu sagen.“ Er behauptete, dass die Aufzeichnungen des Therapeuten Lori Bartons beweisen würden, dass es keine sexuelle Beziehung in jener Zeit gegeben habe, als die Ältesten in Spring Grove von der Verbindung zwischen Fessler und Terry Seipp (Monheim) erfahren hätten. Er sagte:

„Sie konnten nicht berichten, was sie nicht gewusst haben.“

Aaron sagte weiterhin, dass die „Beziehung“ zwischen Fessler und Seipp im Jahr 2005 vorüber war.

Die Klägerin Stephanie Fessler saß in einem Augenblick großer Erregung nur wenige Meter von Jud Aaron entfernt, als er sagte:

„Stephanie Fessler hat nicht die Wahrheit gesagt … Folglich wurde auch kein Bericht gemacht.“

So, als ob er diesen Punkt der Jury einhämmern wollte, wiederholte Herr Aaron seinen früheren Kommentar in einer finalen Erklärung:

„Eines ist klar – Stephanie hat nicht die Wahrheit gesagt, so dass die Ältesten nichts zu berichten hatten. Sie konnten daher auch Stephanie Fessler nicht schützen, weil sie nicht die Wahrheit gesagt hatte.“

Als nächster wurde Herr John Miller, Anwalt für die Wachtturm-Bibel und Trakt-Gesellschaft aufgerufen. Miller, selbst ein Zeuge Jehovas und Mitglied der Rechtsabteilung der Gesellschaft in Patterson, New York, erklärte, dass die Zeugen Jehovas eine christliche Religion seien und dass die Jury hören werde, dass der Wachtturm dort in New York „einige Dinge besitze“.

Nachdem er seine Erklärungen für die verschiedenen Gesellschaften und Korporationen, die sich im Besitz der WTBS befinden, abgegeben hatte, wiederholte er im Wesentlichen die Worte seines Partners, Jud Aaron. Er erklärte auch, dass Terry Monheim nicht vor Gericht erscheinen werde, um sich hier zu verteidigen.

Ferner stellte er fest, dass weder die Wachtturmgesellschaft noch das CCJW eine rechtliche Verpflichtung dazu gehabt hätten, die Behörden darüber in Kenntnis zu setzen, was sie von den Versammlungsältesten gehört hatten.

Miller wiederholte auch, dass der Schlüssel zur Verteidigung in den Notizen des Therapeuten Lori Barton enthalten sei. Miller in der besten Gerichtssaaldramatik:

„Aufzeichnungen können nicht lügen.“

Rechtsanwalt Miller unterstrich seine Ausführungen gegenüber der Jury und schloss mit der Aussage: „Wir, (der Wachtturm), haben nichts mit diesem Fall zu tun.“ Miller witzelte, dass Älteste „nur Laien“ seien, und schloss seine Stellungnahme mit der Bemerkung ab, dass „der Wachtturm und die CCJW nicht einmal hierhergehörten.“

Der Rechtsanwalt für die CCJW, die christliche Versammlung der Zeugen Jehovas, Louis Lombardi, gab gegenüber der Jury keine Erklärung ab. Er saß schweigend zwischen Aaron und Miller am Verteidigungstisch und ließ die Frage aufkommen, ob er jemals in der Verteidigung der Zeugenorganisation auftreten und das Wort ergreifen wird.

von |Februar 12th, 2017|2017|1 Kommentar

Geschworenenliste vollständig – neuer Gerichtsfall gegen die WTG in den USA

Zum ersten Mal seit dem aufsehenerregenden Prozess von Candace Conti gegen die Wachtturm-Bibel und Trakt-Gesellschaft von New Yorki im Jahr 2011, wird erneut eine Jury in einem Fall von sexuellem Kindesmissbrauch in den Reihen der Zeugen Jehovas eine Entscheidung treffen.

In diesem Fall geht es um den sexuellen Missbrauch eines 14-jährigen Mädchens. Verschiedene Älteste der Zeugen in zwei Bundesstaaten waren über diese Tat informiert, unterließen es jedoch, die zuständigen Behörden und die Polizei darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Meldung unterblieb selbst nachdem die Angelegenheit der zuständigen Rechtsabteilung der Wachtturmgesellschaft gemeldet worden war.

Die Klägerin, Stephanie Fessler aus Lancaster Pennsylvania gibt an, dass Älteste aus den Versammlungen der Zeugen Jehovas Freeland, Maryland, und Spring Grove, Pennsylvania, es versäumten, Kontakt zu Strafverfolgungsbehörden aufzunehmen, nachdem ihnen bekannt geworden war, dass eine sexuelle Beziehung zwischen Frau Fessler, damals im Alter von 14-16 Jahren und der weiteren Beklagten, Frau Terry Jeanne Monheim, damals 49-51 Jahre alt, bestand.

Der Missbrauch begann 2003, wurde im Sommer 2004 entdeckt und als die Eltern von Stephanie auf den Missbrauch aufmerksam wurden, kontaktierten sie die Ältesten ihrer Versammlung.

Der Älteste Eric Hoffman initiierte eine interne Untersuchung der Anschuldigungen, zu der auch zwei weitere Älteste, Neal Cluck und John Ness, hinzugezogen wurden. Keiner der Ältesten schlug den Eltern vor, die Behörden zu kontaktieren. Sie selbst versäumten es ebenso den Vorfall zu melden. Statt Stephanie zu beschützen, bestraften sie sie, das Opfer, indem sie ihr gegenüber einen Verweis aussprachen.

Den Gerichtsdokumenten zufolge verhörten die Spring Grove-Ältesten zwar das Opfer Stephanie Fessler, unterließen es jedoch, die 49-jährigen Terry Seipp (Monheim) zu befragen und versuchten auch nicht, sich an die Polizei- oder Kinderschutzbehörden zu wenden.

Statt ihr Schutz zu gewähren, wurde Stephanie von ihren Ältesten mit einem Verweis, einer internen Disziplinierungsmaßnahme bei den Zeugen Jehovas, bestraft.

In einer schriftlichen Stellungnahme gab der Älteste Eric Hoffman zu, dass er von vermutetem Missbrauch wusste, aber dennoch nicht mit den zuständigen Behörden in Verbindung trat.

Die Ältesten der Freeland Maryland Versammlung wurden über die sexuellen Missbrauchsanklagen gegen ihr Mitglied, Terry Seipp (Monheim) informiert, aber ebenso wie die Spring Grove Ältesten unterließen auch sie es, sich an die Regierungsbehörden zu wenden. Auch sie beließen es bei einer Ermahnung gegenüber der Täterin.

Die Ältesten der Versammlung von Spring Grove setzten sich jedoch in Kontakt mit der Rechtsabteilung des Wachtturms in Patterson, New York, und berichteten das Vorkommnis.

Die Gerichtsakten deuten jedoch darauf hin, dass die Meldung eines mutmaßlichen Missbrauchs an die Behörden und die Polizei auch in diesem Stadium unterblieb, weswegen vermutlich gegen die gesetzliche Bestimmung des Pennsylvania’s Child Protective Services Laws (CPSL) verstoßen worden ist.

Als unmittelbare Folge dieses Vorgehens und dem Versäumnis, den gesetzlichen Vorschriften sowohl von Pennsylvania als auch von Maryland nachzukommen, musste die Klägerin ein weiteres Jahr des Missbrauchs ertragen, bis es dem Ehemann der Angeklagten gelang, die Beziehung seiner Frau zu dem Mädchen aufzudecken.

Er hatte einen privaten Ermittler mit Nachforschungen beauftragt, dem es gelang, einen fotografischen Beweis für die Beziehung zwischen Fessler, Alter damals 15, und Monheim, jetzt 50 Jahre alt, zu erbringen.

Den zuständigen Ältesten wurden die Beweise vorgelegt, aber diese weigerten sich weiterhin, die Polizei oder die Kinderschutzbehörden zu kontaktieren. Sie bestraften Stephanie erneut, dieses Mal mit einem öffentlichen Verweis, der der gesamten Versammlung zur Kenntnis gebracht worden ist.

 

Täter unter Strafverfolgung – das Opfer leidet weiter

Erst im Jahr 2011 wurde der Missbrauch von Stephanie Fessler, jetzt 22 Jahre alt, direkt der Polizei gemeldet, die Terry Seipp (Monheim) aufgrund mehrerer krimineller Verstöße verhaftete. Seipp bekannte sich schuldig und wurde zu einer Gefängnisstrafe und Bewährung verurteilt.

Unterdessen litt Fessler unter schweren posttraumatischen Belastungsstörungen (PTSD), die sich bei ihr in extremen Angstzuständen, Schlaflosigkeit und Albträumen auswirkten, so dass eine professionelle Therapie erforderlich wurde.

Es ist offensichtlich, dass die Organisation der Zeugen Jehovas mit ihrem Vorgehen nicht nur gegen die Gesetze von Pennsylvania und Maryland verstoßen, sondern auch dem Opfer Stephanie zusätzlich geschadet hat, indem ihr angemessene Hilfe zur rechten Zeit durch Beratungsstellen versagt wurde.

Durch ihre private und öffentliche Zurechtweisung wurde ihr zusätzlicher Stress zugefügt, da sie mit dem Stigma fertig werden musste, von allen ihren Zeugenfreunden als „schlechter Umgang“ angesehen zu werden.

Stephanie wurde im Alter von 10 Jahren als Zeuge Jehovas getauft, eine Entscheidung, mit der sie sich dauerhaft mit der Zeugnisorganisation und ihren Ältesten verband, denen gegenüber sie damit rechenschaftspflichtig wurde.

Während Kinder außerhalb der Zeugengemeinschaft von praktischer Unterstützung, Zuspruch und Ermutigung profitieren können, wenn sie missbraucht werden, befindet sich ein getauftes Zeugenkind in einer Lage, in der es vor einer Gruppe von männlichen Ältesten dazu gezwungen wird, sein Trauma wieder und wieder durchzumachen, um manchmal anschließend sogar bestraft zu werden.

Stephanie sagt:

“Mir wurden sechs Jahre meiner Kindheit gestohlen. Ich habe nichts von Sex gewusst … von jemandem missbraucht und dafür noch bestraft zu werden, hat mich seelisch und emotional in einer Weise verletzt, die ich mit Worten nicht beschreiben kann.“

 

Das Gerichtsverfahren

Der primäre oder erste Angeklagte in diesem Fall ist die Wachtturm-Bibel- und Traktatgesellschaft von New York und daneben die CCJW (Christliche Kongregation des Zeugen Jehovas).

Fesslers Rechtsanwalt, Jeffrey P. Fritz von Soloff & Zervanos, P.C.,ii will der Jury gegenüber nachweisen, dass die Rechtsabteilung der Wachtturmbehörde es versäumt hat, die Ältesten, die in diesen Fall involviert waren, anzuweisen, den verbindlichen Gesetzen von Maryland und Pennsylvania für sexuellen Kindesmissbrauch nachzukommen.

Dieses Verhalten stehe im Gegensatz zu der eigenen schriftlichen und veröffentlichten Dokumentation des Wachtturms, die anerkennt, dass Kindesmissbrauch ein Verbrechen darstellt, und dass „kein Ältester jemanden kritisieren wird, der eine solche Angelegenheit den Behörden meldet.“ (Brief der WTG an die Ältesten vom15. Februar 2002)

Allerdings ist es so, dass die Ältesten im Einklang mit den widersprüchlichen rechtlichen Empfehlungen des Wachtturms nicht ausdrücklich angehalten sind, Angelegenheiten des Kindesmissbrauchs an die Justizbehörden zu melden. Dieser Schritt soll als letztes Mittel (nur) in den Staaten erfolgen, in denen die Pflichtberichterstattung strikt vorgeschrieben ist.

Der Wachtturm beruft ich auf die Anwendung von Klerusprivilegien wie dem Beichtgeheimnis, obwohl es auch Ausnahmen gibt, die es einem Angehörigen des Klerus (Ältesten) erlauben, Vorwürfe an die zuständigen Behörden zu melden.

Wie in vergangenen Artikeln schon berichtet wurde,iii verwenden Wachtturmanwälte häufig den Begriff „absolutes Recht“ bei der Beschreibung ihres Vorschlags an die Opfer, sich mit Missbrauchsanzeigen selbst auseinanderzusetzen.

Das ist eine Praxis, die darauf abzielt, lediglich den Anschein zu erwecken, dass man sich für Opferrechte engagiert, tatsächlich aber darauf bedacht ist, eigene Anstrengungen und Initiativen, etwas im Berichtsprozess unternehmen zu müssen, zu vermeiden.

Es ist diese Strategie, die letztendlich zu der Unterlassung von Anzeigen in Missbrauchsfällen geführt hat. Die meisten Opfer und ihre Familien sind so durch den Missbrauch traumatisiert, sie in aller Regel Abstand davon nehmen, sich an die zuständigen Behörden und die Polizei zu wenden.

Ein weiterer Grund, warum es nicht zu Meldungen kommt, liegt darin, dass die Ältesten die Zeugen Jehovas regelmäßig ermahnen, nichts zu tun, was „dem Namens Jehovas Unehre“ bereiten könnte. Eine Strategie und bekannte Zeugenpolitik, die in erster Linie den Ruf der Organisation schützen soll und nicht der Sorge für die Opfer dient.

Die Jury für das anstehende Gerichtsverfahren ist nunmehr ausgewählt worden und der Prozess wird am Dienstag, den 7. Februar im Rathaus in Philadelphia, Pennsylvania, beginnen.

JW Survey wird kontinuierlich über den Fortgang des Verfahrens bis zum Ergehen eines endgültigen Urteils berichten.

Quellen: nytimes.com / oloffandzervanos.com / jwsurvey.org

Kindesmissbrauch – Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

Kindesmissbrauch – Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

Royal Commission in Australien Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

Die Royal Commission in Australien untersucht seit 2013, wie australische Institutionen (Schulen, Kirchen, Sportvereine, Regierungseinrichtungen) mit Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch umgehen. Zum Wohl von Kindern deckt die Kommission auf, wo Systeme darin versagen, Kinder zu schützen, und gibt Empfehlungen, wie Gesetze, Verhaltensregeln und Praktiken verbessert werden müssen. Auch die Wachtturm-Organisation kann sich vor der Verantwortung zum Schutz der Kinder nicht freisprechen.

Jeder interessierte Zeuge Jehovas hat das Recht auf eine sachliche Darstellung der Fakten, um auf Bemerkungen und Vorwürfe adäquat reagieren zu können. Jeder Gläubige hat das Recht zu erfahren, wie seine Kirche, Organisation oder Sekte auf Kindesmissbrauch reagiert, und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Sie sei hier gegeben.

02 Royal Commission in Australien Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

Vom 27.07.-14.08.2015 fand die öffentliche Anhörung von Jehovas Zeugen statt. Es wurden angehört:

  • zwei weibliche Missbrauchsüberlebende,
  • die damals verantwortlichen Ältesten und Aufseher,
  • der Rechtsanwalt des Zweigbüros Australien sowie
  • Geoffrey Jackson, Mitglied der Leitenden Körperschaft,
  • per Videoübertragung aus Toowoomba.

Die Mitschriften aller 8 Befragungstage sind hier abrufbar.

Die Aussage von Geoffrey Jackson (14.08.2015), Mitglied der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, gibt es als PDF zum downloaden:

Die Kernaussagen von Geoffrey Jackson, zum Kindesmissbrauch unter Zeugen Jehovas
… zur Zwei-Zeugen-Regelung:

Mr. Stewart Anklagevertreter Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionMr. Stewart, Anklagevertreter:

Nun zu einem anderen Aspekt, mit dem wir uns beschäftigt haben, nämlich die Frage der Zwei-Zeugen-Regel. Ihnen wird bekannt sein, dass, wenn es kein Geständnis gibt, dann zwei Zeugen des ernsthaften Fehlverhaltens benötigt werden, damit genügend Beweise vorliegen, um ein Rechtskommittee einzuberufen. Gibt es dafür eine biblische Grundlage?

Mr. Jackson leitende Körperschaft Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionMr. Jackson:

Absolut. Wenn ich Sie zum Buch Matthäus mitnehmen darf, Kapitel 18, das ist auf Seite 1330, hier stehen die Worte unseres Herrn – Vers 16 – die Worte unseres Herrn Jesus Christus. Er lautet im Sinne eines rechtlichen Rahmens: „Wenn er aber nicht hört, nimm noch einen oder zwei mit dir, damit jede Sache aus dem Mund von zwei oder drei Zeugen festgestellt werde.“ […]

Mr. Stewart:
Sie haben sich auf Matthäus 18,16 bezogen. Wenn ich das richtig verstehe – sonst korrigieren Sie mich bitte – , ist das wiederum tatsächlich eine Bezugnahme auf 5. Mose 19,15. Mit anderen Worten, was Jesus hier machte, war ein Rückbezug auf den Aspekt des Mosaischen Gesetzes, der sich mit dem Beweis [einer Missetat] befasst.

Mr. Jackson:
Er zitierte aus dem Mosaischen Gesetz, wie er es oft tat, aber er gab ihm eine christliche Anwendung.

Mr. Stewart:
Aber das ist ein Element aus dem Mosaischen Gesetz, wie es in 5. Mose 19,15 steht; ist das richtig?

Mr. Jackson:
Richtig, ein Element, das sowohl im Alten wie im Neuen Testament steht.

Mr. Stewart:
Was mich interessiert, und vielleicht können Sie mir dabei helfen, ist, warum man das auf einen Fall von sexuellem Missbrauch anwendet, wenn das, worum es in der Referenz von Matthäus geht, offensichtlich nicht eine Frage von sexuellem Missbrauch ist? [Mr Jackson führt 2. Korinther 13,1 und 1. Timotheus 5,19 an und erläutert, um die geistige Reinheit der Versammlung zu bewahren, blieben die Beweisregeln immer gleich.]

Mr. Stewart:
Mr. Jackson, genau darauf will ich hinaus. Sie werden 5. Mose 22,23-27 kennen – und vielleicht können wir das aufschlagen? Das ist auf Seite 304 und lautet:

„Wenn jedoch der Mann das Mädchen, das verlobt war, auf dem Feld gefunden hat, und der Mann hat sie gepackt und hat bei ihr gelegen, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben, und dem Mädchen sollst du nichts tun. Das Mädchen hat keine Sünde, die den Tod verdient, denn wie wenn sich ein Mann gegen seinen Mitmenschen erhebt und ihn, ja eine Seele, tatsächlich ermordet, so ist es in diesem Fall. Denn auf dem Feld hat er sie gefunden. Das Mädchen, das verlobt war, schrie, aber da war niemand, der ihr zu Hilfe kam.“ (Verse 25-27)

Der Punkt bei dem letzten Beispiel ist, dass es keinen zweiten Zeugen gibt, weil die Frau sich auf dem Feld befindet; sie schrie, aber da war niemand, um ihr zu helfen. Sind Sie damit einverstanden?

Mr. Jackson:
Darf ich erklären, Mr Stewart, dass – sehen Sie, ich denke, dass schon einige Zeugen bezeugt haben, dass das Zwei-Zeugen-Erfordernis unter Umständen … Ich denke, es wurde ein Beispiel gegeben …

Mr. Stewart:
Ich komme noch darauf, Mr Jackson. Wir kommen schneller und leichter voran, wenn wir uns immer nur um jeweils einen Schritt kümmern. Der jetzige Schritt ist: Sind Sie einverstanden, dass in diesem Beispiel ein Fall beschrieben ist, wo außer der Frau selbst kein weiterer Zeuge anwesend war?

Mr. Jackson:
Da war kein anderer Zeuge außer der Frau selbst, aber dazu kamen die Umstände.

Mr. Stewart:
Ja. Nun, die Umstände waren, dass sie auf dem Feld vergewaltigt wurde?

Mr. Jackson:
Mmmh-hmmm. Ja, das waren die Umstände.

Mr. Stewart:
Obwohl es nur einen Zeugen gab, war es trotzdem ausreichend für den Beschluss, den Mann zu Tode zu steinigen.

Mr. Jackson:
Mmmh-hmm. Ja.

Mr. Stewart:
Und trifft es nicht zu, dass Jesus, wäre er über einen Fall von sexuellem Missbrauch befragt worden, sich auf diesen Teil von 5. Mose bezogen haben würde und gesagt hätte, man benötige keine zwei Zeugen?

Mr. Jackson:
Ich würde Jesus das ganz bestimmt gern fragen, und ich kann es im Moment nicht, ich hoffe aber in Zukunft. Aber das ist eine hypothetische Frage, wenn wir die Antwort wüssten, könnten wir das bestätigen, was Sie sagten.

[…]

… über den Gemeinschaftsentzug:

Mr. Stewart:
Mr. Jackson, Sie sagen, [Zeugen] haben die Wahl wegzugehen oder nicht. Für jemanden, der weggehen will, vielleicht weil er von jemandem in der Organisation missbraucht wurde und nicht das Gefühl hat, dass die Sache ordentlich und adäquat behandelt worden ist – für ihn ist es eine schwierige Wahl, oder? Denn er muss wählen zwischen –

Mr. Jackson:
Ich stimme zu, ja.

Mr. Stewart:
Und es kann für ihn eine grausame Wahl sein, oder?

Mr. Jackson:
Ich stimme zu, es ist eine schwierige Wahl.

Mr. Stewart:
Und es kann persönlichkeitszerstörend sein, denn man kann sein ganzes soziales Netzwerk und seine Familie verlieren?

Mr. Jackson:
Das kann der Fall sein, ja.

Mr. Stewart:
Würden Sie dann zustimmen, dass – wenn man Menschen vor diese Wahl stellt, durch dieses System des Gemeinschaftsentzugs, oder Meiden, wie man es manchmal nennt – dass dies entgegengesetzt zum Glauben der Zeugen Jehovas an die Freiheit der religiösen Wahl ist?

Mr. Jackson:
Nein, das akzeptiere ich nicht. Ich finde, Sie springen da zu einer Schlussfolgerung, aber ich verstehe, dass Sie diese Meinung haben.

[…]

… über Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer:

Richter McClellan Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionRichter McClellan:

Wissen Sie, Mr Jackson, ich fürchte, dass die Kommission ein Entschädigungsprogramm für [Missbrauchs-] Überlebende erwägt. Sind Sie sich dessen bewusst?

Mr. Jackson leitende Körperschaft Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionMr. Jackson:

Ich hörte, dass es erwähnt wurde, Euer Ehren, aber ich weiß nichts über Details.

Richter McClellan:
Einer der Vorschläge ist, ein nationales oder anderes Programm einzurichten, in dem sich alle Einrichtungen, in denen Menschen missbraucht wurden, zusammentun und für eine unabhängige Entscheidungsfindung sorgen, die eine gerechte Verteilung von Entschädigungen an die Opfer ermöglicht. Verstehen Sie?

Mr. Jackson:
Ich verstehe, Euer Ehren.

Richter McClellan:
Wären Zeugen Jehovas bereit, in einer gemeinsamen Einrichtungen mit anderen Institutionen, in denen Menschen missbraucht wurden, zu kooperieren?

Mr. Jackson:
Euer Ehren, die Antwort ist: Wir müssten die Details kennen. Aber die Möglichkeit, dass wir sicherstellen, dass Opfern Hilfe gegeben wird – natürlich, das ist eine Möglichkeit.

Richter McClellan:
Bedeutet das, dass Jehovas Zeugen sich nicht aus Prinzip weigern würden, sich mit anderen Institutionen einem koordinierten Entschädigungsprogramm anzuschließen?

Mr. Jackson:
Euer Ehren, wir müssten darauf achten, dass biblisch nichts dagegen spricht. Aber es kommt oft vor, dass wir im Hinblick auf finanzielle Angelegenheiten mit anderen handeln, also ist es per se nichts, was außerhalb des Möglichen liegt.

Bericht der Royal Commission

Bericht der Royal Commission Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionDer Bericht der Royal Commission über Fallstudie Nr. 29 (Jehovas Zeugen) wurde am 01.12.2015 auf der offiziellen Website der Kommission veröffentlicht.

Zum Umfang von sexuellem Kindesmissbrauch hat die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien (Watchtower Australia) der Kommission folgende Daten zur Verfügung gestellt:

Data extracted from the Watchtower Australia Files Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

Übersetzung:

„53 Seit 1950 hat Watchtower Australien Vorwürfe, Berichte oder Anklagen von sexuellen Kindesmissbrauch gegen 1.006 Mitglieder der Organisation der Zeugen Jehovas in Australien aufgezeichnet.“

„54 Diese aufgezeichneten Vorwürfe, Berichte oder Anklagen beziehen sich auf mindestens 1.800 vermutliche Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch.“

„56 … Die Daten belegen, dass 28 vermutliche Vergewaltiger als Älteste oder Dienstamtgehilfen ernannt wurden, nachdem sie des sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt worden waren.“

Schlussfolgerungen der Kommission

Interessant ist vor allem Teil 11 „Zusammenfassung der verfügbaren Erkenntnisse“ ab Seite 126. Er zeigt die bisher gebräuchliche Verfahrensweise, erläutert die Auswirkungen und empfiehlt Anpassungen und Verbesserungen. Wir übersetzen auszugsweise:

„Teil 11 Zusammenfassung der verfügbaren Erkenntnisse

Verfügbare Erkenntnisse über das Verhältnis von Zeugen Jehovas zu staatlichen Autoritäten

F1
Die Organisation der Zeugen Jehovas präsentiert ihren Mitgliedern widersprüchliche und mehrdeutige Lehren in Bezug auf ihr Verhältnis zu staatlichen Autoritäten und fördert damit ein Misstrauen gegenüber solchen Autoritäten.

Verfügbare Erkenntnisse über geschichtliche Kindesmissbrauch-Daten

F2
Seit 1950 hat die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien Vorwürfe von sexuellem Kindesmissbrauch gegen 1.006 ihrer Mitglieder erhalten, die sich auf mindestens 1.800 Opfer beziehen, und hat in diesem Zeitraum nicht einen einzigen Vorwurf der Polizei oder anderen Autoritäten gemeldet, obwohl sogar 579 der Beschuldigten gestanden, sexuellen Kindesmissbrauch begangen zu haben.

F3
Die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien erhält pro Monat etwa drei bis vier Meldungen von vermutlichem sexuellem Kindesmissbrauch.

Verfügbare Erkenntnisse über die Autorität der Leitenden Körperschaft

F39
Die Aussage von Mr Spinks, dass das Australische Zweigbüro die volle Autorität habe, Dokumente, Seminare, Briefe an Älteste und Briefe an Verkündiger ohne die Billigung oder Zustimmung der Leitenden Körperschaft zu erstellen, wird zurückgewiesen.

F40
Die Leitende Körperschaft besitzt Autorität in Hinblick auf alle Publikationen im Namen der Organisation der Zeugen Jehovas, und jeder Standpunkt oder jede Sichtweise, die derjenigen der Leitenden Körperschaft entgegengesetzt ist, wird nicht toleriert.

Verfügbare Erkenntnisse über das Untersuchungsverfahren

F41
Unter keinen Umständen sollte die Überlebende eines sexuellen Übergriffes ihre Anklage in Gegenwart der Person machen müssen, die sie angegriffen hat, und im Gegensatz zum heutigen Standpunkt sollten die Dokumente, Handbücher und Anweisungen der Organisation der Zeugen Jehovas dies deutlich machen.

F42
Die Bedingung, dass zwei oder mehr Augenzeugen desselben Vorfalls benötigt werden, wenn ein Geständnis des Beschuldigten fehlt [… d.h. die Zwei-Zeugen-Regel] …

a) bedeutet, dass im Hinblick auf sexuellen Kindesmissbrauch, der fast immer im Verborgenen geschieht, bei einem schuldigen Angeklagten sehr oft keine Schuld festgestellt wird

b) bewirkt, dass Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch sich unbeachtet und nicht unterstützt fühlen, wenn am Ende der Vorwurf von sexuellem Kindesmissbrauch nicht aufrechterhalten wird

c) ist eine Gefahr für Kinder in der Organisation der Zeugen Jehovas, denn ihre Folge ist, dass sehr oft nichts gegen einen Missbrauchstäter in der Organisation unternommen wird

d) wird von der Organisation der Zeugen Jehovas scheinbar nicht beim Vorwurf des Ehebruchs angewandt, was nahelegt, dass Ehebruch von der Organisation wichtiger genommen wird als sexueller Kindesmissbrauch

e) muss von der Organisation der Zeugen Jehovas überprüft werden, um sie abzuschaffen oder sie wenigstens umzuformulieren, um zu gewährleisten, dass sichere Entscheidungen, ob jemand des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig ist, leichter getroffen werden können.

F43
Die Bedingung, dass nur Älteste (d.h. Männer) an der Entscheidungsfindung im Untersuchungsverfahren beteiligt sind, ob jemand sexuellen Kindesmissbrauch begangen hat, …

a) ist ein grundlegender Mangel in diesem Verfahren, der die Beschlüsse schwächt, indem er Frauen ausschließt, und

b) muss von der Organisation der Zeugen Jehovas überprüft werden, um eine sinnvolle Rolle von Frauen zu gewährleisten.

Verfügbare Erkenntnisse über das Rechtskommittee-Verfahren

F46
Im derzeitig vorgeschriebenen Rechtskommittee-Verfahren wird die Klägerin eines sexuellen Kindesmissbrauchs daran gehindert, jemanden zur Unterstützung neben sich zu haben.

F48
Die derzeit vorgeschriebene Vorgehensweise, auf Anklagen von sexuellem Kindesmissbrauch innerhalb der Organisation der Zeugen Jehovas zu reagieren, ist großenteils auf die Rechte und den Komfort des Angeklagten ausgerichtet, mit wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse eines Missbrauchsopfers.

Verfügbare Erkenntnisse über Sanktionen – Zurechtweisung

F50
Da es die Verfahrensweise oder Praxis der Organisation der Zeugen Jehovas ist, Beschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch nicht der Polizei zu melden (außer wenn es das Gesetz verlangt), und im Falle, dass ein bekannter Missbraucher bereut und aus diesem Grund nur zurechtgewiesen und nicht ausgeschlossen wird, bleibt er in der Versammlung und bleibt eine Gefahr für Kinder in der Versammlung.

F51
Das System, die Gründe einer Zurechtweisung nicht bekanntzugeben, bedeutet, dass Mitglieder der Versammlung nicht vor dem Risiko gewarnt werden, das solch ein Missetäter für Kinder in der Versammlung darstellt.

Verfügbare Erkenntnisse über Sanktionen – Gemeinschaftsentzug

F53
Da es die Verfahrensweise oder Praxis der Organisation der Zeugen Jehovas ist, Beschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch nicht der Polizei zu melden (außer wenn es das Gesetz verlangt), wenn ein bekannter Missbraucher ausgeschlossen wird, bleibt er in der Gemeinde und bleibt ein Risiko für Kinder in der Gemeinde.

F54
Die Sanktion des Gemeinschaftsentzugs tut nichts zum Schutz von Kindern in der Gemeinde.

Verfügbare Erkenntnisse über Meldungen

F55
Vor dieser Studie hat die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien Versammlungsälteste nicht auf ihre Pflichten zur Meldung begangener Straftaten an die Polizei unter § 316 des Crimes Act 1900 (NSW) hingewiesen.

F56
Dieser Bericht wird der Law Society of New South Wales [Anwaltsvereinigung] mitgeteilt mit Bezug auf das Verhalten von Mr Toole [Chef-Anwalt des Bethels Australien], der versäumt hat, Versammlungsälteste auf ihre Pflichten zur Meldung begangener Straftaten an die Polizei hinzuweisen.

Verfügbare Erkenntnisse über Mr Jacksons behauptetes Mitgefühl mit Überlebenden

F65
Mr Jacksons Versäumnis, weder die Aussage der überlebenden Zeuginnen zu lesen oder sich damit vertraut zu machen, noch die Aussage von Jehovas Zeugen zu lesen oder sich anderweitig damit vertraut zu machen, widerlegt sein behauptetes Mitgefühl mit den Überlebenden und seine behauptete Anerkennung für die Wichtigkeit ihrer Perspektive.

Verfügbare Erkenntnisse über Meiden [Kontaktverbot bei Ausschluss]

F69
Mitglieder der Organisation der Zeugen Jehovas, die nicht mehr den Regeln und der Disziplin der Organisation unterliegen wollen, haben keine Alternative, als die Organisation zu verlassen, was erfordert, dass sie sich von ihr trennen.

F70
Die Verfahrensweise der Organisation der Zeugen Jehovas, von ihren Anhängern zu verlangen, diejenigen aktiv zu meiden, die die Organisation verlassen …

a) macht es einem extrem schwierig, die Organisation zu verlassen

b) ist grausam für diejenigen, die gehen, und für ihre Freunde und Familie, die zurückbleiben

c) ist besonders grausam für diejenigen, die in der Organisation sexuellen Kindesmissbrauch erlitten haben und die gehen wollen, weil sie empfinden, dass ihre Klage nicht angemessen behandelt wurde

d) ist offensichtlich nicht mit der Bibel zu rechtfertigen, die zu ihrer Unterstützung zitiert wird

e) wurde angenommen und durchgesetzt zu dem Zweck, Menschen vom Verlassen der Organisation abzuhalten und so ihre Mitgliedschaft zu behalten, und

f) ist im Konflikt mit der von der Organisation erklärten Befürwortung der freien Religionswahl und mit dem Glauben, dass Jehova Gott ein mitfühlender Gott ist, der den Wert und die Würde aller menschlicher Wesen anerkennt.

Angus Stewart SC [Prosecutor]
25 September 2015″

Die deutschen Medien berichten über 1000 Kindesmissbrauchsfälle bei den Zeugen Jehovas

01.04.2016: Jehovas Zeugen geben zu pädophile Täter geschützt zu haben, durch die Vernichtung der Unterlagen über dokumentierten Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen!

Beriner Post Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionSYDNEY – Zeugen Jehovas räumen Vertuschung von Missbrauch ein: Die Zeugen Jehovas in Australien haben die systematische Vernichtung von Dokumenten über den sexuellen Missbrauch Minderjähriger eingeräumt. Man habe vermeiden wollen, dass die Aufzeichnungen in „falsche Hände fallen“, sagte ein Leitungsverantwortlicher der Religionsgemeinschaft, Max Horley, laut australischen Medien am Montag vor dem staatlichen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Umgangs mit Missbrauchsfällen.

Seit 1950 seien den Zeugen Jehovas 1006 Fälle von Kindesmissbrauch bekanntgeworden. Alle diese Fälle seien intern behandelt worden, statt sie bei der Polizei anzuzeigen, so Horley. Man sei sich nicht bewusst gewesen, dass es sich um ein „kriminelles Vergehen“ handle.

Schon zuvor waren in der Kommission Vorwürfe laut geworden, die Zeugen Jehovas hätten wiederholt übergriffige Verantwortungsträger in andere Positionen verschoben, um Missbrauch zu vertuschen. Eine Frau sagte laut Medien als Zeugin vor der Kommission, man habe sich bei den Zeugen Jehovas über sie lustig gemacht und ihr die Schuld gegeben, nachdem sie den Missbrauch gemeldet habe.

Die Untersuchungskommission war 2013 von der damaligen Premierministerin Julia Gillard eingesetzt worden. Im Dezember 2017 soll sie ihren Abschlussbericht vorlegen. (KNA)“

Quelle: morgenpost.de

Süddeutsche Zeitung Kindesmissbrauch Jehovas Zeugen Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal Commission„Australien – Zeugen Jehovas vertuschten über Jahrzehnte sexuellen Missbrauch

Bei den Zeugen Jehovas in Australien gibt es einen großen Missbrauchsskandal. Das wurde durch die Arbeit einer Untersuchungskommision enthüllt. Offenbar wurden Fälle sexueller Gewalt an Kindern über Jahrzehnte hinweg nur intern untersucht, aber nie an die Polizei gemeldet. Die Zeugen Jehovas in Australien haben offenbar Kindesmissbrauch von mehr als 1000 Tätern jahrzehntelang vertuscht.

Die Fälle liegen weit zurück, sie haben sich teilweise in den Fünfzigerjahren ereignet. Allerdings gab es darüber Aufzeichungen und protokollierte Zeugenaussagen. Zur Rechenschaft gezogen wurden die Täter dennoch nicht.

Offenbar wurden in den Reihen der Zeugen Jehovas Missbrauchsfälle über Jahrzehnte hinweg systematisch vertuscht, wie unter anderem mehrere australische Medien und Radio Vatikan berichten. Das hat eine Untersuchungskomission jetzt enthüllt, die für die Aufarbeitung von Vergewaltigungsfällen in kirchlichen und weltlichen Organisationen in Australien zuständig ist.

Max Horley, ein wichtiger Funktionär der Zeugen in Australien, hat vor der Kommission in Sydney eingeräumt, dass Dokumente, die den Missbrauch belegen hätten können, vernichtet wurden. Der Grund: Sie sollten „nicht in falsche Hände geraten“.

Fälle wurden nur intern behandelt

Seit 1950 seien bei den Zeugen Jehovas 1.006 Anschuldigungen wegen Kindesmissbrauch dokumentiert worden. Doch anstatt die mutmaßlichen Täter bei der Polizei anzuzeigen, seien alle Fälle nur intern behandelt worden. Wie ein australisches Newsportal schreibt, sind infolge der internen Untersuchungen sogar 400 Mitglieder der Zeugen Jehovas vorübergehend aus der Gemeinschaft ausgeschlossen worden. Doch Kommissionsmitglied Angus Stewart zufolge ist kein einziger Vorfall den Behörden gemeldet worden.

Schon zuvor, so schreibt es Radio Vatikan, seien Vorwürfe gegen die Zeugen Jehovas laut geworden. So seien nach Missbrauchsskandalen wiederholt hohe Funktionäre an andere Orte versetzt worden, um die Ereignisse zu vertuschen.

Zwei-Zeugen-Regel

Opfer erzählen auch, dass es bei den Zeugen Jehovas eine Regel gibt, der zufolge ein Übergriff immer von zwei Personen bezeugt werden muss – eine Bedingung, die sich im Fall von sexuellem Missbrauch fast nie erfüllen lässt. Eines der Opfer, eine 47-jährige Frau, die in den Akten nur mit dem Kürzel „BCB“ bezeichnet ist, hat vor der Kommission geschildert, wie sie bei einer internen Gegenüberstellung mit ihrem Peiniger konfrontiert wurde. „Ich musste über meinen Missbrauch sprechen, in einem Raum voller Männer, darunter war auch der Mann, der mich missbraucht hatte, das war sehr demütigend“.

Die Aussagen von etwa 60 Zeugen sollen jetzt in die Untersuchungskommission einfließen, die sich am Montag zum ersten Mal in einer öffentlichen Sitzung mit den Zeugen Jehovas beschäftigte. Gegründet wurde sie bereits im Jahr 2013 von der damaligen Premierministerin Julia Gillard, nachdem bekannt wurde, dass in der katholischen Kirche der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen über Jahre hinweg systematisch totgeschwiegen wurde. Im Dezember 2017 soll die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.“

Quelle: süddeutsche.de

Aussageverweigerung von Gerrit Lösch kostet der Wachtturm-Gesellschaft 13,5 Mio. US Dollar

Gerrit Lösch 13 Mr. US Dollar Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionIm Nachgang zu dem Prozess Jose Lopez gegen die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas (WTG) in den USA gegen Ende 2014 ist kürzlich bekanntgeworden, dass die Höhe des Urteils entscheidend auf die Weigerung von Gerrit Lösch, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen und auszusagen, zurückgeht. Was nach deutschem Recht als Versäumnisurteil gilt, entspricht in den USA weitgehend einem “default judgment”. Richterin Lewis, die in dem Verfahren den Vorsitz führte, entschied sich angesichts der fortgesetzten Weigerung der WTG für diesen Fall relevante Dokumente vorzulegen und der Aussageverweigerung von Gerrit Lösch dazu, die Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas zu einer außergewöhnlich hohen Geldstrafe von 13,5 Mio. USD zu verurteilen.

Der WTG war vom Kläger Lopez vorgeworfen worden, den an ihm in den 80er und 90er Jahren durch Gonzalo Campos begangenen sexuellen Missbrauch über die Ältesten der Versammlung in San Diego ermöglicht und geduldet zu haben.

Campos hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Jahr 2013 bei seiner Vernehmung in Mexiko eingeräumt und sich darauf berufen, dass die Ältesten seiner Versammlung ihm erlaubt oder ermöglicht hätten, mit Kindern weiterhin zu „studieren“, obwohl ihnen seine pädophile Neigung bekannt gewesen sei.

Bereits im Jahr 1986 hatte er den sexuellen Missbrauch von Lopez und den an einem weiteren Kind zuvor gegenüber den Ältesten „gebeichtet“. Ungeachtet dessen blieb sein Geständnis nicht nur folgenlos, nein, er machte auf der theokratischen Erfolgsleiter weitere Karriere und wurde im Jahr 1993 sogar selbst zum Ältesten ernannt.

Angesichts dieser Umstände und der für sie bedrückenden Beweislage sah die WTG offenbar keine andere Möglichkeit mehr als die, die Zusammenarbeit mit dem Gericht zu verweigern. Von besonderem Interesse ist, welche Begründung für das Nichterscheinen vor Gericht von dem Mitglied der höchsten Leitungsebene der Zeugenorganisation, Gerrit Lösch, abgegeben wurde.

Wie dem erst jetzt veröffentlichten dreiseitigen Schreiben von Lösch zu entnehmen ist, bestreitet dieser, mit „dem Wachtturm etwas zu tun zu haben“ und er deswegen auch nicht für diese Organisation Stellung nehmen könne. Er ging so weit zu behaupten, dass diese „zu keinem Zeitpunkt eine Autorität über ihn hatte oder noch hat“.

Wie kann man oder muss man diese Stellungnahme werten?

Es ist wohl zutreffend, dass Lösch als Einzelperson über keine Autorität verfügt, Entscheidungen für die Wachtturmgesellschaft in ihrer Gesamtheit zu treffen. Verschwiegen wird jedoch, dass er ein Teil des Entscheidungsgremiums der Organisation ist und war und von daher im Zusammenwirken mit den anderen Mitgliedern der leitenden Körperschaft sehr wohl Einfluss auf den Entscheidungsprozess hat. Seine Einlassung muss daher als ausweichend und unehrlich gewertet werden.

Jeder aufrichtige Zeuge würde schockiert sein, wenn er erfährt, mit welch fragwürdigen und sogar unwahren Behauptungen sich ein Mitglied der leitenden Körperschaft, des höchsten Gremiums seiner Glaubensgemeinschaft, davor drückt, eine Aussage vor Gericht zu machen, eine Aussage, die auch als Verteidigung der Organisation dienen könnte.

War es nicht Jesus Christus selbst der gesagt hat, dass “…man Euch den örtlichen Gerichten ausliefern wird und Ihr in Synagogen geschlagen und um (s)meinetwillen vor Statthalter und Könige gestellt werdet, ihnen zu einem Zeugnis“?

Und hier drückt sich ein hochrangiger Zeuge Jehovas davor, Zeugnis abzulegen? Mehr noch, er distanziert sich von der Gesellschaft, die sich als Gottes Vertreterin auf der Erde ansieht und streitet nahezu jede Beziehung zu ihr ab. Wie muss man dies verstehen?

Sehr wahrscheinlich ist es so, dass sich die leitende Körperschaft von der Wachtturmgesellschaft, die sie doch angeblich führt und kontrolliert, distanzieren will, um sich selbst der gerichtlichen Verantwortung für diesen Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiteren Klagen zu entziehen.

Ob diese Strategie langfristig erfolgreich sein wird, darf bezweifelt werden. In dem vorliegenden Fall muss man wohl eher von einer Bauchlandung der in vermeintlich höheren Gefilden angesiedelten leitenden Körperschaft ausgehen.

Bericht vom achten Tag der Anhörung der australischen Royal Commission zum Thema „Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas“ und die blamierenden Aussagen der leitenden Körperschaft

Geoffrey Jackson kein guter Tag schwache Bibelkenntnisse Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal CommissionEs ist kein guter Tag, dieser achte Tag der Anhörung von Führungspersonal der Zeugen Jehovas vor der australischen Royal Commission, die dem Vorwurf nachgeht, bei der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas würde der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern intern unterdrückt und unter den Teppich gekehrt. So zumindest erscheint es auch nach den vorangegangenen Terminen, bei denen über-wiegend die religiösen Leiter, die sogenannten Ältesten, zu diesem gravierenden Vorwurf befragt wurden.

Geoffrey Jackson, Mitglied der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, stellt sich der Anhörung. Er hat die Gelegenheit, zu den entscheidenden Fragen nach den Lehren der Gemeinschaft Stellung zu nehmen. So wie zu der Auffassung, dass einem Vorwurf eines Sexualdelikts nur nachgegangen werde kann, wenn es zwei Zeugen des Vorfalls gibt, was in der Praxis jedoch so gut wie nie der Fall ist und Beschuldigte deswegen straffrei bleiben und – in Australien zumindest – keine Anzeige bei den zuständigen Behörden erfolgt.

Den Feststellungen der Kommission zufolge hat es seit 1950 über 1006 Fälle von Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas gegeben, von denen kein einziger bei den Behörden angezeigt worden ist. Geoffrey Jackson gibt sich optimistisch. Er sei glücklich, vor der Kommission Zeugnis ablegen zu können, beteuert er. Ob er das nach Ende der Befragung auch noch war, darf allerdings getrost bezweifelt werden. Der weitere Verlauf der Befragung stellt sich für ihn, den Repräsentanten, und damit für die Wachtturm-Gesellschaft nämlich als ein Fiasko dar. Ein Grund dafür könnte sein, dass Mr. Jackson sicher nicht gewohnt ist, dass ihm in seiner Führungsposition auf nahezu gottgleicher Ebene, wie es viele Zeugen empfinden, solche direkten Fragen gestellt werden. Daher hat er mit ausweichenden Antworten und seinem Bemühen, unbequeme Fragen zu ignorieren, heute keinen Erfolg hat. Schlimmer, er wird auf seinem Spezialgebiet mit seinen eigenen Waffen, seinen Bibelkenntnissen, geschlagen.

Worauf sich die Lehre der Zeugen Jehovas stütze, nach der zwei Zeugen einer Tat beigewohnt haben müssen, bevor ein Beschuldiger verurteilt werden könne, will die Kommission wissen. Jackson verweist auf die Schriftstelle 5. Mose 19,15. In Verbindung mit den Worten von Jesus Christus, wie sind in Matthäus 18,16 niedergelegt seien, ergebe sich eindeutig, dass es für jede Tat zwei Zeugen geben müsse, so Jackson.

Aber da hat er bei der Kommission kein Glück. Sie zeigt sich bestens vorbereitet. Wie er denn zu dem Sachverhalt stehe, wie er im gleichen Buch Mose im Kapitel 22:23-27 beschrieben werde, bei dem eine Frau vergewaltigt worden und der Täter trotz Abwesenheit eines weiteren Zeugen verurteilt worden sei. Daraus könne man doch folgern, dass es biblisch gesehen im Falle eines Sexualdelikts von der Zwei-Zeugen-Regel auch Abweichungen geben könne.

Das ist für Jackson eine neue Sichtweise. Der anfänglich so selbstsicher auftretende Zeuge kommt ins Schwimmen. So habe er die Angelegenheit noch nicht gesehen, räumt er anfänglich ein. Später will er in einer schriftlich nachgereichten Erklärung diese für ihn und seine Argumentation so katastrophale Wendung wieder korrigieren. Die genannte Schriftstelle hebe lediglich auf die Mitschuld des Opfers ab, wenn es nicht geschrien habe, woraus sich ein Einverständnis ableiten lasse und weniger auf die Schuldfrage. Aber diese ausweichende Erklärung verfängt nicht. Die Kommission reagiert empfindlich und bewertet seine neue Aussage als wenig hilfreich. Mehr noch, sie spricht ihm ab, dass man mit ihm vernünftig argumentieren könne.

Damit ist das Desaster der Anhörung für die Wachtturm-Gesellschaft aber noch keineswegs beendet. In einem anderen Punkt geht es nunmehr um die Frage, warum Frauen bei den Zeugen Jehovas von wichtigen Funktionen, wie der internen Gerichtsbarkeit beispielsweise, ausgeschlossen seien. Auf diesem Sektor fühlt sich Jackson sicher. Sehr energisch erklärt er, dass Frauen niemals als Älteste oder bei richterlichen Entscheidungen der Wachtturm-Gesellschaft eine Rolle spielen würden, weil es in der Bibel nie weibliche Richter gab. Die Bibel, so versichert er der Kommission, erwähne keine weiblichen Richter.

Ist das tatsächlich so? fragt einer der Juristen der Kommission. Wie verhalte es sich denn mit der Richterin Debora, die in Buch Richter 4,4-5 erwähnt wird. Diese Verse berichten von Debora, einer Prophetin, die auch als Richterin über Israel richtete und die Israeliten für ein Urteil sogar zu ihr hinaufzogen. Wie gesagt, es ist kein guter Tag für die Wachtturm-Gesellschaft. Eines ihrer leitenden Mitglieder blamiert sich vor den Mitgliedern der Untersuchungskommission ein weiteres Mal. Und das auf einem Gebiet, auf dem er sich doch als Fachmann den Laien überlegen zeigen müsste.

Jetzt geht es wieder um den sexuellen Missbrauch von Kindern in den Versammlungen. Befragt zu den Opfern gibt Jackson zu Protokoll, dass man sich sehr zuwendungsvoll und fürsorglich in den Versammlungen um die Betroffenen kümmere, was sich in der Praxis auch als erfolgreich erwiesen habe. Wie das bei ihm persönlich sei, will die Kommission zu seiner Überraschung von ihm wissen. Ob er sich beispielweise den Berichten von den schrecklichen Erfahrungen der Opfer zugewandt oder sich persönlich gekümmert habe.

Dazu habe er keine Zeit gehabt, antwortet Jackson ungerührt, da sein Vater gestorben sei, um den er sich gekümmert habe. Aber er habe großes Mitgefühl mit den Betroffenen und sorge sich sehr um diese, schiebt er nach. Peinlich für ihn nur, dass während der weiteren Befragung herauskommt, dass er trotzdem die Zeit hatte, sich jede einzelne Aussage den vorher erschienenen befragten Ältesten anzuhören, aber keine Gelegenheit fand, sich anzuhören, was die Opfer zu sagen hatten.

Das Bild der australischen Royal Commission über Geoffrey Jackson rundet sich ab.

In seiner Zusammenfassung befindet der Hohe Rat, dass …

  • Geoffrey Jackson “ausweichend und nicht hilfreich” war, wenn es um wichtige Verhaltensweisen ging, wie sich seine Organisation bei Kindesmissbrauch verhält,
  • sich seine Aussagen über Mitgefühl und Sorge für die Opfer von Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas von seinen Taten deutlich unterscheiden und
  • die biblischen Argumente der Wachtturm-Gesellschaft über die Zwei-Zeugen-Regel und der männlichen Ältesten nur auf Schriftstellen beruhen, die aus dem Kontext gerissen wurden und andere Texte außer Acht lassen.

Auch in der anschließenden Diskussionsrunde kann Jackson den verlorenen Boden nicht wiedergutmachen. „The damage is done“, wie die Engländer sagen. Der Schaden ist da und die nachträglich vorgebrachten Erklärungen und Erläuterungen machen die Angelegenheit für die Wachtturm-Gesellschaft nur schlimmer.

Geheimhaltung und Vernichtung von Unterlagen

Kindesmissbrauch: Es wird seitens der Wachtturm-Organisation eine Geheimhaltung auch bei Straftaten und kriminalpolizeiliche Untersuchungen gefordert:

„Aufseher erhalten oft vertrauliche Informationen. Sie müssen sorgfältig darauf achten nie Unbefugten vertrauliche Informationen mitzuteilen.

… Verletzt ein Ältester die Verschwiegenheitspflicht, könnte dies für ihn und die Organisation rechtliche Folgen haben. Älteste könnten zum Beispiel ihr Zeugnisverweigerungsrecht verlieren. Dieses Recht bewahrt einen Ältesten unter bestimmten Umständen davor, mitteilen zu müssen, was er vertraulich mit einem Versammlungsangehörigen, dem Zweigbüro oder einem Anwalt besprochen hat.

… Niemand sollte irgendjemandem vertrauliche Informationen weitergeben, es sei denn, die theokratische Verfahrensweise sieht es so vor oder es gibt dazu eine Anweisung vom Zweigbüro. (Personen, die vertrauliche Informationen erhalten möchten, können unter anderem Kriminalbeamte, Anwälte, Polizisten, Strafverfolgungsbeamte, Regierungs- oder Behördenvertreter, … Das bezieht sich sowohl auf schriftliche Unterlagen als auch auf Wissen von Ältesten, das nicht schriftlich niedergelegt wurde.“ (Zitat aus Ältestenbrief zu rechtlichen Angelegenheiten 4/9/2012-X Ge)

Vernichtung von Unterlagen und Aufzeichnungen

„Dieser Brief ersetzt die Briefe an alle Ältestenschaften vom 24. Mai 2000 (Luxemburg, in Englisch, Französisch und Spanisch), 24. August 2000 (Luxemburg, in Deutsch und Italienisch), 24. September 2000 (Luxemburg, in Portugiesisch) sowie vom 1. November 2005 (Deutschland, Luxemburg und Österreich). Sie sollten aus der Versammlungsdauerablage der Briefe zu Verfahrensweisen herausgenommen und vernichtet werden. Niemand behält Originale oder Kopien dieser Briefe.“ (Zitat aus Ältestenbrief zu rechtlichen Angelegenheiten 4/9/2012-X Ge)

„Mit diesem Brief werden die Anweisungen in den Briefen an alle Ältestenschaften über Kindesmissbrauch vom 20. September 1995 (Schweiz: 1. August 1995), 7. November 1997 (Luxemburg: 15.Dezember 1997; Österreich: 8.August 1997; Schweiz: 14. März 1997), 20. Juli 1998 (Luxemburg: 20. Oktober 1998), 5. Juni 2006 (Luxemburg: 1. August 2006) und 24. Mai 2010 (Schweiz: 20. November 2010) aktualisiert. Sie sollten aus der Versammlungsdauerablage der Briefe zu Verfahrensweisen entfernt und vernichtet werden. Niemand sollte Originale oder Kopien dieser Briefe behalten.“ (Ältestenbrief zu Kindesmissbrauch 10/1/2012-X Ge)

„Es freut uns euch mitzuteilen, dass es ein neues Buch „Hütet die Herde Gottes“ … Es ersetzt das bisherige „Hütet“-Buch (ks10). Es enthält außer den Informationen im „Hütet“-Buch (ks10) weitgehend alle wesentlichen Anweisungen der bisherigen Briefe an alle Ältestenschaften weltweit. Die meisten zweigspezifischen Anweisungen findet ihr in der Ergänzung zu „Hütet die Herde Gottes“. Der Index der Briefe für Ältestenschaften (S-22) und die darin gelisteten Briefe werden gelöscht. Alle gedruckten oder elektronischen Kopien sollten vernichtet werden.“ (Ältestenbrief zur Freigabe des neuen Ältestenbuchs 2019 S-147-19.02-X Ge)

Alle persönlichen Notizen werden dann vernichtet.“ (Ältestenbuch sfl-X 2019 Kap. 22, Punkt 21)

Ältester bestätigt die Vernichtung von Unterlagen unter Eid

Dokumenten-Verantwortlicher fordert zur Unterlagenvernichtung auf

In einem organisations-internen Vortrag anläßlich eines Seminars für Älteste fordert der Verantwortliche für die Aufzeichnungspraxis in der Organisation der Zeugen Jehovas zur Vernichtung von Unterlagen auf. Dabei gehe es vorrangig um die Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang von Vorwürfen wegen Kindesmissbrauch, wegen derer die Gesellschaft unter Beschuss geraten sei. (Deutsche Übersetzung eines Artikels in philly.com vom 9. Juli 2018)

Die Beurteilung der Royal Commission über Fallstudie Nr. 29 der Zeugen Jehovas

Abschluss Bericht der Royal Commession Australia Missbrauch Wahrheiten jetzt! Kindesmissbrauch - Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

Der offizielle Abschlussbericht der Royal Commission Australien über Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas ist veröffentlicht. In der abschließenden Beurteilung auf Seite 77 heißt es auszugsweise:

Wir betrachten die Organisation der Zeugen Jehovas nicht als Organisation, die adäquat auf sexuellen Missbrauch von Kindern reagiert. Wir glauben aus folgenden Gründen nicht, dass Kinder angemessen vor dem Risiko des sexuellen Missbrauchs geschützt sind:

Die Organisation stützt sich auf veraltete Richtlinien und Praktiken, um auf angebliche sexuelle Misshandlungen von Kindern zu reagieren. Diese Richtlinien und Praktiken unterliegen nicht einer laufenden und kontinuierlichen Überprüfung. Die Strategien und Praktiken sind im Großen und Ganzen völlig unangemessen und ungeeignet zur Anwendung in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Zurückhaltung der Organisation und die fortgesetzte Anwendung von Richtlinien wie die Zwei-Zeugen-Regel in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen einen ernsten Mangel an Verständnis für die Natur des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Das interne Disziplinarsystem der Organisation darüber, wie Klagen über sexuellen Missbrauch von Kindern behandelt werden, ist nicht auf das Kind bzw. Opfer ausgerichtet und bietet dem Opfer wenig oder keine Wahl, wie seine Beschwerde behandelt wird.

Die allgemeine Praxis der Organisation, schwere Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern nicht der Polizei oder den Behörden anzuzeigen, insbesondere wenn das Opfer ein Kind ist, zeigt ein schwerwiegendes Versagen der Organisation, die Sicherheit und den Schutz der Kinder in der Organisation und in der Gemeinschaft zu gewährleisten.“

Download: childabuseroyalcommission.gov.au

Die Zusammenfassung der australischen Royal Commission über Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas

Die Royal Commission hat der australischen Regierung einen Abschlussbericht mit Empfehlungen vorgelegt, von dem sich für die Organisation der Zeugen Jehovas nach dem Stand der Untersuchungen nichts Gutes übrig lässt.

Daraus ergibt sich, dass …

  • Kindesmissbrauch in der Wachtturm-Gesellschaft, in der „Organisation Gottes“, in einer Vielzahl stattfindet,
  • die Organisation der Zeugen Jehovas durch die Zwei-Zeugen-Regelung Täter schützt,
  • Kinder, die von sexuellen Missbrauch betroffen sind, nicht angemessen geschützt werden, sowie der Fall nicht der Polizei oder anderen Behörden mitgeteilt werden,
  • Dokumentierte Unterlagen über Kindesmissbrauch systematisch vernichtet wurden,
  • die interne Disziplinarsystem der Organisation für Opfer nicht zumutbar ist,
  • seit 1950 die Watchtower Australien Vorwürfe, Berichte oder Anklagen von sexuellen Kindesmissbrauch gegen 1.006 Mitglieder der Organisation der Zeugen Jehovas in Australien aufgezeichnet hat,
  • diese aufgezeichneten Vorwürfe, Berichte oder Anklagen sich auf mindestens 1.800 vermutliche Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch beziehen,
  • die Daten belegen, dass 28 vermutliche Vergewaltiger als Älteste oder Dienstamtgehilfen ernannt wurden, nachdem sie des sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt worden waren,
  • die Bibelkenntnis der leitenden Körperschaft, des „Mitteilungskanal Gottes“, vor Gericht blamierend gering ist und sie nicht den Geist YHWH haben (Matthäus 10:19, 20),
  • „Weltmenschen“ mehr aus der Bibel wissen, als die Führung der Zeugen Jehovas,
  • die leitende Körperschaft ihre Mitglieder bewusst täuscht und belügt, da zuvor öffentlich im Broadcasting versichert wurde, dass YHWH „seine Organisation“ vor pädophilen Täter schütze und Kindesmissbrauch nicht vorkomme, dies alles nur die Lügen von „bösen Abtrünnigen“ seien,
  • keiner Absprache zwischen der Führung, der leitenden Körperschaft, stattfindet, da einzelne Mitglieder des Führungsgremium unterschiedliche Aussagen treffen,
  • der Schöpfer keinen „treuen und verständigen Sklaven“ in der Form einer leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas erwählt hat, der solch einen Schmach auf den heiligen Gottesnamen bringt.
von |Januar 3rd, 2017|Kommentare deaktiviert für Kindesmissbrauch – Missbrauchsfälle vor der Royal Commission

JW Broadcasting

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Werbevideos von Jehovas Zeugen umfassend widerlegt!

Jehovas Zeugen – 
Kindesmissbrauch: Der Fall „Candace Conti“

Die Zeugen Jehovas leben in der strengen Doktrin, die von der Wachtturm-Gesellschaft vorgegeben wird. Das interne Disziplinar-Verfahren fordert eine „Zwei-Zeugen-Regelung“ bei Missbrauchsvorwürfen. Durch Ausschluss und Isolation wurden in der Vergangenheit das Leben von ehemaligen Zeugen Jehovas, sowie aktiven Mitgliedern, nachweislich zerstört. Der Fall „Candace Conti“ dokumentiert die perfide Ächtungs-Politik. Vorschläge für den Schutz für Minderjährige und Kinder, um sie vor dem Fall des Kindesmissbrauchs zu schützen, werden von der Führung abgelehnt. Dieser 35 Millionen US-Dollar schwere Fall ging um die Welt und wird auf lange Zeit durch vorhandene Beweiskraft bestätigen, dass die Wachtturm-Organisation und deren Führungsspitze, die leitende Körperschaft, maßgeblich durch interne Praktiken es versäumt, Kinder vor Missbrauch zu bewahren.

Jehovas Zeugen –
Die Zerstörung der Familie

Die Zeugin Jehovas Sonja Erikson wächst von Geburt an bei ihren Eltern auf. Diese sind seid Jahren Missionare und später vorbildliche Pioniere in der eigenen Versammlung. Sonja gibt zu erkennen, dass sie innerhalb der Organisation der Zeugen Jehovas niemand verstand. Sie leidet unter Depressionen, Einsamkeit und fühlt sich unverstanden. Sie selbst beschreibt, dass sie weder frei noch glücklich in „Gottes Organisation“ lebt. Später lernt sie einen Arbeitskollegen kennen, wird mit diesem Intim und wird aufgrund dessen von den Ältesten ausgeschlossen. Auch die Familie schmeißt sie aus dem eigenen Haus raus, und bricht den Kontakt völlig ab. Durch Jahrelange Indoktrinierung, und nachdem sie stolze Mutter von zwei Kindern ist, die ihre Großeltern nie kennen gelernt haben, nimmt sie nach 15 Jahren Kontakt zur Versammlung, den Eltern sowie den alten Freunden wieder auf.

Jehovas Zeugen –
Die Bibel auf der Buchmesse?

Jehovas Zeugen versuchen sich daran weltweit ihre Lehre zu verbreiten. Wie geschieht dies? Spielt das Wort Gottes, der Name Gottes und der Sohn Jesus Christus dabei die Hauptrolle? Sind die gezeigten jungen Menschen und Interessierten wirklich Außenstehende, oder nicht vielmehr involvierte Schauspieler und Zeugen Jehovas, die das Denkschema der leitenden Köperschaft auswendig wiedergeben?

Jehovas Zeugen –
Das Ende der Welt bis 2014?

Ein Helfer der leitenden Körperschaft, Kenneth Flodin, betrachtet in seinem Vortrag das Thema: „Die Generation die nie vergehen wird“. Dabei untersucht er die Abhandlung von Brd. Splane der leitenden Körperschaft und setzt erneut ein „Datum“ für das Ende des „Systems der Dinge“. Laut seiner Aussage dauert dieses System wohl kaum noch bis 2040 an! Obwohl Jehovas Zeugen viele Daten veröffentlicht haben, wann das Ende kommt, und sich so zu falschen Propheten Jehovas gemacht haben, begehen sie erneut wieder diese schwere Sünde gegen Gott und der Lehre Christi und spekulieren über ein neues Datum mit Veranschaulichungen für die Berechnung des Tages Gottes.

Jehovas Zeugen –
Die Lügen über ihren Bibelkurs

Jehovas Zeugen sind weltweit für ihre kostenlosen Bibelkurse bekannt. Wie läuft so ein Bibelstudium ab? Hier ein kleiner Einblick. Allerdings ein Einblick der tiefer geht. Ein Einblick der Ihnen die Möglichkeit geben soll selbst zu erkennen ob Zeugen Jehovas die „Wahrheit“ gerne so drehen wie sie Ihnen gefällt um Menschen ohne Hintergrundinformationen zu manipulieren.

Jehovas Zeugen –
Okkulte Musik im Paradies Video

Zeugen Jehovas verwendeten auf ihren Kongress-Video 2016, das ein Vorgeschmack auf das Paradies geben soll, Musik von okkultistischem Ursprung. Der Soundtrack der im Hintergrund zu hören ist, stammt von dem Label Audiomachine, die für viele Filme, die die Werke des Fleisches verherrlichen, die Musik produzieren. Eternal Flame – nie endende Flamme – aus dem Album Epica ist ein Track von vielen anderen Meisterwerken, die in folgenden Kinofilmen verwendet wurden: „Harry Potter“, „The Hobbit“, „X-Men“, „Sweeney Todd: The Demon Barber of Fleet Street“, „Prometheus – Dunkle Zeichen“, „Hellboy“, „Helloween“, oder auch „Angels and Demons“. Außerdem finden sich Titel in Video-Games wieder wie dem bekannten Ego-Shooter „Call of Duty: Advanced Warfare“ und „Modern Warfare“.

Jehovas Zeugen –
Verbannt für die Ewigkeit

Eine Dokumentation über Robert und Janet Bryant. Beide wuchsen als Zeugen Jehovas auf und verliebten sich ineinander. Kurze Zeit nach dem Robert Bryant sich Janet zur Frau nahm und sie heirateten, wurde er von der Gemeinde zum Ältesten ernannt. Robert war anders als andere Älteste in seiner Versammlung. Er übernahm nicht nur seine Pflichten, sondern zeigte besonderes Engagement für seine Brüder und Schwestern. Im Dienst traf Robert auf eine EX Zeugin Jehovas, die ihm erzählte, dass sie von einem Glaubensbruder vergewaltigt wurde, sie jedoch ausgeschlossen wurde, weil sie nicht um Hilfe schrie – für die Versammlung gilt sie bis heute als Ehebrecherin. Die Ereignisse spitzen sich für Robert und seinen Glauben immer weiter zu.

Jehovas Zeugen –
Tödliche Beziehung

Kim Anderson lernt ihren zweiten Ehemann Jeff Anderson kennen. Er gibt sich als vorbildlicher Zeuge Jehovas aus, doch bereits bei der Eheschließung hätten Kim erste Zweifel kommen sollen, da er nicht einmal Eheringe kaufte und gewalttätig wurde. In der Ehe selbst kommt es zu Misshandlung, Vergewaltigung und vermutlichen Kindesmissbrauch. Die Ältesten der Gemeinde glauben jedoch Kim nicht, als sie dies ihnen berichtete. Beständig beharrten sie darauf, die Ehe fortzuführen und glaubten, dass Kim böse Unterstellungen nur äußere und Lügen über ihren Ehemann vorwirft. Nachdem sie keine Unterstützung, weder in der Gemeinde noch in der Familie, bekam, entschloss sie sich ihre Kinder zu nehmen und in Sicherheit zu bringen. Eine lebensbedrohliche Situation beginnt zu eskalieren.

Jehovas Zeugen –
Im Schatten der Sünde

„Jehovas Zeugen im Schatten der Sünde“, so lautet der Titel des aufrüttelnden TV-Beitrags im portugiesischen Fernsehen über jahrelange vertuschte Missbrauchsfälle bei Kindern. Wie immer bei weltweit brisanten Themen, die ans Eingemachte gehen, wollte die portugiesische Niederlassung der Zeugen Jehovas trotz Interview Zusage letztendlich keine Stellung nehmen. Wahrscheinlich ist es ihnen so peinlich, dass sie im Boden versinken würden. Statt dessen bezeichnete Herr Splane, ein Mitglied der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, den Fernsehbericht als Lüge. Pech nur für ihn und seine Glaubensgenossen, dass diese Behauptung zerpflückt wird!

Jehovas Zeugen –
Wie es ist, die Zeugen Jehovas zu verlassen

Was wissen wir über die Zeugen Jehovas? Sie feiern keine Geburtstage oder Weihnachten, Bluttransfusionen sind böse. Ihr Leben besteht aus beten, missionieren und sehr vielen Verboten. Oliver Wolschke erzählt über seinen Austritt aus der umstrittenen Glaubensgemeinschaft und berichtet über die Hintergründe und Motive.

Jehovas Zeugen –
Vom Mut zur Veränderung

Zeugen Jehovas und ihre Aussteiger: Wie zufrieden sind wir mit unserem Leben? Welche Träume wollten wir uns eigentlich schon lange erfüllen? – Und warum haben wir es noch nicht gewagt? Fehlt der Mut zur Veränderung? Für viele von uns bleiben dies nur Überlegungen. Aber einige erfüllen sich ihre Träume, springen ins kalte Wasser und brechen auf in ein ganz neues Leben. Oft entgegen großer Widerstände, finanzieller Hürden, Angst und Gegenwind. Doch wer nicht wagt, der nicht gewinnt – so weiß es der Volksmund.

Was aber, wenn ich ein Wagnis eingehe und damit scheitere? War dann alles umsonst, eine Fehlentscheidung, eine begangene Dummheit? Oder kann auch diese Erfahrung etwas Sinnvolles, Wegweisendes bedeuten?

Wann lohnt es sich, ein Wagnis einzugehen? Und was brauchen wir dafür?

Jehovas Zeugen – 
Ausstieg ins Leben

Der ehemalige Zeuge Jehovas Konja Simon Rohde erzählt bei Vera von seinem Leben in der Wachtturm-Organisation. Sein Vater war Katholik, hatte sogar katholische Theologie studiert, bis er zu den Zeugen Jehovas konvertierte. Simon berichtet über den Suizid seines Bruders, Gewalt in der Familie, erste Zweifel in der Organisation bzgl. Kindesmissbrauch und der „Zwei-Zeugen-Regelung“, sowie den psychischen Folgen.

Jehovas Zeugen –
Die Folgen des Ausstiegs

Der ehemalige Zeuge Jehovas und Buchautor Konja Simon Rohde spricht über seine Erlebnisse und Erfahrungen der umstrittenen Glaubensgemeinschaft. Dabei geht es insbesondere über die Ächtung der eigenen Familienangehörigen, dem Suizid seines Bruders, die Indoktrinierung innerhalb der Gemeinschaft, die Langzeitfolgen wie psychosomatische Störungen sowie dem erfolgreichen Leben danach.

Jehovas Zeugen –
Der schwierige Ausstieg

21.000 Zeugen Jehovas leben in Österreich. Robert Jagarinec ist nicht mehr dabei. „Als ich begonnen habe, kritische Fragen zu stellen, bin ich gegen eine Mauer gelaufen. Da habe ich beschlossen, zu gehen“, erzählt der Familienvater.

Jehovas Zeugen –
Ein Aussteiger packt aus

Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist in Österreich rechtlich anerkannt. Dennoch gibt es viele Stimmen, welche sich gegen die Organisation erheben. Wir haben mit einem Aussteiger gesprochen. Er erzählt, warum die Zeugen aus seiner Sicht ganz und gar nicht unbedenklich sind.

Jehovas Zeugen –
Sexueller Missbrauch von Kindern

Zeugen Jehovas: Opfer sexuellen Missbrauchs innerhalb der Religionsgemeinschaft haben sich an die Report-Mainz-Redaktion gewandt. Sie berichten darüber, dass sie als Kinder missbraucht wurden und dass die Gemeinschaft dies zu vertuschen versucht hat. Wer redet, bekommt Druck und wird aus der Gemeinde ausgeschlossen, so das Fazit.

Jehovas Zeugen –
Aus dem Paradies verstoßen

Es ist ein Schock für Stephan, als der geliebte ältere Bruder Michael eines Tages bei den Zeugen Jehovas austritt. Denn mit dem Austritt bricht auch der Kontakt zur Familie ab. Stephan ist sehr bedrückt, denn nach seiner tiefen Überzeugung wird den Bruder das Harmagedon treffen – der Tag, an dem alle Ungläubigen auf Erden vernichtet werden. Was bedeutet es, ein Leben als Zeuge Jehovas hinter sich zu lassen?

Jehovas Zeugen –
Religion oder politisches Instrument?

Jeder kennt sie, die Zeugen Jehovas, die aufgrund ihrer intensiven missionarischen Tätigkeit immer wieder an die Haustür klopfen – aber wer kennt sie wirklich? Nach zwei Jahren des intensiven Kontakts und der vertrauensbildenden Maßnahmen gelang es dem Filmteam um Regisseur Krzysztof Kaczmarek erstmals Zugang zur Innenwelt der Zeugen Jehovas zu bekommen, während vielen Dokumentationen aufgrund der strikten Kommunikationspolitik der „Bibelforscher“ meistens nur die Sichtweise der „Aussteiger“ bleibt, um sich überhaupt dem Thema anzunähern. Ein echter Einblick in den Alltag und hinter die Kulissen einer Religion, die ein großes Geheimnis um ihre Glaubenspraxis macht.

Jehovas Zeugen –
Strafprozess wegen Kindesmissbrauch

Candace Conti klagte an, die Führer der Zeugen Jehovas haben sie nicht vor einem vorbestraften Pädophilen geschützt, der sie als Kind missbraucht hatte. Die Wachtturm-Organisation bestreitet das vor Gericht! Sehen Sie eine berührende Dokumentation auf ABC-News!

Jehovas Zeugen – 
Razzia wegen Kindesmissbrauch

Zeugen Jehovas: Kindesmissbrauch in den 6 Uhr Nachrichten – Polizei und Vertreter der Justiz durchsuchten das Zweigbüro, zwei Königreichssäle und vier Wohnungen der Zeugen Jehovas in den Niederlanden. Es werden derzeit 9 Fällen von Missbrauch untersucht, in den Zeugen Jehovas verwickelt sind. Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem die Justiz zu einem vergleichbaren Vorgehen in einer religiösen Gemeinde oder Kirche gezwungen war. Der Niederländische Justizminister unterstützt das Vorgehen ausdrücklich. Wie reagieren Jehovas Zeugen darauf? Wie immer mit den gleichen leeren Worthülsen.

Jehovas Zeugen –
Kindesmissbrauch in Neuseeland

Zeugen Jehovas: In dieser Dokumentation kommen mehrere betroffene Frauen zu Wort, die als Kind missbraucht wurden. Sie schildern, wie es in ihrem Fall zu den Verbrechen kam und wie Jehovas Zeugen als Institution – vertreten durch die Ältesten – damit umgegangen sind. In fast allen Fällen mussten die Kinder vor den Ältesten und dem Täter die sexuellen Handlungen beschreiben und es wurde auch geprüft, ob es ihnen Spaß gemacht hat. Stritt der Täter den Missbrauch ab, wurde nichts weiter unternommen. Gab der Täter den Missbrauch zu, wurde er zwar vielleicht ausgeschlossen, aber nach einiger Zeit wieder aufgenommen. In keinem der Fälle wurde die Polizei eingeschaltet und die Versammlung, in der der Täter lebte, informiert, so dass Eltern gewarnt waren. Das Zweigbüro der Zeugen Jehovas weißt jede Verantwortung zurück und tut so, als ob sie damit nichts zu tun hätten, obwohl bei allen Missbrauchsmeldungen die Rechtsabteilung informiert werden musste.

Zeugen Jehovas –
Kindesmissbrauch in Belgien
Nach außen wirken die Zeugen wie eine friedliche, sehr gläubige Gemeinschaft. Doch intern herrschen offenbar strikte Machtstrukturen, die Kindesmissbrauch begünstigt haben könnten.

Jehovas Zeugen – 
Bei den Zeugen Jehovas aufgewachsen

Zeugen Jehovas: Oliver Wolschke ist mit den Zeugen Jehovas aufgewachsen und war überzeugt davon, dass der Untergang der Welt bevorsteht, dass vorehelicher Sex Sünde ist oder dass es richtig ist, Bluttransfusionen zu verweigern

Jehovas Zeugen – 
Einmal Zeuge Jehovas und zurück

Zeugen Jehovas: Sowohl der Eintritt in als auch der Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft ist ein großer Schritt, der mitunter schmerzhaft sein kann. Oliver Wolschke hat diesen Schritt gewagt und spricht mit Andrea Horn darüber.

Jehovas Zeugen –
Das Leben danach

Jehovas Zeugen werben täglich dafür eine christliche Religionsgemeinschaft zu sein. Die Liebe wird offiziell in ihren Reihen groß geschrieben. Doch wie ergeht es Menschen, die die Gemeinschaft von Jehovas Zeugen verlassen haben? Wie ist das Leben danach? Wie wirkt sich die jahrelange Isolation, Fremdsteuerung des Glaubens, und dogmatische Lebenseinstellung auf einen Gläubigen aus, wenn er beginnt ein normales Leben ohne die Gruppe zu führen? Eine Aussteigerin berichtet, wie sie selbstständig zu denken begann, von Grund auf alles neu erlernen musste, und wie sich die Lebensqualität nachweisbar gesteigert hat.

Jehovas Zeugen –
Russland: US-Trojaner der Grund für den Verbot

Zeugen Jehovas: In Russland sind landesweit Königreichssäle geschlossen bzw. beschlagnahmt worden. Es wird befürchtet, dass 395 regionale Abteilungen der Zeugen Jehovas auf gerichtlichem Wege geschlossen werden. Warum geht Russland mit seinen Zeugen Jehovas so empfindlich ins Gericht und was bedeutet dies für die Religionsfreiheit? Kla.TV geht der Frage nach, inwiefern Aktionen unter falscher Flagge dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen könnten.

Jehovas Zeugen –
Opferorganisation klagt an

Ehemalige Mitglieder der Glaubensgemeinschaft haben Anzeige erstattet. Sie würden ihre Mitglieder unter Druck setzen. Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) wurde vor Gericht „erschlichen“, unter Vorbehalt der gesamten Wahrheit über die Glaubensgemeinschaft. Desweiteren wird der Umgang mit Blut kritisiert, die lebenswichtig seien. Auch die umstrittene „Zwei-Zeugen-Regelung“ und pädophile Täter nicht bei den Behörden zu melden, spräche gegen ihren Status mit allen staatlichen Vorteilen. Mit der Anzeige verfolgen die ehemaligen Zeugen Jehovas ein bestimmtes Ziel.

Jehovas Zeugen –
Protestaktion gegen interne Praktiken

Am 26. März 2017 fand in der Breslauer Altstadt eine Kundgebung der ehemaligen Zeugen Jehovas statt. Ihr Ziel war es, Information der Gesellschaft über die schädlichen Praktiken innerhalb der Organisation, der sie angehört haben, aufzuzeigen. Es ging, unter anderem, um den Kontaktabbruch mit ehemaligen Mitgliedern der Gemeinde, das Verbot der Bluttransfusion und auch um das Verheimlichen von Straftaten durch pädophile Zeugen Jehovas innerhalb der Versammlungen.

Jehovas Zeugen –
Wenn Kindesmissbrauch vertuscht wird

Zeugen Jehovas sind weltweit angeklagt, dass sie Tausende von pädophile Straftätern durch die interne „Zwei-Zeugen-Regelung“ schützen. Dem einzelnen Zeugen Jehovas wird immer wieder versichert, dass die Organisation die Kinder schütze, und dies alles nur die „Angriffe Satans“ seien durch seine Helfer, den sogenannten „Abtrünnigen“. Entspricht dies der gesamten Wahrheit? Sehen Sie selbst, wie falsch die Aussagen der leitenden Körperschaft sind, verbunden mit der wirklichen Realität und den aufgedeckten Missetaten.

Jehovas Zeugen – 
Tagesschau: Hunderte Kindesmissbrauchsfälle in den Niederlanden

Die Zeugen Jehovas stehen in den Niederlanden unter dem Tatbestand von über hunderten Fällen von Kindesmissbrauch. Die Tagesschau berichtet im deutschen Fernsehen darüber in einem kleinen Bericht. Es ist ein erster Sieg für die Opfer, dass jetzt nun auch darauf hingewiesen wird in aller Öffentlichkeit.

Jehovas Zeugen – 
Die Struktur der Organisation

Weltweit sind rund acht Millionen Menschen Mitglied bei den Zeugen Jehovas. Alleine in Deutschland sind es 170.000. Die Religionsgemeinschaft ist streng hierarchisch organisiert und gleicht dabei eher einem Konzern als einer Religionsgemeinschaft.

Jehovas Zeugen –
Kontaktabbruch: Die Ächtung der eigenen Kinder

Ein Interview vom regionalen Kongress 2015. Es wird als löblich dargestellt, das eigene Kind für Lapaliengründe zu ächten und den Kontakt vollständig abzubrechen. Unchristliches Verhalten wird an den Tag gelegt, entgegengesetzt den warnenden Worten des Christus. Jedes Jahr werden Jehovas Zeugen ausgeschlossen und so dem sozialen Tod überliefert durch den vollständigen Kontaktabbruch von Familienangehörigen und Freunden. Viele werden so in den Suizid geführt! Diese menschenverachtende Behandlung, die auch gegen die Menschenrechte verstößt, führen Jehovas Zeugen aufgrund der indoktrinierten Glaubensüberzeugung der leitenden Körperschaft jährlich aus.

von |Januar 3rd, 2017|Kommentare deaktiviert für JW Broadcasting

DOWNLOAD

Jehovas Zeugen – WTG-Glossar

Jehovas Zeugen – Ihre Prophezeiungen

Jehovas Zeugen – Ihr Verständnis von „Wahrheit“

Jehovas Zeugen – Ihre Finanzen

Jehovas Zeugen – Ihre Verbindung zu den Vereinten Nationen

Jehovas Zeugen – Ihre Kontrolle über das Bewusstsein

Jehovas Zeugen – Ihr Umgang mit Kindesmissbrauch

Jehovas Zeugen – Christus Zweites Kommen (parousia)

Jehovas Zeugen – Ihre Lehren und Kritikpunkte

Jehovas Zeugen – Falsche Zeugen stehen wider mich

Jehovas Zeugen – Gruß- und Kontaktverbot

Jehovas Zeugen  – Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)

Jehovas Zeugen – Haben sie die Wahrheit?

Jehovas Zeugen – Zwischen Aneignung und Abwehr

Jehovas Zeugen – Psychische Erkrankungen

Jehovas Zeugen – Wachtturm-Opfer-Gedenktag

Jehovas Zeugen – Praxis von Ausschluss und Ächtung

Raymond Victor Franz – Auf der Suche nach christlicher Freiheit

Raymond Victor Franz – Der Gewissenskonflikt: Menschen gehorchen oder Gott treu bleiben?

JW.Help – Offener Brief über Kindesmissbrauch an Selters (Taunus)

Johanne t. g. Joan – Das Ur-Evangelium der Essener und seine Verfälschung

Theokratie

von |Januar 2nd, 2017|Kommentare deaktiviert für DOWNLOAD

Abschlussbericht der Royal Commission Australien über Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas

Der offizielle Abschlussbericht der Royal Commission Australien über Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas ist veröffentlicht. In der abschließenden Beurteilung auf Seite 77 heißt es auszugsweise:

Wir betrachten die Organisation der Zeugen Jehovas nicht als Organisation, die adäquat auf sexuellen Missbrauch von Kindern reagiert. Wir glauben aus folgenden Gründen nicht, dass Kinder angemessen vor dem Risiko des sexuellen Missbrauchs geschützt sind:

Die Organisation stützt sich auf veraltete Richtlinien und Praktiken, um auf angebliche sexuelle Misshandlungen von Kindern zu reagieren. Diese Richtlinien und Praktiken unterliegen nicht einer laufenden und kontinuierlichen Überprüfung. Die Strategien und Praktiken sind im Großen und Ganzen völlig unangemessen und ungeeignet zur Anwendung in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Die Zurückhaltung der Organisation und die fortgesetzte Anwendung von Richtlinien wie die Zwei-Zeugen-Regel in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen einen ernsten Mangel an Verständnis für die Natur des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Das interne Disziplinarsystem der Organisation darüber, wie Klagen über sexuellen Missbrauch von Kindern behandelt werden, ist nicht auf das Kind bzw. Opfer ausgerichtet und bietet dem Opfer wenig oder keine Wahl, wie seine Beschwerde behandelt wird.

Die allgemeine Praxis der Organisation, schwere Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern nicht der Polizei oder den Behörden anzuzeigen, insbesondere wenn das Opfer ein Kind ist, zeigt ein schwerwiegendes Versagen der Organisation, die Sicherheit und den Schutz der Kinder in der Organisation und in der Gemeinschaft zu gewährleisten.“

Download: childabuseroyalcommission.gov.au

von |Dezember 16th, 2016|2016|0 Kommentare

Zeugen Jehovas zur Kooperation bei Kindesmissbrauch aufgefordert

Nach den jüngsten juristischen Rückschlägen in Großbritannien sieht sich die Organisation der Zeugen Jehovas in der Frage der Handhabung von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer schwierigen Lage, zumal der öffentliche Druck auf die Gesellschaft weiter anwächst. Forderungen von über 1 Mio. £ aus den rechtlichen Verfahren und eine an Intensität zunehmende Auseinandersetzung mit der britischen Charity Commission, die auf eine Prüfung der internen Aufzeichnungen besteht, haben einen entscheidenden Anteil an dieser Entwicklung.

Im vergangenen Monat hatte ein Richter ein Urteil verhängt, mit dem die Führung der Zeugen Jehovas in Großbritannien, die Watch Tower Bible & Tract Society of Britain (WTBTS), für den fehlenden Schutz einer Frau (bezeichnet als A.), die als Kind im Alter von vier Jahren sexuell missbraucht worden war, … verantwortlich gemacht wird.

Und kürzlich hatte das Oberste Gericht den höchst ungewöhnlichen Versuch der WTBTS, eine Untersuchung der staatlichen Wohltätigkeitskommission Charity Commission zur Behandlung von Missbrauchsvorwürfen zu blockieren, endgültig zurückgewiesen.

Einem Sprecher der Behörde zufolge sei das Ausmaß der Untersuchungen und der zeitliche Aufwand, die dieser Fall erfordere, in der jüngsten Vergangenheit ohne Beispiel. Im Fall von A. habe das hohe Gericht dem Opfer Schadenersatz zuerkannt und der WTBTS wurden Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 1 Mio. £ auferlegt, nachdem die Organisation der Zeugen dreimal vergeblich gegen das Urteil vorgegangen war.

Die gerichtliche Entscheidung hat in diesem Fall für sie eine hohe Bedeutung. Sie stellt einen Präzedenzfall dar, der neue und weitergehende Ansprüche gegen die Gesellschaft einleiten könnte.

Aus diesem Grund kämpft die WTBS auch darum, die Vorlage von Dokumenten über sexuellen Missbrauch gegenüber der Commission sowie andere Aspekte der Untersuchung in untergeordneten Gerichtsverfahren zu verhindern.

Fay Maxted, Geschäftsführer des Survivors Trust, einer nationalen Einrichtung zur Betreuung und Beratung von Missbrauchsopfern, sagt:

„Es gibt Fälle, in denen jemand sexuell verletzt wurde und sein ganzes Vertrauen in die Sicherheit und Geborgenheit ihrer religiösen Gemeinschaft dadurch mit einem Schlag zerstört worden ist.

Es ist sehr enttäuschend sehen zu müssen, das eine Organisation wie die der Zeugen, die auf dem Glauben ihrer Mitglieder gegründet ist, sich mit einer solchen Entschlossenheit dagegen wehrt, Fragen hinsichtlich ihres eigenen Verhaltens zu beantworten….

Dabei ist das etwas, mit dem sich die Katholiken und die Kirche von England auch beschäftigen mussten und diese großen Institutionen haben sich Schritt für Schritt unter intensiver Beobachtung der Öffentlichkeit auf dem Weg vorangekämpft. …“

Nach Erkenntnis der Zeitung The Guardian befinden sich einige Opfer von sexuellem Missbrauch unter den Zeugen Jehovas, die offenbar bereit sind, vor der Regierungskommission, der sogenannten Goddard-Commission zum sexuellen Missbrauch von Kindern, auszusagen.

A., das Opfer des laufenden Verfahrens, ist im Alter von vier Jahren über einen Zeitraum von fünf Jahren sexuell missbraucht worden. Wie sich im Verlauf des bisherigen Verfahrens herausgestellt hat, hatte der Täter einen anderen Übergriff bereits gestanden, wegendessen er von seiner leitenden Rolle in der Versammlung entfernt worden war, hatte aber im Nachgang seine Tat „bereut“. Aus diesem Grund war er weiterhin in der Versammlung belassen worden.

Die Polizei wurde nicht hinzugezogen und die Mutter von A. sagte vor Gericht aus, dass sie sich nicht erinnern könne, vor dem Täter gewarnt worden zu sein. Sie habe den führenden Mitgliedern der Versammlung, den Ältesten, von den Übergriffen gegen ihre Tochter berichtet, als diese etwa 14 Jahre alt war. Der Täter stand zu diesem Zeitpunkt vor seiner Entlassung aus dem Gefängnis. Er war wegen anderer Sexattacken verurteilt worden und hatte darum gebeten, zu seiner früheren Versammlung wieder zurückkehren zu dürfen. A. sagte dazu gegenüber dem Guardian:

„Während der ganzen Zeit hing der Gedanke, dass ich ihm in einer internen Untersuchung der Vorwürfe in der Versammlung Auge in Auge gegenüberstehen müsste, wenn ich meine Beschuldigungen äußern würde, wie ein Damoklesschwert über mir.“

Obwohl es geübte Praxis bei den Zeugen Jehovas sei, Mitglieder auch wegen geringer Übertretungen aus der Versammlung auszuschließen, war es dem Täter in ihrem Falle erlaubt worden, zu bleiben.

“Wenn sie gewusst hätten, dass er mit ihnen Katz und Maus spielt, wäre er wohl ohne Frage ausgeschlossen worden. Da er ihnen gegenüber jedoch einräumte, Kindern missbraucht zu haben, ist dies nicht der Fall gewesen,“ berichtet A.

Nachdem von den Ältesten keine weitere Reaktion erfolgt sei, habe sie sich entschlossen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

„Ich war soweit, zu versuchen, mich selbst umzubringen oder wegzulaufen oder einfach zur Polizei zu gehen.“

Der Täter starb jedoch, bevor die Polizei ihn einvernehmen konnte.

Der Richter entschied, dass „…die Versammlung überhaupt nicht oder nur unzureichend gewarnt worden war“.

Dazu ein Sprecher der Zeugen Jehovas:

„Jeder, der die Sünde eines Kindesmissbrauchs begeht, wird von der Versammlung ausgeschlossen … Anschuldigungen, dass Zeugen Jehovas Kindesmissbrauch vertuschen, ist absolut falsch.“

Er fügt hinzu:

„Älteste der Versammlung halten Opfer nicht davor zurück, Anzeige bei den Behörden zu erstatten oder schützen die Täter gegenüber den Behörden keinesfalls vor den Konsequenzen ihrer Taten.“

Eine weitere Frau, hier als Jane bezeichnet, hat ebenfalls gegen die Organisation Klage eingereicht. Sie sei von einem Mitglied der Zeugengemeinschaft im Jahr 1990 vergewaltigt und anschließend vor einem Rechtskomitee der Versammlung zu einer Gegenüberstellung mit dem Täter gezwungen worden. Dieses Vorgehen habe sie „schwer traumatisiert“, was in der Folge zu einem Scheitern ihrer Ehe geführt habe.

Der Täter trat im Jahr 2014 eine Gefängnisstrafe an und sie habe sich entschieden, gegen die Ältesten vorzugehen, die in ihrem Fall als Zeugen aufgetreten seien.

“Ich überlegte nur, dass niemand daran dachte, für die Versäumnisse in meinem Fall die Verantwortung zu übernehmen. Ihr hättet nur die Hände hochheben und sagen brauchen, „es tut mir leid, wir haben falsch gelegen““, sagte Jane.

Die Untersuchungskommission Charity Commission hat ihre Untersuchungen hinsichtlich des Status‘ der Zeugen Jehovas als Wohltätigkeitsorganisation im Jahr 2014 aufgenommen. In diesem Jahr waren Vorwürfe laut geworden, dass Älteste der Versammlung Manchester New Moston eine Sitzung abgehalten hatten, in der drei inzwischen erwachsene Opfer von Kindesmissbrauch veranlasst worden waren, ihren kürzlich aus der Haft entlassenen Peinigern Auge in Auge zu begegnen.

Dazu ein Sprecher der Zeugen Jehovas:

„Wir sind nicht in der Lage, noch würden wir es auch nur beabsichtigen, ein Missbrauchsopfer dazu zu zwingen, seinem Missetäter gegenüber zu treten.“

Die Charity Commission ist berechtigt und bevollmächtigt, die Wohltätigkeitsorganisationen darauf zu überprüfen, wie sie den Schutz von Minderjährigen in ihrer Obhut wahrnehmen. Sie hat Ermittlungen sowohl gegen die Versammlung New Moston als auch gegen die WTBS selbst aufgenommen, die etwa 1.500 britische Versammlungen überwacht und leitet. Ihr wird eine entscheidende Rolle bei der Handhabung von Fällen von Kindesmissbrauch beigemessen.

Die Zeugen haben sich beiden Untersuchungen mit dem Argument widersetzt, dass diese gegen das Recht der Religionsfreiheit verstoßen würden. Ebenso haben sie sich einer beantragten Herausgabe von Dokumenten, die darüber Aufschluss geben könnten, wie Beschuldigungen von sexuellem Missbrauch in den vergangenen Jahren gehandhabt worden sind, verweigert.

Chris Willis Pickup, leitender Ermittler der Charity Commission bemerkt dazu:

“Nach zwei Jahren fortgesetzter rechtlicher Bemühungen vor fünf verschiedenen Gerichten und Tribunalen, ist das Vorgehen der WTBS unsere Untersuchungen zu vereiteln, mit der jüngsten Entscheidung des obersten Gerichtshofs zu einem Ende gekommen.“

Bislang habe die Commission von den Zeugen Jehovas nur sehr „begrenzte Informationen“ erhalten, sagte er. Die Commission würde jeden Betroffenen ermuntern, sich mit ähnlichen Vorwürfen direkt an sie zu wenden.

Gegenüber einer geringen Zahl von Beschwerden betroffener Einrichtungen in den vergangenen Jahren sei das Vorgehen der Zeugen Jehovas mit dem Umfang ihrer Einlassungen und Eingaben gegen die Entscheidungen der Commission einmalig, bemerkt ein Sprecher der Einrichtung.

Dazu der Anwalt von A., Thomas Beale:

„Es ist unsere traurige Erfahrung und wenig überraschend, dass das Vorgehen der WTBS in Fällen von Kindesmissbrauch in jeder Phase unnachgiebig darauf abzielte und darauf gerichtet war, die rechtliche Basis unserer Untersuchungen und ihren Umfang infrage zu stellen.

In unserem Fall … haben sie eine Verzögerungstaktik verfolgt und unsere Klientin über schmerzvolle und belastende Jahre durch ihre Eingaben hingehalten, während wir immer wieder betont haben, dass es Zeit für Entschuldigungen und nicht für rechtliche Eingaben sei.“

Die Zeugen Jehovas in einer Stellungnahme:

„Die Zeugen Jehovas verabscheuen den Missbrauch von Kindern, eine Straftat, die traurigerweise in allen Bereichen der Gesellschaft vorkommt. … Wir sind verpflichtet, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um Kindesmissbrauch zu verhindern und denjenigen geistigen Beistand und Trost zu gewähren, die unter dieser schrecklichen Sünde, einem solchen Verbrechen, zu leiden haben.

Wir sehen auch die Notwendigkeit, die Vertraulichkeit derjenigen zu wahren und zu schützen, die unseren geistigen Beistand in Anspruch nehmen. Nichtsdestotrotz werden wir gerichtliche Entscheidungen nach besten Kräften unterstützen.“

Quellen:

theguardian (1)
theguardian (2)
thesurvivorstrust
theguardian (3)

Kindesmissbrauch – Zeugen Jehovas droht Millionenzahlung in Großbritannien

Die Zeugen Jehovas sehen sich in Großbritannien in einem Fall von sexuellem Kindesmissbrauch einer Forderung von Gerichtskosten und Opferentschädigung von insgesamt mehr 1 Mio. £ (GBP) umgerechnet ca. 1.19 Mio. Euro gegenüber. Das Opfer, nunmehr in ihrem dritten Lebensjahrzehnt, war als kleines Mädchen in der Ortschaft Loughborough von dem damaligen Dienstamtgehilfen Peter Stewart über einen Zeitraum von fünf Jahren sexuell missbraucht worden. Die Taten seien in den 80er und 90er Jahren verübt worden. So der Vortrag des Klägers vor dem High Court in London.  Im vergangenen Jahr hatte das Gericht bereits festgelegt, dass die Organisation der Zeugen Jehovas eine finanzielle Schadensersatzleistung von 275.000 £ für ihr Versäumnis, das Opfer zu schützen oder andere Eltern vor Stewart zu warnen, zu zahlen habe. Gegen dieses Urteil hatte die Gesellschaft Einspruch eingelegt.

In der vergangenen Woche wurde dieser Einspruch jedoch von dem Berufungsgericht zurückgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Organisation sowohl dem Opfer von Stewart die Entschädigung von 275,000 £ als auch die gesamten aufgelaufenen Gerichtskosten von geschätzten 1 Mio. £ zu zahlen habe.

Stewart, der in seiner Eigenschaft als Zeuge Jehovas Bibelstudien mit Interessierten durchführte und im sogenannten Haus-zu-Haus-Predigtdienst tätig war, hatte das Mädchen, dessen Name aus rechtlichen Gründen nicht genannt wird, in einem wöchentlichen Zeitabstand über fünf Jahre missbraucht.

Das Mädchen war dadurch so sehr traumatisiert worden, dass ihre Ausbildung und ihre spätere Laufbahn massiv beeinträchtigt waren. Sie litt unter Alpträumen und plagte sich sogar wiederholt mit dem Gedanken an Selbstmord.

Als ihr Ehemann sie während eines Urlaubs „ohnmächtig in ihrem Bett neben einem Stapel von Paracetamol Tabletten fand“, hatte die Angelegenheit einen Höhepunkt erreicht. Sie hatte im Jahr 2000 erfahren, dass Stewart vor einer Entlassung aus der Haft stand. Daraufhin berichtete sie ihrer Mutter von seinen Taten.

Nunmehr wurde im Folgejahr auch die Polizei eingeschaltet, die jedoch nicht mehr gegen Stewart vorgehen konnte, da dieser im gleichen Jahr im Alter von 72 Jahren verstorben war. Er war bereits im Jahr 1995 wegen des Missbrauchs von einem jungen Schulmädchen und einem Jungen, einem Zeugen Jehovas, verurteilt worden.

In dem neuen Fall wies die Organisation der Zeugen jede Verantwortung für die Taten ihres Dienstamtgehilfen zurück. Ihren Anwälten zufolge war Stewart in dieser Eigenschaft kein Angestellter der Kirche, sondern handelte nach den Zusammenkünften eher aus freien Stücken, „etwas mehr als ein reguläres Mitglied, eher so etwas wie ein Ordner.“ Verantwortung für das Wohlergehen von Kindern sei ihm keinesfalls übertragen worden.

Mit der Begründung, dass es sich nicht einfach um einen Fall von Gelegenheitsmissbrauch gehandelt habe, wies der vorsitzführende Richter Floyd diesen Einwand jedoch zurück.

Die Position von Stewart als Dienstamtgehilfe sei mit einem „Beschäftigungsverhältnis durchaus vergleichbar“ und habe ihm den Status einer Vertrauensperson verliehen. Mit diesem offiziellen Status „habe er eine Autorität inngehabt, die ihm den Zugang zu unbegleiteten Kindern überhaupt erst ermöglichte.“ Wäre das nicht so gewesen, hätte die Mutter seines Opfers ihm niemals Zugang zu ihrem Haus gewährt.

Älteste der Glaubensgemeinschaft hätten es zudem in den 90er Jahren versäumt, angemessene Schritte zum Schutz von Kindern einzuleiten, nachdem Verdächtigungen laut geworden waren, dass Stewart sich an einem anderen Mädchen vergriffen haben soll.

Aus diesen Gründen sei es „fair und angebracht“, dass die Leitung der Glaubensgemeinschaft für die Entschädigung des Opfers aufkomme, so Richter Floyd.

Quelle: leicestermercury

Die fortgesetzte Weigerung der Wachtturm-Gesellschaft zur Vorlage der Dokumentation zum Kindesmissbrauch – Richter verfügt Geldbuße gegen die WTG auf Tagesbasis

In dem laufenden Verfahren Osbaldo Padron gegen die Wachtturmgesellschaft (WTG) vor dem San Diego Superior Court in San Diegoi hat der vorsitzführende Richter Richard Strauss am 23. Juni seine Entscheidung verkündet, die am Folgetag rechtswirksam geworden ist. Osbaldo Padron hatte gegen die Gesellschaft Klage eingereicht. Er wirft der Wachtturmgesellschaft vor, über den an ihm über im Alter von 7 Jahren begangenen sexuellen Missbrauch durch den Mitzeugen Gonzalo Campos informiert gewesen sei, aber nichts zu seinem Schutz unternommen habe.

Das Gericht hatte auf Antrag des Klägers verlangt, dass die Wachtturmgesellschaft ihre interne Dokumentation vorlegt, wogegen sich die WTG mit allen ihr rechtlich möglichen Mitteln wehrt.

Dem Anwalt von Padron, Irwin Zalkin zufolge, solle die Wachtturmgesellschaft ihre Dokumentation über sexuellen Missbrauch an Kindern in ihren Reihen vorlegen, da das Verhalten der Gesellschaft offenbar eine langjährig geübte Praxis sei, was für die Beurteilung ihrer Verantwortlichkeit von Bedeutung sei. Diesem Antrag hatte das Gericht stattgegeben, ohne dass die WTG dieser Forderung bis dato nachgekommen ist.

Der Richter verhängte nunmehr eine Geldbuße von 4000 USD für jeden weiteren Tag, an dem die Wachtturmgesellschaft die gerichtlich verlangte Dokumentation nicht vorlegen würde und sprach eine deutliche Warnung an die Adresse der Gesellschaft aus. Diese würde den Beschluss des Gerichts, alle Dokumente in Bezug auf ihr Rundschreiben an die weltweiten Ältestenschaften, in dem diese aufgefordert worden sind, über Kindesmissbrauch in ihren Versammlungen zu berichten, vorsätzlich ignorieren.

Im vergangenen Jahr haben die WTG und ihre Anwälte gegen diese Entscheidung gekämpft. Nach ihrer Auffassung würde die Privatsphäre der Betroffenen, die nichts mit dem derzeitigen Verfahren zu tun hätten, verletzt.

Im März des vergangenen Jahres händigte die WTG eine redaktionell stark „überarbeitete Version“ aus, die jedoch aufgrund der Schwärzungen und Streichungen nicht verwertbar war.

Daraufhin wurde ein neutraler Sachverständiger durch Richter Strauss bestimmt, der gemeinsam mit beiden Seiten nach einem gangbaren Weg suchen sollte. Aber auch dieser Ansatz scheiterte aufgrund der Weigerung der WTG, die sich jedem möglichen Kompromiss verschloss.

„Seit der ersten Anhörung zu möglichen Bußen wegen der Weigerung ist bereits ein Jahr vergangen und seit dem ersten diesbezüglichen Beschluss des Gerichts beinahe drei Monate seitdem die Empfehlung des neutralen Sachverständigen angenommen worden ist, ohne dass der Wachtturm eine Bereitschaft zur Befolgung des Beschlusses erkennen lassen hat“, so Richter Strauss in seiner Begründung.

„Aufgrund dieses Sachverhalts und den rechtlichen Ausführungen der Wachtturmgesellschaft ist das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass das fortgesetzte Versäumnis, dem Gerichtsbeschluss nachzukommen, aufgrund einer bewussten und vorsätzlichen Weigerungshaltung beruht.

Es ist deutlich geworden, dass die WTG sehr wohl über die geforderten Dokumente verfügt und auch in der Lage ist, die an ihnen vorgenommenen Überarbeitungen zurückzunehmen. Es ist daher offensichtlich und deutlich, dass die Wachtturmgesellschaft es vorzieht, der gerichtlichen Anordnung keine Folge zu leisten.

Die Fortsetzung dieser Weigerung unter Wiederholung ihrer bereits zurückgewiesenen Argumente unterstreicht ferner die Hartnäckigkeit, mit der die Wachtturmgesellschaft an ihrer Haltung festhält.“

Nach dieser Entscheidung von Richter Strauss dürfte die Gesellschaft dazu gezwungen sein, ihre Taktik zu überdenken. Der nächste Gerichtstermin in dieser Sache ist für den 19. August angesetzt.

Quelle: sandiegoreader

Sturmwolken über dem Wachtturm

Bis auf die getreuen und in kognitiver Dissonanz verharrenden Angehörigen der Wachtturm-Organisation, die sich Zeugen nennen, obwohl sie selbst nicht wissen, was sie eigentlich nach bestem Wissen und Gewissen aus eigener Erfahrung oder Erkenntnis denn bezeugen können, wissen alle anderen mit der Materie befassten längst Bescheid:

Die Wachtturm-Organisation hat in Australien, wo immer möglich, den Missbrauch von Kindern in ihren Reihen gedeckt und versucht, solche Fälle zu vertuschen und unter den Teppich zu kehren.

Das ist ein Ergebnis der Untersuchung der australischen Untersuchungskommission (ARC), die sich mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern in Kirchen und anderen Organisationen befasst und auch die Frage untersucht, inwieweit sich die jeweiligen Verantwortlichen gegenüber Opfer und Täter verhalten haben.

Wie bereits berichtet, wird der Wachtturm-Gesellschaft in Australien vorgeworfen, die Täter durch ihre Entscheidung, die Taten nicht an die Behörden zu melden und die Angelegenheit in eigener Zuständigkeit zu regeln, mittelbar begünstigt zu haben.

Mehr noch, es ist während der Anhörungen deutlich geworden, dass dieses Vorgehen für die Opfer zusätzliche unnötige traumatische Erfahrungen bedeutet. Im Umkehrschluss heißt das für die Gesellschaft, dass sie sich selbst mit ihren Anordnungen in eine verantwortliche Position gebracht hat, in der sie für die erlittenen Schäden der Opfer haftbar gemacht werden kann.

Die Kommission hat im Fall der Wachtturm-Gesellschaft 1006 Täter, die Zeugen Jehovas waren oder noch sind, identifiziert. Die Gesellschaft muss den Worten von Angus Stewart, einem der leitenden Mitglieder der Kommission damit rechnen, dass sie für die Schadensersatzleistungen für die Opfer aufkommen muss.

Angus Stewart kommt zu einer für die WTG niederschmetternden Endbewertung

Nehmen wir einmal an, dass auf einen Täter jeweils nur ein Opfer kommt, was allerdings sehr unwahrscheinlich ist, da der gleiche Täter in einigen Fällen mehrere Taten begangen hat, kommen wir auf 1006 potenzielle Schadensersatzfälle – und da sind außerdem nur die, die von der Kommission zweifelsfrei festgestellt worden sind, während andere Beobachter von einer Zahl von etwa 7000 tatsächlichen taten ausgehen.

Nehmen wir weiter an, dass Schadensersatzforderungen nur in der Hälfte der Fälle erhoben werden und nur 50% dieser Opfer eine Entschädigung wegen zusätzlicher traumatischer Erlebnisse zuerkannt werden, die auf die Regelungen der Wachtturm-Gesellschaft zurückgeführt werden.

Unter der Bedingung, dass sie anstelle der üblichen in Australien vorgesehenen Zahlung von 65.000 Dollar, sagen wir 80.000 Dollar zuerkannt bekommen, kommen wir auf 250 mal 65.000 Dollar und 250 mal 80.000 Dollar auf eine Gesamtsumme von 36.250.000 Dollar.

Aber damit sind wir noch nicht am Ende. Der siebte Tag der Anhörung des Anwalts der WTG, Vince Toole, zu seiner Rolle und zu seinem rechtlichen Verantwortungsbereich – zu seiner Aufgabe gehörte u.a. die Entgegennahme von Meldungen von sexuellem Kindesmissbrauch – brachte noch einen weiteren bedeutsamen Aspekt zutage:

  • Angus Stewart: Sie sagten, dass Sie diese Aufgabe in alleiniger Zuständigkeit für einen Zeitraum von zwei Jahren oder vielmehr zweieinhalb Jahren wahrgenommen haben?
  • Vince Toole: Ja, in einem Zeitraum von ungefähr zwei Jahren habe ich solche Anrufe persönlich angenommen.
  • Stewart: Und das waren Anrufe, die Anschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch betrafen?
  • Toole: Ja.
  • Stewart: Und um wieviel Anrufe ging es in diesem Zeitraum? Was ist Ihre Schätzung?
  • Toole: Ich kann das nicht genau sagen, aber vermutlich waren es bis drei oder vier solcher Anrufe im Monat.

Stellen wir eine neue Schätzung an und das sehr zugunsten der Wachtturm-Gesellschaft:

Wenn wir davon ausgehen, dass wir es mit vier Missbrauchsfällen im Monat zu tun haben und es sich um nur einen Täter und ein Opfer handelt, von denen nur die Hälfte Schadensersatz in der regulären Höhe fordert, ohne Forderungen wegen zusätzlicher Traumata, kommen wir auf jährlich 24 Opfer, die gegen die Wachtturmgesellschaft vorgehen werden, was eine Schadensersatzsumme von 1.560.000 Dollar im Jahr bedeuten würde.

Wenn wir diese theoretisch mögliche finanzielle Größenordnung in Bezug zu der Zahl der Zeugen Jehovas in Australien setzen, die derzeit bei ungefähr 80.000 Mitgliedern liegt und annehmen, dass jeder Zeuge monatlich 20 Dollar für die Gesellschaft spendet, was nicht sehr wahrscheinlich erscheint, würden jährlich annähernd 1/12 der Spendeneingänge für Schadensersatzleistungen des jeweiligen Jahres fällig werden.

Eine erhebliche finanzielle Last, nachdem der erste fällige Gesamtbetrag von 36.250.000 Dollar für die Opfer der vergangenen Jahre gezahlt worden ist – wie auch immer.

Und wie soll es weitergehen, wenn die Gesellschaft an ihrer starren Regelung festhält, die eigentliche Problematik mit pädophilen Brüdern in ihren Reihen damit nicht in den Griff bekommt und jährlich weitere Opfer ihre Ansprüche anmelden?

Ist es übertrieben zu sagen, dass sich über der Wachtturm-Gesellschaft in Australien am Finanzhimmel Sturmwolken zeigen, die für ihre Zukunft und nicht nur in diesem Land nichts Gutes erwarten lassen?

Quelle: BBC

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!