Nach den jüngsten juristischen Rückschlägen in Großbritannien sieht sich die Organisation der Zeugen Jehovas in der Frage der Handhabung von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer schwierigen Lage, zumal der öffentliche Druck auf die Gesellschaft weiter anwächst. Forderungen von über 1 Mio. £ aus den rechtlichen Verfahren und eine an Intensität zunehmende Auseinandersetzung mit der britischen Charity Commission, die auf eine Prüfung der internen Aufzeichnungen besteht, haben einen entscheidenden Anteil an dieser Entwicklung.

Im vergangenen Monat hatte ein Richter ein Urteil verhängt, mit dem die Führung der Zeugen Jehovas in Großbritannien, die Watch Tower Bible & Tract Society of Britain (WTBTS), für den fehlenden Schutz einer Frau (bezeichnet als A.), die als Kind im Alter von vier Jahren sexuell missbraucht worden war, … verantwortlich gemacht wird.

Und kürzlich hatte das Oberste Gericht den höchst ungewöhnlichen Versuch der WTBTS, eine Untersuchung der staatlichen Wohltätigkeitskommission Charity Commission zur Behandlung von Missbrauchsvorwürfen zu blockieren, endgültig zurückgewiesen.

Einem Sprecher der Behörde zufolge sei das Ausmaß der Untersuchungen und der zeitliche Aufwand, die dieser Fall erfordere, in der jüngsten Vergangenheit ohne Beispiel. Im Fall von A. habe das hohe Gericht dem Opfer Schadenersatz zuerkannt und der WTBTS wurden Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 1 Mio. £ auferlegt, nachdem die Organisation der Zeugen dreimal vergeblich gegen das Urteil vorgegangen war.

Die gerichtliche Entscheidung hat in diesem Fall für sie eine hohe Bedeutung. Sie stellt einen Präzedenzfall dar, der neue und weitergehende Ansprüche gegen die Gesellschaft einleiten könnte.

Aus diesem Grund kämpft die WTBS auch darum, die Vorlage von Dokumenten über sexuellen Missbrauch gegenüber der Commission sowie andere Aspekte der Untersuchung in untergeordneten Gerichtsverfahren zu verhindern.

Fay Maxted, Geschäftsführer des Survivors Trust, einer nationalen Einrichtung zur Betreuung und Beratung von Missbrauchsopfern, sagt:

„Es gibt Fälle, in denen jemand sexuell verletzt wurde und sein ganzes Vertrauen in die Sicherheit und Geborgenheit ihrer religiösen Gemeinschaft dadurch mit einem Schlag zerstört worden ist.

Es ist sehr enttäuschend sehen zu müssen, das eine Organisation wie die der Zeugen, die auf dem Glauben ihrer Mitglieder gegründet ist, sich mit einer solchen Entschlossenheit dagegen wehrt, Fragen hinsichtlich ihres eigenen Verhaltens zu beantworten….

Dabei ist das etwas, mit dem sich die Katholiken und die Kirche von England auch beschäftigen mussten und diese großen Institutionen haben sich Schritt für Schritt unter intensiver Beobachtung der Öffentlichkeit auf dem Weg vorangekämpft. …“

Nach Erkenntnis der Zeitung The Guardian befinden sich einige Opfer von sexuellem Missbrauch unter den Zeugen Jehovas, die offenbar bereit sind, vor der Regierungskommission, der sogenannten Goddard-Commission zum sexuellen Missbrauch von Kindern, auszusagen.

A., das Opfer des laufenden Verfahrens, ist im Alter von vier Jahren über einen Zeitraum von fünf Jahren sexuell missbraucht worden. Wie sich im Verlauf des bisherigen Verfahrens herausgestellt hat, hatte der Täter einen anderen Übergriff bereits gestanden, wegendessen er von seiner leitenden Rolle in der Versammlung entfernt worden war, hatte aber im Nachgang seine Tat „bereut“. Aus diesem Grund war er weiterhin in der Versammlung belassen worden.

Die Polizei wurde nicht hinzugezogen und die Mutter von A. sagte vor Gericht aus, dass sie sich nicht erinnern könne, vor dem Täter gewarnt worden zu sein. Sie habe den führenden Mitgliedern der Versammlung, den Ältesten, von den Übergriffen gegen ihre Tochter berichtet, als diese etwa 14 Jahre alt war. Der Täter stand zu diesem Zeitpunkt vor seiner Entlassung aus dem Gefängnis. Er war wegen anderer Sexattacken verurteilt worden und hatte darum gebeten, zu seiner früheren Versammlung wieder zurückkehren zu dürfen. A. sagte dazu gegenüber dem Guardian:

„Während der ganzen Zeit hing der Gedanke, dass ich ihm in einer internen Untersuchung der Vorwürfe in der Versammlung Auge in Auge gegenüberstehen müsste, wenn ich meine Beschuldigungen äußern würde, wie ein Damoklesschwert über mir.“

Obwohl es geübte Praxis bei den Zeugen Jehovas sei, Mitglieder auch wegen geringer Übertretungen aus der Versammlung auszuschließen, war es dem Täter in ihrem Falle erlaubt worden, zu bleiben.

“Wenn sie gewusst hätten, dass er mit ihnen Katz und Maus spielt, wäre er wohl ohne Frage ausgeschlossen worden. Da er ihnen gegenüber jedoch einräumte, Kindern missbraucht zu haben, ist dies nicht der Fall gewesen,“ berichtet A.

Nachdem von den Ältesten keine weitere Reaktion erfolgt sei, habe sie sich entschlossen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

„Ich war soweit, zu versuchen, mich selbst umzubringen oder wegzulaufen oder einfach zur Polizei zu gehen.“

Der Täter starb jedoch, bevor die Polizei ihn einvernehmen konnte.

Der Richter entschied, dass „…die Versammlung überhaupt nicht oder nur unzureichend gewarnt worden war“.

Dazu ein Sprecher der Zeugen Jehovas:

„Jeder, der die Sünde eines Kindesmissbrauchs begeht, wird von der Versammlung ausgeschlossen … Anschuldigungen, dass Zeugen Jehovas Kindesmissbrauch vertuschen, ist absolut falsch.“

Er fügt hinzu:

„Älteste der Versammlung halten Opfer nicht davor zurück, Anzeige bei den Behörden zu erstatten oder schützen die Täter gegenüber den Behörden keinesfalls vor den Konsequenzen ihrer Taten.“

Eine weitere Frau, hier als Jane bezeichnet, hat ebenfalls gegen die Organisation Klage eingereicht. Sie sei von einem Mitglied der Zeugengemeinschaft im Jahr 1990 vergewaltigt und anschließend vor einem Rechtskomitee der Versammlung zu einer Gegenüberstellung mit dem Täter gezwungen worden. Dieses Vorgehen habe sie „schwer traumatisiert“, was in der Folge zu einem Scheitern ihrer Ehe geführt habe.

Der Täter trat im Jahr 2014 eine Gefängnisstrafe an und sie habe sich entschieden, gegen die Ältesten vorzugehen, die in ihrem Fall als Zeugen aufgetreten seien.

“Ich überlegte nur, dass niemand daran dachte, für die Versäumnisse in meinem Fall die Verantwortung zu übernehmen. Ihr hättet nur die Hände hochheben und sagen brauchen, „es tut mir leid, wir haben falsch gelegen““, sagte Jane.

Die Untersuchungskommission Charity Commission hat ihre Untersuchungen hinsichtlich des Status‘ der Zeugen Jehovas als Wohltätigkeitsorganisation im Jahr 2014 aufgenommen. In diesem Jahr waren Vorwürfe laut geworden, dass Älteste der Versammlung Manchester New Moston eine Sitzung abgehalten hatten, in der drei inzwischen erwachsene Opfer von Kindesmissbrauch veranlasst worden waren, ihren kürzlich aus der Haft entlassenen Peinigern Auge in Auge zu begegnen.

Dazu ein Sprecher der Zeugen Jehovas:

„Wir sind nicht in der Lage, noch würden wir es auch nur beabsichtigen, ein Missbrauchsopfer dazu zu zwingen, seinem Missetäter gegenüber zu treten.“

Die Charity Commission ist berechtigt und bevollmächtigt, die Wohltätigkeitsorganisationen darauf zu überprüfen, wie sie den Schutz von Minderjährigen in ihrer Obhut wahrnehmen. Sie hat Ermittlungen sowohl gegen die Versammlung New Moston als auch gegen die WTBS selbst aufgenommen, die etwa 1.500 britische Versammlungen überwacht und leitet. Ihr wird eine entscheidende Rolle bei der Handhabung von Fällen von Kindesmissbrauch beigemessen.

Die Zeugen haben sich beiden Untersuchungen mit dem Argument widersetzt, dass diese gegen das Recht der Religionsfreiheit verstoßen würden. Ebenso haben sie sich einer beantragten Herausgabe von Dokumenten, die darüber Aufschluss geben könnten, wie Beschuldigungen von sexuellem Missbrauch in den vergangenen Jahren gehandhabt worden sind, verweigert.

Chris Willis Pickup, leitender Ermittler der Charity Commission bemerkt dazu:

“Nach zwei Jahren fortgesetzter rechtlicher Bemühungen vor fünf verschiedenen Gerichten und Tribunalen, ist das Vorgehen der WTBS unsere Untersuchungen zu vereiteln, mit der jüngsten Entscheidung des obersten Gerichtshofs zu einem Ende gekommen.“

Bislang habe die Commission von den Zeugen Jehovas nur sehr „begrenzte Informationen“ erhalten, sagte er. Die Commission würde jeden Betroffenen ermuntern, sich mit ähnlichen Vorwürfen direkt an sie zu wenden.

Gegenüber einer geringen Zahl von Beschwerden betroffener Einrichtungen in den vergangenen Jahren sei das Vorgehen der Zeugen Jehovas mit dem Umfang ihrer Einlassungen und Eingaben gegen die Entscheidungen der Commission einmalig, bemerkt ein Sprecher der Einrichtung.

Dazu der Anwalt von A., Thomas Beale:

„Es ist unsere traurige Erfahrung und wenig überraschend, dass das Vorgehen der WTBS in Fällen von Kindesmissbrauch in jeder Phase unnachgiebig darauf abzielte und darauf gerichtet war, die rechtliche Basis unserer Untersuchungen und ihren Umfang infrage zu stellen.

In unserem Fall … haben sie eine Verzögerungstaktik verfolgt und unsere Klientin über schmerzvolle und belastende Jahre durch ihre Eingaben hingehalten, während wir immer wieder betont haben, dass es Zeit für Entschuldigungen und nicht für rechtliche Eingaben sei.“

Die Zeugen Jehovas in einer Stellungnahme:

„Die Zeugen Jehovas verabscheuen den Missbrauch von Kindern, eine Straftat, die traurigerweise in allen Bereichen der Gesellschaft vorkommt. … Wir sind verpflichtet, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um Kindesmissbrauch zu verhindern und denjenigen geistigen Beistand und Trost zu gewähren, die unter dieser schrecklichen Sünde, einem solchen Verbrechen, zu leiden haben.

Wir sehen auch die Notwendigkeit, die Vertraulichkeit derjenigen zu wahren und zu schützen, die unseren geistigen Beistand in Anspruch nehmen. Nichtsdestotrotz werden wir gerichtliche Entscheidungen nach besten Kräften unterstützen.“

Quellen:

theguardian (1)
theguardian (2)
thesurvivorstrust
theguardian (3)