Immer öfter scheint der selbst ernannten leitenden Körperschaft der Gehorsam verweigert zu werden, da Mitglieder die aktuellen Lehren der Wachtturm-Gesellschaft für falsch einstufen.
„Vertrauliche Bluttransfusion
Vermehrt treten Mitglieder der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas an die behandelnden Ärzte heran und fragen nach den Möglichkeiten einer vertraulichen Bluttransfusion. Die Durchführung vertraulicher Bluttransfusionen muss gewährleistet werden. Das heißt, Zeugen Jehovas sollten in jedem Fall die Option haben, vertraulich eine Transfusion zu erhalten, ohne dass Angehörige oder andere Dritte hiervon erfahren. Wichtig ist, dass die Dokumentation einer erfolgten Bluttransfusion aus haftungsrechtlichen Gründen dennoch immer zu erfolgen hat. Der Wille des Patienten zur vertraulichen Behandlung ist von allen Mitarbeitern zu Lebzeiten des Patienten und auch nach seinem Tod strikt zu beachten. Dies gilt auch für Patientendokumentation und Patientenakten (Stichwort: Sperrvermerk). Auch bei der Erstellung von Rechnungen ist die Vertraulichkeit nach Möglichkeit zu wahren.„
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