Im Frühjahr veröffentlichte Konja Simon Rohde das Buch „Ausstieg ins Leben“. Nun gehen Anwälte der Zeugen Jehovas gegen einzelne Aussagen vor.
Der Mercator-Verlag hat Ärger mit den Zeugen Jehovas. Im Frühjahr erschien in dem Duisburger Verlag das Buch von Konja Simon Rohde „Ausstieg ins Leben“. Rohde, gebürtiger Duisburger, berichtet in der Biografie, wie er in die Glaubensgemeinschaft hinein geboren wurde und wie ihm nach 32 Jahren der Absprung gelang.
Zu dem Buch hat die Journalistin Simone Lankhorst ein Nachwort geschrieben und ein Interview mit dem Diplom-Psychologen Dieter Rohmann geführt, der über die Zeugen Jehovas aufklärt. Nun bekamen Jutta und Sabine Nagels Post von einem Anwalt der Zeugen Jehovas. „Wir sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Zwei Stellen in der Schilderung unseres Autoren wurden angemahnt und sieben Stellen in dem Gespräch“, erklärt Jutta Nagels. Für die beiden Schwestern, die den Mercator-Verlag erst vor kurzem übernommen haben, ist es das erste Mal, dass sie juristischen Ärger bekommen. „Mit dem Niederrhein-Führer befinden wir uns sicherlich sonst in ruhigerem Fahrwasser.“
Streitpunkt ist der Kontaktabbruch
Der Advokat der Zeugen Jehovas fordert, dass die Stellen entweder geschwärzt werden oder den Ausgaben ein so genannter Erratum-Zettel beigelegt wird. Auf diesem wollen die Zeugen Stellung beziehen. „Unter anderem wird widersprochen, dass es keinen Zwang von Seiten der Zeugen zum Kontaktabbruch gibt, wenn jemand aussteigt.
Aber das stimmt nicht“, erklärt Rohde. „Die Familie meines Vaters veranstaltet in jedem Jahr ein Treffen, zu dem er ausdrücklich deshalb nicht kommt, weil ich daran auch teilnehme. Das hat er meinem Onkel sogar schriftlich mitgeteilt. Außerdem gibt es einige Schriften, die selbst von den Zeugen Jehovas herausgegeben werden, in denen vom Kontaktabbruch die Rede ist.“ Weder von seiner Mutter noch von seinem Vater hat Rohde seit seinem Ausstieg „ein Tönchen“ gehört. Die Resonanz anderer Leser sei indes überwiegend positiv. „Es haben sich Leute gemeldet, die auch ausgestiegen sind. Oder solche, die mit dem Thema bisher nichts zu tun hatten und sich freuten, einmal einen Einblick zu bekommen.“
Nicht abschrecken lassen
Auch der Mercator-Verlag hat sich juristischen Beistand gesucht. „Außerdem haben wir uns vom Börsenverein des Buchhandels beraten lassen“, so Jutta Nagels. Laut Anwältin fallen die Passagen der Autobiografie unter „freie Meinungsäußerung“. Bei dem Interview sei es Auslegungssache, ob man die Stellen zusammenfasst oder von sieben einzeln ausgeht. Ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung verkauft sich die zweite Auflage gut. „Nachdem wir auf Facebook darüber informierten, haben sich einige noch schnell ein Exemplar besorgt“, sagt Jutta Nagels. Auch künftig wollen sie und ihre Schwester sich nicht abschrecken lassen. „Wenn wir eine Geschichte gut finden, dann nehmen wir sie ins Programm auf.“
Quelle: waz
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