Zeuge Jehovas, der beinahe wegen abgelehnter Bluttransfusion starb, kritisiert „schädliche“ Lehre der Organisation

Ein Mann, der beinahe gestorben wäre, nachdem er eine Bluttransfusion verweigert hatte, kritisiert die „schädliche“ Praxis der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas, welche ihm die Transfusion untersagt hatte. Phil Dunne war ein treuer Zeuge Jehovas, damals vor fünf Jahren, als bei ihm Krebs diagnostiziert wurde. Die Ärzte sagten ihm, dass er sterben würde, wenn er keine Bluttransfusion annehme, um die inneren Blutungen, die durch einen Magentumor verursacht wurden, zu verhindern. Zeugen Jehovas ist es untersagt, Bluttransfusion anzunehmen „auch wenn es um Leben und Tod geht“. Die Gemeinschaft verzeichnet rund 8,3 Millionen Anhänger/innen.

In einem Gespräch mit RTÉ Radio One’s Liveline beschrieb Dunne, wie er damals bereit war, eher zu sterben, als gegen die Lehre der Organisation zu verstossen. „Ich hatte damals meinen letzten Willen für meinen Schwiegervater niedergeschrieben, weil ich zu schwach und bettlägerig war. Ich gab ihm alle Anweisungen, was zu tun sei, und habe mich darauf vorbereitet, sterben zu müssen“. Dunne, der ursprünglich aus County Wicklow (Anm: eine Grafschaft in Irland) stammt und in den Staaten aufwuchs, war damals ein aktives Mitglieder seiner Religionsgemeinschaft und besuchte die Versammlungen der Zeugen Jehovas, seit er sieben war.

Er berichtete, dass er vier Tage im Spital verbracht hatte, bis die Ärzte über alternative Behandlungsmethoden nachdachten, die keine Transfusion beinhalteten. „Ich glaube, sie (die Ärzte) hatten gehofft, ich würde zusammenbrechen und letztendlich die Bluttransfusion akzeptieren. „Sie beschlossen, eine sehr intensive, gezielte Bestrahlung einzusetzen und das Tumorgewerbe so rasch zu verkleinern, dass sie in der Lage sind, die Blutungen zu stoppen. Dann wäre es mir möglich, eine Chemotherapie zu beginnen, um den Krebs wirksam zu kontrollieren, sobald sie mich stabilisiert haben“. Die Ärzte hätten dies als „allerletzte“ Lösung betrachtet. Das Verfahren erwies sich als erfolgreich: Dunne lebt seither ohne Krebs.

Diese Erfahrung führte Dunne aber dazu, sein Engagement in der Gemeinschaft zu überdenken. „Alle um mich herum waren so stolz auf mich, ich wurde ein leuchtendes Beispiel für treuen Glauben. Das war schon schräg, denn innerlich lagen meine Gefühle im Widerstreit. Es fühlte sich so an, wie wenn Du hinaus auf die Strasse trittst und jemand zerrt Dich weg, kurz bevor Dich ein Bus überfahren hätte. Ich fragte mich: Wenn ich damals ohne Grund gestorben wäre, hätte ich tatsächlich an die Lehre geglaubt?“

Allmählich wurde Dunne desillusioniert in Bezug auf seinen Glauben. Zwei Jahre später verliess er die Religionsgemeinschaft. Dies führte zur Scheidung, und er verliess die Gegend, in der er gelebt hatte. „Ich gelangte an einen Punkt, wo ich nicht mehr mit der Heuchelei leben konnte, dass ich etwas predigte, an das ich gar nicht glaubte. Sie versetzen Dich wirklich in Angst und Schrecken, ja niemandem zu , dass Du irgendwelche Zweifel hegst. Also habe ich das vor den anderen über lange Zeit verborgen gehalten. Deswegen bin ich psychisch zusammengebrochen, habe mich jämmerlich verhalten, es ging mich wirklich nicht gut – und das beeinflusste meine Ehe negativ.“

Wenn jemand beschliesst, die Zeugen Jehovas zu verlassen, dann sei er so gut wie „exkommuniziert“, gemäss den Aussagen von Dunne. „Sie können Dich offiziell ächten, sie nennen das Gemeinschaftsentzug (dis-fellowshipping). Es ist im Grunde dasselbe wie Exkommunikation. Niemand sollte mehr mit Dir reden. Du selber sollst auch nicht Hallo sagen, wenn Du sie auf der Strasse antriffst. Wenn die Leute erfahren, dass Du Dich selbst distanzierst, nehmen sie an, dass Du ein sog. Abtrünniger bist. Du bist das, was sie als ‚psychisch kranke Person‘ beschreiben.“

Dunne führte weiter aus, dass er „nichts gegen einzelne Zeugen habe“, er sei aber überzeugt, dass die Lehren der Organisation „schädlich sein können“. Dunne: „Menschen müssen sich der Gefahren, die mit solchen Organisationen verbunden sind, bewusst sein.“

Quelle: independent.ie

Erste Verurteilung nach Verbot der Zeugen Jehovas in Russland

Erstmals seit dem Verbot der Zeugen Jehovas in Russland im April ist ein Mitglied der Glaubensgemeinschaft verurteilt worden. Ein dänisches Mitglied sei zu zwei Monaten Haft wegen „Extremismus“ verurteilt worden, sagte ein Vertreter der Zeugen Jehovas, Jaroslaw Siwulski, am Montag der Nachrichtenagentur AFP.

Dennis Christensen sei am Donnerstagabend in der Stadt Orel 350 Kilometer südlich von Moskau zusammen mit 50 weiteren Zeugen Jehovas von bewaffneten Vertretern des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB festgenommen worden. Bis auf Christensen seien alle Teilnehmer der Versammlung wieder freigelassen worden.

Am Freitag sei Christensen von einem örtlichen Gericht wegen „Teilnahme an extremistischen Aktivitäten“ schuldig gesprochen und zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sein Anwalt habe Berufung eingelegt. Es sei das erste Mal seit dem Ende der Sowjetunion, dass ein Zeuge Jehovas zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei, sagte Siwulski.

Das Oberste Gericht in Moskau hatte die Zeugen Jehovas im April auf Antrag des Justizministeriums verboten. Es berief sich dabei auf ein Gesetz, welches das Verbot „extremistischer Organisationen“ zulässt.

Die Zeugen Jehovas, die bislang 395 Zentren in ganz Russland unterhielten, wurden dort seit 1996 wiederholt beschuldigt, mit aggressiven Methoden Gläubige anzuwerben. Wegen des Vorgehens der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft wurde Russland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Dabei wurde unter anderem auf Verstöße gegen Grundrechte wie Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwiesen.

Quelle: deutsche-wirtschafts-nachrichten.de

Jehovas Zeugen – 100 Millionen Euro Strafzahlung wegen Kindesmissbrauch

Australien: Es wird jetzt um die Höchstgrenze verhandelt, mit der Opfer entschädigt werden. Vorgeschlagen von der ARC waren 200.000 A$, die Regierung schlägt 150.000 A$ vor.

Die WTG verhandelt nicht mit den anderen am runden Tisch, sie verhandelt direkt mit der zuständigen Abteilung der Regierung. Bei der Anhörung in Australien wurde bisher 1.006 Täter bei den ZJ ermittelt. Die Opferzahlen liegen bei ca. 1.800 Personen. Da die Entschädigungssummen differieren werden, ein Rechenbeispiel, einfach basierend auf der Anzahl der Täter:

150.000,00 A$ x 1.006 Täter = 150.900.000 A$, sprich rund 100,5 Millionen Euro.

Dabei handelt es sich nur um Australien. Die WTG wird finanziell stark zu kämpfen haben, wenn man sich die Situation z.B. in der USA und anderen Ländern anschaut.

Quelle: abc.net

Jehovas Zeugen – Die Folgen des Ausstiegs

Der ehemalige Zeuge Jehovas und Buchautor Konja Simon Rohde spricht über seine Erlebnisse und Erfahrungen der umstrittenen Glaubensgemeinschaft. Dabei geht es insbesondere über die Ächtung der eigenen Familienangehörigen, dem Suizid seines Bruders, die Indoktrinierung innerhalb der Gemeinschaft, die Langzeitfolgen wie psychosomatische Störungen sowie dem erfolgreichen Leben danach.

Der Wahrheit auf der Spur

Mariette Scheidegger wurde in eine Zeugen Jehovas-Familie hineingeboren. Der Weg hinaus war geprägt von großen inneren Kämpfen. In dem 12minütigen Porträt erzählt sie ihre Geschichte.

DER WAHRHEIT AUF DER SPUR (TRUTH BE TOLD) ist eine Dokumentation in Spielfilmlänge über das Aufwachsen in der Religion der Zeugen Jehovas. Der Titel spielt auf die Tendenz der Zeugen Jehovas an, ihren Glauben als die einzige „Wahrheit“ anzusehen. In einer Reihe an informellen Interviews berichten ehemalige Zeugen Jehovas über ihre Lebenserfahrungen in der Organisation, etwa über den Einfluss der Religion auf ihre Kindheit und ihre Familie, auf ihre Schulbildung, ihre Jugend und ihre Haltung zu Beziehungen und Ehe.

Jehovas Zeugen – Ein Aussteiger packt aus

Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist in Österreich rechtlich anerkannt. Dennoch gibt es viele Stimmen, welche sich gegen die Organisation erheben. Wir haben mit einem Aussteiger gesprochen. Er erzählt, warum die Zeugen aus seiner Sicht ganz und gar nicht unbedenklich sind.

Gericht verbietet und enteignet Zeugen Jehovas

Das Oberste Gericht Russlands hat die Zeugen Jehovas verboten. Bei der Religionsgemeinschaft handle es sich um eine extremistische Organisation, hieß es zur Begründung. Die Zeugen Jehovas stehen mit der Entscheidung auf einer Stufe mit der Terrormiliz Islamischer Staat.

Nach Angaben der Zeitung „Moscow Times“ gibt es in Russland 175.000 Mitglieder der Religionsgemeinschaft. Das Gericht hatte sich zuvor geweigert, sie als Opfer von politischer Unterdrückung anzuerkennen und lehnte es ab, Zeugen Jehovas anzuhören.
Als extremistisch stufte die Behörde vor allem die Zeitschrift „Der Wachtturm“ ein, die trotz Verbots weiter verteilt werde. Dass die Zeugen Jehovas ihren Mitgliedern Bluttransfusionen verbieten, sei ein Verstoß gegen Menschenrechte.

Am 17. März hatte das russische Justizministerium beim Obersten Gericht beantragt, die Religionsgemeinschaft verbieten zu lassen. Die Zeugen Jehovas „stellen eine Bedrohung für Bürgerrechte, die öffentliche Ordnung sowie die öffentliche Sicherheit dar“, sagte die Anwältin des Justizministeriums, Swetlana Borisowa.

 

Staat beschlagnahmt sämtlichen Besitz

Nach dem Urteil muss die Organisation nun ihr Hauptquartier sowie ihre 395 Standorte in Russland schließen. Sämtliche Besitztümer werden beschlagnahmt. Bereits im letzten Jahr verboten russische Gerichte den Zeugen Jehovas, Literatur zu verbreiten.

Die Anwälte der Religionsgemeinschaft kündigten an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Möglicherweise könnte der Fall erneut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen: Bereits 2010 wies das Gericht in Straßburg ein russisches Gerichtsurteil zurück, nach dem die Moskauer Ortsgemeinschaft der Zeugen Jehovas aufgelöst werden sollte.

Kritiker schätzen die Zeugen Jehovas als autoritäre Gruppe ein, die Gehorsam erwarte und ihre Mitglieder sozial isoliere. In Deutschland sind sie aber wie die großen Kirchen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt.

Quelle: focus.de / rp-online.de

Jehovas Zeugen – Die Zerstörung der Familie

Die Zeugin Jehovas Sonja Erikson wächst von Geburt an bei ihren Eltern auf. Diese sind seid Jahren Missionare bzw. später vorbildliche Pioniere in der eigenen Versammlung. Sonja gibt zu erkennen, dass sie innerhalb der Organisation der Zeugen Jehovas niemand verstand. Sie leidet unter Depressionen, Einsamkeit und fühlt sich unverstanden. Sie selbst beschreibt, dass sie weder frei noch glücklich in „Gottes Organisation“ lebt. Später lernt sie einen Arbeitskollegen kennen, wird mit diesem Intim und wird aufgrund dessen von den Ältesten ausgeschlossen. Auch die Familie schmeißt sie aus dem eigenen Haus raus, und bricht den Kontakt völlig ab. Durch Jahrelange Indoktrinierung, und nachdem sie stolze Mutter von zwei Kindern ist, die ihre Großeltern nie kennen gelernt haben, nimmt sie nach 15 Jahren Kontakt zur Versammlung, den Eltern sowie den alten Freunden wieder auf.

Bedauerlich, denn viele Zeugen Jehovas wissen nicht, dass sie Jahrelang einer reinen Aktiengesellschaft gedient haben. So ist auch die Watchtower Inc. unter der ISIN US94111A1060 registriert und im freien Aktienmarkt zu finden.

An alle Älteste – Ausgeschlossene nicht mehr besuchen

„AN ALLE ÄLTESTENSCHAFTEN

Besuche bei Personen, die ausgeschlossen sind oder die Gemeinschaft verlassen haben

Liebe Brüder,

in den vergangenen Jahren sind viele Ausgeschlossene und Personen, die die Gemeinschaft verlassen hatten, zu Jehova zurückgekehrt, nachdem sie Jehovas Zeugen beim Zeugnisgeben in der Öffentlichkeit gesehen hatten. Andere haben die Ältesten angesprochen, nachdem sie die Broschüre Komm zurück zu Jehova gelesen oder sich JW Broadcasting angesehen hatten (Luk. 15:7).

Angesichts dessen hat die leitende Körperschaft beschlossen, in Zukunft auf die förmliche Regelung jährlicher Besuche bei solchen Personen zu verzichten.

Stattdessen werden Älteste einfach mit gutem Urteilsvermögen entscheiden, wann und in welcher Form sie solche Personen kurz kontaktieren. Lässt ein Ausgeschlossener beispielsweise erkennen, dass er in seinem Leben etwas geändert hab könnte ein Ältester ihn daran erinnern, wie er zu Jehova zurückkommen kann. Solch ein kurzer Kontakt könnte erfolgen, während ein Ältester im Haus-zu-Haus-Dienst ist. Vielleicht sieht ein Ältester heim Einkaufen einen Ausgeschlossenen, der mehrere Jahre nicht kontaktiert wurde, und entscheidet, ihn anzusprechen. Ein älterer oder gebrechlicher Ältester zieht es vielleicht vor, per Telefon Kontakt aufzunehmen.

Nach einem solchen Kontakt ist jedes Mal der Koordinator der Ältestenschaft zu informieren. Nicht kontaktiert werden natürlich Personen, die aktive Abtrünnige sind oder andere zur Sünde verleiten wollen oder erklärt haben, dass sie mit der Christenversammlung rechts zu tun haben möchten.

Dieser Hinweis ersetzt das, was im Lehrbuch „Hütet die Herde“, Kapitel 10, Absatz 1 gesagt wird. Jeder Älteste sollte den Absatz streichen und am Rand vermerken: „Siehe Brief an alle Ältestenschaften vom 28. Februar 2017.“

Dieser Brief wurde den Briefen zu Verfahrensweisen hinzugefügt, auf die im Index der Briefe für Ältestenschaften (S-22) verwiesen wird.“

Viele Leser fragen sich:

Wie kann es sein, dass die Wachtturm-Organisation nun keinen Wert mehr darauf legt, ausgeschlossene Zeugen Jehovas zu besuchen? Christus lehrte eindeutig, dass er die 99 Schafe zurück lässt, um das eine Schaf zu suchen, dass gebrechlich ist und nicht mehr zur Gemeinschaft von alleine finden konnte. Wieso drehen Jehovas Zeugen die Lehren von Jesus Christus komplett um, indem sie schön umschmückt letztendlich zu verstehen geben, dass ihnen das Schaf, das verloren gegangen ist, egal ist, weil sie ja noch die anderen 99 Schafe in der Herde besitzen? Wo geht aus dem Gleichnis hervor, dass das gebrochene Schaf selbst und von alleine zur Herde zurück finden musste? Ist dies der christliche Weg, den Jesus vorgegeben hat? Warum handeln Jehovas Zeugen exakt entgegengesetzt dem Beispiel und den Lehren Jesus Christus? Kann dies der Segen YHWH’s sein, und führt diese Lehre wirklich auf den heiligen Geist zurück?

Möchte die leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas nicht, dass Älteste von sich aus Ausgeschlossene besuchen gehen, weil diese höchst wahrscheinlich durch das Internet und Aufklärungsseiten, wie z.B. wahrheitenjetzt!, genügend Argumente und Beweise haben, um jeden Ältesten deutlich aufzeigen zu können, dass die Wachtturm-Organisation nicht die Wahrheit besitzt und lehrt? Dass sie keine wahren Christen sind und keinesfalls YHWH’s Segen besitzen können?

von |Februar 28th, 2017|2017|0 Kommentare

Fessler vs. Wachtturm – Stillschweigen gegen Zahlung von 2 Mio. US-Dollar?

Die Rechtsabteilung der Wachtturmgesellschaft der Zeugen Jehovas hat sich bereits nach dem zweiten Verhandlungstag eines Verfahrens in Philadelphia dazu entschlossen, der Klägerin Stephanie Fessleri einen außergerichtlichen Vergleich anzubieten. Fessler hatte das Gerichtsverfahren wegen sexuellem Missbrauchs, der an ihr begangen wurde und dem Versäumnis der Wachtturmgesellschaft, den gesetzlich vorgeschriebenen Weg einer Benachrichtigung der zuständigen Behörden einzuhalten, angestrengt.

In einer überraschenden Wendung hat die Wachtturmorganisation der Klägerin einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag angeboten, der auf eine Summe von zwei Mio. USD geschätzt wird. Die Organisation steht seit siebzehn Jahren wegen ihrer Politik, solche Vorwürfe, wenn immer möglich, intern zu behandeln und auf der umstrittenen Zweizeugen-regelung zu bestehen, unter einem zunehmenden Druck der Öffentlichkeit.

Zu der entscheidenden frühen Wende in dem jüngsten Verfahren kam es, als die JW.org-Repräsentanten behaupteten, dass Ältesten der Glaubensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt von ihrer Leitung geraten worden sei, einen Missbrauch nicht zu melden und dass Älteste oder Mitglieder der Glaubensgemeinschaft ebenso wenig ausgeschlossen oder gemaßregelt worden seien, weil sie einen Missbrauch den Behörden gemeldet hätten.

Eine Steilvorlage, die die Anklage nicht ungenutzt ließ. Sie legte dem Gericht einen Nachweis aus dem sogenannten Dateline-Programm, das bereits im Mai 2002 ausgestrahlt worden war und eine Aufzeichnung der Rechtsabteilung der Gesellschaft vor, die den damaligen Ältesten William H. Bowen anwies, eine Meldung zu einem ihm bekannt geworden sexuellen Missbrauchsfall von einem Kind an die Behörden zu unterlassen.

William H Bowen wurde später wegen seiner Weigerung, dieser Aufforderung nachzukommen, zunächst Beschränkungen unterworfen, so durfte er nicht mehr in den Predigtdienst gehen, und wurde danach sogar ausgeschlossen.

Die Beweisführung war eindeutig und wäre vermutlich auch überzeugend genug für die Jury, sodass die Gesellschaft es nicht auf eine zu erwartende Niederlage durch eine Verurteilung ankommen lassen wollte und einen außergerichtlichen Vergleich vorschlug.

Bowen gründete nach seinem Ausschluss die Organisation Silentlambs, um Missbrauchsopfern eine Stimme zu geben und ihnen zur Seite zu stehen. Sie sollten erfahren, dass sie in ihrer schwierigen Lage nicht alleine seien, so Bowen.

Seit dieser Zeit haben mehr als hundert Opfer Klage gegen die Wachtturmgesellschaft eingereicht, die lange Zeit der Stille der „schweigenden Lämmer“ hatte ein Ende gefunden.

Für die Gesellschaft hat sich die Lage im Verlauf der kommenden Jahre auch in anderer Hinsicht verschlechtert. So kommt sie in Fällen, in denen sie eine außergerichtliche Einigung mit den Opfern erzielen konnte, nicht mehr so billig davon wie noch vor zwanzig Jahren.

Noch in der Mitte der 1990er Jahre brüstete man sich Bill Bowen zufolge in der Rechtsabteilung von JW.org damit, wie man Opfer noch dazu erfolgreich überzeugen konnte, sich mit viel weniger zufrieden zu geben als mit den 125.000 US-Dollar, die die Gesellschaft für solche Zwecke vorgesehen hatte.

Seitdem haben sich jedoch nicht nur die bekannt gewordenen Zahlen der Opfer, sondern auch die an diese gezahlten Summen erhöht. Im Jahr 2007 erhielten siebzehn Opfer durchschnittlich je 750.000 US-Dollar nach einer gerichtlichen Verhandlung, die sich über sechs Jahre hingezogen hatte. Eine Zeitspanne, die der Wachtturm verstreichen ließ, bevor er zur Zahlung bereit war.

Im Jahr 2013 wurden sieben Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch in Kalifornien bereits eine geschätzte Auszahlung von je über $ 2.000.000 nach rechtlichen Auseinandersetzungen, die sich über zwei Jahre hinzogen, zuteil.

In einem Fall, der im Jahr 2014 vor Gericht ging, wurde dem Opfer, Candace Conti, von der Jury sogar die Summe von US-$ 28 Mio. für die Leiden, die ihr von der JW.org-Führung zugefügt, bzw. von dieser sanktioniert worden waren, zugesprochen.

Allerdings handelt es sich in den Vergleichsfällen um (plausible) Annahmen, da um die tatsächlich gezahlten genauen Beträge ein sorgfältig gehütetes Geheimnis gemacht wird.

Die JW.org-Führung möchte es in jedem Fall vermeiden, dass den Mitgliedern und der Öffentlichkeit bekannt wird, welche enormen Zahlungen aus den gespendeten Mitteln für solche Zwecke geleistet werden.

Die Fakten zeigen, dass die Gesellschaft für jeden neuen Fall mit höheren Aufwendungen an Anwaltsgebühren und Gerichtskosten rechnen muss, was zügigere außergerichtliche Einigungen für sie attraktiver machen könnte.

Zudem verliert sie weiteren Boden, da in zunehmend mehr gerichtlichen Präzedenzfällen gesetzlich festgelegt wird, wie Opfer von derartigen Verbrechen entschädigt werden sollten und Entschädigungssummen nach Vorstellung der Wachtturmgesellschaft in der Höhe von 125.000 US-$ wohl endgültig der Vergangenheit angehören.

Wer bezahlt das alles?

Es sind die einfachen Mitglieder der Gemeinschaft, die Zeugen Jehovas, die weltweit durch Zeitschriftenverteilung und ihre eigenen Spenden Millionen von Dollar für die Wachtturmgesellschaft aufbringen.

Der Fall von Stephanie Fessler verdeutlicht, wie die von der Gesellschaft betriebene Rechtspolitik von Obstruktion und Täuschung mittel- bis langfristig das Potenzial hat, die JW.org finanziell in den Abgrund zu stürzen.

Je mehr Opfer erfahren, dass ihre Klagen eine solide Rechtsgrundlage haben, um die Gesellschaft zu verklagen, und je mehr Zeugen Jehovas, die die Politik von JW.org verteidigen müssen, erkennen, dass sie damit der Vergewaltigung von Kindern Vorschub leisten, desto mehr wird die Gesellschaft unter den Druck geraten, der sie zwingt, ihre bisherige Politik zu überdenken und dafür zu sorgen, dass Änderungen für einen besseren Kinderschutz eingeführt werden.

Bis dies geschieht ist es notwendig, dass die Führungsmitglieder der Organisation in derartigen Fällen regelmäßig sanktioniert oder sogar von ihren Positionen entfernt wird, um die entsprechende Anpassungen zum Schutz der Kinder zu erzwingen.

Quelle: (1) silentlambs.org / (2) silentlambs.org / (3) silentlambs.org / (4) silentlambs.org / (5) silentlambs.org / apps.jw.orgisgodimaginary.com

von |Februar 27th, 2017|2017|0 Kommentare

Zeugen Jehovas: Aussteiger üben heftige Kritik

ERLÖSUNG: Kein Sex vor der Ehe, kein Rauchen, kein übermäßiger Alkoholkonsum, keine Feste und keine Freundschaften außerhalb der Zeugen Jehovas – nur ein kleiner Auszug der Liste an Entbehrungen, die das junge Ehepaar Schwarz bei den Zeugen Jehovas erlebte. Seit August ist Schluss. Daniel Schwarz möchte nun die staatliche Anerkennung der Zeugen fallen sehen.

Ex-Mitglieder berichten von menschenverachtenden Praktiken bei den Zeugen Jehovas. Sie wollen deren staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft kippen.

Früher trottete Sarah Schwarz pflichtbewusst von Tür zu Tür, um neue Mitglieder zu rekrutieren. Sie kann sich noch gut an die Abneigung in den Gesichtern der Menschen erinnern. „Ich wollte das eigentlich nicht machen, es war immer ein innerer Zwang“, erzählt sie. Die 25-Jährige war Zeugin Jehovas, fast ihr ganzes bisheriges Leben lang.

Schwarz sitzt auf der Couch ihrer kleinen Wohnung im niederösterreichischen Wilhelmsburg und blickt auf eine Zeit voller Entbehrungen zurück. Kein Sex vor der Ehe, keine Zigaretten, kein übermäßiger Alkoholkonsum. Keine Filme, Bücher und Videospiele, in denen Zauberei oder Gewalt vorkommen. Keinerlei Teilnahme am politischen Geschehen. Und vor allem: keine Freundschaften außerhalb der Zeugen Jehovas.

Im August des Vorjahres sagte sich Sarah Schwarz endlich von der erzkonservativen Organisation los, gemeinsam mit ihrem Mann Daniel. „Ich gehe jetzt nicht mehr jeden Tag mit dem schlechten Gewissen ins Bett, dass Gott enttäuscht ist, weil ich wieder einmal nicht gebetet oder in der Bibel gelesen habe“, sagt die junge Frau. Die Abkehr von den Zeugen Jehovas brachte Schwarz bisher ungekannte Freiheiten: Bei der Bundespräsidentenwahl setzte sie zum ersten Mal einen Schritt in ein Wahllokal, Wochen später feierte sie ihr erstes Weihnachts- und im Jänner das erste Geburtstagsfest. „Bist du dir wirklich sicher, dass du die Zeugen Jehovas verlassen willst?“, fragte ein enger Verwandter sie im August per SMS. Der Mann ist nach wie vor Zeuge. Auf die Antwort von Schwarz erwiderte er nichts mehr. Seither gibt es keinen Kontakt – obwohl er nur ein paar Straßen weiter wohnt. Auch andere Verwandte, die noch bei den Zeugen sind, meiden sie. Die familiäre Ächtung ist nur konsequent: Zeugen Jehovas „können ihre grundsatztreue Liebe zum Ausdruck bringen, indem sie sich weder mit dem Ausgeschlossenen unterhalten noch mit ihm Umgang haben“, war in der „Wachtturm“-Ausgabe vom April 2015 zu lesen.

 

Unbedingte Loyalität gefordert

Die Zeitschrift der Religionsgruppe vermittelt den Gläubigen die richtige Auslegung der Bibel. In der Praxis heißt das: unbedingte Loyalität gegenüber der Gemeinschaft, im Extremfall auch zulasten der engsten Verwandten. Wie viele Aussteiger musste sich das Ehepaar Schwarz mühsam aus der sozialen Isolation herauskämpfen und einen neuen Freundeskreis aufbauen.

Wegen menschenverachtender Praktiken wie dieser sind die Zeugen Jehovas umstritten. Ende des 19. Jahrhunderts in den USA gegründet, ist die bibeltreue Bewegung inzwischen weltweit aktiv. Die christliche Organisation zählt in Österreich gut 21.000 Mitglieder und ist seit 2009 anerkannte Religionsgesellschaft. Geht es nach Sarah und Daniel Schwarz, soll sich das ändern. Denn die Gemeinschaft lehnt nicht nur Bluttransfusionen kategorisch ab und verfährt äußerst rigoros mit Ex-Gläubigen, sie hält ihre Mitglieder indirekt auch dazu an, demokratischen Wahlen fernzubleiben.

Gerade dieser Punkt birgt Brisanz: Das Gesetz für Religionsgemeinschaften schreibt ausdrücklich eine „positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat“ vor. Wer Wahlen ablehnt, riskiert die Aufhebung des Anerkennungsstatus und damit den Verlust zahlreicher Rechte -von der Grundsteuerbefreiung bis zu konfessionellen Religionslehrern.

Zwei Mal die Woche besuchten Sarah und Daniel Schwarz Bibelkurs und Predigt im Königreichssaal in der Kleinstadt Traisen in Niederösterreich. Dort lernten sie die ausgeprägte Gottesfürchtigkeit der Zeugen Jehovas und deren eigenwillige Auslegung der Bibel kennen: Die Gemeinschaft glaubt an die Apokalypse, an die endzeitliche Schlacht bei Harmagedon. Jesus, so die Erwartung, wird in naher Zukunft eine Engelsarmee befehligen und die irdische Herrschaft Satans auslöschen – und mit ihr alle, die gegen Gott sind. Wer nicht vernichtet werden will, fügt sich Gottes Wort, also den Zeugen Jehovas.

Nach gängiger Lehrmeinung gilt der Krieg auch allen weltlichen Regierungen. „Die Zeugen Jehovas erwarten eine Gottesherrschaft. Das bedingt natürlich eine gewisse Distanz zu säkularen Staaten“, erklärt Religionswissenschafter Gerald Hödl, der an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Uni Wien lehrt. Zwar sind Zeugen Jehovas laut ihrem Selbstverständnis gute Bürger, die ihre Steuern zahlen und die Obrigkeit achten. Die Distanz zum Staat ist dennoch offenkundig: „Ich kenne keinen aktiven Zeugen Jehovas, der je zur Wahl gegangen wäre – und wenn, hätte er sich nie getraut, das offen zuzugeben“, sagt Aussteiger Daniel Schwarz. Offiziell wird die Wahlverweigerung subtil formuliert: „Wahre Christen respektieren, dass andere von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Sie unternehmen nichts gegen Wahlen und halten sich an das, was die gewählte Volksvertretung entscheidet. Sie selbst bleiben jedoch in politischen Angelegenheiten streng neutral“, steht in der Online-Bibliothek der Zeugen Jehovas.

 

Gebot politischer Abstinenz

Ihre politische Untätigkeit leiten die Zeugen aus dem Johannesevangelium ab. Jesus sagt dort: „Sie (seine Anhänger, Anm.) sind nicht von der Welt, wie auch ich nicht von der Welt bin.“ Die Schlussfolgerung der Zeugen: Politik und Wahlen sind irdisch, Zeugen Jehovas haben sich nicht dafür zu interessieren. In der Ausgabe vom November 1999 wurde der „Wachtturm“ noch deutlicher: „Diejenigen, die jemand in ein Amt wählen, können dafür verantwortlich gemacht werden, was er tut.“ Gegenüber profil rechtfertigt die Pressestelle der Zeugen Jehovas das Gebot politischer Abstinenz einigermaßen kryptisch: Es entspreche „dem Wesen moderner Demokratien, die Freiheit, wählen zu gehen oder nicht, zu respektieren“. Mehrere Aussteiger erklären übereinstimmend, wie diese Haltung im geschlossenen Kreis argumentiert wird: „Man hat uns gesagt, weil wir bereits Gottes Königsreich gewählt haben, brauchen wir nicht wählen gehen.“

Im sogenannten „Ältestetenbuch“ der Zeugen Jehovas, einer 142 Seiten umfassenden Handlungsanleitung für die Leiter von Jehovas-Gemeinden, wird unmissverständlich klargestellt: „Wer sich einer nicht neutralen Organisation anschließt, hat die Gemeinschaft (der Zeugen Jehovas, Anm.) zu verlassen.“ Engagement in Parteien und NGOs wird nicht geduldet. Andererseits hat „die Distanz zum Staat nicht nur eine negative Seite“, sagt Religionswissenschafter Hödl: „Die Zeugen Jehovas sind geschlossen dem Nationalsozialismus entgegengetreten.“ René Peknic, 52, sitzt am Esstisch seines Einfamilienhauses in Tiefenthal nahe Wien. „Es ist mir wie Schuppen von den Augen gefallen“, erinnert er sich an jenen Tag, der sein Leben verändern sollte. Es war im Dezember 2012, nach 33 Jahren bei den Zeugen Jehovas. Seine Bankbetreuerin erzählte ihm, sie mache sich selbstständig und werde in Zukunft Hygieneartikel über Direktvertrieb an Bekannte verkaufen. Das Geschäftsmodell der Bankangestellten erinnerte Peknic frappant an die Praktiken der Zeugen Jehovas. Er begann zu zweifeln und tat etwas, was innerhalb der Glaubensgemeinschaft höchst verpönt ist: Er recherchierte kritische Standpunkte im Internet und las das Buch eines hochrangigen Aussteigers. „Ich habe mein Leben einem Konzern mit religiösem Mantel geopfert“, sagt er heute.

 

„Konzern“ mit Sitz in New York

Der Begriff „Konzern“ ist durchaus angebracht. Hinter den Zeugen Jehovas steht die amerikanische „Wachtturm“-Gesellschaft mit Sitz in New York, die sich über Spenden ihrer Mitglieder finanziert – und durch Immobilienerlöse. Derzeit verlegt die Gemeinschaft ihren Standort von Brooklyn aufs Land. Das alte Grundstück in einem angesagten Stadtteil New Yorks soll verkauft werden – kolportierter Wert: eine Milliarde Dollar. Das neue Zentrum wird von freiwilligen Helfern aufgebaut.

Peknic, der immer nur Teilzeit arbeitete, um genug Zeit für die Religionsgemeinschaft zu haben, betrachtete seinen Brotberuf stets als zweitrangig: Wer glaubt, dass das Ende der Welt unmittelbar bevorsteht, kann sich solche Anstrengungen ersparen. In den 33 Jahren bei den Zeugen brachte es Peknic bis zur Funktion des Ältesten seiner Gemeinde.

Auch er nahm in all den Jahren nie an einer demokratischen Wahl teil. „Die Zeugen Jehovas formulieren das sehr geschickt und sagen: ‚Wir sind neutral.‘ Das zeigt nur die Janusköpfigkeit dieser Organisation.“

Peknic und die Familie Schwarz sind nicht die ersten Aussteiger, die ihr Schweigen brechen. Die Zeugen Jehovas haben für solche Fälle eine Standard-Argumentation parat: „Sogenannten Aussteigern“ könne „ein objektiver Aussagegehalt in der Regel nicht zuerkannt werden“. Denn ehemalige Zeugen kompensierten ihr „individuelles Versagen und persönliche Probleme“ dadurch, „dass der ehemaligen Religionsgemeinschaft die Schuld dafür gegeben wird“, so ein Sprecher der Gemeinschaft gegenüber profil.

Persönliche Probleme hat Daniel Schwarz keine mehr. Er mag seinen Job, genießt die neuen Freiheiten mit seiner Frau Sarah und will demnächst in eine größere Wohnung ziehen. „Ich blicke jetzt wieder positiv in die Zukunft.“ Das genügt ihm aber nicht: Er will die staatliche Anerkennung der Zeugen Jehovas fallen sehen. Kurz vor Weihnachten schrieb er ein Mail an das zuständige Kultusamt. Er listete seine persönlichen Erlebnisse mit der Religionsgemeinschaft auf und hofft, dass er bald angehört wird.

Kein leichtes Unterfangen: Die Zeugen Jehovas kämpften seit den 1970er-Jahren um ihre offizielle Anerkennung in Österreich und zogen bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, der ihnen 2008 schließlich Recht gab.

Daniel Schwarz erzählt von seinem Rausschmiss bei den Zeugen Jehovas. Er löcherte die Ältesteten seiner Gemeinde mit kritischen Fragen, bis es ihnen zu bunt wurde: Sie luden den Zweifler vor ein konfessionelles Rechtskomitee. Dort wurde Daniel Schwarz drei Stunden lang von drei Ältesteten verhört. Am Ende sollen sie gesagt haben: „Wir betrachten dich nicht als Abtrünnigen. Du bist ein verlorener Sohn für uns. Wir müssen dich ausschließen, damit du die anderen nicht mit deinem vergifteten Geist infizierst.“ Im biblischen Gleichnis kehrt der verlorene Sohn zurück. Im Fall von Schwarz darf das getrost bezweifelt werden.

Quelle: profil.at

von |Februar 23rd, 2017|2017|1 Kommentar

Großbritannien: Wachtturm-Gesellschaft lenkt gegenüber der Charity Commission ein

Die britische Wohltätigkeitskommission (Charity Commission) beabsichtigt schon seit längerem, sich mit Vorwürfen an die Adresse der Wachtturmgesellschaft in einer Untersuchung zu befassen. Neben den Praktiken, wie die Gesellschaft im Fall von sexuellem Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen umgeht, geht es auch darum, ob Opfer solcher Taten gezwungen worden sind, ihren Peinigern Auge in Auge zu begegnen.

Die Anwälte der Gesellschaft haben die Untersuchung seit mehr als zwei Jahren mithilfe von Rechtsmitteln verhindert. Die Wachtturmgesellschaft hat diese Bemühungen nunmehr eingestellt und den Rechtsstreit für beendet erklärt.

Die britische Wohltätigkeitskommission hatte mit ihren Nachforschungen bereits im Mai 2014 begonnen, nachdem Vorwürfe laut geworden waren, dass Opfer von Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch, darunter auch Kinder, gezwungen worden sind, mit ihren Angreifern in internen „Justizausschüssen“ konfrontiert zu werden.

Die Zeugen Jehovas widersetzten sich jedoch einer Untersuchung der Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft von Großbritannien (WTBTS), die die britischen

1.500 Versammlungen des Landes beaufsichtigt und von der angenommen wird, dass ihr eine Schlüsselrolle bei der Entscheidung darüber, wie die Missbrauchsfälle in der Gemeinschaft behandelt werden, zukommt.

Die WTBTS, die im vergangenen Jahr einen Umsatz von über 80 Millionen britische Pfund erwirtschaftete, legte jedoch eine Reihe von Rechtsmitteln mit dem Ziel ein, eine solche Untersuchung zu verhindern.i

Dazu gehörte der Versuch, im Obersten Gerichtshof des Landes die Entscheidung der Kommission, eine Untersuchung einzuleiten, anzufechten. Die Wohltätigkeitsorganisation kämpfte auch in den unteren Gerichten gegen Anordnungen, die sie verpflichten würden, der Kommission Zugang zu Aufzeichnungen zu gewähren, die aufzeigen könnten, wie sie Anschuldigungen von Kindesmissbrauch behandelt.

Die Kommission gab in der letzten Woche bekannt,ii dass die WTBTS nach nunmehr mehr als zweieinhalb Jahre seit dem Beginn der Untersuchung einige der Dokumente, um die sie die Gesellschaft ersucht hatte, überlassen hat.

Die WTBS hat auch das letzte ihrer Rechtsmittel gegen die Untersuchung fallen gelassen, nachdem das Oberste Gericht sich geweigert hatte, sich mit diesem Fall im Juli d.J. zu befassen.

Obwohl es allgemein betrachtet schon vorkommen könne, dass Wohltätigkeitsorganisationen gegen Entscheidungen der Kommission mit rechtlichen Schritten vorgingen, sei das Verhalten der WTBS in seiner Länge und seinem Ausmaß in den vergangenen Jahren ohne Beispiel gewesen, sagte ein Sprecher der Kommission gegenüber dem The Guardian im letzten Jahr.

Aktuell gibt es jedoch eine neue Entwicklung:

„Im Licht des Verlaufs der Untersuchung und der Informationen, die die Kommission vom Wachtturm und andern Quellen erhalten hat, ist die Gesellschaft damit einverstanden, ihren Widerspruch gegen den Gerichtsbeschluss zur Vorlage von Dokumenten zurückzuziehen. Damit hat der Wachtturm sein Einverständnis erklärt, dass seine diesbezügliche Eingabe gegenstandslos geworden ist und eine gemeinsame Erklärung dem Gericht vorgelegt werden konnte, um die Verhandlungen abzuschließen.

Die Wachtturmgesellschaft wird nun mit der Kommission zusammenarbeiten, um den Sachverhalten auf den Grund zu gehen, die Gegenstand der gesetzlichen Untersuchung sind und um den behördlichen Anliegen der Kommission nachzukommen.“

Die Kommission führt derzeit eine gesonderte Untersuchung in der Gemeinde Manchester New Moston durch,iii wo drei inzwischen erwachsene Missbrauchsopfer angeblich dazu gezwungen worden sind, ihrem Missbraucher gegenüberzutreten, kurz nachdem dieser aus dem Gefängnis entlassen worden war, wo er für seine Übergriffe eine Arreststrafe verbracht hatte.

Er wurde später angeblich von der Gemeinschaft „ausgeschlossen“, oder aus seiner Religion entfernt. Zwei Frauen sagten gegenüber dem The Guardian im letzten Jahr dagegen aus, dass es ihm tatsächlich erlaubt worden war, in der Gemeinschaft zu verbleiben, obwohl Ausschlüsse oft wegen viel geringfügigerer Vergehen, so wie beispielsweise für Glücksspiel, ausgesprochen werden würden.

Eine Frau, die als Erwachsene vergewaltigt worden war, sagte, sie sei von den Ältesten ihrer Versammlung aufgefordert worden, ihrem Vergewaltiger in einer privaten Anhörung gegenüber zu treten, was sie so sehr traumatisiert habe, dass in der Folge ihre Ehe daran zerbrochen sei.

Ein Sprecher der Zeugen Jehovas sagte dazu im vergangenen Jahr: „Wir sind nicht in der Position, so etwas zu verlangen und wollen es auch nicht, dass jedes Opfer eines Missbrauchs dazu gezwungen wird, mit seinem Angreifer konfrontiert zu werden.“

Rechtsanwalt Thomas Beale von AO Advocates, der im vergangenen Jahr einen Zivilprozess gewonnen hatte, in dem festgestellt wurde, dass die Zeugen Jehovas es versäumt hatten, eine Frau vor sexuellem Missbrauch zu schützen, was bei ihr im Alter von vier Jahren begann, sagte zu der Entscheidung der Kommission, dass die jetzt geschlossene Vereinbarung es der WTBS erlauben würde, wichtige Informationen weiterhin zurückhalten.

„Natürlich begrüßen wir die laufende gesetzliche Untersuchung über die Sicherungspolitik der Zeugen Jehovas und freuen uns auf die Möglichkeit, ihre Ergebnisse später überprüfen zu können,“ kommentiert er das Ergebnis.

„Doch angesichts unserer Erfahrung mit den Zeugen Jehovas vor Gericht sehen wir der Möglichkeit einer gründlichen und robusten Untersuchung auch angesichts des jetzigen Einlenkens der WTBS mit Skepsis entgegen. Wir sind der Meinung, dass die Chance für eine vollständige Offenlegung der Information zu Missbrauchsfällen tatsächlich nur sehr gering ist. „

Die Organisation der Zeugen Jehovas sieht sich mit ähnlichen Forderungen auch im Ausland konfrontiert. Im vergangenen Jahr hat eine Untersuchung in Australien entschieden, dass die Organisation Kinder nicht in ausreichender Weise vor sexuellem Missbrauch schütztiv und dass ihre internen Verfahren zum Schutz vor Missbrauch zu schwach sind.

Ähnliche Vorwürfe wurden auch in Kanada erhoben.

Ein Sprecher der Zeugen Jehovas sagte im vergangenen Jahr gegenüber dem The Guardian: „Die Ältesten der Kongregation halten Opfer nicht davor zurück, die Taten anzuzeigen oder schützen die Missbraucher gegenüber den Behörden vor den Konsequenzen ihrer Handlungen.“

Fay Maxted, die Chefin des Survivors Trust, forderte die WTBTS dazu auf, sich bei den Betroffenen dafür zu entschuldigen, dass ihre Taktik zu den „schrecklichen Verzögerungen“ geführt habe.

„Die Glaubensgemeinschaften müssen zur Kenntnis nehmen, dass ihre rechtlichen Eingaben, eine nach der anderen, den Opfern und Überlebenden erhebliche Schäden und Schmerzen verursachen, wenn sie daran gehindert werden, ihre Informationen und Erfahrungen anderen mitzuteilen“,

sagte sie. „Es fällt sehr schwer, unter solchen Umständen daran zu glauben, dass die besten Interessen des Opfers oder Überlebenden in irgendeiner Weise berücksichtigt werden.“

Maxted sagte, sie hoffe, dass die Entscheidung der WTBS, Informationen mit der Kommission zu teilen, nunmehr auch tatsächlich eine Änderung im Hinblick auf die Bedürfnisse von Opfern und Überlebenden bedeutet.

Quellen: theguardian.com / gov.uk / manchestereveningnews.co.uk / theguardian.com (2) / cbc.ca

von |Februar 17th, 2017|2017|0 Kommentare

Fessler gegen Wachtturm-Gesellschaft – der erste Gerichtstag

Es ist ein kalter Morgen in Philadelphia als Stephanie Fessler am 7. Februar 2017 gegen 09:45 Uhr in den Gerichtshof von Pennsylvania, Erster Gerichtskreis, Zivilprozess, eintritt. Aber es gibt noch eine andere Uhr, die tickt – es ist die Uhr der Gerechtigkeit.

Eine Zeitmessung, die misst, wie lange es dauert, bis eine Person oder Organisation, die das Leben eines anderen Menschen geschädigt hat, für das, was sie getan oder möglicherweise auch nicht getan hat, zur Rechenschaft gezogen wird.

Es ist 13 Jahre her, dass die Ältesten der Versammlung der Zeugen Jehovas Grove Pennsylvania im Frühjahr zuerst von der sexuellen Beziehung und dem Missbrauch erfahren hatten, der von Terry Monheim im Alter von 49 Jahren gegenüber ihrem Opfer, Stephanie Fessler, die damals erst 14 Jahre alt war, begangen wurde.

Stephanie wurde vor den Ältesten in den Jahren 2004 und 2005 für diese illegitime Beziehung vor ein Komitee der Ältesten zitiert, während diese in grotesker Missachtung des Gesetzes den vermuteten Missbrauch nicht an die Polizei, die Pennsylvania’s Childline oder eine andere Behörde meldeten.

Stattdessen gaben sie das, was sie in Erfahrung gebracht hatten, an die Rechtsabteilung der Wachtturmgesellschaft weiter, die ihrerseits das Staatsrecht von Pennsylvania in gleicher Weise ignorierte und den Verdacht ebenso wenig berichtete wie die Ältesten.

Statt das Opfer vor weiteren Schäden zu schützen, wurde Stephanie zur Sünderin abgestempelt. In den Jahren 2004 und 2005 war sie durch die Ältesten förmlich ermahnt, im zweiten Fall sogar öffentlich vor der ganzen Versammlung als Sünderin gebrandmarkt worden.

Damit wurde das Opfer Stephanie zusätzlich traumatisiert. Zudem wurde ihr die fachkundige Hilfe und der Schutz durch Behörden, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind, verweigert.

Dabei ist es nicht geblieben. Die örtlichen Ältesten und die Wachtturmorganisation schikanierten Stephanie danach mehr als einmal. Ihre Beteiligung an dem Missbrauch wurde als eine Sünde bewertet, und nicht als Verbrechen der Täterin. Stephanie sei ein Sünder, sagten sie.

Um 9:52 Uhr betraten die 25 Juroren das Gerichtsgebäude über den Hof von Mary C. Collins und wurden über die Natur dieses Falles unterrichtet. Danach wurde die Liste der Zeugen vorgelesen, die voraussichtlich aussagen würden.

Gegen 10:25 Uhr wurden alle bis auf zehn Geschworene entlassen und damit war die Jury war vollständig. Acht Juroren mit zwei Stellvertretern werden nunmehr über das Schicksal der Wachtturm Bibel und Trakt-Gesellschaft von New York sowie der christlichen Versammlung der Zeugen Jehovas, der Versammlung der Zeugen in Spring Grove und, in geringerem Maße, auch über die Täterin Terry Monheim entscheiden.

 

Vorherige Entwicklungen

Kurz vor der Eröffnungsrede hatten sich bereits die Anwälte der Klägerin, Stephanie Fessler, und die der Verteidigung ein juristisches Gefecht geliefert, ohne dass die Jury anwesend war. Richterin Collins musste über mehr als ein Dutzend Anträge entscheiden.

In diesen werden beispielsweise die Voraussetzungen festgelegt, unter denen Be-weise in die Verhandlung eingebracht werden können oder nicht.

Es dauerte nicht lange, bis sich die Schlacht aufheizte als Spring Grove Verteidiger, Jud Aaron, seine Stimme gegen die Einführung eines neuen Zeugen, eines Ältesten im York County, PA, erhob. Er argumentierte, dass dies ein Zeuge sei, den der Kläger unnötigerweise aufgerufen habe, da dessen Aussage irrelevant sei und der außerdem nicht von der Verteidigung benannt worden sei.

Richterin Collins stimmte der Verteidigung insoweit zu, dass die Beweise dieses Zeugen während der ersten Phase des Prozesses nicht zugelassen würden, aber während der Strafphase des Prozesses erlaubt werden würden.

Damit war die Bühne wohl schon für die unvermeidliche Niederlage des Wachtturms vorbereitet, noch bevor die Juroren einen einzigen Zeugen befragten.

In einem weiteren Antrag versuchte die Verteidigung, das Zeugnis des Detektivs Lisa Layden, einer sachverständigen Zeugin mit der Begründung auszuschließen, dass ihr Zeugnis „nur eine Meinung“ und daher nicht erlaubt sei. Nach einer schlüssigen Widerlegung dieser Aussage durch Rechtsanwalt, Jeffrey Fritz, lehnte Richterin Collins den Antrag ab; Lisa Layden wird bezeugen.

Es war auch keine Überraschung, dass die Verteidigung versuchen würde, das Klerusprivileg geltend zu machen. Sie argumentierte, dass Äußerungen, die gegenüber den Ältesten in vertraulichen Gesprächen gemacht würden, privilegiert und geschützt seien. Ihre Einbringung in Gerichtsverfahren würden daher Klerusprivilegien, welche die Bekenntnisse an Geistliche schützen sollen, verletzen.

Diese Forderung traf auf eine harsche Erwiderung von Stephanies Rechtsanwalt Jeffrey Fritz. Er teilte der Richterin mit, dass das Klerusprivileg in diesem Fall keine Anwendung haben könne, da von vornherein keine Erwartung einer Vertraulichkeit bestanden habe, als die Ältesten Fessler zu einer Ältestenversammlung hinzuzogen und sie zu ihrer Beziehung zu Monheim befragt worden sei.

Der Älteste Eric Hoffman, der vor mehr als zwei Jahren abgesetzt worden war, hatte sich seinerseits in keinem Fall auf das Klerusprivileg berufen, sondern verletzte die gebotene Vertraulichkeit selbst, indem er jeden Aspekt von Stephanies Bericht an mehrere andere Älteste sowie an das Rechtsreferat der Wachtturmgesellschaft in New York weitergab.

Als Herrn Fritz angesichts seines Engagements und seiner Erregung der Schweiß auf der Stirn stand, gab Richterin Collins ihm Recht. Er sei in dieser Frage „richtig auf den Punkt“ gekommen, das Klerusprivileg könne in diesem Fall nicht aufgerufen werden. Für den Wachtturm, der in der Vergangenheit mehrfach versucht hatte, dieses Privileg für sich zu beanspruchen, war dies eine weitere Niederlage.

In einer etwas überraschenden Stellungnahme der Verteidigung behauptete der Bevollmächtigte Jud Aaron, dass der Anwalt des Klägers versuche, die Religion der Zeugen Jehovas vor Gericht zu stellen, indem er Dutzende von Wachtturm und Erwachet! Artikeln in seine Beweisführung eingebracht habe. Es war ein verzweifelter Zug, aber Judge Collins fiel nicht darauf herein.

 

Der Prozess beginnt

Aus den privaten Hinterräumen des Gerichts betrat die Jury nunmehr den Gerichtssaal. Drei schwarze Männer, zwei weiße Frauen und fünf schwarze Frauen traten ein und nahmen ihre zugewiesenen Plätze ein. Richterin Collins beglückwünschte sie für ihre Bereitschaft zur Annahme der Verpflichtung als Geschworene bei Gericht tätig zu werden und erinnerte sie daran, dass sie es sei, die während des Prozesses über alle Angelegenheiten des Gesetzes entscheide und die Geschworenen ihrer Entscheidung Folge zu leisten hätten.

Allerdings erinnerte sie die Jury auch daran, dass die Verantwortung zur Bewertung der Aussagen und der Tatsachen im vorliegenden Fall allein in ihrer Hand liege. Collins erklärte die Definition von einem „Übergewicht der Beweislast“ und gab der Jury die Abbildung einer Skala, die den Kläger und die Verteidigung auf beiden Seiten des Zentrums darstellt. Sie stellte fest, dass die Klägerin, wenn die Waagschale nur geringfügig zugunsten des Klägers ausschlage, das Erfordernis der Beweisführung erfüllt und die Beklagte daher schuldig sei.

Nach einer Mittagspause wurde das Gericht um 13:45 Uhr wieder einberufen und Richterin Collins verlas gegenüber der Jury das Gesetz des Staates, das eine Meldung in einem Fall von Kindesmissbrauch verpflichtend macht.

Nunmehr erhielt der Kläger das Wort und Rechtsanwalt Gregg Zeff hielt seine Eröffnungsrede an die Jury. Er erklärte, dass auch ein Angehöriger des Klerus einen vermuteten Missbrauch melden müsse und dass Älteste niemals einen mutmaßlichen Missbrauch verheimlichen dürften, um die Organisation der Zeugen Jehovas zu beschützen.

Zeff verlas einen Brief der WTBS an die Ältestenorganisation, der am 1. Juli 1989 abgefasst worden war und in dem die Ältesten daran erinnert wurden, dass wegen möglicher Gerichtsverfahren äußerste Vertraulichkeit gewahrt werden müsse. In dem Brief werden die Ältesten auf die „unsachgemäße Verwendung der Zunge“ hingewiesen.

Danach erklärte Zeff in einer Zeitleiste, wie die Ältesten zuerst von dem vermuteten Missbrauch von Fessler im Jahr 2004 erfahren haben, von sexuellen Aktivitäten, die auch Umarmungen und Küsse einschlossen.

Die Ältesten von der Versammlung Spring Grove (Stephanies Versammlung) und die von der Versammlung von Freeland Maryland (Terry Seipp-Monheims Versammlung) waren somit über die Beziehung im Bilde, unterließen es aber, die Behörden zu kontaktieren. Stattdessen bildeten sie ein eigenes Rechtskomitee, das sowohl das Opfer als auch ihre Täterin verurteilte.

Rechtsanwalt Zeff spielte der Jury eine Videoaufzeichnung vor, in der die Mutter von Stephanie Fessler, Jodie Fessler ausführt, dass der Älteste Eric Hoffmann ihr zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt habe, dass die Behörden kontaktiert werden müssten.

Erst im Jahr 2011 war Stephanie Fessler in der Lage, die Polizei anzusprechen. Damals wurde Monheim verhaftet und eingesperrt. Die Zeugenaussage von Detective Layden gegenüber der Jury wird darauf hinauslaufen, dass die Ältesten entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung die Polizei und die Childline sofort hätten kontaktieren müssen. Stattdessen, so die Feststellung von Zeff, wurden Regeln gebrochen, um die Versammlung zu beschützen und sie vor Schaden zu bewahren.

Der Nachweis der Anklage wird aufzeigen, dass Stephanie mit 14 Jahren eine öffentliche Schule besuchte, ansonsten aber nach den schulischen Aktivitäten von anderen Jugendlichen völlig isoliert lebte. Stattdessen sorgte sie für ihre Mutter, eine Zeugin Jehovas, die bereits auf eine lange Geschichte von psychischen Erkrankungen zurückblicken konnte.

Stephanie erblickte in Terry Seipp (Monheim) eine emotionale Unterstützung, aber Seipp brach dieses Vertrauen, indem sie in eine sexuelle Beziehung mit Stephanie eintrat. Stephanie hatte keine vorherigen Beziehungen.

Die Anklage wird den professionellen Therapeuten Debbie Bauer in den Zeugenstand rufen, der die psychischen Schäden an Stephanie, die nicht nur durch den anfänglichen Missbrauch, sondern auch durch die lang andauernde Beziehung von über zwei Jahren entstanden, ansprechen wird.

Die Mitangeklagte Terry Monheim ist reumütig. Sie hat ihre Gefängnisstrafe bereits hinter sich.

Die Anklage wird argumentieren, dass die Beklagten, die Wachtturmgesellschaft, die christliche Versammlung der Zeugen Jehovas und die Versammlung von Spring Grove für ihr Versäumnis verantwortlich gemacht werden müssten, den Verdachtsfall eines sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen zu melden.

 

Eröffnung der Verteidigung

Jud Aaron begann seine Ausführungen mit der Aussage, dass „es im Leben Konsequenzen dafür gebe, nicht die Wahrheit zu sagen.“ Er behauptete, dass die Aufzeichnungen des Therapeuten Lori Bartons beweisen würden, dass es keine sexuelle Beziehung in jener Zeit gegeben habe, als die Ältesten in Spring Grove von der Verbindung zwischen Fessler und Terry Seipp (Monheim) erfahren hätten. Er sagte:

„Sie konnten nicht berichten, was sie nicht gewusst haben.“

Aaron sagte weiterhin, dass die „Beziehung“ zwischen Fessler und Seipp im Jahr 2005 vorüber war.

Die Klägerin Stephanie Fessler saß in einem Augenblick großer Erregung nur wenige Meter von Jud Aaron entfernt, als er sagte:

„Stephanie Fessler hat nicht die Wahrheit gesagt … Folglich wurde auch kein Bericht gemacht.“

So, als ob er diesen Punkt der Jury einhämmern wollte, wiederholte Herr Aaron seinen früheren Kommentar in einer finalen Erklärung:

„Eines ist klar – Stephanie hat nicht die Wahrheit gesagt, so dass die Ältesten nichts zu berichten hatten. Sie konnten daher auch Stephanie Fessler nicht schützen, weil sie nicht die Wahrheit gesagt hatte.“

Als nächster wurde Herr John Miller, Anwalt für die Wachtturm-Bibel und Trakt-Gesellschaft aufgerufen. Miller, selbst ein Zeuge Jehovas und Mitglied der Rechtsabteilung der Gesellschaft in Patterson, New York, erklärte, dass die Zeugen Jehovas eine christliche Religion seien und dass die Jury hören werde, dass der Wachtturm dort in New York „einige Dinge besitze“.

Nachdem er seine Erklärungen für die verschiedenen Gesellschaften und Korporationen, die sich im Besitz der WTBS befinden, abgegeben hatte, wiederholte er im Wesentlichen die Worte seines Partners, Jud Aaron. Er erklärte auch, dass Terry Monheim nicht vor Gericht erscheinen werde, um sich hier zu verteidigen.

Ferner stellte er fest, dass weder die Wachtturmgesellschaft noch das CCJW eine rechtliche Verpflichtung dazu gehabt hätten, die Behörden darüber in Kenntnis zu setzen, was sie von den Versammlungsältesten gehört hatten.

Miller wiederholte auch, dass der Schlüssel zur Verteidigung in den Notizen des Therapeuten Lori Barton enthalten sei. Miller in der besten Gerichtssaaldramatik:

„Aufzeichnungen können nicht lügen.“

Rechtsanwalt Miller unterstrich seine Ausführungen gegenüber der Jury und schloss mit der Aussage: „Wir, (der Wachtturm), haben nichts mit diesem Fall zu tun.“ Miller witzelte, dass Älteste „nur Laien“ seien, und schloss seine Stellungnahme mit der Bemerkung ab, dass „der Wachtturm und die CCJW nicht einmal hierhergehörten.“

Der Rechtsanwalt für die CCJW, die christliche Versammlung der Zeugen Jehovas, Louis Lombardi, gab gegenüber der Jury keine Erklärung ab. Er saß schweigend zwischen Aaron und Miller am Verteidigungstisch und ließ die Frage aufkommen, ob er jemals in der Verteidigung der Zeugenorganisation auftreten und das Wort ergreifen wird.

von |Februar 12th, 2017|2017|1 Kommentar

Geschworenenliste vollständig – neuer Gerichtsfall gegen die WTG in den USA

Zum ersten Mal seit dem aufsehenerregenden Prozess von Candace Conti gegen die Wachtturm-Bibel und Trakt-Gesellschaft von New Yorki im Jahr 2011, wird erneut eine Jury in einem Fall von sexuellem Kindesmissbrauch in den Reihen der Zeugen Jehovas eine Entscheidung treffen.

In diesem Fall geht es um den sexuellen Missbrauch eines 14-jährigen Mädchens. Verschiedene Älteste der Zeugen in zwei Bundesstaaten waren über diese Tat informiert, unterließen es jedoch, die zuständigen Behörden und die Polizei darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Meldung unterblieb selbst nachdem die Angelegenheit der zuständigen Rechtsabteilung der Wachtturmgesellschaft gemeldet worden war.

Die Klägerin, Stephanie Fessler aus Lancaster Pennsylvania gibt an, dass Älteste aus den Versammlungen der Zeugen Jehovas Freeland, Maryland, und Spring Grove, Pennsylvania, es versäumten, Kontakt zu Strafverfolgungsbehörden aufzunehmen, nachdem ihnen bekannt geworden war, dass eine sexuelle Beziehung zwischen Frau Fessler, damals im Alter von 14-16 Jahren und der weiteren Beklagten, Frau Terry Jeanne Monheim, damals 49-51 Jahre alt, bestand.

Der Missbrauch begann 2003, wurde im Sommer 2004 entdeckt und als die Eltern von Stephanie auf den Missbrauch aufmerksam wurden, kontaktierten sie die Ältesten ihrer Versammlung.

Der Älteste Eric Hoffman initiierte eine interne Untersuchung der Anschuldigungen, zu der auch zwei weitere Älteste, Neal Cluck und John Ness, hinzugezogen wurden. Keiner der Ältesten schlug den Eltern vor, die Behörden zu kontaktieren. Sie selbst versäumten es ebenso den Vorfall zu melden. Statt Stephanie zu beschützen, bestraften sie sie, das Opfer, indem sie ihr gegenüber einen Verweis aussprachen.

Den Gerichtsdokumenten zufolge verhörten die Spring Grove-Ältesten zwar das Opfer Stephanie Fessler, unterließen es jedoch, die 49-jährigen Terry Seipp (Monheim) zu befragen und versuchten auch nicht, sich an die Polizei- oder Kinderschutzbehörden zu wenden.

Statt ihr Schutz zu gewähren, wurde Stephanie von ihren Ältesten mit einem Verweis, einer internen Disziplinierungsmaßnahme bei den Zeugen Jehovas, bestraft.

In einer schriftlichen Stellungnahme gab der Älteste Eric Hoffman zu, dass er von vermutetem Missbrauch wusste, aber dennoch nicht mit den zuständigen Behörden in Verbindung trat.

Die Ältesten der Freeland Maryland Versammlung wurden über die sexuellen Missbrauchsanklagen gegen ihr Mitglied, Terry Seipp (Monheim) informiert, aber ebenso wie die Spring Grove Ältesten unterließen auch sie es, sich an die Regierungsbehörden zu wenden. Auch sie beließen es bei einer Ermahnung gegenüber der Täterin.

Die Ältesten der Versammlung von Spring Grove setzten sich jedoch in Kontakt mit der Rechtsabteilung des Wachtturms in Patterson, New York, und berichteten das Vorkommnis.

Die Gerichtsakten deuten jedoch darauf hin, dass die Meldung eines mutmaßlichen Missbrauchs an die Behörden und die Polizei auch in diesem Stadium unterblieb, weswegen vermutlich gegen die gesetzliche Bestimmung des Pennsylvania’s Child Protective Services Laws (CPSL) verstoßen worden ist.

Als unmittelbare Folge dieses Vorgehens und dem Versäumnis, den gesetzlichen Vorschriften sowohl von Pennsylvania als auch von Maryland nachzukommen, musste die Klägerin ein weiteres Jahr des Missbrauchs ertragen, bis es dem Ehemann der Angeklagten gelang, die Beziehung seiner Frau zu dem Mädchen aufzudecken.

Er hatte einen privaten Ermittler mit Nachforschungen beauftragt, dem es gelang, einen fotografischen Beweis für die Beziehung zwischen Fessler, Alter damals 15, und Monheim, jetzt 50 Jahre alt, zu erbringen.

Den zuständigen Ältesten wurden die Beweise vorgelegt, aber diese weigerten sich weiterhin, die Polizei oder die Kinderschutzbehörden zu kontaktieren. Sie bestraften Stephanie erneut, dieses Mal mit einem öffentlichen Verweis, der der gesamten Versammlung zur Kenntnis gebracht worden ist.

 

Täter unter Strafverfolgung – das Opfer leidet weiter

Erst im Jahr 2011 wurde der Missbrauch von Stephanie Fessler, jetzt 22 Jahre alt, direkt der Polizei gemeldet, die Terry Seipp (Monheim) aufgrund mehrerer krimineller Verstöße verhaftete. Seipp bekannte sich schuldig und wurde zu einer Gefängnisstrafe und Bewährung verurteilt.

Unterdessen litt Fessler unter schweren posttraumatischen Belastungsstörungen (PTSD), die sich bei ihr in extremen Angstzuständen, Schlaflosigkeit und Albträumen auswirkten, so dass eine professionelle Therapie erforderlich wurde.

Es ist offensichtlich, dass die Organisation der Zeugen Jehovas mit ihrem Vorgehen nicht nur gegen die Gesetze von Pennsylvania und Maryland verstoßen, sondern auch dem Opfer Stephanie zusätzlich geschadet hat, indem ihr angemessene Hilfe zur rechten Zeit durch Beratungsstellen versagt wurde.

Durch ihre private und öffentliche Zurechtweisung wurde ihr zusätzlicher Stress zugefügt, da sie mit dem Stigma fertig werden musste, von allen ihren Zeugenfreunden als „schlechter Umgang“ angesehen zu werden.

Stephanie wurde im Alter von 10 Jahren als Zeuge Jehovas getauft, eine Entscheidung, mit der sie sich dauerhaft mit der Zeugnisorganisation und ihren Ältesten verband, denen gegenüber sie damit rechenschaftspflichtig wurde.

Während Kinder außerhalb der Zeugengemeinschaft von praktischer Unterstützung, Zuspruch und Ermutigung profitieren können, wenn sie missbraucht werden, befindet sich ein getauftes Zeugenkind in einer Lage, in der es vor einer Gruppe von männlichen Ältesten dazu gezwungen wird, sein Trauma wieder und wieder durchzumachen, um manchmal anschließend sogar bestraft zu werden.

Stephanie sagt:

“Mir wurden sechs Jahre meiner Kindheit gestohlen. Ich habe nichts von Sex gewusst … von jemandem missbraucht und dafür noch bestraft zu werden, hat mich seelisch und emotional in einer Weise verletzt, die ich mit Worten nicht beschreiben kann.“

 

Das Gerichtsverfahren

Der primäre oder erste Angeklagte in diesem Fall ist die Wachtturm-Bibel- und Traktatgesellschaft von New York und daneben die CCJW (Christliche Kongregation des Zeugen Jehovas).

Fesslers Rechtsanwalt, Jeffrey P. Fritz von Soloff & Zervanos, P.C.,ii will der Jury gegenüber nachweisen, dass die Rechtsabteilung der Wachtturmbehörde es versäumt hat, die Ältesten, die in diesen Fall involviert waren, anzuweisen, den verbindlichen Gesetzen von Maryland und Pennsylvania für sexuellen Kindesmissbrauch nachzukommen.

Dieses Verhalten stehe im Gegensatz zu der eigenen schriftlichen und veröffentlichten Dokumentation des Wachtturms, die anerkennt, dass Kindesmissbrauch ein Verbrechen darstellt, und dass „kein Ältester jemanden kritisieren wird, der eine solche Angelegenheit den Behörden meldet.“ (Brief der WTG an die Ältesten vom15. Februar 2002)

Allerdings ist es so, dass die Ältesten im Einklang mit den widersprüchlichen rechtlichen Empfehlungen des Wachtturms nicht ausdrücklich angehalten sind, Angelegenheiten des Kindesmissbrauchs an die Justizbehörden zu melden. Dieser Schritt soll als letztes Mittel (nur) in den Staaten erfolgen, in denen die Pflichtberichterstattung strikt vorgeschrieben ist.

Der Wachtturm beruft ich auf die Anwendung von Klerusprivilegien wie dem Beichtgeheimnis, obwohl es auch Ausnahmen gibt, die es einem Angehörigen des Klerus (Ältesten) erlauben, Vorwürfe an die zuständigen Behörden zu melden.

Wie in vergangenen Artikeln schon berichtet wurde,iii verwenden Wachtturmanwälte häufig den Begriff „absolutes Recht“ bei der Beschreibung ihres Vorschlags an die Opfer, sich mit Missbrauchsanzeigen selbst auseinanderzusetzen.

Das ist eine Praxis, die darauf abzielt, lediglich den Anschein zu erwecken, dass man sich für Opferrechte engagiert, tatsächlich aber darauf bedacht ist, eigene Anstrengungen und Initiativen, etwas im Berichtsprozess unternehmen zu müssen, zu vermeiden.

Es ist diese Strategie, die letztendlich zu der Unterlassung von Anzeigen in Missbrauchsfällen geführt hat. Die meisten Opfer und ihre Familien sind so durch den Missbrauch traumatisiert, sie in aller Regel Abstand davon nehmen, sich an die zuständigen Behörden und die Polizei zu wenden.

Ein weiterer Grund, warum es nicht zu Meldungen kommt, liegt darin, dass die Ältesten die Zeugen Jehovas regelmäßig ermahnen, nichts zu tun, was „dem Namens Jehovas Unehre“ bereiten könnte. Eine Strategie und bekannte Zeugenpolitik, die in erster Linie den Ruf der Organisation schützen soll und nicht der Sorge für die Opfer dient.

Die Jury für das anstehende Gerichtsverfahren ist nunmehr ausgewählt worden und der Prozess wird am Dienstag, den 7. Februar im Rathaus in Philadelphia, Pennsylvania, beginnen.

JW Survey wird kontinuierlich über den Fortgang des Verfahrens bis zum Ergehen eines endgültigen Urteils berichten.

Quellen: nytimes.com / oloffandzervanos.com / jwsurvey.org

Jehovas Zeugen – Der Club der Geächteten

Er verteilte „Wachtürme“, studierte die Bibel, ging zu den Gottesdiensten – dann verließ Andreas Wendt die Zeugen Jehovas und sucht nun nach Gleichgesinnten. „Wer den Kopf zu weit rausstreckt, wird schneller platt gemacht.“ Andreas Wendt* schaut sich unruhig um. Seine Hände zittern. Es fällt ihm schwer, den Blick zu halten. Der Verfolgungswahn ist geblieben. Die Angst auch.

Das Erlebte liegt beinahe zwei Jahrzehnte in der Vergangenheit. „Einer muss ja den Anfang machen“ sagt Andreas Wendt. Er ist ein Aussteiger der religiösen Sondergemeinschaft Zeugen Jehovas. „Ich habe viele Jahre gebraucht, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen“, sagt er. Die Erinnerungen schmerzen. „Wenn man der Gruppierung den Rücken zukehrt, heißt das nicht, dass man alles vergisst, was man jahrelang löffelweise eingeflößt bekam.“ Er war noch ein Kind, als er in den Sog der Gruppierung geriet. „Ich war naiv, hatte den Aussagen der Organisation nicht viel entgegen zu setzen.“ Er ging zwei- bis dreimal in der Woche zur sogenannten Zusammenkunft, dem Gottesdienst der Zeugen Jehovas. Er studierte die Bibel, klingelte mit der Zeitschrift „Wachturm“ in der Hand an Haustüren, versuchte Unbekannte zu bekehren. „Ich habe mich nicht wohl dabei gefühlt bei Fremden zu klingeln“, sagt er heute. „Das war nicht meins.“

Gezieltes Ansprechen von Trauernden

Laut den Zeugen Jehovas gibt es in Deutschland derzeit knapp 170 000 Verkünder, von denen mehr als 1800 in Mecklenburg-Vorpommern zu Hause sind. Bestätigt werden konnte diese Zahl vom Statistischen Landesamt allerdings nicht. Daten zur Zugehörigkeit zu Glaubensrichtungen würden demnach nicht erhoben. Die Glaubensgemeinschaft hält ihre Treffen in so genannten Königreichssaalgebäuden ab. Auch in MV gibt es 20 solcher Lokalitäten, unter anderem in Rostock, Schwerin, Güstrow und Stralsund.

Pastor Jörg Pegelow warnt davor, die Zeugen Jehovas als Sekte zu bezeichnen. „Nicht alles, was religiös ist, ist eine Sekte. Früher wurde durch den Begriff eine Gemeinschaft definiert, die sich von einer Weltreligion abgespalten hat. In der öffentlichen Diskussion ist daraus ein Bewertungsbegriff geworden. In Hinblick auf die Zeugen Jehovas benutzen wir daher den Begriff der christlichen Sondergemeinschaft“, erklärt der Leiter der Arbeitsstelle für Weltanschauungsfragen der Nordkirche in Hamburg.

Sich als Religionsgemeinschaft organisieren zu dürfen, ergibt sich unter anderem aus dem Recht der Glaubensfreiheit, definiert in Artikel vier des Grundgesetzes. 2006 erhielt die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland zusätzlich die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, verliehen durch das Bundesverfassungsgericht. Vorangegangen war ein insgesamt 15 Jahre andauerndes Verfahren, in dem geprüft wurde, ob sich die Gemeinschaft rechtstreu verhalte. Mit dem Körperschaftsstatus stellt der Staat den Gemeinschaften besondere Rechte zur Verfügung, zum Beispiel die Rechtssetzungsgewalt, nach der eine Organisation die Befugnis erhält, eigene Rechtsvorschriften und Satzungen zu entwickeln und anzuwenden. Darüber hinaus geht der Status mit Steuervorteilen einher.

Momentan konzentrierten sich die Zeugen Jehovas bei ihrer Akquise verstärkt auf Migranten. „Sie gehen offenbar gezielt auf Flüchtlingsunterkünfte zu, haben sogar ein Merkblatt zur Bearbeitung von Asylheimen erarbeitet. Sie dürfen zwar nicht reingehen, aber davor jemanden anzusprechen, ist ihnen nicht verboten“, beschreibt Pegelow. Im Jahresabschlussbericht der Gemeinschaft heißt es: „Viele lernten eine neue Fremdsprache, um mit ihren ausländischen Nachbarn besser kommunizieren“ – und sich über Glaubensfragen austauschen zu können. Ihre Dokumente – Audio-, Video-, Printdateien – wurden inzwischen in mehr als 870 Sprachen übersetzt. „Jehovas Zeugen sind davon überzeugt, dass die biblische Botschaft für alle Menschen zugänglich sein muss“, so die Begründung seitens der Glaubensgemeinschaft. „Die größte Zahl ihrer Mitglieder gewinnen die Zeugen Jehovas durch familiäre Zusammenhänge. Meistens gehört die gesamte Familie der Gemeinschaft an“, erläutert Jörg Pegelow. „Aller Wahrscheinlichkeit ist die Erfolgsquote der Straßen- und Haustürtätigkeit sehr gering. Geschätzt wird ein Erfolg pro 50 Mitglieder pro Jahr.“ Eine weitere Methode sei laut Pegelow Briefe an Trauernde zu schreiben. „Sie gehen Zeitungsannoncen durch, suchen nach Todesanzeigen, sagen den Angehörigen, dass sie bei den Zeugen Jehovas neuen Mut für die Zukunft schöpfen können.“ Nach Einschätzung des Pastors sei die Gemeinschaft friedfertig. „Aber was die lebensbestimmenden Dimensionen in der Psyche eines Menschen auslösen können, ist eine andere Frage. “

Jahrzehnte im Schatten der Gesellschaft

Andreas Wendt verließ die Gemeinschaft Mitte der 90er-Jahre. „Ein erstes Umdenken setzte ein, als ich als Wehrdienstverweigerer in der DDR in Haft saß.“ 20 Monate hätten an ihm gezerrt wie zehn Jahre. Die Zweifel wurden stark. „Eigentlich sollte es mir doch gut gehen, doch mir ging es nicht gut. Die Zeugen Jehovas zeigen Bilder von einer schönen heilen Welt, doch die Realität ist eine andere. Sie gehen Konflikten aus dem Weg, leben in ihrem Paralleluniversum.“

Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis blieb Andreas Wendt von Versammlungen fern. Er hinterfragte die Lehren, kritisierte sie. Seine Kinder und damalige Frau hielten an den Gesetzen der Gemeinschaft fest. „Sie sagte, ich hätte die Prüfung nicht bestanden, weil ich nicht die richtige Herzenseinstellung zum Glauben hatte.“ Nach der Scheidung brach der Kontakt zu seiner Familie vollständig ab. „Sie sagte, sie müsse die Kinder vor mir schützen.“ Auch von der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas wurde er verstoßen. „Wenn Mitglieder mich sahen, haben sie die Straßenseite gewechselt oder mich ignoriert.“

Die Entscheidung auszusteigen, habe sein Leben auf den Kopf gestellt. Dennoch ist Andreas Wendt kein Ungläubiger geworden. „Aber ich sage niemandem mehr, wie er die Bibel zu verstehen hat.“ Den Erfolg der Zeugen Jehovas sieht er in der Hoffnungslosigkeit der Menschen. „Viele suchen nach einem Sinn, nach Halt im Leben.“ Die Gemeinschaft glaubt an Harmagedon, an die Endzeit, die nur diejenigen überleben, die sich an die strengen Regeln der Gruppierung halten. „Anhand der Bibel formt sich die Lebenseinstellung. Man hat keinen Geburtstag und es wird auch nicht Weihnachten gefeiert. Sich damit in die Gesellschaft zu integrieren, ist nicht immer einfach.“ Andreas Wendt spricht aus Erfahrung. „Vieles von dem, was die anderen machen, ist Sünde. Sie verhalten sich unmoralisch. Und wer sich in Sünde begibt, verliert das ewige Leben“, erklärt er. Harmagedon habe er selbst schon vier Mal erlebt. „Die Zeugen Jehovas sagen, dies seien alles voreilige Verkündungen gewesen. Das wahre Ende wird noch kommen.“ An die Lehren zu glauben, sei naiv gewesen, sagt er mit dem nötigen Abstand. „Ich habe das teuer bezahlen müssen. Jahrzehntelang stand ich alleine da.“

Neuen Lebensmut fand er erst durch Selbsthilfegruppen. Nun will er ein eigenes Treffen ins Leben rufen, weitere Aussteiger aus ihrer Deckung locken. Am 6. Februar wird er ab 18 Uhr in der KISS-Beratungsstelle, Spieltordamm 9, in Schwerin auf Gleichgesinnte warten. „Es gibt ein Leben nach den Zeugen Jehovas und das ist gar nicht mal so schlecht. Um das zu realisieren, benötigt man manchmal nur einen kleinen Anstoß. Ich hoffe, dass jemand kommt. Wir sind der Club der Geächteten.“

*Name von der Redaktion geändert

Quelle: svz.de

An die leitende Körperschaft

Wahrheiten jetzt! ist dankbar dafür, dass die Wachtturm-Gesellschaft der Website so viel Aufmerksamkeit gibt. Die Themen auf dieser Website müssen die Wachtturm-Gesellschaft so sehr stören, dass sie alles daran setzen den Betreiber in Gerichtsprozesse zu ziehen um ihm hohe Geldstrafen (bis zu 250.000€) oder ersatzweise 6 Monate Haft anzudrohen. Liebe leitende Körperschaft, D. H. Splane, A. Morris III., D. M. Sanderson, G. W. Jackson, M. S. Lett. S. F. Herd, G. Lösch und G. H. Pierce:

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge braucht Gesetzesschutz!

Erwartet Gott und Jesus das von euch? Hätte Jesus so gehandelt? Ihr sagt von euch selbst das ihr vom "Geist geleitet" seid. Ihr sagt selbst das ihr geistgesalbte Christen seid. Ihr sagt selbst das die Bibel über allem steht. Warum macht ihr euch dann selbst, durch Gerichtsprozesse lächerlich? Warum versucht ihr erneut zu richten? Warum wollt ihr nicht in die Fußstapfen Jesu treten, der so mild gesinnt war?

"Nun hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es und schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus. Da sprach Jesus zu Petrus: Steck das Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir der Vater gegeben hat?" (Johannes 18:10, 11)

Da ihr euch offensichtlich auf dem Weg der Finsternis befindet, wünscht euch Wahrheiten jetzt! sehr baldig, Jesus anzuerkennen und ihm nachzufolgen, um dem Willen des Vaters zu tun!