Es gibt einen Aufruf an alle Ex-Zeugen in Österreich:

Das Bundeskanzleramt hat bestätigt, dass eine Prüfung eingeleitet wurde zur Beurteilung, ob es zu einem Verfahren zur Aberkennung der staatlichen Anerkennung der Organisation der Zeugen Jehovas kommt. Grund dafür sind schwere Vorwürfe gegen die Methoden der Organisation in folgenden Punkten:

Gegenstand der Prüfung ist die Frage, ob die in § 5 des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes BGBl. I Nr. 19/1998 idF BGBl I Nr. 78/2011 angeführten Tatbestände die zu einer Versagung des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit führen, erwiesenermaßen gegeben sind: zB Behinderung der psychischen Entwicklung von Heranwachsenden, Verletzung der psychischen Integrität und Anwendung von psychotherapeutischen Methoden zum Zwecke der Glaubensvermittlung.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die wichtige Frage, ob das Erfordernis der positiven Grundeinstellung gegenüber Staat und Gesellschaft gegeben ist (§ 11 a).“ (Auskunft von Hrn. DI Dr. Stifter Anton aus dem Kultusamt, wortwörtlich zitiert)

Ausschlaggebend für die Einleitung der Prüfung war lt. Hrn. Stifter ein Artikel im Magazin Profil Nr. 8/2017 („Gottesfurcht und Schrecken – Ex-ZJ erheben schwere Vorwürfe gegen die Organisation der ZJ“) der ebenfalls von „Wahrheiten jetzt!“ veröffentlicht wurde.

Die Aberkennung des derzeitigen Status‘ ändert wahrscheinlich nichts an den Methoden der Zeugen Jehovas, doch man ist davon überzeugt, dass durch diese Initiative einerseits die Sensibilität der Öffentlichkeit manipulativer Glaubensvermittlung betreffend erhöht wird und andererseits so manchem Zeugen, der selbst am Scheideweg steht, ein Input zur persönlichen Freiheit hin gegeben wird.

Herr Anton Stifter betonte, dass es sich erst um eine Vorabklärung handle. Er sammle verschiedene Unterlagen, die sich eigenen, ein Prüfungsverfahren überhaupt einzuleiten. Den Fokus legt er auf Belege zur psychischen Gesundheit und zur Staatskritik.

Auf infoSekta ist er mit der Frage zugekommen, ob wir über geeignete Informationen verfügen zu:

– psychiatrische Gutachten, die belegen, dass Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den JZ depressiv oder suizidal wurden bzw. sich das Leben nahmen.
– Personen, die aufgrund ihrer Mitgliedschaft depressiv oder suizidal wurden und bereit sind, ihre Aussagen eidesstattlich zu bekräftigen.
– Personen, die bestätigen, dass sie von ihren Bürgerrechten (z.B. sich an Abstimmungen zu beteiligen) abgehalten wurden.

Nicht berücksichtigt werden die Themen sexueller Missbrauch und Bluttransfusion, weil diese offenbar in den Bereich der Staatsanwaltschaft fallen und nicht in den Bereich des Kultusamtes.

Im Zentrum stehen auch nicht Bibelzitate, die z.B. die staatskritische Haltung der Zeugen belegen, sondern die konkrete Auswirkung / Umsetzung.

Primär ist A. Stifter auf der Suche nach entsprechenden Fällen von österreichischen Bürgerinnen und Bürgern. Einschlägige Erfahrungen von Schweizern oder Deutschen wären ihm aber auch von Nutzen. Das ist eine wichtige Einschränkung, um den Aufwand, den man selber betreiben will, einzuschätzen.

Jeder Ex-Zeuge in Österreich hat nun die Möglichkeit, zu diesen Punkten seine persönlichen Erfahrungen und Erlebnisse an DI Dr. Stifter Anton zu schreiben: [email protected] / https://www.bundeskanzleramt.gv.at/kultusamt

Vielen Dank für jedes Mitwirken!

Bitte informiert auch alle Ex-Zeugen, und all jene, die inaktiv und eingeschlossen noch innerhalb der Organisation agieren.